Informationen vom Aero-Club

Manfred Kunschitz
Generalsekretär des ÖAeC
General Aviation
ROAD SHOW 2015
Stand der Informationen: 30 OCT 2015
INHALTE
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– Implementierung 1178/2011 / Conversion Report
Lizenzen / Ausbildungsorganisationen
– Nationale Scheine
( z.B. UL/S )
– GästeflugVO
Betrieb von ausländisch registrierten UL bzw.
Betrieb mit ausländischen UL-Scheinen
ZUSTÄNDIGKEITEN
Trennung … ACG – ÖAeC/FAA
Gem. Begutachtung einer Novelle zur ZLPV, im
Juli 2015 soll ACG zuständig für LAPL(A) sein.
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IMPLEMENTIERUNG 1178/2011
Conversion Report
Die Einführung des Part-FCL ist bald zu erwarten:
– Seitens bmvit fehlt noch eine Novelle der ZLPV
(Begutachtungsfrist endete am 30 JUL 2015)
Das betrifft Konvertierungen in …
… FLIGHT CREW LICENCEs für BALLONFAHRER und SEGELFLIEGER
… ATOs für BALLONFAHRER und SEGELFLIEGER
ANGEPEILTES STARTDATUM …
… 01 DEC 2015
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IMPLEMENTIERUNG 1178/2011
Conversion Report
Wie bekomme ich eine LAPL ?
Grundsätzlich werden die heutigen Scheine in eine
– Balloon Pilot Licence – BPL
– Sailplane Pilot Licence – SPL
konvertiert werden!
Eine Light Aircraft Pilot Licence – LAPL
wird nur ausgestellt, wenn entweder
– die medizinische Tauglichkeit nur für LAPL vorliegt, oder
– der Antragsteller freiwillig auf BPL/SPL verzichtet.
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IMPLEMENTIERUNG 1178/2011
Lizenzumtausch
ggg
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IMPLEMENTIERUNG 1178/2011
Kosten des Lizenzumtausches
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TP 1
Schein-/Lizenzausstellung
84 €
TP 1A
Austausch einer Erlaubnis gem. ZLPV 2006
gegen eine Lizenz gem. VO(EU) 1178/2011,
ohne Verrechnung des TP 3
56 €
Verlängerung oder Erneuerung
29 €
TP 3
Wie sehen sie aus …
… die neuen Lizenzen ?
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Feld III
AT.FCL.100000
AT.FCL.199999
Feld II
BPL
SPL
LAPL(B)
LAPL(S)
Wie sehen sie aus …
… die neuen Lizenzen ?
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Wie sehen sie aus …
… die neuen Lizenzen ?
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LANGUAGE PROFICIENCY
FCL.055 Sprachkenntnisse
Part-FCL fordert einen entsprechenden Lizenzeintrag für Piloten
von
– Flugzeugen,
– Hubschraubern,
– Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
– Luftschiffen.
Demnach benötigen Piloten von
– Ballonen und Heißluft-Luftschiffen,
– Segelflugzeugen sowie
– mot. HG/PG und Ultraleichtluftfahrzeugen
lediglich ein gem. Funker-Zeugnisgesetz – FZG gefordertes BFZ,
EFZ oder AFZ zum Betreiben des VHF!
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ALTERSBESTIMUNGEN
Part-MED
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WHICH MEDICAL …
… FOR WHICH LICENCE ?
Tauglichkeitszeugnis
gem. Zivilluftfahrt-Personalverordnung BGBl. Nr. 219/1958
idF. BGBl. II Nr. 290/2005 (ZLPV)
§ 5 Abs. 1 Z 3 lit. b) ZLPV 2006 idgF
– FAL mit Berechtigungen gem. §§ 76 und 78 Abs. 4
– HG/PG mit Doppelsitzerberechtigung gem. § 85 ZLPV 2006
– UL/x, BAL, SEG
Erst ab Inkrafttreten der Novelle zur ZLPV (Termin unbekannt)
wird dieses Medical durch das LAPL-Medical ersetzt!
Achtung: Bis dahin können Inhaber von nationalen Scheinen
kein LAPL-Med. verwenden!
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AUSBILDUNG
Approved Training Organisation
Zivilluftfahrerschulen für BALLONFAHRER und SEGELFLIEGER
benötigen ab 08 APR 2018 eine Bewilligung gem. VO(EU)
1178/2011.
Seit 15 JUL 2014 ist im Downloadbereich des ÖAeC/FAA ein
Muster “ORGANISATIONSHANDBUCH - SEGELFLUG” verfügbar,
dass alle Interessenten bereits studieren können.
ACHTUNG,
Noch keine Anträge stellen;
Sobald Anträge angenommen werden, wird das dazu nötige
“ANTRAGSFORMULAR” downloadbar sein, sowie Mails an alle
Schulen und Vereine ergehen.
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Mindestalter f. Lizenzausstellung
1178/2011 FCL.020 ( § 3 ZLPV )
Schüler *)
FAL
HG/PG
ULT
BAL
SEG
MOT
CPL
ATPL
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Schein/Lizenz
Lehrer
14
14
15
15
15
17
18
18
18
14 (15)
14 (15)
16 (15)
---
17
16 (MiM 17)
17
18
21
18
18
18
-----
*) kein FSA mehr -> 1. Alleinflug = Medicalpflicht
SCHEINE
Was brauchen UL-PILOTEN ?
*) Die Klassenerweiterung TMG innerhalb einer SPL oder
LAPL(S) berechtigt ebenfalls zum Fliegen von UL/A
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SCHEINE / LIZENZEN …
… und MEDICALS
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LIZENZEN & NATIONALE SCHEINE
Wo stehen wir ?
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UL-SCHEIN vs. UL-LFZ
( UL/A vs. UL/S )
Eigenstartfähiges Segelflugzeug
a) EASA konforme LFZ-Papiere od. Annex 2 … 
b) Nat. Segelfliegerschein bzw. SPL oder LAPL(S) … 
Sog. eigenstartfähiges UL-Segelflugzeug ( 205 bzw. 285 kg leer )
a) Haben aber Zulassungen als UL/A (D-Mxxx)
b) In GER … SPL (Sportpilotenlizenz) …  
= in AUT … Klassenberechtigung UL/A …  
 Die Bauvorschriften für UL/S wären abweichend zu UL/A !
 Das Abstellen des Triebwerkes gar nicht vorgesehen !
Eine Klassenberechtigung UL/S ginge ins Leere,
da die LFZ nicht als UL-Segelflugzeug zulassbar sind!
( max. 80 bzw. 100 kg Leergewicht / ein- bzw. doppelsitzig )
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GÄSTEFLUGREGELUNG
§ 132a LFG ( GästeflugVO )
Es gibt einen Entwurf, der eine pauschale Anerkennung für
folgende Länder enthält:
GER, CRO, CZE, SLO, HUN, SVK
UL(A), UL(G) oder UL(T) dürfen DAY-VMC fliegen, wenn sie
gewisse Voraussetzungen aus dem LTH 17B erfüllen.
Der PIC muss einen gültigen Schein aus den genannten Ländern
bzw. einen österr. UL-Schein haben.
Aber: 1. Keine entgeltliche Beförderung oder Selbstkostenflüge
2. Nur in „G“ und „E“.
3. Keine Erprobungs- u. Testflüge
4. Kein Experimental oder Ex-Military
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