Ausbildungsbericht der ATO

Ausbildungsbericht
nach § 31 Abs. 2 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) für das Jahr:
Zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) mit der Referenz-Nr.:
Anschrift:
1.
2.
Angaben zu Änderungen der allgemeinen Aufbau- und Ablauforganisation im Vergleich zum Vorjahr
(Vertretungsberechtigte Personen; Führungspersonal (Betriebsleiter, Ausbildungsleiter, BfT); Zusammensetzung der
Gesellschaft-/Handels-/Vereinsregistereintragung;Gewerbeanmeldung;Räumlichkeiten;Telefonnummern u. Ä.)
Dokumente und Verfahren des Ausbildungsbetriebs
2.1 Betriebshandbuch
genehmigt am
Bemerkung
letzte Revision
Bemerkungen
2.2 Ausbildungshandbuch nebst Nachweisformularwesen
genehmigt am
Bemerkung
letzte Revision
Bemerkungen
Formblätter der LuBB zur Durchführung von Verfahren zur Zulassung sowie der fortlaufenden Aufsicht
der Ausbildungsorganisationen (ATO) mit Erlaubnis nach § 5 LuftVG
FB:
Version:
Ausgabe:
Seite:
ATO.3.6
01
Januar 2016
1
2.3 Nachweise zum Qualitätssicherungssystem / interne und externe Auditierung
Bemerkung
Jahresauditplan vom:
Letztes Audit vom
2.4 Ausbildungsprogramme
Ausbildungsprogramme für folgende Arten der
Ausbildung wurden revidiert oder korrigiert:
letzte Korrektur
Revision vom
Bemerkung
Aktualität der Lehrpläne sowie der
Unterrichtsbuchführung
3.
Anzahl der angemeldeten Bewerber zum Erwerb
einer Lizenz:
LAPL
LAPL
LAPL
PPL
PPL
SPL
BPL
(A)
(H)
(S) und (B)
(A)
(H)
Art der Lizenz
Anmeldungen
der Berechtigung:
Art der Berechtigung
Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeuge
Nachtflugberechtigung
Klassenberechtigung für TMG, SEPL oder SEPW
Kunstflugberechtigung
Bergflugberechtigung
Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern
Musterberechtigung für Hubschrauber mit 1 Piloten & Kolben-TW
Lehrberechtigung
Anmeldungen
Weitere Berechtigungen, die i. R. der ATO-Zulassung vermittelt werden sollen
Art der Berechtigung
Formblätter der LuBB zur Durchführung von Verfahren zur Zulassung sowie der fortlaufenden Aufsicht
der Ausbildungsorganisationen (ATO) mit Erlaubnis nach § 5 LuftVG
Anmeldungen
FB:
Version:
Ausgabe:
Seite:
ATO.3.6
01
Januar 2016
2
4.
Ausgebildete Bewerber
(Ausbildung abgeschlossen / Lizenz und / oder Berechtigung erteilt)
Lizenzen
LAPL
LAPL
LAPL
PPL
PPL
SPL
BPL
Art der Lizenz
(A)
(H)
(S) und (B)
(A)
(H)
Anzahl der Ausgebildeten
Berechtigungen
Art der Berechtigung
Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeuge
Nachtflugberechtigung
Klassenberechtigung für TMG, SEPL oder SEPW
Kunstflugberechtigung
Bergflugberechtigung
Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern
Musterberechtigung für Hubschrauber mit 1 Piloten & Kolben-TW
Lehrberechtigung
Anzahl der Ausgebildeten
Auffrischungsschulung (für die ggf. im Rahmen der Erlaubnis ausgebildet wurde)
Art der Lizenz / Berechtigung
Anzahl der Ausgebildeten
Formblätter der LuBB zur Durchführung von Verfahren zur Zulassung sowie der fortlaufenden Aufsicht
der Ausbildungsorganisationen (ATO) mit Erlaubnis nach § 5 LuftVG
FB:
Version:
Ausgabe:
Seite:
ATO.3.6
01
Januar 2016
3
5. Zusammenfassung der durchgeführten Ausbildung – Theoretische Ausbildung
Lehrpersonal
Name
Vorname
Theoriestunden – Lizenzen
LAPL
PPL
SPL
BPL
Theoriestunden - Berechtigungen
Wolkenflug
Nachtflug
Kunstflug
Bergflug
Schleppflug
KlassenMusterber.
Theoriestunden in Sachgebieten
Luftrecht
Formblätter der LuBB zur Durchführung von Verfahren zur Zulassung sowie der fortlaufenden Aufsicht
der Ausbildungsorganisationen (ATO) mit Erlaubnis nach § 5 LuftVG
Navigation
Meteorologie
FB:
Version:
Ausgabe:
Seite:
Leistg./
Planung
ATO.3.6
01
Januar 2016
4
Lfz.kunde
Verfahren
Kommunikation
Grndl.
des
Fliegens
Leistungsverm.
6.
Lehrpersonal für die praktische Ausbildung
Name
Vorname
Lizenz
Flugstunden (Ausb.)
Gesamt
7.
Im Rahmen der Erlaubnis verwendete Luftfahrzeuge und Verfahrensübungsgeräte / Simulatoren
Muster
Kennzeichen
Einsatz zum Erwerb von:
Gesamt
8.
Starts
Stunden
(Ausbildung)
(Ausbildung)
0
Besondere Vorkommnisse/Bemerkungen/Sonstiges
...........................................
Unterschrift Ausbildungsleiter
Formblätter der LuBB zur Durchführung von Verfahren zur Zulassung sowie der fortlaufenden Aufsicht
der Ausbildungsorganisationen (ATO) mit Erlaubnis nach § 5 LuftVG
..........................
Datum
FB:
Version:
Ausgabe:
Seite:
ATO.3.6
01
Januar 2016
5