Alternierende Telearbeit – was ist das? Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in der Dienststelle (betriebliche Arbeitsstätte) erbringen. Die häusliche Arbeitsstätte ist mit der Dienststelle online, über einen bereits vorhandenen Internetanschluss, verbunden. Die Telearbeitenden werden dabei durch Geräte und Dienste der Hochschul-IT unterstützt. Es kommt ausschließlich Technik zum Einsatz, die durch die Hochschul-IT geprüft und installiert wird. Die HsH schafft mit dem Inkrafttreten der Dienstvereinbarung zum 1. März 2016 die Möglichkeit der Beantragung alternierender Telearbeit. Sie betrachtet dieses neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit (Funktionsarbeitszeit) und Heimarbeit (mobile Arbeit) als eine weitere Säule im Projekt „HsH – da arbeite ich gern!“. Kontaktpersonen: Nicole Göltzer Dezernat I – Personal Tel: +49 511 9296-2176 E-Mail: [email protected] Kai-Uwe Kriewald Personalrat Tel: +49 511 9296-2059 E-Mail: [email protected] Mike Saatze Schwerbehindertenvertretung Tel: +49 511 9296-2587 E-Mail: [email protected] Ralf Kühl Stabsstelle ARGUS Tel: +49 511 9296-2038 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Stephan König Datenschutzbeauftragter Tel: +49 511 9296-1561 E-Mail: [email protected] Carsten Hellmich Hochschul-IT und Datensicherheitsbeauftragter Tel: +49 511 9296-1451 EMail: [email protected] Stand: März 2016 Alternierende Telearbeit Eine Information für Beschäftigte vom Personalrat, Präsidium und Dezernat I Liebe Kollegin, lieber Kollege, Das Antragsverfahren: Freiwilligkeit: mit der Einführung der Telearbeit geht die Hochschule Hannover (HsH) einen weiteren Schritt zu attraktiven und guten Arbeitsbedingungen. Sie kommt damit ihrem selbst gesetzten Anspruch nach, eine der besten Arbeitgeberinnen der Region Hannover und darüber hinaus zu sein. Die Antragstellenden und die Vorgesetzten beantragen die Telearbeit mit den Formularen: Die Teilnahme an der Telearbeit ist ausschließlich freiwillig, sie kann nicht angeordnet werden. Gleichfalls gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, an der Telearbeit teilzunehmen: Es gibt vielerlei Gründe, wie beispielsweise die Dauer, die Art der Arbeitsaufgaben oder die Eignung der Person, welche in Abstimmung mit dem Personalrat zu einer Ablehung führen können. Ziele: Die gemeinsamen Ziele von Personalrat und Präsidium sind insbesondere: • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebenssituation • Förderung guter Arbeit • Ausbau der umfassenden Barrierefreiheit • Stärkung der Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern • effizientere Flächennutzung • Verringerung der Umweltbelastung Zielgruppen: Die Möglichkeit an der Teilnahme zur Telearbeit haben grundsätzlich alle Beschäftigten der HsH: Also alle Kolleginnen und Kollegen in Technik und Verwaltung genauso wie alle Kolleginnen und Kollegen in Forschung und Lehre. Vorerst ausgeschlossen sind die Professorinnen und Professoren, die Lehrbeauftragten sowie die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte. • Antrag auf alternierende Telearbeit • Prüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes • Prüfung der Anforderungen zu Hause Diese ausgefüllten Formulare werden im Dezernat I (Personal) in Zusammenarbeit mit dem Personalrat, gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Datenschutzbeauftragten, der Hochschul-IT und dem Datensicherheitsbeauftragten bearbeitet. Bei Bedarf wird eine Begehung des häuslichen Arbeitsplatzes durchgeführt. Arbeitszeiten: Nach Aufarbeitung obiger Stellungnahmen entscheidet der hauptberufliche Vizepräsident. Anschließend informiert das Personaldezernat die Beteiligten und veranlasst die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes durch die Fakultäten oder Organisationseinheiten (Mobiliar) und Hochschul-IT (IT-Komponenten). • Die Verteilung der Arbeitszeit zwischen der betrieblichen und der häuslichen Arbeitsstätte wird schriftlich festgelegt. • Das Erfassen der Arbeitszeit zu Hause erfolgt mit dem üblichen Verfahren für Nachbuchungen in der Zeiterfassung. • Zum Zweck der sozialen wie fachlichen Anbindung sind ausreichende Präsenzzeiten, beispielsweise für Besprechungen und Austausch fest einzuplanen. Haftung: Schutzvorschriften: Die Haftung der Telearbeitenden und gegebenenfalls von Familienmitgliedern ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Am häuslichen Arbeitsplatz gelten die gleichen Vorschriften wie am Arbeitsplatz im Büro in Bezug auf: Verweigert oder schränkt eine Haftpflichtversicherung aufgrund der durch Telearbeit geänderten Risikolage seine Zahlung ein, gleicht die HsH die entstandenen Nachteile aus. • Arbeitsschutz • Datenschutz • Informationssicherheit Diese zu erfüllen ist gemeinsame Aufgabe und gemeinsames Ziel von Telearbeitenden sowie Dienststellen, Fakultäten oder Organisationseinheiten.
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