Nachweis der Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung zum Erwerb einer Kunstflugberechtigung – gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ATO Ausbildungsorganisation Angaben zum Bewerber Name Vorname Geburtsdatum Die Kunstflugberechtigung soll erstmals erworben werden auf Flugzeugen auf Reisemotorseglern (TMG) auf Segelflugzeugen Bestätigung durch ATO Flugerfahrung Flugstunden als PIC auf Flugzeugen nach Erteilung der Lizenz (mindestens 40 Fh) Flugstunden als PIC auf Reisemotorseglern nach Erteilung der Lizenz (mindestens 40 Fh) Starts als PIC auf Segelflugzeugen nach Erteilung der Lizenz (mindestens 120) Ausbildungslehrgang Angemessener theoretischer Unterricht wurde erteilt. Flugstunden (mindestens 5 Fh) Flüge (mindestens 20 Flüge) Kunstflugausbildung wurden absolviert. oder Die Flugerfahrung und die Erfüllung der Flugausbildung gemäß FCL.800 b) der VO (EU) Nr. 1178/2011 werden bestätigt. Ort Datum Unterschrift des Ausbildungsleiters Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Pilotenlizenz ausgesetzt oder widerrufen werden kann, wenn die Erlangung durch Fälschung eingereichter Nachweise erfolgte [ARA.FCL.250a) 1. der VO (EU) 1178/2011]. Hiernach bestätige ich, dass die o. g. Angaben zu meiner Qualifikation, Ausbildung und Flugerfahrung zutreffen. Ort Qualifikationsnachweis Kunstflug 10/2016 Datum Unterschrift des Bewerbers
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