E U R O P AB E R I C H T Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Inhaltsverzeichnis POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6 EP: Plenarwoche in Straßburg vom 01.02.2016 – 04.02.2016 ................................................................... 6 Vorschau auf das Treffen des Europäischen Rates am 18./19.02.2016 ..................................................... 8 Brexit: ER-Präsident Tusk legt Vorschlag für Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich vor .............. 8 Rat: Tagung des Rates für auswärtige Angelegenheiten am 15.02.2016 ................................................. 10 Rat: Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten am 16.02.2016 ................................................. 11 Kommission: Erste Sitzung der Refit-Plattform ......................................................................................... 11 Erweiterung: Bosnien und Herzegowina stellt Beitrittsantrag.................................................................... 12 STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR .......................................................12 SCHENGEN ...................................................................................................................................................... 12 Rat fordert Griechenland zur Beseitigung der Mängel an seinen Außengrenzen auf ............................... 12 Kommission legt Empfehlungen zur Verbesserung des Grenzschutzes in Griechenland vor .................. 13 Kommission sieht Fortschritte in Rumänien, Herausforderungen in Bulgarien ......................................... 14 ASYL UND MIGRATION ...................................................................................................................................... 14 NATO kündigt Einsatz zur Überwachung des Seeraums in der Ägäis an ................................................ 14 Kommission bilanziert Fortschritte und fordert Rat zur Umsetzung von Beschlüssen auf ........................ 15 Kommission verschärft in neun Fällen Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) ......................................................................... 17 EuGH-Generalanwalt gegen Freiheitsstrafe bei illegaler Durchreise im Schengen-Raum ....................... 18 EuGH-Generalanwalt gegen Ausweisung von Vorbestraften, die alleiniges Sorgerecht haben............... 19 DATENSCHUTZ ................................................................................................................................................. 20 Kommission gibt Einigung auf Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor“ bekannt ................................... 20 GLÜCKSSPIEL .................................................................................................................................................. 21 EuGH-Urteil zur grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland ............................ 21 ENERGIEEFFIZIENZ IM BAUSEKTOR.................................................................................................................... 22 Kommission veröffentlicht Strategie zur Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung .......................... 22 SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 23 Verkehrskommissarin Bulc kondoliert Opfern des Zugunglücks bei Bad Aibling ...................................... 23 Konsultation über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr .................................... 23 LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 24 Kommission begrüßt internationale Einigung auf CO2-Grenzwerte für Flugzeuge ................................... 24 GÜTERVERKEHR .............................................................................................................................................. 24 Rat erhebt keinen Einspruch gegen Verordnung zu Verstößen im Straßenverkehr ................................. 24 2 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 SPORT ............................................................................................................................................................ 25 Kommission kündigt zweite Europäische Woche des Sports an............................................................... 25 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................26 Kommission legt Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung vor ................................................................ 26 ECOFIN: Ergebnisse aus dem Geschäftsbereich des StMJ ..................................................................... 27 EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Frage Verhängung einer Freiheitsstrafe bei illegalem Aufenthalt ................................................................................................................................................... 27 Rechtsausschuss JURI nimmt Text zur Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen an ............. 28 Online Konsultation zu EU-Drogenstrategie und EU-Drogenaktionsplan ................................................. 29 Erstes Treffen der REFIT-Plattform ........................................................................................................... 29 EP-Plenum diskutiert über Gewalt gegen Frauen auf öffentlichen Plätzen .............................................. 29 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................30 Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 11.02.2016 ..................................................... 30 Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 12.02.2016 ................................................................... 31 Portugal: Kommission verabschiedet Stellungnahme zu Haushaltsplan für 2016 - IWF sieht Haushaltsplanungen kritisch ...................................................................................................................... 32 Kommission veröffentlicht Winterprognose 2016 ...................................................................................... 33 Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zu Ratingagenturen........................................ 34 Rat einigt sich auf Finanzierung und Steuerung der Türkei-Fazilität ........................................................ 34 Kommission startet öffentliche Konsultation zur Doppelbesteuerung von Unternehmen ......................... 35 STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................36 W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 36 Kommission veröffentlicht Winterprognose 2016 ...................................................................................... 36 Kommission startet Konsultation zur Ex-post-Evaluierung von ERDF und Kohäsionsfonds .................... 36 Kommission verschiebt Anwendung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II um ein Jahr ............................... 37 EP stimmt gegen Zurückweisung des zweiten Verordnungspakets zur Einführung von Abgasmessungen unter realen Fahrbedingungen (RDE) ....................................................................................................... 37 Rat stimmt dem zweiten Verordnungspaket zur Einführung von Abgasmessungen unter realen Fahrbedingungen (RDE) zu ....................................................................................................................... 37 DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 38 Kommission gibt Einigung auf Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor" bekannt ................................... 38 Kommission veröffentlicht Ergebnisse der Konsultation zu Standardisierungen im Bereich der Informations- und Kommunikationsindustrie ............................................................................................. 39 Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat am 27./28.01.2016 in Amsterdam .................................................. 39 AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 40 EP nimmt Entschließung zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistung an .................................. 40 EP diskutiert Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft ............................................................................. 40 3 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Kommission startet Konsultation zur Behandlung Chinas in Antidumping-Untersuchungen .................... 41 EuGH erklärt Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf Einfuhren von Schuhen aus China und Vietnam als teilweise ungültig ............................................................................................................ 41 Kommission veröffentlicht Text zum Freihandelsabkommen mit Vietnam ................................................ 41 ENERGIE ......................................................................................................................................................... 41 Kommission legt „Winterpaket“ zur Umsetzung der Energieunion vor ...................................................... 42 Kommission startet Konsultation zur Bioenergie ....................................................................................... 42 STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................43 Ergebnisse der Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei vom 15.02.2016 ............................. 43 Kommission startet Verhandlungen zu bilateralen Handelsabkommen über ökologisch erzeugte Produkte mit Kolumbien und Mexiko......................................................................................................................... 43 Kommission veröffentlicht Text zum Freihandelsabkommen mit Vietnam ................................................ 44 Kommission startet Konsultation zur Bioenergie ....................................................................................... 44 EP nimmt Entschließung zur Halbzeitbewertung der EU Biodiversitätsstrategie an................................. 45 Präsidentschaftskonferenz: Europäischer Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen .............. 45 STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................46 ARBEITSMARKT- UND SOZIALPOLITIK ................................................................................................................. 46 ER-Präsident Tusk legt Vorschlag einer „Notbremse" für Sozialleistungen vor ........................................ 46 EP billigt Kompromiss zur Europäischen Plattform gegen Schwarzarbeit ................................................ 46 FRAUEN- UND GLEICHSTELLUNGSPOLITIK .......................................................................................................... 47 EP debattiert über Gewalt gegen Frauen auf öffentlichen Plätzen ........................................................... 47 EP fasst Entschließung zur neuen Strategie für Geschlechtergleichstellung ........................................... 47 ARBEITSMARKT ................................................................................................................................................ 48 Arbeitslosenquote im Euroraum bei 10,4 % .............................................................................................. 48 Kommission legt Quartalsbericht zur Beschäftigungssituation und sozialen Lage vor ............................. 48 STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................49 Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung veröffentlicht Kurzbericht zum aktuellen Entwicklungsstand von Qualifikationsrahmen in Europa ........................................................................... 49 Eurostat-Veröffentlichung zum Fremdsprachenlernen in Europa ............................................................. 49 Strategieplan der EUA für einen freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen .............................. 50 Kommission veröffentlicht erste Ergebnisse der Konsultation zu IKT-Standardisierung .......................... 50 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................51 UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 51 Rat beschließt Fortsetzung der Klimadiplomatie im Jahr 2016 ................................................................. 51 EP und Rat billigen neue Grenzwerte für Abgastests von Dieselfahrzeugen ........................................... 52 EP nimmt Entschließung zur Halbzeitbewertung der EU Biodiversitätsstrategie an................................. 52 4 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Europäische Umweltagentur veröffentlicht Bericht zu Hochwasserrisiken ............................................... 53 Kommission veröffentlicht ersten Umweltbericht der europäischen Luftfahrt ........................................... 53 Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Bericht zur Wasserqualität der Donau .................................. 54 VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 54 Rat stimmt für Einführung einer EU-Tierschutzplattform ........................................................................... 54 Präsidentschaftskonferenz: Europäischer Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen .............. 55 Rat verabschiedet neue Sicherheitsstandards für Schutzausrüstungen, Gasgeräte und Seilbahnen...... 55 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................56 Präsidentschaftskonferenz: Europäischer Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen .............. 56 Kommission startet Konsultation zur Evaluation der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans ................................................................................................................................................................... 56 Europäisches Medizinisches Korps zur schnelleren Reaktion auf Notfälle eingerichtet ........................... 57 Besserer Schutz gegen gefälschte Medikamente ..................................................................................... 57 Eurostat veröffentlicht Statistik zu Krebserkrankungen ............................................................................. 57 IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................58 Kommission veröffentlicht Vorschlag zur koordinierten Nutzung des UHF-Bandes ................................. 58 Ergebnisse der Anhörung zu Standardisierungen im IKT-Sektor ............................................................. 58 5 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT EP: PLENARWOCHE IN STRAßBURG VOM 01.02.2016 – 04.02.2016 Im Zentrum der Plenartagung vom 01.02.2016 – 04.02.2016 stand die Debatte über die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates (ER) am 18./19.02.2016. Daneben wurden das Verfahren für Emissionstests unter realen Fahrbedingungen, die Zukunft des Schengen-Systems, das TiSA-Abkommen, Gewalt und sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen sowie einige außenpolitische Themen behandelt. WESENTLICHE ERGEBNISSE: Vorbereitung der Tagung des ER am 18./19.02.2016: Nachdem ER-Präsident Donald Tusk am 02.02.2016 einen Entwurf für eine Vereinbarung mit der EU hinsichtlich der britischen Reformforderungen vorgestellt hatte, wurden diese am 03.02.2016 in Vorbereitung der Tagung des ER am 18./19.02.2016 im Plenum debattiert. Die Vorschläge Tusks sehen unter anderem Reformen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, der Mitwirkung nationaler Parlamente am EU-Entscheidungsprozess, der Sozialleistungen und der Freizügigkeit vor (siehe hierzu gesonderten Beitrag in diesem EB). Weitere Themen des Treffens des ER am 18./19.02.2016 werden die Umsetzung der Beschlüsse zur Flüchtlingskrise sowie das Europäische Semester 2016 sein. Zukunft des Schengen-Systems: Am 02.02.2016 wurden in der Plenarsitzung die Flüchtlingskrise sowie die Zukunft des SchengenSystems behandelt. Die Abgeordneten waren sich einig, dass eine gemeinsame Strategie und eine effektive Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten notwendig seien, um die Herausforderungen der Migrationskrise erfolgreich zu bewältigen. Im Mittelpunkt der Debatte stand der wirksame Schutz der EU-Außengrenzen und die Aufrechterhaltung des Schengen-Raums. Viele Abgeordnete hoben hervor, dass nur durch einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen den Regelungen des Schengen-Abkommens Rechnung getragen werden könnte. Abgastests unter realen Fahrbedingungen: Am 03.03.2016 wurden in der Plenarsitzung die Abgastests unter realen Fahrbedingungen behandelt. Die Abgeordneten beschlossen, kein Veto gegen den Vorschlag der Kommission zu erheben, der 6 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 eine zeitlich befristete Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte von Dieselfahrzeugen erlaubt (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA): Ebenfalls am 03.02.2016 verabschiedete das EP Empfehlungen für die Verhandlungen über das Abkommen über den internationalen Handel mit Dienstleistungen (TiSA). An diesen sind derzeit 23 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) beteiligt, darunter die EU. Das Abkommen soll einen erleichterten Zugang von EU-Unternehmen zu internationalen Märkten möglich machen. Das EP forderte in seiner Entschließung insbesondere eine Gegenseitigkeit hinsichtlich der Marktöffnung, einen Abbau beschränkender Praktiken von Drittländern gegen EU-Unternehmen, Sonderregelungen für öffentliche Dienstleistungen sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands. Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Frauen: Vor dem Hintergrund der Vorfälle in der Kölner Silvesternacht diskutierten die Abgeordneten am 03.02.2016 mit der EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Corina Creţu, über sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Die Abgeordneten sprachen sich für eine schnelle Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung aus. Im Rahmen der Integration von Migranten müsse auch der Respekt gegenüber europäischen Werten vermittelt werden. Es wurde ferner der Wunsch nach einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geäußert. Die Abgeordneten nahmen dabei Bezug auf eine bereits 2014 vom EP verabschiedete Entschließung (EB 05/14, siehe hierzu Beitrag des StMJ und StMAS in diesem EB). Außenpolitik: Am 03.02.2016 debattierte das Plenum über einige außenpolitische Themen. Im Zentrum der Debatte stand die Verabschiedung von zwei Entschließungen des EP zum Beitrittsprozess von Serbien und Kosovo. Von beiden Staaten wurde eine Fortsetzung des Reformprozesses gefordert, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit von Justiz und Medien, sowie ein Vorgehen gegen organisierte Kriminalität. Die nächste Plenarsitzung in Straßburg findet vom 07.03.2016 - 10.03.2016 statt. Pressemitteilung des EP zur Plenartagung: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160203STO12764/H%C3%B6hepunkte-des-PlenumsBrexit-vs.-UKinEU-Migration-Steuern-EZB-TiSA 7 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 VORSCHAU AUF DAS TREFFEN DES EUROPÄISCHEN RATES AM 18./19.02.2016 Am 18./19.02.2016 wird in Brüssel die Februartagung des Europäischen Rats (ER) stattfinden. Im Zentrum des Treffens wird die Zukunft des Vereinigten Königreich in der EU stehen. Zudem soll über den Umsetzungsstand bereits gefasster Beschlüsse des ER zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise beraten werden. Der ER wird den Kompromissvorschlag des ER-Präsidenten Donald Tusk zu den britischen Reformforderungen diskutieren und will sich auf einen Text einigen. Konkret werden die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten zu den Reformvorschlägen Tusks vom 02.02.2016 in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftspolitische Steuerung, Mitwirkung nationaler Parlamente am EU-Entscheidungsprozess und soziale Sicherheit Stellung nehmen (siehe hierzu gesonderten Beitrag in diesem EB). Ferner wird auf dem Treffen des ER die Flüchtlingskrise behandelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse des ER zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise. Zudem soll sich der ER zur Lage in Syrien und Libyen positionieren. Einladungsschreiben des ER-Präsidenten: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/17-tusk-euco-invitationletter/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Invitation+letter+by+President+Donald+Tusk+to+the+members+of +the+European+Council Tagesordnung des ER: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5072-2016-INIT/en/pdf BREXIT: ER-PRÄSIDENT TUSK LEGT VORSCHLAG FÜR VEREINBARUNG MIT DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH VOR Der Präsident des ER, Donald Tusk, legte am 02.02.2016 einen Vorschlag für Reformen der EU im Sinne der Forderungen des britischen Premierministers David Cameron vor. Die zusammen mit der Kommission und der britischen Regierung ausgearbeiteten Entwürfe beinhalten mehrere Dokumente, wobei im Zentrum der Entwurf einer Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich steht, die im Falle des Verbleibs des Landes in der EU in Kraft treten könnte. Konkret sieht der Entwurf folgende Reformvorschläge vor: Wirtschaft / Euro / Bankenunion: Der Vorschlag beinhaltet die Förderung des gegenseitigen Respekts zwischen Euroländern und Nichteurostaaten. Es dürfe nach Ansicht Tusks keine Diskriminierung von Staaten aufgrund 8 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 unterschiedlicher Währungen erfolgen. Es gelte nun einerseits, die Wirtschafts- und Währungsunion zu festigen, andererseits aber auch einen Rahmen von Rechten und Kompetenzen der Nichteurostaaten festzulegen. Diese dürften indes keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer Beeinträchtigung der Währungsunion führen könnten. Wettbewerbsfähigkeit: Der Entwurf sieht als weitere Zielsetzung die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor. Hierbei werden neben Maßnahmen im Bereich der Energieunion, der Digitalen Agenda und einer ambitionierten Handelspolitik auch die Vereinfachung von Rechtsvorschriften sowie der Abbau von Bürokratie für Unternehmen genannt. Souveränität / Mitwirkung nationaler Parlamente am EU-Entscheidungsprozess: Ferner sind Maßnahmen zur Förderung der Souveränität enthalten, insbesondere bezüglich des Vereinigten Königreichs. So werde eine Sonderstellung des Vereinigten Königreichs dahingehend anerkannt, dass dieses nicht zu einer weiteren politischen Integration verpflichtet werde. Gleichzeitig ist auch eine Stärkung des Subsidiaritätsgrundsatzes vorgesehen, indem den nationalen Parlamenten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein größerer Einfluss zu Teil kommen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Legislativvorschläge, die von einer 55 %-Mehrheit der nationalen Parlamente aus Subsidiaritätsgründen abgelehnt wurden, vom Rat nicht weiter behandelt werden können. Bisher erfolgte nach der Ablehnung eines Vorschlags durch die nationalen Parlamente nur eine Überprüfung auf EU-Ebene. Sozialleistungen und Freizügigkeit: Abschließend legt der Vorschlag mögliche Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Sozialleistungen und im Bereich der Freizügigkeit dar. Konkret wird die Änderung zweier bestehender EU-Regelungen vorgeschlagen. So soll unter anderem im Bereich der VO 883/2004 beim Transfer von Kindergeld ins Ausland der Umfang der Leistungen an den Lebensstandard im Empfangsstaat angepasst werden können. Weiter soll in die VO 492/2011 eine „Notbremse für Sozialleistungen“ zugunsten der Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Danach soll diesen die Möglichkeit eingeräumt werden, nach Genehmigung durch den Rat den Bezug von Aufstockungsleistungen durch Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Zuzug auszusetzen. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Überlastungssituation des Sozialsystems (siehe hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB). 9 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Der Vorschlag von Donald Tusk wurde den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten übermittelt und wird nach Vorarbeiten auf Arbeitsebene beim Treffen des ER am 18./19.02.2016 diskutiert. Entscheidungen sind nicht vor dem 19.02.2016 zu erwarten. Anschreiben Tusks an die Mitglieder des ER und Links zu den Dokumenten: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/02-letter-tusk-proposal-new-settlement-uk/ RAT: TAGUNG DES RATES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN AM 15.02.2016 Am 15.02.2016 tagte der Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel. Wesentliche Ergebnisse waren: Syrien: Es wurde die aktuelle Situation in Syrien diskutiert, insbesondere im Lichte der SyrienGeberkonferenz vom 04.02.2016 in London und der bei der Sitzung der International Syria Support Group am 11.02.2016 am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz vereinbarten Waffenruhe. Grenzschutzhilfe für Libyen: Das Mandat der EU Border Assistance Mission für Libyen (EUBAM Libya) wurde bis August 2016 verlängert. Finanziell wird es mit rund 4,5 Mio. € ausgestattet sein. Weißrussland: Vor dem Hintergrund der gewaltfreien Wahlen von Oktober 2015 wurden die Sanktionen nicht verlängert (Ausnahme: Waffenembargo und Maßnahmen gegen vier Personen, die im Zusammenhang mit dem ungeklärten Verschwinden von Oppositionellen stehen sollen). Schlussfolgerungen zu Moldawien: Dem Land wurde Unterstützung zugesagt, gleichzeitig wurden aber auch weitere Reformanstrengungen, etwa in den Bereichen Wirtschaft und Unabhängigkeit der Justiz, angemahnt. Schlussfolgerungen zur Klimadiplomatie: Die künftige EU-Klimadiplomatie soll mit Blick auf drei Säulen ausgearbeitet werden: Klimapolitik als strategische Priorität der EU-Diplomatie, Umsetzung der Vereinbarung von Paris, verstärkte Anstrengungen bei den verknüpften Herausforderungen von Klimawandel, Wachstum, Stabilität und Migration (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Weitere Themen waren die Lage in Burundi und die Sanktionsverlängerung gegen Personen aus Simbabwe. Die nächste Tagung des Rates für auswärtige Angelegenheiten findet am 14.03.2016 statt. Webseite zur Ratstagung: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2016/02/15/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Foreign+Affairs+Council%2c+15%2f02%2f2016+-+Main+results Ergebnisübersicht: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2016/02/st06122_en16_pdf/ 10 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 RAT: TAGUNG DES RATES FÜR ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN AM 16.02.2016 Am 16.02.2016 tagte der Rat für allgemeine Angelegenheiten. Wesentliche Ergebnisse waren: Vorbereitungen der Tagung des Europäischen Rates (ER) am 18./19.02.2016: Themen dort werden der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich, der Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, die Verabschiedung der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und die Lage in Syrien und Libyen sein. Vorbereitungen der Tagung des ER am 17./18.03.2016: Themen dort sollen nach aktuellem Stand die Flüchtlingskrise und Wirtschaftsthemen sein. Sachstand Interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung: Am 09.03.2016 soll das EPPlenum seine formelle Zustimmung geben, die formelle Zustimmung durch den Rat soll möglichst parallel stattfinden (politische Einigung wurde bereits am 15.12.2015 gefunden). Zudem wurden Empfehlungen an Österreich zur Behebung von Mängeln bei der Anwendung des SchengenBesitzstands verabschiedet. Bulgarien unterrichtete über die Blockade der Grenzübergänge zwischen Bulgarien und Griechenland durch Proteste von griechischen Bauern. Die nächste Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten findet am 15.03.2016 statt. Tagungsseite des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2016/02/16/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=General+Affairs+Council%2c+16%2f02%2f2016+-+Main+results Ergebnisübersicht des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2016/02/st06204_en16_pdf/ KOMMISSION: ERSTE SITZUNG DER REFIT-PLATTFORM Am 29.01.2016 fand die erste Sitzung der REFIT-Plattform der Kommission in Brüssel statt. Das Gremium besteht aus 48 Teilnehmern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen (AdR) und verschiedener Interessengruppen. Die Einrichtung der REFITPlattform geht zurück auf die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung vom 19.05.2015 (EB 10/15) und dient als Instrument zur Bewertung von EU-Vorschriften und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Soweit erforderlich, sollen Vorschläge zu Aufhebung und Änderungen gemacht werden. Über das OnlinePortal „Lighten the Load“ haben EU-Bürger die Möglichkeit, Anregungen an die Plattform zu übermitteln. Von dieser Möglichkeit wurde bereits 250 Mal Gebrauch gemacht. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-188_de.htm 11 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 ERWEITERUNG: BOSNIEN UND HERZEGOWINA STELLT BEITRITTSANTRAG Am 15.02.2016 hat Bosnien und Herzegowina offiziell den Beitritt zur EU beantragt. Das Land ist seit 2003 potentieller Beitrittskandidat. Seitdem wurden eine Reihe von Abkommen mit der EU geschlossen, unter anderem ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, das seit Mitte 2015 in Kraft ist (EB 11/15). Als nächsten Schritt beauftragt der Rat die Kommission, die Fähigkeit des Landes zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien zu beurteilen. Wenn sich die Kommission positiv äußert, muss der Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-303_en.htm Weitere Informationen zum Beitrittsprozess von Bosnien und Herzegowina: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6034_en.htm http://ec.europa.eu/enlargement/countries/detailed-country-information/bosnia-herzegovina/index_en.htm STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR SC H EN G E N RAT FORDERT GRIECHENLAND ZUR BESEITIGUNG DER MÄNGEL AN SEINEN AUßENGRENZEN AUF Am 12.02.2016 verabschiedete der Rat eine förmliche Empfehlung zur Beseitigung der schwerwiegenden Mängel, die im Schengen-Evaluierungsbericht zu Griechenland hinsichtlich des Schutzes der griechischen EU-Außengrenzen festgestellt wurden (EB 02/16). Der Rat folgte damit dem Beschlussvorschlag der Kommission vom 02.02.2016, die (siehe weiterer Beitrag in diesem EB). Notwendig seien insbesondere eine Verbesserung des Registrierungsverfahrens von Migranten sowie ein Datenabgleich mit dem Schengener Informationssystem (SIS) und den Datenbanken von EUROPOL und den Mitgliedstaaten. Durch die Bereitstellung der entsprechenden technischen Infrastruktur solle auch die Abnahme von Fingerabdrücken nach den Standards des EURODAC-Systems konsequenter umgesetzt werden. Bei irregulären Migranten, die kein Asyl suchen, seien umgehend Rückkehrverfahren einzuleiten. Zudem fordert der Rat Griechenland dazu auf, einen lückenlosen Schutz der Seegrenzen zur Türkei sicherzustellen und regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen. Durch eine bessere Schulung des eingesetzten Personals solle der Umlauf gefälschter Dokumente unterbunden und das Risiko eines Einsickerns terroristischer Kämpfer gesenkt werden. Der Rat weist in seinem Beschluss zudem darauf hin, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen eine enge Kooperation mit der Türkei anzustreben ist. Sollten drei Monate nach Verabschiedung der Empfehlungen durch den Rat die Mängel fortbestehen, kann der Rat – auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission – empfehlen, in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder an bestimmten Grenzabschnitten 12 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 wieder Grenzkontrollen zu Griechenland einzuführen. Damit würde Griechenland de facto (temporär) aus dem Schengenraum ausgeschlossen. Weitere Informationen: PM des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-schengen-evaluation-of-greece Beschluss des Rates: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5985-2016-INIT/en/pdf Achter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengenraums (in Englisch): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/borders-andvisas/schengen/docs/eighth_biannual_report_on_the_functioning_of_the_schengen_area_en.pdf Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über den Schengener Grenzkodex: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0562-20131126&from=DE Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 über den Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1053&from=DE KOMMISSION LEGT EMPFEHLUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES GRENZSCHUTZES IN GRIECHENLAND VOR Die Kommission hat am 02.02.2016 den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Beseitigung der schwerwiegenden Mängel vorgelegt, die in dem Evaluierungsbericht über die Anwendung der SchengenBestimmungen im Bereich des Schutzes der EU-Außengrenzen durch Griechenland festgestellt worden waren (EB 02/16). Eine Expertenkommission hatte bei unangekündigten Kontrollen im November 2015 in Griechenland tiefgreifende Mängel festgestellt und kam zu dem Ergebnis, dass an den griechischen EUAußengrenzen irreguläre Migranten nicht wirksam identifiziert und registriert werden. Fingerabdrücke werden demnach nicht systematisch erfasst und Reisedokumente nicht systematisch auf deren Echtheit überprüft oder mit sicherheitsrelevanten Datenbanken – wie dem Schengener Informationssystem (SIS), Interpol und nationalen Datenbanken – abgeglichen. Die nun von der Kommission vorgeschlagenen, umfassenden Empfehlungen sollen helfen, diese Mängel zu beseitigen. Nach Annahme der Empfehlung durch die Kommission müssen diese noch vom Rat bestätigt werden. Da jedoch bereits der SchengenEvaluierungsausschuss zugestimmt hat, ist von einer raschen Billigung durch den Rat auszugehen. Griechenland hat dann drei Monate Zeit, um die Empfehlungen umzusetzen. Gelingt dies nicht, kann die Kommission ein Verfahren nach Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes einleiten und den Mitgliedstaaten empfehlen, wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Griechenland einzuleiten. Weitere Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-211_de.htm Schengener Grenzkodex: 13 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0562-20131126&from=DE Erläuterungen zum Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1053&from=DE KOMMISSION SIEHT FORTSCHRITTE IN RUMÄNIEN, HERAUSFORDERUNGEN IN BULGARIEN Die Kommission hat am 27.01.2016 im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) jeweils einen Bericht zu den Fortschritten Bulgariens und Rumäniens bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption vorgelegt. Die Berichte stellen eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen über eine künftige Mitgliedschaft beider Mitgliedstaaten im Schengenraum dar. In dem Jahresbericht 2015 zu Rumänien diagnostiziert die Kommission Erfolge Rumäniens bei der Bekämpfung der Korruption sowie bei der Vereinheitlichung der Rechtsprechung und fordert eine kontinuierliche Weiterführung dieser Entwicklungen im Jahr 2016. Der Jahresbericht 2015 zu Bulgarien attestiert, dass es dem Mitgliedstaat gelungen sei, nach einer Phase der Instabilität das Anliegen der Korruptionsbekämpfung wieder auf die Agenda zu setzen. Bei der Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Korruption sei es jedoch zu Rückschlägen gekommen. Die langsamen Fortschritte in Fällen von Korruption auf hoher Ebene und organisierter Kriminalität untergraben nach Auffassung der Kommission weiterhin das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit der bulgarischen Behörden, dem Recht Geltung zu verschaffen. Die Kommission forderte beide Mitgliedstaaten zu weiteren Anstrengungen auf und bot Unterstützung im laufenden Reformprozess an, zum Beispiel mit Hilfe des 2015 geschaffenen Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen (Structural Reform Support Service – SRSS). Die bulgarische Regierung hat angekündigt, weitere Hilfen in Anspruch nehmen zu wollen. Weitere Informationen: PM der Kommission zu Fortschritten in Rumänien: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-152_de.htm Fortschrittsbericht der Kommission zu Rumänien: http://ec.europa.eu/cvm/docs/com_2016_41_de.pdf PM der Kommission zu Fortschritten in Bulgarien: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-153_de.htm Fortschrittsbericht der Kommission zu Bulgarien: http://ec.europa.eu/cvm/docs/com_2016_40_de.pdf AS Y L UN D M IG R AT IO N NATO KÜNDIGT EINSATZ ZUR ÜBERWACHUNG DES SEERAUMS IN DER ÄGÄIS AN Am 11.02.2016 haben die Verteidigungsminister der NATO-Staaten bei einem Treffen in Brüssel über einen kurzfristig eingebrachten Vorschlag Deutschlands, Griechenlands und der Türkei für einen Einsatz der Militärallianz zur Überwachung des Seeraums in der Ägäis beraten und sich im Grundsatz auf eine 14 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 entsprechende Mission des Bündnisses verständigt. Schiffe der NATO sollen demnach Schiffsbewegungen überwachen und permanente Lagebilder erstellen, die es erleichtern sollen, Schleusungsaktivitäten frühzeitig zu erkennen und gegen diese vorzugehen. Noch ist nicht im Detail bekannt, welche Aufgaben die beteiligten NATO-Soldaten genau übernehmen werden, da das Einsatzmandat und die „Rules of Engagement“ derzeit erarbeitet und mit betroffenen Akteuren abgestimmt werden. Dabei ist insbesondere eine Abgrenzung zu den Aufgaben von zivilen Stellen der Staaten im Seegebiet sowie zu den Aufgaben der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Dem Vernehmen nach ist jedoch eines der Ziele der Operation, schiffbrüchige Migranten künftig nicht mehr in Griechenland an Land zu bringen, sondern zurück an die türkische Küste zu transportieren. Spekuliert wird zudem über eine mögliche Erweiterung des Einsatzmandats von der Seeraumüberwachung auf die Überwachung auch der Landgrenze zwischen der Türkei und Syrien, wodurch NATO-Verbände in einem Gebiet operieren würden, in dem auch von Russland unterstützte Milizen aktiv sind. Details zum Zuschnitt des NATO-Einsatzes werden einem Beschluss der NATO-Verteidigungsminister zu entnehmen sein, der am 24.02.2016 verabschiedet werden soll. Weitere Informationen: PM der NATO: http://www.nato.int/cps/en/natohq/news_127981.htm KOMMISSION BILANZIERT FORTSCHRITTE UND FORDERT RAT ZUR UMSETZUNG VON BESCHLÜSSEN AUF Die Kommission hat am 10.02.2016 mit Blick auf den bevorstehenden Europäischen Rat (ER) am 18./19.02.2016 ein umfangreiches Paket an Mitteilungen, Berichten, Empfehlungen und Beschlussvorschlägen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verabschiedet. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten zu einem koordinierten Vorgehen anzuhalten. Zentrales Dokument ist die Mitteilung „Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Fortschritte bei den Prioritäten“. Sie bilanziert Fortschritte, zum Beispiel bei der Abnahme von Fingerabdrücken in Italien und Griechenland, stellt im Zusammenspiel mit mehreren angefügten Fortschrittsberichten (unter anderem zur Situation in Griechenland) jedoch vor allem die umfangreichen Defizite bei der Umsetzung beschlossener Maßnahmen dar. Um „der Situation wieder Herr zu werden“ fordert die Kommission den Rat dazu auf, sich am 18./19.02.2016 zu einer raschen und vollständigen Umsetzung der Beschlüsse zu verpflichten und die Bestimmungen des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) und des Schengener Grenzkodex konsequent anzuwenden. Konkret fordert die Kommission, dass binnen weniger Wochen die ausstehenden Hotspots fertig gestellt, Migranten zuverlässig registriert, die Unverletzlichkeit der Grenzen wiederhergestellt, Aufnahmekapazitäten aufgestockt, Rückführungen maximiert und besonders schutzbedürftige Flüchtlinge besser unterstützt werden. Griechenland fordert die Kommission dazu auf, die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme von Dublin-Rücküberstellungen zu schaffen. Die auf der Westbalkan-Route liegenden Staaten mahnt die Kommission, die beschlossenen Schritte zügig umzusetzen und insbesondere die Praxis des „Durchwinkens“ von Migranten zu beenden, die in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag stellen wollen. Wer keinen Asylantrag im jeweiligen Land stellen wolle, 15 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 solle an der Grenze zurückgewiesen werden. Um ihre Forderungen zu unterstreichen, brachte die Kommission am 10.02.2016 zudem „Erinnerungsschreiben“ an die Mitgliedstaaten auf dem Weg, in denen sie eine raschere Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse anmahnt. In neun Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Migration – unter anderem gegen die Bundesrepublik Deutschland – leitete sie die jeweils nächste Stufe ein. Zugleich schlug die Kommission eine Entlastung Österreichs vor; sie legte hierzu einen Vorschlag vor, der vorsieht, für ein Jahr die Umsiedlung von 30 % der Antragsteller auszusetzen, die im Zuge der Umsiedlungsbeschlüsse nach Österreich umgesiedelt werden sollen. Ergänzend veröffentlichte die Kommission Fortschrittsberichte zur Situation in Italien, Griechenland und auf dem Westbalkan sowie zur Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei. Die Kommission veröffentlichte zudem Übersichten zu den Finanzzusagen der Mitgliedstaaten für die beschlossenen EU-Treuhandfonds für Afrika und Syrien und kündigte an, die empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenzen in Griechenland einzuleiten, sobald der Rat der entsprechenden Empfehlung zugestimmt hat. Weitere Informationen: PM der Kommission zur Mitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-271_de.htm?locale=en PM der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Migration: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-270_de.htm PM der Kommission zu den Fortschrittsberichten bezüglich Italien, Griechenland, Westbalkan: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-269_de.htm PM der Kommission zum Fortschrittsbericht zum Aktionsplan EU-Türkei: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-268_de.htm Mitteilung „Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Fortschritte bei den Prioritäten“: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_de.pdf Empfehlung der Kommission an Griechenland zu Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementationpackage/docs/commission_recommendation_addressed_to_the_hellenic_republic_20160210_de.pdf Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich zugewiesen wurden: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/council_implementing_decision_20160210_de.pdf Fortschrittsbericht zum Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_01_de.pdf 16 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Fortschrittsbericht zu Griechenland: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_02_de.pdf Fortschrittsbericht zu Italien: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_03_de.pdf Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_04_de.pdf Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Beschlüsse zum Westbalkan: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_05_de.pdf Bericht zu laufenden Maßnahmen zum Schutz minderjähriger Migranten: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_06_de.pdf Übersicht der Finanzzusagen zugunsten der EU-Treuhandfonds für Afrika und Syrien: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_07_de.pdf Übersicht zu laufenden Verfahren gegen Mitgliedstaaten im Bereich der Migrationspolitik: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_08_de.pdf Übersicht der Unterstützungsleistungen der Mitgliedstaaten für Serbien, Slowenien, Kroatien und Griechenland im Rahmen des EU-Katastrophenschutzmechanismus: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_09_de.pdf Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0032&from=en Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0033&from=DE KOMMISSION VERSCHÄRFT IN NEUN FÄLLEN VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN VERSTÖßEN GEGEN BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ASYLSYSTEMS (GEAS) Die Kommission leitete am 10.02.2016 in neun laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen angelasteter Verstöße gegen Bestimmungen des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) weitere Schritte gegen die betroffenen Mitgliedstaaten ein. Sie erließ mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen unvollständiger oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien, die eine größere Konvergenz der nationalen Asylsysteme bewirken sollen. Die Beschlüsse betreffen Deutschland (2 Fälle), Estland, Slowenien (2 Fälle), Griechenland, Frankreich, Italien und Lettland. Die Verfahren beziehen sich dabei erstens auf die Asylverfahrensrichtlinie 17 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 (Richtlinie 2013/32/EU). Die Kommission forderte Deutschland, Estland und Slowenien dazu auf, die nationalen Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie ergriffen haben. Ein weiteres Verfahren gegen Deutschland bezieht sich auf die Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU). Hier wurde Deutschland dringend dazu aufgefordert, die Maßnahmen zur Umsetzung in nationales Recht mitzuteilen. Fünf weitere Beschlüsse der Kommission beziehen sich auf die Richtlinie 2011/51/EU zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über langfristig Aufenthaltsberechtigte (Richtlinie 2003/109/EG) auf Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Die Kommission beanstandete die Unvollständigkeit der Maßnahmen Griechenlands, Frankreichs, Italiens, Lettlands und Sloweniens. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, der Kommission bis 20.05.2013 die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitzuteilen; die Kommission hatte in den genannten Verfahren jedoch die Umsetzung sowie die Mitteilungen der Mitgliedstaaten als unvollständig beanstandet. Nach Erhalt der mit Gründen versehenen Stellungnahme in den genannten Verfahren haben die Mitgliedstaaten nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten. Tun sie dies nicht oder zeigt sich die Kommission nicht mit den Antworten zufrieden, kann sie den EuGH anrufen. Weitere Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-270_de.htm Merkblatt der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6223_de.htm Übersicht zu laufenden Verfahren gegen Mitgliedstaaten im Bereich der Migrationspolitik: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_08_de.pdf Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0032&from=en Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0033&from=DE Richtlinie 2011/51/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:132:0001:0004:DE:PDF Richtlinie über langfristige Aufenthaltsberechtigte (Richtlinie 2003/109/EG): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0109:DE:HTML Eurodac-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV:l33081 EUGH-GENERALANWALT GEGEN FREIHEITSSTRAFE BEI ILLEGALER DURCHREISE IM SCHENGENRAUM EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 02.02.2016 seine Schlussanträge zur Rechtssache C-47/15 Sélina Affum / Préfet du Pas de Calais et Procureur général de la Cour d'appel de Douai vorgelegt. Er nahm 18 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 darin zu der vom Kassationshof der Republik Frankreich vorgelegten Frage Stellung, ob nach der Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungs-RL vom 2008/115/EG vom 16.12.2008) die illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das nationale Hoheitsgebiet mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wenn sich die fragliche Person auf der Durchreise mit dem Ziel befindet, wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen. Der EuGH-Generalanwalt verneint dies für den vorliegenden Fall, in dem die Angeschuldigte – eine mit Ausweispapieren einer anderen Person aufgegriffene Migrantin aus Afghanistan, die über Frankreich nach Großbritannien einwandern wollte – von den französischen Behörden in Verwaltungshaft genommen wurde, um nach Belgien rücküberstellt zu werden. Der EuGH-Generalanwalt argumentiert, die Rückführungslinie stehe einer Inhaftnahme und der Verhängung einer Freiheitsstrafe entgegen, da die Angeschuldigte nicht in den Schengen-Raum (in dem sie sich durch ihren Aufenthalt in Belgien und Frankreich bereits befand) einreisen, sondern diesen verlassen wollte (da das Vereinigte Königreich nicht zum Schengen-Raum gehört). Wäre die Angeschuldigte hingegen bei der illegalen Einreise über eine EU-Aussengrenze aufgegriffen worden, wäre die Rückführungs-RL nicht anwendbar und könnte somit auch nicht einer Freiheitsstrafe im Wege stehen. Für den vorliegenden Fall hingegen vertritt der Generalanwalt die Auffassung, dass gegen die Drittstaatsangehörige nicht allein deshalb eine Freiheitsstrafe verhängt werden darf, weil sie sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält. Weitere Informationen: PM des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160009de.pdf Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174070&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=670478 EUGH-GENERALANWALT GEGEN AUSWEISUNG VON VORBESTRAFTEN, DIE ALLEINIGES SORGERECHT HABEN EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 04.02.2016 seine Schlussanträge zu den Rechtssachen C165/14 (Alfredo Rendón Marín / Administración del Estado) und C-304/14 (Secretary of State for the Home Department / CS) vorgelegt und votiert, dass es nicht zulässig sei, einen Drittstaatsangehörigen, der das alleinige Sorgerecht für einen minderjährigen Unionsbürger hat, aus einem Mitgliedstaat auszuweisen oder ihm einen Aufenthaltstitel zu versagen, nur weil er vorbestraft ist. Eine Ausweisung könne nur erfolgen, wenn sie verhältnismäßig und auf zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit sowie das persönliche Verhalten des Drittstaatsangehörigen gestützt sei. Dieses Verhalten müsse eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen. Die Richtlinie 2004/38/EG vom 29.04.2004 über die Freizügigkeit und die Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen erlaube es hingegen nicht, eine Ausweisung alleine auf frühere Straftaten zu stützen, wenn die betroffene Person das alleinige Sorgerecht für einen minderjährigen Unionsbürger innehat. Eine Versagung des Aufenthalts habe dann nämlich zur Folge, dass auch der minderjährige Unionsbürger das Gebiet der EU verlassen müsse, was dessen aus der 19 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Unionsbürgerschaft resultierende Rechte unzulässig beeinträchtige. Eine Ausweisung sei daher nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich, so Generalanwalt Szpunar. Weitere Informationen: PM des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160012de.pdf Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174103&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=1181343 D AT E N SC HUT Z KOMMISSION GIBT EINIGUNG AUF NACHFOLGEVEREINBARUNG ZU „SAFE HARBOR“ BEKANNT Die Kommission hat am 02.02.2016 bekannt gegeben, dass sie mit den zuständigen Behörden der USA eine Verständigung über eine Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor“ erzielt hat. Die Vereinbarung mit dem Titel „EU-USA-Privacy Shield“ soll den umfassenden Anforderungen des Urteils vom 06.10.2015 gerecht werden, mit dem der EuGH die sogenannte Safe-Harbor-Adäquanz-Entscheidung der Kommission, auf deren Grundlage Datenverarbeitungen in den USA als den Anforderungen in der EU entsprechend testiert worden waren, außer Kraft gesetzt hatte. Die von der Kommission zunächst nur in Umrissen vorgestellten Eckpunkte der künftigen Vereinbarung umfassen (1) strenge Verpflichtungen für US-Unternehmen, die personenbezogene Daten von Unionsbürgern verarbeiten und robuste Vorkehrungen zu deren Durchsetzung, (2) Schutzvorkehrungen und Transparenzverpflichtungen für den Zugriff von US-Regierungsstellen auf personenbezogene Daten von Unionsbürgern sowie (3) einen effektiven Rechtsschutz für Unionsbürger auf verschiedenen Ebenen. Die Ankündigung der Kommission folgt auf einen Verhandlungsmarathon mit Blick auf die Ankündigung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, ab dem 31.01.2016 jede Art von Datentransfers in die USA zu überprüfen, sollte bis zu diesem Termin keine Nachfolgeregelung der Kommission mit den USA vorliegen, die den Anforderungen des EuGH-Urteils entspricht. Im weiteren Verfahren beauftragte das Kollegium der Kommission Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová mit der Erstellung einer neuen Adäquanzentscheidung, auf deren Grundlage die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den USA fortgesetzt werden kann. Diese Entscheidung muss nach Anhörung und Zustimmung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten von der Kommission angenommen werden. Von Seiten der USA wurde zugesichert, die in der Vereinbarung vorgesehenen Elemente und Instrumente zur Gewährleistung eines adäquaten Datenschutzes zu schaffen. Nach Ankündigung der Kommission soll eine neue Adäquanzentscheidung für Datentransfers in die USA innerhalb von drei Monaten in Kraft gesetzt werden. Dem Vernehmen nach will die Kommission bereits in der achten Jahreswoche den Mitgliedstaaten und den unabhängigen Datenschutzbehörden einen Entscheidungsentwurf vorlegen. 20 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Weitere Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-216_de.htm Mitteilung der Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0566&qid=1454585525007&from=DE G LÜC K S S PI EL EUGH-URTEIL ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERMITTLUNG VON SPORTWETTEN IN DEUTSCHLAND Der EuGH hat mit Urteil vom 04.02.2016 in der Rechtssache C-336/14 (Strafverfahren gegen Frau Sebat Ince wegen der Vermittlung von Sportwetten in Deutschland ohne Genehmigung) entschieden, dass Unionsrecht der Ahndung einer nicht vom betreffenden Mitgliedstaat lizenzierten Vermittlung von Sportwetten nach nationalem Recht entgegenstehen kann. Das Gericht folgte insoweit den Schlussanträgen von Generalanwalt Maciej Szpunar vom 22.10.2015 (EB 18/15). Der Entscheidung liegt ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Sonthofen wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels zugrunde. In dem Verfahren wird der Angeklagten Frau Ince zur Last gelegt, in der von ihr betriebenen „Sportsbar“ über einen dort aufgestellten Spielautomaten Sportwetten an einen Wettveranstalter mit Sitz und Lizenz in Österreich vermittelt zu haben. Allgemein hat der EuGH in seinen Urteilsgründen erneut bestätigt, dass das Unionsrecht nicht zu einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes zwingt. Es ist Sache des Mitgliedstaates zu entscheiden, ob er ein Staatsmonopol oder ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung etablieren möchte. Hinsichtlich des GlüStV von 2008 entschied der EuGH, dass die Dienstleistungsfreiheit der strafrechtlichen Ahndung einer unerlaubten Vermittlung von Sportwetten entgegensteht, wenn das nationale Gericht bei seiner abschließenden Beurteilung zu der Auffassung gelangen sollte, dass die Erlaubnispflicht im Rahmen eines staatlichen Monopols besteht und dieses Monopol unionsrechtswidrig ist. Dies gilt auch, wenn private Anbieter zwar theoretisch eine Erlaubnis erhalten können, aber nicht sichergestellt ist, dass die Interessenten Kenntnis von den Erlaubnisvoraussetzungen haben und deshalb ein von nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig festgestelltes Sportwettmonopol fortbesteht. Im Hinblick auf die neue Rechtslage seit 01.07.2012 (GlüÄndStV) steht die Dienstleistungsfreiheit der Ahndung einer unerlaubten Vermittlung von Sportwetten nur dann entgegen, wenn das nationale Gericht zu der Auffassung gelangen sollte, dass zum einen das Konzessionsverfahren gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder den Transparenzgrundsatz verstößt und zum anderen das für unionsrechtswidrig befundene Sportwettmonopol faktisch weiter angewendet werde. Angesichts dieser Entscheidung muss davon ausgegangen werden, dass die Vermittlung und Veranstaltung von unerlaubten Sportwetten weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne, falls das nationale Gericht die vom EuGH formulierten Voraussetzungen bejahen sollte. 21 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Weitere Informationen: PM des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160010de.pdf Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174105&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=512564 Schlussanträge des Generalanwalts: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=170242&pageIndex=0&doclang=de&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=792574 EN E RG IE E FFI ZI E NZ I M B AU S E KT O R KOMMISSION VERÖFFENTLICHT STRATEGIE ZUR OPTIMIERUNG DER WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG Die Kommission hat am 16.02.2016 erstmals eine Strategie zur Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden sowie der Industrie vorgestellt. Die Strategie ist eingebettet in das Vorschlagspaket der Kommission zur Schaffung einer Energieunion, die als ein wesentliches Ziel eine größtmögliche Unabhängigkeit der Europäischen Union von Energieimporten aus Drittstaaten ermöglichen soll. Da die Wärme- und Kälteerzeugung für Gebäude und Industrie nach Berechnungen der Kommission für 50 % des jährlichen Energieverbrauchs in der EU verantwortlich ist, gelten Einsparungen durch Energieeffizienz als ein wesentliches Mittel für das Erreichen der Ziele der Energieunion. Energieeinsparungen werden in der Energieunion als weiterer Energieträger verstanden, der als Ressource zur Vermeidung von Kosten, Abhängigkeiten und Emissionen optimiert werden soll. Im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden ist es Ziel der Kommission, den Gebäudebestand in Europa bis 2050 auf emmissionsarme Energiesysteme umzustellen, Einfuhren fossiler Brennstoffe im Wert von 45 Mrd. € einzusparen und die CO2-Emmissionen um 30 % zu reduzieren. Wie sie diese Ziele erreichen will, leitet die Kommission von den wesentlichen Gründen für den hohen Energiebedarf bei Gebäuden ab: Ein Gebäudebestand mit Heizungsanlagen geringer Effizienz, von denen außerdem große Teile ihre technische Lebensdauer überschritten haben, sowie die geringe Renovierungsquote bei Bestandsbauten von unter 1 %. Hier soll die aktuelle Strategie ansetzen. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei der Renovierung von Wohngebäuden durch Austausch der Heizungsbzw. Kühlungsanlagen sowie durch einen optimierten Einsatz von Dämmmaterialien. Renovierungen öffentlicher Gebäude sollen vorangebracht werden, indem der Umbau auf bewährte Energieeffizienzmodelle gefördert wird. Neben der Ertüchtigung bestehender Technik und Bauten soll zudem durch Fördermittel der Anteil erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung weiter gesteigert werden. Weitere Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-307_de.htm Strategie zur Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: 22 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-311_de.htm Faktenblatt der Kommission zur Strategie: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-311_de.htm Maßnahmenpaket zur Energieunion: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0080&from=DE Hintergrundinformation Heizen und Kühlen (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-efficiency/heating-and-cooling Energiefahrplan 2050: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:52011DC0885 SC HI E N EN V E RK E HR VERKEHRSKOMMISSARIN BULC KONDOLIERT OPFERN DES ZUGUNGLÜCKS BEI BAD AIBLING Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat das Zugunglück bei Bad Aibling am 09.02.2016 zum Anlass genommen, den Opfern ihr Mitgefühl auszusprechen. Wörtlich sagte die Kommissarin nach einer Mitteilung der Kommission: „Ich bedaure den tragischen Verlust von Menschenleben bei diesem Zugunglück in Süddeutschland.“ Die Kommission und die Europäische Eisenbahnagentur ERA würden die Situation verfolgen und, so die Mitteilung, stünden bereit, Hilfe zu leisten. Nähere Angaben machte die Kommission nicht. Weitere Informationen: PM der Kommission: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13987_de.htm KONSULTATION ÜBER DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER FAHRGÄSTE IM EISENBAHNVERKEHR Am 09.02.2016 hat die Kommission eine Konsultation zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr eingeleitet, Bis zum 05.05.2016 haben Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Verwaltungen und Industrievertreter Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen einzubringen. Ziel der Kommission ist es, Handlungsbedarf beim Schutz von Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr zu identifizieren. Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich unter anderem auf die Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen, die Verfügbarkeit von Fahrkarten, die Haftung für Fahrgäste, Gepäck und bei Verspätungen sowie die Erbringung von Hilfeleistungen an Bahnhöfen und in Zügen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Bereits im Jahr 2013 hat die Kommission einen Bericht über die Anwendung der Verordnung veröffentlicht, der Verbesserungspotentiale insbesondere bei der Umsetzung der Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten, dem barrierefreien Zugang und der Pünktlichkeit im Zugverkehr aufzeigte. Der Bericht ist Grundlage der nun eingeleiteten Konsultation, die anhand der identifizierten Potentiale strukturiert ist. Die Befragung gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, neben einer Skalenbewertung auch eigene Anmerkungen und Vorschläge einzubringen. Die Ergebnisse der Konsultation 23 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 gehen in den Prozess der Folgenabschätzung über die Relevanz und Effektivität der Verordnung ein und stellen damit eine Grundlage für eine mögliche Revision der Verordnung über Passagierrechte im Eisenbahnverkehr dar. Weitere Informationen: Konsultation über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr: http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/consultations/2016-02-03-rail-rights-and-obligations_en.htm Online-Fragebogen für Organisationen: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/rail-pax-rights-obligations-2016-organisations LUFT V E RK E HR KOMMISSION BEGRÜßT INTERNATIONALE EINIGUNG AUF CO2-GRENZWERTE FÜR FLUGZEUGE Die Kommission hat am 09.02.2016 die erstmalige internationale Einigung auf CO 2-Grenzwerte für Flugzeuge begrüßt. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hatte am 08.02.2016 verkündet, dass nach sechsjährigen Verhandlungen bei einer Ausschusssitzung in Montreal erstmals CO 2-Grenzwerte für Flugzeuge festgelegt worden sind. Verkehrskommissarin Violeta Bulc betonte, dass die Vereinbarung ein wichtiger Schritt sei für die Reduktion von Emissionen im Luftverkehr. Dies komme den ehrgeizeigen Zielen der Kommission bei der Klimapolitik, der Schaffung einer Energieunion und der Umsetzung einer neuen EULuftfahrtstrategie entgegen. Die neuen Standards werden die Zertifizierung von Flugzeugen wesentlich beeinflussen, da sie schärfere Anforderungen an den Treibstoffverbrauch nach sich ziehen werden. Sie sollen ab 2020 für alle neuen Flugzeugtypen gelten; für bereits heute zugelassene Flugzeugtypen besteht ab dem Jahr 2028 eine Zertifizierungspflicht gemäß der neuen Grenzwerte. Die Organisation ICAO geht davon aus, dass hierdurch rund 650 Mio. Tonnen CO2 bis 2040 eingespart werden können. Eine formale Annahme der Einigung durch den ICAO-Ausschuss wird für Anfang 2017 erwartet. Weitere Informationen: PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-267_en.htm Hintergrundinformationen der ICAO: http://www.icao.int/Newsroom/Pages/New-ICAO-Aircraft-CO2-Standard-One-Step-Closer-To-FinalAdoption.aspx G ÜT ER V E RK E HR RAT ERHEBT KEINEN EINSPRUCH GEGEN VERORDNUNG ZU VERSTÖßEN IM STRAßENVERKEHR Der Rat befasste sich am 12.02.2016 mit dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können, sowie zur Änderung von 24 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG zu Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr. Ziel der Kommission ist es, eine Liste aller schwerwiegenden Verstöße gegen die Unionsvorschriften einzuführen, die nach Kategorien, Art und Schweregrad auflistet, welche zusätzlich zu den in Anhang IV der Verordnung EG/1071/2009 bereits aufgeführten Verstößen zur Aberkennung der Zuverlässigkeit des Kraftverkehrsunternehmens oder des Verkehrsleiters führen können. Die Liste soll insofern zu einer Harmonisierung des Vollzugs der zu Grunde liegenden Rechtsvorschrift beitragen; ob in einem konkreten Fall ein Verfahren eingeleitet wird und mit welchem Ergebnis soll jedoch den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Entscheidung vorbehalten bleiben. Der Rat erhob keine Einwände gegen den Kommissionvorschlag. Wenn auch das Parlament zustimmt, kann die Kommission die Verordnung erlassen. Weitere Informationen: Beschluss des Rates: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14877-2015-INIT/de/pdf Kommissionsvorschlag: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14877-2015-ADD-1/de/pdf Stellungnahme Österreichs: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5688-2016-ADD-1/de/pdf S PO RT KOMMISSION KÜNDIGT ZWEITE EUROPÄISCHE WOCHE DES SPORTS AN Am 24.11.2015 kündigte der EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport Tibor Navracsics an, dass die zweite Europäische Woche des Sports vom 10.09. bis 17.09.2016 stattfinden werde. Wie bereits im letzten Jahr wird die Kommission auch 2016 eine europaweite Kampagne veranstalten, um mit Aktionen in den Mitgliedstaaten die Bürgerinnen und Bürger zu sportlichen Aktivitäten zu animieren (EB 16/15). Die Planung der Kommission sieht für den 10.09.2016 eine koordinierte Eröffnungsveranstaltung mit allen Teilnehmern in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowie für den 15.09.2016 eine zentrale Konferenz zur Europäischen Sportpolitik in Brüssel vor. Nationale Ableger der Europäischen Woche des Sports sollen bis zum 24.09.2016 dauern. Im Mittelpunkt sollen verschiedene Aspekte wie die Rolle des Sports für die Umwelt und für Arbeitsplätze, oder die Rolle von sportlichen Aktivitäten outdoor, in Sportclubs und Fitnesszentren stehen. Zudem möchte die Kommission die Kommunikation zwischen den beteiligten Kommunen, nationalen Koordinatoren und europäischen Partnern stärken. Die Veranstalter sollen hierzu möglichst große Flexibilität bei der Gestaltung der Sportevents erhalten. Zudem werden die Werbematerialien unter der Marke #BEACTIVE in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt. In Deutschland übernimmt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Aufgabe als nationale Kontaktstelle. Anmeldungen werden auf ein Website der Kommission zur Europäischen Woche des Sports 2016 zeitnah möglich sein. Weitere Informationen: Ziele der Kommission bei der Europäischen Woche des Sports 2016: 25 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 http://ec.europa.eu/sport/news/documents/ewos-2016-factsheet_en.pdf Leitlinien des Rates zur Europäischen Woche des Sports 2016: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14249-2015-INIT/en/pdf Hintergrundinformationen der Kommission zur Europäischen Woche des Sports 2016: http://ec.europa.eu/sport/news/2016/0105-european-week-sport-2016_en.htm Registrierung zur Europäischen Woche des Sports 2016: http://ec.europa.eu/sport/week/take-part/register-event_en.htm STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ KOMMISSION LEGT AKTIONSPLAN ZUR TERRORISMUSBEKÄMPFUNG VOR Unter dem Eindruck der jüngsten Terroranschläge, insbesondere in Paris, hat die Kommission erneut einen weiteren Vorstoß gemacht, dem Terror den Kampf anzusagen: Am 02.02.2016 präsentierten der erste Vizepräsident Frans Timmermans und Vizepräsident Valdis Dombrovskis einen Aktionsplan zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung, der von jetzt bis zum Jahre 2017 sowohl konkrete Maßnahmen als auch Legislativvorschläge vorsieht, die dazu dienen sollen, die Terroristen von ihren legalen und illegalen Geldquellen abzuschneiden. Die Handlungsschwerpunkte sind dabei zum einen die Terroristen mittels Rückverfolgung der Transferbewegungen aufzuspüren und die Verschiebung der Vermögenswerte zu unterbinden und zum anderen ihnen ihre Einnahmequellen zu nehmen. Insbesondere die vierte Geldwäscherichtlinie, die erst im Mai 2015 (EB 10/15) verabschiedet worden war, steht dabei im Fokus. Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans begleitete die Veröffentlichung des Aktionsplans mit den Worten: „Wir müssen den Terroristen die Mittel entziehen, die sie für ihre abscheulichen Verbrechen brauchen. Wenn wir herausfinden, wie sich terroristische Netzwerke finanzieren, und ihnen den Geldhahn zudrehen, können die Terroristen nicht mehr reisen, Waffen und Sprengstoffe kaufen, Anschläge planen und im Internet Hass und Angst verbreiten. In den nächsten Monaten wird die Kommission EU-Vorschriften und -Instrumente durch sorgfältig konzipierte Maßnahmen aktualisieren und weiterentwickeln, um neuen Bedrohungen zu begegnen und die nationalen Behörden zu unterstützen, unter Achtung der Grundrechte den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung zu intensivieren und besser zu kooperieren.“ Pressemitteilung Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-202_de.htm 26 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Link zum Aktionsplan und Annex: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1455113825366&uri=CELEX:52016DC0050 Link zu weiteren Informationen und Dokumenten: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/criminal/news/160202_en.htm Memo (FAQ) in englischer Sprache: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-209_en.htm Factsheet in englischer Sprache: http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/aml-factsheet_en.pdf ECOFIN: ERGEBNISSE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMJ Am 12.02.2016 standen auf dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) neben Themen wie das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung (siehe hierzu weiteren Beitrag des StMFLH in diesem EB) auch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung auf der Agenda. Hierzu hatte die Kommission am 02.02.2016 einen Aktionsplan vorgelegt (siehe hierzu weiteren Beitrag in diesem EB). Auf der Sitzung verabschiedeten die Wirtschafts- und Finanzminister zu diesem Aktionsplan Ratsschlussfolgerungen. Sie begrüßten hierbei ausdrücklich den vorgelegten Aktionsplan. Anlässlich der Ratssitzung wurde auch der Kompromiss zur Unschuldsvermutung (EB 02/16) angenommen. Pressemitteilung niederländische Präsidentschaft: http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/nachrichten/2016/02/12/bekampfung-der-terrorismusfinanzierung Pressemitteilung Rat (in englischer Sprache) mit weiteren Informationen: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/02/12/ Pressemitteilungen Kommission (in englischer Sprache) zur Annahme des Kompromisses zur Unschuldsvermutung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-291_en.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-295_en.htm EUGH: SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS ZUR FRAGE VERHÄNGUNG EINER FREIHEITSSTRAFE BEI ILLEGALEM AUFENTHALT Nach dem Schlussantrag von Generalanwalt Maciej Szupanur vom 02.02.2016 in der Rechtssache C-47/15 darf gegen einen Drittstaatsangehörigen, der sich auf der Durchreise und beim Verlassen des Schengenraums befindet, nicht allein deswegen eine Freiheitsstrafe verhängt werden, weil er illegal in einen Mitgliedstaat eingereist ist. Der Generalanwalt weist darauf hin, dass nach der bisher ergangenen Rechtsprechung des EuGH die Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger einer Anordnung eines Freiheitsentzuges gegen einen illegal im 27 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Mitgliedstaat aufhältigen Drittstaatsangehörigen dann nicht entgegensteht, wenn das in der Richtlinie festgelegte Rückkehrverfahren durchgeführt wurde und sich der Drittstaatsangehörige entweder ohne berechtigten Grund weiterhin in dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates befindet oder wenn er unter Verstoß gegen das Einreiseverbot wieder in dasselbe eingereist ist. Beide Konstellationen lägen hier aber nicht vor. Der Auffassung der französischen Behörden, dass die Richtlinie hier keine Anwendung finde und daher auch nicht herangezogen werden könne, folgt der Generalanwalt nicht. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend. Allerdings folgt der Gerichtshof in der überwiegenden Zahl der Fälle den Schlussanträgen. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160009de.pdf Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174070&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r eq&dir=&occ=first&part=1&cid=670478 RECHTSAUSSCHUSS JURI NIMMT TEXT ZUR RICHTLINIE ZUM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN AN Am 28.01.2016 nahm der Rechtsausschuss (JURI) den in den Trilogverhandlungen zwischen EP, Rat und Kommission am 15.12.2015 gefundenen Kompromiss zum Richtlinienvorschlag über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung mit 20 Ja-Stimmen, bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen an. Berichterstatterin MdEP Constance Le Grip (EVP/FRA) begrüßte den nun gebilligten Text als Möglichkeit, das Know-how und die vertraulichen gewerblichen Informationen der Firmen zu schützen und gleichzeitig fundamentale Freiheitsrechte wie Informations- und Pressefreiheit zu gewährleistet. Der Text wird nun den Sprachjuristen zur Überprüfung vorgelegt und soll dann vermutlich im April vom EPPlenum und anschließend auch vom Rat angenommen werden. Pressemitteilung (in englischer Sprache): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160126IPR11511/Trade-secrets-EPCouncil-dealbacked-by-Legal-Affairs-Committee Kompromisstext (in englischer Sprache): http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15382-2015-REV-1/en/pdf 28 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 ONLINE KONSULTATION ZU EU-DROGENSTRATEGIE UND EU-DROGENAKTIONSPLAN Die Kommission hat am 15.02.2016 eine öffentliche Konsultation zur diesjährigen Evaluierung der EUDrogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans gestartet. Sie richtet sich sowohl an EU- als auch an NichtEU-Bürger. Beiträge sind von Bürgern, lokalen, regionalen als auch nationalen Behörden erwünscht, ebenso wie von regionalen und internationalen Organisationen und NGOs, Drittstaaten, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft. Einsendungen können bis zum 09.05.2016 erfolgen. Die Konsultation und die Erläuterungen hierzu sind in Englisch nachzulesen. Antworten werden nur berücksichtigt, wenn sie mittels des ausgefüllten Online-Fragebogens eingereicht werden. Informationen zur Konsultation mit weiteren Links (Hintergrunddokumente): http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2016/consulting_0032_en.htm Fragebogen: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/09fafb72-4c56-c55c-2b9c-90ef21f9235b ERSTES TREFFEN DER REFIT-PLATTFORM Am 29.01.2016 hat in Brüssel die erste Sitzung der REFIT-Plattform (EB 21/15, 14/15) stattgefunden. Die 48 Teilnehmer bestehend aus 20 Interessenvertretern, hochrangigen Vertretern aus dem Wirtschafts- und Sozialausschusses und dem Ausschuss der Regionen und 28 Experten aus den Verwaltungen der Mitgliedstaaten sollen zukünftig die Kommission dabei unterstützen, die europäische Rechtssetzung und Umsetzung wirksamer und effektiver zu machen. Das Thema des ersten Treffens war das Arbeitsprogramm 2016 der Kommission. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-188_de.htm Weitere Informationen (inklusive Zusammensetzung) zu der REFIT-Plattform: http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/refit-platform/index_de.htm#members EP-PLENUM DISKUTIERT ÜBER GEWALT GEGEN FRAUEN AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN Am 03.02.2016 debattierte das Plenum mit der Kommissarin für Regionalpolitik Corina Creţu, die in Vertretung für die Justizkommissarin Jourová kam, zum Thema der sexuellen Übergriffe und Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Aktueller Anlass waren die Ereignisse in Köln in der Silvesternacht. Es wurde betont, dass alles getan werden müsse, um die Täter ausfindig zu machen und sie der Justiz zu überantworten, egal woher sie kämen. Die Aussprache wurde von Seiten der Abgeordnete ebenfalls dazu genutzt, ihre Forderung an die Kommission nach der Vorlage einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprechend einer bereits 2014 vom EP verabschiedeten Entschließung zu erneuern (siehe hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB). 29 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Pressemitteilung des EP zur Plenardebatte „Gewalt gegen Frauen" vom 04.02.2016: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11946/pdf Webstream der Sitzung: http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/plenary/video?debate=1454528751925 Protokoll der Sitzung (jeweils in der gesprochenen Originalsprache): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+CRE+20160203+ITEM018+DOC+XML+V0//DE&language=DE STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 11.02.2016 Am 11.02.2016 hat sich im Vorfeld der ECOFIN-Sitzung die Eurogruppe in Brüssel getroffen. Wesentliche Themen waren die wirtschaftliche Lage im Euro-Währungsgebiet, die Qualität der öffentlichen Finanzen, eine transparentere Gestaltung der Eurogruppen-Sitzungen und der jeweilige Sachstand zu Griechenland und Portugal. Zur wirtschaftlichen Lage wiesen Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem und Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici in der Pressekonferenz darauf hin, dass erhebliche Risiken von außerhalb der Eurozone drohten, da eine hohe Volatilität auf den weltweiten Märkten herrsche. Die strukturelle Ausgangslage Europas sei aber deutlich verbessert, indem Mechanismen entwickelt wurden, die für Stabilität sorgten. Die Reformanstrengungen müssten daher unbedingt fortgesetzt werden, appellierte Dijsselbloem. Im Rahmen der Diskussionsreihe zur besseren Koordinierung der Strukturreformen in der Eurozone fand ein Meinungsaustausch darüber statt, wie die öffentlichen Haushalte nachhaltiger ausgestaltet werden können. Ziel auch dieser Debatte war es, von den Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten zu lernen und Best-Practice-Beispiele herauszuarbeiten. Die Kommission hatte vorbereitend eine Analyse erstellt und der Eurogruppe eine Einführung gegeben, in der aufgezeigt wurde, wie die Effizienz und die Effektivität der öffentlichen Ausgaben verbessert werden können. Dies betreffe insbesondere Investitionen, Altersvorsorge und das Gesundheitswesen, so Dijsselbloem. Die Eurogruppe möchte dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen wieder aufgreifen. Eurogruppenchef Dijsselbloem erklärte, dass die Sitzungen der Eurogruppe zukünftig transparenter gestaltet werden sollen. Hierfür plant die Eurogruppe, die Tagesordnung detaillierter und in kommentierter Form zu veröffentlichen und im Anschluss an die Sitzungen nach dem Vorbild des ECOFIN-Rates Zusammenfassungen zu erstellen, in denen wichtige Beschlüsse nachgelesen werden können. Die Euro-Arbeitsgruppe soll die Vorschläge weiter ausarbeiten. Zum griechischen Anpassungsprogramm betonten Eurogruppenchef Dijsselbloem, Wirtschafts- und Währungskommissar Moscovici und ESM-Chef Klaus Regling, dass die Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden positiv sei und zahlreiche Fortschritte erzielt werden konnten. Insbesondere bei der Rentenreform und beim Privatisierungsfonds sei aber noch eine Menge Arbeit zu leisten. Die griechische Wirtschaft sei überraschend widerstandsfähig. Moscovici geht davon aus, dass in der zweiten Jahreshälfte wieder ein 30 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Wirtschaftswachstum erzielt werden kann. Er betonte aber auch, dass Reformen nicht weiter hinausgezögert werden dürften. Ein Abschluss der ersten Programmüberprüfung wird nicht vor April erwartet. Die EuroFinanzminister diskutierten auf Basis der Stellungnahme der Kommission vom 05.02.2016 (siehe hierzu gesonderten Beitrag in diesem EB) den portugiesischen Haushaltsplanentwurf für 2016. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßte die Eurogruppe die zusätzlichen fiskalischen Anstrengungen, die die portugiesische Regierung nach Verhandlungen mit der Kommission am 05.02.2016 angekündigt hatte. Zudem habe sich Portugal zu weiteren Maßnahmen verpflichtet, mit denen sichergestellt werden soll, dass auch bei einer ungünstigeren konjunkturellen Entwicklung der Haushalt 2016 im Einklang mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes bleibt. Die Eurogruppe wird sich mit Portugal erneut in ihrer Sitzung im Mai befassen. Schließlich diskutierten die Euro-Finanzminister eine Studie der Kommission zur Rolle des Euros im internationalen Finanzwesen. Demnach gebe es keine systemischen Hindernisse bei der Nutzung der Gemeinschaftswährung bei internationalen Transaktionen. In einigen Sektoren, wie etwa im Ölhandel und bei der Luftfahrt, würde aber aus historischen Gründen weiter in US-Dollar bezahlt. Presseerklärung von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208635_en_635908237800000000.pdf Erklärung der Eurogruppe zu den Haushaltsplänen Portugals für 2016 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208633_en_635908170600000000.pdf Vorschläge für eine transparentere Ausgestaltung der Eurogruppensitzungen (in englischer Sprache): https://www.rijksoverheid.nl/binaries/rijksoverheid/documenten/kamerstukken/2016/02/05/bijlage-voorstellentransparantie-eurogroep/bijlage-voorstellen-transparantie-eurogroep.pdf Weitergehende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2016/02/11/ WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 12.02.2016 Kernthemen der Sitzung des ECOFIN-Rates am 12.02.2016 waren das Maßnahmenpaket der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom 28.01.2016 (EB 02/16) und der Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vom 02.02.2016 (siehe hierzu gesonderten Beitrag in diesem EB). Zu den beiden Legislativvorschlägen zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf länderbezogene Informationen multinationaler Konzerne und zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen der OECD will der ECOFIN-Rat eine allgemeine Ausrichtung bis März beziehungsweise Mai 2016 erreichen. Dabei stieß der Vorschlag von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble, das Maßnahmenpaket zu teilen, auf große Zustimmung. So sei die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen unstrittig und könnte ohne Verzögerung beschlossen werden. Andererseits könnten die strittigen Punkte in Ruhe diskutiert werden. Zum Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung haben die EU-Finanzminister Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sehen darin einen besonderen, aber nicht 31 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 abschließenden Handlungsbedarf bei virtuellen Währungen, beim Informationszugriff auf Bankkonten und Bankverbindungen, bei Prepaid-Zahlungsvorgängen sowie bei unerlaubten Bargeldbewegungen. Außerdem soll die Kooperation und der Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden verbessert werden. So könnten Erfahrungen bei der Umsetzung der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie geteilt und der schnelle Aufbau von Geldwäschemeldestellen vorangetrieben werden. Zudem hat der Rat die Kommission beauftragt, bis spätestens 01.05.2016 zu prüfen, wie Beschränkungen bei Bargeldzahlungen aussehen könnten. Außerdem soll die Kommission mit der EZB wegen der Zukunft des 500-Euro-Scheins in Kontakt treten. Die Mitgliedstaaten wurden zudem angemahnt, die vierte Anti-Geldwäsche-Richtlinie bis spätestens Ende 2016 umzusetzen. Des Weiteren wurden einige Haushaltsthemen behandelt. Der ECOFIN-Rat hat mit der erforderlichen Mehrheit die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2014 empfohlen. Zudem haben die EU-Finanzminister in Ratsschlussfolgerungen Haushaltsleitlinien für den Jahreshaushalt 2017 beschlossen. Darin legen die Mitgliedstaaten ihre Hauptziele in den anstehenden Haushaltsverhandlungen fest. So sollen die Haushaltsmittel insbesondere dazu eingesetzt werden, die aktuelle ökonomische und soziale Situation sowie Herausforderungen wie die Migrationskrise zu bewältigen. Außerdem informierte der Vorsitzende der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ Mario Monti den Rat über den aktuellen Sachstand. Noch vor der Sommerpause wird mit einem schriftlichen Bericht gerechnet. Außerdem soll die Arbeitsgruppe auch ein Mandat für die Ausgabenseite des EU-Haushalts erhalten. Im Anschluss an die Sitzung hat der derzeitige Ratsvorsitzende, der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem, das Steuerabkommen zwischen der EU und Andorra unterzeichnet, mit dem ab 2018 ein automatischer Austausch der Kontoinformationen von Kunden mit Wohnsitz im jeweiligen anderen Land eingeführt wird. Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/02/st05936_en16_pdf/ Ratsschlussfolgerungen zu den Haushaltleitlinien 2017 (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208733_en_635908845000000000.pdf Ratsschlussfolgerungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung: http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208638_de_635911233000000000.pdf Pressemitteilung zum Steuerabkommen mit Andorra (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208746_en_635909771400000000.pdf Weitergehende Informationen: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2016/02/12/ PORTUGAL: KOMMISSION VERABSCHIEDET STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSPLAN FÜR 2016 IWF SIEHT HAUSHALTSPLANUNGEN KRITISCH Am 05.02.2016 hat die Kommission in einer außerordentlichen Sitzung des Kollegiums die Stellungnahme zum portugiesischen Haushaltsplan für 2016 beschlossen. Die Haushaltspläne der übrigen Eurostaaten hatte die Kommission bereits im November 2015 bewertet (EB 19/15). Portugal hatte aber aufgrund der Parlamentswahlen im Herbst keinen Haushaltsplan für 2016 vorgelegt. Dies hat die neue Linksregierung am 32 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 22.01.2016 nachgeholt. Demnach sieht die Kommission das Risiko der Nichtkonformität mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts und fordert die portugiesische Regierung auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Die geplanten strukturellen Anpassungen beliefen sich auf 0,1 bis 0,2 % des BIP und blieben damit hinter den Empfehlungen des Rates für 2016 von 0,6 % zurück. Ein Veto und die Vorlage eines neuen Haushaltsplanentwurfs für 2016 hat die Kommission nicht für nötig befunden, nachdem die portugiesische Regierung kurz zuvor noch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu 845 Mio. € zugesichert hatte. Die Kommission hat angekündigt, die Haushaltsentwicklung in Portugal, das sich seit Dezember 2009 im korrektiven Arm des Defizitverfahrens befindet, weiter zu beobachten. Zuvor hatte bereits der IWF im Nachgang zur dritten Postprogrammüberprüfung, die vom 27.1.2016 - 03.02.2016 in Lissabon stattfand, in einer am 04.02.2016 veröffentlichten Erklärung die Haushaltspläne von Portugal mit deutlichen Worten kritisiert und ausreichend ehrgeizige Haushaltsziele verlangt. Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-253_en.pdf Pressemitteilung des IWF (in englischer Sprache): http://www.imf.org/external/np/ms/2016/020416.htm Weitergehende Informationen (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/budgetary_plans/index_en.htm KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WINTERPROGNOSE 2016 Am 04.02.2016 hat die Kommission ihre Winterprognose 2016 veröffentlicht. Diese enthält die Vorhersagen für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU und für die Entwicklung der Haushaltsdefizite in den Jahren 2016 und 2017. Demnach wird das moderate Wirtschaftswachstum in der EU nun im vierten Jahr in Folge anhalten. Die Wachstumsaussichten entsprechen denen der Herbstprognose, allerdings haben seitdem die externen Abwärtsrisiken erheblich zugenommen. EU-weit wird 2016 weiterhin von einem Wachstum von 1,9 % ausgegangen. Für den Euroraum erwartet die Kommission ein leicht geringeres Wachstum von 1,7 %. Für 2017 ist aufgrund der weiter gesunkenen Ölpreise, der lockeren Geldpolitik und des niedrigen EuroWechselkurses mit einem Wirtschaftswachstum von 2,0 % in der EU beziehungsweise 1,9 % im Euroraum zu rechnen. Dennoch bleiben die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten groß und erst 2017 sollen wieder die Volkswirtschaften sämtlicher Mitgliedstaaten wachsen. Die Inflationsrate bleibt weiter unter Druck wegen des Ölpreises und die Arbeitslosenquoten werden weiter, etwas verlangsamt, zurückgehen. Auch die Haushaltsdefizite sollen weiter sinken. Für das Jahr 2016 erwartet die Kommission eine Defizitquote von 2,2 % in der EU beziehungsweise 1,9 % im Euroraum. Die Verschuldungsquote in der Eurozone würde dann nach dem Höchststand von 94,5 % im Jahr 2014 auf 91,3 % des BIP in 2017 sinken (EU: 85,7 %). Eine erhöhte Unsicherheit sieht die Kommission in den geopolitischen Spannungen, den geringeren Wachstumsraten in China und anderen Schwellenländern, der anziehenden US-Geldpolitik sowie im schwachen Welthandel. 33 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-214_de.pdf Gesamttext der Winterprognose (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip020_en.pdf EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF VERÖFFENTLICHT SONDERBERICHT ZU RATINGAGENTUREN Am 01.02.2016 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Bericht zur Aufsicht über Ratingagenturen (CRA) veröffentlicht. Leitfrage für den Bericht war, ob sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erfolgreich als Aufseherin über die Ratingagenturen etablieren konnte. Hierfür sind laut Bericht gute Grundlagen geschaffen worden, weitere Verbesserungen jedoch noch möglich. Gelobt werden etwa die Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Registrierungsverfahren und das bewährte Verfahren zur Risikoermittlung. Mängel sieht der Bericht teilweise in den Rechtsgrundlagen, aber auch in der Aufsichtspraxis. Ein Hauptkritikpunkt des Rechnungshofs ist aber, dass noch immer nicht alle Ratingagenturen gleichberechtigt sind, das ursprüngliche Ziel der Neuregulierung der Ratingagenturen. Dieser Vorwurf richtet sich aber weniger gegen die ESMA als gegen die EZB und die nationalen Zentralbanken, denn derzeit akzeptiert das Eurosystem nur vier externe Ratingagenturen, die USUnternehmen S&P, Fitch und Moody’s sowie die kanadische DBRS. So entstehe eine Zwei-KlassenMarktstruktur, die kleinere Ratingagenturen benachteiligt, kritisieren die Prüfer. Insgesamt sind bei der ESMA 23 Ratingagenturen registriert. EuRH hält in dem Bericht eine Reihe von Empfehlungen fest, um die Arbeit der ESMA bei der Aufsicht über Ratingagenturen zu verbessern. So schlagen die Prüfer vor, die Registrierungsverfahren angemessen zu dokumentieren, die Nachverfolgbarkeit der Risikoermittlung zu verbessern und die Änderungen der Risikoeinstufung in einem Verzeichnis zu erfassen. Zudem sollte die Priorisierung der Risiken dokumentiert und begründet sowie ein spezielles IT-Instrument für die Aufsichtstätigkeit eingerichtet werden. Pressemitteilung des EuRH: http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR15_22/INSR_ESMA_DE.pdf Sonderbericht des EuRH: http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_22/SR_ESMA_DE.pdf RAT EINIGT SICH AUF FINANZIERUNG UND STEUERUNG DER TÜRKEI-FAZILITÄT Am 03.01.2016 hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) einstimmig auf ein Paket zur Umsetzung der Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. € geeinigt. Die Mitgliedstaaten werden 2 Mrd. € beisteuern, aus dem EU-Haushalt kommt 1 Mrd. €. Die Beiträge der Mitgliedstaaten bemessen sich nach dem Bruttonationaleinkommen; der deutsche Anteil beträgt 427,5 Mio. €. Der Beitrag Zyperns (2,3 Mio. €) wird nicht an die Türkei, sondern an Jordanien und den Libanon fließen. Zudem wurden politisch verbindliche Terms of Reference und zwei Dokumente zur Ausgestaltung der Fazilität beschlossen, ein 34 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Rahmendokument zu Governance, Konditionalität und Finanzfragen sowie ein Muster für Zahlungsvereinbarungen zwischen Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten. Der Lenkungsausschuss der Fazilität hat bereits am 17.02.2016 die Arbeit aufgenommen. Italien, Griechenland und Spanien haben einseitige Protokollerklärungen angekündigt, in denen sie fordern, dass die Gesamtkosten der Flüchtlingskrise im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unberücksichtigt bleiben. Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208322_en_635901838200000000.pdf Pressemitteilung der Kommission zur ersten Sitzung des Lenkungsausschusses (in englischer Sprache): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-340_en.pdf KOMMISSION STARTET ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR DOPPELBESTEUERUNG VON UNTERNEHMEN Am 16.02.2016 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung eingeleitet. Diese Konsultation ist Teil des Aktionsplans der Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vom Juni 2015 und soll Wege aufzeigen, wie das Problem der Doppel- und Mehrfachbesteuerung von Unternehmen leichter beherrschbar gemacht werden kann. Steuerkommissar Pierre Moscovici betonte die Bedeutung der Doppelbesteuerung für den europäischen Binnenmarkt, da Unternehmen dadurch an einem grenzüberschreitenden Engagement gehindert werden könnten, und fordert eine Verbesserung der bilateralen Streitbeilegungsmechanismen in Fällen einer Doppelbesteuerung. Noch im Laufe des Jahres will die Kommission einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen. Die Konsultation läuft bis zum 10.05.2016. Konsultationspapier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/consultations/tax/survey_consult_doc_d ouble_tax_de.pdf Weitergehende Informationen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/double_tax_dispute_de.htm 35 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WINTERPROGNOSE 2016 Die Kommission hat am 04.02.2016 ihre Winterprognose 2016 zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU sowie zu den Haushaltsdefiziten in den Jahren 2016 und 2017 veröffentlicht. Nach der Prognose ist zu erwarten, dass das moderate Wirtschaftswachstum in der EU nun im vierten Jahr in Folge anhalten wird. Aufgrund zunehmender externer Abwärtsrisiken wird für das Jahr 2016 EU-weit von einem Wachstum von nur 1,9 % ausgegangen. Für den Euroraum erwartet die Kommission ein leicht geringeres Wachstum von 1,7 %. Für 2017 wird aufgrund gesunkener Ölpreise, der lockeren Geldpolitik und des niedrigen Euro-Wechselkurses zum US-Dollar ein Wirtschaftswachstum von 2,0 % in der EU beziehungsweise 1,9 % im Euroraum vorhergesagt, wobei die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beträchtlich sind mit Irland an der Spitze (+ 4,5 %) und Griechenland (- 0,7 %) als Schlusslicht. In Deutschland wird nach den Prognosen das kontinuierliche Wachstum auch in 2016 und 2017 anhalten mit einem prognostizierten Wachstum des BIP von 1,8 % in 2016. Haupttreiber dieser positiven Entwicklung sind insbesondere der Binnenkonsum, der robuste Arbeitsmarkt und die günstigen Finanzierungsbedingungen. Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13978_de.htm Winterprognose der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip020_en.pdf KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR EX-POST-EVALUIERUNG VON ERDF UND KOHÄSIONSFONDS Am 03.02.2016 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Ex-post-Evaluierung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) sowie des Kohäsionsfonds (CF) gestartet. Ziel ist es, von relevanten Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit aller 28 Mitgliedstaaten Feedback und zusätzliche Informationen zu den beiden Fonds im Programmzeitraum 2007 - 2013 zu erhalten. Insbesondere zur Beteiligung aufgerufen sind Stakeholder, die in das Management der operationellen Programme eingebunden waren, Projektträger sowie Zuwendungsempfänger. Die Konsultation läuft bis 27.04.2016 und ist Teil des Evaluierungsprozesses der beiden Fonds. Text der Konsultation: http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/consultations/erdf-cohesion-fund-2007-2013-ex-postevaluation/ 36 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 KOMMISSION VERSCHIEBT ANWENDUNG DER FINANZMARKTRICHTLINIE MIFID II UM EIN JAHR Am 10.02.2016 hat die Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Anwendung der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) auf den 03.01.2018 zu verschieben, um den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten ein Jahr mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Hintergrund der Fristverlängerung ist eine Mitteilung der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, nach der weder die nationalen Behörden noch die Marktteilnehmer die für die Anwendung erforderlichen, komplexen technischen Strukturen bis Januar 2017 bereitstellen können. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-265_de.htm?locale=de MiFID II Richtlinie und weitere Texte: http://ec.europa.eu/finance/securities/isd/mifid2/index_en.htm EP STIMMT GEGEN ZURÜCKWEISUNG DES ZWEITEN VERORDNUNGSPAKETS ZUR EINFÜHRUNG VON ABGASMESSUNGEN UNTER REALEN FAHRBEDINGUNGEN (RDE) Am 03.02.2016 hat das Plenum des EP gegen die Zurückweisung des zweiten Verordnungspakets zur Einführung von Abgastests unter realen Fahrbedingungen für KFZ (RDE-Paket) und den darin enthaltenen Grenzwerten für Stickstoffoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen gestimmt. Die Abstimmung erfolgte mit 323 gegen 317 Stimmen bei 61 Enthaltungen; die für ein Veto notwendige qualifizierte Mehrheit von 376 Stimmen wurde damit nicht erreicht. Der Umweltausschuss des EP hatte am 14.12.2015 in einem Entschließungsantrag die Zurückweisung des von dem von der Kommission eingesetzten „Technical Committee on Motor Vehicles“ (TCMV) getroffenen Beschlusses gefordert, da die darin enthaltenen Konformitätsfaktoren für den Ausstoß an Stickstoffoxid zu großzügig und nicht im Einklang mit der Euro6Abgasnorm erschienen (EB 21/15). Pressemeldung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11905/Kein-Veto-gegenKommissionsvorschlag-f%C3%BCr-gro%C3%9Fz%C3%BCgigere-Abgastests RAT STIMMT DEM ZWEITEN VERORDNUNGSPAKET ZUR EINFÜHRUNG VON ABGASMESSUNGEN UNTER REALEN FAHRBEDINGUNGEN (RDE) ZU Im 12.02.2016 hat der Rat dem zweiten Verordnungspaket zur Einführung von Abgasmessungen unter realen Fahrbedingungen für KFZ (RDE-Tests) zugestimmt. Das EP hatte am 03.02.2016 im Plenum eine Resolution abgelehnt, mit der der Umweltausschuss das Paket blockieren wollte. Das Verordnungspaket regelt die Emissionsgrenzwerte sowie die Daten bis zu denen die neuen Werte Anwendung finden müssen. Die neuen Regeln definieren daneben auch messbare Parameter für die Art der Testfahrten und erfordern von Automobilherstellern die Offenlegung detaillierter Informationen zu den Abgasmessungen. Es sind zwei 37 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 weitere Verordnungspakete in Arbeit, mit denen dann der Rechtsrahmen für die Einführung von Abgastests unter realen Fahrbedingungen vervollständigt wird. Pressemeldung des Rats (in englischer Sprache): http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-vehicle-emissions-in-real-drivingconditions-2nd-package/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Vehicle+emissions+in+real+driving+conditions%3a+Council+gives +green+light+to+second+package DIG IT AL E S UN D M ED IE N KOMMISSION GIBT EINIGUNG AUF NACHFOLGEVEREINBARUNG ZU „SAFE HARBOR" BEKANNT Die Kommission hat am 02.02.2016 bekannt gegeben, dass sie mit den zuständigen Behörden der USA eine Verständigung über eine Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor“ erzielt hat. Die Vereinbarung mit dem Titel „EU-USA-Privacy Shield“ soll den umfassenden Anforderungen des Urteils vom 06.10.2015 gerecht werden, mit dem der EuGH die sogenannte Safe-Harbor-Adäquanz-Entscheidung der Kommission, auf deren Grundlage Datenverarbeitungen in den USA als den Anforderungen in der EU entsprechend testiert worden waren, außer Kraft gesetzt hatte. Die von der Kommission zunächst nur in Umrissen vorgestellten Eckpunkte der künftigen Vereinbarung umfassen (1) strenge Verpflichtungen für US-Unternehmen, die personenbezogene Daten von Unionsbürgern verarbeiten und robuste Vorkehrungen zu deren Durchsetzung, (2) Schutzvorkehrungen und Transparenzverpflichtungen für den Zugriff von US-Regierungsstellen auf personenbezogene Daten von Unionsbürgern sowie (3) einen effektiven Rechtsschutz für Unionsbürger auf verschiedenen Ebenen. Die Ankündigung der Kommission folgt auf einen Verhandlungsmarathon mit Blick auf die Ankündigung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, ab dem 31.01.2016 jede Art von Datentransfers in die USA zu überprüfen, sollte bis zu diesem Termin keine Nachfolgeregelung der Kommission mit den USA vorliegen, die den Anforderungen des EuGH-Urteils entspricht. Im weiteren Verfahren beauftragte das Kollegium der Kommission Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová mit der Erstellung einer neuen Adäquanzentscheidung, auf deren Grundlage die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den USA fortgesetzt werden kann. Diese Entscheidung muss nach Anhörung und Zustimmung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten von der Kommission angenommen werden. Von Seiten der USA wurde zugesichert, die in der Vereinbarung vorgesehenen Elemente und Instrumente zur Gewährleistung eines adäquaten Datenschutzes zu schaffen. Nach Ankündigung der Kommission soll eine neue Adäquanzentscheidung für Datentransfers in die USA innerhalb von drei Monaten in Kraft gesetzt werden. Dem Vernehmen nach will die Kommission bereits in der achten Jahreswoche den Mitgliedstaaten und den unabhängigen Datenschutzbehörden einen Entscheidungsentwurf vorlegen (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB). PM der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-216_de.htm 38 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Mitteilung der Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0566&qid=1454585525007&from=DE KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERGEBNISSE DER KONSULTATION ZU STANDARDISIERUNGEN IM BEREICH DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSINDUSTRIE Am 05.02.2016 hat die Kommission Ergebnisse der am 04.01.2016 abgeschlossenen Konsultation zu Standardisierungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie veröffentlicht (EB 17/15). Die Konsultation ist Teil der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt und der in diesem Zusammenhang notwendigen Entwicklung einheitlicher technischer Standards, die für die Interoperabilität und Sicherheit der Dienste erforderlich sind und Innovationen fördern sollen. Bericht der Kommission zur Konsultation: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8658&lang=de INFORMELLER WETTBEWERBSFÄHIGKEITSRAT AM 27./28.01.2016 IN AMSTERDAM Am 27./28.01.2016 fand auf Einladung der niederländischen Präsidentschaft ein informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat in Amsterdam statt. Im Fokus der Diskussion standen insbesondere die Stärkung des digitalen Binnenmarktes und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU im digitalen Sektor. Themen waren das Geoblocking sowie die „Collaborative Economy“ (Wirtschaft des Teilens) sowie die Ergebnisse der Konsultationen zu Geoblocking und Plattformen (EB 02/16). Das Format der Tagung war insofern neu, als dass zusätzlich zu den Kommissaren und nationalen Ministern auch ausgewählte innovative Unternehmerpersönlichkeiten aus den Mitgliedstaaten zur Teilnahme eingeladen worden waren. Erkenntnisse aus der Tagung sollen in die Vorschläge der Kommission zur Umsetzung der digitalen Binnenmarktstrategie einfließen. Pressemeldung des Rats: http://english.eu2016.nl/latest/news/2016/01/28/ministers-and-leading-entrepreneurs-join-forces-for-acompetitive-europe Rede des Vorsitzenden Henk Kamp „A competitive and innovative Single Market for Digital & Services“ (in englischer Sprache): http://english.eu2016.nl/documents/publications/2016/01/28/speech-by-henk-kamp-at-the-informal-meetingon-the-internal-market 39 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 AU ß E NW I RT SC H AFT EP NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUM ABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT DIENSTLEISTUNG AN Das EP hat am 03.02.2016 eine unter Leitung der Abgeordneten MdEP Viviane Reding (EVP/LUX) erstellte Entschließung zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) mit 532 gegen 131 Stimmen bei 36 Enthaltungen angenommen. Das Handelsabkommen TiSA wird seit April 2013 von derzeit 23 Mitgliedern der WTO verhandelt und soll globale Mindestanforderungen für den Handel mit Dienstleistungen unter anderen im digitalen Bereich sowie bei Finanz- und Verkehrsdienstleistungen einführen. Ziel ist es, den Zugang der EU-Unternehmen zu internationalen Märkten zu erleichtern. Pressemeldung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11904/TiSA-Abkommen-muss-EU-Firmenim-Ausland-und-%C3%B6ffentliche-Dienste-zuhause-sch%C3%BCtzen EP DISKUTIERT ANERKENNUNG CHINAS ALS MARKTWIRTSCHAFT Am 01.02.2016 hat sich das Plenum des EP im Rahmen einer Anfrage von MdEP Bernd Lange (S&D/DEU) mit der Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft beschäftigt. Bereits am 13.01.2016 war das Thema Inhalt einer Debatte im Kollegium der 28 EU-Kommissare (EB 01/16). Das 2001 unterzeichnete Beitrittsprotokoll Chinas zur WTO sieht eine 15-jährige Übergangszeit vor, in der China als Nicht-Marktwirtschaft behandelt wird und so einfacher mit Antidumping-Maßnahmen und Anti-Subventionierungsmaßnahmen belegt werden kann als marktwirtschaftliche Länder. So gilt bei Importen aus Nicht-Marktwirtschaften bei der Feststellung von Dumping der Preis eines Erzeugnisses in einem vergleichbaren Drittland mit Marktwirtschaftsstatus als Referenzpunkt (sogenannte „Analoge-Länder-Methode“), während bei Marktwirtschaften der Preis oder die Kosten des Produktes im jeweiligen Exportland herangezogen werden müssen. Mit dem näher rückenden Ende der Übergangsfrist im Dezember 2016 muss die EU entscheiden, ob China als Marktwirtschaft anerkannt werden soll, was die Position der EU bei der Durchführung von Antidumpingmaßnahmen erheblich schwächen und weitreichende Folgen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie haben würde. Betroffen sind insbesondere die Stahlindustrie aber auch die Chemie-, Keramik-, Glas-, Aluminium- oder Textilindustrie. Die Kommission geht langfristig von bis zu 210.000 gefährdeten Arbeitsplätzen in Europa aus; andere Schätzungen sind deutlich pessimistischer (zum Beispiel Economic Policy Institute: 3,5 Mio. gefährdete Arbeitsplätze). Im November 2015 waren 53 Antidumpingmaßnahmen gegen China in Kraft, die ca. 1,4 % der Importe aus China betreffen sowie fünf Anti-Subventionsmaßnahmen. Mitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-61_de.htm Mitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160129IPR11943/MEPs-want-WTO-proof-plan-toprotect-EU-firms-against-dumped-Chinese-imports 40 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR BEHANDLUNG CHINAS IN ANTIDUMPING- UNTERSUCHUNGEN Am 10.02.2016 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Behandlung Chinas bei AntidumpingMaßnahmen der EU gestartet. Hintergrund ist die Frage, ob China ab Dezember 2016 der Marktwirtschaftsstatus zuerkannt werden kann. Die Konsultation ist Teil einer Studie und Bewertung der ökonomischen und sozialen Auswirkungen einer Änderung des Marktwirtschaftsstatus von China nach Dezember 2016, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsplätze. Alle Stakeholder sind aufgerufen, ihre Meinung zu den sich bietenden Möglichkeiten zu äußern. Die Konsultation läuft bis 20.04.2016. Pressemitteilung der Kommission: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1455 Mitteilung zur Konsultation: http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=191 EUGH ERKLÄRT VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG EINES ANTIDUMPINGZOLLS AUF EINFUHREN VON SCHUHEN AUS CHINA UND VIETNAM ALS TEILWEISE UNGÜLTIG In einem Urteil vom 04.02.2016 hat der EuGH festgestellt, dass die vom Rat der EU am 05.10.2008 erlassene Verordnung (Nr. 1472/2006/EG) zur Einführung eines Antidumpingzolls auf bestimmte aus China und Vietnam in die EU eingeführte Lederschuhe teilweise ungültig ist. Das Urteil geht zurück auf Klagen des britischen Schuhherstellers Clark und des Sportartikelunternehmens Puma, die eine Erstattung des Antidumpingzolls auf die Einfuhr der Waren aufgrund der Ungültigkeit der Verordnung forderten. Die für Antidumpingzoll entrichteten Beträge beliefen sich auf ca. 60 Mio. € bei Clark und 5,1 Mio. € bei Puma. Pressemeldung des EuGH http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160011de.pdf KOMMISSION VERÖFFENTLICHT TEXT ZUM FREIHANDELSABKOMMEN MIT VIETNAM Die Kommission hat am 01.02.2016 den Text des im Dezember 2015 erfolgreich verhandelten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam veröffentlicht (EB 20/15). Nach einer juristischen Prüfung und der Übersetzung des Abkommens in alle europäischen Amtssprachen wird der Text im nächsten Schritt dem EP und dem Rat zur Ratifizierung vorgelegt. Text des Freihandelsabkommens: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437 EN E RG IE 41 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 KOMMISSION LEGT „WINTERPAKET“ ZUR UMSETZUNG DER ENERGIEUNION VOR Am 16.02.2016 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energieunion vorgelegt. Der Fokus des Pakets liegt auf der Sicherung der Energieversorgung. Die Energieversorgungssicherheit ist ein Eckpfeiler der Strategie zur Schaffung einer europäischen Energieunion und die in dem Paket enthaltenden Maßnahmen haben das Ziel, die Krisenfestigkeit der EU bei Störungen der Gasversorgung zu erhöhen. Die Kommission schlägt die Drosselung der Energienachfrage, eine Steigerung der Energieproduktion in Europa, eine Weiterentwicklung des Energiebinnenmarktes sowie die Diversifizierung der Energiequellen, Energielieferanten und der Versorgungswege vor. Darüber hinaus soll die Transparenz auf dem Energiemarkt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erhöht werden. Das Paket besteht aus den Bestandteilen: a) Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung b) Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich c) Strategie für Flüssiggas (LNG) und die Speicherung von Gas d) Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-307_de.htm Faktenblatt „Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung“: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-308_de.htm Faktenblatt „Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich“: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-309_de.htm Faktenblatt „Strategie für Flüssigerdgas (LNG) und die Speicherung von Gas“: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-310_de.htm Faktenblatt „Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-311_de.htm KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR BIOENERGIE Die Kommission hat am 10.02.2016 eine Konsultation zur Bioenergie gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Input für ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Bioenergie im Zeitraum 2020 - 2030 erhalten. Im Rahmen ihrer 2015 vorgestellten Strategie für eine Energieunion hatte die Kommission eine aktualisierte Bioenergie-Politik als Teil ihres Pakets für erneuerbare Energien nach 2020 angekündigt, die voraussichtlich Ende 2016 vorgelegt wird. Zur Beteiligung an der Konsultation sind Behörden der 42 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Mitgliedstaaten, Teilnehmer auf dem Energiemarkt und ihre Verbände und Organisationen, KMU, Energiekonsumenten, NGOs und andere Stakeholder aufgerufen. Die Konsultation läuft bis 10.05.2016. Link zur Konsultation (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-sustainable-bioenergy-policy-period-after-2020 Hintergrundpapier (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/BioenergySurvey2016%20final.pdf STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ERGEBNISSE DER TAGUNG DES RATES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI VOM 15.02.2016 Am 15.02.16 fand in Brüssel die Sitzung des Rates der Europäischen Union für Landwirtschaft und Fischerei unter niederländischem Vorsitz statt. Neben der Vorstellung der Prioritäten im Bereich Landwirtschaft und Fischerei der niederländischen Präsidentschaft (EB 01/16) umfasste die Tagesordnung unter anderem folgende wesentliche Punkte: 1. Tierschutz – Einrichtung einer Tierschutzplattform 2. Bericht über den Verhandlungsstand verschiedener bilateraler Handelsabkommen 3. Langfristige Strategie für landwirtschaftliche Forschung in der EU Der nächste Agrarrat findet voraussichtlich am 14.03.2016 in Brüssel statt. Pressemitteilung des Rats: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2016/02/15/ KOMMISSION STARTET VERHANDLUNGEN ZU BILATERALEN HANDELSABKOMMEN ÜBER ÖKOLOGISCH ERZEUGTE PRODUKTE MIT KOLUMBIEN UND MEXIKO EU Agrarkommissar Hogan besuchte in der Woche vom 07.02.2016 – 12.02.2016 die südamerikanischen Staaten Kolumbien und Mexiko. Begleitet wurde der Kommissar von einer 35 köpfigen Delegation, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen von Unternehmen und Erzeugerorganisationen aus 14 EU Mitgliedsstaaten. Die Ziele der Reise bestanden darin, neue Märkte für europäische Agrar- und Lebensmittel zu erschließen und Verhandlungen zu bilateralen Handelsabkommen über ökologisch erzeugte Produkte aufzunehmen. Am 08.02.16 wurde Kommissar Hogan in Bogotá vom kolumbianischen Präsidenten Juan Manuel Santos empfangen. Das Programm umfasste weitere hochrangige Gespräche, unter anderem zum Thema 43 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Absatzförderung. Daneben eröffnete der Kommissar auch eine Veranstaltung in der europäische Produkte zur Verkostung standen. Am 10.02.16 wurde Kommissar Hogan in Mexiko von dem dortigen Minister für Landwirtschaft, José Calzada Rovirosa empfangen. In beiden Staaten wurden auch Produzenten regionaltypischer Produkte besucht. Bekanntmachung der Kommission (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/256_en.htm http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/259_en.htm http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/258_en.htm KOMMISSION VERÖFFENTLICHT TEXT ZUM FREIHANDELSABKOMMEN MIT VIETNAM Die Kommission hat am 01.02.2016 den Text des im Dezember 2015 erfolgreich verhandelten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam veröffentlicht (EB 20/15). Nach einer juristischen Prüfung und der Übersetzung des Abkommens in alle europäischen Amtssprachen wird der Text im nächsten Schritt dem EP und dem Rat zur Ratifizierung vorgelegt (Quelle: Beitrag des StMWi in diesem EB). Text des Freihandelsabkommens: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437 KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR BIOENERGIE Die Kommission hat am 10.02.2016 eine Konsultation zur Bioenergie gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Input für ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Bioenergie im Zeitraum 2020 - 2030 erhalten. Im Rahmen ihrer 2015 vorgestellten Strategie für eine Energieunion hatte die Kommission eine aktualisierte Bioenergie-Politik als Teil ihres Pakets für erneuerbare Energien nach 2020 angekündigt, die voraussichtlich Ende 2016 vorgelegt wird. Zur Beteiligung an der Konsultation sind Behörden der Mitgliedstaaten, Teilnehmer auf dem Energiemarkt und ihre Verbände und Organisationen, KMU, Energiekonsumenten, NGOs und andere Stakeholder aufgerufen. Die Konsultation läuft bis 10.05.2016 (Quelle: Beitrag des StMWi in diesem EB). Link zur Konsultation (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-sustainable-bioenergy-policy-period-after-2020 Hintergrundpapier (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/BioenergySurvey2016%20final.pdf 44 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 EP NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUR HALBZEITBEWERTUNG DER EU BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE AN Am 02.02.2016 hat das EP eine Entschließung zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt angenommen. In dieser Entschließung begrüßt das EP die Halbzeitbewertung und betont, dass diese Berichte für die Verwirklichung der EU-weiten Ziele zur Erhaltung der Biodiversität strategische Bedeutung haben. Gleichzeitig wird der großen Sorge Ausdruck verliehen, dass die Ziele zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für 2020 nicht ohne zusätzliche, beträchtliche und anhaltende Bemühungen erreicht werden können. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Verwirklichung dieser Ziele umgehend höhere politische Priorität einzuräumen, weiterhin sorgfältig für die Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien zu sorgen und die Finanzierung und Förderung des Naturschutzes sicherzustellen sowie sicherzustellen, dass Finanzmittel im Rahmen der GAP von der Subventionierung umweltschädlicher Aktivitäten zugunsten der Finanzierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren umgelenkt werden. Darüber hinaus spricht sich das EP gegen eine etwaige Überarbeitung der Naturschutzrichtlinien aus, da sich die Schwierigkeiten bei der Erreichung der Ziele nicht aus den Vorschriften selbst ergeben, sondern aus der mangelnden Umsetzung, Durchsetzung und Integration in andere Politikbereiche (Quelle: Beitrag des StMUV in diesem EB). Link zur Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160034+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE PRÄSIDENTSCHAFTSKONFERENZ: EUROPÄISCHER ANSATZ ZUR BEKÄMPFUNG VON ANTIBIOTIKARESISTENZEN Am 09./10.02.2016 hat in Amsterdam unter niederländischer Ratspräsidentschaft, in Zusammenarbeit mit der Kommission, eine gemeinsame Konferenz der EU-Gesundheits- und Agrarminister zu Antibiotikaresistenzen stattgefunden. Auf der Konferenz stand der sogenannte „One Health"-Ansatz im Fokus, ein ganzheitliches Konzept, das die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Viehzucht umfasst. Mit der Konferenz haben die Niederlande den Ansatz der deutschen G7-Präsidentschaft, dass Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen sektorübergreifend erfolgen müssen, fortgesetzt. Den Niederlanden ist daran gelegen, dass die EU bei Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz mit gutem Beispiel vorangeht. Die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers sprach sich unter anderem dafür aus, der Infektionsprävention und dem sorgfältigem Einsatz von Antibiotika mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Des Weiteren betonte Schippers die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Antibiotika und alternativer Behandlungen sowie einer verbesserten Diagnostik, die eine effiziente und möglichst sparsame Verwendung von Antibiotika zulässt. Das Ergebnis der Konferenz ist, dass die europäischen Länder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ihre Kräfte im Gesundheitswesen und in der Tierhaltung bündeln werden. Die Konferenz bildete den Auftakt für die separaten Gesundheits- und Agrarministerräte. Auf den Ratssitzungen soll ein Ratsbeschluss zu Antibiotikaresistenzen verabschiedet werden (Quelle: Beitrag des StMGP in diesem EB). 45 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Unterlagen zur Konferenz: http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/konferenz-zu-antibiotikaresistenzen STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION AR B E IT SM AR KT - UN D SO Z I AL P O LIT I K ER-PRÄSIDENT TUSK LEGT VORSCHLAG EINER „NOTBREMSE" FÜR SOZIALLEISTUNGEN VOR Der Präsident des Europäischen Rates (ER) Donald Tusk hat am 02.02.2016 einen Vorschlag für Reformen der EU für eine neue Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich vorgelegt. Der Vorschlag reagiert auf Forderungen des britischen Premierministers David Cameron vom 10.11.2015 in vier Bereichen (siehe hierzu Beitrag des Geschäftsbereichs Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Im Teilbereich D (Einwanderung und Freizügigkeit) schlägt Tusk unter anderem die Änderung zwei bestehender EU-Rechtsnormen vor. So soll die VO Nr. 883/2004 beim Transfer von Kindergeld ins Ausland dem Umfang der Leistungen an den Lebensstandard im Empfangsstaat angepasst werden können. In die VO Nr. 492/2011 soll eine „Notbremse" für Sozialleistungen an EU-Ausländer zugunsten der Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Demnach sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, nach Genehmigung durch den Rat den Bezug von Aufstockungsleistungen für Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Zuzug auszusetzen. Voraussetzung sei eine nachgewiesene Überlastungssituation des Sozialsystems. Die Anwendung dieses Mechanismus ermögliche insbesondere, den Bezug von „Aufstockungsleistungen" (in-work welfare benefits) für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Zuzug auszusetzen. Der Vorschlag geht weiter davon aus, dass die „Art von außergewöhnlicher Situation, die mit dem vorgeschlagenen Schutzmechanismus abgedeckt werden soll, gegenwärtig im Vereinigten Königreich gegeben" sei. Der Vorschlag, der Schlussfolgerungen des ER mit Begleitdokumenten verbindet, soll (mit den am 17.02.2016 vorgelegten Überarbeitungen) auf dem ER am 18./19.02.2016 beschlossen werden (siehe hierzu Beitrag des Geschäftsbereichs Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Anschreiben Tusks an die Mitglieder des ER und Links zu den Dokumenten: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/02-letter-tusk-proposal-new-settlement-uk/ EP BILLIGT KOMPROMISS ZUR EUROPÄISCHEN PLATTFORM GEGEN SCHWARZARBEIT Am 02.02.2016 fasste das EP eine legislative Entschließung und beschloss seinen Standpunkt zum Beschluss über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Es billigte damit die Einigung im informellen Trilog, über die bereits am 07.12.2015 im Rat für Beschäftigung und Soziales informiert worden war (EB 21/15). Die Plattform tagt mindestens zweimal im Jahr (vgl. Art. 8) und setzt sich insbesondere aus einem hochrangigen Vertreter 46 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 jedes einzelnen Mitgliedstaats, einem Vertreter der Kommission und höchstens vier Vertretern der branchenübergreifenden Sozialpartner auf Unionsebene zusammen. Zusätzlich können Beobachter teilnehmen (Art. 2, 7). Als Ziele (Art. 4) sind die verbesserte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich gleicher Wettbewerbsbedingungen benannt. Dies solle insbesondere durch Erfahrungsaustausch, Förderung innovativer Ansätze für effiziente Zusammenarbeit der Behörden und von Problembewusstsein verwirklicht werden (Art. 5). Die aus diesem Auftrag folgenden Tätigkeiten der Plattform werden in 13 Feldern näher beschrieben (Art. 6). Alle zwei Jahre wird die Plattform über die Ausführung ihres Auftrags Berichte vorlegen. In der Parlamentsdebatte wurden unter anderem die Mittel der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit hervorgehoben. Mit abschließender Billigung des Beschlusses in der Ratsformation am 07.03.2016 wird gerechnet. Standpunkt und legislative Entschließung des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160033+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Pressemitteilung des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11935/EU-Initiative-zurBek%C3%A4mpfung-von-Schwarzarbeit FR AU E N - U ND G L E IC HST ELL UNG S P O LIT I K EP DEBATTIERT ÜBER GEWALT GEGEN FRAUEN AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN Am 03.02.2016 fand eine Plenardebatte des EP mit Kommissarin Cre u zu sexuellen Übergriffen und Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum statt, die allgemein vor dem Hintergrund der Ereignisse in Köln in der Sylvesternacht wahrgenommen wurde. Es müsse alles unternommen werden, um die Täter ausfindig zu machen und sie der Justiz zu überantworten, egal woher sie kämen. Abgeordnete erneuerten auch ihre Forderung nach einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprechend einer bereits 2014 vom Parlament verabschiedeten Entschließung (EB 20/15). Es habe in der EU kaum Fortschritte bei der Eindämmung von Gewalt gegen Frauen gegeben. 16 säumige Mitgliedsstaaten seien aufgerufen, die Konvention von Istanbul ehestmöglich zu ratifizieren. Mehr solle auch zur Integration durch Erziehung von Migranten getan werden, umgekehrt jedoch müsse jeder unabhängig von seiner kulturellen Herkunft europäische Werte respektieren. Zur Pressemitteilung des EP zur Plenardebatte „Gewalt gegen Frauen" vom 03.02.2016: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11946/pdf EP FASST ENTSCHLIEßUNG ZUR NEUEN STRATEGIE FÜR GESCHLECHTERGLEICHSTELLUNG Das EP fasste am 03.02.2016 mit einer Mehrheit von 337 zu 286 Stimmen eine Entschließung zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015. Die Entschließung 47 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 aufgrund eines Entwurfs der Fraktionen S&D, ALDE, Grüne/EFA und GUE-NGL sowie setzt sich unter anderem für eine Änderung des Formats des internen Arbeitspapiers der Kommission „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016 bis 2019" zu einer Mitteilung ein. Die Kommission hatte wiederholt eine Änderung des Formats des Arbeitspapiers, das aus Ihrer Sicht an die Mitteilung zur Gleichstellungsstrategie bis 2015 anschließt (EB 21/15), abgelehnt. Entschließung des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160033+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE AR B E IT SM AR KT ARBEITSLOSENQUOTE IM EURORAUM BEI 10,4 % Laut Eurostat lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum (ER19) im Dezember 2015 bei 10,4 %, ein Rückgang gegenüber November 2015 (10,5 %) sowie dem Vorjahresmonat (11,4 %) und gilt als die niedrigste Quote seit September 2011. In der EU28 liege die Arbeitslosenquote im Dezember 2015 bei 9,0 %, damit sei sie unverändert gegenüber November 2015 und verzeichne einen Rückgang gegenüber Dezember 2014 (9,9 %). Dies sei die niedrigste Quote seit Juni 2009. Die niedrigsten Arbeitslosenquoten hätten dabei die Tschechische Republik und Deutschland (je 4,5 %) sowie Malta und das Vereinigte Königreich (je 5,1 %; für Vereinigtes Königreich bezogen auf Oktober 2015). Die höchsten Quoten seien in Griechenland (24,5 % im Oktober 2015) und Spanien (20,8 %) registriert worden. Über ein Jahr betrachtet sinke die Arbeitslosenquote im Dezember 2015 in 23 Mitgliedstaaten, unverändert bleibe sie in Estland und steige in Finnland (von 9,0 % auf 9,5 %), Österreich (von 5,6 % auf 5,8 %), Lettland (von 10,1 % auf 10,2 %) und Rumänien (von 6,6 % auf 6,7 %) an. Die stärksten Rückgänge würden in Spanien (von 23,6 % auf 20,8 %), der Slowakei (von 12,4 % auf 10,6 %) und Portugal (von 13,6 % auf 11,8 %) festgestellt. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7149418/3-02022016-AP-DE.pdf/1f0267b9-eb0a-4dc8a3e1-cef6f8bb6caf KOMMISSION LEGT QUARTALSBERICHT ZUR BESCHÄFTIGUNGSSITUATION UND SOZIALEN LAGE VOR Die Kommission hat am 11.02.2016 den Bericht für das dritte Quartal 2015 zur Beschäftigungssituation und sozialen Lage vorgelegt. Die Beschäftigungssituation verbessere sich auf dem Arbeitsmarkt der EU. Die Erwerbstätigenquote steige in allen Bevölkerungsgruppen (für die Altersgruppen 20 - 64 Jahre um 0,9 % auf 70,6 %) stetig an, besonders stark aber bei den älteren Arbeitskräften (55 - 59 Jahre). Es könne nun die höchste europäische Beschäftigungsrate seit 2008 verzeichnet werden. Obwohl erstmals seit Beginn des Jahres 2009 ein leichter Rückgang der Langzeitarbeitslosen festgestellt werde, liege hier nach wie vor die 48 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 größte Herausforderung. Außerdem sei der Fortschritt ungleichmäßig verteilt und es bestünden weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Zur Pressemitteilung: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2460&furtherNews=yes Zum Bericht: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=15076&langId=en STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST EUROPÄISCHE ZENTRUM FÜR DIE FÖRDERUNG DER BERUFSBILDUNG VERÖFFENTLICHT KURZBERICHT ZUM AKTUELLEN ENTWICKLUNGSSTAND VON QUALIFIKATIONSRAHMEN IN EUROPA Am 04.02.2016 hat das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) den Kurzbericht „Qualifikationsrahmen in Europa – Auf dem Weg zur Einsatzreife“ veröffentlicht, der den aktuellen Entwicklungsstand von Qualifikationsrahmen auf nationaler und europäischer Ebene beleuchtet. Derzeit sind 39 Länder an der Entwicklung des Europäischen Qualifikationsrahmens beteiligt, bereits 43 nationale Qualifikationsrahmen seien erarbeitet worden. Bedeutsamste Entwicklung sei dabei die zunehmende Einsatzfähigkeit und Akzeptanz der nationalen Qualifikationsrahmen. In 23 der teilnehmenden Staaten hätten die nationalen Qualifikationsrahmen die operative Phase erreicht, 17 Staaten verfügten bereits über voll einsatzfähige Qualifikationsrahmen. Laut einer Bestandsaufnahme von Cedefop Ende 2015 sieht ein Drittel der teilnehmenden Staaten die Qualifikationsrahmen als Instrumente mit Reformwirkung an, die zur strukturellen Anpassung der Bildungs- und Bewertungssysteme führen könnten. Der Großteil der teilnehmenden Staaten aber nutzt die Qualifikationsrahmen nicht zur strukturellen Änderung, sondern weiterhin im Rahmen der vorgesehenen Aufgabe als Instrument zur Beschreibung der jeweiligen Qualifikationssysteme. Link zum Kurzbericht: http://www.cedefop.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/9109 EUROSTAT-VERÖFFENTLICHUNG ZUM FREMDSPRACHENLERNEN IN EUROPA Eurostat, das statistische Amt der EU, hat am 01.02.2016 Daten zum Fremdsprachenlernen in den EUMitgliedstaaten veröffentlicht. Die Erhebung der Daten erfolgte mit Hilfe des speziellen Eurostat-Fragebogens zum Fremdsprachenerwerb. Im Jahre 2014 erlernten demnach 18 Mio. Schüler im Sekundarbereich I in der EU (damit 98,6 % dieser Stufe) mindestens eine Fremdsprache, 11 Mio. (59,9 %) sogar zwei oder mehrere Fremdsprachen. Am häufigsten gelehrte Fremdsprache war weiterhin Englisch (97,3 % aller Schüler im Sekundarbereich I lernten Englisch), gefolgt von Französisch (33,1 %), Deutsch (23,1 %) und Spanisch 49 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 (13,1 %). Dabei gibt es beim Fremdsprachenerwerb in den EU-Staaten große Unterschiede: Während in Luxemburg (100,0 %), Finnland (98,5 %) und Italien (98,4 %) nahezu alle Schüler der Sekundarstufe I mindestens zwei Fremdsprachen erlernten, lag der Anteil dieser Schüler in Ungarn, Irland und Österreich bei jeweils unter 10 %. In Deutschland erwarben im Jahr 2014 97,2 % der Schüler in der Sekundarstufe I Fremdsprachenkenntnisse, wobei davon 58,1 % der Schüler eine und 39,1 % der Schüler zwei oder mehrere Fremdsprachen erlernten. Die am häufigsten gelehrte Fremdsprache war dabei auch in Deutschland Englisch, gefolgt von Französisch. In Luxemburg wird die deutsche Sprache von allen Schülern erlernt, während in acht weiteren Mitgliedstaaten Deutsch nach Englisch am zweithäufigsten gelehrt wird. Link zur Presseerklärung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7146714/3-01022016-AP-DE.pdf/ce9c8961-c786-4566963a-fd30b26fc39d Link zum vollständigen Bericht von Eurostat (in englischer Sprache): http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Foreign_language_learning_statistics STRATEGIEPLAN DER EUA FÜR EINEN FREIEN ZUGANG ZU WISSENSCHAFTLICHEN PUBLIKATIONEN Der Rat der European University Association (EUA) verabschiedete bei seiner Sitzung am 29.01.2016 einen Strategieplan für einen freien Zugang („Open Access“) zu wissenschaftlichen Publikationen. Dieser sieht vor, Hochschulen bei der Einrichtung eines freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen zu unterstützen. Nachdem er von einer zwanzigköpfigen Expertengruppe der EUA aus 19 Ländern erarbeitet wurde, unterzeichneten anschließend die jeweiligen nationalen Rektorenkonferenzen den Plan. Mit der offiziellen Billigung aller Mitglieder beginnt nun die für die EUA prioritäre langfristige Arbeit, alle derzeitigen Aspekte im Hinblick auf die offene Wissenschaft stufenweise anzugehen. Die Schwerpunkte des Strategieplanes liegen dabei in der Förderung eines strukturierten Dialoges zwischen allen beteiligten Interessensgruppen, der Unterstützung beim Aufbau von Infrastrukturen und Initiativen an europäischen Hochschulen, der Begünstigung von Anerkennungen und Bewertungssystemen von Forschungsleistungen, Einrichtungen und Laufbahnentwicklungen, sowie Fragestellungen rund um Data Mining, geistiges Eigentum und Copyright. Link zur „EUA Roadmap on Open Access to Research Publications“: http://www.eua.be/Libraries/publications-homepage-list/eua-roadmap-on-open-access-to-researchpublications.pdf?sfvrsn=4 KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERSTE ERGEBNISSE DER KONSULTATION ZU IKT- STANDARDISIERUNG Am 05.02.2016 veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, die sich mit Fragen der Normung im Digitalen Binnenmarkt beschäftigt. Unter Normen sind dabei technische Spezifikationen zu verstehen, die durch anerkannte Normungsgremien für die Übermittlung von Daten 50 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 innerhalb des Digitalen Binnenmarkts entwickelt werden. Die an Interessensvertreter gerichtete Konsultation fragte unter anderem danach, welche Prioritäten für zukünftige Normung in zehn zentralen Technologiebereichen gesetzt werden sollten und welche konkreten Normungsmaßnahmen auf EU-Ebene als geeignet für eine Entwicklung innerhalb dieser Bereiche empfunden würden. Nach erster Auswertung der Konsultation stimmten die 156 Interessensvertreter, die sich an der Konsultation beteiligt haben, der Einschätzung der Kommission zu, dass das zeitnahe Vorantreiben des Normungsprozesses für die Entwicklung eines ungehinderten Digitalen Binnenmarkts und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sei. Ein Großteil der Befragten erachtete auch die Ausweitung des europäischen Einflusses auf globale Normungsprozesse als elementar. Weiterhin sind die verstärkte Einbindung von KMUs und Forschungseinrichtungen bei der Normsetzung und ein klarer Rahmen für Wettbewerbspolitik im digitalen Bereich als Vorschläge genannt worden. Welche Technologiebereiche Priorität bei zukünftiger Normung haben sollten, konnte hingegen nicht eindeutig geklärt werden: Während 11 % der Befragten den Bereich „Datenwirtschaft“ als besonders wichtig erachteten, sprachen sich 10 % für einen Fokus auf sogenannte „Cloud-Services“ und 9 % auf „eHealth“ aus. Als konkrete geeignete Maßnahmen der EU nannten die Befragten klare Normungsmandate für die zuständigen Organisationen, eine Weiterführung des Kommissionsplans zur IKT-Standardisierung sowie regulatorische Maßnahmen. Link zur Kommissionsmitteilung (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/contributions-and-preliminary-trends-public-consultationstandards-digital-single-market Link zum Positionspapier der Kommission: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/public-consultation-priority-ict-standards-plan#Deutsch STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z RAT BESCHLIEßT FORTSETZUNG DER KLIMADIPLOMATIE IM JAHR 2016 Am 15.02.2016 hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten die Fortsetzung der Klimadiplomatie nach der 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) in Paris auch im Jahr 2016 beschlossen. Die Klimadiplomatie soll weiterhin zur Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft eingesetzt werden und politische Kontakte auf Regierungsebene sowie mit einer breiten Öffentlichkeit gepflegt werden, um die Bedeutung des Klimaschutzabkommens von Paris und die damit verbundenen Arbeiten darzulegen. Drei Aktionsschwerpunkte sind dabei geplant. Erstens soll innerhalb der diplomatischen Dialoge, der Public Diplomacy und der außenpolitischen Instrumente Klimaschutz weiterhin strategische Priorität besitzen. In bilateralen und biregionalen Dialogen wie den G7, G20 oder den Vereinten Nationen sowie in anderen internationalen Foren wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorgansisation (IMO) soll die Frage des Klimaschutzes hohe Priorität haben. Zweitens soll die 51 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Umsetzung des Pariser Übereinkommens, die rechtzeitige Ratifizierung des Übereinkommens und die zugesagte Klimafinanzierung vorangetrieben werden. Drittens sollen die potenziell destabilisierenden Auswirkungen des Klimawandels und der direkte Zusammenhang zwischen Klima, natürlichen Ressourcen und Wohlstand, Stabilität und Migration mit Partnerländern besprochen werden. Link zu den Schlussfolgerungen: http://www.consilium.europa.eu/register/de/content/out/?&DOC_LANCD=EN&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID= ST-6049-2016-INIT EP UND RAT BILLIGEN NEUE GRENZWERTE FÜR ABGASTESTS VON DIESELFAHRZEUGEN Am 03.02.2016 wurde im Plenum des EP keine Mehrheit für die Ablehnung des Kommissionsvorschlags für eine zeitlich befristete Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte von Dieselfahrzeugen gefunden, wie es der Umweltausschuss des EP vorgeschlagen hatte. Die Entschließung des Umweltausschusses wurde mit 323 Stimmen abgelehnt, bei 317 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen. Am 12.02.2016 verzichtete der Rat ebenfalls gegen einen Einspruch. Dies bedeutet, dass nun ab 2017 neben Labortests auch Real Driving Emission (RDE)-Tests angewendet werden müssen, um die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen zu bestimmen. Nach den neuen Regeln darf der lediglich auf Prüfständen gemessene gesetzliche StickoxidGrenzwert von 80 Milligramm NOx pro Kilometer bei RDE-Tests neuer Automodelle ab 2017 um maximal 110 % und ab 2020 um 50 % überschritten werden. Für alle Neuwagen sollen diese Toleranzschwellen ab 2019 oder 2021 gelten. Link zur PM des EP: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11905/Kein-Veto-gegenKommissionsvorschlag-f%C3%BCr-gro%C3%9Fz%C3%BCgi-gere-Abgastests Link zur PM des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-vehicle-emissions-in-real-drivingconditions-2nd-package/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Vehicle+emissions+in+real+driving+conditions%3a+Council+gives +green+light+to+second+package EP NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUR HALBZEITBEWERTUNG DER EU BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE AN Am 02.02.2016 hat das EP eine Entschließung zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt angenommen. In dieser Entschließung begrüßt das EP die Halbzeitbewertung und betont, dass diese Berichte für die Verwirklichung der EU-weiten Ziele zur Erhaltung der Biodiversität strategische Bedeutung haben. Gleichzeitig wird der großen Sorge Ausdruck verliehen, dass die Ziele zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für 2020 nicht ohne zusätzliche, beträchtliche und anhaltende Bemühungen erreicht werden können. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Verwirklichung dieser Ziele umgehend höhere politische Priorität einzuräumen, weiterhin sorgfältig für die 52 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien zu sorgen und die Finanzierung und Förderung des Naturschutzes sicherzustellen sowie sicherzustellen, dass Finanzmittel im Rahmen der GAP von der Subventionierung umweltschädlicher Aktivitäten zugunsten der Finanzierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren umgelenkt werden. Darüber hinaus spricht sich das EP gegen eine etwaige Überarbeitung der Naturschutzrichtlinien aus, da sich die Schwierigkeiten bei der Erreichung der Ziele nicht aus den Vorschriften selbst ergeben, sondern aus der mangelnden Umsetzung, Durchsetzung und Integration in andere Politikbereiche. Link zur Entschließung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160034+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT BERICHT ZU HOCHWASSERRISIKEN Am 29.01.2016 hat die Europäische Umweltagentur einen Bericht „Hochwasserrisiken und Ökosysteme – Untersuchung der Synergien zwischen Auenmanagement, Wasserpolitik und Sektorpolitiken" veröffentlicht. In dem Bericht werden die Daten der europäischen Hochwasserdatenbank ausgewertet, die Daten über Hochwasser von 1980 - 2010 enthält. In diesem Zeitraum wurden 3563 Hochwasser registriert. Der Bericht zeigt die Vorteile eines integrierten Ansatzes im Hochwassermanagement und verdeutlicht, dass eine koordinierte Umsetzung Hochwasserrahmenrichtlinie der EU-Gesetzgebung und der FFH-Richtlinie wie der durch Wasserrahmenrichtlinie, kohärente Maßnahmen der das Hochwassermanagement effektiver gestalten kann. Link zum Bericht: http://www.eea.europa.eu/highlights/floodplain-management-reducing-floodrisks?utm_medium=email&utm_campaign=Flood%20risks%20and%20environmental%20vulnerability_CRM& utm_content=Flood%20risks%20and%20environmental%20vulnerability_CRM+CID_cccaa9e84baecbb24c40 33c70f118b72&utm_source=EEA%20Newsletter&utm_term=Read%20more KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERSTEN UMWELTBERICHT DER EUROPÄISCHEN LUFTFAHRT Am 29.01.2016 hat die Kommission den ersten Umweltbericht der europäischen Luftfahrtbranche veröffentlicht. Der Bericht wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Luftfahrtsicherheitsagentur EASA, Eurocontrol und den Luftfahrtbehörden der Schweiz und Großbritanniens erstellt. In dem Bericht werden Daten und Fakten zur Lärmbelastung, zur Luftverschmutzung und zu den Treibhausgasemissionen der europäischen Luftfahrt dokumentiert und bewertet. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Flüge und damit auch die Treibhausgasemissionen zwischen 1990 - 2014 um 80 % zugenommen haben und prognostiziert eine weitere Steigerung der Flugzahlen und Treibhausgasemissionen um 45 % bis 2035. Die Belastung durch Stickoxide hat sich seit 1990 verdoppelt und soll bis 2035 um 43 % steigen. Die Lärmbelastung durch den Luftverkehr soll trotz technischer 53 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Verbesserungen um 15 % steigen. Der Bericht soll als Grundlage bei der Umsetzung der im Dezember von der Kommission vorgelegten Luftfahrtstrategie dienen. Link zum Bericht: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/aviation-strategy/documents/european-aviation-environmental-report2016-72dpi.pdf EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUR WASSERQUALITÄT DER DONAU Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen Bericht zur Wasserqualität im Donaueinzugsgebiet veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf den vier Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Slowakei. In dem Bericht kommt der EuRH zu dem Ergebnis, dass sich die Wasserqualität der Donau kaum verbessert hat, obwohl die EU-Wasserrahmenrichtlinie seit 2004 von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Grund dafür ist nach Meinung des EuRH insbesondere der mangelnde Ehrgeiz bei den Bewirtschaftungsplänen von 2009 und bei den Monitoringsystemen. Der EuRH fordert die Kommission auf, verbindliche Kriterien für Kontrollen kommunaler Abwasserbehandlungen zu prüfen, eine verpflichtende Begrenzung für die Ausbringung von Phosphor zu setzen und Leitlinien zur Deckung von Kosten durch diffuse Einträge bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Monitoringsysteme verbessern, Ausnahmen stichhaltig begründen und Steuern als Abschreckung gegen Emissionen in Erwägung ziehen. Link zum Bericht des EuRH (engl.): http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_23/SR_DANUBE_PROGRESS_EN.pdf V ER BR AU C H E R SC HU T Z RAT STIMMT FÜR EINFÜHRUNG EINER EU-TIERSCHUTZPLATTFORM Am 15.02.2016 hat sich der Agrarrat für die Einführung einer EU-Tierschutzplattform ausgesprochen. Basis der Diskussion war ein gemeinsames Positionspapier von Deutschland, der Niederlande, Schweden und Dänemark. Vorgeschlagen ist ein zweistufiger Ansatz aus einem größeren Forum, das alle einschlägigen Beteiligten umfasst, und einer kleineren hochrangigen Gruppe der Mitgliedstaaten unter Leitung der Kommission. Ziel der Plattform ist ein gemeinsames Forum, um den Informations- und Erfahrungsaustausch zu verbessern sowie den Austausch von Beispielen der guten fachlichen Praxis zu fördern, um eine Verbesserung und Harmonisierung der Tierschutzstandards und eine einheitlichere und transparentere Praxis in der EU zu erreichen (siehe hierzu Beitrag des StMELF in diesem EB). Link zum Positionspapier: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5708-2016-INIT/de/pdf 54 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 PRÄSIDENTSCHAFTSKONFERENZ: EUROPÄISCHER ANSATZ ZUR BEKÄMPFUNG VON ANTIBIOTIKARESISTENZEN Am 09./10.02.2016 hat in Amsterdam unter niederländischer Ratspräsidentschaft, in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, eine gemeinsame Konferenz der EU-Gesundheits- und Agrarminister zu Antibiotikaresistenzen stattgefunden. Auf der Konferenz stand der sogenannte „One Health"-Ansatz im Fokus, ein ganzheitliches Konzept, das die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Viehzucht umfasst. Mit der Konferenz haben die Niederlande den Ansatz der deutschen G7-Präsidentschaft, dass Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen sektorübergreifend erfolgen müssen, fortgesetzt. Das Ergebnis der Konferenz ist, dass die europäischen Länder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ihre Kräfte im Gesundheitswesen und in der Tierhaltung bündeln werden. Die Konferenz bildete den Auftakt für die separaten Gesundheits- und Agrarministerräte. Auf den Ratssitzungen soll ein Ratsbeschluss zu Antibiotikaresistenzen verabschiedet werden (siehe hierzu Beitrag des StMGP in diesem EB). Unterlagen zur Konferenz: http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/konferenz-zu-antibiotikaresistenzen RAT VERABSCHIEDET NEUE SICHERHEITSSTANDARDS FÜR SCHUTZAUSRÜSTUNGEN, GASGERÄTE UND SEILBAHNEN Am 12.02.2016 stimmte der Rat drei Verordnungen zu, mit denen neue Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen wie Helme, Sicherheitsschuhe, Rettungswesten oder Sonnenbrillen sowie an Gasgeräte und Seilbahnen eingeführt werden. Das Parlament hatte bereits am 20.01.2016 zugestimmt (EB 02/16), so dass die neuen Anforderungen nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten können. Mit den Verordnungen werden Anforderungen an die verschiedenen Produkte vereinheitlicht und an den Stand der Technik angepasst sowie die Verfahren für die Vergabe der „CE"-Prüfzeichen festgelegt. Die neue Verordnung über „persönliche Schutzausrüstungen" wird erstmals auch für Gegenstände gelten, die rein privat benutzt werden, etwa im Haushalt oder beim Sport. Ziel ist einerseits die Vermarktung innerhalb der EU zu erleichtern, andererseits dem Verbraucher die Sicherheit zu geben, dass bestimmte Sicherheitsanforderungen gewährleistet sind. Link zu den Verordnungen: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5558-2016-ADD-1/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5560-2016-ADD-1/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5555-2016-ADD-1/de/pdf 55 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE PRÄSIDENTSCHAFTSKONFERENZ: EUROPÄISCHER ANSATZ ZUR BEKÄMPFUNG VON ANTIBIOTIKARESISTENZEN Am 09./10.02.2016 hat in Amsterdam unter niederländischer Ratspräsidentschaft, in Zusammenarbeit mit der Kommission, eine gemeinsame Konferenz der EU-Gesundheits- und Agrarminister zu Antibiotikaresistenzen stattgefunden. Auf der Konferenz stand der sogenannte „One Health"-Ansatz im Fokus, ein ganzheitliches Konzept, das die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Viehzucht umfasst. Mit der Konferenz haben die Niederlande den Ansatz der deutschen G7-Präsidentschaft, dass Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen sektorübergreifend erfolgen müssen, fortgesetzt. Den Niederlanden ist daran gelegen, dass die EU bei Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz mit gutem Beispiel vorangeht. Die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers sprach sich unter anderem dafür aus, der Infektionsprävention und dem sorgfältigem Einsatz von Antibiotika mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Des Weiteren betonte Schippers die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Antibiotika und alternativer Behandlungen sowie einer verbesserten Diagnostik, die eine effiziente und möglichst sparsame Verwendung von Antibiotika zulässt. Das Ergebnis der Konferenz ist, dass die europäischen Länder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ihre Kräfte im Gesundheitswesen und in der Tierhaltung bündeln werden. Die Konferenz bildete den Auftakt für die separaten Gesundheits- und Agrarministerräte. Auf den Ratssitzungen soll ein Ratsbeschluss zu Antibiotikaresistenzen verabschiedet werden. Unterlagen zur Konferenz: http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/konferenz-zu-antibiotikaresistenzen KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR EVALUATION DER EU-DROGENSTRATEGIE UND DES EU-DROGENAKTIONSPLANS Die Kommission hat am 15.02.2016 eine öffentliche Konsultation zur diesjährigen Evaluation der EUDrogenstrategie 2013-2020 und des EU-Drogenaktionsplans 2013-2016 gestartet. Sie richtet sich sowohl an EU- als auch an Nicht-EU-Bürger. Noch bis zum 09.05.2016 sind Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie regionale und internationale Organsiationen, Nicht-Regierungsorganisationen, Drittstaaten, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und alle interessierten Kreise aufgerufen, entsprechende Beiträge per Fragebogen online abzugeben. Es werden nur Antworten berücksichtigt, die durch Ausfüllen des Online-Fragebogens eingereicht werden. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den neuen EUDrogenaktionsplan für 2017-2020 einfließen (siehe hierzu Beitrag des StMJ in diesem EB). Informationen zur Konsultation: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2016/consulting_0032_en.htm 56 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Fragebogen: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/09fafb72-4c56-c55c-2b9c-90ef21f9235b EUROPÄISCHES MEDIZINISCHES KORPS ZUR SCHNELLEREN REAKTION AUF NOTFÄLLE EINGERICHTET Die Kommission hat am 15.02.2016 das Europäische Medizinische Korps (EMK) im Rahmen einer hochrangigen Veranstaltung in Brüssel vorgestellt. Es soll zur Mobilisierung von Teams aus medizinischen Fachkräften und Gesundheitspersonal sowie entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bei Notfällen innerhalb und außerhalb der EU beitragen. Ziel ist es, eine schnellere und effizientere Reaktion der EU auf Gesundheitsrisiken zu gewährleisten. Wir müssen die Lehren aus der Ebola-Krise ziehen, so Christos Stylianides, Kommissar für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Das EMK umfasst unter anderem medizinische Teams, Experten in den Bereichen öffentliche Gesundheit und medizinische Koordinierung, mobile Bio-Labors, Flugzeuge für die medizinische Evakuierung und logistische Unterstützungsteams. Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-263_de.htm Informationen der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-276_de.htm BESSERER SCHUTZ GEGEN GEFÄLSCHTE MEDIKAMENTE Am 09.02.2016 ist die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 02.10.2015 über Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. In der Verordnung werden unter anderem individuelle Erkennungsmerkmale und Vorrichtungen gegen Manipulationen detailliert festgelegt. Ziel ist es, Patienten vor gefälschten Medikamenten, die von niedriger Qualität sind oder eine falsche Dosierung von Wirkstoffen enthalten, zu schützen. Die Verordnung gilt seit dem 09.02.2016. Sie muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Delegierte Verordnung (EU) 2016/161: http://ec.europa.eu/health/files/eudralex/vol-1/reg_2016_161/reg_2016_161_de.pdf EUROSTAT VERÖFFENTLICHT STATISTIK ZU KREBSERKRANKUNGEN Eurostat, das statistische Amt der EU, hat anlässlich des Weltkrebstags am 04.02.2016 eine Statistik zu Krebserkrankungen veröffentlicht. Danach war Krebs im Jahr 2013 die Todesursache für nahezu 1,3 Mio. Personen in der EU und somit für knapp über ein Viertel aller Todesfälle (26 %) verantwortlich. In Deutschland starben insgesamt 224.386 Menschen an dieser Erkrankung, davon 122.056 Männer und 57 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 102.330 Frauen. Lungenkrebs war die häufigste tödliche Krebsart in der EU, gefolgt von Dickdarmkrebs, Brustkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs und Prostatakrebs. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung haben Slowenien (32 %) und die Niederlande (31 %) den höchsten Anteil an krebsbedingten Todesfällen. Pressemitteilung von Eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7150001/3-03022016-BP-DE.pdf/51dd300e-c157-4299be63-157286c92268 IUK- UND MEDIENPOLITIK KOMMISSION VERÖFFENTLICHT VORSCHLAG ZUR KOORDINIERTEN NUTZUNG DES UHF-BANDES Am 02.02.2016 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des EP und des Rates zur Nutzung des Frequenzbandes 470-790 MHz, um den mobilen Internetzugang in Europa „nachhaltig" zu verbessern. Entsprechend den Empfehlungen des „Lamy-Berichts" vom September 2014 (EB 16/14) und dem Ergebnis der Weltfunkkonferenz 2015 (WRC-15) wird vorgeschlagen, das Ultrahochfrequenzband (UHF, 700 MHz) bis spätestens Ende Juni 2020 EU-weit für drahtlose Breitbandkommunikation bereitzustellen. Das vom Rundfunk (und von PSME, vor allem Drahtlos-Mikrofonen) genutzte Spektrum (470-694 MHz), das heißt der verbleibende Teil des UHF-Bandes, soll „der terrestrischen Verbreitung audiovisueller Mediendienste (linear und non-linear) für ein breites Publikum einschließlich des frei zugänglichen Fernsehens (und der PSME)" vorbehalten bleiben. Dabei soll den Mitgliedstaaten die Wahl der Verbreitungstechnologie (Rundfunk oder Mobilfunk) freistehen. Dieser sogenannte „Flexibilisierungsansatz" der Kommission erlaubt es also, Rundfunk oder Mobilfunk im Rundfunk-Band zu verbreiten, beschränkt jedoch auf den Downlink-Betrieb (Verkehr zwischen der Mobilfunkstation und den Endgeräten) und „entsprechend dem nationalen Rundfunkbedarf". Zugleich hat die Kommission in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit weiterer Studien eingeräumt. Vorschlag der Kommission zur koordinierten Nutzung des UHF-Bandes http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1454410061980&uri=COM:2016:43:FIN EBU-Pressemitteilung: http://www3.ebu.ch/news/2016/02/ebu-concerned-for-future-of-dtt Artikel aus dem EU-Observer: https://euobserver.com/digital/132153 ERGEBNISSE DER ANHÖRUNG ZU STANDARDISIERUNGEN IM IKT-SEKTOR Am 05.02.2016 veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse und Trends der am 04.01.2016 abgeschlossenen Konsultation zu Standardisierungen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie (IKT, EB 17/15). Mit der Anhörung sollten gemeinsame technische Standards zukünftiger Schlüsseltechnologien definiert werden, um Interoperabilität zu ermöglichen und die 58 Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr.03/2016 : vom19.02.2016 Sicherheit im Netz zu erhöhen sowie digitale Innovation, Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie anzukurbeln. Ergebnisse der Konsultation zur Standardisierung: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/contributions-and-preliminary-trends-public-consultationstandards-digital-single-market 59
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