„Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der
Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio Gong
2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str. 14, 80801
München.
Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer die
folgenden Bedingungen als verbindlich an:
1. Gewinn/Aktionsdauer
Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu gewinnen.
Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des Rekordhalters ausbezahlt.
Die Aktion findet statt von Montag, den 29.02.2016 bis Mittwoch, den
09.03.2016 um 12 Uhr.
Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene Gewinnspiel
ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne dass sich daraus
Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Dies gilt
insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht
ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt,
Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen
und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die
Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung und das
Gewinnspiel beeinflussen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der
folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von
Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen Unternehmen
(gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und
Lebenspartner der genannten Personen.
3. Ablauf und Modus
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de möglich.
Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender MünchenRekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle – mindestens
jedoch im On-Air Programm – des Senders bekanntgegeben. Die Aktion ist
begrenzt und beginnt am Montag 29.02.2016 zwischen 5 und 9 Uhr und endet
am Mittwoch, 09.03.2016 um 12 Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am
Donnerstag, 10.03.2016 in der Morning Show zwischen 5 und 9 Uhr
bekanntgegeben.
Gewonnen hat der Finder der Rekordhalter. Somit gewinnen nicht die
„Rekordhalter“, sondern derjenige, der sie gefunden hat. Der Finder braucht
die Zustimmung des Rekordhalters, dass er diesen anmelden kann. Radio Gong
96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rekordhalter sowie der Finder
einen dauerhaften Wohnsitz im UKW-Sendegebiet von Gong 96.3 nachweisen
müssen.
Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein:
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Stadtgebiet München
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Landkreise München:
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Unterschleißheim
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Oberschleißheim
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Garching
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Ismaning
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Unterföhring
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Aschheim
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Kirchheim
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Feldkirchen
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Haar
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Putzbrunn
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Grasbrunn
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Hohenbrunn
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Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Aying
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Sauerlach
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Brunnthal
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Ottobrunn
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Neubiberg
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Unterhaching
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Taufkirchen
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Oberhaching
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Straßlach-Dingharting
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Grünwald
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Pullach
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Baierbrunn
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Schäftlarn
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Neuried
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Planegg
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Gräfelfing
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Landkreis Dachau
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Landkreis Freising
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Landkreis Erding
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Landkreis Ebersberg
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Landkreis Rosenheim
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Landkreis Miesbach
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Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
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Landkreis Starnberg
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Landkreis Fürstenfeldbruck
-
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
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Landkreis Aichach-Friedberg
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Landkreis Landsberg am Lech
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Landkreis Weilheim-Schongau
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Landkreis Mühldorf am Inn
-
Landkreis Landshut
Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio Gong
96.3 ist:
„Der/die Münchner/in, der/die am häufigsten durch
die Führerscheinprüfung gefallen ist“
Aus allen berücksichtigungsfähigen Vorschlägen, die auf radiogong.de
eingereicht werden, wird der/die Münchner/in ermittelt, der/die am
häufigsten durch die Führerscheinprüfung gefallen ist.
Hierbei gelten sowohl die Theorieprüfungen als auch die praktischen
Fahrprüfungen. Bei der Anzahl der nicht bestandenen Fahrprüfungen wird
also die Summe aus beidem angegeben.
Es gelten Führerscheinprüfungen aller Führerscheinklassen (gem. TÜV Süd).
Es gelten auch Führerscheinprüfungen, die im Ausland gemacht wurden.
Gong 96.3 behält sich vor, die Anmeldung zu prüfen und zu verifizieren.
Der Finder des/der Münchners/in, der/die am häufigsten durch die
Führerscheinprüfung gefallen ist, bekommt die 10.000 Euro Finderlohn. Sollte
der Rekordhalter von mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet
das Los über den Gewinner der 10.000 Euro. Das Los entscheidet auch, wenn
mehrere Rekordhalter angemeldet werden, die gleich oft durch die
Führerscheinprüfung gefallen sind.
Der Gewinn kann nur ausgezahlt werden, wenn die abgegebenen Daten
vollständig sind und ihre Wahrheit belegt werden kann, und Finder wie
gefundene Person ihre Einwilligung gemäß folgender Ziffer 4. erklären.
Radio Gong 96.3 kann den anmeldenden Finder kontaktieren und
gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders – zurückrufen.
4. Einwilligung/Rechteübertragung
Der Gewinner sowie die gefundenen Personen verpflichten sich, im üblichen
und vertretbaren Umfang für Audio-, Foto-/Bild- und Textwerbung, auch im
Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur Verfügung zu stehen. Sie sind
außerdem einverstanden, dass ihre vollständigen Namen und Wohnorte im
Zusammenhang mit diesem Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie
im Internet genannt werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio
Gong 96.3 von beiden schriftlich bestätigt.
Zudem
erklären
der
Gewinner
sowie
die
gefundenen
Personen
die
grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3 oder
anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der
Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche
Preisübergabe, Fototermin etc.).
Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und inhaltlich
uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten Unterlagen und aller
vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten Telefonate, Gespräche und
Aufzeichnungen im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet ein, und
zwar auch zu Werbezwecken.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Radio Gong 96.3
ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme
oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum Beispiel Versuche, den
Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch
Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer
Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor,
ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückfordern.
6. Rechtsweg
Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle
Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für
die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die
Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu
senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen.
Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte
Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.