FW FORTBILDUNG WEST GMBH Inhouse-Seminar: Zugangs- und Zulassungsrecht Dauer Drei bis sechs Zeitstunden Referentin • Rechtsanwältin Daria Madejska, Köln Veranstaltungsort Inhouse oder außerhäusig nach Wunsch und Absprache Kosten 1.500 bis 3.000 EUR, zuzüglich Umsatzsteuer Veranstaltungsankündigung Immer noch und in konstanter Nachdrücklichkeit sehen sich die Hochschulen mit einem (über-) großen Andrang an Bewerbern konfrontiert, namentlich für die besonders beliebten Studiengänge. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen, um sinnvoll eine Bewerberselektion vornehmen zu können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten der Zulassungsbeschränkung nach Note („Numerus clausus“) und den Gestaltungswegen der Zugangsbeschränkung über Selektionskriterien (z.B. Eignungsprüfungsverfahren, Mindest-Noten). Die Sache wird nicht einfacher, indem sich die rechtlichen Aktionsmöglichkeiten beim Bachelor- und beim Masterstudium unterscheiden. Eine besondere Rolle spielt auch das Verfahrensrecht, welches sich sowohl in den normativen Gegebenheiten als auch in der landesspezifisch unterschiedlichen Rechtsprechung immer differenzierter gestaltet. Die Veranstaltung profitiert in besonderer Weise von der Ausrichtung auf die spezifischen Gegebenheiten für die einzelne Hochschule. Schwerpunkte der Veranstaltung sind unter anderem: • • • • Rechtsgrundlagen: Hochschulgesetz; Hochschulzulassungsgesetz; Kapazitätsverordnungen; Lehrverpflichtungsverordnungen; Zulassungszahlenordnungen/satzungen; Vergabeverordnungen; Satzungsrecht der Hochschule, Fristen: Maßgebliche Ausschlussfristen nach Landesrecht und Satzungsrecht der Hochschule; Gestaltungsmöglichkeiten Formerfordernisse: Maßgaben des Landesrechts sowie Gestaltungsmöglichkeiten nach Satzungsrecht der Hochschule Kapazitätsberechnung: o Lehrangebot und Lehrnachfrage, o Curricular-/Curricularnormwerte; o Curricularwertberechnung: Stundenvolumen; Gruppengrößen; Anrechnungsfaktoren; o Lehrimporte; Lehrexporte; o Lehrverpflichtungen; Deputatsreduktionen, 1 Vergabeverfahren; normative Gestaltungsmöglichkeiten, Zugangsrecht: Bachelor- und Masterstudiengänge, z.B. o Zugangsprüfungen, o Mindest-Bachelor-Noten als Master-Zugangsvoraussetzung, o notwendige Vorkenntnisse (Module; ECTS-Punkte), o Privilegierung eigener Bachelor-Absolventen. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf der praxisnahen Beantwortung der Teilnehmerfragen sowie auf der Ermöglichung des Austauschs auch der Teilnehmer untereinander. Der besondere Reiz der Veranstaltung liegt in dem für die einzelne Hochschule „maßgeschneiderten“ Programm, welches auch eine spezifische Rechtsprüfung einzelner Regelungen des Normgerüsts der Hochschule beinhaltet. Hieraus können besondere Verständnis- und Verbesserungsimpulse erwachsen. • • Die Referentin, • Rechtsanwältin Daria Madejska, Köln, ist als Rechtsanwältin regelmäßig mit allen Aspekten des Hochschulzulassungs- und zugangsrechts befasst. Sie verfügt über ausgewiesene Praxiserfahrung sowohl als Rechtsanwältin als auch als Referentin in bildungsrechtlichen Themen. Teilnehmer Das Angebot richtet sich an Universitäten und Fachhochschulen. Veranstaltungsteilnehmer sind die mit dem Zulassungs- und Zugangsrecht sowie mit der Satzungsgestaltung beschäftigten Mitarbeiter. Veranstaltungsziele Die Teilnehmer • • • kennen nach Abschluss der Veranstaltung die rechtlichen Grundlagen des Zugangs- und Zulassungsrechts ihrer Hochschule und wissen um die normativen Gestaltungsmöglichkeiten, kennen die Grundzüge der Kapazitätsberechnung von Studiengängen und können die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen, haben befriedigende Antworten zu den spezifischen Fragen ihrer täglichen Arbeit erhalten. Auskünfte Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Riki Rosner: FW Fortbildung West GmbH, Sperberweg 3, 53819 Neunkirchen-Seelscheid Telefon: 0 22 45/9 15 21 28 Fax: 0 22 45/9 15 21 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.forbildung-west.de 2
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