Ausschreibung und Anmeldung

Sommer-Ausbildungslehrgang,
SchneesportlehrerInnen - Teil II
Sa. 09.07. – So. 24.07.2016 / Hintertuxer Gletscher
EIGNUNGSPRÜFUNG: mit Ski-alpin und Snowboard + VS-Gerät
TERMIN:
* Samstag, 09. Juli 2016 – 09.00 Uhr Talstation Hintertuxer Gletscherbahn
• Inskription und Startnummernausgabe, Information
• Bekanntgabe der Prüfungsfahrten und des Prüfungsgeländes
• Ermäßigte Tageskarte mit der Startnummer!
• Die Prüfungsgebühr von € 68,-- ist bis zum Montag, 27.06.2016 auf das
Konto des Vorarlberger Skilehrerverbandes zu überweisen!
IBAN: AT06 3746 8000 0502 4104
BIC: RVVGAT2B468
• Meldeschluss: Mo. 27.06.2016 - Vbg. Skilehrerverband, 6752 Dalaas 70
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN:
Schriftliche Anmeldung mittels beiliegendem Formular
Vollendetes 17. Lebensjahr
Positiv abgelegte PraktikantInprüfung (AnwärterInprüfung)
(Ski alpin und Snowboard bzw. Dual) laut Ausweis VSLV
Ärztliches Attest über die entsprechende körperliche Eignung
Praxisbestätigung (Bestätigung über 3-wöchige Praxis als PraktikantIn)
Vorlage einer ausreichenden Haftpflicht-, Kranken- und
Unfallversicherung
FAHRTEN BEI DER EIGNUNGSPRÜFUNG (voraussichtliche Aufgabenstellung):
Ski-alpin:
1. Rhythmuswechsel – geländeangepasst
2. Freie, längere Geländefahrt
3. Tief- oder Schlechtschneefahrt
Snowboard:
1. Rhythmuswechsel – geländeangepasst
2. Freie, längere Geländefahrt
3. Tief- oder Schlechtschneefahrt
ERGEBNISSE:
Die Prüfungskommission gibt unmittelbar nach Abschluss der
Eignungsprüfungen an Ort und Stelle die Ergebnisse bekannt.
Die Gültigkeit der positiv abgelegten Eignungsprüfung bezieht sich
ausschließlich auf die im Jahre 2016 beginnenden
SchneesportlehrerInnen-Ausbildungen!
SchneesportlehrerInnen-Ausbildungslehrgänge:
TERMINE:
Teil II: Sa. 09. bis So. 24. Juli 2016 in Hintertux
Hotel Rindererhof in Hintertux
TREFFPUNKT für Teil II:
Nach bestandener Eignungsprüfung:
wird vor Ort bekannt gegeben!
Voraussichtliche Termine:
Teil IV – Do. 25.08. bis Fr. 09.09.2016 in Hintertux
Teil III (Alpinkurs) – 2. oder 3. Jännerwoche 2017
Konkrete Ausschreibungen für diese Kurse erfolgen rechtzeitig an alle Vbg. Skischulen und
TeilnehmerInnen.
KOSTEN:
€ 1.020,-- (Kursgebühren, Skripten, Referenten, Prüfungsgebühren)
€
740,-- (Vollpension für 15 Tage)
€
275,-- (Liftkosten für 15 Tage)
Die Gesamtkosten von € 2.035,-- sind bis zum Mo. 27.06.2016 auf das Konto des VSLV zu
überweisen.
IBAN: AT06 3746 8000 0502 4104; BIC: RVVGAT2B468
Die Einzahlung der Lehrgangskosten gilt als Anmeldebestätigung; eine gesonderte
Buchungsbestätigung erfolgt nicht! Wer bis zu diesem Termin nicht eingezahlt hat, kann am Lehrgang
nicht teilnehmen!
MITZUBRINGEN:
Komplette Wintersportausrüstung + Helm
Ausrüstung: für den prakt. Teil Ski alpin + Snowboard – nach
persönlich freier Wahl, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Geräte
in beiden Fachbereichen für Schule-, Gelände- und Riesenslalomfahren
geeignet sein müssen; keinerlei Tourenausrüstung, Twin-Tips und dgl.;
Variantenrucksack inkl. VS-Gerät, Sonde und Lawinenschaufel
Lichtbild für Liftpass, Erste Hilfe Ausrüstung
E-card für Bedarfsfall (Krankenversicherung)
Skilehrer-Ausweis VSLV
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich alle TeilnehmerInnen an die vom VSLV festgelegten
Verhaltensregeln, die zu Beginn des Lehrganges mitgeteilt werden, halten müssen. Ein Missachten derselben hätte
einen sofortigen Ausschluss zur Folge! Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt!
Die jeweilige Unterkunftszuweisung liegt ausschließlich in der Kompetenz des Verbandes, spezifische/individuelle
Wünsche haben keinerlei Rechtsansprüche.
Jegliche Absenz vom Kursgeschehen, auch im Krankheitsfalle, muss aus rechtlichen Gründen bei einem identen
Ausbildungslehrgang nachgeholt werden, um einen positiven Abschluss erlangen zu können. Zusätzlich fallen für
"Nachholer" anteilige Kosten an (Lift,Unterkunft/Verpflegung, Kursbeitrag).
ACHTUNG: Aus Gründen der Organisation und Gleichbehandlung kann nur jenen TeilnehmerInnen eine
sogenannte "Heimschläfer-Bewilligung" genehmigt werden, welche spätestens bei Lehrgangsanmeldung
mittels Meldeschein der Gemeinde den jeweiligen Kursort als ihren ständigen Hauptwohnsitz nachweisen
können. Dennoch kann nur ein anteiliger Kostenersatz geleistet werden.
Die Liftkosten sind künftighin grundsätzlich von allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit dem Kursbeitrag zu
bezahlen. Um Kosten für eine gültige Seilbahnkarte ersetzt zu bekommen, muss diese vor Lehrgangsbeginn
vorgewiesen werden. Späteres Einbringen kann ab sofort aufgrund diesbezüglicher Probleme in der Vergangenheit
nicht mehr berücksichtigt werden.
Finanzielle Rückerstattungen (bei Lehrgangsabbruch/-verweis - aus welchen Gründen auch immer): es
können nur jene Posten refundiert werden, die dem VSLV selbst nicht zu Lasten fallen.
VORARLBERGER SKILEHRERVERBAND
Thomas Egger, Obmann
An den
Vorarlberger Skilehrerverband
6752 Dalaas 70
Fax: 05585-7746
Email: [email protected]
ANMELDUNG
für die Eignungsprüfung
am Sa. 09. Juli 2016, im Zillertal und für die nachfolgende
SchneesportlehrerInnen-Ausbildung Teil II vom 09. – 24.07.2016
auf dem Hintertuxer Gletscher
Die Anmeldung ist definitiv - es erfolgt keine Rückbestätigung!
ANMELDESCHLUSS:
Mo. 27. Juni 2016
Familienname: ........................................................Vorname: .........................................
Geboren am: ..............................................in: ................................................................
Straße: ...............................................PLZ: ........................Ort: ......................................
Staat: .............................................................................................................................
Telefon: ..................................................Fax:.................................................................
Email: ............................................................................................................................
Datum und Unterschrift: ..................................................................................................
Der Anmeldung sind
die Kursbescheinigung: AnwärterIn bzw. PraktikantIn
das ärztliche Attest
der Praxisnachweis (kann bis Teil IV nachgereicht
werden),
Belege über anrechenbare Ausbildungsteile
(Snowboardlehrer, Bergführer u.a.) beizulegen!