Beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Referat V A 2 "Integrierte Stadterneuerung, Innenstädte, Stadtkerne, Ortszentren, Neue Urbanität, Fachkommission der BMK" die unbefristete Stelle einer Referentin/ eines Referenten (Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 BBesO i.d. Fassung des ÜbesG NRW bzw. Tarifbeschäftigte – vgl. höherer Dienst – Entgeltgruppe 13 bis 14 TV-L) zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: • die städtebauliche Beratung und Begleitung der Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von förderfähigen Vorhaben des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, • die Abstimmung von Vorhaben des Sonderprogramms mit gebietsbezogenen Stadterneuerungsmaßnahmen zur Aufwertung der Innenstädte, Stadtkerne und Ortszentren. • die städtebauliche Beratung der Städte und Gemeinden für die Integration von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik in die Aufstellung, Umsetzung und Erfolgskontrolle integrierter Handlungskonzepte für Innenstädte, Stadtteile und Ortszentren, • die Formulierung partnerschaftlicher Aufgabenbereiche mit anderen Ressorts oder Nicht-Regierungsorganisationen sowie • die Analyse und Evaluation der Umsetzung des Sonderprogramms und dessen Auswirkungen auf gebietsbezogene Stadterneuerungsmaßnahmen. Eine Änderung der Aufgabenzuordnung im Rahmen einer Abteilungs- und Referatsumstrukturierung bleibt vorbehalten. Anforderungsprofil: Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master) der Fachrichtung Stadtentwicklung oder Raumplanung oder eines vergleichbaren Studiengangs. Wünschenswert ist ein erfolgreich absolviertes Referendariat der Fachrichtung Städtebau / Stadtbauwesen. Praktische Erfahrungen mit integrierten Stadterneuerungskonzepten in den Bereichen Erarbeitung, Umsetzung und Erfolgskontrolle wären von Vorteil. Erfahrungen in der kommunalen Zusammenarbeit mit NichtRegierungsorganisationen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung und sozialen Kohäsion wären ebenso wünschenswert wie ein ökonomisches Verständnis für den Umgang mit privatwirtschaftlichen Partnern der Stadtentwicklung in den Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren. Die Bewerberin/ der Bewerber sollte die Fähigkeit, das Instrumentarium des Planungsrechtes, des besonderen Städtebaurechtes sowie der EU-, Bundes- und Landesförderung zielgenau einsetzen zu können, mitbringen. Auswahlverfahren: Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. In das Auswahlverfahren werden Elemente des "Assessment-Center-Verfahrens" integriert. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen/Bewerber bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Arbeitsprobe, Rollenspiel und Interview in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Steinke (0211/3843-1235) gerne zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappe richten Sie bitte auf dem Postweg (keine E-Mail) unter Angabe der Kennziffer 2016/105 bis zum 21.03.2016 (Posteingangsstempel bei meiner Dienststelle) an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Personalreferat I.3 – Kennziffer: 2016/105 Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf. Der Bewerbung ist eine Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte beizufügen. Später sowie elektronisch eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
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