Satzung des Ski-Clubs Klingbachtal e. V. id Fassung vom 27.2.2016

Satzung
des
Ski-ClubsKlingbachtale.V.
i.d.Fassungvom27.2.2016
§1
Name,SitzundVereinsjahr
1.
2.
3.
4.
DerVereinführtdenNamenSki-ClubKlingbachtal.
DerVereinhatseinenSitzinKlingenmünster.
DasVereinsjahrbeginntam1.Januarundendetam31.Dezember.
DerVereinistindasVereinsregistereinzutragen.
§2
ZweckdesVereins
1. DerVereinmitSitzinKlingenmünsterverfolgtausschließlichundunmittelbargemeinnützige
ZweckeimSinnedesAbschnitts"SteuerbegünstigteZwecke"derAbgabenordnung
2. ZweckderKörperschaftistdieFörderungdesSports
3. DerSatzungszweckwirdverwirklichtinsbesonderedurchfolgendeAufgaben:
1.AusbildungundWeiterbildungseinerMitgliederimSkilaufunddieWeiterverbreitungdes
Skilaufes.
2.FörderungdesLehr-undAusbildungswesens.
3.TrainingfürWettkämpfer.
4.DurchführungeigenersportlicherVeranstaltungen.
6.PflegedestouristischenSkilaufes.
7.FörderungdesJugendskilaufesundderjugendpflegerischenTätigkeitseinerJugendgruppe.
8.PflegederGeselligkeitundFörderungdesGemeinschaftsempfindens.
4. ZudiesemZweckstelltderVereinseinenMitgliedernseingesamtesVermögenzur
Verfügung.AllelaufendenEinkünftedesVereinswerdenausschließlichzurErreichungdes
Vereinszweckesverwendet.
5. DerVereinistfreivonallenpolitischen,rassischenoderreligiösenTendenzen.
§3
Gemeinnützigkeit
ZurErreichungdesin§2genanntenZweckeswirdausdrücklichbestimmt:
a) DerVereinistselbstlostätig;erverfolgtnichtinersterLinieeigenwirtschaftlicheZwecke.
b) MittelderKörperschaftdürfennurfürdiesatzungsmäßigenZweckeverwendetwerden.Die
MitgliedererhaltenkeineZuwendungenausMittelnderKörperschaft.Siehabenkeinen
AnteilamVereinsvermögenundhabenwederbeiihremAustrittnochbeiderAuflösungdes
VereinsirgendwelchenAnspruchaufdasVereinsvermögen.
c) AlleVereinsämtersindEhrenämter.
d) EsdarfkeinePersondurchAusgaben,diedemZweckderKörperschaftfremdsind,oder
durchunverhältnismäßighoheVergütungenbegünstigtwerden.
e) DassichausMehreinnahmenbildendeVermögenistZweckvermögenundistalsRücklage
anzusammeln.DieRücklagedarfnurfürsatzungsmäßigeZweckeverwendetwerden.
§4
Verbandszugehörigkeit
1. MitgliedschafteninanderenVerbändenkönnenerworbenwerden,wenndiesdem
Vereinszwecknichtzuwiderläuft.
2. UmdieDurchführungderVereinsaufgabenzuermöglichenkannderVorstanddenEintritt
undAustrittzudenFachverbändenbeschließen.
§5
Mitgliedschaft
1. MitglieddesVereinskannjedePersonwerdenunabhängigvonGeschlecht,Rasseoder
Nationalität.
2. DerVereinbestehtausordentlichenMitgliedern,JugendmitgliedernundEhrenmitgliedern.
3. OrdentlicheMitgliedersindsolcheMitglieder,diebeiihremEintrittoderzuBeginndes
Vereinsjahresdas18.Lebensjahrvollendethaben.
4. JugendmitgliedersindsolcheMitglieder,diebeiihremEintrittoderzuBeginndes
Vereinsjahresdas18.Lebensjahrnochnichtvollendethaben.
5. Familienmitglieder,diedas18.Lebensjahrvollendethaben,sindüberdie
FamilienmitgliedschaftMitgliedbiseineErstausbildungbeendetwird,spätestenszuBeginn
des25.Lebensjahrs.
6. ZuEhrenmitgliedernkönnendurchdenVorstandsolchePersonenernanntwerden,diesich
umdenVerein,denSkilaufoderdenSportimAllgemeineninganzbesonderemMaße
verdientgemachthaben.EhrenmitgliederhabendieRechteordentlicherMitglieder;siesind
vonderBeitragspflichtbefreit.
§6
ErwerbderMitgliedschaft
1. DieAufnahmeerfolgtaufAntragdurchdenVorstand.Siekannabgelehntwerden.Eine
BegründungfürdieVerweigerungderAufnahmebrauchtnichtgegebenzuwerden.
2. AlsAntragisteinAufnahmescheinmitdengenauenPersonalangabendesAntragstellers
unterschriebenabzugeben.BeiMinderjährigenistdieZustimmungdergesetzlichenVertreter
erforderlich.
3. MitAufnahmeerhältdasMitgliedAusweisundAbdruckdieserSatzungundunterwirftsich
derenBestimmungen.
§7
RechteundPflichtenderMitglieder
1. DieMitgliederhabenalleRechteundPflichtendiesichausderSatzungundder
ZweckbestimmungdesVereinsergeben.
2. DieordentlichenMitgliederunddieEhrenmitgliederhabendasaktiveundpassive
Wahlrecht.JugendmitgliedersindbeidenAbstimmungeninderHauptversammlungnicht
stimmberechtigt.IhreInteressenwerdendurchdenJugendwartvertreten.
3. DieMitgliedersindverpflichtet,dieInteressendesVereinsnachKräftenzufördernsowiedie
BeschlüssederVereinsorganezubefolgen.
4. DieMitgliedersindverpflichtet,diejährlichvonderHauptversammlungfestzusetzenden
BeiträgeundUmlagenzuentrichten.
§8
BeendigungderMitgliedschaft
1. DieMitgliedschaftendetdurchTod,freiwilligenAustrittoderAusschluss.Sieendet
außerdemdurchAusschlussausdenVerbänden,denenderVereinangehört.
2. DerBeitragdeslaufendenJahresistinjedemFallezuentrichtenAndere,bereitsbegründete
VerpflichtungengegenüberdemVereinsindnochzuerfüllen.
3. DerAustrittkannnurzumEndeeinesVereinsjahreserklärtwerdenDieAustrittserklärunghat
schriftlichzuerfolgenundmussspätestens6WochenvorAblaufdesVereinsjahresbeim
Vorstandeingegangensein.
4. EinMitgliedkann,nachZubilligungdesrechtlichenGehörs,durchdenVorstand
ausgeschlossenwerden:
a)wegenNichterfüllungsatzungsmäßigerVerpflichtungen;
b)wegenNichtzahlensdesfälligenBeitrages;
c)wegeneinesschwerenVerstoßesgegendieInteressendesVereins;
d)wegenbegangenerunehrenhafterHandlung.
§9
OrganedesVereins
OrganedesVereinssind:
a) dieHauptversammlung
b) derVorstand
§10
Hauptversammlung
1. OberstesOrganistdieHauptversammlung.SieistvomVorstandjährlichimMärzoderApril
einzuberufen.DieEinberufungerfolgtschriftlich.DieTagesordnungistmitderEinberufung
bekanntzugeben.
2. EineaußerordentlicheHauptversammlungistvomVorstandeinzuberufen,wennmindestens
einZehntelderstimmberechtigtenMitgliederdiesverlangtoderwenndieEinberufungvom
Vorstandbeschlossenwird.DemBegehrenaufEinberufungeineraußerordentlichen
HauptversammlungmusseineausgearbeiteteTagesordnungzugrundeliege.
3. ZurTagesordnungeinerordentlichenHauptversammlunggehören
• Jahresberichtdes1.Vorsitzenden;
• Kassenbericht;
• BerichtderRechnungsprüfer;
• BestimmungeinesWahlleiters;
• EntlastungdesVorstandes;
• WahldesVorstandes;
• BestätigungdesJugendwarts;
• WahlderRechnungsprüfer;
• FestsetzungdesJahresbeitrages;
• BehandlungvonAnträgen,WünschenundVerschiedenes.
4. AbstimmungeninderHauptversammlungerfolgendurchStimmzetteloderdurch
Handaufheben.LiegenbeiWahlenmehrereVorschlägevor,soistgrundsätzlichingeheimer
Wahlabzustimmen.Stimmübertragungensindunzulässig.
5. AlleBeschlüsseinderHauptversammlungwerdendurcheinfacheMehrheitderStimmender
anwesendenstimmberechtigtenMitgliedergefasst,soweitdieseSatzungnichtsanderes
bestimmt.BeiStimmengleichheitgiltderAntragalsabgelehnt.FürSatzungsänderungenist
eineMehrheitvon2/3derStimmenderanwesendenstimmberechtigtenMitglieder
erforderlich.
6. DieHauptversammlungistohneRücksichtaufdieZahldererschienenenMitglieder
beschlussfähig.
§11
Vorstand
1. DerVorstandsetztsichzusammenaus
dem1.Vorsitzenden
dem2.Vorsitzenden
demSchriftführer
demSchatzmeisterundden
Sport-undJugendwart.
2. VorstandimSinnedesS26BGBsindder1.und2.Vorsitzende.SievertretendenVerein
gerichtlichundaußergerichtlich.Jedervonihnenistalleinvertretungsberechtigt.Im
Innenverhältniswirdder2.VorsitzendejedochnurbeiVerhinderungdes1.Vorsitzenden
tätig.
3. DemVorstandobliegtdieVereinsleitungunddieErledigungsämtlicherVereinsgeschäfte.Der
1.VorsitzendeberuftundleitetdieSitzungendesVorstandes.DerVorstandbeschließtmit
einfacherMehrheit.BeiStimmengleichheitgiltderAntragalsabgelehnt.DerVorstandist
beschlussfähig,wennmehralsdieHälfteseinerMitgliederanwesendist.
4. DerVorstandwirdjeweilsaufdieDauervon2Jahrengewählt.ScheideteinMitglieddes
VorstandesinfolgeTododerRücktrittaus,sokannderVorstandindasfreigewordeneAmt
biszurnächstenHauptversammlungeinVereinsmitgliedeinberufen.IndiesenFällenistbei
dernächstenHauptversammlungeineErgänzungswahldurchzuführen.DieAmtszeitdesin
ErgänzungswahlgewähltenMitgliedesendetaufjedenFallgleichzeitigmitderAmtszeitder
übrigenMitgliederdesVorstandesdesVereins.
§12
Rechnungsprüfer
1. DieMitgliederversammlungwähltzweiKassenprüferundeinenErsatzkassenprüfer,dienicht
demgeschäftsführendenVorstandoderGesamtvorstandangehörendürfen.
2. DieAmtszeitderKassenprüferunddesErsatzkassenprüfersentsprichtderdes
Gesamtvorstands.DieWiederwahlfüreineweitereAmtszeitistzulässig.
3. DieKassenprüferprüfeneinmaljährlichdiegesamteVereinskassemitallenKonten,
BuchungsunterlagenundBelegenunderstattenderMitgliederversammlungdarüber
einenBericht.
§13
Jahresbeitrag
1. DieJahreshauptversammlungbeschließtjährlichüberdieHöhedesJahresbeitrages.
2. DerJahresbeitragistmitderAufnahmebzw.mitBeginndesVereinsjahreszuentrichten.
§14
HaftungundVersicherung
1. DerVereinhaftetgegenüberseinenMitgliedernundDrittennichtfürPersonen-,Sach-und
Vermögensschäden,diebeiderAusübungvonLeibesübungenundTeilnahmeanden
Vereinsveranstaltungenentstehen.DieHaftungderPersonderVereinsführung,der
Lehrwarte,ÜbungsleiterundTourenleiterundsonstigenFachkräftenistebenfalls
ausgeschlossen.
§15
ÜberdieindenMitgliederversammlungenundVorstandssitzungengefasstenBeschlüssesind
Niederschriftenaufzunehmen.
DieNiederschriftistvondemVersammlungsleiterunddemSchriftführerzuunterzeichnen.
§16
AuflösungdesVereins
1. DerVereinwirdaufgelöst,wenndieMitgliederzahlunter7sinkt.
2. DerVereinkannnurdurchBeschlussderHauptversammlungaufgelöstwerden.
HierzuisteineMehrheitvon3/4deranwesendenstimmberechtigtenMitgliedererforderlich.
DerAntragaufAuflösungmussmitderEinberufungderHauptversammlungbekanntgegeben
werden.
3. BeiderAufhebungdesVereinsoderbeiWegfallsteuerbegünstigterVorteilefälltdas
VermögendesVereinsjezurHälfteandiebeidenKindergärteninKlingenmünster
- KatholischenKindertagesstätteSanktMichaele.V.(ImStift15,76889Klingenmünster)
- Prot.Kita"Tausendfüßler"(Weinstraße20,76889Klingenmünster)
dieesunmittelbarundausschließlichfürgemeinnützige,mildtätigeoderkirchlicheZwecke
zuverwendenhat.
DieMitgliederversammlungvom24.11.1989hatdieÄnderungderSatzungvom
20.September1984in§1Abs.3(Geschäftsjahr)beschlossen.