Erläuterungen zur TAB 2007 (Stand April 2016) Ansprechpartner TAB: Herr Betz Telefon: E-Mail: 0 71 21/5 82-38 10 [email protected] Herr Keckeisen Telefon: 0 71 21/5 82-38 55 E-Mail: [email protected] Telefax: 0 71 21/5 82-38 27 FairNetz GmbH Hauffstraße 89 72762 Reutlingen Postfach 25 54 72715 Reutlingen Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 0 71 21/5 82-30 00 0 71 21/5 82-35 98 [email protected] www.fairnetzgmbh.de Seite 1 von 26 Vorwort Die Ergänzungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung der FairNetz GmbH ist die Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007, Ausgabe 2011, für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des BDEW, sowie zu den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4101, 4102 und 4105. Seite 2 von 26 Inhalt 4 Plombenverschlüsse............................................................................ 5 5 Netzanschluss ..................................................................................... 6 1. Besondere Anforderungen ................................................................... 6 6 Hauptstromversorgung ........................................................................ 7 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze ..................................... 7 1. Technische Anforderungen an Zählerplätze ........................................ 7 1.1 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Zweitarifsteuerung .................. 8 1.2 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Wassererwärmung mit gemeinsamer Messung ....................................................................... 9 1.3 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank Einkundenanlage... 10 1.4 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank mit Verteilerfeld ..... 11 1.5 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank Mehrkundenanlage ............................................................................ 12 1.6 Wandlermessung (halbindirekte Messung) ........................................ 13 1.7 Anordnungsbeispiel – Einstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage ......................................... 14 1.8 Anordnungsbeispiel – Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage ........... 15 1.9 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Wandlertragplatte) Einkundenanlage ........................................... 16 10 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen..... 17 1. Allgemeinde Festlegungen ................................................................ 17 2. Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. ElektroWärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegungen ........................... 17 2.1 Messeinrichtung................................................................................. 18 2.1.1 VNB-Steuerung.................................................................................. 18 2.1.2 Elektroinstallation............................................................................... 18 Seite 3 von 26 2.2 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im FairNetzNetzgebiet.......................................................................................... 18 2.2.1 Schaltbild Wärmepumpe Raumheizung, Warmwasserspeicher Beispiel für Wirkschaltplan im Zählerplatz ....................................................... 20 2.3 Spezielle Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme im Netzgebiet ........................................................................................................... 21 2.3.1 Schaltbild Raumheizung und Wassererwärmung mit getrennter Messung ............................................................................................ 22 2.3.2 Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme im ehemaligen EVS Netzgebiet .............................................................. 23 2.3.3 Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme NWS 10+6h im ehemaligen Netzgebiet der Neckarwerke .......................... 24 2.4 11 Rundsteueranlage Allgemeines ......................................................... 25 Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Absicherung der Anschlussleitung (zu Abschnitt 3) ..................................................... 26 12 Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Versorgung ............ 26 Seite 4 von 26 4 Plombenverschlüsse Installateure, die eine vertragliche Regelung zur Plombierung mit der FairNetz GmbH abgeschlossen haben, plombieren alle Anlagenteile selbst. Dies gilt auch bei einer Auswechslung der Netzanschlusssicherung. Eine Plombiermeldung mittels einer Inbetriebsetzungsanzeige ist hierbei nicht erforderlich. Installateure, die zur Plombierung nicht berechtigt sind, melden entfernte oder fehlende Plomben mittels Inbetriebsetzungsanzeige an die FairNetz GmbH. Seite 5 von 26 5 Netzanschluss Zur Anmeldung von Neuanlagen an die Verteilnetze der FairNetz, insbesondere bei MehrspartenNetzanschlüssen soll das Formular der FairNetz "Anfrage Netzanschluss" verwendet werden. Für den Netzanschluss Strom muss neben diesem Formular auch das VDN- Formular "Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" eingereicht werden. Der Freileitungsnetzanschluss ist auf 3x100A begrenzt. Im Besonderen weisen wir auf die Erläuterungen zur TAB 2007 herausgegeben vom VfEW e.V. zu Abschnitt 5 „Netzanschluss“ hin. 1. Besondere Anforderungen Der Netzanschluss sowie die Zähleranlage ist für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z.B. Wochenendhäuser, Schuppenanlagen, Garagen, Regenrückhalteanlagen usw. in Anschlussschränken außerhalb von den Gebäuden nach VDE-AR-N 4102 zu errichten. Seite 6 von 26 6 Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der FairNetz als kleinste Netzanschlusssicherung eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die VDE-Anwendungsregel 4101 – Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz ersetzt worden. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101. 1. Technische Anforderungen an Zählerplätze Im Netzgebiet der FairNetz GmbH sind nur Zählerplätze mit Zählerplatzflächen mit DreiPunkt-Befestigung freigegeben. Zählerplätze für elektronische Haushaltszähler (eHZ) mit BKE-I sind nicht zugelassen. Zählerplätze bis 40 kVA sind grundsätzlich mit Zählersteckklemme auszurüsten. Die Hauptleitungsklemmen im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes sind berührungssicher auszuführen. In Mehrfamilienhäusern ist ein Feld für eine Steuereinrichtung (z.B. Tarifschaltgerät) bei der Messeinrichtung für die Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Im Netzgebiet der FairNetz werden a.) zur Tarif- bzw. Laststeuerung von Wärmepumpen bzw. Elektroheizungen b.) zur Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen laut §14a EnWG und c.) für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen jeweils Funkrundsteuergeräte bzw. Tonfrenquenzrundsteuergeräte mit 3-Punkt-Befestigung verwendet. Entsprechende Zählerfelder nach DIN 43870-1 sind hierfür vorzusehen. Die Absicherung der Rundsteuergeräte nach a) und b) erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4101. Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden, die Steuergerätesicherung ist plombierbar auszuführen. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25kA zu verwenden. Das Funkrundsteuergerät nach c) ist Eigentum des Anlagenbetreibers und darf nicht mit ungemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift „SG-EM“ (Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen. Weitere Informationen zum Einspeisemanagement befinden sich unter https://www.fairnetzgmbh.de. Seite 7 von 26 1.1 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Zweitarifsteuerung Seite 8 von 26 1.2 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Wassererwärmung mit gemeinsamer Messung Seite 9 von 26 1.3 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank Einkundenanlage Seite 10 von 26 1.4 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank mit Verteilerfeld Seite 11 von 26 1.5 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank Mehrkundenanlage Seite 12 von 26 1.6 Wandlermessung (halbindirekte Messung) Bei einer gleichzeitig benötigten Leistung von mehr als 40 kW (nicht installierte Leistung) ist in der Kundenanlage ein Zählerplatz für Wandlermessung zu installieren. Bei Erzeugungsanlagen und Anlagen mit Dauerlastcharakteristik ist die VDE AR-N 4101 anzuwenden. Seite 13 von 26 1.7 Anordnungsbeispiel – Einstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage Nur zugelassen, wenn sich der HAK und die Zähleranlage im selben Raum befinden. Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für ein Modem eingebaut werden. Seite 14 von 26 1.8 Anordnungsbeispiel – Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für ein Modem eingebaut werden. Seite 15 von 26 1.9 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Wandlertragplatte) Einkundenanlage Seite 16 von 26 10 1. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen Allgemeinde Festlegungen Bereits im Planungsstadium von Elektro-Wärmeanlagen einschl. Elektro-Wärmepumpenanlagen zur Heizung oder Klimatisierung ist an die FairNetz GmbH eine Netzanschlussanfrage mittels VDN Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro-Wärmepumpenanlage oder ElektroWärmespeicheranlage zu richten. In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage, wie Art und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben. Nach Klärung der Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort. Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für Anlagen in Neubauten/in bestehenden Gebäuden 12 Monate. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die Elektro-Wärmeanlage oder Elektro-Wärmepumpenanlage nicht in Betrieb genommen, erlischt die Anschlusszusage der FairNetz und es ist ggf. wieder eine neue "Anfrage zum Anschluss von ElektroWärmeanlagen" zu stellen. Bei Elektro-Wärmeanlagen oder Elektro-Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage der FairNetz errichtet werden, können ggf. nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren Netzentgelte angesetzt werden. Im Netzbereich der FairNetz werden Elektro-Wärmeanlagen bzw. Elektro- Wärmepumpenanlagen ausschließlich mit getrennter Messung ausgeführt. Beim Anschluss von · Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser) · Fußbodenspeicherheizungen · Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte · Wärmepumpenheizungen · fest angeschlossene Klimageräte · Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen der FairNetz für Elektrowärme zu beachten. 2. Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegungen Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von ElektroWärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen der FairNetz GmbH. Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FairNetz. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am Netzanschlusspunkt der FairNetz entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den "Allgemeinbedarf" von der "Elektro-Wärmeanlage bzw. ElektroWärmepumpenanlage" durch Schottung voneinander zu trennen. Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig auf die Außenleiter aufzuteilen. Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage/Elektro-Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen werden. Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Seite 17 von 26 2.1 Messeinrichtung Der Stromverbrauch für Elektro-Wärme- bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen sowie der Steuer-, Regel- und Ladeeinrichtungen werden getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden von der FairNetz festgelegt. Die Freigabe von Wärmespeicheranlagen erfolgt durch das FairNetz- Steuergerät über kundeneigene, plombierbare Schütze oder Relais. Diese Schaltgeräte sind im unteren Anschlussraum beim Steuergerät einzubauen. Die Aufladecharakteristik für Speicheranlagen wird in jedem Falle auf dem Formular "Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen" festgelegt. 2.1.1 VNB-Steuerung Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze. Die Steuerleitungen sind entsprechend ihrer Funktion wie folgt gekennzeichnet: 2.1.2 L Außenleiter für die Spannungsversorgung für Zentralsteuergerät, der Aufladeeinrichtungen, Schützsteuerungen . . . LF VNB gesteuerter Außenleiter für die Freigabedauer LZ VNB gesteuerter Außenleiter für die Zusatzfreigabedauer LW Steuerung der Grundheizung des Elektro-Warmwasserspeichers während der Freigabedauer Elektroinstallation Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Bestimmungen) und den "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)" der FairNetz zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten. 2.2 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im FairNetz-Netzgebiet Diese Bedingungen gelten für fest angeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder andere fest angeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung. Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z. B. Steuer- und Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Seite 18 von 26 Freigabedauer Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Wärmeerzeuger bis 2,0 kW Summenanschlussleistung, der im Anlagenumfang definierten Anlage, werden zeitlich nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und nicht länger als 3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit. Schwachlastzeit Täglich außer an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden von ca. 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit. Die FairNetz behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernisse der Netzbelastung zu verändern. Warmwasserbereitung Fest angeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den Heizungszähler angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Die FairNetz gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt. Seite 19 von 26 2.2.1 Schaltbild Wärmepumpe Raumheizung, Warmwasserspeicher Beispiel für Wirkschaltplan im Zählerplatz Seite 20 von 26 2.3 Spezielle Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme im Netzgebiet Die Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme 8 + 4 Stunden Freigabe gelten für ElektroSpeicherheizungsanlagen. Die Anlage muss bei · Speicherheizgeräten der DIN 44 572/DIN EN 60531 · Fußboden-Speicherheizung der DIN 44 576 · Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578 entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Weiter ist es möglich, diese Bedingungen für Warmwasser-Speicherheizungsanlagen für Brauchwasser > 600 Liter anzuwenden, wobei jeder Einzelspeicher > 300 Liter sein muss. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage und der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage beträgt in Abhängigkeit der mittleren Tagesaußentemperatur max. 10 Stunden innerhalb 24 Stunden. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 8 Stunden während der Nacht. Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung einer Freigabedauer von 8 Stunden und einer Zusatzfreigabedauer von 4 Stunden gleichrangig. Die Aufladung der Elektro-Wärmeanlage erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Rückwärtssteuerung einzubauen. Bei Speicherheizgeräten kann das Ladeschütz in der Stromverteilung entfallen, wenn Geräte · mit Thermorelais und elektromechanischem Laderegler oder · mit Thermorelais und elektronischem Laderegler installiert sind. Der Anschluss der Direktheizung darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Sie ist zulässig · · · in Bädern, Duschen und WC in Küchen und wenig benutzten Räumen als alleiniges Heizsystem für diese Räume bis zu einer gesamten Anschlussleistung von max. 30 % des Wärmebedarfs der Gesamtanlage, bei einer Fußbodenspeicherheizung, wobei die Anschlussleistung der für den betreffenden Raum vorgesehenen Direktheizung max. 30 % des auf den gleichen Raum bezogenen Wärmebedarfs betragen darf. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen. Seite 21 von 26 2.3.1 Schaltbild Raumheizung und Wassererwärmung mit getrennter Messung Seite 22 von 26 2.3.2 Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme im ehemaligen EVS Netzgebiet Die Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme EVS GEH (gesteuerte Elektroheizung) gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen im ehemaligen Netzgebiet der EVS. Die Anlage muss bei · · Speicherheizgeräten der DIN 44 572 / DIN EN 60531 Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578 entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Die Aufladung des Speicherteils und des speicherfreien Teils sowie der Warmwasserbereitung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit. Die Freigabedauer zur Aufladung des Speicherteils beträgt 8 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Der speicherfreie Teil wird außentemperaturabhängig per Rundsteuerung so freigegeben, dass die vorgewählte Raumtemperatur erreicht wird. Die Freigabedauer für den speicherfreien Teil am Auslegungstag beträgt 19 Stunden. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeier erfolgt ganzjährig 6 Stunden während der Nacht. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlagen erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Vorwärtssteuerung einzubauen. Der Anschluss des speicherfreien Teils darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen. Bei Neuanlagen müssen die speziellen Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme im Netzgebiet eingehalten werden wie in Kapitel 2.3 beschrieben. Seite 23 von 26 2.3.3 Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme NWS 10+6h im ehemaligen Netzgebiet der Neckarwerke Die Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme NWS 10+6 Stunden gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen im ehemaligen Netzgebiet der NWS AG. Sie gelten für Anlagen die den Normen · · · Fußbodenspeicherheizung der DIN 44 576 Speicherheizungen der DIN 44 572 / DIN EN 60531 Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578 entsprechen müssen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Die direktwirkende Ergänzungsheizung darf höchstens 50% des Anschlusswertes der Speicherheizung haben. Freigabedauer Die Elektro-Speicherheizungsanlage wurde gemäß den technischen Bedingungen des Lademodells 10+6 Stunden (innerhalb von 24 Stunden) ausgelegt. Die Freigabedauer für die Aufladung der Elektro-Speicherheizung beträgt 10 Stunden innerhalb der Niedertarifzeit im Zeitfenster von ca. 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr. Die zeitliche Lage der Freigabezeiten hängt von der Netzbelastung ab, diese kann sich insbesondere an den Wochenenden verschieben. Zur Steuerung der Freigabe von Speicherheizungen durch die Steuergeräte der FairNetz GmbH ist im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes der von der NWS zur Verfügung gestellte Freigaberelaissatz IR 49 058 installiert. Für Aufladesteuerungen der Elektro-Speicherheizungsanlagen gelten folgende Anforderungen: · · · · · · Die Aufladesteuerung hat den Anforderungen nach DIN 44 574 zu entsprechen. Die Lastcharakteristik „Rückwärtssteuerung“ muss bie gleichzeitiger Beschaltung der Klemmen LF und LZ auf „Vorwärtssteuerung“ umschalten. Die Aufladesteuerung muss über eine separate Klemme LL verfügen, über die unabhängig von der Freigabe das Zeitglied gestartet werden kann. Das Zeitglied muss eine Umlaufdauer von 22h haben. Die Aufladesteuerung soll über die Ansteuerung der Klemme LF und LZ erkennen, dass eine Freigabe ansteht und die Ausgabe der Steuergröße an den Klemmen Z1/Z2 erfolgen soll. Bei nicht angesteuerten Klemmen LF und LZ soll an den Klemmen Z1/Z2 ein Ausschaltsignal ausgegeben werden. Bei Steuerung mehrerer Anlagen durch ein Zentralsteuergerät ist zur individuellen Anpassung der Aufladung in jeder Anlage ein regelbares Gruppensteuergerät zu installieren. Die Zentralsteuerleitung muss von dem Steuerstromkreis der einzelnen Anlage elektrisch getrennt sein. Warmwasserbereitung Ist ein gesteuerter Elektro-Warmwasserspeicher vorhanden, so wird die Auflandung während der Niedertarifzeit für 10 Stunden freigegeben. Bei Neuanlagen müssen die speziellen Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme im Netzgebiet eingehalten werden wie in Kapitel 2.3 beschrieben. Seite 24 von 26 2.4 Rundsteueranlage Allgemeines Allgemeines Die Tonfrequenz-Rundsteueranlage der FairNetz GmbH wird mit einer Frequenz von 383 Hz betrieben. Die Spannungsversorgung des Steuergerätes ist mit einer Diazed-Sicherung 6A (plombierbar) abzusichern. Freigabezeiten LF (NT) Relais Nr. 20 21 22 23 24 von 21:00 21:15 21:30 21:45 22:00 Uhrzeit bis 05:00 05:15 05:30 05:45 06:00 LZ (HT) Relais Nr. 29 von 13:00 Uhrzeit bis 17:00 Zu den Schaltzeiten der Netzgebiete in Walddorfhäslach, Pliezhausen, Neckartenzlingen, Bempflingen, Riederich, Wolfschlugen, Bad Urach und Gomaringen erhalten Sie bei unserem Messstellenbetreiber unter der Telefonnummer 07121 582 3588 Auskunft. Seite 25 von 26 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Absicherung der Anschlussleitung (zu Abschnitt 3) Als Überlastungsschutz der Anschlussleitung muss die DIN VDE 0298 Teil 4 beachtet werden. In den Freileitungsabgriffen werden Iso- Anschlusskästen 3xNH00 für die Absicherung eingesetzt. Lieferung und Montage erfolgt durch die FairNetz. 12 Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Versorgung Bei einer Unterbrechung > 3 Monate erfolgt die Aufhebung der Unterbrechung, wie in den VfEWErläuterungen zur TAB 2007 und den VDE-Anwendungsregeln in Abschnitt 2 (Wiederinbetriebnahme der Versorgung von zeitweise stillgelegten Anlagen) beschrieben, wenn eine Inbetriebsetzungsanzeige durch ein eingetragenes Installationsunternehmen vorliegt. Seite 26 von 26
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