Bekanntmachung (PDF, 51KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Bekanntmachung:
Vergabestelle:
Bonn, 01.03.2016
Bundesinstitut für Bau- Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung, SWD-Forschungsverwaltung, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn
Kontakt:
[email protected]
Forschungsprogramm:
Zukunft Bau
Titel:
Kostengünstiges Bauen durch Vereinheitlichung und Deregulierung des
Bauordnungsrechts
Aktenzeichen:
10.08.17.7-16.12
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 (1) VOL A
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle
Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen.
Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend.
Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen Umschlag
einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende
Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den
Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes.
Art und Umfang der Vollständige Leistungsbeschreibung ist beigefügt.
Leistung:
Losweise Vergabe:
Nein
Nebenangebote:
Nein
Ausführungsfrist/
April 2016 bis August 2016
Laufzeit:
Vergabeunterlagen:
Die
Vergabeunterlagen
sind
vollständig
beigefügt
und
umfassen:
Leistungsbeschreibung; Angebotsformular; Roter Aufkleber; Mustervertrag;
Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien
Angebotsfrist:
Die Abgabefrist ist dem beigefügten roten Aufkleber zu entnehmen. Für die
Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht
eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Bindefrist:
Die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und beträgt 60 Kalendertage.
Bis zum Ablauf dieser Frist sind die Bieter an ihre Angebote gebunden.
Sicherheitsleistungen:
keine
Zahlungsbedingungen: Laut beigefügten Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung
Teilnahmebedingungen: Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung, der
Leistungsbeschreibung und den Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen,
ein Ablaufplan sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer,
sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Ist eine Präsentation
vorgesehen, erklärt sich der Anbieter dazu bereit, einen entsprechenden Termin in
Bonn oder Berlin wahrzunehmen. Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden
nicht erstattet. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des
BBSR.
Zuverlässigkeit:
Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 5 VOL/A
Finanzielle
Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 5 VOL/A
Leistungsfähigkeit:
Technische
Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird anhand nachstehender Kriterien beurteilt:
Leistungsfähigkeit
Bewertungskriterium
Nachweise
(Fachkunde):
Kenntnisse des Bauordnungsrechts und Kopie des Abschlusszeugnisses des 2.
der Kostenstruktur im Bau- und Juristischen Staatsexamens oder eines
Wohnungswesen
(Planungsund Hochschulabschlusses
im
Baukosten)
Bauingenieurwesen (oder vergleichbar)
oder in den Wirtschaftswissenschaften
(BWL, VWL) der Projektmitarbeiter
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Bietergemeinschaften:
Zuschlagskriterien:
Bieterfragen/
Rückfragepool:
Vertragsbedingungen:
Erfahrungen mit dem Bauordnungsrecht Nennung
von
abgeschlossenen
(z. B. Kenntnisse über Kostenwirkungen Referenzprojekten
bauordnungsrechtlicher Vorschriften)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Nachweise und
Erklärungen sind von allen Bietern vorzulegen. Eignungsnachweise sind abhängig vom
Leistungsanteil, den das Mitglied erbringen soll, vorzulegen.
Bieter sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot vertreten sein. Ist
der Bieter in parallelen Angeboten als Einzelbieter und/oder in Bietergemeinschaft
vertreten, können alle betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Bei der Bewertung der Angebote werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt:
Bewertungskriterium
Gewichtung
Problem- und Aufgabenverständnis
35
Methodisches Vorgehen
25
Arbeitsplanung (Praktikabilität des Maßnahmen- und Zeitplans,
15
Personaleinsatz)
Preis
25
Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail an [email protected]
zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist
vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der
Internetseite des BBSR veröffentlicht.
BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich
Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die
allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, die Änderungen an den
Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Die
Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt
1 der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf
die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages
entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer
entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken
und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf
das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und
uneingeschränkt an Dritte übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der
Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im
Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile
davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen
(ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur
verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten
wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.