GdP-Forderungen zu Evaluierung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage im Zoll (VV-BMF-PolZul) Hilden, 17.08.2016: Im Juli 2016 hat die GdP-Zoll bei den Abgeordneten im für Fragen des Besoldungsrechts zuständigen Innenausschusses des Deutschen Bundestages Änderungen der Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz angeregt. Ziel ist insbesondere, analog zur Regelung für den Grenzabfertigungsdienst weitere Organisationseinheiten des Zolls bereits in den gesetzlichen Regelungen als zulagenberechtigt auszuweisen. Dazu zählen der Zollfahndungsdienst die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Sachgebieten E der Hauptzollämter und die für diese Sachgebiete zuständigen Direktion der Generalzolldirektion, die Kontrolleinheiten der Hauptzollämter (Sachgebiete C) sowie hauptamtlich Lehrende und Einsatztrainer mit vollzugspolizeilichen Fächern in Theorie und Praxis. Bereits im Rahmen Evaluierung der VV-BMF-PolZul können wesentliche Teile der GdPForderungen umgesetzt werden. Dazu zählt die Streichung der Ziffer 5.2, die einen Anspruch auf die Polizeizulage in sogenannten typisierten Bereichen an besondere körperliche, gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen knüpft. Unter anderem nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (19.11.2015, 5 A 74/15 MD) überschreitet das BMF damit den Gestaltungsrahmen nach Nummer 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Das BMF sei zwar ermächtigt Bereiche festzulegen, in denen typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden, nicht aber weitere einschränkende Bedingungen zu schaffen. Gleichzeitig widerspreche sich das BMF selbst, wenn es in den fraglichen Bereichen die Polizeizulage für Waffenträger an bestimmte Anforderungen knüpft, anderen Bediensteten die Polizeizulage – aber wie vom Gesetzgeber beabsichtigt – allein aufgrund der Zugehörigkeit zum Bereich zahle. Die Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei hat sich deshalb frühzeitig an das BMF gewandt und ihre Anregungen zur Anpassung der Verwaltungsvorschrift mitgeteilt. Auch in der späteren Beteiligung der Personalvertretungen werden sich die GdP-Fraktionen in diesem Sinne einbringen. Allerdings werden erfahrungsgemäß die Gestaltungsräume zu diesem Zeitpunkt bereits enger.
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