Erläuterungen der FairNetz GmbH zur TAB 2007 Stand Januar 2015

Erläuterungen zur TAB 2007 (Stand April 2016)
Ansprechpartner TAB:
Herr Betz
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Herr Keckeisen
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FairNetz GmbH
Hauffstraße 89
72762 Reutlingen
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72715 Reutlingen
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0 71 21/5 82-30 00
0 71 21/5 82-35 98
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www.fairnetzgmbh.de
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Vorwort
Die Ergänzungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung der FairNetz
GmbH ist die Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007, Ausgabe 2011, für
den Anschluss an das Niederspannungsnetz des BDEW, sowie zu den VDE-Anwendungsregeln
VDE-AR-N 4101, 4102 und 4105.
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Inhalt
4
Plombenverschlüsse............................................................................ 5
5
Netzanschluss ..................................................................................... 6
1.
Besondere Anforderungen ................................................................... 6
6
Hauptstromversorgung ........................................................................ 7
7
Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze ..................................... 7
1.
Technische Anforderungen an Zählerplätze ........................................ 7
1.1
Schaltbild einer Standardverdrahtung, Zweitarifsteuerung .................. 8
1.2
Schaltbild einer Standardverdrahtung, Wassererwärmung mit
gemeinsamer Messung ....................................................................... 9
1.3
Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank Einkundenanlage... 10
1.4
Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank mit Verteilerfeld ..... 11
1.5
Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank
Mehrkundenanlage ............................................................................ 12
1.6
Wandlermessung (halbindirekte Messung) ........................................ 13
1.7
Anordnungsbeispiel – Einstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung
mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage ......................................... 14
1.8
Anordnungsbeispiel – Doppelstöckiger Zählerschrank
(Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage ........... 15
1.9
Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung
mit Wandlertragplatte) Einkundenanlage ........................................... 16
10
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen..... 17
1.
Allgemeinde Festlegungen ................................................................ 17
2.
Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. ElektroWärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegungen ........................... 17
2.1
Messeinrichtung................................................................................. 18
2.1.1
VNB-Steuerung.................................................................................. 18
2.1.2
Elektroinstallation............................................................................... 18
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2.2
Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im FairNetzNetzgebiet.......................................................................................... 18
2.2.1
Schaltbild Wärmepumpe Raumheizung, Warmwasserspeicher Beispiel
für Wirkschaltplan im Zählerplatz ....................................................... 20
2.3
Spezielle Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme im Netzgebiet
........................................................................................................... 21
2.3.1
Schaltbild Raumheizung und Wassererwärmung mit getrennter
Messung ............................................................................................ 22
2.3.2
Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme im
ehemaligen EVS Netzgebiet .............................................................. 23
2.3.3
Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme NWS
10+6h im ehemaligen Netzgebiet der Neckarwerke .......................... 24
2.4
11
Rundsteueranlage Allgemeines ......................................................... 25
Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Absicherung der
Anschlussleitung (zu Abschnitt 3) ..................................................... 26
12
Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Versorgung ............ 26
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4
Plombenverschlüsse
Installateure, die eine vertragliche Regelung zur Plombierung mit der FairNetz GmbH abgeschlossen
haben, plombieren alle Anlagenteile selbst. Dies gilt auch bei einer Auswechslung der
Netzanschlusssicherung. Eine Plombiermeldung mittels einer Inbetriebsetzungsanzeige ist hierbei
nicht erforderlich.
Installateure, die zur Plombierung nicht berechtigt sind, melden entfernte oder fehlende Plomben
mittels Inbetriebsetzungsanzeige an die FairNetz GmbH.
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5
Netzanschluss
Zur Anmeldung von Neuanlagen an die Verteilnetze der FairNetz, insbesondere bei MehrspartenNetzanschlüssen soll das Formular der FairNetz "Anfrage Netzanschluss" verwendet werden.
Für den Netzanschluss Strom muss neben diesem Formular auch das VDN- Formular "Anmeldung
zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" eingereicht werden.
Der Freileitungsnetzanschluss ist auf 3x100A begrenzt.
Im Besonderen weisen wir auf die Erläuterungen zur TAB 2007 herausgegeben vom VfEW e.V. zu
Abschnitt 5 „Netzanschluss“ hin.
1.
Besondere Anforderungen
Der Netzanschluss sowie die Zähleranlage ist für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z.B.
Wochenendhäuser, Schuppenanlagen, Garagen, Regenrückhalteanlagen usw. in
Anschlussschränken außerhalb von den Gebäuden nach VDE-AR-N 4102 zu errichten.
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6
Hauptstromversorgung
Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der FairNetz als
kleinste Netzanschlusssicherung eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A
eingesetzt.
7
Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze
Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007 für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz, ist durch die VDE-Anwendungsregel 4101 – Anforderungen an Zählerplätze in
elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz ersetzt worden.
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel
VDE-AR-N 4101.
1.
Technische Anforderungen an Zählerplätze
Im Netzgebiet der FairNetz GmbH sind nur Zählerplätze mit Zählerplatzflächen mit DreiPunkt-Befestigung freigegeben.
Zählerplätze für elektronische Haushaltszähler (eHZ) mit BKE-I sind nicht zugelassen.
Zählerplätze bis 40 kVA sind grundsätzlich mit Zählersteckklemme auszurüsten.
Die Hauptleitungsklemmen im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes sind
berührungssicher auszuführen.
In Mehrfamilienhäusern ist ein Feld für eine Steuereinrichtung (z.B. Tarifschaltgerät) bei der
Messeinrichtung für die Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.
Im Netzgebiet der FairNetz werden
a.)
zur Tarif- bzw. Laststeuerung von Wärmepumpen bzw. Elektroheizungen
b.)
zur Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen laut §14a EnWG und
c.)
für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen
jeweils Funkrundsteuergeräte bzw. Tonfrenquenzrundsteuergeräte mit 3-Punkt-Befestigung
verwendet. Entsprechende Zählerfelder nach DIN 43870-1 sind hierfür vorzusehen.
Die Absicherung der Rundsteuergeräte nach a) und b) erfolgt über eine
Steuergerätesicherung nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4101. Für die Zuleitung zur
Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden, die
Steuergerätesicherung ist plombierbar auszuführen. Als Steuergerätesicherung sind
Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6A und einem
Bemessungsschaltvermögen von 25kA zu verwenden.
Das Funkrundsteuergerät nach c) ist Eigentum des Anlagenbetreibers und darf nicht mit
ungemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld
ist gesondert mit der Aufschrift „SG-EM“ (Steuergerät Einspeisemanagement) zu
kennzeichnen. Weitere Informationen zum Einspeisemanagement befinden sich unter
https://www.fairnetzgmbh.de.
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1.1
Schaltbild einer Standardverdrahtung, Zweitarifsteuerung
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1.2
Schaltbild einer Standardverdrahtung, Wassererwärmung mit gemeinsamer Messung
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1.3
Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank Einkundenanlage
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1.4
Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank mit Verteilerfeld
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1.5
Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank Mehrkundenanlage
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1.6
Wandlermessung (halbindirekte Messung)
Bei einer gleichzeitig benötigten Leistung von mehr als 40 kW (nicht installierte Leistung) ist in der
Kundenanlage ein Zählerplatz für Wandlermessung zu installieren.
Bei Erzeugungsanlagen und Anlagen mit Dauerlastcharakteristik ist die VDE AR-N 4101 anzuwenden.
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1.7
Anordnungsbeispiel – Einstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit
Durchsteckwandler) Einkundenanlage
Nur zugelassen, wenn sich der HAK und die Zähleranlage im selben Raum befinden.
Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für
ein Modem eingebaut werden.
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1.8
Anordnungsbeispiel – Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit
Durchsteckwandler) Einkundenanlage
Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für
ein Modem eingebaut werden.
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1.9
Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit
Wandlertragplatte) Einkundenanlage
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10
1.
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen
Allgemeinde Festlegungen
Bereits im Planungsstadium von Elektro-Wärmeanlagen einschl. Elektro-Wärmepumpenanlagen zur
Heizung oder Klimatisierung ist an die FairNetz GmbH eine Netzanschlussanfrage mittels VDN
Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro-Wärmepumpenanlage oder ElektroWärmespeicheranlage zu richten.
In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage, wie Art
und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben. Nach Klärung der
Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort.
Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für
Anlagen in Neubauten/in bestehenden Gebäuden 12 Monate. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die
Elektro-Wärmeanlage oder Elektro-Wärmepumpenanlage nicht in Betrieb genommen, erlischt die
Anschlusszusage der FairNetz und es ist ggf. wieder eine neue "Anfrage zum Anschluss von ElektroWärmeanlagen" zu stellen.
Bei Elektro-Wärmeanlagen oder Elektro-Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage der
FairNetz errichtet werden, können ggf. nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren Netzentgelte
angesetzt werden.
Im Netzbereich der FairNetz werden Elektro-Wärmeanlagen bzw. Elektro- Wärmepumpenanlagen
ausschließlich mit getrennter Messung ausgeführt.
Beim Anschluss von
· Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser)
· Fußbodenspeicherheizungen
· Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
· Wärmepumpenheizungen
· fest angeschlossene Klimageräte
· Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer
sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen der FairNetz für Elektrowärme zu
beachten.
2.
Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen,
Allgemeine Festlegungen
Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von ElektroWärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen der FairNetz GmbH.
Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der FairNetz. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am
Netzanschlusspunkt der FairNetz entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.
Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt
vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler
sind die Stromkreise für den "Allgemeinbedarf" von der "Elektro-Wärmeanlage bzw. ElektroWärmepumpenanlage" durch Schottung voneinander zu trennen.
Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig
auf die Außenleiter aufzuteilen.
Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage/Elektro-Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen
werden. Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
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2.1
Messeinrichtung
Der Stromverbrauch für Elektro-Wärme- bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen sowie der Steuer-,
Regel- und Ladeeinrichtungen werden getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über
einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen
werden von der FairNetz festgelegt.
Die Freigabe von Wärmespeicheranlagen erfolgt durch das FairNetz- Steuergerät über kundeneigene,
plombierbare Schütze oder Relais. Diese Schaltgeräte sind im unteren Anschlussraum beim
Steuergerät einzubauen.
Die Aufladecharakteristik für Speicheranlagen wird in jedem Falle auf dem Formular "Datenblatt für
den Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen" festgelegt.
2.1.1
VNB-Steuerung
Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt
mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze.
Die Steuerleitungen sind entsprechend ihrer Funktion wie folgt gekennzeichnet:
2.1.2
L
Außenleiter für die Spannungsversorgung für Zentralsteuergerät, der
Aufladeeinrichtungen, Schützsteuerungen . . .
LF
VNB gesteuerter Außenleiter für die Freigabedauer
LZ
VNB gesteuerter Außenleiter für die Zusatzfreigabedauer
LW
Steuerung der Grundheizung des Elektro-Warmwasserspeichers während der
Freigabedauer
Elektroinstallation
Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten
Regeln der Technik (DIN VDE Bestimmungen) und den "Technischen
Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)" der FairNetz
zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten.
2.2
Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im FairNetz-Netzgebiet
Diese Bedingungen gelten für fest angeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder
andere fest angeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung.
Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z. B.
Steuer- und Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls
angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden.
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Freigabedauer
Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich außer an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Wärmeerzeuger bis 2,0 kW
Summenanschlussleistung, der im Anlagenumfang definierten Anlage, werden zeitlich nicht
unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils
1,5 Stunden und nicht länger als 3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die
Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils
vorangegangene Unterbrechungszeit.
Schwachlastzeit
Täglich außer an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden von ca. 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr. An
Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit.
Die FairNetz behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernisse der
Netzbelastung zu verändern.
Warmwasserbereitung
Fest angeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den
Heizungszähler angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Die FairNetz
gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt.
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2.2.1
Schaltbild Wärmepumpe Raumheizung, Warmwasserspeicher
Beispiel für Wirkschaltplan im Zählerplatz
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2.3
Spezielle Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme im Netzgebiet
Die Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme 8 + 4 Stunden Freigabe gelten für ElektroSpeicherheizungsanlagen. Die Anlage muss bei
·
Speicherheizgeräten der DIN 44 572/DIN EN 60531
·
Fußboden-Speicherheizung der DIN 44 576
·
Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578
entsprechen.
Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit
Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden.
Weiter ist es möglich, diese Bedingungen für Warmwasser-Speicherheizungsanlagen für
Brauchwasser > 600 Liter anzuwenden, wobei jeder Einzelspeicher > 300 Liter sein muss.
Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage und der Elektro-Warmwasserspeicher
erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit.
Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage beträgt in
Abhängigkeit der mittleren Tagesaußentemperatur max. 10 Stunden innerhalb 24 Stunden.
Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 8
Stunden während der Nacht.
Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung einer Freigabedauer von 8 Stunden und
einer Zusatzfreigabedauer von 4 Stunden gleichrangig.
Die Aufladung der Elektro-Wärmeanlage erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist
kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Rückwärtssteuerung einzubauen.
Bei Speicherheizgeräten kann das Ladeschütz in der Stromverteilung entfallen, wenn
Geräte
· mit Thermorelais und elektromechanischem Laderegler oder
· mit Thermorelais und elektronischem Laderegler
installiert sind.
Der Anschluss der Direktheizung darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Sie ist zulässig
·
·
·
in Bädern, Duschen und WC
in Küchen und wenig benutzten Räumen als alleiniges Heizsystem für diese Räume
bis zu einer gesamten Anschlussleistung von max. 30 % des Wärmebedarfs der
Gesamtanlage,
bei einer Fußbodenspeicherheizung, wobei die Anschlussleistung der für den
betreffenden Raum vorgesehenen Direktheizung max. 30 % des auf den gleichen
Raum bezogenen Wärmebedarfs betragen darf.
Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen.
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2.3.1
Schaltbild Raumheizung und Wassererwärmung mit getrennter Messung
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2.3.2
Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme im ehemaligen EVS
Netzgebiet
Die Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme EVS GEH (gesteuerte
Elektroheizung) gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen im ehemaligen Netzgebiet der
EVS. Die Anlage muss bei
·
·
Speicherheizgeräten der DIN 44 572 / DIN EN 60531
Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578
entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen
werden.
Die Aufladung des Speicherteils und des speicherfreien Teils sowie der
Warmwasserbereitung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit.
Die Freigabedauer zur Aufladung des Speicherteils beträgt 8 Stunden innerhalb von 24
Stunden. Der speicherfreie Teil wird außentemperaturabhängig per Rundsteuerung so
freigegeben, dass die vorgewählte Raumtemperatur erreicht wird. Die Freigabedauer für den
speicherfreien Teil am Auslegungstag beträgt 19 Stunden.
Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeier erfolgt ganzjährig 6
Stunden während der Nacht.
Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlagen erfolgt witterungs- und
restwärmeabhängig. Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Vorwärtssteuerung
einzubauen.
Der Anschluss des speicherfreien Teils darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen.
Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen.
Bei Neuanlagen müssen die speziellen Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme
im Netzgebiet eingehalten werden wie in Kapitel 2.3 beschrieben.
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2.3.3
Spezielle Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme NWS 10+6h im
ehemaligen Netzgebiet der Neckarwerke
Die Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme NWS 10+6 Stunden gelten für
Elektro-Speicherheizungsanlagen im ehemaligen Netzgebiet der NWS AG. Sie gelten für
Anlagen die den Normen
·
·
·
Fußbodenspeicherheizung der DIN 44 576
Speicherheizungen der DIN 44 572 / DIN EN 60531
Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578
entsprechen müssen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen
werden. Die direktwirkende Ergänzungsheizung darf höchstens 50% des Anschlusswertes
der Speicherheizung haben.
Freigabedauer
Die Elektro-Speicherheizungsanlage wurde gemäß den technischen Bedingungen des
Lademodells 10+6 Stunden (innerhalb von 24 Stunden) ausgelegt. Die Freigabedauer für die
Aufladung der Elektro-Speicherheizung beträgt 10 Stunden innerhalb der Niedertarifzeit im
Zeitfenster von ca. 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr.
Die zeitliche Lage der Freigabezeiten hängt von der Netzbelastung ab, diese kann sich
insbesondere an den Wochenenden verschieben.
Zur Steuerung der Freigabe von Speicherheizungen durch die Steuergeräte der FairNetz
GmbH ist im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes der von der NWS zur Verfügung
gestellte Freigaberelaissatz IR 49 058 installiert.
Für Aufladesteuerungen der Elektro-Speicherheizungsanlagen gelten folgende
Anforderungen:
·
·
·
·
·
·
Die Aufladesteuerung hat den Anforderungen nach DIN 44 574 zu entsprechen.
Die Lastcharakteristik „Rückwärtssteuerung“ muss bie gleichzeitiger Beschaltung
der Klemmen LF und LZ auf „Vorwärtssteuerung“ umschalten.
Die Aufladesteuerung muss über eine separate Klemme LL verfügen, über die
unabhängig von der Freigabe das Zeitglied gestartet werden kann.
Das Zeitglied muss eine Umlaufdauer von 22h haben.
Die Aufladesteuerung soll über die Ansteuerung der Klemme LF und LZ erkennen,
dass eine Freigabe ansteht und die Ausgabe der Steuergröße an den Klemmen
Z1/Z2 erfolgen soll. Bei nicht angesteuerten Klemmen LF und LZ soll an den
Klemmen Z1/Z2 ein Ausschaltsignal ausgegeben werden.
Bei Steuerung mehrerer Anlagen durch ein Zentralsteuergerät ist zur individuellen
Anpassung der Aufladung in jeder Anlage ein regelbares Gruppensteuergerät zu
installieren. Die Zentralsteuerleitung muss von dem Steuerstromkreis der einzelnen
Anlage elektrisch getrennt sein.
Warmwasserbereitung
Ist ein gesteuerter Elektro-Warmwasserspeicher vorhanden, so wird die Auflandung
während der Niedertarifzeit für 10 Stunden freigegeben.
Bei Neuanlagen müssen die speziellen Bedingungen der FairNetz GmbH für Elektro-Wärme
im Netzgebiet eingehalten werden wie in Kapitel 2.3 beschrieben.
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2.4
Rundsteueranlage Allgemeines
Allgemeines
Die Tonfrequenz-Rundsteueranlage der FairNetz GmbH wird mit einer Frequenz von 383 Hz
betrieben.
Die Spannungsversorgung des Steuergerätes ist mit einer Diazed-Sicherung 6A
(plombierbar) abzusichern.
Freigabezeiten
LF (NT)
Relais Nr.
20
21
22
23
24
von
21:00
21:15
21:30
21:45
22:00
Uhrzeit
bis
05:00
05:15
05:30
05:45
06:00
LZ (HT)
Relais Nr.
29
von
13:00
Uhrzeit
bis
17:00
Zu den Schaltzeiten der Netzgebiete in Walddorfhäslach, Pliezhausen, Neckartenzlingen,
Bempflingen, Riederich, Wolfschlugen, Bad Urach und Gomaringen erhalten Sie bei
unserem Messstellenbetreiber unter der Telefonnummer 07121 582 3588 Auskunft.
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11
Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Absicherung der
Anschlussleitung
(zu Abschnitt 3)
Als Überlastungsschutz der Anschlussleitung muss die DIN VDE 0298 Teil 4 beachtet werden.
In den Freileitungsabgriffen werden Iso- Anschlusskästen 3xNH00 für die Absicherung eingesetzt.
Lieferung und Montage erfolgt durch die FairNetz.
12
Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Versorgung
Bei einer Unterbrechung > 3 Monate erfolgt die Aufhebung der Unterbrechung, wie in den VfEWErläuterungen zur TAB 2007 und den VDE-Anwendungsregeln in Abschnitt 2 (Wiederinbetriebnahme
der Versorgung von zeitweise stillgelegten Anlagen) beschrieben, wenn eine
Inbetriebsetzungsanzeige durch ein eingetragenes Installationsunternehmen vorliegt.
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