Manfred Kunschitz Generalsekretär des ÖAeC General Aviation ROAD SHOW 2015 Stand der Informationen: 30 OCT 2015 INHALTE 2 – Implementierung 1178/2011 / Conversion Report Lizenzen / Ausbildungsorganisationen – Nationale Scheine ( z.B. UL/S ) – GästeflugVO Betrieb von ausländisch registrierten UL bzw. Betrieb mit ausländischen UL-Scheinen ZUSTÄNDIGKEITEN Trennung … ACG – ÖAeC/FAA Gem. Begutachtung einer Novelle zur ZLPV, im Juli 2015 soll ACG zuständig für LAPL(A) sein. 3 IMPLEMENTIERUNG 1178/2011 Conversion Report Die Einführung des Part-FCL ist bald zu erwarten: – Seitens bmvit fehlt noch eine Novelle der ZLPV (Begutachtungsfrist endete am 30 JUL 2015) Das betrifft Konvertierungen in … … FLIGHT CREW LICENCEs für BALLONFAHRER und SEGELFLIEGER … ATOs für BALLONFAHRER und SEGELFLIEGER ANGEPEILTES STARTDATUM … … 01 DEC 2015 4 IMPLEMENTIERUNG 1178/2011 Conversion Report Wie bekomme ich eine LAPL ? Grundsätzlich werden die heutigen Scheine in eine – Balloon Pilot Licence – BPL – Sailplane Pilot Licence – SPL konvertiert werden! Eine Light Aircraft Pilot Licence – LAPL wird nur ausgestellt, wenn entweder – die medizinische Tauglichkeit nur für LAPL vorliegt, oder – der Antragsteller freiwillig auf BPL/SPL verzichtet. 5 IMPLEMENTIERUNG 1178/2011 Lizenzumtausch ggg 6 IMPLEMENTIERUNG 1178/2011 Kosten des Lizenzumtausches 7 TP 1 Schein-/Lizenzausstellung 84 € TP 1A Austausch einer Erlaubnis gem. ZLPV 2006 gegen eine Lizenz gem. VO(EU) 1178/2011, ohne Verrechnung des TP 3 56 € Verlängerung oder Erneuerung 29 € TP 3 Wie sehen sie aus … … die neuen Lizenzen ? 8 Feld III AT.FCL.100000 AT.FCL.199999 Feld II BPL SPL LAPL(B) LAPL(S) Wie sehen sie aus … … die neuen Lizenzen ? 9 Wie sehen sie aus … … die neuen Lizenzen ? 10 LANGUAGE PROFICIENCY FCL.055 Sprachkenntnisse Part-FCL fordert einen entsprechenden Lizenzeintrag für Piloten von – Flugzeugen, – Hubschraubern, – Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und – Luftschiffen. Demnach benötigen Piloten von – Ballonen und Heißluft-Luftschiffen, – Segelflugzeugen sowie – mot. HG/PG und Ultraleichtluftfahrzeugen lediglich ein gem. Funker-Zeugnisgesetz – FZG gefordertes BFZ, EFZ oder AFZ zum Betreiben des VHF! 11 ALTERSBESTIMUNGEN Part-MED 12 WHICH MEDICAL … … FOR WHICH LICENCE ? Tauglichkeitszeugnis gem. Zivilluftfahrt-Personalverordnung BGBl. Nr. 219/1958 idF. BGBl. II Nr. 290/2005 (ZLPV) § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b) ZLPV 2006 idgF – FAL mit Berechtigungen gem. §§ 76 und 78 Abs. 4 – HG/PG mit Doppelsitzerberechtigung gem. § 85 ZLPV 2006 – UL/x, BAL, SEG Erst ab Inkrafttreten der Novelle zur ZLPV (Termin unbekannt) wird dieses Medical durch das LAPL-Medical ersetzt! Achtung: Bis dahin können Inhaber von nationalen Scheinen kein LAPL-Med. verwenden! 13 AUSBILDUNG Approved Training Organisation Zivilluftfahrerschulen für BALLONFAHRER und SEGELFLIEGER benötigen ab 08 APR 2018 eine Bewilligung gem. VO(EU) 1178/2011. Seit 15 JUL 2014 ist im Downloadbereich des ÖAeC/FAA ein Muster “ORGANISATIONSHANDBUCH - SEGELFLUG” verfügbar, dass alle Interessenten bereits studieren können. ACHTUNG, Noch keine Anträge stellen; Sobald Anträge angenommen werden, wird das dazu nötige “ANTRAGSFORMULAR” downloadbar sein, sowie Mails an alle Schulen und Vereine ergehen. 14 Mindestalter f. Lizenzausstellung 1178/2011 FCL.020 ( § 3 ZLPV ) Schüler *) FAL HG/PG ULT BAL SEG MOT CPL ATPL 15 Schein/Lizenz Lehrer 14 14 15 15 15 17 18 18 18 14 (15) 14 (15) 16 (15) --- 17 16 (MiM 17) 17 18 21 18 18 18 ----- *) kein FSA mehr -> 1. Alleinflug = Medicalpflicht SCHEINE Was brauchen UL-PILOTEN ? *) Die Klassenerweiterung TMG innerhalb einer SPL oder LAPL(S) berechtigt ebenfalls zum Fliegen von UL/A 16 SCHEINE / LIZENZEN … … und MEDICALS 17 LIZENZEN & NATIONALE SCHEINE Wo stehen wir ? 18 UL-SCHEIN vs. UL-LFZ ( UL/A vs. UL/S ) Eigenstartfähiges Segelflugzeug a) EASA konforme LFZ-Papiere od. Annex 2 … b) Nat. Segelfliegerschein bzw. SPL oder LAPL(S) … Sog. eigenstartfähiges UL-Segelflugzeug ( 205 bzw. 285 kg leer ) a) Haben aber Zulassungen als UL/A (D-Mxxx) b) In GER … SPL (Sportpilotenlizenz) … = in AUT … Klassenberechtigung UL/A … Die Bauvorschriften für UL/S wären abweichend zu UL/A ! Das Abstellen des Triebwerkes gar nicht vorgesehen ! Eine Klassenberechtigung UL/S ginge ins Leere, da die LFZ nicht als UL-Segelflugzeug zulassbar sind! ( max. 80 bzw. 100 kg Leergewicht / ein- bzw. doppelsitzig ) 19 GÄSTEFLUGREGELUNG § 132a LFG ( GästeflugVO ) Es gibt einen Entwurf, der eine pauschale Anerkennung für folgende Länder enthält: GER, CRO, CZE, SLO, HUN, SVK UL(A), UL(G) oder UL(T) dürfen DAY-VMC fliegen, wenn sie gewisse Voraussetzungen aus dem LTH 17B erfüllen. Der PIC muss einen gültigen Schein aus den genannten Ländern bzw. einen österr. UL-Schein haben. Aber: 1. Keine entgeltliche Beförderung oder Selbstkostenflüge 2. Nur in „G“ und „E“. 3. Keine Erprobungs- u. Testflüge 4. Kein Experimental oder Ex-Military 20 ÖSTERREICHISCHER AERO-CLUB [email protected]
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