Zugangs

FW FORTBILDUNG WEST GMBH
Inhouse-Seminar: Zugangs- und Zulassungsrecht
Dauer
Drei bis sechs Zeitstunden
Referentin
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Rechtsanwältin Daria Madejska, Köln
Veranstaltungsort
Inhouse oder außerhäusig nach Wunsch und Absprache
Kosten
1.500 bis 3.000 EUR, zuzüglich Umsatzsteuer
Veranstaltungsankündigung
Immer noch und in konstanter Nachdrücklichkeit sehen sich die Hochschulen mit einem
(über-) großen Andrang an Bewerbern konfrontiert, namentlich für die besonders beliebten Studiengänge. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
zu kennen, um sinnvoll eine Bewerberselektion vornehmen zu können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Möglichkeiten der Zulassungsbeschränkung nach Note („Numerus clausus“) und den Gestaltungswegen der Zugangsbeschränkung über Selektionskriterien (z.B. Eignungsprüfungsverfahren, Mindest-Noten). Die Sache wird nicht einfacher, indem sich die rechtlichen Aktionsmöglichkeiten beim Bachelor- und beim Masterstudium unterscheiden. Eine besondere Rolle spielt auch das Verfahrensrecht, welches
sich sowohl in den normativen Gegebenheiten als auch in der landesspezifisch unterschiedlichen Rechtsprechung immer differenzierter gestaltet. Die Veranstaltung profitiert in besonderer Weise von der Ausrichtung auf die spezifischen Gegebenheiten für
die einzelne Hochschule.
Schwerpunkte der Veranstaltung sind unter anderem:
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Rechtsgrundlagen: Hochschulgesetz; Hochschulzulassungsgesetz; Kapazitätsverordnungen; Lehrverpflichtungsverordnungen; Zulassungszahlenordnungen/satzungen; Vergabeverordnungen; Satzungsrecht der Hochschule,
Fristen: Maßgebliche Ausschlussfristen nach Landesrecht und Satzungsrecht der
Hochschule; Gestaltungsmöglichkeiten
Formerfordernisse: Maßgaben des Landesrechts sowie Gestaltungsmöglichkeiten
nach Satzungsrecht der Hochschule
Kapazitätsberechnung:
o Lehrangebot und Lehrnachfrage,
o Curricular-/Curricularnormwerte;
o Curricularwertberechnung: Stundenvolumen; Gruppengrößen; Anrechnungsfaktoren;
o Lehrimporte; Lehrexporte;
o Lehrverpflichtungen; Deputatsreduktionen,
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Vergabeverfahren; normative Gestaltungsmöglichkeiten,
Zugangsrecht: Bachelor- und Masterstudiengänge, z.B.
o Zugangsprüfungen,
o Mindest-Bachelor-Noten als Master-Zugangsvoraussetzung,
o notwendige Vorkenntnisse (Module; ECTS-Punkte),
o Privilegierung eigener Bachelor-Absolventen.
Besondere Aufmerksamkeit liegt auf der praxisnahen Beantwortung der Teilnehmerfragen sowie auf der Ermöglichung des Austauschs auch der Teilnehmer untereinander.
Der besondere Reiz der Veranstaltung liegt in dem für die einzelne Hochschule „maßgeschneiderten“ Programm, welches auch eine spezifische Rechtsprüfung einzelner Regelungen des Normgerüsts der Hochschule beinhaltet. Hieraus können besondere Verständnis- und Verbesserungsimpulse erwachsen.
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Die Referentin,
• Rechtsanwältin Daria Madejska, Köln,
ist als Rechtsanwältin regelmäßig mit allen Aspekten des Hochschulzulassungs- und zugangsrechts befasst. Sie verfügt über ausgewiesene Praxiserfahrung sowohl als
Rechtsanwältin als auch als Referentin in bildungsrechtlichen Themen.
Teilnehmer
Das Angebot richtet sich an Universitäten und Fachhochschulen. Veranstaltungsteilnehmer sind die mit dem Zulassungs- und Zugangsrecht sowie mit der Satzungsgestaltung beschäftigten Mitarbeiter.
Veranstaltungsziele
Die Teilnehmer
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kennen nach Abschluss der Veranstaltung die rechtlichen Grundlagen des Zugangs- und Zulassungsrechts ihrer Hochschule und wissen um die normativen
Gestaltungsmöglichkeiten,
kennen die Grundzüge der Kapazitätsberechnung von Studiengängen und können
die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen,
haben befriedigende Antworten zu den spezifischen Fragen ihrer täglichen Arbeit
erhalten.
Auskünfte
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Riki Rosner:
FW Fortbildung West GmbH, Sperberweg 3, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 0 22 45/9 15 21 28
Fax: 0 22 45/9 15 21 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.forbildung-west.de
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