Mitteilung – zur Kenntnisnahme

Drucksache 17/2749
24.02.2016
17. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Jahresbericht 2016 der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des
Landes Berlin
Drucksache 17/2600 (II.B.68)
Abgeordnetenhaus von Berlin
17. Wahlperiode
Seite 2
Drucksache 17/2749
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
- Z IR Tel.: (9139) 4680
An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
Mitteilung
- zur Kenntnisnahme über
Jahresbericht 2016 der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe für die Baudienststellen des Landes
Berlin
Drucksache Nr. 17/2600 (II.B.68)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt legt nachstehende Mitteilung dem
Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 Folgendes
beschlossen:
"Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe
jeweils zum Februar zu berichten."
Hierzu wird berichtet:
Die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
hat die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin und der
Landeskartellbehörde sowie dem Vertrauensanwalt des Landes Berlin erfolgreich fortgesetzt.
Im Rahmen eines Auskunftsersuchens des Landeskriminalamtes wurde hier ein Vorgang
geprüft, bei dem sich Verdachtsmomente der Untreue und möglicher korruptiver Handlungen
in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht erhärtet haben. Die
Staatsanwaltschaft hat das Verfahren inzwischen eingestellt.
In einem weiteren Fall hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung einer Baumaßnahme festgestellt und strafrechtlich
angezeigt. Ein Korruptionsverdacht in Bezug auf eigene Behördenmitarbeiter besteht nicht.
Die beim Landeskriminalamt noch andauernden Ermittlungen hinsichtlich des Handelns von
beteiligten Auftragnehmern müssen abgewartet werden.
Festzustellen ist, dass in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und auch in
den nachgeordneten Behörden nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Fall von Korruption
vorliegt.
Die Tätigkeiten der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung konzentrierten sich daher auf die
routinemäßige, stichprobenartige Prüfung von Vorgängen auf der Grundlage des
Gefährdungsatlas entsprechend den Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur
Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung.
Die breiten Erfahrungen aus der täglichen Revisionspraxis wurden auch in der AntiKorruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung eingebracht. Erwähnenswert ist hier die
maßgebliche Beteiligung an der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen an die
Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung bei der Durchführung von Prüfungen, die mit
Beginn des Berichtsjahres fertiggestellt werden konnten und ein Leitfaden für alle
Prüfgruppen der Hautverwaltungen sind. Die Mitarbeit in temporären Arbeitsgruppen der
Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung wird fortgeführt.
Der Erfahrungsaustausch mit den in den baulichen und nichtbaulichen Bereichen tätigen
Revisorinnen und Revisoren der Bezirke wird ebenfalls fortgesetzt. Es wird ein regelmäßiges
– etwa halbjährliches – Treffen der interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den
Bereichen Korruptionsprävention und Revision durchgeführt.
Ich bitte, von vorstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen und den Beschluss als erledigt zu
betrachten.
Berlin, den 18. Februar 2016
Andreas Geisel
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Senator für Stadtentwicklung und Umwelt