Stellungnahme der DGSMP zu den Richtlinien des Gemeinsamen

Stellungnahme der DGSMP
zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Jugendgesundheitsuntersuchung (Entwurf GKV-SV/KBV) sowie
zum Entwurf der Patientenvertretung – Beschlussentwurf des Gemeinsamen
Bundesausschusses über die Erstfassung der PräventionsempfehlungsRichtlinie (PrävE-RL)
zu 1 Zielsetzung
Abs. 1, neben den Kindern/Jugendlichen sind auch die Personensorgeberechtigten
als Adressaten aufzunehmen.
Zu PrävE-RL, Entwurf der Patientenvertretung
Die DGSMP begrüßt und unterstützt die erweitere Fassung der Patientenvertretung.
Die DGSMP hält den in § 1 (3) Ziele aufgeführten Einbezug der Gesundheitsförderung sowie den Hinweis auf die Verminderung gesundheitlicher Ungleichheiten, Inklusion und Migranten und Migrantinnen für erforderlich.
Im Entwurf PrävE-RL der Patientenvertretung sollte der Abs. 3, Satz 1 wie folgt geändert werden: „Präventionsleistungen dienen auch der Verminderung gesundheitlicher Ungleichheiten und umfassen ebenso Maßnahmen der Gesundheitsförderung“.
Die Präzisierung der Zielgruppen wird begrüßt. Im § 2 Präv-RL sollte der Begriff „Patienten“ präzisiert werden hinsichtlich „Kinder/Jugendliche und ggf. deren Personensorgeberechtigte“. Maßnahmen können zur Unterstützung der Kinder auch die Personensorgeberechtigte einbeziehen.
Zu Anlage 1, Entwurf GKV-SV/KBV sowie Entwurf Patientenvertretung (PrävERL)
Die DGSMP hält prinzipiell ein erweitertes Formular, ähnlich dem von der Patientenvertretung vorgelegten, für erforderlich.
Die DGSMP empfiehlt dringend die Erweiterung der vier Handlungsfelder, ergänzt
um „Sonstiges“. Wesentlich ist die Verwendung korrekter und allgemeinverständlicher Begriffe. In diesem Sinn ist die Umformulierung von „Suchtmittelkonsum“ in
„Gesundheitsgerechter Umgang mit Suchtmitteln“ (PrävE-RL) zu begrüßen. Die von
der Patientenvertretung vorgenommene Spezifizierung der Bewegung ist hinsichtlich
der Klarheit und Verständlichkeit der Begriffe zu überprüfen.
„Stressmanagement“ kann bei Jugendlichen sowie bei Personensorgeberechtigten
angezeigt sein. Für Kinder wird dieser Begriff in der Literatur nur sehr selten verwendet. Die Handlungsfelder sollten deshalb ergänzt werden um „Stärkung der Lebenskompetenz“ und – in Ergänzung oder alternativ dazu – das Handlungsfeld „Förderung/Stärkung der psychischen Gesundheit“ genannt werden.
Die Handlungsfelder sind sehr allgemein formuliert und geben nur den Rahmen. Die
DGSMP hält zur Konkretisierung eine spezifische Empfehlung für die Kinder/Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten für erforderlich und schlägt
hierzu ein Feld für die von der Ärztin/dem Arzt zu formulierenden Empfehlungen vor.
Die Empfehlungen sollten so klar und alltagsorientiert wie möglich erfolgen. Die
DGSMP schlägt vor, das Formular Präventionsempfehlung mit dem „grünen Rezept“
zu koppeln und die Möglichkeit alltagsintegrierende Empfehlungen der Ärztin/des
Arztes mit aufzunehmen (Bsp. „täglich Treppen statt Fahrstuhl benutzen“, „täglich
den angebotenen Walkingbus benutzen“).
Generell sollten die Ärzte in einem Katalog beispielhafte Anregungen zu den Empfehlungen erhalten. Als erforderlich werden auch Angebote angesehen, die über die
derzeitigen Maßnahmen der GKV hinausgehen.
Für die Kinder/Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigte wird ein ergänzendes Informationsblatt in leicht verständlicher Sprache als notwendig erachtet. Für
Personen mit Migrationshintergrund sollte dieses in ihrer Landessprache zur Verfügung stehen. Eine ausschließlich webbasierte Information wird nicht als hinreichend
erachtet.
Sowohl das Formular Präventionsempfehlung als auch das zu ergänzende Informationsblatt sollten vor Einführung einer Nutzertestung mit unterschiedlichen Zielgruppen
unterzogen werden, um die Erreichbarkeit besonders vulnerabler Zielgruppen zu gewährleisten.
Die DGSMP regt zur Identifikation passgenauer präventiver Angebote die Einrichtung
einer niederschwelligen Beratungsmöglichkeit jenseits der Arztpraxis an. Diese kann,
unabhängig von einzelnen Krankenkassen, in der Kommune angesiedelt sein, wo
bereits eine Vernetzung mit aufgebauten Strukturen der Frühen Hilfen gegeben ist.
Wann eine wohnortferne Erbringung angezeigt ist, sollte für die Ärzte mit Beispielen
unterlegt werden, z.B. Herausnahme aus der peer-group, Einbezug eines vulnerablen Personensorgeberechtigten.
Die DGSMP gibt zu bedenken, die präventiven Empfehlungen bei Bedarf auch auf
die Personensorgeberechtigungen zu erweitern. Prinzipiell ist bei den UUntersuchungen zu überlegen, ob diese zu ausgewählten Zeitpunkten nicht um den
Einbezug der Personensorgeberechtigten ergänzt werden sollten, z.B. zur Identifikation postpartaler Depression mit nachfolgender Einleitung therapeutischer Unterstützung.
Insgesamt sollten die Präventionsempfehlungen bundesweit und regional auswertbar
sein.
Für die DGSMP:
Prof. Dr. Ulla Walter, geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Jeffrey Butler, Sprecher des Fachbereiches IV, Öffentlicher Gesundheitsdienst/Public
Health