Drucksache 17/2749 24.02.2016 17. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Jahresbericht 2016 der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des Landes Berlin Drucksache 17/2600 (II.B.68) Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2749 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Z IR Tel.: (9139) 4680 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Jahresbericht 2016 der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des Landes Berlin Drucksache Nr. 17/2600 (II.B.68) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 Folgendes beschlossen: "Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten." Hierzu wird berichtet: Die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin und der Landeskartellbehörde sowie dem Vertrauensanwalt des Landes Berlin erfolgreich fortgesetzt. Im Rahmen eines Auskunftsersuchens des Landeskriminalamtes wurde hier ein Vorgang geprüft, bei dem sich Verdachtsmomente der Untreue und möglicher korruptiver Handlungen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht erhärtet haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren inzwischen eingestellt. In einem weiteren Fall hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung einer Baumaßnahme festgestellt und strafrechtlich angezeigt. Ein Korruptionsverdacht in Bezug auf eigene Behördenmitarbeiter besteht nicht. Die beim Landeskriminalamt noch andauernden Ermittlungen hinsichtlich des Handelns von beteiligten Auftragnehmern müssen abgewartet werden. Festzustellen ist, dass in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und auch in den nachgeordneten Behörden nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Fall von Korruption vorliegt. Die Tätigkeiten der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung konzentrierten sich daher auf die routinemäßige, stichprobenartige Prüfung von Vorgängen auf der Grundlage des Gefährdungsatlas entsprechend den Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung. Die breiten Erfahrungen aus der täglichen Revisionspraxis wurden auch in der AntiKorruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung eingebracht. Erwähnenswert ist hier die maßgebliche Beteiligung an der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen an die Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung bei der Durchführung von Prüfungen, die mit Beginn des Berichtsjahres fertiggestellt werden konnten und ein Leitfaden für alle Prüfgruppen der Hautverwaltungen sind. Die Mitarbeit in temporären Arbeitsgruppen der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung wird fortgeführt. Der Erfahrungsaustausch mit den in den baulichen und nichtbaulichen Bereichen tätigen Revisorinnen und Revisoren der Bezirke wird ebenfalls fortgesetzt. Es wird ein regelmäßiges – etwa halbjährliches – Treffen der interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Korruptionsprävention und Revision durchgeführt. Ich bitte, von vorstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen und den Beschluss als erledigt zu betrachten. Berlin, den 18. Februar 2016 Andreas Geisel ................................................................. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
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