Nachweis der Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung zum Erwerb einer Nachtflugberechtigung (Flugzeug) - LAPL(A) - gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ATO Ausbildungsorganisation Angaben zum Bewerber Name Vorname Geburtsdatum Bestätigung Ausbildungslehrgang durch ATO: Vor dem Absolvieren der Nachtflugausbildung wurde die grundlegende Instrumentenflugausbildung absolviert, welche für die Erteilung einer PPL(A) erforderlich ist. Theoretischer Unterricht wurde erteilt. Die Flugausbildung umfasste: Flugstunden bei Nacht (mindestens 5 Fh), davon Flugstunden mit Lehrer (mindestens 3 Fh mit mindestens einer Stunde Überland-Navigation, einschließlich eines Überlandfluges von mindestens 50 km) Alleinstarts/-landungen (mindestens 5 bis zum vollständigen Stillstand) Die Erfüllung der Flugausbildung gemäß FCL.810 der VO (EU) Nr. 1178/2011 wird bestätigt. Ort Datum Unterschrift - Ausbildungsleiter - Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Pilotenlizenz ausgesetzt oder widerrufen werden kann, wenn die Erlangung durch Fälschung eingereichter Nachweise erfolgte [ARA.FCL.250a)1. der VO (EU) 1178/2011]. Hiernach bestätige ich, dass die oben genannten Angaben zu meiner Qualifikation, Ausbildung und Flugerfahrung zutreffen. Ort Qualifikationsnachweis Nachtflug LAPL(A) 01/2016 Datum Unterschrift - Bewerber -
© Copyright 2024 ExpyDoc