Juristische Medienkompetenz II: Hausaufgabe

Wintersemester 2015/16
Dr. Philipp Fidler
Juristische Medienkompetenz II: Hausaufgabe
I.
Normtext: § 3 Abs 2 Z 2a MRG
§ 3 Abs 1 MRG lautet: „Der Vermieter hat nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und
technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände
und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils
ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt
werden. Im übrigen bleibt § 1096 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.“
§ 3 Abs 2 Zif. 2a MRG idF WRN 20151 bestimmt:
„Die Erhaltung im Sinn des Abs. 1 umfasst:
[…] die Arbeiten, die zur Erhaltung von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten
Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten in den Mietgegenständen
des Hauses erforderlich sind.“
II.
Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung liegt in der Interpretation des Begriffs „Wärmebereitungsgerät“. Das Gesetz
wählt eine demonstrative Aufzählung, um das Tatbestandsmerkmal zu konkretisieren. Darüber hinaus
ist jedoch äußerst unklar, was genau ein solches Gerät ausmacht. Für die Praxis handelt es sich um ein
bedeutsames Problem, da von der genauen Reichweite der Interpretation dieses Begriffs die
Erhaltungspflicht des Vermieters abhängt.
III.
Arbeitsweise
Bei der Arbeitsweise sollen Sie sich am „klassischen“ Auslegungskanon orientieren. Dazu gehören
Wortlaut-, systematische, historische und teleologische Interpretation. Die unten angeführte Literatur
soll verwertet werden.
IV.
Material
An Material sind die Gesetzesmaterialen (auffindbar unter: parlinkom.gv.at) und jedenfalls folgende
Aufsätze mit exakter Zitierweise zu verwerten:
Böhm, "Wärmebereitungsgerät" - das juristische Unwort des Jahres 2014! Immolex 2015, 10.
Prader, Wohnrechtsnovelle 2015 – große Auswirkungen mit vielen Fragen, RdW 2015, 8.
Stabentheiner, Die Wohnrechtsnovelle 2015, wobl 2015, 2.
V.
Formatierung und Abgabetermin
Bezüglich der äußeren Vorgaben halten Sie bitte folgende Eckdaten ein: Schriftart: Times New
Roman; Schriftgröße: Fußnoten: 10 pt, laufender Text: 12 pt; Zeilenabstand: laufender Text: 1,5 fach,
Fußnoten: einfach; Ausrichtung: Blocksatz; Seitenränder: linker Rand: 2,5 cm, rechter Rand: 2,5 cm,
oberer Rand: 3 cm, unterer Rand: 2 cm. Auch diese formalen Vorgaben werden in die Note einfließen.
Abgabetermin ist der 29. Februar 2016. Schicken Sie Ihre Hausarbeit als Word-Dokument (*.doc
oder *docx), falls Sie Feedback wünschen, sonst als PDF-Dokument (*.pdf) an
[email protected].
Gutes Gelingen!