Satzung des Ski-ClubsKlingbachtale.V. i.d.Fassungvom27.2.2016 §1 Name,SitzundVereinsjahr 1. 2. 3. 4. DerVereinführtdenNamenSki-ClubKlingbachtal. DerVereinhatseinenSitzinKlingenmünster. DasVereinsjahrbeginntam1.Januarundendetam31.Dezember. DerVereinistindasVereinsregistereinzutragen. §2 ZweckdesVereins 1. DerVereinmitSitzinKlingenmünsterverfolgtausschließlichundunmittelbargemeinnützige ZweckeimSinnedesAbschnitts"SteuerbegünstigteZwecke"derAbgabenordnung 2. ZweckderKörperschaftistdieFörderungdesSports 3. DerSatzungszweckwirdverwirklichtinsbesonderedurchfolgendeAufgaben: 1.AusbildungundWeiterbildungseinerMitgliederimSkilaufunddieWeiterverbreitungdes Skilaufes. 2.FörderungdesLehr-undAusbildungswesens. 3.TrainingfürWettkämpfer. 4.DurchführungeigenersportlicherVeranstaltungen. 6.PflegedestouristischenSkilaufes. 7.FörderungdesJugendskilaufesundderjugendpflegerischenTätigkeitseinerJugendgruppe. 8.PflegederGeselligkeitundFörderungdesGemeinschaftsempfindens. 4. ZudiesemZweckstelltderVereinseinenMitgliedernseingesamtesVermögenzur Verfügung.AllelaufendenEinkünftedesVereinswerdenausschließlichzurErreichungdes Vereinszweckesverwendet. 5. DerVereinistfreivonallenpolitischen,rassischenoderreligiösenTendenzen. §3 Gemeinnützigkeit ZurErreichungdesin§2genanntenZweckeswirdausdrücklichbestimmt: a) DerVereinistselbstlostätig;erverfolgtnichtinersterLinieeigenwirtschaftlicheZwecke. b) MittelderKörperschaftdürfennurfürdiesatzungsmäßigenZweckeverwendetwerden.Die MitgliedererhaltenkeineZuwendungenausMittelnderKörperschaft.Siehabenkeinen AnteilamVereinsvermögenundhabenwederbeiihremAustrittnochbeiderAuflösungdes VereinsirgendwelchenAnspruchaufdasVereinsvermögen. c) AlleVereinsämtersindEhrenämter. d) EsdarfkeinePersondurchAusgaben,diedemZweckderKörperschaftfremdsind,oder durchunverhältnismäßighoheVergütungenbegünstigtwerden. e) DassichausMehreinnahmenbildendeVermögenistZweckvermögenundistalsRücklage anzusammeln.DieRücklagedarfnurfürsatzungsmäßigeZweckeverwendetwerden. §4 Verbandszugehörigkeit 1. MitgliedschafteninanderenVerbändenkönnenerworbenwerden,wenndiesdem Vereinszwecknichtzuwiderläuft. 2. UmdieDurchführungderVereinsaufgabenzuermöglichenkannderVorstanddenEintritt undAustrittzudenFachverbändenbeschließen. §5 Mitgliedschaft 1. MitglieddesVereinskannjedePersonwerdenunabhängigvonGeschlecht,Rasseoder Nationalität. 2. DerVereinbestehtausordentlichenMitgliedern,JugendmitgliedernundEhrenmitgliedern. 3. OrdentlicheMitgliedersindsolcheMitglieder,diebeiihremEintrittoderzuBeginndes Vereinsjahresdas18.Lebensjahrvollendethaben. 4. JugendmitgliedersindsolcheMitglieder,diebeiihremEintrittoderzuBeginndes Vereinsjahresdas18.Lebensjahrnochnichtvollendethaben. 5. Familienmitglieder,diedas18.Lebensjahrvollendethaben,sindüberdie FamilienmitgliedschaftMitgliedbiseineErstausbildungbeendetwird,spätestenszuBeginn des25.Lebensjahrs. 6. ZuEhrenmitgliedernkönnendurchdenVorstandsolchePersonenernanntwerden,diesich umdenVerein,denSkilaufoderdenSportimAllgemeineninganzbesonderemMaße verdientgemachthaben.EhrenmitgliederhabendieRechteordentlicherMitglieder;siesind vonderBeitragspflichtbefreit. §6 ErwerbderMitgliedschaft 1. DieAufnahmeerfolgtaufAntragdurchdenVorstand.Siekannabgelehntwerden.Eine BegründungfürdieVerweigerungderAufnahmebrauchtnichtgegebenzuwerden. 2. AlsAntragisteinAufnahmescheinmitdengenauenPersonalangabendesAntragstellers unterschriebenabzugeben.BeiMinderjährigenistdieZustimmungdergesetzlichenVertreter erforderlich. 3. MitAufnahmeerhältdasMitgliedAusweisundAbdruckdieserSatzungundunterwirftsich derenBestimmungen. §7 RechteundPflichtenderMitglieder 1. DieMitgliederhabenalleRechteundPflichtendiesichausderSatzungundder ZweckbestimmungdesVereinsergeben. 2. DieordentlichenMitgliederunddieEhrenmitgliederhabendasaktiveundpassive Wahlrecht.JugendmitgliedersindbeidenAbstimmungeninderHauptversammlungnicht stimmberechtigt.IhreInteressenwerdendurchdenJugendwartvertreten. 3. DieMitgliedersindverpflichtet,dieInteressendesVereinsnachKräftenzufördernsowiedie BeschlüssederVereinsorganezubefolgen. 4. DieMitgliedersindverpflichtet,diejährlichvonderHauptversammlungfestzusetzenden BeiträgeundUmlagenzuentrichten. §8 BeendigungderMitgliedschaft 1. DieMitgliedschaftendetdurchTod,freiwilligenAustrittoderAusschluss.Sieendet außerdemdurchAusschlussausdenVerbänden,denenderVereinangehört. 2. DerBeitragdeslaufendenJahresistinjedemFallezuentrichtenAndere,bereitsbegründete VerpflichtungengegenüberdemVereinsindnochzuerfüllen. 3. DerAustrittkannnurzumEndeeinesVereinsjahreserklärtwerdenDieAustrittserklärunghat schriftlichzuerfolgenundmussspätestens6WochenvorAblaufdesVereinsjahresbeim Vorstandeingegangensein. 4. EinMitgliedkann,nachZubilligungdesrechtlichenGehörs,durchdenVorstand ausgeschlossenwerden: a)wegenNichterfüllungsatzungsmäßigerVerpflichtungen; b)wegenNichtzahlensdesfälligenBeitrages; c)wegeneinesschwerenVerstoßesgegendieInteressendesVereins; d)wegenbegangenerunehrenhafterHandlung. §9 OrganedesVereins OrganedesVereinssind: a) dieHauptversammlung b) derVorstand §10 Hauptversammlung 1. OberstesOrganistdieHauptversammlung.SieistvomVorstandjährlichimMärzoderApril einzuberufen.DieEinberufungerfolgtschriftlich.DieTagesordnungistmitderEinberufung bekanntzugeben. 2. EineaußerordentlicheHauptversammlungistvomVorstandeinzuberufen,wennmindestens einZehntelderstimmberechtigtenMitgliederdiesverlangtoderwenndieEinberufungvom Vorstandbeschlossenwird.DemBegehrenaufEinberufungeineraußerordentlichen HauptversammlungmusseineausgearbeiteteTagesordnungzugrundeliege. 3. ZurTagesordnungeinerordentlichenHauptversammlunggehören • Jahresberichtdes1.Vorsitzenden; • Kassenbericht; • BerichtderRechnungsprüfer; • BestimmungeinesWahlleiters; • EntlastungdesVorstandes; • WahldesVorstandes; • BestätigungdesJugendwarts; • WahlderRechnungsprüfer; • FestsetzungdesJahresbeitrages; • BehandlungvonAnträgen,WünschenundVerschiedenes. 4. AbstimmungeninderHauptversammlungerfolgendurchStimmzetteloderdurch Handaufheben.LiegenbeiWahlenmehrereVorschlägevor,soistgrundsätzlichingeheimer Wahlabzustimmen.Stimmübertragungensindunzulässig. 5. AlleBeschlüsseinderHauptversammlungwerdendurcheinfacheMehrheitderStimmender anwesendenstimmberechtigtenMitgliedergefasst,soweitdieseSatzungnichtsanderes bestimmt.BeiStimmengleichheitgiltderAntragalsabgelehnt.FürSatzungsänderungenist eineMehrheitvon2/3derStimmenderanwesendenstimmberechtigtenMitglieder erforderlich. 6. DieHauptversammlungistohneRücksichtaufdieZahldererschienenenMitglieder beschlussfähig. §11 Vorstand 1. DerVorstandsetztsichzusammenaus dem1.Vorsitzenden dem2.Vorsitzenden demSchriftführer demSchatzmeisterundden Sport-undJugendwart. 2. VorstandimSinnedesS26BGBsindder1.und2.Vorsitzende.SievertretendenVerein gerichtlichundaußergerichtlich.Jedervonihnenistalleinvertretungsberechtigt.Im Innenverhältniswirdder2.VorsitzendejedochnurbeiVerhinderungdes1.Vorsitzenden tätig. 3. DemVorstandobliegtdieVereinsleitungunddieErledigungsämtlicherVereinsgeschäfte.Der 1.VorsitzendeberuftundleitetdieSitzungendesVorstandes.DerVorstandbeschließtmit einfacherMehrheit.BeiStimmengleichheitgiltderAntragalsabgelehnt.DerVorstandist beschlussfähig,wennmehralsdieHälfteseinerMitgliederanwesendist. 4. DerVorstandwirdjeweilsaufdieDauervon2Jahrengewählt.ScheideteinMitglieddes VorstandesinfolgeTododerRücktrittaus,sokannderVorstandindasfreigewordeneAmt biszurnächstenHauptversammlungeinVereinsmitgliedeinberufen.IndiesenFällenistbei dernächstenHauptversammlungeineErgänzungswahldurchzuführen.DieAmtszeitdesin ErgänzungswahlgewähltenMitgliedesendetaufjedenFallgleichzeitigmitderAmtszeitder übrigenMitgliederdesVorstandesdesVereins. §12 Rechnungsprüfer 1. DieMitgliederversammlungwähltzweiKassenprüferundeinenErsatzkassenprüfer,dienicht demgeschäftsführendenVorstandoderGesamtvorstandangehörendürfen. 2. DieAmtszeitderKassenprüferunddesErsatzkassenprüfersentsprichtderdes Gesamtvorstands.DieWiederwahlfüreineweitereAmtszeitistzulässig. 3. DieKassenprüferprüfeneinmaljährlichdiegesamteVereinskassemitallenKonten, BuchungsunterlagenundBelegenunderstattenderMitgliederversammlungdarüber einenBericht. §13 Jahresbeitrag 1. DieJahreshauptversammlungbeschließtjährlichüberdieHöhedesJahresbeitrages. 2. DerJahresbeitragistmitderAufnahmebzw.mitBeginndesVereinsjahreszuentrichten. §14 HaftungundVersicherung 1. DerVereinhaftetgegenüberseinenMitgliedernundDrittennichtfürPersonen-,Sach-und Vermögensschäden,diebeiderAusübungvonLeibesübungenundTeilnahmeanden Vereinsveranstaltungenentstehen.DieHaftungderPersonderVereinsführung,der Lehrwarte,ÜbungsleiterundTourenleiterundsonstigenFachkräftenistebenfalls ausgeschlossen. §15 ÜberdieindenMitgliederversammlungenundVorstandssitzungengefasstenBeschlüssesind Niederschriftenaufzunehmen. DieNiederschriftistvondemVersammlungsleiterunddemSchriftführerzuunterzeichnen. §16 AuflösungdesVereins 1. DerVereinwirdaufgelöst,wenndieMitgliederzahlunter7sinkt. 2. DerVereinkannnurdurchBeschlussderHauptversammlungaufgelöstwerden. HierzuisteineMehrheitvon3/4deranwesendenstimmberechtigtenMitgliedererforderlich. DerAntragaufAuflösungmussmitderEinberufungderHauptversammlungbekanntgegeben werden. 3. BeiderAufhebungdesVereinsoderbeiWegfallsteuerbegünstigterVorteilefälltdas VermögendesVereinsjezurHälfteandiebeidenKindergärteninKlingenmünster - KatholischenKindertagesstätteSanktMichaele.V.(ImStift15,76889Klingenmünster) - Prot.Kita"Tausendfüßler"(Weinstraße20,76889Klingenmünster) dieesunmittelbarundausschließlichfürgemeinnützige,mildtätigeoderkirchlicheZwecke zuverwendenhat. DieMitgliederversammlungvom24.11.1989hatdieÄnderungderSatzungvom 20.September1984in§1Abs.3(Geschäftsjahr)beschlossen.
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