Telearbeit - Hochschule Hannover

Alternierende Telearbeit –
was ist das?
Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige
Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche
Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (betriebliche Arbeitsstätte) erbringen.
Die häusliche Arbeitsstätte ist mit der
Dienststelle online, über einen bereits vorhandenen Internetanschluss, verbunden.
Die Telearbeitenden werden dabei durch
Geräte und Dienste der Hochschul-IT
unterstützt. Es kommt ausschließlich
Technik zum Einsatz, die durch die Hochschul-IT geprüft und installiert wird.
Die HsH schafft mit dem Inkrafttreten
der Dienstvereinbarung zum 1. März 2016
die Möglichkeit der Beantragung alternierender
Telearbeit. Sie betrachtet dieses neben der
Flexibilisierung der Arbeitszeit (Funktionsarbeitszeit) und Heimarbeit (mobile Arbeit)
als eine weitere Säule im Projekt „HsH –
da arbeite ich gern!“.
Kontaktpersonen:
Nicole Göltzer
Dezernat I – Personal
Tel: +49 511 9296-2176
E-Mail: [email protected]
Kai-Uwe Kriewald
Personalrat
Tel: +49 511 9296-2059
E-Mail: [email protected]
Mike Saatze
Schwerbehindertenvertretung
Tel: +49 511 9296-2587
E-Mail: [email protected]
Ralf Kühl
Stabsstelle ARGUS
Tel: +49 511 9296-2038
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Stephan König
Datenschutzbeauftragter
Tel: +49 511 9296-1561
E-Mail: [email protected]
Carsten Hellmich
Hochschul-IT und Datensicherheitsbeauftragter
Tel: +49 511 9296-1451
EMail: [email protected]
Stand: März 2016
Alternierende
Telearbeit
Eine Information für Beschäftigte
vom Personalrat, Präsidium und Dezernat I
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Das Antragsverfahren:
Freiwilligkeit:
mit der Einführung der Telearbeit geht die Hochschule Hannover (HsH) einen weiteren Schritt zu
attraktiven und guten Arbeitsbedingungen. Sie
kommt damit ihrem selbst gesetzten Anspruch
nach, eine der besten Arbeitgeberinnen der
Region Hannover und darüber hinaus zu sein.
Die Antragstellenden und die Vorgesetzten beantragen die Telearbeit mit den Formularen:
Die Teilnahme an der Telearbeit ist ausschließlich freiwillig, sie kann nicht angeordnet werden.
Gleichfalls gibt es keinen Rechtsanspruch
darauf, an der Telearbeit teilzunehmen:
Es gibt vielerlei Gründe, wie beispielsweise
die Dauer, die Art der Arbeitsaufgaben oder
die Eignung der Person, welche in Abstimmung mit dem Personalrat zu einer Ablehung
führen können.
Ziele:
Die gemeinsamen Ziele von Personalrat
und Präsidium sind insbesondere:
• Verbesserung der Vereinbarkeit von
Beruf und individueller Lebenssituation
• Förderung guter Arbeit
• Ausbau der umfassenden Barrierefreiheit
• Stärkung der Bindung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern
• effizientere Flächennutzung
• Verringerung der Umweltbelastung
Zielgruppen:
Die Möglichkeit an der Teilnahme zur Telearbeit
haben grundsätzlich alle Beschäftigten der HsH:
Also alle Kolleginnen und Kollegen in Technik und
Verwaltung genauso wie alle Kolleginnen und
Kollegen in Forschung und Lehre.
Vorerst ausgeschlossen sind die Professorinnen
und Professoren, die Lehrbeauftragten sowie die
studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.
• Antrag auf alternierende Telearbeit
• Prüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes
• Prüfung der Anforderungen zu Hause
Diese ausgefüllten Formulare werden im Dezernat I
(Personal) in Zusammenarbeit mit dem Personalrat,
gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung,
der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Datenschutzbeauftragten, der Hochschul-IT und dem
Datensicherheitsbeauftragten bearbeitet. Bei Bedarf
wird eine Begehung des häuslichen Arbeitsplatzes
durchgeführt.
Arbeitszeiten:
Nach Aufarbeitung obiger Stellungnahmen entscheidet der hauptberufliche Vizepräsident.
Anschließend informiert das Personaldezernat
die Beteiligten und veranlasst die Ausstattung
des heimischen Arbeitsplatzes durch die Fakultäten oder Organisationseinheiten (Mobiliar) und
Hochschul-IT (IT-Komponenten).
• Die Verteilung der Arbeitszeit zwischen
der betrieblichen und der häuslichen
Arbeitsstätte wird schriftlich festgelegt.
• Das Erfassen der Arbeitszeit zu Hause
erfolgt mit dem üblichen Verfahren für
Nachbuchungen in der Zeiterfassung.
• Zum Zweck der sozialen wie fachlichen
Anbindung sind ausreichende Präsenzzeiten, beispielsweise für Besprechungen
und Austausch fest einzuplanen.
Haftung:
Schutzvorschriften:
Die Haftung der Telearbeitenden und gegebenenfalls
von Familienmitgliedern ist auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
Am häuslichen Arbeitsplatz gelten die gleichen
Vorschriften wie am Arbeitsplatz im Büro in
Bezug auf:
Verweigert oder schränkt eine Haftpflichtversicherung
aufgrund der durch Telearbeit geänderten Risikolage
seine Zahlung ein, gleicht die HsH die entstandenen
Nachteile aus.
• Arbeitsschutz
• Datenschutz
• Informationssicherheit
Diese zu erfüllen ist gemeinsame Aufgabe und
gemeinsames Ziel von Telearbeitenden sowie
Dienststellen, Fakultäten oder Organisationseinheiten.