Urlaub & Auszeit: Auszeit bei Pflege Übersicht: Auszeit bei Pflege Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz Familienpflegezeit nach § 2 Familienpflegezeitgesetz Wer hat einen Anspruch? Alle Arbeitnehmer (einschließlich Beschäftigte in der Berufsausbildung) Alle Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern In welcher Situation? •Akute, unvorhersehbare Pflegebedürftigkeit •Pflegebedürftigkeit muss feststehen •Pflegebedürftigkeit muss feststehen •voraussichtliche Pflegebedürftigkeit •Pflege eines nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder) •Pflege eines nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder) •Pflege eines nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder) •Auszeit muss zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung erforderlich sind •in häuslicher Umgebung (Ausnahme: pflegebedürftige Minderjährige auch außer Haus) •auch bei Sterbebegleitung: letzte Lebensphase hat begonnen (weit fortgeschrittene Erkrankung, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist) •in häuslicher Umgebung (Ausnahme: pflegebedürftige Minderjährige auch außer Haus) 1 Urlaub & Auszeit: Auszeit bei Pflege Wie lange? Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz Familienpflegezeit nach § 2 Familienpflegezeitgesetz vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung für die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen •vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung für die Dauer von bis zu sechs Monaten teilweise Arbeitsfreistellung (durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche) für die Dauer von bis zu 24 Monaten •bei Sterbebegleitung: vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung für die Dauer von bis zu drei Monaten Was ist zu tun? •unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber mit Information über Dauer und Umfang der Freistellung •Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nur auf Verlangen des Arbeitgebers •schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit mit Information über den Zeitpunkt, die Dauer und den Umfang der Freistellung •schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der Pflegezeit mit Information über den Zeitpunkt, die Dauer und den Umfang der Freistellung •Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Vorlage einer •Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Vorlage Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinieiner Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medischen Dienstes der Krankenversicherung zinischen Dienstes der Krankenversicherung •bei Teilfreistellung: Schriftliche Vereinbarung mit dem •Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Arbeitgeber über gewünschte Verteilung und Dauer gewünschte Verteilung und Dauer der Arbeitszeit der Arbeitszeit 2
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