Country-by-Country Reporting Was die neuen Berichtspflichten für internationale Unternehmen bedeuten International tätige Unternehmensgruppen müssen künftig über die globale Verteilung von Gewinnen und Steuern Rechenschaft ablegen. KPMG bietet interdisziplinäre und maßgeschneiderte Lösungsansätze. steuerungen führen kann. Weiterhin zeichnet sich ab, dass die Umsetzung in den einzelnen Staaten uneinheitlich erfolgt. Zudem werden durch das CbCR erneut Reputationsrisiken entstehen. Welche Unternehmen sind betroffen? Die neuen Berichtspflichten treffen alle international tätigen Unternehmensgruppen. Ausgenommen sind nur Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von weniger als 750 Millionen Euro. Über was ist zu berichten? Offenzulegen sind aggregierte Daten je Land über die globale Verteilung der Umsätze, Gewinne, Steuern, Arbeitnehmerzahlen, ausschüttbaren Gewinne, des Eigenkapitals und des beweglichen Vermögens. Daneben sind die Kerngeschäftstätigkeiten je rechtlicher Einheit und Betriebsstätte anzugeben. Die Herausforderung Die OECD hat mit dem sogenannten Implementation Package im Juni 2015 und dem finalen Bericht vom Oktober 2015 eine konkrete Gesetzgebungsvorlage für die Einführung eines Country-by-Country Reportings (CbCR) veröffentlicht. Das CbCR ist Teil der Initiative zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) zulasten des internationalen Steueraufkommens und soll mehr Transparenz für die Steuerbehörden schaffen. Auch Deutschland wird die OECD-Empfehlungen in nationales Recht umsetzen. Eine gesetzgeberische Umsetzung der Vorschläge wird in allen OECD-G20-Staaten sowie EU-Staaten erwartet, beziehungsweise ist bereits erfolgt. Die mit CbCR einhergehenden Risiken sollten nicht unterschätzt werden. Denn die zunehmende Transparenz wird mit einem steigenden Aufgriffs- und Durchsetzungsrisiko verbunden sein, das durch Fehlinterpretationen ausgelöst und zu Doppelbe- Wer ist Berichtsadressat? Nach den OECD-Vorschlägen ist der Bericht ausschließlich für die Finanzbehörden bestimmt und soll auch nur innerhalb der Finanzbehörden ausgetauscht werden. Die EU plant darüber hinaus eine breitere Veröffentlichung von CbCR-Daten. Wann greifen die Neuregelungen? Die OECD sieht die Einführung der Berichtspflichten erstmals für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2016 beginnen, vor. Für die Einreichung wird eine Frist von zwölf Monaten gewährt, das heißt im Regelfall wird eine erstmalige Abgabeverpflichtung zum 31. Dezember 2017 für das Wirtschaftsjahr 2016 bestehen. Ein Projekt – verschiedene Disziplinen Angesichts der drohenden Doppelbesteuerungsrisiken sowie der Herausforderungen, die das CbCR mit sich bringt, sollten betroffene Unternehmen möglichst frühzeitig die Auswirkungen des CbCR für ihr Unternehmen analysieren. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen: Kontakt – Für welche Einheiten ist der Bericht zu erstellen? – Welche Berichtssysteme existieren im Unternehmen, und können diese für den Datensammlungsprozess genutzt werden? – Welche Daten sind bereits verfügbar? Welche Daten müssen individuell aufbereitet werden? – Wie sollen Wahlrechte ausgeübt werden? – Wie wird die Datenkonsistenz sichergestellt? – Welche Risiken ergeben sich aus dem Bericht für das Unternehmen und wie können diese minimiert werden? – Wie wird die interne/externe Kommunikation gesteuert? KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft So können wir Sie unterstützen Im Rahmen eines CbCR-Readiness Check erbringen wir folgende Leistungen: Oliver Mattern Partner, International Tax Services T +49 30 2068-1881 [email protected] 1. Datenaufnahme Identifikation der relevanten Daten und Aufnahme bestehender Systeme Matthias Helke Partner, Corporate Tax Services T +49 711 9060-41091 [email protected] Sebastian Koch Head of Tax Management Consulting T +49 211 475-6161 [email protected] Achim Roeder Head of Global Transfer Pricing Services T +49 69 9587-1400 [email protected] 2. Verarbeitung Simulation eines CbCR mit Hilfe von Tools oder Datenanalyseverfahren 3. Analyse Durchführung einer Risikoanalyse und Abgleich mit Master und Local File 4. Reporting Visualisierung der Ergebnisse und Empfehlungen im Hinblick auf ein CbCR im Regelbetrieb www.kpmg.de Bestens für Sie aufgestellt KPMG hat dafür ein interdisziplinäres Team aus Spezialisten für Verrechnungspreise und internationales Steuerrecht, Business Intelligence und Data Analytics sowie Prozesse der Steuerabteilung zusammengestellt. Dieses Kompetenzteam steht Ihnen mit seinem Know-how und Erfahrung aus vergleichbaren Projekten gerne zur Verfügung. www.kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Infor mationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Ein gangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründ liche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfi rmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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