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Landratsamt Günzburg
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Herausgeber und Druck
Landratsamt Günzburg, erscheint in der Regel jeden Freitag
monatlicher Abonnementpreis 1,- EUR,
Einzelnummer 0,25 EUR
Amtsblatt
für den Landkreis Günzburg
Nr. 10 vom 11. März 2016
Inhaltsverzeichnis
Lfd. Nr.
Inhalt
Seite
30
Gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses
(14.) und des Kreisausschusses (23.)
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Stellenausschreibung
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32
Haushaltssatzung des Schulverbandes Thannhausen,
Landkreis Günzburg, für das Haushaltsjahr 2016
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Das Amtsblatt kann auch im Internet unter
„http://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/veröffentlichungen/amtsblatt.html“ abgerufen werden.
31
Fremdbeiträge, die durch eigene Unterschrift als solche kenntlich gemacht wurden,
liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion des Landkreises Günzburg
Nr. 30
Gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (14.) und des Kreisausschusses (23.)
Am Donnerstag, 17.03.2016, 14:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An
der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, eine gemeinsame Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses (14.) und
des Kreisausschusses (23.) des Landkreises Günzburg statt.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung
2.
Budgetübertrag 2015 in das Haushaltsjahr 2016 für die in der Trägerschaft des Landkreises Günzburg
stehenden Schulen
3.
Sonstiges
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Az. 0143.4
Günzburg, 10.03.2016
Nr. 31
Stellenausschreibung
Der Landkreis Günzburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Aufbau eines „kommunalen
Bildungsmanagements“ befristet für die Projektdauer von drei Jahren in Vollzeit
eine/n Sozialpädagogen/-in, Erziehungswissenschaftler/in, Bildungswissenschaftler/in
oder Soziologen/in (Diplom oder Bachelor of Arts)
Die Stelle ist im Fachbereich „Amt für Kinder, Jugend und Familie“ angesiedelt und umfasst folgende Tätigkeiten aus
dem Bereich Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring:
Aufgaben eines strategischen Bildungsmanagements (ca. 50 %):
•
Entwicklung einer „Gesamtstrategie Bildung“ für den Landkreis samt Lenkungsstruktur
•
Management der bestehenden Zielsetzungen und Maßnahmenvorschläge aus der „Bildungsregion Landkreis
Günzburg“
•
Entwicklung und Anschub weiterer Maßnahmen und Themenfelder zum lebenslangen Lernen
•
Entwicklung langfristiger Kooperation mit internen und externen Bildungspartnern
Aufgaben eines Bildungsmonitorings (ca. 50 %)
•
Systematischer und themenspezifischer Aufbau von bildungsrelevanten Daten und Bildungsberichten unter
Nutzung und ggf. Ergänzung des bereits vorhandenen umfangreichen Datenmaterials zu formaler oder nonformaler Bildung
•
Entwicklung eines fortschreibbaren Berichtswesens „Bildung“ sowie Kommunikation und Multiplikation der Daten
(evtl. Bildungsportal)
•
Lotsen- und Beratungsfunktion für Bildung
Wir erwarten
•
selbständige und eigenverantwortliche Arbeit im Innen- und Außendienst,
•
Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Entscheidungsfähigkeit,
•
Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit im Team, mit anderen Stellen und Netzwerkpartnern,
•
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
•
die Fähigkeit die Bildungsregion Landkreis Günzburg in Gremien und der Öffentlichkeit zu vertreten,
•
Organisationstalent,
•
Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung,
•
gute Kenntnisse in IT-Anwendungen (MS Office),
•
für den Bereich des Bildungsmonitorings Kenntnisse in der Generierung, Auswertung und interpretierenden
Darstellung von statistischen Angaben insbesondere zu bildungsrelevanten Faktoren sowie
•
Führerschein Klasse B
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Wir bieten Ihnen
•
eine interessante, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit,
•
eine qualifizierte Einarbeitung sowie kollegiale und fachliche Unterstützung im Team,
•
kontinuierliche Fortbildung,
•
gute Arbeitsbedingungen und großzügige Gleitzeitregelungen,
•
eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend Ihren persönlichen und fachlichen Voraussetzungen nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei
ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Interessiert?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bitte bis spätestens 01.April 2016 an das
Landratsamt Günzburg, Fachbereich Personal, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg (Tel. 08221/95-161,
e-mail: [email protected])
Az. 030-12
Günzburg, 07.03.2016
Bekanntmachungen anderer Behörden
Nr. 32
Haushaltssatzung des Schulverbandes Thannhausen, Landkreis Günzburg, für das Haushaltsjahr 2016
I.
Aufgrund der Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes -BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der
Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit je
1.053.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit je
732.300,00 €.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 3.500.000,00 € festgesetzt.
§4
(1) Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 593.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2015 auf
327 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.814,07 € festgesetzt.
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(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Thannhausen, 22.02.2016
Schulverband Thannhausen
Georg Schwarz
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom
16.02.2016, Nr. 20 Az. 941, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.500.000,00 € im
Vermögenshaushalt gemäß Art. 67 Abs. 4 GO genehmigt.
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs.3 GO eine Woche, nach der amtlichen Bekanntmachung in diesem
Amtsblatt, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Str. 3,
86470 Thannhausen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Thannhausen, 22.02.2016
Schulverband Thannhausen
Georg Schwarz
Verbandsvorsitzender
Hubert Hafner
Landrat
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