Flugblatt vom 17.08.2017 für Eindruckvorlagen

GdP-Forderungen zu Evaluierung der Verwaltungsvorschrift
zur Gewährung der Polizeizulage im Zoll (VV-BMF-PolZul)
Hilden, 17.08.2016: Im Juli 2016 hat die GdP-Zoll bei den Abgeordneten im für Fragen des
Besoldungsrechts zuständigen Innenausschusses des Deutschen Bundestages Änderungen
der Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B der Anlage I zum
Bundesbesoldungsgesetz angeregt. Ziel ist insbesondere, analog zur Regelung für den
Grenzabfertigungsdienst weitere Organisationseinheiten des Zolls bereits in den
gesetzlichen Regelungen als zulagenberechtigt auszuweisen. Dazu zählen der
Zollfahndungsdienst die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Sachgebieten E der
Hauptzollämter und die für diese Sachgebiete zuständigen Direktion der
Generalzolldirektion, die Kontrolleinheiten der Hauptzollämter (Sachgebiete C) sowie
hauptamtlich Lehrende und Einsatztrainer mit vollzugspolizeilichen Fächern in Theorie und
Praxis.
Bereits im Rahmen Evaluierung der VV-BMF-PolZul können wesentliche Teile der GdPForderungen umgesetzt werden. Dazu zählt die Streichung der Ziffer 5.2, die einen Anspruch
auf die Polizeizulage in sogenannten typisierten Bereichen an besondere körperliche,
gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen knüpft. Unter anderem nach Auffassung des
Verwaltungsgerichts Magdeburg (19.11.2015, 5 A 74/15 MD) überschreitet das BMF damit
den Gestaltungsrahmen nach Nummer 9 der Vorbemerkungen zu den
Bundesbesoldungsordnungen A und B. Das BMF sei zwar ermächtigt Bereiche festzulegen, in
denen typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden, nicht
aber weitere einschränkende Bedingungen zu schaffen. Gleichzeitig widerspreche sich das
BMF selbst, wenn es in den fraglichen Bereichen die Polizeizulage für Waffenträger an
bestimmte Anforderungen knüpft, anderen Bediensteten die Polizeizulage – aber wie vom
Gesetzgeber beabsichtigt – allein aufgrund der Zugehörigkeit zum Bereich zahle.
Die Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei hat sich deshalb frühzeitig an das BMF
gewandt und ihre Anregungen zur Anpassung der Verwaltungsvorschrift mitgeteilt. Auch in
der späteren Beteiligung der Personalvertretungen werden sich die GdP-Fraktionen in
diesem Sinne einbringen. Allerdings werden erfahrungsgemäß die Gestaltungsräume zu
diesem Zeitpunkt bereits enger.