Schulordnung - cfg

Schulordnung
Für ein angenehmes Schulklima, das ein erfolgreiches Lehren und Lernen ermöglicht, sind
uns Rücksichtnahme, gegenseitiger Respekt und ein friedfertiges Miteinander von großer
Wichtigkeit.
Jeder soll sich in der Schule entfalten können, solange niemand dadurch geschädigt oder
beeinträchtigt wird.
Konflikte lösen wir durch Gespräche und wir unterstützen die Schwächeren. Wir tolerieren
und respektieren Menschen aller Nationen, Kulturen und Religionen.
1. Schulbesuch
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass schulpflichtige Kinder den
Unterricht regelmäßig besuchen.
Das gilt auch für alle sonstigen Schulveranstaltungen wie beispielsweise AGs,
Schullandheimaufenthalte, die Bundesjugendspiele etc.
2. Krankmeldung
In Krankheitsfällen ist die Schule am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn bis 7.45 Uhr
zu informieren. Unabhängig von der telefonischen oder elektronischen
Benachrichtigung ist eine schriftliche Entschuldigung spätestens am 3. Tag nach der
Krankmeldung dem Klassenlehrer vorzulegen bzw. nachzuweisen. Dies gilt auch,
wenn nur eine Stunde versäumt wird.
Steht eine Klassenarbeit an und es liegt keine schriftliche Entschuldigung am 3. Tag
vor, kann die Klassenarbeit mit „ungenügend“ benotet werden.
Die versäumte Klassenarbeit kann bereits am 1. Schultag nach Krankheit ohne
Vorankündigung nachgeholt werden.
Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts krankheitsbedingt die Schule
verlassen wollen, erhalten im Sekretariat nach Elternanruf einen Laufzettel, der bei
der unterrichtenden Lehrkraft zu Beginn der Unterrichtsstunde abzugeben ist.
Im Voraus vereinbarte Arzttermine sind zuvor schriftlich zu entschuldigen und ein
ärztliches Attest ist nachzureichen.
3. Beurlaubungen
Die Schule kann in besonders begründeten Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler
vom Unterricht beurlauben oder befreien. Diese Beurlaubung muss jedoch frühzeitig,
in der Regel jedoch mindestens 1 Woche zuvor, vom Erziehungsberechtigten
beantragt werden.
Für eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, in
darüber hinausgehenden Fällen entscheidet der Schulleiter. Für die Zeiträume vor
und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung.
Eine Ausweitung der Ferien ist nicht zulässig.
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4. Sportunterricht
Für eine Freistellung vom Sportunterricht bis zu 6 Monaten ist bei Erkrankung und
Verletzung ein ärztliches Zeugnis, bei längerer Dauer ein amtsärztliches Zeugnis
vorzulegen. Da der Sportunterricht auch theoretische Kenntnisse vermittelt, besteht
trotzdem Anwesenheitspflicht.
5. Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgelände
Unsere Schulsprache ist Deutsch.
Mobiltelefone, Musikempfänger und sonstige elektronischen Geräte sind im
Schulhaus und auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Bei Nichteinhaltung wird das
Gerät abgenommen. Dieses kann am Ende des Schultages in der Sozialarbeit
abgeholt werden. Ab dem 3. Male werden die Eltern informiert.
Das Anfertigen von Ton- und Bildmaterial ist strengstens untersagt.
Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben, da die
Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden.
Das Kauen von Kaugummi, der Genuss von Alkohol und Drogen, Energydrinks und
Softdrinks sowie das Rauchen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Waffen, Laserpointer, Feuerzeug, Messer, Feuerwerkskörper und andere gefährliche
Gegenstände dürfen weder mitgeführt noch widerrechtlich benutzt werden.
Die Schülerinnen und Schüler bleiben von allen Lehrertischen und Stühlen, sowie von
allen technischen Geräten und Anschlüssen in den Unterrichtsräumen fern. Nur unter
Aufsicht einer Lehrkraft haben sie die Möglichkeit diese Geräte für Schulzwecke zu
nutzen.
Die Beschädigung des Schulgebäudes, der Einrichtungs- und
Unterrichtsgegenständen sowie der Lehrmittel führen zu Ordnungsmaßnahmen
gegen die Beteiligten. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden sind von den
Erziehungsberechtigten zu tragen.
Für die eigenen Wertsachen und Gegenstände ist jeder selbst verantwortlich.
Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Nicht abgeholte Sachen werden
nach einer Aufbewahrungsfrist von einem Monat entsorgt.
Die Fensterbänke sind freizuhalten. Sie dürfen nicht durch Bücher, Hefte, Taschen,
Flaschen etc. gestaut werden. Dies gilt auch für die Fächer unter den Schulbänken.
Schulmaterial wird nur in den Schließfächern aufbewahrt.
Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter.
Das Benutzen des Aufzugs ist im Normalfall nicht gestattet.
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Jogginghosen, Baseballmützen, Hüte und Mützen dürfen im Schulhaus nicht getragen
werden.
Notausgänge werden nur im Notfall benutzt.
Aushänge im gesamten Haus dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die
Schulleitung angebracht werden.
6. Unterricht und Pausen
Unterrichtszeiten:
8.00 – 8.45 Uhr
8.45 – 9.30 Uhr
9.30 – 9.50 Uhr
9.50 – 10.35 Uhr
10.40 – 11.25 Uhr
11.30 – 12.15 Uhr
12.20 – 13.05 Uhr
13.05 – 13.55 Uhr
13.55 – 14.40 Uhr
14.40 – 15.25 Uhr
15.30 – 16.15 Uhr
1. Stunde
2. Stunde
Frühstückspause
3. Stunde
4. Stunde
5. Stunde
6. Stunde
Mittagspause
7. Stunde
8. Stunde
9. Stunde
Während der Unterrichtszeit hält sich niemand ohne Genehmigung der Lehrkraft im
Treppenhaus oder auf den Fluren auf, da sonst der übrige Unterricht im Haus gestört
wird.
Mit Beginn der Unterrichtsstunde sind alle Schülerinnen und Schüler in ihrem
Klassenzimmer, die Türen sind geschlossen.
Die Schließfächer werden während der Pausen aufgesucht und nicht während der
Unterrichtszeit. Benötigtes Unterrichtsmaterial ist vor Stundenbeginn zu holen.
Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht
anwesend, so meldet dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Sekretariat.
In der Frühstückspause und in der Mittagspause sind die Aufenthaltsbereiche der
Schulhof und das 1. OG. Die Jahrgangsstufe darf sich während der Mittagspause in
dem für sie vorgesehenen Bereich im 3. OG aufhalten.
Jede Klasse ist für die Einrichtung und die Sauberkeit des Klassenzimmers bzw. des
Fachraumes verantwortlich.
Nach der letzten Unterrichtsstunde wird im jeweiligen Unterrichtsraum aufgestuhlt
und gefegt. Jede Schülerin, jeder Schüler hält den Arbeitsplatz sauber und
ordentlich.
Während der Schulzeit darf das Schulgebäude nur mit Genehmigung einer Lehrkraft
verlassen werden. Schüler und Schülerinnen der Klassenstufe 10 und der
Jahrgangsstufe dürfen das Schulgelände während der Mittagspause verlassen. Wird
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dies von den Erziehungsberechtigten nicht gewünscht, so ist dies dem Klassenlehrer
schriftlich mitzuteilen.
Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
Das Rufen und Hinauslehnen aus geöffneten Fenstern sowie das Hinauswerfen von
Gegenständen ist verboten.
Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände dürfen nicht geworfen werden.
Rücksichtsloses Laufen und Spiele wie z.B. Raufen, Stoßen und Schlagen haben zu
unterbleiben. Das Rennen und Ballspielen ist im Schulhaus nicht gestattet.
Das Sekretariat und das Lehrerzimmer sind nur zu den Sprechzeiten aufzusuchen.
Schülersprechzeiten Sekretariat:
Mo-Fr
Mo-Do
9.30 - 9.50 Uhr
13.05 -13.30 Uhr
Schülersprechzeiten Lehrerzimmer:
Mo-Mi u.Fr
Mo-Do
9.30 - 9.50 Uhr
13.05 -13.50 Uhr
7. Sonstiges
Für die Mensa und Fachräume gibt es gesonderte Regelungen, die beachtet und
eingehalten werden müssen.
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