SCHUL - UND HAUSORDNUNG In der Schule bist du in einer Gemeinschaft mit vielen verschiedenen Menschen zusammen. Damit sich alle darin wohl fühlen können, gelten bestimmte Verhaltensregeln: • • • • • • • Wir alle, Schüler/innen und Lehrer/innen, sind für ein geordnetes Schulleben mitverantwortlich. Wir alle, Schüler/innen und Lehrer/innen, haben das Recht auf ungestörten Unterricht. Wir achten und respektieren uns gegenseitig. Wir gehen freundlich und höflich miteinander um, z.B. durch ein höfliches „Bitte“, ein zufriedenes „Danke“ oder ein freundliches „Guten Morgen“. Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln. Wir üben Toleranz, nehmen auf Altersunterschiede Rücksicht und schützen die Schwächeren. Wir verzichten bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten auf Gewalt. Unterrichtszeiten (1) (2) (3) Das Schulgebäude steht euch täglich ab 7.15 Uhr zur Verfügung. Alle warten im Gang bis zum ersten Läuten um 7.25 Uhr. Dann geht ihr mit eurer Lehrkraft ins Klassenzimmer oder in die Fachräume. Mit dem zweiten Läuten um 7.30 Uhr beginnt der Unterricht. Bei späterem Unterrichtsbeginn müsst ihr euch auf dem Schulgelände so verhalten, dass bereits begonnener Unterricht nicht gestört wird. Ist eure Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, verständigt in der Regel der/die Klassensprecher/in die Schulleitung. Regeln für den Unterricht (1) Der Unterricht beginnt pünktlich (siehe Unterrichtszeiten). (2) Das Arbeitsmaterial ist vor Unterrichtsbeginn bereit zu legen. (3) In die Schule darf nur mitgebracht werden, was für den Unterricht benötigt wird. (4) Das Tragen von Kappen und Mützen ist während des Unterrichts / in schulischen Räumen verboten. (5) Das Kauen von Kaugummi ist auf dem Schulhof und in den Schulgebäuden verboten. (6) Das Trinken ist nur in Pausen und in Ausnahmefällen erlaubt. (7) Private Kommunikationsgeräte (Smartphone, Handy, u.a.) sind während den schulüblichen Unterrichtszeiten (7.25 Uhr – 16.00 Uhr) im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände ausgeschaltet und bleiben weggepackt. Missachtung können folgende Maßnahmen nach sich ziehen: • Einziehen des Geräts durch die Lehrkraft • Abholung des Gerätes durch Erziehungsberechtigte (bei wiederholten Verstößen) • Hinterlegung des Gerätes bei der Schulleitung (1 Woche und länger) • Weitergehende Absprachen mit den Erziehungsberechtigten • Maßnahmen nach § 90Schulgesetz (8) Die Schule übernimmt bei Beschädigung oder Verlust eines Handys keine Haftung. (9) Verbotene Gegenstände während den schulüblichen Unterrichtszeiten (7.25 – 16.00 Uhr) im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände: MP3Player (und ähnliche Geräte), Feuerzeuge, Inliner, Skateboards, Cityroller, Gameboy, Laserpointer und Waffen aller Art. Dazu gehört auch das Tragen von Kopfhörern. Missachtung können folgende Maßnahmen nach sich ziehen: • Einziehen der Gegenstände durch die Lehrkraft • Abholung der Gegenstände durch Erziehungsberechtigte (bei wiederholten Verstößen) • Weitergehende Absprachen mit den Erziehungsberechtigten • Maßnahmen nach § 90Schulgesetz (10) Bei Abwesenheit der Lehrkraft verhalten sich die Schüler still und erledigen ihre Arbeitsaufträge. Jede/r bleibt auf seinem/ihrem Platz. Verhalten im Schulgebäude / Schulgelände / Sporthalle (1) Fahrräder und Mofas dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Bei Beschädigung oder Diebstahl ist die Schule nicht haftbar. (2) Bei Feueralarm müsst ihr das Schulgebäude verlassen, wie ihr es beim Probealarm gelernt habt. Nur so kann eine Panik vermieden werden. (3) Das Betreten der Fachräume Küche, Textiles Werken, Technik, Physik/Biologie/Chemie, Computer, Bildende Kunst und Musik ist nur in Begleitung einer Lehrkraft gestattet (4) Das Rennen in den Fluren und das Rutschen auf den Treppengeländern ist verboten. (5) Für die Benutzung der Sport- und Schwimmhalle sowie der Fachräume für Technik, Hauswirtschaft, Naturwissenschaften und Computer sind gesonderte Ordnungsregeln aufgestellt und vor Ort ausgehängt. (6) Alle sind verpflichtet, mit Ressourcen (Wasser, Strom, Papier, u.a.) sparsam umzugehen und den Schulbereich sauber zu halten. (7) Rauchen ist auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt. (8) Der Aufenthalt im Schulgebäude nach Ende des Unterrichts ist nur mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers gestattet. Sauberkeit und Ordnung (1) Klassen- und Fachräume sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. (Tafel, Stühle, Boden, Tische etc.) (2) Unterrichtsmaterialien / Einrichtungsgegenstände haben viel Geld gekostet und sind daher sorgfältig zu behandeln. (3) Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. (4) Gegenstände jeglicher Art werden nicht aus den Fenstern geworfen. (5) Der Hofdienst wird im Wechsel von den Klassenstufen 3 und 5 erledigt. (6) Toiletten sind so zu verlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte. Verhalten in den Pausen (1) Während der kleinen Pausen bleibt ihr im Klassenzimmer oder in unmittelbarer Nähe. Das Stockwerk darf nur zum Aufsuchen der Toilette verlassen werden. Dasselbe gilt für die Räume und Flure der drei Nebengebäude. (2) Während der großen Pause verlasst ihr die Unterrichtsräume. Dabei soll gründlich gelüftet werden. Ihr dürft euch in der Pausenzeit auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter in der Halle des Hauptgebäudes aufhalten, aber nicht im Treppenhaus und auch nicht in den Fluren der Nebengebäude 1 und 2. (3) Fang - und Laufspiele können nur auf dem Schulhof stattfinden. (4) Während der kleinen und großen Pausen und während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet. (5) Unfälle müssen sofort einer aufsichtführenden Lehrkraft gemeldet werden. (6) Beim Kauf von Esswaren und Getränken im Hauptgebäude stellt ihr euch ohne zu drängeln an. Nach dem Einkauf verlasst ihr unverzüglich den Flur des Hauptgebäudes. (7) Abfälle, leere Tüten und Dosen sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. (8) Sofern zur Pausenaufsicht ältere Schüler/innen eingeteilt sind, müsst ihr deren Anweisungen folgen. (9) Aggressives Verhalten, Drängeleien und die Gefährdung von Mitschülern /-innen werden an unserer Schule nicht geduldet. (10) In Konfliktsituationen können sich Schüler/ -innen an die Pausenaufsichten wenden. (11) Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Verhalten im Notfall Bei Alarm sind die Anweisungen des Notfallplans (Aushänge befinden sich im Klassenzimmer und in den Fachräumen) sowie der anwesenden Lehrkräfte zu beachten. Verschiedenes (1) Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen. (2) Wertgegenstände bleiben zuhause, da die Schule bei Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung übernimmt. Bei Verstoß gegen die geltende Schul- und Hausordnung müsst ihr mit Konsequenzen rechnen und eventuell entstandenen Schaden wieder gutmachen. Als Maßnahmen können erfolgen (1) Ermahnung / Mitteilung an die Eltern (2) Ausschluss vom Besuch des laufenden Unterrichts (3) Sinnvolle Zusatzarbeit als erzieherische Maßnahme (4) Klassenbucheintrag (5) Schriftlicher Tadel (6) Unterrichtsausschluss von mehreren Tagen bis hin zum Schulausschluss Die Schul- und Hausordnung wurde erarbeitet nach den entsprechenden Paragraphen des Schulgesetzes von Baden-Württemberg (§ 23, 41, 47, 90) Diese Verordnung haben die Gesamtlehrerkonferenz im Mai 2009 und die Schulkonferenz im Juni 2009 beraten und beschlossen sowie im Juni 2013 von beiden Gremien erneut beraten und ergänzt.
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