Eignungsprüfung - Ostbayerische Technische Hochschule

FAKULTÄT ARCHITEKTUR
PROF. MARKUS EMDE
VORSITZENDER DER
EIGNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION
Informationen zur Eignungsprüfung für den Bachelor-Studiengang Architektur
Bewerbung
Sie wollen sich für einen Studienplatz im Fach Architektur an unserer Hochschule bewerben?
Dann sind folgende Punkte zu beachten:
Die Bewerbung reichen Sie online ab 1. Mai bis zum 15. Juni ein. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, d.h.
Unterlagen, die uns danach erreichen, können nicht mehr angenommen werden.
Mit dem fristgerechten Antrag zum Bachelorstudiengang Architektur benötigen wir für die Vorauswahl
außerdem eine digitale Mappe mit folgenden Unterlagen:
1. fünf eigenständig gefertigte Arbeitsproben. Diese können künstlerischer und technischer
Natur sein und sollten als Zeichnungen, Malereien, Collagen, Fotografien, Abbildungen plastischer Arbeiten oder ähnliches angefertigt sein.
2. ein knapp abgefasstes Bewerbungsschreiben von max. einer DIN-A4-Seite, in dem Sie uns darlegen,
warum Sie an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg Architektur studieren wollen.
3. ein tabellarischer Lebenslauf von max. einer DIN-A4-Seite
4. eine unterschriebene Erklärung, dass die Arbeiten eigenständig angefertigt wurden.
Die Mappe muss Ihren Namen, Ihre Adresse und Bewerbernummer enthalten.
Das Portfolio mit allen Unterlagen ist als eine PDF-Datei hochzuladen. Die Datei ist mit Nachname_Vorname_Bewerbernummer.pdf zu benennen und darf maximal 5 MB groß sein.
Die Arbeitsproben werden von der Auswahlkommission nach Idee, Konzept, Kreativität und Qualität auf
einer Punkteskala von 0 – 20 Punkten bewertet. Für die Zulassung zur Eignungsprüfung sind mindestens
12 Punkte erforderlich. Die Einladungen erfolgen per Email spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin.
Der nächste Auswahlschritt ist dann die Eignungsprüfung.
Eignungsprüfung
Dazu finden sich die eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber am 21. Juli 2016 in der Zeit von
7.30 – 8.45 Uhr in der Hochschule Regensburg „Halle A“, Prüfeninger Str. 58, zur Anmeldung ein.
Der Tag der Eignungsprüfung läuft folgendermaßen ab:
Tag
Prüfungszeit
Bearbeitungsthemen der Prüfungen
21.07.2016
07.30 Uhr – 08.45 Uhr
Anmeldung
08.45 Uhr – 09.15 Uhr
Begrüßung
09.30 Uhr – 10.30 Uhr
rational-kognitive Aufgabe
11.00 Uhr – 12.00 Uhr
künstlerisch-kreative Aufgabe
12.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mittagspause
13.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr
Gruppenaufgaben und Gespräche
18.30 Uhr – ca. 22.00 Uhr
Inhalte:
Ausklang (keine Pflichtveranstaltung)
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Zeichnerisches Darstellungsvermögen
- Darstellungs- und Kommunikationsvermögen
- Technisches Verständnis
- Wahrnehmung
- Kreativität und Phantasie
- Informationsverarbeitung
- Arbeitsverhalten
- Teamfähigkeit, Engagement
- Motivation
Arbeitsmittel:
Folgende Arbeitsmittel werden benötigt:
Bleistift B, Spitzer, Radiergummi,
Hilfsmittel:
sind nicht zugelassen
Zusätzliches Zeugnis:
Zur Eignungsprüfung ist ein zweites Hochschulreifezeugnis in einfacher Kopie mitzubringen. Eine beglaubigte Kopie müssen Sie im Referat Servicebüro
bis spätestens 27.07.16 einreichen.
Ergebnisse:
werden Mitte August schriftlich mitgeteilt; mündliche Anfragen werden nicht
beantwortet.
Rückfragen:
im Dekanat, Frau Lange, Tel.: 0941 / 943 - 9815
Rechtliche Grundlagen:
Studien- und Prüfungsordnung sowie Satzung über die Eignungsfeststellung
Informationen zum Vorpraktikum
Wenn Sie keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben (z. B. Abiturienten) oder die Fachrichtung
nach Abschluss der Fach- oder Berufsoberschule wechseln, müssen vor Studienbeginn eine einschlägige
fachpraktische Ausbildung oder eine in Vollzeit erbrachte, mindestens zwölfwöchige praktische Tätigkeit
in einem Architektur- oder Planungsbüro nachweisen. Die praktische Tätigkeit soll in einem breiten
Spektrum Einblick in die Berufspraxis einer Architektin oder eines Architekten ermöglichen und als
Ganzes oder in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens drei Wochen abgeleistet werden. In
begründeten Fällen kann die Hochschule zulassen, dass die praktische Tätigkeit ganz oder teilweise erst
nach Studienbeginn ausgeführt und innerhalb eines Jahres nach Beginn des Studiums vollständig nachgewiesen wird.
Regensburg, 17.02.2016
gez. Prof. Markus Emde
Vorsitzender der Eignungsprüfungskommission
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