MUSTER MIT DER ERGÄNZUNG DER ÖFFENTLICHKEITSINFORMATION AUCH IM INTERNET GEMÄß UIG 2015 INFORMATION IN ERFÜLLUNG DER STÖRFALLINFORMATIONSVERORDNUNG UND DES UMWELTINFORMATIONSGESETZES. SPEICHERKRAFTWERK [NAME] 1. BETREIBER DER ANLAGE 2. HOMEPAGE/WEBSITE (WWW.XXXX.AT) DES ANLAGENBETREIBERS UND LINK FÜR DIE ÖFFENTLICHKEITS-NOTFALLINFORMATION 3. AUSKUNFTSPERSON 4. BESCHREIBUNG DER STÖRFALLINFORMATIONSPFLICHTIGEN STAUANLAGE(N) Stauanlage Ort Sperrenhöhe Speicherinhalt Ansprechstelle für den Kraftwerksbetrieb ist die ständig besetzte Zentralwarte [Bezeichnung Zentralwarte] Telefon [Telefonnummer] 5. STÖRFALLINFORMATION Die Talsperre(n) [Name der Talsperre(n)] wurden von der Obersten Wasserrechtsbehörde überprüft und wird/werden von [Name Betreiber] konsensgemäß betrieben. Die Kraftwerksanlage(n) wird/werden von einem erfahrenen [Werksgruppenleiter, Betriebsleiter – unternehmensspezifische Bezeichnung] mit qualifiziertem Personal geführt. Die technische Konzeption der Talsperre(n), die kontinuierliche Wartung und Inspektion aller Anlagen sowie periodische Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde lassen nach menschlichem Ermessen einen sicheren Betrieb erwarten. Für die Annahme einer drohenden Flutwelle wurde im Einvernehmen mit den Behörden ein Flutwellenalarmplan erstellt. Dieser liegt bei der Bezirkshauptmannschaft [Bezirk] auf. Im Störfall wird die betroffene Bevölkerung in [Ort] mittels Sirenen in der allgemein gültigen Signalfolge und nachfolgenden Rundfunkdurchsagen raschest verständigt. Über die Gefahrensituation werden LAWZ, Bezirkshauptmann, Bürgermeister, Polizei und Feuerwehr verständigt. 6. VERHALTENSMAßNAHMEN IM STÖRFALL WARNUNG Aktuelle Durchsagen in regionalen bzw. österreichweiten Rundfunkprogrammen beachten. ALARM Aktuelle Durchsagen in regionalen bzw. österreichweiten Rundfunkprogrammen befolgen, Fluchtziele aufsuchen. ENTWARNUNG Aktuelle Durchsagen in regionalen bzw. österreichweiten Rundfunkprogrammen beachten.
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