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Landratsamt Günzburg
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Herausgeber und Druck
Landratsamt Günzburg, erscheint in der Regel jeden Freitag
monatlicher Abonnementpreis 1,- EUR,
Einzelnummer 0,25 EUR
Amtsblatt
für den Landkreis Günzburg
Nr. 13 vom 27. März 2015
Inhaltsverzeichnis
Lfd. Nr.
Inhalt
Seite
39
Katastrophenschutz: Warnung der Bevölkerung
Landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm
54
40
Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach
im April 2015
54
41
Außensprechtag des Bezirks Schwaben
54
Das Amtsblatt kann auch im Internet unter
„http://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/veroeffentlichungen/amtsblatt.html“ abgerufen werden.
53
Fremdbeiträge, die durch eigene Unterschrift als solche kenntlich gemacht wurden,
liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion des Landkreises Günzburg
Nr. 39
Katastrophenschutz: Warnung der Bevölkerung;
Landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm
Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Mittwoch, 15. April 2015, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen
Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die
Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“. Ziel dieses Testes ist es,
die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit
dem Warnsignal vertraut zu machen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die landesweite Probealarmierung anberaumt, um einen größeren
Nutzen hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen zu erzielen.
Der Bayerische Rundfunk sowie Antenne Bayern und die BLR (Dienstleistungsgesellschaft für Bayerische LokalRadioprogramme) werden vom Innenministerium gebeten, in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die
Sirenenprobe hinzuweisen.
Das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung wird im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Das Sirenensignal (Warnung der Bevölkerung) kann bei vorhandener multimedialer EDV-Ausstattung über die
Homepage des Landkreises Günzburg unter http://www.landkreis-guenzburg.de/sicherheit-gesundheitverbraucherschutz/katastrophenschutz/warnung-und-information-der-bevoelkerung-im-katastrophenschutz.html
angehört werden.
Az. 0917.2
Günzburg, 24.03.2015
Nr. 40
Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im April 2015
Das Landratsamt Günzburg hält im April 2015 seine Sprechstunden wie folgt ab:
Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)
Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28
mittwochs,
jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204
Schwangerenberatung (Herr Kastner)
Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 17, Tel.-Nr. 08282/8894-27
Termine nach telefonischer Voranmeldung (Tel.: 08282/ 8894-27 oder 08221/ 95-747)
Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
(Gartenrat Josef Stocker oder Gartenbautechniker Peter Paintner)
Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862
Mittwoch, 01.04.2015 und
Mittwoch, 15.04.2015
jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Az. 016-2/2
Günzburg, 26.03.2015
Bekanntmachungen anderer Behörden
Nr. 41
Außensprechtag des Bezirks Schwaben
Kostenlose Beratung zu Fragen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Der Bezirk Schwaben führt regelmäßig Außensprechtage im Landkreis Günzburg durch. Der nächste Sprechtag
findet
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-
in Günzburg
am Donnerstag, 2. April 2015, von 10.00 – 12.30 Uhr, im Landratsamt Günzburg,
An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 150 (Besprechungsraum), 1. Obergeschoss
-
in Krumbach
am Mittwoch, 29. April 2015, von 10.00 – 12.00 Uhr im Kreishaus Krumbach, Robert-Steiger-Straße 3,
86381 Krumbach, Besprechungszimmer
statt. Kontaktadresse: Bezirk Schwaben, eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm)
oder per E-Mail an [email protected].
Augsburg, 26.03.2015
Bezirk Schwaben
Pressestelle
Monika Wiesmüller-Schwab
Stellvertreterin des Landrats
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