____________________________________________________________________________________________________________________________ Bekanntmachung: Vergabestelle: Bonn, 01.03.2016 Bundesinstitut für Bau- Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, SWD-Forschungsverwaltung, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn Kontakt: [email protected] Forschungsprogramm: Zukunft Bau Titel: Kostengünstiges Bauen durch Vereinheitlichung und Deregulierung des Bauordnungsrechts Aktenzeichen: 10.08.17.7-16.12 Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 (1) VOL A Form der Angebote: Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes. Art und Umfang der Vollständige Leistungsbeschreibung ist beigefügt. Leistung: Losweise Vergabe: Nein Nebenangebote: Nein Ausführungsfrist/ April 2016 bis August 2016 Laufzeit: Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind vollständig beigefügt und umfassen: Leistungsbeschreibung; Angebotsformular; Roter Aufkleber; Mustervertrag; Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien Angebotsfrist: Die Abgabefrist ist dem beigefügten roten Aufkleber zu entnehmen. Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen. Bindefrist: Die Zuschlagsfrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und beträgt 60 Kalendertage. Bis zum Ablauf dieser Frist sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Sicherheitsleistungen: keine Zahlungsbedingungen: Laut beigefügten Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung Teilnahmebedingungen: Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung, der Leistungsbeschreibung und den Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen. Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Ist eine Präsentation vorgesehen, erklärt sich der Anbieter dazu bereit, einen entsprechenden Termin in Bonn oder Berlin wahrzunehmen. Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden nicht erstattet. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR. Zuverlässigkeit: Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 5 VOL/A Finanzielle Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 5 VOL/A Leistungsfähigkeit: Technische Die Eignung der Bieterin / des Bieters wird anhand nachstehender Kriterien beurteilt: Leistungsfähigkeit Bewertungskriterium Nachweise (Fachkunde): Kenntnisse des Bauordnungsrechts und Kopie des Abschlusszeugnisses des 2. der Kostenstruktur im Bau- und Juristischen Staatsexamens oder eines Wohnungswesen (Planungsund Hochschulabschlusses im Baukosten) Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) oder in den Wirtschaftswissenschaften (BWL, VWL) der Projektmitarbeiter ____________________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften: Zuschlagskriterien: Bieterfragen/ Rückfragepool: Vertragsbedingungen: Erfahrungen mit dem Bauordnungsrecht Nennung von abgeschlossenen (z. B. Kenntnisse über Kostenwirkungen Referenzprojekten bauordnungsrechtlicher Vorschriften) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Nachweise und Erklärungen sind von allen Bietern vorzulegen. Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied erbringen soll, vorzulegen. Bieter sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot vertreten sein. Ist der Bieter in parallelen Angeboten als Einzelbieter und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden. Bei der Bewertung der Angebote werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt: Bewertungskriterium Gewichtung Problem- und Aufgabenverständnis 35 Methodisches Vorgehen 25 Arbeitsplanung (Praktikabilität des Maßnahmen- und Zeitplans, 15 Personaleinsatz) Preis 25 Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich per E-Mail an [email protected] zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden unter den Ausschreibungsunterlagen auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht. BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, die Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen. Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
© Copyright 2024 ExpyDoc