Landratsamt -Straßenverkehr und OrdnungParkstr. 16 71034 Böblingen 1. Antrag auf Verbringen von Waffen oder Munition in die Bundesrepublik Deutschland (§ 29 WaffG) Angaben zur Person des Antragstellers Privatperson Waffenhändler/-hersteller Familiename (Geburtsame) oder Firmenname Geburtsdatum sämtliche Vornamen (Rufname ist unterstrichen) Geburtsort, Land Staatsangehörigkeit derzeitige Anschrift bzw. Anschrift des Firmensitzes (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) Telefonnummer Personalausweisnummer 2. Faxnummer Reisepassnummer Ausstellungsbehörde ausgestellt am: Angaben zur Sache Beschreibung der Schusswaffe(n), die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden soll(en): lfd. Art KateHerstellungsCIP-BeschussHersteller Modell/Kaliber Nr. (Pistole, Revolver) gorie nummer zeichen ja/nein Beschreibung der Munition, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden soll: lfd. KateCIP-Prüfzeichen Anzahl/Art Hersteller Kaliber Nr. gorie ja/nein Beschreibung sonstiger Waffen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden sollen: Anzahl Art 3. Angaben zur Person des Versenders wie Antragsteller falls von Antragsteller abweichend: Privatperson Waffenhändler/-hersteller Familiename (Geburtsame) oder Firmenname Geburtsdatum sämtliche Vornamen (Rufname ist unterstrichen) Geburtsort, Land Staatsangehörigkeit derzeitige Anschrift bzw. Anschrift des Firmensitzes (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) Telefonnummer Personalausweisnummer 4. Faxnummer Reisepassnummer Ausstellungsbehörde ausgestellt am: Angaben zur Person des Empfängers/Erwerbers (Lieferanschrift) wie Antragsteller falls von Antragsteller abweichend: Privatperson Waffenhändler/-hersteller Familiename (Geburtsame) oder Firmenname Geburtsdatum sämtliche Vornamen (Rufname ist unterstrichen) Geburtsort, Land Staatsangehörigkeit derzeitige Anschrift bzw. Anschrift des Firmensitzes (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) Telefonnummer Personalausweisnummer Faxnummer Reisepassnummer Ausstellungsbehörde ausgestellt am: Die Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz der zu verbringenden Gegenstände wurde nachgewiesen durch: Waffenbesitzkarte Nr.: Jagdschein Waffenhandelserlaubnis 5. ausgestellt am: gültig bis: Transport Wenn der Transport nicht durch einen gewerblichen Transporteur erfolgt, ist die Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz der zu verbringenden Gegenstände nachgewiesen durch: Waffenbesitzkarte Nr.: ausgestellt am: gültig bis: Jagdschein Waffenhandelserlaubnis Ausstellungsbehörde: (Im Falle eines gewerblichen Transports ist ein entsprechender Nachweis beizufügen) 6. Bei Einfuhr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union: Bestätigung des Mitgliedstaates, dass eine Verbringungserlaubnis aus diesem Staat nicht notwendig ist, ist als Anlage beigefügt. __________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Anlagen: Waffenbesitzkarte Nr. _________________ / Jagdschein Nr. __________________ des Empfängers (Ziffer 4) Waffenhandelserlaubnis des Empfänger (Ziffer 4) Nachweis des Transporteurs zum Erwerb und Besitz der zu verbringenden Gegenstände (Ziffer 5) Nachweis über gewerblichen Transport/Spedition (Ziffer 5) Bestätigung des EU-Mitgliedstaates, dass eine Verbringungserlaubnis in diesem Staat nicht erforderlich ist (Ziffer 6)
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