Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6635 15. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 13. Februar 2015 – Drucksache 15/6554 Heidelberg, Verkauf des landeseigenen Gebäudes Römerstraße 2–4 Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, dem Antrag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 13. Februar 2015 – Drucksache 15/6554 – zuzustimmen. 19. 03. 2015 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Manfred Hollenbach Karl Klein Bericht Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beriet den Antrag Drucksache 15/6554 in seiner 59. Sitzung am 19. März 2015. Ein Abgeordneter der CDU erklärte, das Finanz- und Wirtschaftsministerium beabsichtige, das landeseigene Gebäude Römerstraße 2–4 in Heidelberg, in dem derzeit die Polizei untergebracht sei, an den Rhein-Neckar-Kreis zu verkaufen. Dieser Veräußerung stimme die CDU selbstverständlich zu. Zum anderen sei vorgesehen, die Heidelberger Polizei auf dem Areal der ehemaligen „Campbell Barracks“ neu unterzubringen. Der Erwerb der betreffenden 2,3 ha großen Teilfläche müsse – neben dem Verkauf des Gebäudes Römerstraße 2–4 – ebenfalls gesichert sein. Er frage, wie weit die Verhandlungen zum Verkauf der gerade angesprochenen Teilfläche gediehen seien, ob hinsichtlich der Zahlen, die in der vorliegenden Drucksache genannt würden, noch Verhandlungsspielräume bestünden und wie die jetzt aufgegriffenen Grundstücksgeschäfte zeitlich abgewickelt würden. 1 Ausgegeben: 24. 03. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6635 Ein Vertreter des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft gab bekannt, die Grunderwerbsgespräche mit dem Bund, der durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten werde, seien im Grunde beendet. Der Kaufpreis sei abschließend vereinbart. Selbstverständlich müsse die BImA noch die zuständigen Gremien mit der Angelegenheit befassen. Doch sehe er hierbei keine Probleme. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium sei bestrebt, möglichst bald nach der Zustimmung des Landtags zur Veräußerung des landeseigenen Gebäudes Römerstraße 2–4 den Kaufvertrag mit dem Rhein-Neckar-Kreis abzuschließen, damit dieser über eine gewisse Planungssicherheit verfüge. Allerdings seien in diesen Vertrag gegenwärtig noch zwei Vorbehalte aufzunehmen. Erstens müsse der Vertrag mit dem Bund zum Erwerb einer Teilfläche der ehemaligen „Campbell Barracks“ zustande kommen. In dieser Hinsicht sehe er keine Probleme. Zweitens sei noch ein Bebauungsplan zu erstellen, der die Teilfläche, die das Land erwerben wolle, als Polizeistandort ausweise. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium befinde sich dazu in Gesprächen mit der Stadt Heidelberg. Auch in dieser Hinsicht werde es seines Erachtens keine Probleme geben. Ein Abgeordneter der SPD betonte, im Hinblick auf das Neubauprojekt Finanzamt Karlsruhe-Stadt seien, was den Bebauungsplan angehe, zunächst auch keine Probleme gesehen worden. Schließlich hätten sich aber doch Schwierigkeiten und offene Fragen ergeben. Um solche negativen Überraschungen bei dem jetzt in Rede stehenden Vorhaben in Heidelberg zu vermeiden, bitte er, dafür zu sorgen, dass planungsrechtlich hundertprozentige Sicherheit bestehe. Der Ausschussvorsitzende verwies hierzu auf die vom Vertreter des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zuvor angeführten Vorbehalte, die in den Vertrag zum Verkauf des landeseigenen Gebäudes Römerstraße 2–4 aufgenommen würden. Daraufhin verabschiedete der Ausschuss, wie vom Vorsitzenden ohne Widerspruch festgestellt, einstimmig die Beschlussempfehlung an das Plenum, dem Antrag Drucksache 15/6554 zuzustimmen. 24. 03. 2015 Manfred Hollenbach 2
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