Schulordnung Für ein angenehmes Schulklima, das ein erfolgreiches Lehren und Lernen ermöglicht, sind uns Rücksichtnahme, gegenseitiger Respekt und ein friedfertiges Miteinander von großer Wichtigkeit. Jeder soll sich in der Schule entfalten können, solange niemand dadurch geschädigt oder beeinträchtigt wird. Konflikte lösen wir durch Gespräche und wir unterstützen die Schwächeren. Wir tolerieren und respektieren Menschen aller Nationen, Kulturen und Religionen. 1. Schulbesuch Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass schulpflichtige Kinder den Unterricht regelmäßig besuchen. Das gilt auch für alle sonstigen Schulveranstaltungen wie beispielsweise AGs, Schullandheimaufenthalte, die Bundesjugendspiele etc. 2. Krankmeldung In Krankheitsfällen ist die Schule am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn bis 7.45 Uhr zu informieren. Unabhängig von der telefonischen oder elektronischen Benachrichtigung ist eine schriftliche Entschuldigung spätestens am 3. Tag nach der Krankmeldung dem Klassenlehrer vorzulegen bzw. nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn nur eine Stunde versäumt wird. Steht eine Klassenarbeit an und es liegt keine schriftliche Entschuldigung am 3. Tag vor, kann die Klassenarbeit mit „ungenügend“ benotet werden. Die versäumte Klassenarbeit kann bereits am 1. Schultag nach Krankheit ohne Vorankündigung nachgeholt werden. Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts krankheitsbedingt die Schule verlassen wollen, erhalten im Sekretariat nach Elternanruf einen Laufzettel, der bei der unterrichtenden Lehrkraft zu Beginn der Unterrichtsstunde abzugeben ist. Im Voraus vereinbarte Arzttermine sind zuvor schriftlich zu entschuldigen und ein ärztliches Attest ist nachzureichen. 3. Beurlaubungen Die Schule kann in besonders begründeten Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlauben oder befreien. Diese Beurlaubung muss jedoch frühzeitig, in der Regel jedoch mindestens 1 Woche zuvor, vom Erziehungsberechtigten beantragt werden. Für eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, in darüber hinausgehenden Fällen entscheidet der Schulleiter. Für die Zeiträume vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung. Eine Ausweitung der Ferien ist nicht zulässig. 1 4. Sportunterricht Für eine Freistellung vom Sportunterricht bis zu 6 Monaten ist bei Erkrankung und Verletzung ein ärztliches Zeugnis, bei längerer Dauer ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Da der Sportunterricht auch theoretische Kenntnisse vermittelt, besteht trotzdem Anwesenheitspflicht. 5. Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgelände Unsere Schulsprache ist Deutsch. Mobiltelefone, Musikempfänger und sonstige elektronischen Geräte sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät abgenommen. Dieses kann am Ende des Schultages in der Sozialarbeit abgeholt werden. Ab dem 3. Male werden die Eltern informiert. Das Anfertigen von Ton- und Bildmaterial ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben, da die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden. Das Kauen von Kaugummi, der Genuss von Alkohol und Drogen, Energydrinks und Softdrinks sowie das Rauchen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Waffen, Laserpointer, Feuerzeug, Messer, Feuerwerkskörper und andere gefährliche Gegenstände dürfen weder mitgeführt noch widerrechtlich benutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben von allen Lehrertischen und Stühlen, sowie von allen technischen Geräten und Anschlüssen in den Unterrichtsräumen fern. Nur unter Aufsicht einer Lehrkraft haben sie die Möglichkeit diese Geräte für Schulzwecke zu nutzen. Die Beschädigung des Schulgebäudes, der Einrichtungs- und Unterrichtsgegenständen sowie der Lehrmittel führen zu Ordnungsmaßnahmen gegen die Beteiligten. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Für die eigenen Wertsachen und Gegenstände ist jeder selbst verantwortlich. Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Nicht abgeholte Sachen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von einem Monat entsorgt. Die Fensterbänke sind freizuhalten. Sie dürfen nicht durch Bücher, Hefte, Taschen, Flaschen etc. gestaut werden. Dies gilt auch für die Fächer unter den Schulbänken. Schulmaterial wird nur in den Schließfächern aufbewahrt. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Das Benutzen des Aufzugs ist im Normalfall nicht gestattet. 2 Jogginghosen, Baseballmützen, Hüte und Mützen dürfen im Schulhaus nicht getragen werden. Notausgänge werden nur im Notfall benutzt. Aushänge im gesamten Haus dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung angebracht werden. 6. Unterricht und Pausen Unterrichtszeiten: 8.00 – 8.45 Uhr 8.45 – 9.30 Uhr 9.30 – 9.50 Uhr 9.50 – 10.35 Uhr 10.40 – 11.25 Uhr 11.30 – 12.15 Uhr 12.20 – 13.05 Uhr 13.05 – 13.55 Uhr 13.55 – 14.40 Uhr 14.40 – 15.25 Uhr 15.30 – 16.15 Uhr 1. Stunde 2. Stunde Frühstückspause 3. Stunde 4. Stunde 5. Stunde 6. Stunde Mittagspause 7. Stunde 8. Stunde 9. Stunde Während der Unterrichtszeit hält sich niemand ohne Genehmigung der Lehrkraft im Treppenhaus oder auf den Fluren auf, da sonst der übrige Unterricht im Haus gestört wird. Mit Beginn der Unterrichtsstunde sind alle Schülerinnen und Schüler in ihrem Klassenzimmer, die Türen sind geschlossen. Die Schließfächer werden während der Pausen aufgesucht und nicht während der Unterrichtszeit. Benötigtes Unterrichtsmaterial ist vor Stundenbeginn zu holen. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht anwesend, so meldet dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Sekretariat. In der Frühstückspause und in der Mittagspause sind die Aufenthaltsbereiche der Schulhof und das 1. OG. Die Jahrgangsstufe darf sich während der Mittagspause in dem für sie vorgesehenen Bereich im 3. OG aufhalten. Jede Klasse ist für die Einrichtung und die Sauberkeit des Klassenzimmers bzw. des Fachraumes verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde wird im jeweiligen Unterrichtsraum aufgestuhlt und gefegt. Jede Schülerin, jeder Schüler hält den Arbeitsplatz sauber und ordentlich. Während der Schulzeit darf das Schulgebäude nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden. Schüler und Schülerinnen der Klassenstufe 10 und der Jahrgangsstufe dürfen das Schulgelände während der Mittagspause verlassen. Wird 3 dies von den Erziehungsberechtigten nicht gewünscht, so ist dies dem Klassenlehrer schriftlich mitzuteilen. Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Das Rufen und Hinauslehnen aus geöffneten Fenstern sowie das Hinauswerfen von Gegenständen ist verboten. Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände dürfen nicht geworfen werden. Rücksichtsloses Laufen und Spiele wie z.B. Raufen, Stoßen und Schlagen haben zu unterbleiben. Das Rennen und Ballspielen ist im Schulhaus nicht gestattet. Das Sekretariat und das Lehrerzimmer sind nur zu den Sprechzeiten aufzusuchen. Schülersprechzeiten Sekretariat: Mo-Fr Mo-Do 9.30 - 9.50 Uhr 13.05 -13.30 Uhr Schülersprechzeiten Lehrerzimmer: Mo-Mi u.Fr Mo-Do 9.30 - 9.50 Uhr 13.05 -13.50 Uhr 7. Sonstiges Für die Mensa und Fachräume gibt es gesonderte Regelungen, die beachtet und eingehalten werden müssen. 4
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