Nachtragssatzung und Bekanntmachung der

Nachtragssatzung
der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005
(GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 GVBI. I S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung
am 19.11.2015 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
a)
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
vermindert um einschließlich der Nachträge
gegenüber
auf nunmehr
bisher
festgesetzt
EUR
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge
10.816.982
361.625.510
372.442.492
die Aufwendungen
10.086.748
399.167.955
409.254.703
730.234
-37.542.445
-36.812.211
die Erträge
3.126.508
2.056.290
5.182.798
die Aufwendungen
2.136.500
2.040.510
4.177.010
990.008
15.780
1.005.788
-33.131.311
-33.560.989
13.886.530
15.527.450
34.424.505
33.813.505
-20.537.975
-18.286.055
61.792.875
59.540.955
60.229.500
60.229.500
1.563.375
-688.545
der Saldo
im außerordentlichen Ergebnis
der Saldo
b)
im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
429.678
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen
1.640.920
die Auszahlungen
der Saldo
611.000
2.251.920
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
2.251.920
die Auszahlungen
der Saldo
2.251.290
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 20.537.975 € um 2.251.920 € vermindert und damit auf 18.286.055 € neu festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 78.660.000 € um 3.880.000 € erhöht und damit auf 82.540.000 € festgesetzt.
§4
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§7
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 25.500 € überschreiten.
Offenbach a.M., den 09.12.2015
Der Magistrat
gez. H. Schneider
Oberbürgermeister
gez. Dr. F. Schwenke
Stadtkämmerer
2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102a Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden
Wortlaut:
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Nachtragssatzung der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr
2015 vorgesehenen Kredite in Höhe von
18.286.055,00 €
(i. W.: "Achtzehn Millionen zweihundertsechsundachtzigtausendfünfundfünfzig Euro")
der gegenüber der ursprünglichen Festsetzung in Höhe von 20.537.975,00 €, durch die Nachtragssatzung
um 2.251.920,00 € vermindert wurde, gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite der Genehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr.
2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf; ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds;
2. die in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung vorgesehenen Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von
82.540.000,00 €
(i. W,: " Zweiundachtzig Millionen fünfhundertvierzigtausend Euro")
die gegenüber der ursprünglichen Festsetzung in Höhe von 78.660.000,00 €, durch die Nachtragssatzung
um 3.880.000,00 € erhöht wurden, gemäß § 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen jedoch nur in
einem solchen Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungser-
mächtigungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirtschaft (einschließlich der Eigenbetriebe) bei den Investitionskrediten insgesamt vermieden wird.
3. den in § 4 der vorgenannten Nachtragssatzung in unveränderter Höhe festgesetzten Höchstbetrag der
Kassenkredite in Höhe von
750.000.000,00 €
(i. W.: "Siebenhundertfünfzig Millionen Euro")
gemäß § 105 Absatz 2 HGO.
gez. Lindscheid
Regierungspräsidentin
3. Auslegung
Der Nachtragshaushaltsplan 2015 liegt zur Einsichtnahme vom 29.02.2016. bis einschließlich 09.03.2016 während den Dienstzeiten von Montag bis Freitag 7:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch von 13:00 – 16:00 Uhr im Rathaus,
Berliner Str. 100, 63065 Offenbach, im Raum für öffentliche Bekanntmachungen
R 1206 öffentlich aus.
Offenbach am Main, den 24.02.2016
Der Magistrat - Dezernat III gez. Dr. F. Schwenke
Stadtkämmerer