Seveso III-RL und Helsinki-Konvention (PDF 62,5 kB)

MUSTER MIT DER ERGÄNZUNG DER ÖFFENTLICHKEITSINFORMATION
AUCH IM INTERNET GEMÄß UIG 2015
INFORMATION
IN ERFÜLLUNG DER
STÖRFALLINFORMATIONSVERORDNUNG
UND DES UMWELTINFORMATIONSGESETZES.
SPEICHERKRAFTWERK [NAME]
1.
BETREIBER DER ANLAGE
2.
HOMEPAGE/WEBSITE (WWW.XXXX.AT) DES ANLAGENBETREIBERS UND
LINK FÜR DIE ÖFFENTLICHKEITS-NOTFALLINFORMATION
3.
AUSKUNFTSPERSON
4.
BESCHREIBUNG DER STÖRFALLINFORMATIONSPFLICHTIGEN
STAUANLAGE(N)
Stauanlage
Ort
Sperrenhöhe
Speicherinhalt
Ansprechstelle für den Kraftwerksbetrieb ist die ständig besetzte Zentralwarte
[Bezeichnung Zentralwarte]
Telefon [Telefonnummer]
5.
STÖRFALLINFORMATION
Die Talsperre(n) [Name der Talsperre(n)] wurden von der Obersten Wasserrechtsbehörde überprüft und
wird/werden von [Name Betreiber] konsensgemäß betrieben. Die Kraftwerksanlage(n) wird/werden von
einem erfahrenen [Werksgruppenleiter, Betriebsleiter – unternehmensspezifische Bezeichnung] mit
qualifiziertem Personal geführt. Die technische Konzeption der Talsperre(n), die kontinuierliche Wartung
und Inspektion aller Anlagen sowie periodische Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde lassen nach
menschlichem Ermessen einen sicheren Betrieb erwarten.
Für die Annahme einer drohenden Flutwelle wurde im Einvernehmen mit den Behörden ein
Flutwellenalarmplan erstellt. Dieser liegt bei der Bezirkshauptmannschaft [Bezirk] auf.
Im Störfall wird die betroffene Bevölkerung in [Ort] mittels Sirenen in der allgemein gültigen Signalfolge
und nachfolgenden Rundfunkdurchsagen raschest verständigt. Über die Gefahrensituation werden LAWZ,
Bezirkshauptmann, Bürgermeister, Polizei und Feuerwehr verständigt.
6.
VERHALTENSMAßNAHMEN IM STÖRFALL
WARNUNG
Aktuelle Durchsagen in regionalen bzw. österreichweiten Rundfunkprogrammen beachten.
ALARM
Aktuelle Durchsagen in regionalen bzw. österreichweiten Rundfunkprogrammen befolgen, Fluchtziele
aufsuchen.
ENTWARNUNG
Aktuelle Durchsagen in regionalen bzw. österreichweiten Rundfunkprogrammen beachten.