15 / 6635 - Landtag Baden Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6635
15. Wahlperiode
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft
vom 13. Februar 2015
– Drucksache 15/6554
Heidelberg, Verkauf des landeseigenen Gebäudes Römerstraße 2–4
Beschlussempfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
dem Antrag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 13. Februar 2015
– Drucksache 15/6554 – zuzustimmen.
19. 03. 2015
Der Berichterstatter:
Der Vorsitzende:
Manfred Hollenbach
Karl Klein
Bericht
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beriet den Antrag Drucksache 15/6554
in seiner 59. Sitzung am 19. März 2015.
Ein Abgeordneter der CDU erklärte, das Finanz- und Wirtschaftsministerium beabsichtige, das landeseigene Gebäude Römerstraße 2–4 in Heidelberg, in dem derzeit die Polizei untergebracht sei, an den Rhein-Neckar-Kreis zu verkaufen. Dieser
Veräußerung stimme die CDU selbstverständlich zu.
Zum anderen sei vorgesehen, die Heidelberger Polizei auf dem Areal der ehemaligen „Campbell Barracks“ neu unterzubringen. Der Erwerb der betreffenden 2,3 ha
großen Teilfläche müsse – neben dem Verkauf des Gebäudes Römerstraße 2–4 –
ebenfalls gesichert sein. Er frage, wie weit die Verhandlungen zum Verkauf der
gerade angesprochenen Teilfläche gediehen seien, ob hinsichtlich der Zahlen, die
in der vorliegenden Drucksache genannt würden, noch Verhandlungsspielräume
bestünden und wie die jetzt aufgegriffenen Grundstücksgeschäfte zeitlich abgewickelt würden.
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Ausgegeben: 24. 03. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6635
Ein Vertreter des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft gab bekannt, die
Grunderwerbsgespräche mit dem Bund, der durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten werde, seien im Grunde beendet. Der Kaufpreis sei
abschließend vereinbart. Selbstverständlich müsse die BImA noch die zuständigen
Gremien mit der Angelegenheit befassen. Doch sehe er hierbei keine Probleme.
Das Finanz- und Wirtschaftsministerium sei bestrebt, möglichst bald nach der
Zustimmung des Landtags zur Veräußerung des landeseigenen Gebäudes Römerstraße 2–4 den Kaufvertrag mit dem Rhein-Neckar-Kreis abzuschließen, damit
dieser über eine gewisse Planungssicherheit verfüge. Allerdings seien in diesen
Vertrag gegenwärtig noch zwei Vorbehalte aufzunehmen. Erstens müsse der Vertrag mit dem Bund zum Erwerb einer Teilfläche der ehemaligen „Campbell Barracks“ zustande kommen. In dieser Hinsicht sehe er keine Probleme. Zweitens sei
noch ein Bebauungsplan zu erstellen, der die Teilfläche, die das Land erwerben
wolle, als Polizeistandort ausweise. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium befinde sich dazu in Gesprächen mit der Stadt Heidelberg. Auch in dieser Hinsicht
werde es seines Erachtens keine Probleme geben.
Ein Abgeordneter der SPD betonte, im Hinblick auf das Neubauprojekt Finanzamt
Karlsruhe-Stadt seien, was den Bebauungsplan angehe, zunächst auch keine Probleme gesehen worden. Schließlich hätten sich aber doch Schwierigkeiten und offene Fragen ergeben. Um solche negativen Überraschungen bei dem jetzt in Rede
stehenden Vorhaben in Heidelberg zu vermeiden, bitte er, dafür zu sorgen, dass
planungsrechtlich hundertprozentige Sicherheit bestehe.
Der Ausschussvorsitzende verwies hierzu auf die vom Vertreter des Finanz- und
Wirtschaftsministeriums zuvor angeführten Vorbehalte, die in den Vertrag zum
Verkauf des landeseigenen Gebäudes Römerstraße 2–4 aufgenommen würden.
Daraufhin verabschiedete der Ausschuss, wie vom Vorsitzenden ohne Widerspruch
festgestellt, einstimmig die Beschlussempfehlung an das Plenum, dem Antrag
Drucksache 15/6554 zuzustimmen.
24. 03. 2015
Manfred Hollenbach
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