Wintersemester 2015/16 Dr. Philipp Fidler Juristische Medienkompetenz II: Hausaufgabe I. Normtext: § 3 Abs 2 Z 2a MRG § 3 Abs 1 MRG lautet: „Der Vermieter hat nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden. Im übrigen bleibt § 1096 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.“ § 3 Abs 2 Zif. 2a MRG idF WRN 20151 bestimmt: „Die Erhaltung im Sinn des Abs. 1 umfasst: […] die Arbeiten, die zur Erhaltung von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten in den Mietgegenständen des Hauses erforderlich sind.“ II. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung liegt in der Interpretation des Begriffs „Wärmebereitungsgerät“. Das Gesetz wählt eine demonstrative Aufzählung, um das Tatbestandsmerkmal zu konkretisieren. Darüber hinaus ist jedoch äußerst unklar, was genau ein solches Gerät ausmacht. Für die Praxis handelt es sich um ein bedeutsames Problem, da von der genauen Reichweite der Interpretation dieses Begriffs die Erhaltungspflicht des Vermieters abhängt. III. Arbeitsweise Bei der Arbeitsweise sollen Sie sich am „klassischen“ Auslegungskanon orientieren. Dazu gehören Wortlaut-, systematische, historische und teleologische Interpretation. Die unten angeführte Literatur soll verwertet werden. IV. Material An Material sind die Gesetzesmaterialen (auffindbar unter: parlinkom.gv.at) und jedenfalls folgende Aufsätze mit exakter Zitierweise zu verwerten: Böhm, "Wärmebereitungsgerät" - das juristische Unwort des Jahres 2014! Immolex 2015, 10. Prader, Wohnrechtsnovelle 2015 – große Auswirkungen mit vielen Fragen, RdW 2015, 8. Stabentheiner, Die Wohnrechtsnovelle 2015, wobl 2015, 2. V. Formatierung und Abgabetermin Bezüglich der äußeren Vorgaben halten Sie bitte folgende Eckdaten ein: Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: Fußnoten: 10 pt, laufender Text: 12 pt; Zeilenabstand: laufender Text: 1,5 fach, Fußnoten: einfach; Ausrichtung: Blocksatz; Seitenränder: linker Rand: 2,5 cm, rechter Rand: 2,5 cm, oberer Rand: 3 cm, unterer Rand: 2 cm. Auch diese formalen Vorgaben werden in die Note einfließen. Abgabetermin ist der 29. Februar 2016. Schicken Sie Ihre Hausarbeit als Word-Dokument (*.doc oder *docx), falls Sie Feedback wünschen, sonst als PDF-Dokument (*.pdf) an [email protected]. Gutes Gelingen!
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