Sitzungsvorlage TOP 4

3.
März
2016
Friedhof Mönsheim
Öffentliche
Sitzung
TOP 4
Az.:752.031
a. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofsgebühren
Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2006 nach dem Bau der Urnenwand
kalkuliert.
Durch die Investitionsmaßnahmen der letzten Jahre und die Schaffung neuer
Bestattungsmöglichkeiten (Urnengemeinschaftsgrabfeld, doppelttiefe Wahlgräber)
wurde eine Neuberechnung erforderlich.
Anbei erhalten Sie die komplette Kalkulation der Gebührenobergrenzen. Sie beruht
auf den Fallzahlen der letzten zehn Jahre.
Aus der Zusammenstellung auf der ersten Seite können sie die
Gebührenobergrenzen der bisherigen und der jetzigen Kalkulation entnehmen.
Außerdem sind die bisher geltenden Gebührensätze und die vorgeschlagenen neuen
Gebührensätze dargestellt.
Bei den Vorschlägen sind haben wir uns an den bisherigen Kostendeckungsgraden
orientiert (Vollkostendeckung bei den Bestattungsgebühren, halbe Kostendeckung
bei der Nutzung der Aussegnungshalle und 30 % bei den Grabnutzungsgebühren).
Der Kostendeckungsgrad des Friedhofs insgesamt ist in den letzten Jahren auf unter
20 % gesunken. Im letzten Prüfungsbericht hatte das Kommunalamt einen
Kostendeckungsgrad von 32 % (Durchschnitt der Jahre 2004 – 2008) als „noch
akzeptabel“ bezeichnet.
b. Änderung der Friedhofssatzung mit Gebührenordnung
Als Anlage erhalten Sie den Entwurf einer Änderungssatzung. Neben der Anpassung
der Gebühren ist in der Friedhofssatzung eine Ergänzung um die im Grabfeld III neu
angelegten doppelttiefen Gräber erforderlich.
Außerdem wurde die bisherige Abrechnung von Wahlgräbern nach
Einzelgrabflächen herausgenommen, da Wahlgräber nur im Ganzen erworben bzw.
verlängert werden können.
Die neuen Bestimmungen sind jeweils fett gedruckt.