Sommer-Ausbildungslehrgang, SchneesportlehrerInnen - Teil II Sa. 09.07. – So. 24.07.2016 / Hintertuxer Gletscher EIGNUNGSPRÜFUNG: mit Ski-alpin und Snowboard + VS-Gerät TERMIN: * Samstag, 09. Juli 2016 – 09.00 Uhr Talstation Hintertuxer Gletscherbahn • Inskription und Startnummernausgabe, Information • Bekanntgabe der Prüfungsfahrten und des Prüfungsgeländes • Ermäßigte Tageskarte mit der Startnummer! • Die Prüfungsgebühr von € 68,-- ist bis zum Montag, 27.06.2016 auf das Konto des Vorarlberger Skilehrerverbandes zu überweisen! IBAN: AT06 3746 8000 0502 4104 BIC: RVVGAT2B468 • Meldeschluss: Mo. 27.06.2016 - Vbg. Skilehrerverband, 6752 Dalaas 70 ZULASSUNGSBEDINGUNGEN: Schriftliche Anmeldung mittels beiliegendem Formular Vollendetes 17. Lebensjahr Positiv abgelegte PraktikantInprüfung (AnwärterInprüfung) (Ski alpin und Snowboard bzw. Dual) laut Ausweis VSLV Ärztliches Attest über die entsprechende körperliche Eignung Praxisbestätigung (Bestätigung über 3-wöchige Praxis als PraktikantIn) Vorlage einer ausreichenden Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung FAHRTEN BEI DER EIGNUNGSPRÜFUNG (voraussichtliche Aufgabenstellung): Ski-alpin: 1. Rhythmuswechsel – geländeangepasst 2. Freie, längere Geländefahrt 3. Tief- oder Schlechtschneefahrt Snowboard: 1. Rhythmuswechsel – geländeangepasst 2. Freie, längere Geländefahrt 3. Tief- oder Schlechtschneefahrt ERGEBNISSE: Die Prüfungskommission gibt unmittelbar nach Abschluss der Eignungsprüfungen an Ort und Stelle die Ergebnisse bekannt. Die Gültigkeit der positiv abgelegten Eignungsprüfung bezieht sich ausschließlich auf die im Jahre 2016 beginnenden SchneesportlehrerInnen-Ausbildungen! SchneesportlehrerInnen-Ausbildungslehrgänge: TERMINE: Teil II: Sa. 09. bis So. 24. Juli 2016 in Hintertux Hotel Rindererhof in Hintertux TREFFPUNKT für Teil II: Nach bestandener Eignungsprüfung: wird vor Ort bekannt gegeben! Voraussichtliche Termine: Teil IV – Do. 25.08. bis Fr. 09.09.2016 in Hintertux Teil III (Alpinkurs) – 2. oder 3. Jännerwoche 2017 Konkrete Ausschreibungen für diese Kurse erfolgen rechtzeitig an alle Vbg. Skischulen und TeilnehmerInnen. KOSTEN: € 1.020,-- (Kursgebühren, Skripten, Referenten, Prüfungsgebühren) € 740,-- (Vollpension für 15 Tage) € 275,-- (Liftkosten für 15 Tage) Die Gesamtkosten von € 2.035,-- sind bis zum Mo. 27.06.2016 auf das Konto des VSLV zu überweisen. IBAN: AT06 3746 8000 0502 4104; BIC: RVVGAT2B468 Die Einzahlung der Lehrgangskosten gilt als Anmeldebestätigung; eine gesonderte Buchungsbestätigung erfolgt nicht! Wer bis zu diesem Termin nicht eingezahlt hat, kann am Lehrgang nicht teilnehmen! MITZUBRINGEN: Komplette Wintersportausrüstung + Helm Ausrüstung: für den prakt. Teil Ski alpin + Snowboard – nach persönlich freier Wahl, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Geräte in beiden Fachbereichen für Schule-, Gelände- und Riesenslalomfahren geeignet sein müssen; keinerlei Tourenausrüstung, Twin-Tips und dgl.; Variantenrucksack inkl. VS-Gerät, Sonde und Lawinenschaufel Lichtbild für Liftpass, Erste Hilfe Ausrüstung E-card für Bedarfsfall (Krankenversicherung) Skilehrer-Ausweis VSLV Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich alle TeilnehmerInnen an die vom VSLV festgelegten Verhaltensregeln, die zu Beginn des Lehrganges mitgeteilt werden, halten müssen. Ein Missachten derselben hätte einen sofortigen Ausschluss zur Folge! Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt! Die jeweilige Unterkunftszuweisung liegt ausschließlich in der Kompetenz des Verbandes, spezifische/individuelle Wünsche haben keinerlei Rechtsansprüche. Jegliche Absenz vom Kursgeschehen, auch im Krankheitsfalle, muss aus rechtlichen Gründen bei einem identen Ausbildungslehrgang nachgeholt werden, um einen positiven Abschluss erlangen zu können. Zusätzlich fallen für "Nachholer" anteilige Kosten an (Lift,Unterkunft/Verpflegung, Kursbeitrag). ACHTUNG: Aus Gründen der Organisation und Gleichbehandlung kann nur jenen TeilnehmerInnen eine sogenannte "Heimschläfer-Bewilligung" genehmigt werden, welche spätestens bei Lehrgangsanmeldung mittels Meldeschein der Gemeinde den jeweiligen Kursort als ihren ständigen Hauptwohnsitz nachweisen können. Dennoch kann nur ein anteiliger Kostenersatz geleistet werden. Die Liftkosten sind künftighin grundsätzlich von allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit dem Kursbeitrag zu bezahlen. Um Kosten für eine gültige Seilbahnkarte ersetzt zu bekommen, muss diese vor Lehrgangsbeginn vorgewiesen werden. Späteres Einbringen kann ab sofort aufgrund diesbezüglicher Probleme in der Vergangenheit nicht mehr berücksichtigt werden. Finanzielle Rückerstattungen (bei Lehrgangsabbruch/-verweis - aus welchen Gründen auch immer): es können nur jene Posten refundiert werden, die dem VSLV selbst nicht zu Lasten fallen. VORARLBERGER SKILEHRERVERBAND Thomas Egger, Obmann An den Vorarlberger Skilehrerverband 6752 Dalaas 70 Fax: 05585-7746 Email: [email protected] ANMELDUNG für die Eignungsprüfung am Sa. 09. Juli 2016, im Zillertal und für die nachfolgende SchneesportlehrerInnen-Ausbildung Teil II vom 09. – 24.07.2016 auf dem Hintertuxer Gletscher Die Anmeldung ist definitiv - es erfolgt keine Rückbestätigung! ANMELDESCHLUSS: Mo. 27. Juni 2016 Familienname: ........................................................Vorname: ......................................... Geboren am: ..............................................in: ................................................................ Straße: ...............................................PLZ: ........................Ort: ...................................... Staat: ............................................................................................................................. Telefon: ..................................................Fax:................................................................. Email: ............................................................................................................................ Datum und Unterschrift: .................................................................................................. Der Anmeldung sind die Kursbescheinigung: AnwärterIn bzw. PraktikantIn das ärztliche Attest der Praxisnachweis (kann bis Teil IV nachgereicht werden), Belege über anrechenbare Ausbildungsteile (Snowboardlehrer, Bergführer u.a.) beizulegen!
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