Hausordnung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Allgemeines Jeder Einzelne verhält sich so, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird; insbesondere sind untersagt: Raufereien, Ballspiele (Ausnahme geregelter Pausensport), Schneeballwerfen. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Klappmesser) ist verboten. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetzt ist zu beachten, insbesondere Art. 56 Abs. 5 BayEUG: "(1) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. (2) Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. (3) Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden." Darüber hinaus hat der Schüler mit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen (Verweis) zu rechnen. Die Benutzung der Handys im Notfall ist zugelassen. Auf dem gesamten Schulgelände sind Rauch- und Genussmittel verboten (z. B. Zigaretten, Zigarren, E-Shihas, E-Zigaretten usw.) Die Schulanlage darf während der Unterrichtszeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung verlassen werden. Auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich der Parkplätze, ist das Fahrradfahren zu unterlassen. Aus Sicherheitsgründen sollten die Schüler nicht über die Parkplätze gehen, sondern die Gehwege benutzen. Ansonsten sind die in den Klassenzimmern aushängenden Verhaltensregeln zu beachten! 1.2 Sachbeschädigung Jeder Einzelne verhält sich so, dass keine Sachbeschädigungen auftreten. Lernmittelfreie Bücher sind einzubinden und äußerst pfleglich zu behandeln. Für dennoch auftretende Beschädigungen haftet der Verursacher; er meldet den Schaden sofort im Sekretariat. 1.3 Sauberkeit Jeder Einzelne ist dafür verantwortlich, dass die Schulanlage nicht verschmutzt wird. Jeder wirft seine Abfälle sortiert in die vorgesehenen Behälter im Klassenzimmer bzw. auf den Gängen. Pfandflaschen können in jeder Pause abgegeben werden. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt. 1.4 Garderobe Nicht benötigte Kleidungsstücke werden an den Garderobenhaken vor den jeweiligen Klassenzimmern aufgehängt. Mützen sind im Klassenzimmer abzunehmen. 1.5 Wertsachen Wertsachen dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Es besteht keine Versicherung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Diebstähle sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. 1.6 Unfälle Bei Unfällen sind sofort die Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Außerdem sind sie sofort im Sekretariat zu melden. 1.7 Feueralarm Das Verhalten bei Feueralarm ist dem Alarmplan, ausgehängt am Schwarzen Brett und in jedem Klassenzimmer, zu entnehmen. Der Alarm wird im Brandfall durch Betätigen der Feuermelder ausgelöst. Verhalten bei Feueralarm bzw. bei der Aufforderung zur Räumung des Schulhauses: Alle Fenster und Türen sind sofort zu schließen, aber nicht abzusperren. Die Fluchttür wird geöffnet. Schultaschen und Lernmittel müssen aus Sicherheitsgründen zurückgelassen werden. Die Klassen verlassen unter der Führung des jeweiligen Lehrers geschlossen und zügig das Gebäude. Die Lehrer vergewissern sich, dass kein Schüler zurückbleibt. Die Fluchtwege sind durch Aushang im Klassenzimmer und Beschilderung deutlich markiert. Jede Lehrkraft hat mindestens zwei Mal pro Jahr sowohl im Klassenzimmer, wie auch in den Fachräumen mit den Schülern die Fluchtwege zu besprechen. Ebenfalls zwei Mal pro Jahr findet ein Probealarm mit Räumung der gesamten Schule statt. Fluchtweg 1: Im Obergeschoss grundsätzlich über die Haupttreppen ins Erdgeschoss und über die Ausgänge (Haupteingang Richtung Pausenhof alt, Verbindungsbau und Treppenhaus im Neubau Richtung neuen Pausenhof, Turnhallenneubau Richtung GeorgLeinfelder-Straße) Der 2. Fluchtweg: Im Obergeschoss des Neubaus über die beschilderten Klassenräume durch die Notausgangstüren auf Fluchtbalkone und im Altbau über die beschilderten Räu- me auf die Dachterrasse. Im Erdgeschoss stellen sämtliche Außentüren und Fenster den 2. Fluchtweg dar. Der Sammelplatz ist der Parkplatz/Verkehrslernplatz vor dem Freibad; die Einfahrt zum Pausenhof muss als Feuerwehrzufahrt unbedingt immer freigehalten werden. Schüler, die gerade keinen Unterricht haben, verlassen das Gebäude selbstständig, begeben sich zum Sammelplatz und melden sich dort bei dem Lehrer ihrer Klasse. Jeder Lehrer meldet am Sammelplatz dem Sicherheitsbeauftragten die Vollzähligkeit seiner Klasse. Der Sicherheitsbeauftragte steht im Regelfall am Rand des Verkehrslernplatzes. 1.8 Fundgegenstände Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben. Schüler, die Gegenstände verloren haben, melden sich im Sekretariat. 1.9 Parken Fahrräder werden ausschließlich bei den Fahrradständern abgestellt. Motorisierte Zweiräder parken vormittags auf der ausgewiesenen Stellfläche hinter der Turnhalle (Behindertenparkplatz). Jegliches unnötige Herumfahren ist zu unterlassen, auf dem Schulgelände werden die Fahrräder prinzipiell geschoben. Bei allen Veranstaltungen außer Haus (Sport, Gottesdienst,…) verbleiben Schulsachen, Fahrräder und Mofas auf dem Schulgelände, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, haben das absolute Halteverbot in der Georg-Leinfelder-Straße unmittelbar vor dem Schulgebäude zu beachten. Die Parkplätze neben der Turnhalle und hinter dem Schulgebäude „An der Weilach“ sind ausschließlich für Lehrkräfte reserviert und dürfen insbesondere während der Stoßzeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden. Bei Wartezeiten empfehlen sich für Eltern der Verkehrsübungsplatz und der Freibadparkplatz. 2. Unterricht 2.1 Unterrichtszeiten Das Schulgebäude wird spätestens um 7:30 Uhr geöffnet. Aus Sicherheitsgründen ist das Schulgebäude nur über den Haupteingang (alter Pausenhof) zu betreten und zu verlassen. Bis 7:55 Uhr halten sich alle bereits anwesenden Schüler in der Aula auf. Der Vormittagsunterricht beginnt um 8:10 Uhr und endet um 13:10 Uhr. Die Schüler begeben sich bereits mit dem ersten Gong um 8:05 Uhr in die jeweiligen Unterrichts- oder Fachräume. Bei fehlenden Schülern wird innerhalb der ersten 30 Unterrichtsminuten im Sekretariat nachgefragt, ob eine Entschuldigung vorliegt. Schüler dürfen den Unterricht nicht vorzeitig verlassen. Während der Unterrichtszeiten darf nicht Tischtennis gespielt werden, da der Unterricht in den Klassenzimmern, vor denen die Tischtennisplatten stehen, erheblich gestört wird. Schüler, die nicht am Sportunterricht teilnehmen, müssen während des gesamten Sportunterrichts bei der Gruppe bleiben. Schüler, die nicht an anderen Unterrichten teilnehmen (z. B. Religion), halten sich im Aufenthaltsbereich der Aula auf, sind ruhig und können z. B. Hausaufgaben anfertigen. 2.2 Stundenwechsel Die Schüler bleiben beim Stundenwechsel in den Klassenzimmern (Ausnahme: Weg zur Toilette) oder begeben sich selbstständig, unverzüglich und ohne störenden Lärm in die Fachräume oder zurück in ihre Klassenzimmer. Der Getränkeautomat wie auch der Verkauf in der Cafeteria darf beim Stundenwechsel nicht benutzt werden. 2.3 Fehlende Lehrer Ist 7 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein Lehrer anwesend, meldet dies der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat. 2.4 Sitzordnung Die laut Sitzplan festgelegte Sitzordnung in den Klassenzimmern und Fachräumen ist einzuhalten. 2.5 Nachmittagsunterricht Der Nachmittagsunterricht findet auf Anordnung der Schulleitung und in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft statt. Aufsicht führt der unterrichtende Lehrer. Die Nachmittagsbetreuung ist gesondert geregelt. 2.6 Unterrichtsende Vor dem Verlassen eines Unterrichtsraumes werden die Lichter ausgeschaltet und alle Stühle auf die Tische gestellt, um das Reinigen der Böden nicht zu behindern. Außerdem ist der Platz von Unrat zu befreien. Schüler, die in der 6. Stunde keinen Unterricht haben und noch nicht nach Hause gehen können, sollen sich in der alten und neuen Aula aufhalten. Um Unterrichtsstörungen der Klassen, die im Erdgeschoss unterrichtet werden, zu vermeiden, müssen sich die Schüler dort leise verhalten; insbesondere dürfen keine Ball- oder Laufspiele etc. ausgeführt werden. 2.7 Ordnungsdienst Jeweils zwei Schüler pro Klasse (Gruppe) werden für den Ordnungsdienst eingeteilt, der im Klassentagebuch vermerkt wird. Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde räumen diese die Zeichengeräte auf und reinigen alle Tafeln. Beim Verlassen eines Unterrichtsraumes schließen sie die Fenster und löschen das Licht. 3. Pausen 3.1 Erste Vormittagspause Bei Pausenbeginn um 09:40 Uhr begeben sich alle Schüler unverzüglich in die Pause, die Klassenzimmer werden vom Fachlehrer abgesperrt. Zum Pausenbereich gehören nur Erdgeschoss Neubau und der Pausenhof. Bei schönem Wetter findet die Pause grundsätzlich draußen statt, bei schlechtem Wetter (Durchsage!) im Erdgeschoß Altbau (Jahrgangsstufen 9-10) und Neubau (Jahrgangsstufen 5 – 8). Die Sitzbänke im Pausenhof dienen als Sitzgelegenheit und sind nur als solche zu nutzen. Pausenende ist um 09:55 Uhr (mit dem ersten Gong). Die Schüler gehen selbstständig und unverzüglich in die Klassenzimmer oder zu den Fachräumen. Dabei nimmt jeder seinen Abfall mit und wirft ihn in die dafür vorgesehenen Behälter. Unterrichtsbeginn ist dann um 10:00 Uhr. Während des Unterrichts darf nicht gegessen und getrunken werden (Ausnahmen erlaubt die Lehrkraft). Auch Lehrer brauchen eine Pause. Deshalb sollten Schüler in der ersten Pause nicht zum Lehrerzimmer kommen, sondern die zweite Pause nutzen. In der großen Pause sind die Klassenzimmer zu verschließen. 3.2 Zweite Vormittagspause In der zweiten Pause von 11:30 bis 11:40 verlassen alle Schüler das Klassenzimmer und gehen in die Pause. In dieser Zeit können die Schüler auch notwendige Erledigungen (Lehrerzimmer, Sekretariat) durchführen. 3.3 Pausenverkauf Das Anstellen beim Pausenverkauf erfolgt grundsätzlich ohne zu drängeln in zwei Reihen. Schüler, die sich an diese Regelung nicht halten, können zeitweise oder auf Dauer vom Pausenverkauf ausgeschlossen werden. Vorbestellungen dürfen nur vor dem Unterricht organisiert werden. Während des Unterrichts ist der Pausenverkauf geschlossen. Jeglicher Frühstücks-, Pausen- und Mittagsverkauf findet in der Kantine statt. 3.4 Getränkeautomat Getränke dürfen nur während der Pausen aus dem Automaten geholt werden. Mit Ausnahme von Wasserflaschen dürfen keine Getränkeflaschen mit in das Klassenzimmer genommen werden. Getränkeflaschen werden in der Schultasche verwahrt. 3.5 Aufräumdienst Der Klassenleiter der Klasse, die Pausendienst hat (siehe Aushang), teilt mittels einer Klassenliste jeweils fünf Schüler für den Pausendienst ein. Diese Klassenliste wird am Eingang neben dem Vertretungsplan aufgehängt. Der Aufräumdienst meldet sich jeweils 5 Minuten vor Pausende (also um 9:55 bzw. 11:35) bei einer Pausenaufsicht am Eingang zur Aula bzw. bei Hausmeister. 4. Regeln für den Unterricht am Nachmittag 4.1 4.2 Von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr wird Mittagessen angeboten. Es ist in der Kantine einzunehmen. Sauberkeit, Disziplin und Ordnung sind selbstverständlich. Das Essen wird von einem Koch/einer Köchin zubereitet und verkauft. Jedes Essen ist sofort zu bezahlen. Neben einem warmen Essen (Vorbestellung empfohlen) wird es auch Snacks, Pizza, Joghurt, Pudding, Obst usw. geben. Der Nachmittagsunterricht enthält Pflicht- und Wahlangebote. Schüler, die sich für Wahlangebote (Förderunterricht, Wahlkurse, Tutoren,...) angemeldet haben, müssen diese auch besuchen. Befreiungen sind wie alle Befreiungen vom Unterricht nur rechtzeitig über das Sekretariat/die Schulleitung möglich. Fernbleiben ohne Befreiung ist nicht zulässig. Eine Abmeldung ist nur in Ausnahmefällen oder aufgrund von Umstrukturierungen möglich. 4.3 4.4 Der Nachmittagsunterricht beginnt in der Regel um 13.45 Uhr. Schüler halten sich bis etwa 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts im Pausenbereich auf (alte und neue Aula, neuer Pausenhof, Tischtennisspieler als Ausnahme) und kommen rechtzeitig zum Nachmittagsunterricht. Die Nachmittagsbetreuung wird von Tutoren übernommen. Das Tutorenprogramm wird 4.5 durch Lehrkräfte betreut. Schülerinnen und Schüler, die sich für die Nachmittagsbetreuung anmelden, machen konzentriert und ruhig ihre Hausaufgaben. Sie haben von 13:45 Uhr bis 15:15 Uhr Anwesenheitspflicht. Liegen keine schriftlichen Hausaufgaben mehr vor, kann still gelernt oder gelesen werden. Der Nachmittagsunterricht dauert bis 14.30 Uhr, 15.15 Uhr oder längstens bis 16:00 Uhr. Früheres Verlassen des Unterrichts ist nicht möglich. Das Schulhaus wird um 16:30 Uhr geschlossen. 5. Bibliotheksordnung 5.2 Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Bibliothek bekannt gegeben. Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet. Die Ausleihe ist gebührenfrei. 5.3 Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich. Bei unbegrün- 5.1 detem Überziehen der Leihfrist wird eine Gebühr von 0,50 €/Woche berechnet. 5.4 Jeder Entleiher verpflichtet sich, die Bücher pfleglich zu behandeln. 5.5 Eventuelle Schäden sind bei der Rückgabe unverzüglich zu melden. 5.6 Bei Schäden, die eine weitere Ausleihe unmöglich machen, ist der Entleiher verpflichtet, die Kosten für die Neuanschaffung zu tragen. 5.7 Schüler, die sich vor der Bibliothek aufhalten, werden in den Pausenbereich geschickt. 5.8 Klassen, die eine Klassenbibliothek führen, machen die Ausleihe nicht in der Pause, sondern vor oder nach dem Unterricht. 6. Ordnung in den EDV-Räumen 6.1 Schüler und Schülerinnen dürfen sich nur in Begleitung einer Lehrkraft in den PC-Räumen aufhalten. 6.2 In den PC-Räumen darf weder gegessen noch getrunken werden. Getränkeflaschen sind in der Schultasche zu verstauen. 6.3 Schäden oder Funktionsstörungen, die von den Benutzern bemerkt werden, sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden. 6.4 Manipulationen und Schädigungen an der Hardwareausstattung sind strengstens untersagt. 6.5 Es dürfen keine Programme ungefragt installiert bzw. Downloads vorgenommen werden. Ebenso sind eigenmächtige Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen verboten. 6.6 Die Verwendung eigener Datenträger (Disketten, CDs, USB-Sticks etc.) ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft gestattet. 6.7 Die Nutzung von Online- und Internetdiensten ist ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Teilnahme an Chats sowie das Versenden oder Abrufen privater Daten etwa über E-Mail-Konten ist nicht erlaubt. 6.8 Internetseiten mit Gewalt verherrlichenden, politisch extremistischen, rassistischen oder sexuellen Inhalten dürfen nicht aufgerufen werden. 6.9 Online-Geschäfte werden in der Schule nicht getätigt. 6.10 Kostenpflichtige Internetdienste dürfen nicht genutzt werden. Datenschutz und Systemsicherheit • Alle Vorgänge des Systems können aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität in so • genannten Logdateien aufgezeichnet werden. Auf diese Weise ist es möglich festzustellen, wer wann an welchem Rechner angemeldet war und welcher Internet-Benutzer welche Seiten aufgerufen hat. Die Schulleitung hat das Recht, in Fällen von begründetem Verdacht des Missbrauchs, die gespeicherten Daten der Schüler auszuwerten. • Ein Rechtsanspruch der Benutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor un befugtem Zugriff gegenüber der Franz-von-Lenbach-Schule besteht nicht. Zuwiderhandlungen • Schüler und Schülerinnen, die gegen diese Nutzungsregeln verstoßen, können ihre Nutzungsberechtigung verlieren. • Darüber hinaus können disziplinarische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. • Für mutwillige oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich. Es besteht Schadenersatzpflicht gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 7. Benutzungsordnung Sporthalle und Freisportanlage 7.1 Jeder Benutzer ist zur Sauberkeit, Ordnung und pfleglichen Behandlung der Sporthalle, Umkleideräume, Duschräume und Einrichtungsgegenstände verpflichtet. 7.2 Die Sporthalle darf nur mit sauberen Turnschuhen, die keine Streifen verursachen, betreten werden. 7.3 Alle benutzten Geräte müssen wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. 7.4 Die Sportlehrer haben sich nach Beendigung der Sportstunden davon zu überzeugen, dass die Halle sauber ist und sich die Geräte an ihrem Platz befinden. 7.5 7.6 Jede Beschädigung ist sofort dem Hausmeister zu melden. Die Sporthalle darf nur unter Aufsicht betreten werden. 8. Weisungsbefugnis Im Rahmen dieser Hausordnung sind Schulleitung, Lehrer, Sekretariatskräfte und Hausmeister den Schülern gegenüber weisungsbefugt. Bei Verstoß gegen die Hausordnung haben die Schüler mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.
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