FAKULTÄT ARCHITEKTUR PROF. MARKUS EMDE VORSITZENDER DER EIGNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Informationen zur Eignungsprüfung für den Bachelor-Studiengang Architektur Bewerbung Sie wollen sich für einen Studienplatz im Fach Architektur an unserer Hochschule bewerben? Dann sind folgende Punkte zu beachten: Die Bewerbung reichen Sie online ab 1. Mai bis zum 15. Juni ein. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, d.h. Unterlagen, die uns danach erreichen, können nicht mehr angenommen werden. Mit dem fristgerechten Antrag zum Bachelorstudiengang Architektur benötigen wir für die Vorauswahl außerdem eine digitale Mappe mit folgenden Unterlagen: 1. fünf eigenständig gefertigte Arbeitsproben. Diese können künstlerischer und technischer Natur sein und sollten als Zeichnungen, Malereien, Collagen, Fotografien, Abbildungen plastischer Arbeiten oder ähnliches angefertigt sein. 2. ein knapp abgefasstes Bewerbungsschreiben von max. einer DIN-A4-Seite, in dem Sie uns darlegen, warum Sie an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg Architektur studieren wollen. 3. ein tabellarischer Lebenslauf von max. einer DIN-A4-Seite 4. eine unterschriebene Erklärung, dass die Arbeiten eigenständig angefertigt wurden. Die Mappe muss Ihren Namen, Ihre Adresse und Bewerbernummer enthalten. Das Portfolio mit allen Unterlagen ist als eine PDF-Datei hochzuladen. Die Datei ist mit Nachname_Vorname_Bewerbernummer.pdf zu benennen und darf maximal 5 MB groß sein. Die Arbeitsproben werden von der Auswahlkommission nach Idee, Konzept, Kreativität und Qualität auf einer Punkteskala von 0 – 20 Punkten bewertet. Für die Zulassung zur Eignungsprüfung sind mindestens 12 Punkte erforderlich. Die Einladungen erfolgen per Email spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin. Der nächste Auswahlschritt ist dann die Eignungsprüfung. Eignungsprüfung Dazu finden sich die eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber am 21. Juli 2016 in der Zeit von 7.30 – 8.45 Uhr in der Hochschule Regensburg „Halle A“, Prüfeninger Str. 58, zur Anmeldung ein. Der Tag der Eignungsprüfung läuft folgendermaßen ab: Tag Prüfungszeit Bearbeitungsthemen der Prüfungen 21.07.2016 07.30 Uhr – 08.45 Uhr Anmeldung 08.45 Uhr – 09.15 Uhr Begrüßung 09.30 Uhr – 10.30 Uhr rational-kognitive Aufgabe 11.00 Uhr – 12.00 Uhr künstlerisch-kreative Aufgabe 12.00 Uhr – 13.00 Uhr Mittagspause 13.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr Gruppenaufgaben und Gespräche 18.30 Uhr – ca. 22.00 Uhr Inhalte: Ausklang (keine Pflichtveranstaltung) - Räumliches Vorstellungsvermögen - Zeichnerisches Darstellungsvermögen - Darstellungs- und Kommunikationsvermögen - Technisches Verständnis - Wahrnehmung - Kreativität und Phantasie - Informationsverarbeitung - Arbeitsverhalten - Teamfähigkeit, Engagement - Motivation Arbeitsmittel: Folgende Arbeitsmittel werden benötigt: Bleistift B, Spitzer, Radiergummi, Hilfsmittel: sind nicht zugelassen Zusätzliches Zeugnis: Zur Eignungsprüfung ist ein zweites Hochschulreifezeugnis in einfacher Kopie mitzubringen. Eine beglaubigte Kopie müssen Sie im Referat Servicebüro bis spätestens 27.07.16 einreichen. Ergebnisse: werden Mitte August schriftlich mitgeteilt; mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Rückfragen: im Dekanat, Frau Lange, Tel.: 0941 / 943 - 9815 Rechtliche Grundlagen: Studien- und Prüfungsordnung sowie Satzung über die Eignungsfeststellung Informationen zum Vorpraktikum Wenn Sie keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben (z. B. Abiturienten) oder die Fachrichtung nach Abschluss der Fach- oder Berufsoberschule wechseln, müssen vor Studienbeginn eine einschlägige fachpraktische Ausbildung oder eine in Vollzeit erbrachte, mindestens zwölfwöchige praktische Tätigkeit in einem Architektur- oder Planungsbüro nachweisen. Die praktische Tätigkeit soll in einem breiten Spektrum Einblick in die Berufspraxis einer Architektin oder eines Architekten ermöglichen und als Ganzes oder in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens drei Wochen abgeleistet werden. In begründeten Fällen kann die Hochschule zulassen, dass die praktische Tätigkeit ganz oder teilweise erst nach Studienbeginn ausgeführt und innerhalb eines Jahres nach Beginn des Studiums vollständig nachgewiesen wird. Regensburg, 17.02.2016 gez. Prof. Markus Emde Vorsitzender der Eignungsprüfungskommission 2/2
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