- Wallgartenschule Melle

WALLGARTENSCHULE
Grundschule für Schülerinnen
und Schüler des kath. Bekenntnisses
Haus Walle 7, 49324 Melle
℡05422 981832
1
Adresse Telefonverbindung der Schule
Wallgartenschule, Haus Walle 7, 49324 Melle
Sekretariat Telefon: 05422 981832
Fax: 05422 9207076
Email: [email protected]
Internet: www.wallgartenschule.de
Adresse und Telefonverbindung
Bitte denken Sie daran, jede Änderung Ihrer Adresse oder Ihrer Telefonverbindung sofort
schriftlich im Sekretariat mitzuteilen. Hierzu reicht eine kurze Notiz, die Sie Ihrem Kind mitgeben.
Aufenthalt der Kinder auf dem Schulgelände
Kinder, die nicht an dem Betreuungsangebot der Schule teilnehmen, dürfen sich frühestens
15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof aufhalten. Während der Schulzeit darf das
Schulgelände nicht verlassen werden. Nach Unterrichtsschluss muss unverzüglich der Heimweg
angetreten werden. (Andernfalls erlischt der Versicherungsschutz!). Nachmittags darf das
Schulgelände als öffentlicher Spielplatz genutzt werden.
Bastelgeld
Um die Erziehungsberechtigten zu entlasten werden Materialien für den Kunst-, Textil- oder
Werkunterricht häufig von den jeweiligen Lehrkräften im Klassensatz beschafft. Aus diesem
Grunde führen die Klassenlehrer eine „Bastelkasse“, in die nach Absprache ein geringer Betrag
eingezahlt wird.
Betreuung
Betreuung 11:45 Uhr – 13.00 Uhr (Kosten: keine)
Die Kinder müssen zur Betreuung angemeldet werden. Das Anmeldeformular erhalten Sie
im Sekretariat oder der Schülerbetreuung. Für die Kinder stehen Getränke in der
Betreuung zur Verfügung. Pro angemeldeter Schüler werden 5 € Getränkegeld für ein
Schuljahr eingesammelt. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abmeldung der Betreuung erfolgt
nicht.
Nachmittagsbetreuung (Meller Modell): Montag bis Freitag 13:00 Uhr – 16.00 Uhr
Flexible Abholzeiten werden angeboten. Informationen, Flyer und Anmeldeformular
erhalten Sie in der Schülerbetreuung oder im Sekretariat. Es wird je nach Anmeldezeiten
eine geringe Monatsgebühr erhoben.
Ein Mittagessen kann bestellt werden. Kosten: 2,50 € pro Tag. Sie erhalten über das
Mittagessen eine Rechnung.
Beurlaubung von Schülern
Aus wichtigen persönlichen Gründen können die Erziehungsberechtigten ein Kind
beurlauben lassen. Bis zu drei Tage kann der Klassenlehrer genehmigen, eine längere
Beurlaubung erfordert eine Genehmigung durch die Schulleitung. Das Formular zur
Beurlaubung erhalten Sie im Sekretariat.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien mit dem Ziel der
Verlagerung der Urlaubszeit ist nicht möglich!
Bundesjugendspiele
Die Bundesjugendspiele oder ein Spiel- und Bewegungsfest finden an einem Unterrichtstag zum
Ende des Schuljahres statt (genauer Termin wird kurzfristig nach Wetterlage mitgeteilt). Beginn
8.00 Uhr / Ende 11.30 Uhr.
Das Betreuungsangebot wird vorgehalten.
2
Chor
Ein Schwerpunkt unserer Schule ist das Singen. Der Chor wird von Herrn Lutermann geleitet. Die
Übungsstunden finden einmal wöchentlich statt und richten sich nach den Stundenplan.
Elternsprechtage
Zweimal jährlich, im Herbst und im Frühjahr, finden Elternsprechtage statt. Darüber hinaus stehen
die einzelnen Lehrkräfte nach vorheriger Terminabsprache auch zu anderen Zeiten zu
Elterngesprächen zur Verfügung.
Fahrradbenutzung
Es ist den Schülern erlaubt, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Eine Altersbegrenzung gibt
es nicht. Ob das einzelne Kind allerdings in der Lage ist, sein Fahrrad sicher zu beherrschen, sollte
zuvor sehr kritisch beobachtet werden! Die Kinder sollten unbedingt einen Fahrradhelm tragen!
Getränkebestellung
Es besteht die Möglichkeit, monatlich Getränke zu bestellen. Angeboten werden Mineralwasser
(0,25 €), Apfelsaftschorle (0,40 €), Multivitaminsaft (0,40 €), Vollmilch (0,30 €),
Vanillemilch (0,35 €), Erdbeermilch (0,35 €) und Kakaotrunk (0,35 €).
Die abhängig von der Zahl der Unterrichtstage variierenden Preise werden jeweils rechtzeitig vom
Klassenlehrer bekannt gegeben und die Beträge im Voraus eingesammelt.
Klassensprecher/in
Zu Beginn des Schuljahres wird ein/e Klassensprecher/in sowie ein/e Vertreter/in in den 3. und 4.
Klassen gewählt.
Kontrollpflicht der Erziehungsberechtigten
Damit der Unterricht reibungslos ablaufen kann, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet,
regelmäßig die Vollständigkeit und Brauchbarkeit der Arbeitsmittel zu kontrollieren. Auch
Hausaufgaben und Aufgaben- bzw. Mitteilungshefte sollten täglich angeschaut werden.
Krankmeldung von Schülern
Kann ein Kind wegen Krankheit am Unterricht nicht teilnehmen, sollte die Schule möglichst noch
am selben Tag bis 9:00 Uhr mündlich informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung kann
dem Klassenlehrer nachgereicht werden.
Nichtteilnahme am Schwimm- oder Sportunterricht
Schüler, die krankheitsbedingt für einen kurzen Zeitraum nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen
können, sind als Zuschauer in den entsprechenden Stunden anwesend um den Fortgang des
Unterrichts zu verfolgen. Eine Ausnahme bildet der Schwimmunterricht an unserer Schule. Da die
Schwimmhalle für den Aufenthalt von Zuschauern nicht geeignet ist, entfallen die Schwimmstunden für die durch die Erziehungsberechtigten entschuldigten Kinder.
Rosenmontag
An diesem Tag kommen die meisten Kinder verkleidet zur Schule. Es wird Karneval gefeiert. Die
Feier endet nach der 4. Stunde. Das Betreuungsangebot wird vorgehalten.
Schulbusse fahren nicht
In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Schulbus morgens (Hinfahrt zur Schule)
nicht fährt. Es ist den Kindern dann nicht zuzumuten, länger als 15 Minuten über die reguläre
Abfahrtszeit hinaus an der Haltestelle zu warten. Sie sollten dann den Heimweg antreten! Fährt ein
Schulbus mittags nicht, sollen die Schüler sich in der Schülerbetreuung melden.
3
Schulgroschen
Zu Beginn eines Schuljahres werden pro Schulkind 15 € eingesammelt. Dieses ist der sogenannte
Schulgroschen, aus dem Kopierkosten und sonstige Zahlungen getätigt werden.
Schulfest
Im Vierjahres-Rhythmus wird ein großes Schulfest gefeiert, in dessen Planung alle am Schulleben
beteiligten einbezogen sind.
Schwimmunterricht
Alle Schülerinnen und Schüler im 3. und 4. Schuljahr erhalten im Hallenbad oder Wellenfreibad
Schwimmunterricht. Ziel ist, dass alle Kinder am Ende der Grundschulzeit das FreischwimmerZeugnis erhalten.
Teilnahme an Schulveranstaltungen
Neben dem regulären Unterricht finden auch weitere Schulveranstaltungen wie Theaterfahrten
oder Ausflüge statt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Pflicht, anfallende Kosten
müssen von den Eltern im Voraus bezahlt werden. Kann ein Kind an der Veranstaltung aus
Krankheitsgründen nicht teilnehmen, werden nur die Beträge zurückerstattet, die durch die
verringerte Teilnehmerzahl eingespart wurden (z.B. Eintrittsgelder, nicht aber anteilige Buskosten)
Unfallmeldung
Kommt es zu einer Verletzung Ihres Kindes während des Aufenthaltes in der Schule bzw. auf dem
Schulweg (Hin- und Rückweg) und ihr Kind muss ärztlich behandelt werden, bitten wir um Meldung
im Sekretariat unserer Schule. Die Schule muss eine Unfallanzeige an den Kommunalen
Schadenausgleich in Hannover stellen.
Unterrichtszeiten
8.00 Uhr – 8.45 Uhr
Pause (5 Minuten)
8.50 Uhr – 9.35 Uhr
Große Pause (20 Minuten)
9.55 Uhr – 10.40 Uhr
Pause (5 Minuten)
10.45 Uhr – 11.30 Uhr
Zweite große Pause (15 Minuten)
11.45 Uhr – 12.30 Uhr
Pause (5 Minuten)
12.35 Uhr – 13.20 Uhr
1. Stunde
2. Stunde
3. Stunde
4. Stunde
5. Stunde
6. Stunde
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Die Entscheidung trifft der Landkreis Osnabrück. Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten morgens im Radio, auf der Homepage des Landreises Osnabrück:
www.lkos.de, oder nach rechtzeitiger kostenloser Registrierung per Handy: SMS-Service:
01608802502 Text: +90000+eis+ . Befürchten Erziehungsberechtigte durch die
Witterungsverhältnisse eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg, so können sie ihre
Kinder auch ohne Anordnung von Unterrichtsaufall für einen Tag vom Unterricht abmelden.
Zeugnisausgabe
An den Tagen der Zeugnisausgabe endet der Unterricht für alle Schüler in Niedersachsen nach
der dritten Schulstunde. Abweichend von regulären Fahrplänen ist der Schülertransport an diese
Regelung angepasst.
Die Schülerbetreuung findet jedoch statt.
4
Schulordnung
Wallgartenschule
1. Schüler
Wir wollen eine Schule, in der wir friedlich und erfolgreich lernen können und in der wir uns
wohlfühlen.
Aus diesem Grund wollen wir uns alle an folgende Regeln halten.)
Unterricht
Wir kommen pünktlich zum Unterrichtsbeginn.
Mit dem Klingelzeichen am Morgen und zum Pausenende beginnt der Unterricht. Jeder
begibt sich deshalb schnell und ohne Umweg zu seinem Arbeitsplatz.
Wenn es zu den „großen“ Pausen klingelt, gehen alle Schüler direkt auf den Schulhof.
Wir hören anderen zu und lassen sie ausreden, damit man uns auch zuhört.
Während des Unterrichts reden wir nicht unnötig.
Wir melden uns und rufen nicht dazwischen.
Wir bringen unsere Hausaufgaben und Arbeitsmittel zuverlässig mit.
Wir kauen im Unterricht keinen Kaugummi.
Wir gehen während der Pausen zur Toilette.
Miteinander
Wir helfen einander. Das heißt auch, dass wir nicht wegschauen, wenn ein anderer Hilfe
braucht.
Wir lachen kein anderes Kind aus.
Wir schließen niemanden aus.
Wir verwenden keine Schimpfwörter oder Beleidigungen.
Wir tun niemandem mit Worten oder Taten weh.
Wir lösen Streit friedlich, Gewalt erzeugt oft noch mehr Gewalt.
Wir gehen nicht ungefragt an fremde Sachen.
Wir begrüßen uns freundlich und tragen im Unterricht keine Kopfbedeckung.
Wir gehen sorgsam um mit dem schulischen Eigentum, den persönlichen Sachen anderer,
nehmen nichts weg und zerstören nichts.
Pausen
Auch beim Spielen müssen die Rechte anderer Kinder beachtet werden! Unser Schulhof
ist für alle da.
Wir folgen den Anweisungen der Lehrkräfte (auch des Gymnasiums) und des
Hausmeisters.
Wir vermeiden alles, was zu einem Unfall führen könnte wie z.B. rücksichtsloses Rennen
und Toben, Werfen mit Steinen, Werfen mit Schneebällen,…
Umgang mit Spielgeräten
5
Wir dürfen in den großen Pausen mit dem Spielzeug aus Klassen-Spielzeugkiste spielen.
Wird bringen das Spielzeug nach der Pause wieder mit in die Klasse.
Es stehen auf dem Schulhof drei Fußballplätze zu Verfügung. Ein Platz für die ersten und
zweiten Klassen, einer für die dritten und vierten Klassen und einer für die Klassen des
Gymnasiums.
Nur in den großen Pausen wird Fußball gespielt.
Vor der großen Pause solltet ihr am Fußballplan vorbeischauen, ob eure Klasse wirklich
dran ist. Denn nur die Klasse, die spielen darf holt sich aus dem Lehrerzimmer einen Ball
und bringt ihn nach der großen Pause dorthin zurück.
Jeder Schüler spielt nur dann Fußball, wenn die eigene Klasse dran ist und auch nur auf
dem eigenen Platz, nicht als Mitspieler bei einer anderen Klasse. Kann oder will eine
Klasse ihren Fußballtermin nicht nutzen, bleibt der Platz leer.
Aus Gründen der Sicherheit achtet bitte darauf, dass ihr die Bälle nicht zu hoch schießt.
Fliegt trotzdem einmal ein Ball über den Zaun, sollte nur ein Schüler losgehen, um ihn zu
holen. Aber achtet dabei auf vorbeifahrende und parkende Autos.
Landet der Ball aus Versehen auf dem Dach, müsst ihr leider warten, bis ihr in
wiederbekommt. Nur der Hausmeister steigt hinauf, um die Bälle zu holen.
Die Vogelnestschaukel ist nur die Schüler der Wallgartenschule vorgesehen. Auch hierfür
gibt es einen Plan. Außerdem ist die Zahl der schaukelnden Kinder auf 5 begrenzt.
Der Kreisel steht in der ersten großen Pause nur den Kindern der Wallgartenschule zur
Verfügung. Für die einzelnen Klassen ist ein Plan aufgestellt.
In der zweiten großen Pause kann der Kreisel auch von Kindern des Gymnasiums benutzt
werden.
Die Spielgeräte auf dem Westhof stehen in der ersten großen Pause den Schülern des
Gymnasiums zur Verfügung. In der zweiten großen Pause dürfen sie auch von den
Schülern der Wallgartenschule benutzt werden.
Schulgebäude/ Schulgelände
Wir halten unseren Arbeitsplatz, die Klasse und die Schule sauber, vermeiden unnötigen
Müll und sortieren das, was weggeworfen werden muss, sorgfältig.
Nach Unterrichtsschluss stellt jeder seinen Stuhl hoch.
In der Toilette achten wir auf Sauberkeit.
Wir gehen sparsam mit Strom, Wasser und Papiertüchern um.
Wir stören im Schulgebäude nicht durch Lärm, denn Lärm macht krank.
Wir rennen und toben nicht im Schulgebäude, weil das gefährlich ist.
Wir frühstücken gemeinsam in der Frühstückspause.
Wir bewegen uns in den Pausen auf dem Schulhof an der frischen Luft.
Wir halten uns während der „großen“ Pausen nicht im Schulgebäude auf.
Auf allen Fluren befinden sich genügend Kleiderhaken. Jacken, Anoraks, usw. hängen wir
dort auf – auch heruntergefallene Kleidungsstücke anderer Kinder- .
6
Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände. Wenn der Unterricht beendet
ist, verlassen alle Kinder das Schulgelände und gehen direkt nach Hause oder in die
Betreuung. (Nur so besteht Versicherungsschutz!)
Unsere Sträucher und Bäume sollen noch lange schön bleiben. Deshalb müssen sie
geschont werden. Alle achten darauf, dass niemand Pflanzenteile abreißt.
Wenn ich mich nicht an die Regeln gehalten habe:
... muss ich mich entschuldigen, einen Brief schreiben, ein Bild malen oder…
… muss ich den Schaden wiedergutmachen oder …
… muss ich die Regel aufschreiben, damit ich sie besser verstehe oder…
… muss ich dem anderen Kind eine Freude machen oder….
… muss ich einen Dienst für die Schulgemeinschaft übernehmen oder…
… kann ich von schönen Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden…
2. Lehrer
Wir beginnen den Unterricht pünktlich mit dem Klingelzeichen.
Wir führen die Aufsicht gewissenhaft aus, und melden besondere Vorkommnisse sofort der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer, ggf. dem Schulleiter.
Bei Unfällen veranlassen wir die Unfallaufnahme durch das Sekretariat
und benachrichtigen die Eltern (=Ansprechpartner, wie im Sekretariat hinterlegt).
Wir beziehen die schriftlichen Arbeiten grundsätzlich auf den durchgenommenen Stoff und kündigen sie rechtzeitig an.
Wir besprechen die Ergebnisse mit den Schülern und legen bei Bedarf
die Bewertung für Schüler und Eltern offen.
Wir informieren die Eltern unverzüglich über Leistungsabfall, außergewöhnlich schlechtes Verhalten sowie unerklärliche Auffälligkeiten.
Wir schaffen in der Klasse eine Atmosphäre, in der sich jedes Kind angenommen und geborgen fühlt.
Wir nehmen die Anliegen (Sorgen) der Kinder ernst.
Als Klassenlehrer sind wir erster Ansprechpartner der Eltern.
Wir nehmen unsere Pflichten als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
gewissenhaft wahr, besonders
= das Führen der Klassenbücher,
= die kontinuierliche Fortschreibung der
„Dokumentation der individuellen Lernentwicklung“.
Im Fall der Abwesenheit der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers ist
automatisch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer der Parallelklasse
7
Ansprechpartner und steht ggf. der Vertretungskraft mit Rat und Tat zur
Seite (sh. auch „Regelungen zur Vertretung“).
In den großen Pausen schließen wir die Klassenräume ab.
Wir sorgen dafür, dass die Tafel für die nächste Stunde gewischt wird.
Wir begleiten die Schüler, die Materialien aus den Geräteräumen holen
oder dahin zurückbringen müssen und achten darauf, dass alles wieder
ordnungsgemäß eingeräumt wird.
Im Lehrerzimmer und Lehrerarbeitsraum halten wir Ordnung.
3. Eltern
Wir entschuldigen unser Kind bei Krankheit/Fehlen möglichst vor dem Unterrichtsbeginn,
aber auf jeden Fall am ersten Fehltag und erkundigen uns nach dem versäumten
Unterrichtsstoff.
Falls eine Beurlaubung aus wichtigen persönlichen Gründen nötig sein sollte unterrichten
wir die Schule unverzüglich darüber.
Wir benachrichtigen die Schule sofort, bei Veränderung der Anschrift, Telefonnummer etc.,
um im Notfall schnell erreichbar zu sein.
Wir unterrichten die Schule bei Veränderungen des Sorgerechts.
Wir sollten die Schule informieren, wenn gravierende Einschnitte ins Familienleben
auftreten (z.B. Trennung, schwere Erkrankung oder Tod eines nahe stehenden Menschen,
etc.)
Wir schauen täglich in die Transportmappe und das Hausaufgabenheft, und achten
darauf, dass die Hausaufgaben immer sorgfältig und vollständig erledigt werden.
Wir sorgen für die vollständige Bereitstellung der Arbeitsmaterialien und den pfleglichen
Umgang damit. Schuleigene Bücher ersetzen wir bei selbstverschuldeter Beschädigung.
Wir beantworten Elternbriefe sofort.
Wir achten darauf, dass unser Kind keine Gegenstände mitnimmt, die nicht zum
Unterricht gehören (z.B. Taschenmesser, Feuerzeuge, Gameboys, Sammelkarten etc.).
Wir achten darauf, dass Waffen und/oder Messer jeglicher Art nicht mit zur Schule
genommen werden.
Wir weisen unser Kind ausdrücklich darauf hin, dass mitgeführte Handys während der
Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren sind.
Wir nehmen im Interesse unseres Kindes möglichst an Elternabenden teil und nehmen die
Elternsprechtage wahr.
8
Im Interesse eines wertvolen Miteinanders von Schülern, Eltern und Lehrern beteiligen wir
uns möglichst an den gemeinschaftlichen Schulveranstaltungen.
Vom Kind aus Versehen mitgenommene Sachen eines anderen Kindes geben wir am
nächsten Schultag wieder mit zur Schule.
Bei extremen Witterungsverhältnissen ist es unsere Pflicht abzuschätzen, ob der
Schulweg für unser Kind gefahrlos zu bewältigen ist.
Wir lassen unser Kind erst dann mit dem Fahrrad zur Schule fahren, wenn wir uns
vergewissert haben, dass es den Weg sicher mit dem Rad zurücklegen kann. Ein
Fahrradhelm ist Pflicht.
Wenn wir unser Kind zur Schule bringen verabschieden und erwarten wir es vor dem
Schulgebäude, nicht darin.
Wir Eltern sind Vorbild. Zum Beispiel rauchen wir nicht im Bereich der Schule.
Zur Erinnerung: Kurzfassung der Informationen, deren Kenntnisnahme
sie durch Unterschrift bestätigt haben
Waffenerlass
Waffen oder Messer jeder Art dürfen von den Kindern nicht mit zur Schule gebracht werden.
Erklärung zum Personensorgerecht
Wenn nicht beide Elternteile personensorgeberechtigt sind, muss im Sekretariat ein
entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Für die Aktualisierung der Angaben sind die
Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Erziehungsberechtigung
Auch andere Personen als Vater oder Mutter können ein Kind vertreten. Auch hierzu muss eine
schriftliche Erklärung abgegeben werden.
Infektionskrankheiten
Merkblatt zum Verhalten bei Infektionskrankheiten beachten.
9