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Country-by-Country Reporting
Was die neuen Berichtspflichten für internationale
Unternehmen bedeuten
International tätige Unternehmensgruppen müssen künftig
über die globale Verteilung von
Gewinnen und Steuern Rechenschaft ablegen. KPMG bietet
interdisziplinäre und maßgeschneiderte Lösungsansätze.
steuerungen führen kann. Weiterhin zeichnet sich
ab, dass die Umsetzung in den einzelnen Staaten
uneinheitlich erfolgt. Zudem werden durch das
CbCR erneut Reputationsrisiken entstehen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die neuen Berichtspflichten treffen alle international tätigen Unternehmensgruppen. Ausgenommen sind nur Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von weniger als 750 Millionen Euro.
Über was ist zu berichten?
Offenzulegen sind aggregierte Daten je Land über
die globale Verteilung der Umsätze, Gewinne,
Steuern, Arbeitnehmerzahlen, ausschüttbaren
Gewinne, des Eigenkapitals und des beweglichen
Vermögens.
Daneben sind die Kerngeschäftstätigkeiten je rechtlicher Einheit und Betriebsstätte anzugeben.
Die Herausforderung
Die OECD hat mit dem sogenannten Implementation Package im Juni 2015 und dem finalen
Bericht vom Oktober 2015 eine konkrete Gesetzgebungsvorlage für die Einführung eines Country-by-Country Reportings (CbCR) veröffentlicht.
Das CbCR ist Teil der Initiative zur Bekämpfung
von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen
(„Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) zulasten
des internationalen Steueraufkommens und soll
mehr Transparenz für die Steuerbehörden schaffen.
Auch Deutschland wird die OECD-Empfehlungen
in nationales Recht umsetzen. Eine gesetzgeberische Umsetzung der Vorschläge wird in allen
OECD-G20-Staaten sowie EU-Staaten erwartet,
beziehungsweise ist bereits erfolgt.
Die mit CbCR einhergehenden Risiken sollten nicht
unterschätzt werden. Denn die zunehmende Transparenz wird mit einem steigenden Aufgriffs- und
Durchsetzungsrisiko verbunden sein, das durch
Fehlinterpretationen ausgelöst und zu Doppelbe-
Wer ist Berichtsadressat?
Nach den OECD-Vorschlägen ist der Bericht ausschließlich für die Finanzbehörden bestimmt und
soll auch nur innerhalb der Finanzbehörden ausgetauscht werden. Die EU plant darüber hinaus eine
breitere Veröffentlichung von CbCR-Daten.
Wann greifen die Neuregelungen?
Die OECD sieht die Einführung der Berichtspflichten erstmals für Wirtschaftsjahre, die ab dem
1. Januar 2016 beginnen, vor. Für die Einreichung
wird eine Frist von zwölf Monaten gewährt, das
heißt im Regelfall wird eine erstmalige Abgabeverpflichtung zum 31. Dezember 2017 für das Wirtschaftsjahr 2016 bestehen.
Ein Projekt – verschiedene Disziplinen
Angesichts der drohenden Doppelbesteuerungsrisiken sowie der Herausforderungen, die das CbCR
mit sich bringt, sollten betroffene Unternehmen
möglichst frühzeitig die Auswirkungen des CbCR
für ihr Unternehmen analysieren.
Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:
Kontakt
– Für welche Einheiten ist der Bericht zu erstellen?
– Welche Berichtssysteme existieren im Unternehmen, und können diese für den Datensammlungsprozess genutzt werden?
– Welche Daten sind bereits verfügbar? Welche
Daten müssen individuell aufbereitet werden?
– Wie sollen Wahlrechte ausgeübt werden?
– Wie wird die Datenkonsistenz sichergestellt?
– Welche Risiken ergeben sich aus dem Bericht
für das Unternehmen und wie können diese
minimiert werden?
– Wie wird die interne/externe Kommunikation
gesteuert?
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
So können wir Sie unterstützen
Im Rahmen eines CbCR-Readiness Check erbringen wir folgende Leistungen:
Oliver Mattern
Partner, International Tax Services
T +49 30 2068-1881
[email protected]
1. Datenaufnahme
Identifikation der relevanten Daten und
Aufnahme bestehender Systeme
Matthias Helke
Partner, Corporate Tax Services
T +49 711 9060-41091
[email protected]
Sebastian Koch
Head of Tax Management Consulting
T +49 211 475-6161
[email protected]
Achim Roeder
Head of Global Transfer Pricing Services
T +49 69 9587-1400
[email protected]
2. Verarbeitung
Simulation eines CbCR mit Hilfe von
Tools oder Datenanalyseverfahren
3. Analyse
Durchführung einer Risikoanalyse und
Abgleich mit Master und Local File
4. Reporting
Visualisierung der Ergebnisse und
Empfehlungen im Hinblick auf ein
CbCR im Regelbetrieb
www.kpmg.de
Bestens für Sie aufgestellt
KPMG hat dafür ein interdisziplinäres Team aus
Spezialisten für Verrechnungspreise und internationales Steuerrecht, Business Intelligence und Data
Analytics sowie Prozesse der Steuerabteilung
zusammengestellt. Dieses Kompetenzteam steht
Ihnen mit seinem Know-how und Erfahrung aus
vergleichbaren Projekten gerne zur Verfügung.
www.kpmg.de/socialmedia
Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle
Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir
uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht
garantieren, dass diese Infor mationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres
Ein gangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte
aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne
gründ liche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir
vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.
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