Regeln zum Umgang mit elektronischen Geräten am Vormittag und Nachmittag Zu den elektronischen Geräten zählen unter anderem Handys, MP3-Player, Kameras und mobile Spielekonsolen. Im Unterricht dürfen die Schüler elektronische Geräte nur nach Anweisung der Fachlehrer und nur zu schulischen Zwecken benutzen. Dieser Unterricht dient auch dazu, die Schüler zum sinnvollen Umgang mit diesen Geräten anzuleiten und auf Gefahren hinzuweisen. Elektronische Geräte dürfen nicht verwendet werden. Diese Regelung gilt in der Zeit von 8.00 -13.10 Uhr und von 14.10 – 15.50 Uhr und schließt das gemeinsame Mittagsessen in der Mensa mit ein. Sie müssen stets ausgeschaltet und weggepackt sein. Mit dieser Regelung sollen unnötige und zeitraubende Diskussionen vermieden werden. • In fast jedem Klassensaal hängt eine Uhr – die Ausrede ich wollte nur kurz auf die Uhr schauen zählt nicht mehr. • Ihr Kind kann in dringenden Notfällen jederzeit über das Sekretariat (07272-93010) telefonieren oder von Ihnen erreicht werden. • Kopfhörer nicht sichtbar verstauen. • Das Handy ersetzt nicht den Taschenrechner. In der Mittagspause von 13.30 -14.10 Uhr dürfen elektronische Geräte benutzt werden,, wobei die gesetzlichen Regelungen (kein Fotografieren, kein Filmen, keine anzüglichen und keine Gewaltvideos, kein Mobbing, ...) selbstverständlich eingehalten werden müssen. Bei Wandertagen, Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalten gelten die Regelungen, die die verantwortlichen Lehrkräfte vorher aufgestellt haben. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust mitgebrachter elektronischer Geräte. Nach § 96 der Schulordnung werden elektronische Geräte beim ersten Verstoß bis nach der 6. Stunde einbehalten. Bei jedem weiteren Verstoß erfolgt eine schriftliche Information der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrkraft und die Geräte müssen von den Eltern abgeholt werden. Bei massiven Verstößen können weitere Maßnahmen laut § 97 der Schulordnung eingeleitet werden. Das Speichern und Verbreiten von illegalen Inhalten (z.B. nicht genehmigte Fotos) ist ein Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, bitte unterstützen Sie Ihr Kind im verantwortungsbewussten Umgang mit elektronischen Geräten. Was muss ich tun, wenn ich jemanden mit einem elektronischen Gerät erwische? Für die Einhaltung der Regeln ist jede Lehrkraft verantwortlich. Die Lehrkraft, die einem Schüler ein elektronisches Gerät wegnimmt, trägt in eine Klassenliste ein, welchem Schüler und wann es weggenommen wurde. Beim ersten Vorfall verbleibt das elektronische Gerät bis 13.10 Uhr im Tresor im Lehrerzimmer. Bei jedem weiteren Vorfall wird weiterhin in die Liste eingetragen. Das Gerät wird im Tresor verstaut. Die Eltern erhalten durch den Schüler eine schriftliche Nachricht (erhältlich im Sekretariat). Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Ihr Kind ________________________________, Klasse __________ hat unerlaubter Weise ein elektronisches Gerät benutzt. Es handelt sich hierbei um einen wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung. Sie können das Gerät im Sekretariat der Realschule plus Bellheim abholen. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, elektronische Geräte nur zu den erlaubten Zeiten zu benutzen. 76756 Bellheim, den ________________ _________________ _________________ Schüler/in Lehrkraft ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Ihr Kind ________________________________, Klasse __________ hat unerlaubter Weise ein elektronisches Gerät benutzt. Es handelt sich hierbei um einen wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung. Sie können das Gerät im Sekretariat der Realschule plus Bellheim abholen. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, elektronische Geräte nur zu den erlaubten Zeiten zu benutzen. 76756 Bellheim, den ________________ _________________ _________________ Schüler/in Lehrkraft
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