Möglichkeiten der Auszeit bei Pflegefällen

Urlaub & Auszeit: Auszeit bei Pflege
Übersicht: Auszeit bei Pflege
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach
§ 2 Pflegezeitgesetz
Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz
Familienpflegezeit nach § 2 Familienpflegezeitgesetz
Wer hat einen Anspruch?
Alle Arbeitnehmer (einschließlich Beschäftigte in
der Berufsausbildung)
Alle Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 15
Mitarbeitern
Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern
In welcher Situation?
•Akute, unvorhersehbare Pflegebedürftigkeit
•Pflegebedürftigkeit muss feststehen
•Pflegebedürftigkeit muss feststehen
•voraussichtliche Pflegebedürftigkeit
•Pflege eines nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern,
Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner,
Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen
und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die
Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder
Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder)
•Pflege eines nahen Angehörigen (Großeltern,
Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten,
Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder
lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft,
Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder,
Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder
Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners,
Schwiegerkinder und Enkelkinder)
•Pflege eines nahen Angehörigen (Großeltern,
Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten,
Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder
lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft,
Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger,
Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder,
Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder
Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder)
•Auszeit muss zur Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder zur Sicherstellung der
pflegerischen Versorgung erforderlich sind
•in häuslicher Umgebung (Ausnahme: pflegebedürftige Minderjährige auch außer Haus)
•auch bei Sterbebegleitung: letzte Lebensphase hat
begonnen (weit fortgeschrittene Erkrankung, bei der
eine Heilung ausgeschlossen ist)
•in häuslicher Umgebung (Ausnahme: pflegebedürftige Minderjährige auch außer Haus)
1
Urlaub & Auszeit: Auszeit bei Pflege
Wie lange?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach
§ 2 Pflegezeitgesetz
Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz
Familienpflegezeit nach § 2 Familienpflegezeitgesetz
vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung für
die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen
•vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung für die
Dauer von bis zu sechs Monaten
teilweise Arbeitsfreistellung (durchschnittlich
mindestens 15 Stunden pro Woche) für die Dauer
von bis zu 24 Monaten
•bei Sterbebegleitung: vollständige oder teilweise
Arbeitsfreistellung für die Dauer von bis zu drei
Monaten
Was ist zu tun?
•unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber
mit Information über Dauer und Umfang der
Freistellung
•Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nur auf
Verlangen des Arbeitgebers
•schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit mit
Information über den Zeitpunkt, die Dauer und den
Umfang der Freistellung
•schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn der Pflegezeit mit
Information über den Zeitpunkt, die Dauer und den
Umfang der Freistellung
•Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Vorlage einer •Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch Vorlage
Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinieiner Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medischen Dienstes der Krankenversicherung
zinischen Dienstes der Krankenversicherung
•bei Teilfreistellung: Schriftliche Vereinbarung mit dem •Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über
Arbeitgeber über gewünschte Verteilung und Dauer
gewünschte Verteilung und Dauer der Arbeitszeit
der Arbeitszeit
2