Qualifikationsnachweis Kunstflug

Nachweis der Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung
zum Erwerb einer Kunstflugberechtigung – gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
ATO
Ausbildungsorganisation
Angaben zum Bewerber
Name
Vorname
Geburtsdatum
Die Kunstflugberechtigung soll erstmals erworben werden
auf Flugzeugen
auf Reisemotorseglern (TMG)
auf Segelflugzeugen
Bestätigung durch ATO
Flugerfahrung
Flugstunden als PIC auf Flugzeugen nach Erteilung der Lizenz (mindestens 40 Fh)
Flugstunden als PIC auf Reisemotorseglern nach Erteilung der Lizenz (mindestens 40 Fh)
Starts als PIC auf Segelflugzeugen nach Erteilung der Lizenz (mindestens 120)
Ausbildungslehrgang
Angemessener theoretischer Unterricht wurde erteilt.
Flugstunden (mindestens 5 Fh)
Flüge (mindestens 20 Flüge) Kunstflugausbildung wurden absolviert.
oder
Die Flugerfahrung und die Erfüllung der Flugausbildung gemäß FCL.800 b) der VO (EU) Nr. 1178/2011
werden bestätigt.
Ort
Datum
Unterschrift des Ausbildungsleiters
Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Pilotenlizenz ausgesetzt oder widerrufen werden kann, wenn die
Erlangung durch Fälschung eingereichter Nachweise erfolgte [ARA.FCL.250a) 1. der VO (EU) 1178/2011].
Hiernach bestätige ich, dass die o. g. Angaben zu meiner Qualifikation, Ausbildung und Flugerfahrung zutreffen.
Ort
Qualifikationsnachweis Kunstflug 10/2016
Datum
Unterschrift des Bewerbers