Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio Gong 2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str. 14, 80801 München. Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer die folgenden Bedingungen als verbindlich an: 1. Gewinn/Aktionsdauer Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des Rekordhalters ausbezahlt. Die Aktion findet statt von Montag, den 29.02.2016 bis Mittwoch, den 09.03.2016 um 12 Uhr. Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen. 3. Ablauf und Modus Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de möglich. Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender MünchenRekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle – mindestens jedoch im On-Air Programm – des Senders bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag 29.02.2016 zwischen 5 und 9 Uhr und endet am Mittwoch, 09.03.2016 um 12 Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am Donnerstag, 10.03.2016 in der Morning Show zwischen 5 und 9 Uhr bekanntgegeben. Gewonnen hat der Finder der Rekordhalter. Somit gewinnen nicht die „Rekordhalter“, sondern derjenige, der sie gefunden hat. Der Finder braucht die Zustimmung des Rekordhalters, dass er diesen anmelden kann. Radio Gong 96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rekordhalter sowie der Finder einen dauerhaften Wohnsitz im UKW-Sendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen. Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein: - Stadtgebiet München - Landkreise München: o Unterschleißheim o Oberschleißheim o Garching o Ismaning o Unterföhring o Aschheim o Kirchheim o Feldkirchen o Haar o Putzbrunn o Grasbrunn o Hohenbrunn o Höhenkirchen-Siegertsbrunn o Aying o Sauerlach o Brunnthal o Ottobrunn o Neubiberg o Unterhaching o Taufkirchen o Oberhaching o Straßlach-Dingharting o Grünwald o Pullach o Baierbrunn o Schäftlarn o Neuried o Planegg o Gräfelfing - Landkreis Dachau - Landkreis Freising - Landkreis Erding - Landkreis Ebersberg - Landkreis Rosenheim - Landkreis Miesbach - Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Landkreis Starnberg - Landkreis Fürstenfeldbruck - Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm - Landkreis Aichach-Friedberg - Landkreis Landsberg am Lech - Landkreis Weilheim-Schongau - Landkreis Mühldorf am Inn - Landkreis Landshut Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio Gong 96.3 ist: „Der/die Münchner/in, der/die am häufigsten durch die Führerscheinprüfung gefallen ist“ Aus allen berücksichtigungsfähigen Vorschlägen, die auf radiogong.de eingereicht werden, wird der/die Münchner/in ermittelt, der/die am häufigsten durch die Führerscheinprüfung gefallen ist. Hierbei gelten sowohl die Theorieprüfungen als auch die praktischen Fahrprüfungen. Bei der Anzahl der nicht bestandenen Fahrprüfungen wird also die Summe aus beidem angegeben. Es gelten Führerscheinprüfungen aller Führerscheinklassen (gem. TÜV Süd). Es gelten auch Führerscheinprüfungen, die im Ausland gemacht wurden. Gong 96.3 behält sich vor, die Anmeldung zu prüfen und zu verifizieren. Der Finder des/der Münchners/in, der/die am häufigsten durch die Führerscheinprüfung gefallen ist, bekommt die 10.000 Euro Finderlohn. Sollte der Rekordhalter von mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet das Los über den Gewinner der 10.000 Euro. Das Los entscheidet auch, wenn mehrere Rekordhalter angemeldet werden, die gleich oft durch die Führerscheinprüfung gefallen sind. Der Gewinn kann nur ausgezahlt werden, wenn die abgegebenen Daten vollständig sind und ihre Wahrheit belegt werden kann, und Finder wie gefundene Person ihre Einwilligung gemäß folgender Ziffer 4. erklären. Radio Gong 96.3 kann den anmeldenden Finder kontaktieren und gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders – zurückrufen. 4. Einwilligung/Rechteübertragung Der Gewinner sowie die gefundenen Personen verpflichten sich, im üblichen und vertretbaren Umfang für Audio-, Foto-/Bild- und Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3 von beiden schriftlich bestätigt. Zudem erklären der Gewinner sowie die gefundenen Personen die grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3 oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.). Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet ein, und zwar auch zu Werbezwecken. 5. Ausschluss von der Teilnahme Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückfordern. 6. Rechtsweg Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. 7. Haftungsausschluss Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
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