Bericht der Kommission über Fortschritte der Türkei bei

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Bericht der Kommission über Fortschritte der Türkei bei der
Visaliberalisierung
Brüssel, 4. März 2016
Bericht der Kommission über Fortschritte der Türkei bei der Visaliberalisierung
Die Kommission hat heute den zweiten Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der
Anforderungen des Fahrplans für die Visaliberalisierung angenommen. In dem Bericht werden die
großen Fortschritte hervorgehoben, die die Türkei seit dem letzten Bericht vom Oktober 2014 gemacht
hat. Beim EU-Türkei-Gipfeltreffen vom 29. November 2015 verpflichtete sich die Türkei, die Erfüllung
der Anforderungen des Fahrplans zu beschleunigen, indem unter anderem sämtliche Bestimmungen
des EU-Türkei-Rückübernahmeabkommens schon früher angewendet werden, um den
Visaliberalisierungsprozess bis Oktober 2016 zu beenden, sofern zu diesem Zeitpunkt alle Vorgaben
erfüllt sind. In dem heute angenommenen Bericht werden die neue Entschlossenheit und das große
Engagement der türkischen Behörden begrüßt.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, nahm zur
Kenntnis, dass wichtige Maßnahmen ergriffen wurden, und rief mit folgenden Worten zu einer weiteren
Beschleunigung des Reformprozesses auf: „ Ich möchte der Türkei als einem von der Syrienkrise
unmittelbar betroffenen Land unsere Anerkennung für seine bisherigen Bemühungen aussprechen. Seit
dem EU-Türkei-Gipfeltreffen treten die türkischen Behörden mit neuer Entschlossenheit und großem
Engagement für den Dialog zur Visaliberalisierung ein. Ich vertraue darauf, dass die Türkei die
prioritären Maßnahmen, die in dem heute angenommenen Bericht genannt werden, unverzüglich
umsetzen wird, und wir gemeinsam auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Visaliberalisierung
hin arbeiten können. Die Kommission wird die Türkei weiterhin bei der Umsetzung des Fahrplans
unterstützen."
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Türkei insbesondere nach dem EU-Türkei-Gipfeltreffen vom
29. November 2015 den Reformprozess, der zur Erfüllung der Anforderungen des Fahrplans beitragen
soll, beschleunigt. So ermöglicht die Türkei den mehr als 2,5 Millionen Flüchtlingen aus Syrien, die sie
aufgenommen hat, seit kurzem, den Zugang zum Arbeitsmarkt - eine Maßnahme, die die soziale
Eingliederung der Flüchtlinge erleichtern und ihre Eigenverantwortung stärken dürfte. Ferner hat die
Türkei wichtige Maßnahmen ergriffen, um den Zugang der Flüchtlinge zu öffentlichen Dienstleistungen,
einschließlich zu Schulunterricht für Kinder, zu gewährleisten. Parallel dazu hat die Türkei begonnen,
ihre Visa- und Zulassungsvorschriften für die Staatsangehörigen der Länder, die den Ausgangspunkt
für die illegale Weiterwanderung von der Türkei in die EU bilden, zu verschärfen. Außerdem hat sie ihre
Gesamtkapazität für die Grenzüberwachung und das Grenzmanagement weiter verstärkt.
In dem Bericht sind die Maßnahmen aufgelistet, die die Türkei ergreifen sollte, um alle Anforderungen
des Fahrplans zu erfüllen. Unter anderem muss das Land anfangen, den EU-Standards entsprechende
Pässe mit den Fingerabdrücken der Inhaber auszustellen. Die türkischen Behörden sehen sich enormen
Schwierigkeiten gegenüber. Dennoch ist es dringend erforderlich, dass sie weitere Maßnahmen
ergreifen, um die verschiedenen Aspekte des Problems der irregulären Migration umfassend
anzugehen.
In dem Bericht wird die Türkei zudem aufgefordert, den Rückstand bei den Asylverfahren abzubauen,
die Zusammenarbeit mit den an die Türkei angrenzenden Mitgliedstaaten, insbesondere bei der
Rückübernahme und in polizeilichen und justiziellen Angelegenheiten, zu verstärken und Korruption
und organisiertes Verbrechen schärfer zu bekämpfen. Weitere wichtige im Fahrplan vorgesehene
Maßnahmen sind der Erlass von den EU-Standards entsprechenden Rechtsvorschriften über den Schutz
personenbezogener Daten, der Abschluss von Kooperationsabkommen mit Europol und Eurojust sowie
die umfassende Förderung der sozialen Eingliederung von Roma. Des Weiteren wird betont, dass die
Türkei ihre Rechtsvorschriften im Bereich der Terrorismusbekämpfung an die Standards der EU und des
Europarats angleichen und mehrere internationale Übereinkommen verabschieden und umsetzen sollte.
Hintergrund
Parallel zur Unterzeichnung des EU-Türkei-Rückübernahmeabkommens eröffnete die Europäische
Kommission am 16. Dezember 2013 einen Dialog mit der Türkei über die Visaliberalisierung. Grundlage
dieses Dialogs ist der „Fahrplan in Richtung Visumfreiheit“, in dem die Anforderungen aufgeführt sind,
die die Türkei erfüllen muss, damit die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen
Vorschlag für die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorlegen kann. Diese Änderung würde
es türkischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, für kurzfristige Aufenthalte (d. h. 90 Tage
innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu geschäftlichen, touristischen oder familiären Zwecken)
ohne Visum in den Schengen-Raum zu reisen.
Im Fahrplan sind 72 Voraussetzungen aufgelistet, die fünf thematischen Gruppen zugeordnet werden:
Dokumentensicherheit; Migrationsmanagement; öffentliche Ordnung und Sicherheit; Grundrechte und
Rückübernahme irregulärer Migranten.
Am 20. Oktober 2014 legte die Kommission einen ersten Bericht vor, indem sie die Fortschritte der
Türkei bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung bewertete und für alle
Bereiche weitere Empfehlungen aussprach.
Auf dem EU-Türkei-Gipfeltreffen vom 29. November 2015 begrüßte die EU die Zusage der Türkei, die
Erfüllung der Zielvorgaben des Fahrplans gegenüber allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu
beschleunigen. In der auf dem Gipfeltreffen vereinbarten gemeinsamen Erklärung wurde die
Europäische Kommission aufgefordert, spätestens Anfang März einen zweiten Bericht über die
Fortschritte der Türkei bei der Umsetzung des Fahrplans vorzulegen. Beide Seiten einigten sich darauf,
dass das Abkommen ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein sollte, d. h. dass die
Drittstaatsangehörige betreffenden Bestimmungen vorzeitig in Kraft gesetzt würden, damit die
Kommission ihren dritten Fortschrittsbericht im Herbst 2016 vorlegen kann. Ziel ist es, den
Visaliberalisierungsprozess, d. h. die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürgerinnen und Bürger
im Schengen-Raum, bis Oktober 2016 zu vollenden, sofern die Anforderungen des Fahrplans bis dahin
erfüllt sind.
Eine stärkere Mobilität der Bürger unter sicheren und sorgfältig gestalteten Rahmenbedingungen ist
eines der Hauptziele der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu den Partnerländern. Sie verfolgt
dieses Ziel, indem sie insbesondere mit Nachbar- und Bewerberländern Dialoge über die Liberalisierung
der Visabestimmungen einleitet.
Weitere Informationen:
Zweiter Bericht über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die
Visaliberalisierung
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Begleitdokument zum zweiten Bericht über die
Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung
FACTSHEET: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei - Sachstandsbericht
ABKOMMEN zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt
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