Preisblatt - Stadtwerke Sindelfingen

Preisblatt
zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
gültig ab 01.03.2016
1.
Netzanschlusskosten (Ziffer I. 3. der Ergänzenden Bedingungen)
1.1. Neuanschluss
Der Anschlussnehmer zahlt der Stadtwerke Sindelfingen GmbH die Kosten für
die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes
mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend mit der Hausanschluss-Sicherung.
Bei Rückbau (Abbruch) von bestehenden Gebäuden sind die vorhandenen
Hausanschlussleitungen im Bereich der Versorgungsleitungen abzutrennen. Die
Kosten der Abtrennung sind vom Bauherren zu tragen und werden nach Aufwand
berechnet.
Pauschalierte Strom-Hausanschlusskosten (Wohnhäuser) – Kabelnetz
Kategorie I
Neubaugebiet,
Anschluss im Zuge
der Erschließung
Kategorie II
nachträglicher Anschluss
(erneuter Straßenaufbruch)
Bis 100 A Grundbetrag inkl.
Hauseinführung
1.080,00 €
1.980,00 €
Bis 160 A Grundbetrag inkl.
Hauseinführung
1.440,00 €
2.280,00 €
Leitungskosten pro m Anschlusslänge bis 100 A
14,40 €
14,40 €
Leitungskosten pro m Anschlusslänge bis 160 A
18,00 €
18,00 €
72,00 €
72,00 €
-
2.760,00 €
-
2.760,00 €
Tiefbauarbeiten je m Anschlusslänge im be/unbefestigten Bereich
Mast inkl. Kabelaufführung u.
isolierter Freileitung ohne
HAK u. Mauerdurchbruch
Mast in vorhandener Freileitung o. HAK u. Mauerdurchbruch
2
Je Meter Anschlusslänge ab
Mastfuß
78,00 €
Hausanschlusskasten inkl.
Mauerdurchbruch
300,00 €
Zuschläge:
- Kernbohrung DN 100 bis 60 cm
106,70 €
140,80 €
-
Gebäude ohne Keller oder Wanddicke über 60 cm:
-
Zuschlag für Teilleistungen, sofern die Leitung ab Grundstücksgrenze nicht
in einem Zug erstellt werden kann:
110,00 €
Die Anschlusslänge wird ab Grundstücksgrenze bis zum Hausanschlusskasten festgestellt.
Werden Gas-, Wasser-, Strom- oder Fernwärmeleitungen in einem Graben
verlegt (=gemeinsame Verlegung) reduzieren sich die Preise für die Erdarbeiten um 25 %.
Pauschalierte Strom-Hausanschlusskosten Freileitungsanschlüsse
Grundbetrag Dachständerhausanschluss bis 100 A
Grundbetrag Dachständerdoppelhausanschluss 2 x 30
kW, je Hausanschluss
Bei vorübergehendem Entfernen eines Dachständerhausanschlusses
Bei Wiederanbringen eines Dachständerhausanschlusses
1.320,00 €
960,00 €
780,00 €
1.200,00 €
Bei Hausanschlüssen, die nach Art, Dimension oder Lage, bzw. aufgrund von
besonderen Erschwernissen von üblichen Hausanschlüssen abweichen, treten
an die Stelle der unter Ziffer 1 und 2 genannten Beträge die gesondert ermittelten Kosten, zzgl. einem Regiekostenzuschlag von 10 % auf Fremdleistungen.
3
1.2. Veränderungen eines bestehenden Hausanschlusses
Der Anschlussnehmer zahlt der Stadtwerke Sindelfingen GmbH die Kosten für
Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst
werden. Für die Veränderung eines bestehenden Hausanschlusses auf Veranlassung des Kunden werden berechnet:
Bei Versetzen eines Dachständer-Hausanschlusses
1.236,00 €
Bei Erhöhung der Übertragungsfähigkeit (Verstärkung)
eines Dachständer-Hausanschlusses bis 3 x 100 A
756,00 €
Bei Erneuerung der Dachständerverwahrung
108,00 €
Bei vorübergehendem Entfernen eines Dachständerhausanschlusses
Bei Wiederanbringen eines Dachständerhausanschlusses
780,00 €
1.200,00 €
Hausanschlusssicherung auswechseln
84,00 €
Isolieren der Freileitung
300,00 €
Bei allen übrigen Veränderungen werden die Kosten nach Aufwand abgerechnet.
1.3. Bauanschlüsse und andere vorübergehende Anschlüsse
Die Herstellung und Aufhebung von Bauanschlüssen und sonstigen Anschlüssen
zu vorübergehenden Zwecken, werden zu nachfolgenden Pauschalpreisen abgerechnet. Bauanschlüsse, die nach Art, Dimension oder Lage, bzw. aufgrund von
besonderen Erschwernissen von üblichen Bauanschlüssen abweichen, werden
nach Aufwand berechnet, zuzüglich einem Regiekostenzuschlag von 10 % auf
Fremdleistungen.
Freileitung
250,00 €
Kabel an vorhandenen Hausanschlusskästen/Kabelverteilerschränken/Stationen (Direktmessung)
175,00 €
Kabel an vorhandenen Hausanschlusskästen/
Kabelverteilerschränken/Stationen (Direktmessung) bei
zeitgleicher Montage mind. 2 Stück (ab dem 2.)
Kabel an vorhandenen Hausanschlusskästen/Kabelverteilerschränken/Stationen (Wandler bis 300
A) inkl. 1 Anschlusskabel
100,00 €
250,00 €
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Zuschlagsposition für jedes weitere Anschlusskabel (bei
zeitgleicher Montage)
62,00 €
Kabel (Direktmessung) inkl. Montage Hausanschlusskasten, ohne Tiefbau
250,00 €
Einbau von Messeinrichtungen in vorbereitete Zählerschränke (Direktmessung)
140,00 €
Einbau von Messeinrichtungen in vorbereitete Zählerschränke (Wandlermessung)
175,00 €
Mehraufwand für den Einbau eines Rundsteuerempfängers
35,00 €
Anschluss, bzw. Umklemmen (nicht im Zuge der Herstellung des Hausanschlusses) von vvA ohne Zählermontage
Provisorischen Baustrom umklemmen im Zuge der Herstellung des Hausanschlusses auf dem Kundengrundstück
130,00 €
45,00 €
Ein Baukostenzuschuss wird bei Baustromanschlüssen nicht erhoben.
Bauanschlüsse, die mehreren Benutzern dienen sollen, werden nur für Rechnung
eines Benutzers hergestellt. Ihm obliegt die Aufteilung der Kosten für den Anschluss und den Stromverbrauch auf die übrigen Benutzer. Für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Stromzählern / Baustromzählern haftet der
Anschlussnehmer.
2. Baukostenzuschüsse
2.1. Ziffer II, 1+2 der Ergänzenden Bedingungen
Baukostenzuschuss für den Teil der Leistungsanforderung über 30 kW
je kW Anschlussleistung Niederspannung
je kW Anschlussleistung Mittelspannung
65,00 €
80,00 €
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Besondere Anlagen bzw. Anschlüsse
Straßenbeleuchtungen je Einspeisestelle
247,00 €
Verstärkeranlagen/Ferneinspeisegeräte
65,00 €
Uhrensäulen
65,00 €
Sirenenanlagen
65,00 €
Verkehrsschilder
65,00 €
Signallampen (Ampelanlagen)
65,00 €
Fernsprechhäuschen
65,00 €
Rufbussäulen
65,00 €
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3. Inbetriebsetzungskosten (Ziffer IV. 2. der Ergänzenden Bedingungen)
Erste Inbetriebnahme einer Anlage
ohne Berechnung
Vergebliche Inbetriebsetzung
75,-- €
Sperrung einer Anlage
75,-- €2
Wiederinbetriebsetzung einer Anlage nach vorheriger
Sperrung
- innerhalb der Geschäftszeit
75,-- €
Wiederinbetriebsetzung einer Anlage nach vorheriger
Sperrung
- außerhalb der Geschäftszeit
150,-- €
Ausbau von Zählern (Direktmessung Strom,
G 100 Gas, bis QN 10 Wasser und FW) für den
1. Zähler pro Sparte
75,-- €
Wechsel Strom-Jahresarbeitszähler (JAZ), z.B.
Eintarif gegen Zweitarif und umgekehrt, bei einer Anfahrt
75,-- €
Ausbau von Zählern (Direktmessung) ab dem
Zähler pro Sparte
45,-- €
Ausbau von Zählern (Wandlermessung Strom, ab G
160 Gas, ab QN 15 Wasser und FW
115,-- €
Teilleistungspauschale
- bei Unterbrechung von Anschluss- und Montagearbeiten auf Veranlassung des Kunden
- bei vergeblicher Terminvereinbarung
- bei Wiederholung von Inbetriebsetzung
Zählerwiedereinbau nach vorausgegangenem Zählerausbau, Abschaltung
Versetzung Tarifschaltgerät auf „Huckepack“Montage (frei werdender Zählerplatz wird für PVAnlage oder zusätzliche Wohneinheit benötigt)
75,-- €
75,-- €
75,-- €
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4.
Ausbau Jahresarbeitszähler (JAZ= Wechselstrom-,
Drehstrom-, Eintarif- oder Doppeltarifzähler), Einbau
Lastgangzähler (LGZ) (Direktmessung und Fernauslesung)
200,-- €
Ausbau LGZ, Einbau JAZ (Direktmessung)
160,-- €
Wandlertausch Niederspannung
210,-- €
Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung (Ziffer VI. der Ergänzenden Bedingungen)
Mahnkosten
4,00 €1
Nachinkasso/ Direktinkasso
75,00 €1
Einstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung
75,00 €2
Wiederherstellung des Anschlusses / der Anschlussnutzung 75,00 €
5.
Umsatzsteuer
Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
1
2
unterliegt nicht der Umsatzsteuer
ohne Umsatzsteuer in Fällen, bei denen es sich um Forderungen des Netzbetreibers als Netzbetreiber gegenüber dem Anschlussnutzer handelt.