Fachstudienberater/innen der Hochschule Heilbronn

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Merkblatt zur Eignungsprüfung
Merkblatt zur Eignungsprüfung
für beruflich Qualifizierte nach § 58 Ab s. 2 Nr. 6 LHG
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ermöglicht Berufstätigen mit mehrjähriger
Berufserfahrung, die Berechtigung zum Studium eines ihrer beruflichen Erfahrung fachlich
entsprechenden Studiengangs zu erwerben.
Zulassung zur Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung können Sie sich nicht selbst anmelden. Liegen die Voraussetzungen vor, können
Sie einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bei der Hochschule Heilbronn stellen. Dem
Antrag (siehe Homepage) sind die Bescheinigung über das Beratungsgespräch sowie die im Antrag
aufgeführten weiteren Unterlagen beizulegen. Der Antrag muss unter Angabe des angestrebten
Studienganges bis spätestens 01. März bei der Hochschule Heilbronn eingegangen sein. Liegen die
Voraussetzungen vor, wird die Hochschule Heilbronn Sie zur Eignungsprüfung anmelden.
Kosten
Die Prüfungen der Eignungsprüfung werden einmal jährlich im Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai durch
die Hochschule Konstanz durchgeführt. Hierfür werden der Hochschule Heilbronn Kosten von
insgesamt 320 € in Rechnung gestellt. Der hiervon auf Sie entfallende Eigenkostenanteil beträgt 200 €.
Die Übernahme des Eigenkostenanteils muss von Ihnen bei Antragstellung zugesagt werden.
Die Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz),
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnis und Textproduktion)
- eine fachspezifische auf den gewählten Studiengang bezogene Aufsichtsarbeit.
Von der Aufsichtsarbeit im Fach Englisch können Sie auf Antrag befreit werden, wenn Sie den
Nachweis englischer Sprachkenntnisse erbringen (Mindestanforderung: Niveaustufe B2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Die Prüfungsaufgaben in Englisch und Deutsch können einen Bezug zum gewählten
Studiengang haben. Die Bearbeitungszeit beträgt pro Aufsichtsarbeit 120 Minuten; die Bearbeitungszeit
für die fachspezifische Aufsichtsarbeit beträgt zwischen 120 und 180 Minuten. Bei der Prüfung ist
gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen,
politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Die Prüfung kann auch praktische Teile
enthalten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsfächern einen
Durchschnitt von 4,0 oder besser erreicht hat und in nicht mehr als einem dieser Fächer die Note 4,5
oder schlechter erhalten hat. Die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt als Nichtbestehen der
Prüfung. Die Prüfung dauert je Prüfling in der Regel 30 Minuten. Bei der Prüfung ist gültiger amtlicher
Ausweis mit Lichtbild mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
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Merkblatt zur Eignungsprüfung
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden.
Ergebnis der Eignungsprüfung
Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis über die
Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang, das die Einzelnote, die ermittelte Gesamtnote
sowie den Tag der mündlichen Prüfung ausweist.
Wenn Sie die Eignungsprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie über die Teilnahme an der Prüfung
und über das Ergebnis einen schriftlichen Bescheid.
Bitte beachten Sie
Wer die Prüfung für einen bestimmten Studiengang erfolgreich abgelegt hat oder bei
Nichtbestehen verbindlich auf die Wiederholung verzichtet, kann einmal zu einer weiteren
Prüfung in einem anderen Studiengang zugelassen werden.
Weitere Informationen
Die Satzung der Hochschule Heilbronn über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte finden Sie
über folgenden Link auf der Seite der Hochschule Heilbronn
https://www.hs-heilbronn.de/843186/05_grundordnung_satzungen
Detaillierte auf das Studienfach bezogen dargestellte Inhalte der Prüfung, finden Sie über folgenden
Link auf den Seiten der Hochschule Konstanz
http://www.htwg-konstanz.de/Informationen-fuer-Bewerber.1786.0.html