Inbetriebsetzungskosten von Hausanschlüsen Erste Inbetriebnahme einer Anlage Euro Euro (Netto) (Brutto) ohne Berechnung Vergebliche Inbetriebsetzung 75,00 89,25 Teilleistungspauschale 75,00 89,25 - bei Unterbrechung von Anschluss- und Montagearbeiten auf Veranlassung des Kunden - bei vergeblicher Terminvereinbarung - bei Wiederholung von Inbetriebsetzung Mahnung Sperrung einer Anlage 4,00 *) 1) 75,00 89,25 - innerhalb der Geschäftszeit 75,00 89,25 - außerhalb der Geschäftszeit 150,00 178,50 für den 1. Zähler pro Sparte 75,00 89,25 ab dem 2. Zähler pro Sparte 45,00 53,55 75,00 89,25 115,00 136,85 Zählerwiedereinbau nach vorausgegangenem Zählerausbau, Abschaltung 75,00 89,25 Versetzung Tarifschaltgerät auf „Huckepack“-Montage (frei werdender Zählerplatz wird für PV-Anlage oder zusätzliche Wohneinheit benötigt) 75,00 89,25 Ausbau Jahresarbeitszähler (JAZ= Wechselstrom-, Drehstrom-, Eintarif- oder Doppeltarifzähler), Einbau Lastgangzähler (LGZ) (Direktmessung und Fernauslesung) 200,00 238,00 Ausbau Lastgangzähler LGZ, Einbau Jahresarbeitszähler JAZ (Direktmessung) 160,00 190,40 Wandlertausch Niederspannung 210,00 249,90 Wiederinbetriebsetzung einer Anlage nach vorheriger Sperrung Ausbau von Zählern (Direktmessung Strom, G 100 Gas, bis QN 10 Wasser und FW) Wechsel Strom-Jahresarbeitszähler (JAZ), z.B. Eintarif gegen Zweitarif und umgekehrt, bei einer Anfahrt Ausbau von Zählern (Wandlermessung Strom, ab G 160 Gas, ab QN 15 Wasser und FW die mit *) gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer 1) ohne Umsatzsteuer in Fällen, bei denen Forderungen des Netzbetreibers als Netzbetreiber gegenüber dem Anschlußnutzer bestehen. Gültig ab 01.März 2016. Den Bruttopreisen liegt ein Umsatzsteuersatz von 19 % zu Grunde. Inbetriebsetzungskosten von Hausanschlüssen ab 01.03.2016.xlsx 22.02.2016
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