europabericht

E U R O P AB E R I C H T
Vertretung des Freistaates Bayern
bei der Europäischen Union
in Brüssel
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Inhaltsverzeichnis
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT .................................................. 6
EP: Plenarwoche in Straßburg vom 01.02.2016 – 04.02.2016 ................................................................... 6
Vorschau auf das Treffen des Europäischen Rates am 18./19.02.2016 ..................................................... 8
Brexit: ER-Präsident Tusk legt Vorschlag für Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich vor .............. 8
Rat: Tagung des Rates für auswärtige Angelegenheiten am 15.02.2016 ................................................. 10
Rat: Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten am 16.02.2016 ................................................. 11
Kommission: Erste Sitzung der Refit-Plattform ......................................................................................... 11
Erweiterung: Bosnien und Herzegowina stellt Beitrittsantrag.................................................................... 12
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR .......................................................12
SCHENGEN ...................................................................................................................................................... 12
Rat fordert Griechenland zur Beseitigung der Mängel an seinen Außengrenzen auf ............................... 12
Kommission legt Empfehlungen zur Verbesserung des Grenzschutzes in Griechenland vor .................. 13
Kommission sieht Fortschritte in Rumänien, Herausforderungen in Bulgarien ......................................... 14
ASYL UND MIGRATION ...................................................................................................................................... 14
NATO kündigt Einsatz zur Überwachung des Seeraums in der Ägäis an ................................................ 14
Kommission bilanziert Fortschritte und fordert Rat zur Umsetzung von Beschlüssen auf ........................ 15
Kommission verschärft in neun Fällen Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen
Bestimmungen des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) ......................................................................... 17
EuGH-Generalanwalt gegen Freiheitsstrafe bei illegaler Durchreise im Schengen-Raum ....................... 18
EuGH-Generalanwalt gegen Ausweisung von Vorbestraften, die alleiniges Sorgerecht haben............... 19
DATENSCHUTZ ................................................................................................................................................. 20
Kommission gibt Einigung auf Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor“ bekannt ................................... 20
GLÜCKSSPIEL .................................................................................................................................................. 21
EuGH-Urteil zur grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland ............................ 21
ENERGIEEFFIZIENZ IM BAUSEKTOR.................................................................................................................... 22
Kommission veröffentlicht Strategie zur Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung .......................... 22
SCHIENENVERKEHR ......................................................................................................................................... 23
Verkehrskommissarin Bulc kondoliert Opfern des Zugunglücks bei Bad Aibling ...................................... 23
Konsultation über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr .................................... 23
LUFTVERKEHR ................................................................................................................................................. 24
Kommission begrüßt internationale Einigung auf CO2-Grenzwerte für Flugzeuge ................................... 24
GÜTERVERKEHR .............................................................................................................................................. 24
Rat erhebt keinen Einspruch gegen Verordnung zu Verstößen im Straßenverkehr ................................. 24
2
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
SPORT ............................................................................................................................................................ 25
Kommission kündigt zweite Europäische Woche des Sports an............................................................... 25
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ .............................................................................................26
Kommission legt Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung vor ................................................................ 26
ECOFIN: Ergebnisse aus dem Geschäftsbereich des StMJ ..................................................................... 27
EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts zur Frage Verhängung einer Freiheitsstrafe bei illegalem
Aufenthalt ................................................................................................................................................... 27
Rechtsausschuss JURI nimmt Text zur Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen an ............. 28
Online Konsultation zu EU-Drogenstrategie und EU-Drogenaktionsplan ................................................. 29
Erstes Treffen der REFIT-Plattform ........................................................................................................... 29
EP-Plenum diskutiert über Gewalt gegen Frauen auf öffentlichen Plätzen .............................................. 29
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT ............................30
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung der Eurogruppe am 11.02.2016 ..................................................... 30
Wesentliche Ergebnisse des ECOFIN-Rates am 12.02.2016 ................................................................... 31
Portugal: Kommission verabschiedet Stellungnahme zu Haushaltsplan für 2016 - IWF sieht
Haushaltsplanungen kritisch ...................................................................................................................... 32
Kommission veröffentlicht Winterprognose 2016 ...................................................................................... 33
Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zu Ratingagenturen........................................ 34
Rat einigt sich auf Finanzierung und Steuerung der Türkei-Fazilität ........................................................ 34
Kommission startet öffentliche Konsultation zur Doppelbesteuerung von Unternehmen ......................... 35
STAATSMINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIE .....................36
W IRTSCHAFT MIT BINNENMARKT UND INDUSTRIE ............................................................................................... 36
Kommission veröffentlicht Winterprognose 2016 ...................................................................................... 36
Kommission startet Konsultation zur Ex-post-Evaluierung von ERDF und Kohäsionsfonds .................... 36
Kommission verschiebt Anwendung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II um ein Jahr ............................... 37
EP stimmt gegen Zurückweisung des zweiten Verordnungspakets zur Einführung von Abgasmessungen
unter realen Fahrbedingungen (RDE) ....................................................................................................... 37
Rat stimmt dem zweiten Verordnungspaket zur Einführung von Abgasmessungen unter realen
Fahrbedingungen (RDE) zu ....................................................................................................................... 37
DIGITALES UND MEDIEN.................................................................................................................................... 38
Kommission gibt Einigung auf Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor" bekannt ................................... 38
Kommission veröffentlicht Ergebnisse der Konsultation zu Standardisierungen im Bereich der
Informations- und Kommunikationsindustrie ............................................................................................. 39
Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat am 27./28.01.2016 in Amsterdam .................................................. 39
AUßENWIRTSCHAFT.......................................................................................................................................... 40
EP nimmt Entschließung zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistung an .................................. 40
EP diskutiert Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft ............................................................................. 40
3
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Kommission startet Konsultation zur Behandlung Chinas in Antidumping-Untersuchungen .................... 41
EuGH erklärt Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf Einfuhren von Schuhen aus China
und Vietnam als teilweise ungültig ............................................................................................................ 41
Kommission veröffentlicht Text zum Freihandelsabkommen mit Vietnam ................................................ 41
ENERGIE ......................................................................................................................................................... 41
Kommission legt „Winterpaket“ zur Umsetzung der Energieunion vor ...................................................... 42
Kommission startet Konsultation zur Bioenergie ....................................................................................... 42
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ..................................43
Ergebnisse der Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei vom 15.02.2016 ............................. 43
Kommission startet Verhandlungen zu bilateralen Handelsabkommen über ökologisch erzeugte Produkte
mit Kolumbien und Mexiko......................................................................................................................... 43
Kommission veröffentlicht Text zum Freihandelsabkommen mit Vietnam ................................................ 44
Kommission startet Konsultation zur Bioenergie ....................................................................................... 44
EP nimmt Entschließung zur Halbzeitbewertung der EU Biodiversitätsstrategie an................................. 45
Präsidentschaftskonferenz: Europäischer Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen .............. 45
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION ..............................46
ARBEITSMARKT- UND SOZIALPOLITIK ................................................................................................................. 46
ER-Präsident Tusk legt Vorschlag einer „Notbremse" für Sozialleistungen vor ........................................ 46
EP billigt Kompromiss zur Europäischen Plattform gegen Schwarzarbeit ................................................ 46
FRAUEN- UND GLEICHSTELLUNGSPOLITIK .......................................................................................................... 47
EP debattiert über Gewalt gegen Frauen auf öffentlichen Plätzen ........................................................... 47
EP fasst Entschließung zur neuen Strategie für Geschlechtergleichstellung ........................................... 47
ARBEITSMARKT ................................................................................................................................................ 48
Arbeitslosenquote im Euroraum bei 10,4 % .............................................................................................. 48
Kommission legt Quartalsbericht zur Beschäftigungssituation und sozialen Lage vor ............................. 48
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, W ISSENSCHAFT UND KUNST ............................49
Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung veröffentlicht Kurzbericht zum aktuellen
Entwicklungsstand von Qualifikationsrahmen in Europa ........................................................................... 49
Eurostat-Veröffentlichung zum Fremdsprachenlernen in Europa ............................................................. 49
Strategieplan der EUA für einen freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen .............................. 50
Kommission veröffentlicht erste Ergebnisse der Konsultation zu IKT-Standardisierung .......................... 50
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................51
UMWELT UND NATURSCHUTZ ............................................................................................................................ 51
Rat beschließt Fortsetzung der Klimadiplomatie im Jahr 2016 ................................................................. 51
EP und Rat billigen neue Grenzwerte für Abgastests von Dieselfahrzeugen ........................................... 52
EP nimmt Entschließung zur Halbzeitbewertung der EU Biodiversitätsstrategie an................................. 52
4
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Europäische Umweltagentur veröffentlicht Bericht zu Hochwasserrisiken ............................................... 53
Kommission veröffentlicht ersten Umweltbericht der europäischen Luftfahrt ........................................... 53
Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Bericht zur Wasserqualität der Donau .................................. 54
VERBRAUCHERSCHUTZ .................................................................................................................................... 54
Rat stimmt für Einführung einer EU-Tierschutzplattform ........................................................................... 54
Präsidentschaftskonferenz: Europäischer Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen .............. 55
Rat verabschiedet neue Sicherheitsstandards für Schutzausrüstungen, Gasgeräte und Seilbahnen...... 55
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE ................................................................56
Präsidentschaftskonferenz: Europäischer Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen .............. 56
Kommission startet Konsultation zur Evaluation der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans
................................................................................................................................................................... 56
Europäisches Medizinisches Korps zur schnelleren Reaktion auf Notfälle eingerichtet ........................... 57
Besserer Schutz gegen gefälschte Medikamente ..................................................................................... 57
Eurostat veröffentlicht Statistik zu Krebserkrankungen ............................................................................. 57
IUK- UND MEDIENPOLITIK ........................................................................................................58
Kommission veröffentlicht Vorschlag zur koordinierten Nutzung des UHF-Bandes ................................. 58
Ergebnisse der Anhörung zu Standardisierungen im IKT-Sektor ............................................................. 58
5
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
POLITISCHE SCHWERPUNKTE UND EUROPÄISCHES PARLAMENT
EP: PLENARWOCHE IN STRAßBURG VOM 01.02.2016 – 04.02.2016
Im Zentrum der Plenartagung vom 01.02.2016 – 04.02.2016 stand die Debatte über die Vorbereitung der
Tagung des Europäischen Rates (ER) am 18./19.02.2016. Daneben wurden das Verfahren für Emissionstests
unter realen Fahrbedingungen, die Zukunft des Schengen-Systems, das TiSA-Abkommen, Gewalt und
sexuelle Übergriffe gegenüber Frauen sowie einige außenpolitische Themen behandelt.
WESENTLICHE ERGEBNISSE:

Vorbereitung der Tagung des ER am 18./19.02.2016:
Nachdem ER-Präsident Donald Tusk am 02.02.2016 einen Entwurf für eine Vereinbarung mit der EU
hinsichtlich der britischen Reformforderungen vorgestellt hatte, wurden diese am 03.02.2016 in
Vorbereitung der Tagung des ER am 18./19.02.2016 im Plenum debattiert. Die Vorschläge Tusks
sehen unter anderem Reformen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, der Mitwirkung nationaler
Parlamente am EU-Entscheidungsprozess, der Sozialleistungen und der Freizügigkeit vor (siehe
hierzu gesonderten Beitrag in diesem EB). Weitere Themen des Treffens des ER am 18./19.02.2016
werden die Umsetzung der Beschlüsse zur Flüchtlingskrise sowie das Europäische Semester 2016
sein.

Zukunft des Schengen-Systems:
Am 02.02.2016 wurden in der Plenarsitzung die Flüchtlingskrise sowie die Zukunft des SchengenSystems behandelt. Die Abgeordneten waren sich einig, dass eine gemeinsame Strategie und eine
effektive Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten notwendig seien, um die Herausforderungen der
Migrationskrise erfolgreich zu bewältigen. Im Mittelpunkt der Debatte stand der wirksame Schutz der
EU-Außengrenzen und die Aufrechterhaltung des Schengen-Raums. Viele Abgeordnete hoben
hervor, dass nur durch einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen den Regelungen des
Schengen-Abkommens Rechnung getragen werden könnte.

Abgastests unter realen Fahrbedingungen:
Am 03.03.2016 wurden in der Plenarsitzung die Abgastests unter realen Fahrbedingungen behandelt.
Die Abgeordneten beschlossen, kein Veto gegen den Vorschlag der Kommission zu erheben, der
6
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
eine zeitlich befristete Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte von Dieselfahrzeugen erlaubt (siehe
hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA):
Ebenfalls am 03.02.2016 verabschiedete das EP Empfehlungen für die Verhandlungen über das
Abkommen über den internationalen Handel mit Dienstleistungen (TiSA). An diesen sind derzeit 23
Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) beteiligt, darunter die EU. Das Abkommen soll einen
erleichterten Zugang von EU-Unternehmen zu internationalen Märkten möglich machen. Das EP
forderte in seiner Entschließung insbesondere eine Gegenseitigkeit hinsichtlich der Marktöffnung,
einen Abbau beschränkender Praktiken von Drittländern gegen EU-Unternehmen, Sonderregelungen
für öffentliche Dienstleistungen sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Frauen:
Vor dem Hintergrund der Vorfälle in der Kölner Silvesternacht diskutierten die Abgeordneten am
03.02.2016 mit der EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Corina Creţu, über sexuelle Übergriffe und
Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Die Abgeordneten sprachen sich für eine schnelle
Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung aus. Im Rahmen der Integration von Migranten müsse auch
der Respekt gegenüber europäischen Werten vermittelt werden. Es wurde ferner der Wunsch nach
einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geäußert. Die Abgeordneten nahmen
dabei Bezug auf eine bereits 2014 vom EP verabschiedete Entschließung (EB 05/14, siehe hierzu
Beitrag des StMJ und StMAS in diesem EB).

Außenpolitik:
Am 03.02.2016 debattierte das Plenum über einige außenpolitische Themen. Im Zentrum der Debatte
stand die Verabschiedung von zwei Entschließungen des EP zum Beitrittsprozess von Serbien und
Kosovo. Von beiden Staaten wurde eine Fortsetzung des Reformprozesses gefordert, insbesondere
hinsichtlich der Unabhängigkeit von Justiz und Medien, sowie ein Vorgehen gegen organisierte
Kriminalität.
Die nächste Plenarsitzung in Straßburg findet vom 07.03.2016 - 10.03.2016 statt.
Pressemitteilung des EP zur Plenartagung:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160203STO12764/H%C3%B6hepunkte-des-PlenumsBrexit-vs.-UKinEU-Migration-Steuern-EZB-TiSA
7
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
VORSCHAU AUF DAS TREFFEN DES EUROPÄISCHEN RATES AM 18./19.02.2016
Am 18./19.02.2016 wird in Brüssel die Februartagung des Europäischen Rats (ER) stattfinden. Im Zentrum
des Treffens wird die Zukunft des Vereinigten Königreich in der EU stehen. Zudem soll über den
Umsetzungsstand bereits gefasster Beschlüsse des ER zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise
beraten werden.

Der ER wird den Kompromissvorschlag des ER-Präsidenten Donald Tusk zu den britischen
Reformforderungen diskutieren und will sich auf einen Text einigen. Konkret werden die Staats- und
Regierungschefs der 28 Mitgliedstaaten zu den Reformvorschlägen Tusks vom 02.02.2016 in den
Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftspolitische Steuerung, Mitwirkung nationaler Parlamente
am EU-Entscheidungsprozess und soziale Sicherheit Stellung nehmen (siehe hierzu gesonderten
Beitrag in diesem EB).

Ferner wird auf dem Treffen des ER die Flüchtlingskrise behandelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei
die Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse des ER zur Bewältigung der Flüchtlings- und
Migrationskrise.

Zudem soll sich der ER zur Lage in Syrien und Libyen positionieren.
Einladungsschreiben des ER-Präsidenten:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/17-tusk-euco-invitationletter/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Invitation+letter+by+President+Donald+Tusk+to+the+members+of
+the+European+Council
Tagesordnung des ER:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5072-2016-INIT/en/pdf
BREXIT: ER-PRÄSIDENT TUSK LEGT VORSCHLAG FÜR VEREINBARUNG MIT DEM VEREINIGTEN
KÖNIGREICH VOR
Der Präsident des ER, Donald Tusk, legte am 02.02.2016 einen Vorschlag für Reformen der EU im Sinne der
Forderungen des britischen Premierministers David Cameron vor. Die zusammen mit der Kommission und
der britischen Regierung ausgearbeiteten Entwürfe beinhalten mehrere Dokumente, wobei im Zentrum der
Entwurf einer Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich steht, die im Falle des Verbleibs des Landes in
der EU in Kraft treten könnte. Konkret sieht der Entwurf folgende Reformvorschläge vor:

Wirtschaft / Euro / Bankenunion:
Der Vorschlag beinhaltet die Förderung des gegenseitigen Respekts zwischen Euroländern und
Nichteurostaaten. Es dürfe nach Ansicht Tusks keine Diskriminierung von Staaten aufgrund
8
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
unterschiedlicher Währungen erfolgen. Es gelte nun einerseits, die Wirtschafts- und Währungsunion
zu festigen, andererseits aber auch einen Rahmen von Rechten und Kompetenzen der
Nichteurostaaten festzulegen. Diese dürften indes keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer
Beeinträchtigung der Währungsunion führen könnten.

Wettbewerbsfähigkeit:
Der Entwurf sieht als weitere Zielsetzung die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor. Hierbei
werden neben Maßnahmen im Bereich der Energieunion, der Digitalen Agenda und einer
ambitionierten Handelspolitik auch die Vereinfachung von Rechtsvorschriften sowie der Abbau von
Bürokratie für Unternehmen genannt.

Souveränität / Mitwirkung nationaler Parlamente am EU-Entscheidungsprozess:
Ferner sind Maßnahmen zur Förderung der Souveränität enthalten, insbesondere bezüglich des
Vereinigten Königreichs. So werde eine Sonderstellung des Vereinigten Königreichs dahingehend
anerkannt, dass dieses nicht zu einer weiteren politischen Integration verpflichtet werde. Gleichzeitig
ist auch eine Stärkung des Subsidiaritätsgrundsatzes vorgesehen, indem den nationalen Parlamenten
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein größerer Einfluss zu Teil kommen soll. Der Vorschlag
sieht vor, dass Legislativvorschläge, die von einer 55 %-Mehrheit der nationalen Parlamente aus
Subsidiaritätsgründen abgelehnt wurden, vom Rat nicht weiter behandelt werden können. Bisher
erfolgte nach der Ablehnung eines Vorschlags durch die nationalen Parlamente nur eine Überprüfung
auf EU-Ebene.

Sozialleistungen und Freizügigkeit:
Abschließend legt der Vorschlag mögliche Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von
Sozialleistungen und im Bereich der Freizügigkeit dar. Konkret wird die Änderung zweier bestehender
EU-Regelungen vorgeschlagen. So soll unter anderem im Bereich der VO 883/2004 beim Transfer
von Kindergeld ins Ausland der Umfang der Leistungen an den Lebensstandard im Empfangsstaat
angepasst werden können. Weiter soll in die VO 492/2011 eine „Notbremse für Sozialleistungen“
zugunsten der Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Danach soll diesen die Möglichkeit eingeräumt
werden, nach Genehmigung durch den Rat den Bezug von Aufstockungsleistungen durch
Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Zuzug
auszusetzen. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Überlastungssituation des Sozialsystems (siehe
hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB).
9
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Der Vorschlag von Donald Tusk wurde den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten übermittelt und
wird nach Vorarbeiten auf Arbeitsebene beim Treffen des ER am 18./19.02.2016 diskutiert. Entscheidungen
sind nicht vor dem 19.02.2016 zu erwarten.
Anschreiben Tusks an die Mitglieder des ER und Links zu den Dokumenten:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/02-letter-tusk-proposal-new-settlement-uk/
RAT: TAGUNG DES RATES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN AM 15.02.2016
Am 15.02.2016 tagte der Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel. Wesentliche Ergebnisse waren:

Syrien: Es wurde die aktuelle Situation in Syrien diskutiert, insbesondere im Lichte der SyrienGeberkonferenz vom 04.02.2016 in London und der bei der Sitzung der International Syria Support
Group am 11.02.2016 am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz vereinbarten Waffenruhe.

Grenzschutzhilfe für Libyen: Das Mandat der EU Border Assistance Mission für Libyen (EUBAM
Libya) wurde bis August 2016 verlängert. Finanziell wird es mit rund 4,5 Mio. € ausgestattet sein.

Weißrussland: Vor dem Hintergrund der gewaltfreien Wahlen von Oktober 2015 wurden die
Sanktionen nicht verlängert (Ausnahme: Waffenembargo und Maßnahmen gegen vier Personen, die
im Zusammenhang mit dem ungeklärten Verschwinden von Oppositionellen stehen sollen).

Schlussfolgerungen zu Moldawien: Dem Land wurde Unterstützung zugesagt, gleichzeitig wurden
aber auch weitere Reformanstrengungen, etwa in den Bereichen Wirtschaft und Unabhängigkeit der
Justiz, angemahnt.

Schlussfolgerungen zur Klimadiplomatie: Die künftige EU-Klimadiplomatie soll mit Blick auf drei
Säulen ausgearbeitet werden: Klimapolitik als strategische Priorität der EU-Diplomatie, Umsetzung
der Vereinbarung von Paris, verstärkte Anstrengungen bei den verknüpften Herausforderungen von
Klimawandel, Wachstum, Stabilität und Migration (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Weitere Themen waren die Lage in Burundi und die Sanktionsverlängerung gegen Personen aus Simbabwe.
Die nächste Tagung des Rates für auswärtige Angelegenheiten findet am 14.03.2016 statt.
Webseite zur Ratstagung:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2016/02/15/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Foreign+Affairs+Council%2c+15%2f02%2f2016+-+Main+results
Ergebnisübersicht:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/fac/2016/02/st06122_en16_pdf/
10
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
RAT: TAGUNG DES RATES FÜR ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN AM 16.02.2016
Am 16.02.2016 tagte der Rat für allgemeine Angelegenheiten. Wesentliche Ergebnisse waren:

Vorbereitungen der Tagung des Europäischen Rates (ER) am 18./19.02.2016: Themen dort werden
der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich, der Umsetzungsstand der
Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, die Verabschiedung der Empfehlung zur
Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und die Lage in Syrien und Libyen sein.

Vorbereitungen der Tagung des ER am 17./18.03.2016: Themen dort sollen nach aktuellem Stand die
Flüchtlingskrise und Wirtschaftsthemen sein.

Sachstand Interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung: Am 09.03.2016 soll das EPPlenum seine formelle Zustimmung geben, die formelle Zustimmung durch den Rat soll möglichst
parallel stattfinden (politische Einigung wurde bereits am 15.12.2015 gefunden).
Zudem wurden Empfehlungen an Österreich zur Behebung von Mängeln bei der Anwendung des SchengenBesitzstands verabschiedet. Bulgarien unterrichtete über die Blockade der Grenzübergänge zwischen
Bulgarien und Griechenland durch Proteste von griechischen Bauern.
Die nächste Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten findet am 15.03.2016 statt.
Tagungsseite des Rates: http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2016/02/16/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=General+Affairs+Council%2c+16%2f02%2f2016+-+Main+results
Ergebnisübersicht des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/gac/2016/02/st06204_en16_pdf/
KOMMISSION: ERSTE SITZUNG DER REFIT-PLATTFORM
Am 29.01.2016 fand die erste Sitzung der REFIT-Plattform der Kommission in Brüssel statt. Das Gremium
besteht aus 48 Teilnehmern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des
Ausschusses der Regionen (AdR) und verschiedener Interessengruppen. Die Einrichtung der REFITPlattform geht zurück auf die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung vom 19.05.2015 (EB 10/15)
und dient als Instrument zur Bewertung von EU-Vorschriften und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
Soweit erforderlich, sollen Vorschläge zu Aufhebung und Änderungen gemacht werden. Über das OnlinePortal „Lighten the Load“ haben EU-Bürger die Möglichkeit, Anregungen an die Plattform zu übermitteln. Von
dieser Möglichkeit wurde bereits 250 Mal Gebrauch gemacht.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-188_de.htm
11
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
ERWEITERUNG: BOSNIEN UND HERZEGOWINA STELLT BEITRITTSANTRAG
Am 15.02.2016 hat Bosnien und Herzegowina offiziell den Beitritt zur EU beantragt. Das Land ist seit 2003
potentieller Beitrittskandidat. Seitdem wurden eine Reihe von Abkommen mit der EU geschlossen, unter
anderem ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, das seit Mitte 2015 in Kraft ist (EB 11/15). Als
nächsten Schritt beauftragt der Rat die Kommission, die Fähigkeit des Landes zur Erfüllung der
Kopenhagener Kriterien zu beurteilen. Wenn sich die Kommission positiv äußert, muss der Rat die Aufnahme
von Beitrittsverhandlungen beschließen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-303_en.htm
Weitere Informationen zum Beitrittsprozess von Bosnien und Herzegowina:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6034_en.htm
http://ec.europa.eu/enlargement/countries/detailed-country-information/bosnia-herzegovina/index_en.htm
STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR
SC H EN G E N
RAT FORDERT GRIECHENLAND ZUR BESEITIGUNG DER MÄNGEL AN SEINEN AUßENGRENZEN AUF
Am 12.02.2016 verabschiedete der Rat eine förmliche Empfehlung zur Beseitigung der schwerwiegenden
Mängel, die im Schengen-Evaluierungsbericht zu Griechenland hinsichtlich des Schutzes der griechischen
EU-Außengrenzen festgestellt wurden (EB 02/16). Der Rat folgte damit dem Beschlussvorschlag der
Kommission vom 02.02.2016, die (siehe weiterer Beitrag in diesem EB). Notwendig seien insbesondere eine
Verbesserung des Registrierungsverfahrens von Migranten sowie ein Datenabgleich mit dem Schengener
Informationssystem (SIS) und den Datenbanken von EUROPOL und den Mitgliedstaaten. Durch die
Bereitstellung der entsprechenden technischen Infrastruktur solle auch die Abnahme von Fingerabdrücken
nach den Standards des EURODAC-Systems konsequenter umgesetzt werden. Bei irregulären Migranten,
die kein Asyl suchen, seien umgehend Rückkehrverfahren einzuleiten. Zudem fordert der Rat Griechenland
dazu auf, einen lückenlosen Schutz der Seegrenzen zur Türkei sicherzustellen und regelmäßig
Risikoanalysen durchzuführen. Durch eine bessere Schulung des eingesetzten Personals solle der Umlauf
gefälschter Dokumente unterbunden und das Risiko eines Einsickerns terroristischer Kämpfer gesenkt
werden. Der Rat weist in seinem Beschluss zudem darauf hin, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen eine
enge Kooperation mit der Türkei anzustreben ist. Sollten drei Monate nach Verabschiedung der
Empfehlungen durch den Rat die Mängel fortbestehen, kann der Rat – auf der Grundlage eines Vorschlags
der Kommission – empfehlen, in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder an bestimmten Grenzabschnitten
12
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
wieder Grenzkontrollen zu Griechenland einzuführen. Damit würde Griechenland de facto (temporär) aus dem
Schengenraum ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
PM des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-schengen-evaluation-of-greece
Beschluss des Rates:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5985-2016-INIT/en/pdf
Achter Halbjahresbericht über das Funktionieren des Schengenraums (in Englisch):
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/borders-andvisas/schengen/docs/eighth_biannual_report_on_the_functioning_of_the_schengen_area_en.pdf
Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über den Schengener Grenzkodex:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0562-20131126&from=DE
Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 über den Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1053&from=DE
KOMMISSION
LEGT
EMPFEHLUNGEN
ZUR
VERBESSERUNG
DES
GRENZSCHUTZES
IN
GRIECHENLAND VOR
Die Kommission hat am 02.02.2016 den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Beseitigung der
schwerwiegenden Mängel vorgelegt, die in dem Evaluierungsbericht über die Anwendung der SchengenBestimmungen im Bereich des Schutzes der EU-Außengrenzen durch Griechenland festgestellt worden
waren (EB 02/16). Eine Expertenkommission hatte bei unangekündigten Kontrollen im November 2015 in
Griechenland tiefgreifende Mängel festgestellt und kam zu dem Ergebnis, dass an den griechischen EUAußengrenzen irreguläre Migranten nicht wirksam identifiziert und registriert werden. Fingerabdrücke werden
demnach nicht systematisch erfasst und Reisedokumente nicht systematisch auf deren Echtheit überprüft
oder mit sicherheitsrelevanten Datenbanken – wie dem Schengener Informationssystem (SIS), Interpol und
nationalen Datenbanken – abgeglichen. Die nun von der Kommission vorgeschlagenen, umfassenden
Empfehlungen sollen helfen, diese Mängel zu beseitigen. Nach Annahme der Empfehlung durch die
Kommission müssen diese noch vom Rat bestätigt werden. Da jedoch bereits der SchengenEvaluierungsausschuss zugestimmt hat, ist von einer raschen Billigung durch den Rat auszugehen.
Griechenland hat dann drei Monate Zeit, um die Empfehlungen umzusetzen. Gelingt dies nicht, kann die
Kommission ein Verfahren nach Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes einleiten und den Mitgliedstaaten
empfehlen, wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Griechenland einzuleiten.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-211_de.htm
Schengener Grenzkodex:
13
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0562-20131126&from=DE
Erläuterungen zum Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1053&from=DE
KOMMISSION SIEHT FORTSCHRITTE IN RUMÄNIEN, HERAUSFORDERUNGEN IN BULGARIEN
Die Kommission hat am 27.01.2016 im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) jeweils
einen Bericht zu den Fortschritten Bulgariens und Rumäniens bei der Justizreform und der Bekämpfung von
Korruption vorgelegt. Die Berichte stellen eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen über eine künftige
Mitgliedschaft beider Mitgliedstaaten im Schengenraum dar. In dem Jahresbericht 2015 zu Rumänien
diagnostiziert die Kommission Erfolge Rumäniens bei der Bekämpfung der Korruption sowie bei der
Vereinheitlichung der Rechtsprechung und fordert eine kontinuierliche Weiterführung dieser Entwicklungen im
Jahr 2016. Der Jahresbericht 2015 zu Bulgarien attestiert, dass es dem Mitgliedstaat gelungen sei, nach einer
Phase der Instabilität das Anliegen der Korruptionsbekämpfung wieder auf die Agenda zu setzen. Bei der
Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Korruption sei es jedoch zu Rückschlägen
gekommen. Die langsamen Fortschritte in Fällen von Korruption auf hoher Ebene und organisierter
Kriminalität untergraben nach Auffassung der Kommission weiterhin das Vertrauen der Öffentlichkeit in die
Fähigkeit der bulgarischen Behörden, dem Recht Geltung zu verschaffen. Die Kommission forderte beide
Mitgliedstaaten zu weiteren Anstrengungen auf und bot Unterstützung im laufenden Reformprozess an, zum
Beispiel mit Hilfe des 2015 geschaffenen Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen (Structural Reform
Support Service – SRSS). Die bulgarische Regierung hat angekündigt, weitere Hilfen in Anspruch nehmen zu
wollen.
Weitere Informationen:
PM der Kommission zu Fortschritten in Rumänien:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-152_de.htm
Fortschrittsbericht der Kommission zu Rumänien:
http://ec.europa.eu/cvm/docs/com_2016_41_de.pdf
PM der Kommission zu Fortschritten in Bulgarien:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-153_de.htm
Fortschrittsbericht der Kommission zu Bulgarien:
http://ec.europa.eu/cvm/docs/com_2016_40_de.pdf
AS Y L UN D M IG R AT IO N
NATO KÜNDIGT EINSATZ ZUR ÜBERWACHUNG DES SEERAUMS IN DER ÄGÄIS AN
Am 11.02.2016 haben die Verteidigungsminister der NATO-Staaten bei einem Treffen in Brüssel über einen
kurzfristig eingebrachten Vorschlag Deutschlands, Griechenlands und der Türkei für einen Einsatz der
Militärallianz zur Überwachung des Seeraums in der Ägäis beraten und sich im Grundsatz auf eine
14
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
entsprechende Mission des Bündnisses verständigt. Schiffe der NATO sollen demnach Schiffsbewegungen
überwachen und permanente Lagebilder erstellen, die es erleichtern sollen, Schleusungsaktivitäten frühzeitig
zu erkennen und gegen diese vorzugehen. Noch ist nicht im Detail bekannt, welche Aufgaben die beteiligten
NATO-Soldaten genau übernehmen werden, da das Einsatzmandat und die „Rules of Engagement“ derzeit
erarbeitet und mit betroffenen Akteuren abgestimmt werden. Dabei ist insbesondere eine Abgrenzung zu den
Aufgaben von zivilen Stellen der Staaten im Seegebiet sowie zu den Aufgaben der EU-Grenzschutzagentur
FRONTEX und von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Dem Vernehmen nach ist jedoch eines der
Ziele der Operation, schiffbrüchige Migranten künftig nicht mehr in Griechenland an Land zu bringen, sondern
zurück an die türkische Küste zu transportieren. Spekuliert wird zudem über eine mögliche Erweiterung des
Einsatzmandats von der Seeraumüberwachung auf die Überwachung auch der Landgrenze zwischen der
Türkei und Syrien, wodurch NATO-Verbände in einem Gebiet operieren würden, in dem auch von Russland
unterstützte Milizen aktiv sind. Details zum Zuschnitt des NATO-Einsatzes werden einem Beschluss der
NATO-Verteidigungsminister zu entnehmen sein, der am 24.02.2016 verabschiedet werden soll.
Weitere Informationen:
PM der NATO:
http://www.nato.int/cps/en/natohq/news_127981.htm
KOMMISSION
BILANZIERT
FORTSCHRITTE
UND
FORDERT
RAT
ZUR
UMSETZUNG
VON
BESCHLÜSSEN AUF
Die Kommission hat am 10.02.2016 mit Blick auf den bevorstehenden Europäischen Rat (ER) am
18./19.02.2016
ein
umfangreiches
Paket
an
Mitteilungen,
Berichten,
Empfehlungen
und
Beschlussvorschlägen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verabschiedet. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten zu
einem koordinierten Vorgehen anzuhalten. Zentrales Dokument ist die Mitteilung „Umsetzung der
Europäischen Migrationsagenda: Fortschritte bei den Prioritäten“. Sie bilanziert Fortschritte, zum Beispiel bei
der Abnahme von Fingerabdrücken in Italien und Griechenland, stellt im Zusammenspiel mit mehreren
angefügten Fortschrittsberichten (unter anderem zur Situation in Griechenland) jedoch vor allem die
umfangreichen Defizite bei der Umsetzung beschlossener Maßnahmen dar. Um „der Situation wieder Herr zu
werden“ fordert die Kommission den Rat dazu auf, sich am 18./19.02.2016 zu einer raschen und vollständigen
Umsetzung der Beschlüsse zu verpflichten und die Bestimmungen des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS)
und des Schengener Grenzkodex konsequent anzuwenden. Konkret fordert die Kommission, dass binnen
weniger Wochen die ausstehenden Hotspots fertig gestellt, Migranten zuverlässig registriert, die
Unverletzlichkeit der Grenzen wiederhergestellt, Aufnahmekapazitäten aufgestockt, Rückführungen maximiert
und besonders schutzbedürftige Flüchtlinge besser unterstützt werden. Griechenland fordert die Kommission
dazu auf, die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme von Dublin-Rücküberstellungen zu schaffen. Die auf
der Westbalkan-Route liegenden Staaten mahnt die Kommission, die beschlossenen Schritte zügig
umzusetzen und insbesondere die Praxis des „Durchwinkens“ von Migranten zu beenden, die in einem
anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag stellen wollen. Wer keinen Asylantrag im jeweiligen Land stellen wolle,
15
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
solle an der Grenze zurückgewiesen werden. Um ihre Forderungen zu unterstreichen, brachte die
Kommission am 10.02.2016 zudem „Erinnerungsschreiben“ an die Mitgliedstaaten auf dem Weg, in denen sie
eine raschere Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse anmahnt. In neun Vertragsverletzungsverfahren im
Bereich Migration – unter anderem gegen die Bundesrepublik Deutschland – leitete sie die jeweils nächste
Stufe ein. Zugleich schlug die Kommission eine Entlastung Österreichs vor; sie legte hierzu einen Vorschlag
vor, der vorsieht, für ein Jahr die Umsiedlung von 30 % der Antragsteller auszusetzen, die im Zuge der
Umsiedlungsbeschlüsse nach Österreich umgesiedelt werden sollen. Ergänzend veröffentlichte die
Kommission Fortschrittsberichte zur Situation in Italien, Griechenland und auf dem Westbalkan sowie zur
Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei. Die Kommission veröffentlichte zudem Übersichten
zu den Finanzzusagen der Mitgliedstaaten für die beschlossenen EU-Treuhandfonds für Afrika und Syrien
und kündigte an, die empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenzen in
Griechenland einzuleiten, sobald der Rat der entsprechenden Empfehlung zugestimmt hat.
Weitere Informationen:
PM der Kommission zur Mitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-271_de.htm?locale=en
PM der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Migration:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-270_de.htm
PM der Kommission zu den Fortschrittsberichten bezüglich Italien, Griechenland, Westbalkan:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-269_de.htm
PM der Kommission zum Fortschrittsbericht zum Aktionsplan EU-Türkei:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-268_de.htm
Mitteilung „Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda: Fortschritte bei den Prioritäten“:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_de.pdf
Empfehlung der Kommission an Griechenland zu Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die Wiederaufnahme von
Dublin-Überstellungen:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementationpackage/docs/commission_recommendation_addressed_to_the_hellenic_republic_20160210_de.pdf
Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von
30 % der Antragsteller, die Österreich zugewiesen wurden:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/council_implementing_decision_20160210_de.pdf
Fortschrittsbericht zum Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_01_de.pdf
16
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Fortschrittsbericht zu Griechenland:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_02_de.pdf
Fortschrittsbericht zu Italien:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_03_de.pdf
Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_04_de.pdf
Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Beschlüsse zum Westbalkan:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_05_de.pdf
Bericht zu laufenden Maßnahmen zum Schutz minderjähriger Migranten:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_06_de.pdf
Übersicht der Finanzzusagen zugunsten der EU-Treuhandfonds für Afrika und Syrien:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_07_de.pdf
Übersicht zu laufenden Verfahren gegen Mitgliedstaaten im Bereich der Migrationspolitik:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_08_de.pdf
Übersicht der Unterstützungsleistungen der Mitgliedstaaten für Serbien, Slowenien, Kroatien und
Griechenland im Rahmen des EU-Katastrophenschutzmechanismus:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_09_de.pdf
Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0032&from=en
Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0033&from=DE
KOMMISSION VERSCHÄRFT IN NEUN FÄLLEN VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN WEGEN
VERSTÖßEN GEGEN BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ASYLSYSTEMS (GEAS)
Die Kommission leitete am 10.02.2016 in neun laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen angelasteter
Verstöße gegen Bestimmungen des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) weitere Schritte gegen die
betroffenen Mitgliedstaaten ein. Sie erließ mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen unvollständiger
oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien, die eine größere Konvergenz der nationalen Asylsysteme
bewirken sollen. Die Beschlüsse betreffen Deutschland (2 Fälle), Estland, Slowenien (2 Fälle), Griechenland,
Frankreich, Italien und Lettland. Die Verfahren beziehen sich dabei erstens auf die Asylverfahrensrichtlinie
17
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
(Richtlinie 2013/32/EU). Die Kommission forderte Deutschland, Estland und Slowenien dazu auf, die
nationalen Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie ergriffen haben. Ein
weiteres Verfahren gegen Deutschland bezieht sich auf die Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie
2013/33/EU). Hier wurde Deutschland dringend dazu aufgefordert, die Maßnahmen zur Umsetzung in
nationales Recht mitzuteilen. Fünf weitere Beschlüsse der Kommission beziehen sich auf die Richtlinie
2011/51/EU zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über langfristig Aufenthaltsberechtigte
(Richtlinie 2003/109/EG) auf Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Die Kommission beanstandete die
Unvollständigkeit der Maßnahmen Griechenlands, Frankreichs, Italiens, Lettlands und Sloweniens. Die
Mitgliedstaaten waren verpflichtet, der Kommission bis 20.05.2013 die Maßnahmen zur Umsetzung der
Richtlinie mitzuteilen; die Kommission hatte in den genannten Verfahren jedoch die Umsetzung sowie die
Mitteilungen der Mitgliedstaaten als unvollständig beanstandet. Nach Erhalt der mit Gründen versehenen
Stellungnahme in den genannten Verfahren haben die Mitgliedstaaten nun zwei Monate Zeit, um der
Kommission zu antworten. Tun sie dies nicht oder zeigt sich die Kommission nicht mit den Antworten
zufrieden, kann sie den EuGH anrufen.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-270_de.htm
Merkblatt der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6223_de.htm
Übersicht zu laufenden Verfahren gegen Mitgliedstaaten im Bereich der Migrationspolitik:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposalimplementation-package/docs/managing_the_refugee_crisis_state_of_play_20160210_annex_08_de.pdf
Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2013/32/EU):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0032&from=en
Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2013/33/EU):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0033&from=DE
Richtlinie 2011/51/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:132:0001:0004:DE:PDF
Richtlinie über langfristige Aufenthaltsberechtigte (Richtlinie 2003/109/EG):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0109:DE:HTML
Eurodac-Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV:l33081
EUGH-GENERALANWALT GEGEN FREIHEITSSTRAFE BEI ILLEGALER DURCHREISE IM SCHENGENRAUM
EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 02.02.2016 seine Schlussanträge zur Rechtssache C-47/15
Sélina Affum / Préfet du Pas de Calais et Procureur général de la Cour d'appel de Douai vorgelegt. Er nahm
18
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
darin zu der vom Kassationshof der Republik Frankreich vorgelegten Frage Stellung, ob nach der Richtlinie
über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungs-RL vom 2008/115/EG vom
16.12.2008) die illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das nationale Hoheitsgebiet mit einer
Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wenn sich die fragliche Person auf der Durchreise mit dem Ziel
befindet, wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen. Der EuGH-Generalanwalt verneint dies für den
vorliegenden Fall, in dem die Angeschuldigte – eine mit Ausweispapieren einer anderen Person aufgegriffene
Migrantin aus Afghanistan, die über Frankreich nach Großbritannien einwandern wollte – von den
französischen Behörden in Verwaltungshaft genommen wurde, um nach Belgien rücküberstellt zu werden.
Der EuGH-Generalanwalt argumentiert, die Rückführungslinie stehe einer Inhaftnahme und der Verhängung
einer Freiheitsstrafe entgegen, da die Angeschuldigte nicht in den Schengen-Raum (in dem sie sich durch
ihren Aufenthalt in Belgien und Frankreich bereits befand) einreisen, sondern diesen verlassen wollte (da das
Vereinigte Königreich nicht zum Schengen-Raum gehört). Wäre die Angeschuldigte hingegen bei der illegalen
Einreise über eine EU-Aussengrenze aufgegriffen worden, wäre die Rückführungs-RL nicht anwendbar und
könnte somit auch nicht einer Freiheitsstrafe im Wege stehen. Für den vorliegenden Fall hingegen vertritt der
Generalanwalt die Auffassung, dass gegen die Drittstaatsangehörige nicht allein deshalb eine Freiheitsstrafe
verhängt werden darf, weil sie sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält.
Weitere Informationen:
PM des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160009de.pdf
Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174070&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r
eq&dir=&occ=first&part=1&cid=670478
EUGH-GENERALANWALT
GEGEN
AUSWEISUNG
VON
VORBESTRAFTEN,
DIE
ALLEINIGES
SORGERECHT HABEN
EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 04.02.2016 seine Schlussanträge zu den Rechtssachen C165/14 (Alfredo Rendón Marín / Administración del Estado) und C-304/14 (Secretary of State for the Home
Department / CS) vorgelegt und votiert, dass es nicht zulässig sei, einen Drittstaatsangehörigen, der das
alleinige Sorgerecht für einen minderjährigen Unionsbürger hat, aus einem Mitgliedstaat auszuweisen oder
ihm einen Aufenthaltstitel zu versagen, nur weil er vorbestraft ist. Eine Ausweisung könne nur erfolgen, wenn
sie verhältnismäßig und auf zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit sowie das persönliche Verhalten
des Drittstaatsangehörigen gestützt sei. Dieses Verhalten müsse eine tatsächliche, gegenwärtige und
erhebliche Gefahr darstellen. Die Richtlinie 2004/38/EG vom 29.04.2004 über die Freizügigkeit und die
Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen erlaube es hingegen nicht, eine
Ausweisung alleine auf frühere Straftaten zu stützen, wenn die betroffene Person das alleinige Sorgerecht für
einen minderjährigen Unionsbürger innehat. Eine Versagung des Aufenthalts habe dann nämlich zur Folge,
dass auch der minderjährige Unionsbürger das Gebiet der EU verlassen müsse, was dessen aus der
19
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Unionsbürgerschaft resultierende Rechte unzulässig beeinträchtige. Eine Ausweisung sei daher nur unter
außergewöhnlichen Umständen möglich, so Generalanwalt Szpunar.
Weitere Informationen:
PM des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160012de.pdf
Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174103&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r
eq&dir=&occ=first&part=1&cid=1181343
D AT E N SC HUT Z
KOMMISSION GIBT EINIGUNG AUF NACHFOLGEVEREINBARUNG ZU „SAFE HARBOR“ BEKANNT
Die Kommission hat am 02.02.2016 bekannt gegeben, dass sie mit den zuständigen Behörden der USA eine
Verständigung über eine Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor“ erzielt hat. Die Vereinbarung mit dem Titel
„EU-USA-Privacy Shield“ soll den umfassenden Anforderungen des Urteils vom 06.10.2015 gerecht werden,
mit dem der EuGH die sogenannte Safe-Harbor-Adäquanz-Entscheidung der Kommission, auf deren
Grundlage Datenverarbeitungen in den USA als den Anforderungen in der EU entsprechend testiert worden
waren, außer Kraft gesetzt hatte. Die von der Kommission zunächst nur in Umrissen vorgestellten Eckpunkte
der
künftigen
Vereinbarung
umfassen
(1)
strenge
Verpflichtungen
für
US-Unternehmen,
die
personenbezogene Daten von Unionsbürgern verarbeiten und robuste Vorkehrungen zu deren Durchsetzung,
(2) Schutzvorkehrungen und Transparenzverpflichtungen für den Zugriff von US-Regierungsstellen auf
personenbezogene Daten von Unionsbürgern sowie (3) einen effektiven Rechtsschutz für Unionsbürger auf
verschiedenen Ebenen. Die Ankündigung der Kommission folgt auf einen Verhandlungsmarathon mit Blick
auf die Ankündigung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, ab dem 31.01.2016 jede
Art von Datentransfers in die USA zu überprüfen, sollte bis zu diesem Termin keine Nachfolgeregelung der
Kommission mit den USA vorliegen, die den Anforderungen des EuGH-Urteils entspricht. Im weiteren
Verfahren beauftragte das Kollegium der Kommission Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová mit der
Erstellung
einer
neuen
Adäquanzentscheidung,
auf
deren
Grundlage
die
Verarbeitung
von
personenbezogenen Daten in den USA fortgesetzt werden kann. Diese Entscheidung muss nach Anhörung
und Zustimmung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten von der Kommission
angenommen werden. Von Seiten der USA wurde zugesichert, die in der Vereinbarung vorgesehenen
Elemente und Instrumente zur Gewährleistung eines adäquaten Datenschutzes zu schaffen. Nach
Ankündigung der Kommission soll eine neue Adäquanzentscheidung für Datentransfers in die USA innerhalb
von drei Monaten in Kraft gesetzt werden. Dem Vernehmen nach will die Kommission bereits in der achten
Jahreswoche den Mitgliedstaaten und den unabhängigen Datenschutzbehörden einen Entscheidungsentwurf
vorlegen.
20
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-216_de.htm
Mitteilung der Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA:
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0566&qid=1454585525007&from=DE
G LÜC K S S PI EL
EUGH-URTEIL
ZUR
GRENZÜBERSCHREITENDEN
VERMITTLUNG
VON
SPORTWETTEN
IN
DEUTSCHLAND
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.02.2016 in der Rechtssache C-336/14 (Strafverfahren gegen Frau Sebat Ince
wegen der Vermittlung von Sportwetten in Deutschland ohne Genehmigung) entschieden, dass Unionsrecht
der Ahndung einer nicht vom betreffenden Mitgliedstaat lizenzierten Vermittlung von Sportwetten nach
nationalem Recht entgegenstehen kann. Das Gericht folgte insoweit den Schlussanträgen von Generalanwalt
Maciej Szpunar vom 22.10.2015 (EB 18/15). Der Entscheidung liegt ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht
Sonthofen wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels zugrunde. In dem Verfahren wird der
Angeklagten Frau Ince zur Last gelegt, in der von ihr betriebenen „Sportsbar“ über einen dort aufgestellten
Spielautomaten Sportwetten an einen Wettveranstalter mit Sitz und Lizenz in Österreich vermittelt zu haben.
Allgemein hat der EuGH in seinen Urteilsgründen erneut bestätigt, dass das Unionsrecht nicht zu einer
Liberalisierung des Glücksspielmarktes zwingt. Es ist Sache des Mitgliedstaates zu entscheiden, ob er ein
Staatsmonopol oder ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung etablieren möchte. Hinsichtlich
des GlüStV von 2008 entschied der EuGH, dass die Dienstleistungsfreiheit der strafrechtlichen Ahndung einer
unerlaubten Vermittlung von Sportwetten entgegensteht, wenn das nationale Gericht bei seiner
abschließenden Beurteilung zu der Auffassung gelangen sollte, dass die Erlaubnispflicht im Rahmen eines
staatlichen Monopols besteht und dieses Monopol unionsrechtswidrig ist. Dies gilt auch, wenn private
Anbieter zwar theoretisch eine Erlaubnis erhalten können, aber nicht sichergestellt ist, dass die Interessenten
Kenntnis von den Erlaubnisvoraussetzungen haben und deshalb ein von nationalen Gerichten für
unionsrechtswidrig festgestelltes Sportwettmonopol fortbesteht. Im Hinblick auf die neue Rechtslage seit
01.07.2012 (GlüÄndStV) steht die Dienstleistungsfreiheit der Ahndung einer unerlaubten Vermittlung von
Sportwetten nur dann entgegen, wenn das nationale Gericht zu der Auffassung gelangen sollte, dass zum
einen das Konzessionsverfahren gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder
den
Transparenzgrundsatz
verstößt
und
zum
anderen
das
für
unionsrechtswidrig
befundene
Sportwettmonopol faktisch weiter angewendet werde. Angesichts dieser Entscheidung muss davon
ausgegangen werden, dass die Vermittlung und Veranstaltung von unerlaubten Sportwetten weder als
Straftat noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne, falls das nationale Gericht die vom EuGH
formulierten Voraussetzungen bejahen sollte.
21
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Weitere Informationen:
PM des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160010de.pdf
Urteil des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174105&pageIndex=0&doclang=de&mode=r
eq&dir=&occ=first&part=1&cid=512564
Schlussanträge des Generalanwalts:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=170242&pageIndex=0&doclang=de&mode=r
eq&dir=&occ=first&part=1&cid=792574
EN E RG IE E FFI ZI E NZ I M B AU S E KT O R
KOMMISSION
VERÖFFENTLICHT
STRATEGIE
ZUR
OPTIMIERUNG
DER
WÄRME-
UND
KÄLTEERZEUGUNG
Die Kommission hat am 16.02.2016 erstmals eine Strategie zur Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung
in Gebäuden sowie der Industrie vorgestellt. Die Strategie ist eingebettet in das Vorschlagspaket der
Kommission zur Schaffung einer Energieunion, die als ein wesentliches Ziel eine größtmögliche
Unabhängigkeit der Europäischen Union von Energieimporten aus Drittstaaten ermöglichen soll. Da die
Wärme- und Kälteerzeugung für Gebäude und Industrie nach Berechnungen der Kommission für 50 % des
jährlichen Energieverbrauchs in der EU verantwortlich ist, gelten Einsparungen durch Energieeffizienz als ein
wesentliches Mittel für das Erreichen der Ziele der Energieunion. Energieeinsparungen werden in der
Energieunion als weiterer Energieträger verstanden, der als Ressource zur Vermeidung von Kosten,
Abhängigkeiten und Emissionen optimiert werden soll. Im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden ist es
Ziel der Kommission, den Gebäudebestand in Europa bis 2050 auf emmissionsarme Energiesysteme
umzustellen, Einfuhren fossiler Brennstoffe im Wert von 45 Mrd. € einzusparen und die CO2-Emmissionen um
30 % zu reduzieren. Wie sie diese Ziele erreichen will, leitet die Kommission von den wesentlichen Gründen
für den hohen Energiebedarf bei Gebäuden ab: Ein Gebäudebestand mit Heizungsanlagen geringer Effizienz,
von denen außerdem große Teile ihre technische Lebensdauer überschritten haben, sowie die geringe
Renovierungsquote bei Bestandsbauten von unter 1 %. Hier soll die aktuelle Strategie ansetzen. Vorgesehen
sind unter anderem Erleichterungen bei der Renovierung von Wohngebäuden durch Austausch der Heizungsbzw. Kühlungsanlagen sowie durch einen optimierten Einsatz von Dämmmaterialien. Renovierungen
öffentlicher Gebäude sollen vorangebracht werden, indem der Umbau auf bewährte Energieeffizienzmodelle
gefördert wird. Neben der Ertüchtigung bestehender Technik und Bauten soll zudem durch Fördermittel der
Anteil erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung weiter gesteigert werden.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-307_de.htm
Strategie zur Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden:
22
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-311_de.htm
Faktenblatt der Kommission zur Strategie:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-311_de.htm
Maßnahmenpaket zur Energieunion:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0080&from=DE
Hintergrundinformation Heizen und Kühlen (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-efficiency/heating-and-cooling
Energiefahrplan 2050:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:52011DC0885
SC HI E N EN V E RK E HR
VERKEHRSKOMMISSARIN BULC KONDOLIERT OPFERN DES ZUGUNGLÜCKS BEI BAD AIBLING
Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat das Zugunglück bei Bad Aibling am 09.02.2016 zum Anlass
genommen, den Opfern ihr Mitgefühl auszusprechen. Wörtlich sagte die Kommissarin nach einer Mitteilung
der Kommission: „Ich bedaure den tragischen Verlust von Menschenleben bei diesem Zugunglück in
Süddeutschland.“ Die Kommission und die Europäische Eisenbahnagentur ERA würden die Situation
verfolgen und, so die Mitteilung, stünden bereit, Hilfe zu leisten. Nähere Angaben machte die Kommission
nicht.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13987_de.htm
KONSULTATION ÜBER DIE RECHTE UND PFLICHTEN DER FAHRGÄSTE IM EISENBAHNVERKEHR
Am 09.02.2016 hat die Kommission eine Konsultation zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte
und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr eingeleitet, Bis zum 05.05.2016 haben Bürgerinnen und
Bürger, Organisationen, Verwaltungen und Industrievertreter Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen
einzubringen. Ziel der Kommission ist es, Handlungsbedarf beim Schutz von Fahrgastrechten im
Eisenbahnverkehr zu identifizieren. Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich unter anderem auf
die Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen, die Verfügbarkeit von Fahrkarten, die Haftung für
Fahrgäste, Gepäck und bei Verspätungen sowie die Erbringung von Hilfeleistungen an Bahnhöfen und in
Zügen für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Bereits im Jahr 2013 hat die Kommission einen Bericht
über die Anwendung der Verordnung veröffentlicht, der Verbesserungspotentiale insbesondere bei der
Umsetzung der Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten, dem barrierefreien Zugang und der Pünktlichkeit im
Zugverkehr aufzeigte. Der Bericht ist Grundlage der nun eingeleiteten Konsultation, die anhand der
identifizierten Potentiale strukturiert ist. Die Befragung gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, neben einer
Skalenbewertung auch eigene Anmerkungen und Vorschläge einzubringen. Die Ergebnisse der Konsultation
23
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
gehen in den Prozess der Folgenabschätzung über die Relevanz und Effektivität der Verordnung ein und
stellen damit eine Grundlage für eine mögliche Revision der Verordnung über Passagierrechte im
Eisenbahnverkehr dar.
Weitere Informationen:
Konsultation über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr:
http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/consultations/2016-02-03-rail-rights-and-obligations_en.htm
Online-Fragebogen für Organisationen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/rail-pax-rights-obligations-2016-organisations
LUFT V E RK E HR
KOMMISSION BEGRÜßT INTERNATIONALE EINIGUNG AUF CO2-GRENZWERTE FÜR FLUGZEUGE
Die Kommission hat am 09.02.2016 die erstmalige internationale Einigung auf CO 2-Grenzwerte für Flugzeuge
begrüßt. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hatte am 08.02.2016 verkündet, dass nach
sechsjährigen Verhandlungen bei einer Ausschusssitzung in Montreal erstmals CO 2-Grenzwerte für
Flugzeuge festgelegt worden sind. Verkehrskommissarin Violeta Bulc betonte, dass die Vereinbarung ein
wichtiger Schritt sei für die Reduktion von Emissionen im Luftverkehr. Dies komme den ehrgeizeigen Zielen
der Kommission bei der Klimapolitik, der Schaffung einer Energieunion und der Umsetzung einer neuen EULuftfahrtstrategie entgegen. Die neuen Standards werden die Zertifizierung von Flugzeugen wesentlich
beeinflussen, da sie schärfere Anforderungen an den Treibstoffverbrauch nach sich ziehen werden. Sie sollen
ab 2020 für alle neuen Flugzeugtypen gelten; für bereits heute zugelassene Flugzeugtypen besteht ab dem
Jahr 2028 eine Zertifizierungspflicht gemäß der neuen Grenzwerte. Die Organisation ICAO geht davon aus,
dass hierdurch rund 650 Mio. Tonnen CO2 bis 2040 eingespart werden können. Eine formale Annahme der
Einigung durch den ICAO-Ausschuss wird für Anfang 2017 erwartet.
Weitere Informationen:
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-267_en.htm
Hintergrundinformationen der ICAO:
http://www.icao.int/Newsroom/Pages/New-ICAO-Aircraft-CO2-Standard-One-Step-Closer-To-FinalAdoption.aspx
G ÜT ER V E RK E HR
RAT ERHEBT KEINEN EINSPRUCH GEGEN VERORDNUNG ZU VERSTÖßEN IM STRAßENVERKEHR
Der Rat befasste sich am 12.02.2016 mit dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Ergänzung der
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die
zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können, sowie zur Änderung von
24
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG zu Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr. Ziel der
Kommission ist es, eine Liste aller schwerwiegenden Verstöße gegen die Unionsvorschriften einzuführen, die
nach Kategorien, Art und Schweregrad auflistet, welche zusätzlich zu den in Anhang IV der Verordnung
EG/1071/2009
bereits
aufgeführten
Verstößen
zur
Aberkennung
der
Zuverlässigkeit
des
Kraftverkehrsunternehmens oder des Verkehrsleiters führen können. Die Liste soll insofern zu einer
Harmonisierung des Vollzugs der zu Grunde liegenden Rechtsvorschrift beitragen; ob in einem konkreten Fall
ein Verfahren eingeleitet wird und mit welchem Ergebnis soll jedoch den zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten zur Entscheidung vorbehalten bleiben. Der Rat erhob keine Einwände gegen den
Kommissionvorschlag. Wenn auch das Parlament zustimmt, kann die Kommission die Verordnung erlassen.
Weitere Informationen:
Beschluss des Rates:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14877-2015-INIT/de/pdf
Kommissionsvorschlag:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14877-2015-ADD-1/de/pdf
Stellungnahme Österreichs:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5688-2016-ADD-1/de/pdf
S PO RT
KOMMISSION KÜNDIGT ZWEITE EUROPÄISCHE WOCHE DES SPORTS AN
Am 24.11.2015 kündigte der EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport Tibor Navracsics an, dass
die zweite Europäische Woche des Sports vom 10.09. bis 17.09.2016 stattfinden werde. Wie bereits im
letzten Jahr wird die Kommission auch 2016 eine europaweite Kampagne veranstalten, um mit Aktionen in
den Mitgliedstaaten die Bürgerinnen und Bürger zu sportlichen Aktivitäten zu animieren (EB 16/15). Die
Planung der Kommission sieht für den 10.09.2016 eine koordinierte Eröffnungsveranstaltung mit allen
Teilnehmern in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowie für den 15.09.2016 eine zentrale Konferenz zur
Europäischen Sportpolitik in Brüssel vor. Nationale Ableger der Europäischen Woche des Sports sollen bis
zum 24.09.2016 dauern. Im Mittelpunkt sollen verschiedene Aspekte wie die Rolle des Sports für die Umwelt
und für Arbeitsplätze, oder die Rolle von sportlichen Aktivitäten outdoor, in Sportclubs und Fitnesszentren
stehen. Zudem möchte die Kommission die Kommunikation zwischen den beteiligten Kommunen, nationalen
Koordinatoren und europäischen Partnern stärken. Die Veranstalter sollen hierzu möglichst große Flexibilität
bei der Gestaltung der Sportevents erhalten. Zudem werden die Werbematerialien unter der Marke
#BEACTIVE in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt. In Deutschland übernimmt der Deutsche
Olympische Sportbund (DOSB) die Aufgabe als nationale Kontaktstelle. Anmeldungen werden auf ein
Website der Kommission zur Europäischen Woche des Sports 2016 zeitnah möglich sein.
Weitere Informationen:
Ziele der Kommission bei der Europäischen Woche des Sports 2016:
25
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
http://ec.europa.eu/sport/news/documents/ewos-2016-factsheet_en.pdf
Leitlinien des Rates zur Europäischen Woche des Sports 2016:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14249-2015-INIT/en/pdf
Hintergrundinformationen der Kommission zur Europäischen Woche des Sports 2016:
http://ec.europa.eu/sport/news/2016/0105-european-week-sport-2016_en.htm
Registrierung zur Europäischen Woche des Sports 2016:
http://ec.europa.eu/sport/week/take-part/register-event_en.htm
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
KOMMISSION LEGT AKTIONSPLAN ZUR TERRORISMUSBEKÄMPFUNG VOR
Unter dem Eindruck der jüngsten Terroranschläge, insbesondere in Paris, hat die Kommission erneut einen
weiteren Vorstoß gemacht, dem Terror den Kampf anzusagen: Am 02.02.2016 präsentierten der erste
Vizepräsident Frans Timmermans und Vizepräsident Valdis Dombrovskis einen Aktionsplan zur Intensivierung
des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung, der von jetzt bis zum Jahre 2017 sowohl konkrete
Maßnahmen als auch Legislativvorschläge vorsieht, die dazu dienen sollen, die Terroristen von ihren legalen
und illegalen Geldquellen abzuschneiden.
Die
Handlungsschwerpunkte
sind
dabei
zum
einen
die
Terroristen
mittels
Rückverfolgung
der
Transferbewegungen aufzuspüren und die Verschiebung der Vermögenswerte zu unterbinden und zum
anderen ihnen ihre Einnahmequellen zu nehmen.
Insbesondere die vierte Geldwäscherichtlinie, die erst im Mai 2015 (EB 10/15) verabschiedet worden war,
steht dabei im Fokus.
Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans begleitete die Veröffentlichung des Aktionsplans mit den Worten:
„Wir müssen den Terroristen die Mittel entziehen, die sie für ihre abscheulichen Verbrechen brauchen. Wenn
wir herausfinden, wie sich terroristische Netzwerke finanzieren, und ihnen den Geldhahn zudrehen, können
die Terroristen nicht mehr reisen, Waffen und Sprengstoffe kaufen, Anschläge planen und im Internet Hass
und Angst verbreiten. In den nächsten Monaten wird die Kommission EU-Vorschriften und -Instrumente durch
sorgfältig konzipierte Maßnahmen aktualisieren und weiterentwickeln, um neuen Bedrohungen zu begegnen
und die nationalen Behörden zu unterstützen, unter Achtung der Grundrechte den Kampf gegen die
Terrorismusfinanzierung zu intensivieren und besser zu kooperieren.“
Pressemitteilung Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-202_de.htm
26
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Link zum Aktionsplan und Annex:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1455113825366&uri=CELEX:52016DC0050
Link zu weiteren Informationen und Dokumenten:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/criminal/news/160202_en.htm
Memo (FAQ) in englischer Sprache:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-209_en.htm
Factsheet in englischer Sprache:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/aml-factsheet_en.pdf
ECOFIN: ERGEBNISSE AUS DEM GESCHÄFTSBEREICH DES STMJ
Am 12.02.2016 standen auf dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) neben Themen wie das
Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung (siehe hierzu weiteren Beitrag des StMFLH in
diesem EB) auch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung auf der Agenda. Hierzu hatte die Kommission
am 02.02.2016 einen Aktionsplan vorgelegt (siehe hierzu weiteren Beitrag in diesem EB).
Auf
der
Sitzung
verabschiedeten
die
Wirtschafts-
und
Finanzminister
zu
diesem
Aktionsplan
Ratsschlussfolgerungen. Sie begrüßten hierbei ausdrücklich den vorgelegten Aktionsplan. Anlässlich der
Ratssitzung wurde auch der Kompromiss zur Unschuldsvermutung (EB 02/16) angenommen.
Pressemitteilung niederländische Präsidentschaft:
http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/nachrichten/2016/02/12/bekampfung-der-terrorismusfinanzierung
Pressemitteilung Rat (in englischer Sprache) mit weiteren Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/02/12/
Pressemitteilungen Kommission (in englischer Sprache) zur Annahme des Kompromisses zur
Unschuldsvermutung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-291_en.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-295_en.htm
EUGH:
SCHLUSSANTRÄGE
DES
GENERALANWALTS
ZUR
FRAGE
VERHÄNGUNG
EINER
FREIHEITSSTRAFE BEI ILLEGALEM AUFENTHALT
Nach dem Schlussantrag von Generalanwalt Maciej Szupanur vom 02.02.2016 in der Rechtssache C-47/15
darf gegen einen Drittstaatsangehörigen, der sich auf der Durchreise und beim Verlassen des
Schengenraums befindet, nicht allein deswegen eine Freiheitsstrafe verhängt werden, weil er illegal in einen
Mitgliedstaat eingereist ist.
Der Generalanwalt weist darauf hin, dass nach der bisher ergangenen Rechtsprechung des EuGH die
Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal
aufhältiger Drittstaatsangehöriger einer Anordnung eines Freiheitsentzuges gegen einen illegal im
27
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Mitgliedstaat aufhältigen Drittstaatsangehörigen dann nicht entgegensteht, wenn das in der Richtlinie
festgelegte Rückkehrverfahren durchgeführt wurde und sich der Drittstaatsangehörige entweder ohne
berechtigten Grund weiterhin in dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates befindet oder wenn er unter
Verstoß gegen das Einreiseverbot wieder in dasselbe eingereist ist. Beide Konstellationen lägen hier aber
nicht vor.
Der Auffassung der französischen Behörden, dass die Richtlinie hier keine Anwendung finde und daher auch
nicht herangezogen werden könne, folgt der Generalanwalt nicht.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend. Allerdings folgt der Gerichtshof in
der überwiegenden Zahl der Fälle den Schlussanträgen.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160009de.pdf
Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=174070&pageIndex=0&doclang=DE&mode=r
eq&dir=&occ=first&part=1&cid=670478
RECHTSAUSSCHUSS
JURI
NIMMT
TEXT
ZUR
RICHTLINIE
ZUM
SCHUTZ
VON
GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN AN
Am 28.01.2016 nahm der Rechtsausschuss (JURI) den in den Trilogverhandlungen zwischen EP, Rat und
Kommission am 15.12.2015 gefundenen Kompromiss zum Richtlinienvorschlag über den Schutz vertraulichen
Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb
sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung mit 20 Ja-Stimmen, bei zwei Gegenstimmen und zwei
Enthaltungen an. Berichterstatterin MdEP Constance Le Grip (EVP/FRA) begrüßte den nun gebilligten Text
als Möglichkeit, das Know-how und die vertraulichen gewerblichen Informationen der Firmen zu schützen und
gleichzeitig fundamentale Freiheitsrechte wie Informations- und Pressefreiheit zu gewährleistet.
Der Text wird nun den Sprachjuristen zur Überprüfung vorgelegt und soll dann vermutlich im April vom EPPlenum und anschließend auch vom Rat angenommen werden.
Pressemitteilung (in englischer Sprache):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160126IPR11511/Trade-secrets-EPCouncil-dealbacked-by-Legal-Affairs-Committee
Kompromisstext (in englischer Sprache):
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15382-2015-REV-1/en/pdf
28
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
ONLINE KONSULTATION ZU EU-DROGENSTRATEGIE UND EU-DROGENAKTIONSPLAN
Die Kommission hat am 15.02.2016 eine öffentliche Konsultation zur diesjährigen Evaluierung der EUDrogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans gestartet. Sie richtet sich sowohl an EU- als auch an NichtEU-Bürger. Beiträge sind von Bürgern, lokalen, regionalen als auch nationalen Behörden erwünscht, ebenso
wie von regionalen und internationalen Organisationen und NGOs, Drittstaaten, Sozialpartnern und der
Zivilgesellschaft. Einsendungen können bis zum 09.05.2016 erfolgen.
Die Konsultation und die Erläuterungen hierzu sind in Englisch nachzulesen. Antworten werden nur
berücksichtigt, wenn sie mittels des ausgefüllten Online-Fragebogens eingereicht werden.
Informationen zur Konsultation mit weiteren Links (Hintergrunddokumente):
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2016/consulting_0032_en.htm
Fragebogen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/09fafb72-4c56-c55c-2b9c-90ef21f9235b
ERSTES TREFFEN DER REFIT-PLATTFORM
Am 29.01.2016 hat in Brüssel die erste Sitzung der REFIT-Plattform (EB 21/15, 14/15) stattgefunden. Die 48
Teilnehmer bestehend aus 20 Interessenvertretern, hochrangigen Vertretern aus dem Wirtschafts- und
Sozialausschusses und dem Ausschuss der Regionen und 28 Experten aus den Verwaltungen der
Mitgliedstaaten sollen zukünftig die Kommission dabei unterstützen, die europäische Rechtssetzung und
Umsetzung wirksamer und effektiver zu machen. Das Thema des ersten Treffens war das Arbeitsprogramm
2016 der Kommission.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-188_de.htm
Weitere Informationen (inklusive Zusammensetzung) zu der REFIT-Plattform:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/refit-platform/index_de.htm#members
EP-PLENUM DISKUTIERT ÜBER GEWALT GEGEN FRAUEN AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN
Am 03.02.2016 debattierte das Plenum mit der Kommissarin für Regionalpolitik Corina Creţu, die in
Vertretung für die Justizkommissarin Jourová kam, zum Thema der sexuellen Übergriffe und Gewalt gegen
Frauen im öffentlichen Raum. Aktueller Anlass waren die Ereignisse in Köln in der Silvesternacht. Es wurde
betont, dass alles getan werden müsse, um die Täter ausfindig zu machen und sie der Justiz zu
überantworten, egal woher sie kämen. Die Aussprache wurde von Seiten der Abgeordnete ebenfalls dazu
genutzt, ihre Forderung an die Kommission nach der Vorlage einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen entsprechend einer bereits 2014 vom EP verabschiedeten Entschließung zu erneuern (siehe
hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB).
29
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Pressemitteilung des EP zur Plenardebatte „Gewalt gegen Frauen" vom 04.02.2016:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11946/pdf
Webstream der Sitzung:
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/plenary/video?debate=1454528751925
Protokoll der Sitzung (jeweils in der gesprochenen Originalsprache):
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+CRE+20160203+ITEM018+DOC+XML+V0//DE&language=DE
STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER SITZUNG DER EUROGRUPPE AM 11.02.2016
Am 11.02.2016 hat sich im Vorfeld der ECOFIN-Sitzung die Eurogruppe in Brüssel getroffen. Wesentliche
Themen waren die wirtschaftliche Lage im Euro-Währungsgebiet, die Qualität der öffentlichen Finanzen, eine
transparentere Gestaltung der Eurogruppen-Sitzungen und der jeweilige Sachstand zu Griechenland und
Portugal. Zur wirtschaftlichen Lage wiesen Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem und Wirtschafts- und
Währungskommissar Pierre Moscovici in der Pressekonferenz darauf hin, dass erhebliche Risiken von
außerhalb der Eurozone drohten, da eine hohe Volatilität auf den weltweiten Märkten herrsche. Die
strukturelle Ausgangslage Europas sei aber deutlich verbessert, indem Mechanismen entwickelt wurden, die
für Stabilität sorgten. Die Reformanstrengungen müssten daher unbedingt fortgesetzt werden, appellierte
Dijsselbloem. Im Rahmen der Diskussionsreihe zur besseren Koordinierung der Strukturreformen in der
Eurozone fand ein Meinungsaustausch darüber statt, wie die öffentlichen Haushalte nachhaltiger ausgestaltet
werden können. Ziel auch dieser Debatte war es, von den Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten zu lernen und
Best-Practice-Beispiele herauszuarbeiten. Die Kommission hatte vorbereitend eine Analyse erstellt und der
Eurogruppe eine Einführung gegeben, in der aufgezeigt wurde, wie die Effizienz und die Effektivität der
öffentlichen Ausgaben verbessert werden können. Dies betreffe insbesondere Investitionen, Altersvorsorge
und das Gesundheitswesen, so Dijsselbloem. Die Eurogruppe möchte dieses Thema in einer der nächsten
Sitzungen wieder aufgreifen. Eurogruppenchef Dijsselbloem erklärte, dass die Sitzungen der Eurogruppe
zukünftig transparenter gestaltet werden sollen. Hierfür plant die Eurogruppe, die Tagesordnung detaillierter
und in kommentierter Form zu veröffentlichen und im Anschluss an die Sitzungen nach dem Vorbild des
ECOFIN-Rates Zusammenfassungen zu erstellen, in denen wichtige Beschlüsse nachgelesen werden
können.
Die
Euro-Arbeitsgruppe
soll
die
Vorschläge
weiter
ausarbeiten.
Zum
griechischen
Anpassungsprogramm betonten Eurogruppenchef Dijsselbloem, Wirtschafts- und Währungskommissar
Moscovici und ESM-Chef Klaus Regling, dass die Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden positiv sei
und zahlreiche Fortschritte erzielt werden konnten. Insbesondere bei der Rentenreform und beim
Privatisierungsfonds sei aber noch eine Menge Arbeit zu leisten. Die griechische Wirtschaft sei überraschend
widerstandsfähig.
Moscovici
geht
davon
aus,
dass
in
der
zweiten
Jahreshälfte
wieder
ein
30
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Wirtschaftswachstum erzielt werden kann. Er betonte aber auch, dass Reformen nicht weiter hinausgezögert
werden dürften. Ein Abschluss der ersten Programmüberprüfung wird nicht vor April erwartet. Die EuroFinanzminister diskutierten auf Basis der Stellungnahme der Kommission vom 05.02.2016 (siehe hierzu
gesonderten Beitrag in diesem EB) den portugiesischen Haushaltsplanentwurf für 2016. In einer
gemeinsamen Erklärung begrüßte die Eurogruppe die zusätzlichen fiskalischen Anstrengungen, die die
portugiesische Regierung nach Verhandlungen mit der Kommission am 05.02.2016 angekündigt hatte.
Zudem habe sich Portugal zu weiteren Maßnahmen verpflichtet, mit denen sichergestellt werden soll, dass
auch bei einer ungünstigeren konjunkturellen Entwicklung der Haushalt 2016 im Einklang mit den Vorgaben
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes bleibt. Die Eurogruppe wird sich mit Portugal erneut in ihrer Sitzung im
Mai befassen. Schließlich diskutierten die Euro-Finanzminister eine Studie der Kommission zur Rolle des
Euros im internationalen Finanzwesen. Demnach gebe es keine systemischen Hindernisse bei der Nutzung
der Gemeinschaftswährung bei internationalen Transaktionen. In einigen Sektoren, wie etwa im Ölhandel und
bei der Luftfahrt, würde aber aus historischen Gründen weiter in US-Dollar bezahlt.
Presseerklärung von Eurogruppenchef Dijsselbloem (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208635_en_635908237800000000.pdf
Erklärung der Eurogruppe zu den Haushaltsplänen Portugals für 2016 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208633_en_635908170600000000.pdf
Vorschläge für eine transparentere Ausgestaltung der Eurogruppensitzungen (in englischer Sprache):
https://www.rijksoverheid.nl/binaries/rijksoverheid/documenten/kamerstukken/2016/02/05/bijlage-voorstellentransparantie-eurogroep/bijlage-voorstellen-transparantie-eurogroep.pdf
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2016/02/11/
WESENTLICHE ERGEBNISSE DES ECOFIN-RATES AM 12.02.2016
Kernthemen der Sitzung des ECOFIN-Rates am 12.02.2016 waren das Maßnahmenpaket der Kommission
zur Bekämpfung der Steuervermeidung vom 28.01.2016 (EB 02/16) und der Aktionsplan der Kommission zur
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vom 02.02.2016 (siehe hierzu gesonderten Beitrag in diesem EB).
Zu den beiden Legislativvorschlägen zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf
länderbezogene Informationen multinationaler Konzerne und zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen der
OECD will der ECOFIN-Rat eine allgemeine Ausrichtung bis März beziehungsweise Mai 2016 erreichen.
Dabei stieß der Vorschlag von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble, das Maßnahmenpaket zu teilen, auf
große Zustimmung. So sei die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen unstrittig und könnte ohne
Verzögerung beschlossen werden. Andererseits könnten die strittigen Punkte in Ruhe diskutiert werden. Zum
Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung haben die EU-Finanzminister
Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sehen darin einen besonderen, aber nicht
31
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
abschließenden Handlungsbedarf bei virtuellen Währungen, beim Informationszugriff auf Bankkonten und
Bankverbindungen, bei Prepaid-Zahlungsvorgängen sowie bei unerlaubten Bargeldbewegungen. Außerdem
soll die Kooperation und der Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden verbessert
werden. So könnten Erfahrungen bei der Umsetzung der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie geteilt und der
schnelle Aufbau von Geldwäschemeldestellen vorangetrieben werden. Zudem hat der Rat die Kommission
beauftragt, bis spätestens 01.05.2016 zu prüfen, wie Beschränkungen bei Bargeldzahlungen aussehen
könnten. Außerdem soll die Kommission mit der EZB wegen der Zukunft des 500-Euro-Scheins in Kontakt
treten. Die Mitgliedstaaten wurden zudem angemahnt, die vierte Anti-Geldwäsche-Richtlinie bis spätestens
Ende 2016 umzusetzen. Des Weiteren wurden einige Haushaltsthemen behandelt. Der ECOFIN-Rat hat mit
der erforderlichen Mehrheit die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2014 empfohlen. Zudem
haben die EU-Finanzminister in Ratsschlussfolgerungen Haushaltsleitlinien für den Jahreshaushalt 2017
beschlossen. Darin legen die Mitgliedstaaten ihre Hauptziele in den anstehenden Haushaltsverhandlungen
fest. So sollen die Haushaltsmittel insbesondere dazu eingesetzt werden, die aktuelle ökonomische und
soziale Situation sowie Herausforderungen wie die Migrationskrise zu bewältigen. Außerdem informierte der
Vorsitzende der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ Mario Monti den Rat über den aktuellen Sachstand. Noch
vor der Sommerpause wird mit einem schriftlichen Bericht gerechnet. Außerdem soll die Arbeitsgruppe auch
ein Mandat für die Ausgabenseite des EU-Haushalts erhalten. Im Anschluss an die Sitzung hat der derzeitige
Ratsvorsitzende, der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem, das Steuerabkommen zwischen
der EU und Andorra unterzeichnet, mit dem ab 2018 ein automatischer Austausch der Kontoinformationen
von Kunden mit Wohnsitz im jeweiligen anderen Land eingeführt wird.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2016/02/st05936_en16_pdf/
Ratsschlussfolgerungen zu den Haushaltleitlinien 2017 (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208733_en_635908845000000000.pdf
Ratsschlussfolgerungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung:
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208638_de_635911233000000000.pdf
Pressemitteilung zum Steuerabkommen mit Andorra (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208746_en_635909771400000000.pdf
Weitergehende Informationen:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2016/02/12/
PORTUGAL: KOMMISSION VERABSCHIEDET STELLUNGNAHME ZU HAUSHALTSPLAN FÜR 2016 IWF SIEHT HAUSHALTSPLANUNGEN KRITISCH
Am 05.02.2016 hat die Kommission in einer außerordentlichen Sitzung des Kollegiums die Stellungnahme
zum portugiesischen Haushaltsplan für 2016 beschlossen. Die Haushaltspläne der übrigen Eurostaaten hatte
die Kommission bereits im November 2015 bewertet (EB 19/15). Portugal hatte aber aufgrund der
Parlamentswahlen im Herbst keinen Haushaltsplan für 2016 vorgelegt. Dies hat die neue Linksregierung am
32
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
22.01.2016 nachgeholt. Demnach sieht die Kommission das Risiko der Nichtkonformität mit den Vorgaben
des Stabilitäts- und Wachstumspakts und fordert die portugiesische Regierung auf, die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Die geplanten
strukturellen Anpassungen beliefen sich auf 0,1 bis 0,2 % des BIP und blieben damit hinter den
Empfehlungen des Rates für 2016 von 0,6 % zurück. Ein Veto und die Vorlage eines neuen
Haushaltsplanentwurfs für 2016 hat die Kommission nicht für nötig befunden, nachdem die portugiesische
Regierung kurz zuvor noch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu
845 Mio. € zugesichert hatte. Die Kommission hat angekündigt, die Haushaltsentwicklung in Portugal, das
sich seit Dezember 2009 im korrektiven Arm des Defizitverfahrens befindet, weiter zu beobachten. Zuvor
hatte bereits der IWF im Nachgang zur dritten Postprogrammüberprüfung, die vom 27.1.2016 - 03.02.2016 in
Lissabon stattfand, in einer am 04.02.2016 veröffentlichten Erklärung die Haushaltspläne von Portugal mit
deutlichen Worten kritisiert und ausreichend ehrgeizige Haushaltsziele verlangt.
Pressemitteilung der Kommission (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-253_en.pdf
Pressemitteilung des IWF (in englischer Sprache):
http://www.imf.org/external/np/ms/2016/020416.htm
Weitergehende Informationen (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/budgetary_plans/index_en.htm
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WINTERPROGNOSE 2016
Am 04.02.2016 hat die Kommission ihre Winterprognose 2016 veröffentlicht. Diese enthält die Vorhersagen
für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU und für die Entwicklung der Haushaltsdefizite in den Jahren 2016
und 2017. Demnach wird das moderate Wirtschaftswachstum in der EU nun im vierten Jahr in Folge anhalten.
Die Wachstumsaussichten entsprechen denen der Herbstprognose, allerdings haben seitdem die externen
Abwärtsrisiken erheblich zugenommen. EU-weit wird 2016 weiterhin von einem Wachstum von 1,9 %
ausgegangen. Für den Euroraum erwartet die Kommission ein leicht geringeres Wachstum von 1,7 %. Für
2017 ist aufgrund der weiter gesunkenen Ölpreise, der lockeren Geldpolitik und des niedrigen EuroWechselkurses mit einem Wirtschaftswachstum von 2,0 % in der EU beziehungsweise 1,9 % im Euroraum zu
rechnen. Dennoch bleiben die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten groß und erst 2017 sollen wieder
die Volkswirtschaften sämtlicher Mitgliedstaaten wachsen. Die Inflationsrate bleibt weiter unter Druck wegen
des Ölpreises und die Arbeitslosenquoten werden weiter, etwas verlangsamt, zurückgehen. Auch die
Haushaltsdefizite sollen weiter sinken. Für das Jahr 2016 erwartet die Kommission eine Defizitquote von
2,2 % in der EU beziehungsweise 1,9 % im Euroraum. Die Verschuldungsquote in der Eurozone würde dann
nach dem Höchststand von 94,5 % im Jahr 2014 auf 91,3 % des BIP in 2017 sinken (EU: 85,7 %). Eine
erhöhte Unsicherheit sieht die Kommission in den geopolitischen Spannungen, den geringeren
Wachstumsraten in China und anderen Schwellenländern, der anziehenden US-Geldpolitik sowie im
schwachen Welthandel.
33
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-214_de.pdf
Gesamttext der Winterprognose (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip020_en.pdf
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF VERÖFFENTLICHT SONDERBERICHT ZU RATINGAGENTUREN
Am 01.02.2016 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Bericht zur Aufsicht über Ratingagenturen
(CRA) veröffentlicht. Leitfrage für den Bericht war, ob sich die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erfolgreich als Aufseherin über die Ratingagenturen etablieren konnte. Hierfür
sind laut Bericht gute Grundlagen geschaffen worden, weitere Verbesserungen jedoch noch möglich. Gelobt
werden etwa die Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Registrierungsverfahren und das bewährte
Verfahren zur Risikoermittlung. Mängel sieht der Bericht teilweise in den Rechtsgrundlagen, aber auch in der
Aufsichtspraxis. Ein Hauptkritikpunkt des Rechnungshofs ist aber, dass noch immer nicht alle
Ratingagenturen gleichberechtigt sind, das ursprüngliche Ziel der Neuregulierung der Ratingagenturen.
Dieser Vorwurf richtet sich aber weniger gegen die ESMA als gegen die EZB und die nationalen
Zentralbanken, denn derzeit akzeptiert das Eurosystem nur vier externe Ratingagenturen, die USUnternehmen S&P, Fitch und Moody’s sowie die kanadische DBRS. So entstehe eine Zwei-KlassenMarktstruktur, die kleinere Ratingagenturen benachteiligt, kritisieren die Prüfer. Insgesamt sind bei der ESMA
23 Ratingagenturen registriert. EuRH hält in dem Bericht eine Reihe von Empfehlungen fest, um die Arbeit
der ESMA bei der Aufsicht über Ratingagenturen zu verbessern. So schlagen die Prüfer vor, die
Registrierungsverfahren angemessen zu dokumentieren, die Nachverfolgbarkeit der Risikoermittlung zu
verbessern und die Änderungen der Risikoeinstufung in einem Verzeichnis zu erfassen. Zudem sollte die
Priorisierung der Risiken dokumentiert und begründet sowie ein spezielles IT-Instrument für die
Aufsichtstätigkeit eingerichtet werden.
Pressemitteilung des EuRH:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR15_22/INSR_ESMA_DE.pdf
Sonderbericht des EuRH:
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_22/SR_ESMA_DE.pdf
RAT EINIGT SICH AUF FINANZIERUNG UND STEUERUNG DER TÜRKEI-FAZILITÄT
Am 03.01.2016 hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) einstimmig auf ein Paket
zur Umsetzung der Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. € geeinigt. Die Mitgliedstaaten werden
2 Mrd. € beisteuern, aus dem EU-Haushalt kommt 1 Mrd. €. Die Beiträge der Mitgliedstaaten bemessen sich
nach dem Bruttonationaleinkommen; der deutsche Anteil beträgt 427,5 Mio. €. Der Beitrag Zyperns
(2,3 Mio. €) wird nicht an die Türkei, sondern an Jordanien und den Libanon fließen. Zudem wurden politisch
verbindliche Terms of Reference und zwei Dokumente zur Ausgestaltung der Fazilität beschlossen, ein
34
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Rahmendokument
zu
Governance,
Konditionalität
und
Finanzfragen
sowie
ein
Muster
für
Zahlungsvereinbarungen zwischen Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten. Der Lenkungsausschuss der
Fazilität hat bereits am 17.02.2016 die Arbeit aufgenommen. Italien, Griechenland und Spanien haben
einseitige Protokollerklärungen angekündigt, in denen sie fordern, dass die Gesamtkosten der Flüchtlingskrise
im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unberücksichtigt bleiben.
Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2016/2/40802208322_en_635901838200000000.pdf
Pressemitteilung der Kommission zur ersten Sitzung des Lenkungsausschusses (in englischer Sprache):
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-340_en.pdf
KOMMISSION
STARTET
ÖFFENTLICHE
KONSULTATION
ZUR
DOPPELBESTEUERUNG
VON
UNTERNEHMEN
Am 16.02.2016 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Mechanismen zur
Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung eingeleitet. Diese Konsultation ist Teil des Aktionsplans der
Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vom Juni 2015 und soll Wege aufzeigen,
wie das Problem der Doppel- und Mehrfachbesteuerung von Unternehmen leichter beherrschbar gemacht
werden kann. Steuerkommissar Pierre Moscovici betonte die Bedeutung der Doppelbesteuerung für den
europäischen Binnenmarkt, da Unternehmen dadurch an einem grenzüberschreitenden Engagement
gehindert werden könnten, und fordert eine Verbesserung der bilateralen Streitbeilegungsmechanismen in
Fällen einer Doppelbesteuerung. Noch im Laufe des Jahres will die Kommission einen entsprechenden
Legislativvorschlag vorlegen. Die Konsultation läuft bis zum 10.05.2016.
Konsultationspapier:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/consultations/tax/survey_consult_doc_d
ouble_tax_de.pdf
Weitergehende Informationen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/double_tax_dispute_de.htm
35
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND
TECHNOLOGIE
W IRT S CH AFT M IT BI NN E NM AR KT U ND I N DU ST RI E
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT WINTERPROGNOSE 2016
Die Kommission hat am 04.02.2016 ihre Winterprognose 2016 zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU
sowie zu den Haushaltsdefiziten in den Jahren 2016 und 2017 veröffentlicht. Nach der Prognose ist zu
erwarten, dass das moderate Wirtschaftswachstum in der EU nun im vierten Jahr in Folge anhalten wird.
Aufgrund zunehmender externer Abwärtsrisiken wird für das Jahr 2016 EU-weit von einem Wachstum von nur
1,9 % ausgegangen. Für den Euroraum erwartet die Kommission ein leicht geringeres Wachstum von 1,7 %.
Für 2017 wird aufgrund gesunkener Ölpreise, der lockeren Geldpolitik und des niedrigen Euro-Wechselkurses
zum US-Dollar ein Wirtschaftswachstum von 2,0 % in der EU beziehungsweise 1,9 % im Euroraum
vorhergesagt, wobei die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beträchtlich sind mit Irland an der Spitze
(+ 4,5 %) und Griechenland (- 0,7 %) als Schlusslicht. In Deutschland wird nach den Prognosen das
kontinuierliche Wachstum auch in 2016 und 2017 anhalten mit einem prognostizierten Wachstum des BIP von
1,8 % in 2016. Haupttreiber dieser positiven Entwicklung sind insbesondere der Binnenkonsum, der robuste
Arbeitsmarkt und die günstigen Finanzierungsbedingungen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13978_de.htm
Winterprognose der Kommission (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/eeip/pdf/ip020_en.pdf
KOMMISSION
STARTET
KONSULTATION
ZUR
EX-POST-EVALUIERUNG
VON
ERDF
UND
KOHÄSIONSFONDS
Am 03.02.2016 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Ex-post-Evaluierung des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) sowie des Kohäsionsfonds (CF) gestartet. Ziel ist es, von relevanten
Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit aller 28 Mitgliedstaaten Feedback und zusätzliche Informationen zu den
beiden Fonds im Programmzeitraum 2007 - 2013 zu erhalten. Insbesondere zur Beteiligung aufgerufen sind
Stakeholder, die in das Management der operationellen Programme eingebunden waren, Projektträger sowie
Zuwendungsempfänger. Die Konsultation läuft bis 27.04.2016 und ist Teil des Evaluierungsprozesses der
beiden Fonds.
Text der Konsultation:
http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/consultations/erdf-cohesion-fund-2007-2013-ex-postevaluation/
36
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
KOMMISSION VERSCHIEBT ANWENDUNG DER FINANZMARKTRICHTLINIE MIFID II UM EIN JAHR
Am 10.02.2016 hat die Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Anwendung der überarbeiteten Richtlinie
über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) auf den 03.01.2018 zu verschieben, um den zuständigen
Behörden der Mitgliedsstaaten ein Jahr mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Hintergrund der
Fristverlängerung ist eine Mitteilung der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, nach der weder die
nationalen Behörden noch die Marktteilnehmer die für die Anwendung erforderlichen, komplexen technischen
Strukturen bis Januar 2017 bereitstellen können.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-265_de.htm?locale=de
MiFID II Richtlinie und weitere Texte:
http://ec.europa.eu/finance/securities/isd/mifid2/index_en.htm
EP STIMMT GEGEN ZURÜCKWEISUNG DES ZWEITEN VERORDNUNGSPAKETS ZUR EINFÜHRUNG
VON ABGASMESSUNGEN UNTER REALEN FAHRBEDINGUNGEN (RDE)
Am 03.02.2016 hat das Plenum des EP gegen die Zurückweisung des zweiten Verordnungspakets zur
Einführung von Abgastests unter realen Fahrbedingungen für KFZ (RDE-Paket) und den darin enthaltenen
Grenzwerten für Stickstoffoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen gestimmt. Die Abstimmung erfolgte mit 323
gegen 317 Stimmen bei 61 Enthaltungen; die für ein Veto notwendige qualifizierte Mehrheit von 376 Stimmen
wurde
damit
nicht
erreicht.
Der
Umweltausschuss
des
EP
hatte
am
14.12.2015
in
einem
Entschließungsantrag die Zurückweisung des von dem von der Kommission eingesetzten „Technical
Committee on Motor Vehicles“ (TCMV) getroffenen Beschlusses gefordert, da die darin enthaltenen
Konformitätsfaktoren für den Ausstoß an Stickstoffoxid zu großzügig und nicht im Einklang mit der Euro6Abgasnorm erschienen (EB 21/15).
Pressemeldung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11905/Kein-Veto-gegenKommissionsvorschlag-f%C3%BCr-gro%C3%9Fz%C3%BCgigere-Abgastests
RAT STIMMT DEM ZWEITEN VERORDNUNGSPAKET ZUR EINFÜHRUNG VON ABGASMESSUNGEN
UNTER REALEN FAHRBEDINGUNGEN (RDE) ZU
Im 12.02.2016 hat der Rat dem zweiten Verordnungspaket zur Einführung von Abgasmessungen unter realen
Fahrbedingungen für KFZ (RDE-Tests) zugestimmt. Das EP hatte am 03.02.2016 im Plenum eine Resolution
abgelehnt, mit der der Umweltausschuss das Paket blockieren wollte. Das Verordnungspaket regelt die
Emissionsgrenzwerte sowie die Daten bis zu denen die neuen Werte Anwendung finden müssen. Die neuen
Regeln definieren daneben auch messbare Parameter für die Art der Testfahrten und erfordern von
Automobilherstellern die Offenlegung detaillierter Informationen zu den Abgasmessungen. Es sind zwei
37
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
weitere Verordnungspakete in Arbeit, mit denen dann der Rechtsrahmen für die Einführung von Abgastests
unter realen Fahrbedingungen vervollständigt wird.
Pressemeldung des Rats (in englischer Sprache):
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-vehicle-emissions-in-real-drivingconditions-2nd-package/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Vehicle+emissions+in+real+driving+conditions%3a+Council+gives
+green+light+to+second+package
DIG IT AL E S UN D M ED IE N
KOMMISSION GIBT EINIGUNG AUF NACHFOLGEVEREINBARUNG ZU „SAFE HARBOR" BEKANNT
Die Kommission hat am 02.02.2016 bekannt gegeben, dass sie mit den zuständigen Behörden der USA eine
Verständigung über eine Nachfolgevereinbarung zu „Safe Harbor“ erzielt hat. Die Vereinbarung mit dem Titel
„EU-USA-Privacy Shield“ soll den umfassenden Anforderungen des Urteils vom 06.10.2015 gerecht werden,
mit dem der EuGH die sogenannte Safe-Harbor-Adäquanz-Entscheidung der Kommission, auf deren
Grundlage Datenverarbeitungen in den USA als den Anforderungen in der EU entsprechend testiert worden
waren, außer Kraft gesetzt hatte. Die von der Kommission zunächst nur in Umrissen vorgestellten Eckpunkte
der
künftigen
Vereinbarung
umfassen
(1)
strenge
Verpflichtungen
für
US-Unternehmen,
die
personenbezogene Daten von Unionsbürgern verarbeiten und robuste Vorkehrungen zu deren Durchsetzung,
(2) Schutzvorkehrungen und Transparenzverpflichtungen für den Zugriff von US-Regierungsstellen auf
personenbezogene Daten von Unionsbürgern sowie (3) einen effektiven Rechtsschutz für Unionsbürger auf
verschiedenen Ebenen. Die Ankündigung der Kommission folgt auf einen Verhandlungsmarathon mit Blick
auf die Ankündigung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, ab dem 31.01.2016 jede
Art von Datentransfers in die USA zu überprüfen, sollte bis zu diesem Termin keine Nachfolgeregelung der
Kommission mit den USA vorliegen, die den Anforderungen des EuGH-Urteils entspricht. Im weiteren
Verfahren beauftragte das Kollegium der Kommission Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová mit der
Erstellung
einer
neuen
Adäquanzentscheidung,
auf
deren
Grundlage
die
Verarbeitung
von
personenbezogenen Daten in den USA fortgesetzt werden kann. Diese Entscheidung muss nach Anhörung
und Zustimmung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten von der Kommission
angenommen werden. Von Seiten der USA wurde zugesichert, die in der Vereinbarung vorgesehenen
Elemente und Instrumente zur Gewährleistung eines adäquaten Datenschutzes zu schaffen. Nach
Ankündigung der Kommission soll eine neue Adäquanzentscheidung für Datentransfers in die USA innerhalb
von drei Monaten in Kraft gesetzt werden. Dem Vernehmen nach will die Kommission bereits in der achten
Jahreswoche den Mitgliedstaaten und den unabhängigen Datenschutzbehörden einen Entscheidungsentwurf
vorlegen (siehe hierzu Beitrag des StMI in diesem EB).
PM der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-216_de.htm
38
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Mitteilung der Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA:
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0566&qid=1454585525007&from=DE
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERGEBNISSE DER KONSULTATION ZU STANDARDISIERUNGEN IM
BEREICH DER INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSINDUSTRIE
Am 05.02.2016 hat die Kommission Ergebnisse der am 04.01.2016 abgeschlossenen Konsultation zu
Standardisierungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie veröffentlicht (EB 17/15).
Die Konsultation ist Teil der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt und der in diesem
Zusammenhang notwendigen Entwicklung einheitlicher technischer Standards, die für die Interoperabilität und
Sicherheit der Dienste erforderlich sind und Innovationen fördern sollen.
Bericht der Kommission zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=8658&lang=de
INFORMELLER WETTBEWERBSFÄHIGKEITSRAT AM 27./28.01.2016 IN AMSTERDAM
Am
27./28.01.2016
fand
auf
Einladung
der
niederländischen
Präsidentschaft
ein
informeller
Wettbewerbsfähigkeitsrat in Amsterdam statt. Im Fokus der Diskussion standen insbesondere die Stärkung
des digitalen Binnenmarktes und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU im digitalen Sektor. Themen
waren das Geoblocking sowie die „Collaborative Economy“ (Wirtschaft des Teilens) sowie die Ergebnisse der
Konsultationen zu Geoblocking und Plattformen (EB 02/16). Das Format der Tagung war insofern neu, als
dass
zusätzlich
zu
den
Kommissaren
und
nationalen
Ministern
auch
ausgewählte
innovative
Unternehmerpersönlichkeiten aus den Mitgliedstaaten zur Teilnahme eingeladen worden waren. Erkenntnisse
aus der Tagung sollen in die Vorschläge der Kommission zur Umsetzung der digitalen Binnenmarktstrategie
einfließen.
Pressemeldung des Rats:
http://english.eu2016.nl/latest/news/2016/01/28/ministers-and-leading-entrepreneurs-join-forces-for-acompetitive-europe
Rede des Vorsitzenden Henk Kamp „A competitive and innovative Single Market for Digital & Services“ (in
englischer Sprache):
http://english.eu2016.nl/documents/publications/2016/01/28/speech-by-henk-kamp-at-the-informal-meetingon-the-internal-market
39
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
AU ß E NW I RT SC H AFT
EP NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUM ABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT DIENSTLEISTUNG AN
Das EP hat am 03.02.2016 eine unter Leitung der Abgeordneten MdEP Viviane Reding (EVP/LUX) erstellte
Entschließung zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) mit 532 gegen 131 Stimmen bei
36 Enthaltungen angenommen. Das Handelsabkommen TiSA wird seit April 2013 von derzeit 23 Mitgliedern
der WTO verhandelt und soll globale Mindestanforderungen für den Handel mit Dienstleistungen unter
anderen im digitalen Bereich sowie bei Finanz- und Verkehrsdienstleistungen einführen. Ziel ist es, den
Zugang der EU-Unternehmen zu internationalen Märkten zu erleichtern.
Pressemeldung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11904/TiSA-Abkommen-muss-EU-Firmenim-Ausland-und-%C3%B6ffentliche-Dienste-zuhause-sch%C3%BCtzen
EP DISKUTIERT ANERKENNUNG CHINAS ALS MARKTWIRTSCHAFT
Am 01.02.2016 hat sich das Plenum des EP im Rahmen einer Anfrage von MdEP Bernd Lange (S&D/DEU)
mit der Anerkennung Chinas als Marktwirtschaft beschäftigt. Bereits am 13.01.2016 war das Thema Inhalt
einer Debatte im Kollegium der 28 EU-Kommissare (EB 01/16). Das 2001 unterzeichnete Beitrittsprotokoll
Chinas zur WTO sieht eine 15-jährige Übergangszeit vor, in der China als Nicht-Marktwirtschaft behandelt
wird und so einfacher mit Antidumping-Maßnahmen und Anti-Subventionierungsmaßnahmen belegt werden
kann als marktwirtschaftliche Länder. So gilt bei Importen aus Nicht-Marktwirtschaften bei der Feststellung
von Dumping der Preis eines Erzeugnisses in einem vergleichbaren Drittland mit Marktwirtschaftsstatus als
Referenzpunkt (sogenannte „Analoge-Länder-Methode“), während bei Marktwirtschaften der Preis oder die
Kosten des Produktes im jeweiligen Exportland herangezogen werden müssen. Mit dem näher rückenden
Ende der Übergangsfrist im Dezember 2016 muss die EU entscheiden, ob China als Marktwirtschaft
anerkannt werden soll, was die Position der EU bei der Durchführung von Antidumpingmaßnahmen erheblich
schwächen und weitreichende Folgen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie
haben würde. Betroffen sind insbesondere die Stahlindustrie aber auch die Chemie-, Keramik-, Glas-,
Aluminium- oder Textilindustrie. Die Kommission geht langfristig von bis zu 210.000 gefährdeten
Arbeitsplätzen in Europa aus; andere Schätzungen sind deutlich pessimistischer (zum Beispiel Economic
Policy Institute: 3,5 Mio. gefährdete Arbeitsplätze). Im November 2015 waren 53 Antidumpingmaßnahmen
gegen China in Kraft, die ca. 1,4 % der Importe aus China betreffen sowie fünf Anti-Subventionsmaßnahmen.
Mitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-61_de.htm
Mitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/20160129IPR11943/MEPs-want-WTO-proof-plan-toprotect-EU-firms-against-dumped-Chinese-imports
40
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
KOMMISSION
STARTET
KONSULTATION
ZUR
BEHANDLUNG
CHINAS
IN
ANTIDUMPING-
UNTERSUCHUNGEN
Am 10.02.2016 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Behandlung Chinas bei AntidumpingMaßnahmen der EU gestartet. Hintergrund ist die Frage, ob China ab Dezember 2016 der
Marktwirtschaftsstatus zuerkannt werden kann. Die Konsultation ist Teil einer Studie und Bewertung der
ökonomischen und sozialen Auswirkungen einer Änderung des Marktwirtschaftsstatus von China nach
Dezember 2016, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsplätze. Alle Stakeholder sind aufgerufen, ihre Meinung
zu den sich bietenden Möglichkeiten zu äußern. Die Konsultation läuft bis 20.04.2016.
Pressemitteilung der Kommission:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1455
Mitteilung zur Konsultation:
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=191
EUGH ERKLÄRT VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG EINES ANTIDUMPINGZOLLS AUF EINFUHREN
VON SCHUHEN AUS CHINA UND VIETNAM ALS TEILWEISE UNGÜLTIG
In einem Urteil vom 04.02.2016 hat der EuGH festgestellt, dass die vom Rat der EU am 05.10.2008 erlassene
Verordnung (Nr. 1472/2006/EG) zur Einführung eines Antidumpingzolls auf bestimmte aus China und
Vietnam in die EU eingeführte Lederschuhe teilweise ungültig ist. Das Urteil geht zurück auf Klagen des
britischen Schuhherstellers Clark und des Sportartikelunternehmens Puma, die eine Erstattung des
Antidumpingzolls auf die Einfuhr der Waren aufgrund der Ungültigkeit der Verordnung forderten. Die für
Antidumpingzoll entrichteten Beträge beliefen sich auf ca. 60 Mio. € bei Clark und 5,1 Mio. € bei Puma.
Pressemeldung des EuGH
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160011de.pdf
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT TEXT ZUM FREIHANDELSABKOMMEN MIT VIETNAM
Die Kommission hat am 01.02.2016 den Text des im Dezember 2015 erfolgreich verhandelten
Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam veröffentlicht (EB 20/15). Nach einer juristischen
Prüfung und der Übersetzung des Abkommens in alle europäischen Amtssprachen wird der Text im nächsten
Schritt dem EP und dem Rat zur Ratifizierung vorgelegt.
Text des Freihandelsabkommens:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437
EN E RG IE
41
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
KOMMISSION LEGT „WINTERPAKET“ ZUR UMSETZUNG DER ENERGIEUNION VOR
Am 16.02.2016 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energieunion vorgelegt.
Der Fokus des Pakets liegt auf der Sicherung der Energieversorgung. Die Energieversorgungssicherheit ist
ein Eckpfeiler der Strategie zur Schaffung einer europäischen Energieunion und die in dem Paket
enthaltenden Maßnahmen haben das Ziel, die Krisenfestigkeit der EU bei Störungen der Gasversorgung zu
erhöhen.
Die
Kommission
schlägt
die
Drosselung
der
Energienachfrage,
eine
Steigerung
der
Energieproduktion in Europa, eine Weiterentwicklung des Energiebinnenmarktes sowie die Diversifizierung
der Energiequellen, Energielieferanten und der Versorgungswege vor. Darüber hinaus soll die Transparenz
auf dem Energiemarkt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erhöht werden.
Das Paket besteht aus den Bestandteilen:
a) Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung
b) Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich
c) Strategie für Flüssiggas (LNG) und die Speicherung von Gas
d) Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-307_de.htm
Faktenblatt „Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung“:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-308_de.htm
Faktenblatt „Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich“:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-309_de.htm
Faktenblatt „Strategie für Flüssigerdgas (LNG) und die Speicherung von Gas“:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-310_de.htm
Faktenblatt „Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-311_de.htm
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR BIOENERGIE
Die Kommission hat am 10.02.2016 eine Konsultation zur Bioenergie gestartet. Mit der Konsultation möchte
die Kommission Input für ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Bioenergie im Zeitraum 2020 - 2030
erhalten. Im Rahmen ihrer 2015 vorgestellten Strategie für eine Energieunion hatte die Kommission eine
aktualisierte Bioenergie-Politik als Teil ihres Pakets für erneuerbare Energien nach 2020 angekündigt, die
voraussichtlich Ende 2016 vorgelegt wird. Zur Beteiligung an der Konsultation sind Behörden der
42
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Mitgliedstaaten, Teilnehmer auf dem Energiemarkt und ihre Verbände und Organisationen, KMU,
Energiekonsumenten, NGOs und andere Stakeholder aufgerufen. Die Konsultation läuft bis 10.05.2016.
Link zur Konsultation (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-sustainable-bioenergy-policy-period-after-2020
Hintergrundpapier (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/BioenergySurvey2016%20final.pdf
STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
ERGEBNISSE DER TAGUNG DES RATES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI VOM 15.02.2016
Am 15.02.16 fand in Brüssel die Sitzung des Rates der Europäischen Union für Landwirtschaft und Fischerei
unter niederländischem Vorsitz statt. Neben der Vorstellung der Prioritäten im Bereich Landwirtschaft und
Fischerei
der
niederländischen
Präsidentschaft
(EB
01/16)
umfasste
die
Tagesordnung
unter
anderem folgende wesentliche Punkte:
1. Tierschutz – Einrichtung einer Tierschutzplattform
2. Bericht über den Verhandlungsstand verschiedener bilateraler Handelsabkommen
3. Langfristige Strategie für landwirtschaftliche Forschung in der EU
Der nächste Agrarrat findet voraussichtlich am 14.03.2016 in Brüssel statt.
Pressemitteilung des Rats:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/agrifish/2016/02/15/
KOMMISSION
STARTET
VERHANDLUNGEN
ZU
BILATERALEN
HANDELSABKOMMEN
ÜBER
ÖKOLOGISCH ERZEUGTE PRODUKTE MIT KOLUMBIEN UND MEXIKO
EU Agrarkommissar Hogan besuchte in der Woche vom 07.02.2016 – 12.02.2016 die südamerikanischen
Staaten Kolumbien und Mexiko. Begleitet wurde der Kommissar von einer 35 köpfigen Delegation, bestehend
aus Vertretern und Vertreterinnen von Unternehmen und Erzeugerorganisationen aus 14 EU Mitgliedsstaaten.
Die Ziele der Reise bestanden darin, neue Märkte für europäische Agrar- und Lebensmittel zu erschließen
und Verhandlungen zu bilateralen Handelsabkommen über ökologisch erzeugte Produkte aufzunehmen.
Am 08.02.16 wurde Kommissar Hogan in Bogotá vom kolumbianischen Präsidenten Juan Manuel Santos
empfangen. Das Programm umfasste weitere hochrangige Gespräche, unter anderem zum Thema
43
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Absatzförderung. Daneben eröffnete der Kommissar auch eine Veranstaltung in der europäische Produkte zur
Verkostung standen.
Am 10.02.16 wurde Kommissar Hogan in Mexiko von dem dortigen Minister für Landwirtschaft, José Calzada
Rovirosa empfangen. In beiden Staaten wurden auch Produzenten regionaltypischer Produkte besucht.
Bekanntmachung der Kommission (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/256_en.htm
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/259_en.htm
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/258_en.htm
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT TEXT ZUM FREIHANDELSABKOMMEN MIT VIETNAM
Die Kommission hat am 01.02.2016 den Text des im Dezember 2015 erfolgreich verhandelten
Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam veröffentlicht (EB 20/15). Nach einer juristischen
Prüfung und der Übersetzung des Abkommens in alle europäischen Amtssprachen wird der Text im nächsten
Schritt dem EP und dem Rat zur Ratifizierung vorgelegt (Quelle: Beitrag des StMWi in diesem EB).
Text des Freihandelsabkommens:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR BIOENERGIE
Die Kommission hat am 10.02.2016 eine Konsultation zur Bioenergie gestartet. Mit der Konsultation möchte
die Kommission Input für ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Bioenergie im Zeitraum 2020 - 2030
erhalten. Im Rahmen ihrer 2015 vorgestellten Strategie für eine Energieunion hatte die Kommission eine
aktualisierte Bioenergie-Politik als Teil ihres Pakets für erneuerbare Energien nach 2020 angekündigt, die
voraussichtlich Ende 2016 vorgelegt wird. Zur Beteiligung an der Konsultation sind Behörden der
Mitgliedstaaten, Teilnehmer auf dem Energiemarkt und ihre Verbände und Organisationen, KMU,
Energiekonsumenten, NGOs und andere Stakeholder aufgerufen. Die Konsultation läuft bis 10.05.2016
(Quelle: Beitrag des StMWi in diesem EB).
Link zur Konsultation (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-sustainable-bioenergy-policy-period-after-2020
Hintergrundpapier (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/BioenergySurvey2016%20final.pdf
44
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
EP NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUR HALBZEITBEWERTUNG DER EU BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE AN
Am 02.02.2016 hat das EP eine Entschließung zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt angenommen. In dieser Entschließung begrüßt das EP die Halbzeitbewertung und
betont, dass diese Berichte für die Verwirklichung der EU-weiten Ziele zur Erhaltung der Biodiversität
strategische Bedeutung haben. Gleichzeitig wird der großen Sorge Ausdruck verliehen, dass die Ziele zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt für 2020 nicht ohne zusätzliche, beträchtliche und anhaltende
Bemühungen erreicht werden können. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert,
der Verwirklichung dieser Ziele umgehend höhere politische Priorität einzuräumen, weiterhin sorgfältig für die
Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien zu sorgen und die Finanzierung und Förderung des Naturschutzes
sicherzustellen sowie sicherzustellen, dass Finanzmittel im Rahmen der GAP von der Subventionierung
umweltschädlicher Aktivitäten zugunsten der Finanzierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren
umgelenkt werden. Darüber hinaus spricht sich das EP gegen eine etwaige Überarbeitung der
Naturschutzrichtlinien aus, da sich die Schwierigkeiten bei der Erreichung der Ziele nicht aus den Vorschriften
selbst ergeben, sondern aus der mangelnden Umsetzung, Durchsetzung und Integration in andere
Politikbereiche (Quelle: Beitrag des StMUV in diesem EB).
Link zur Entschließung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160034+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
PRÄSIDENTSCHAFTSKONFERENZ:
EUROPÄISCHER
ANSATZ
ZUR
BEKÄMPFUNG
VON
ANTIBIOTIKARESISTENZEN
Am 09./10.02.2016 hat in Amsterdam unter niederländischer Ratspräsidentschaft, in Zusammenarbeit mit der
Kommission, eine gemeinsame Konferenz der EU-Gesundheits- und Agrarminister zu Antibiotikaresistenzen
stattgefunden. Auf der Konferenz stand der sogenannte „One Health"-Ansatz im Fokus, ein ganzheitliches
Konzept, das die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Viehzucht umfasst. Mit der Konferenz
haben die Niederlande den Ansatz der deutschen G7-Präsidentschaft, dass Maßnahmen gegen
Antibiotikaresistenzen sektorübergreifend erfolgen müssen, fortgesetzt. Den Niederlanden ist daran gelegen,
dass die EU bei Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz mit gutem Beispiel vorangeht. Die niederländische
Gesundheitsministerin Edith Schippers sprach sich unter anderem dafür aus, der Infektionsprävention und
dem sorgfältigem Einsatz von Antibiotika mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Des Weiteren betonte Schippers
die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Antibiotika und alternativer Behandlungen sowie einer verbesserten
Diagnostik, die eine effiziente und möglichst sparsame Verwendung von Antibiotika zulässt. Das Ergebnis der
Konferenz ist, dass die europäischen Länder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ihre Kräfte im
Gesundheitswesen und in der Tierhaltung bündeln werden. Die Konferenz bildete den Auftakt für die
separaten Gesundheits- und Agrarministerräte. Auf den Ratssitzungen soll ein Ratsbeschluss zu
Antibiotikaresistenzen verabschiedet werden (Quelle: Beitrag des StMGP in diesem EB).
45
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Unterlagen zur Konferenz:
http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/konferenz-zu-antibiotikaresistenzen
STAATSMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION
AR B E IT SM AR KT - UN D SO Z I AL P O LIT I K
ER-PRÄSIDENT TUSK LEGT VORSCHLAG EINER „NOTBREMSE" FÜR SOZIALLEISTUNGEN VOR
Der Präsident des Europäischen Rates (ER) Donald Tusk hat am 02.02.2016 einen Vorschlag für Reformen
der EU für eine neue Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich vorgelegt. Der Vorschlag reagiert auf
Forderungen des britischen Premierministers David Cameron vom 10.11.2015 in vier Bereichen (siehe hierzu
Beitrag des Geschäftsbereichs Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB). Im
Teilbereich D (Einwanderung und Freizügigkeit) schlägt Tusk unter anderem die Änderung zwei bestehender
EU-Rechtsnormen vor. So soll die VO Nr. 883/2004 beim Transfer von Kindergeld ins Ausland dem Umfang
der Leistungen an den Lebensstandard im Empfangsstaat angepasst werden können. In die VO Nr. 492/2011
soll eine „Notbremse" für Sozialleistungen an EU-Ausländer zugunsten der Mitgliedstaaten aufgenommen
werden. Demnach sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, nach Genehmigung durch den Rat den
Bezug von Aufstockungsleistungen für Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis
zu vier Jahren nach Zuzug auszusetzen. Voraussetzung sei eine nachgewiesene Überlastungssituation des
Sozialsystems. Die Anwendung dieses
Mechanismus
ermögliche insbesondere, den
Bezug
von
„Aufstockungsleistungen" (in-work welfare benefits) für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nach Zuzug
auszusetzen. Der Vorschlag geht weiter davon aus, dass die „Art von außergewöhnlicher Situation, die mit
dem vorgeschlagenen Schutzmechanismus abgedeckt werden soll, gegenwärtig im Vereinigten Königreich
gegeben" sei. Der Vorschlag, der Schlussfolgerungen des ER mit Begleitdokumenten verbindet, soll (mit den
am 17.02.2016 vorgelegten Überarbeitungen) auf dem ER am 18./19.02.2016 beschlossen werden (siehe
hierzu Beitrag des Geschäftsbereichs Politische Schwerpunkte und Europäisches Parlament in diesem EB).
Anschreiben Tusks an die Mitglieder des ER und Links zu den Dokumenten:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/02-letter-tusk-proposal-new-settlement-uk/
EP BILLIGT KOMPROMISS ZUR EUROPÄISCHEN PLATTFORM GEGEN SCHWARZARBEIT
Am 02.02.2016 fasste das EP eine legislative Entschließung und beschloss seinen Standpunkt zum
Beschluss über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Es billigte damit die Einigung im informellen Trilog, über die
bereits am 07.12.2015 im Rat für Beschäftigung und Soziales informiert worden war (EB 21/15). Die Plattform
tagt mindestens zweimal im Jahr (vgl. Art. 8) und setzt sich insbesondere aus einem hochrangigen Vertreter
46
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
jedes einzelnen Mitgliedstaats, einem Vertreter der Kommission und höchstens vier Vertretern der
branchenübergreifenden Sozialpartner auf Unionsebene zusammen. Zusätzlich können Beobachter
teilnehmen (Art. 2, 7). Als Ziele (Art. 4) sind die verbesserte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich gleicher Wettbewerbsbedingungen benannt. Dies
solle insbesondere durch Erfahrungsaustausch, Förderung innovativer Ansätze für effiziente Zusammenarbeit
der Behörden und von Problembewusstsein verwirklicht werden (Art. 5). Die aus diesem Auftrag folgenden
Tätigkeiten der Plattform werden in 13 Feldern näher beschrieben (Art. 6). Alle zwei Jahre wird die Plattform
über die Ausführung ihres Auftrags Berichte vorlegen. In der Parlamentsdebatte wurden unter anderem die
Mittel der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit hervorgehoben. Mit
abschließender Billigung des Beschlusses in der Ratsformation am 07.03.2016 wird gerechnet.
Standpunkt und legislative Entschließung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160033+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Pressemitteilung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11935/EU-Initiative-zurBek%C3%A4mpfung-von-Schwarzarbeit
FR AU E N - U ND G L E IC HST ELL UNG S P O LIT I K
EP DEBATTIERT ÜBER GEWALT GEGEN FRAUEN AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN
Am 03.02.2016 fand eine Plenardebatte des EP mit Kommissarin Cre u zu sexuellen Übergriffen und Gewalt
gegen Frauen im öffentlichen Raum statt, die allgemein vor dem Hintergrund der Ereignisse in Köln in der
Sylvesternacht wahrgenommen wurde. Es müsse alles unternommen werden, um die Täter ausfindig zu
machen und sie der Justiz zu überantworten, egal woher sie kämen. Abgeordnete erneuerten auch ihre
Forderung nach einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entsprechend einer bereits
2014 vom Parlament verabschiedeten Entschließung (EB 20/15). Es habe in der EU kaum Fortschritte bei der
Eindämmung von Gewalt gegen Frauen gegeben. 16 säumige Mitgliedsstaaten seien aufgerufen, die
Konvention von Istanbul ehestmöglich zu ratifizieren. Mehr solle auch zur Integration durch Erziehung von
Migranten getan werden, umgekehrt jedoch müsse jeder unabhängig von seiner kulturellen Herkunft
europäische Werte respektieren.
Zur Pressemitteilung des EP zur Plenardebatte „Gewalt gegen Frauen" vom 03.02.2016:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11946/pdf
EP FASST ENTSCHLIEßUNG ZUR NEUEN STRATEGIE FÜR GESCHLECHTERGLEICHSTELLUNG
Das EP fasste am 03.02.2016 mit einer Mehrheit von 337 zu 286 Stimmen eine Entschließung zur neuen
Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015. Die Entschließung
47
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
aufgrund eines Entwurfs der Fraktionen S&D, ALDE, Grüne/EFA und GUE-NGL sowie setzt sich unter
anderem für eine Änderung des Formats des internen Arbeitspapiers der Kommission „Strategisches
Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016 bis 2019" zu einer Mitteilung ein. Die Kommission
hatte wiederholt eine Änderung des Formats des Arbeitspapiers, das aus Ihrer Sicht an die Mitteilung zur
Gleichstellungsstrategie bis 2015 anschließt (EB 21/15), abgelehnt.
Entschließung des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160033+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
AR B E IT SM AR KT
ARBEITSLOSENQUOTE IM EURORAUM BEI 10,4 %
Laut Eurostat lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum (ER19) im Dezember 2015 bei 10,4 %,
ein Rückgang gegenüber November 2015 (10,5 %) sowie dem Vorjahresmonat (11,4 %) und gilt als die
niedrigste Quote seit September 2011. In der EU28 liege die Arbeitslosenquote im Dezember 2015 bei 9,0 %,
damit sei sie unverändert gegenüber November 2015 und verzeichne einen Rückgang gegenüber Dezember
2014 (9,9 %). Dies sei die niedrigste Quote seit Juni 2009. Die niedrigsten Arbeitslosenquoten hätten dabei
die Tschechische Republik und Deutschland (je 4,5 %) sowie Malta und das Vereinigte Königreich (je 5,1 %;
für Vereinigtes Königreich bezogen auf Oktober 2015). Die höchsten Quoten seien in Griechenland (24,5 %
im Oktober 2015) und Spanien (20,8 %) registriert worden. Über ein Jahr betrachtet sinke die
Arbeitslosenquote im Dezember 2015 in 23 Mitgliedstaaten, unverändert bleibe sie in Estland und steige in
Finnland (von 9,0 % auf 9,5 %), Österreich (von 5,6 % auf 5,8 %), Lettland (von 10,1 % auf 10,2 %) und
Rumänien (von 6,6 % auf 6,7 %) an. Die stärksten Rückgänge würden in Spanien (von 23,6 % auf 20,8 %),
der Slowakei (von 12,4 % auf 10,6 %) und Portugal (von 13,6 % auf 11,8 %) festgestellt.
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7149418/3-02022016-AP-DE.pdf/1f0267b9-eb0a-4dc8a3e1-cef6f8bb6caf
KOMMISSION LEGT QUARTALSBERICHT ZUR BESCHÄFTIGUNGSSITUATION UND SOZIALEN LAGE
VOR
Die Kommission hat am 11.02.2016 den Bericht für das dritte Quartal 2015 zur Beschäftigungssituation und
sozialen Lage vorgelegt. Die Beschäftigungssituation verbessere sich auf dem Arbeitsmarkt der EU. Die
Erwerbstätigenquote steige in allen Bevölkerungsgruppen (für die Altersgruppen 20 - 64 Jahre um 0,9 % auf
70,6 %) stetig an, besonders stark aber bei den älteren Arbeitskräften (55 - 59 Jahre). Es könne nun die
höchste europäische Beschäftigungsrate seit 2008 verzeichnet werden. Obwohl erstmals seit Beginn des
Jahres 2009 ein leichter Rückgang der Langzeitarbeitslosen festgestellt werde, liege hier nach wie vor die
48
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
größte Herausforderung. Außerdem sei der Fortschritt ungleichmäßig verteilt und es bestünden weiterhin
erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.
Zur Pressemitteilung:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2460&furtherNews=yes
Zum Bericht:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=15076&langId=en
STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
EUROPÄISCHE ZENTRUM FÜR DIE FÖRDERUNG DER BERUFSBILDUNG VERÖFFENTLICHT
KURZBERICHT ZUM AKTUELLEN ENTWICKLUNGSSTAND VON QUALIFIKATIONSRAHMEN IN
EUROPA
Am 04.02.2016 hat das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) den Kurzbericht
„Qualifikationsrahmen in Europa – Auf dem Weg zur Einsatzreife“ veröffentlicht, der den aktuellen
Entwicklungsstand von Qualifikationsrahmen auf nationaler und europäischer Ebene beleuchtet. Derzeit sind
39 Länder an der Entwicklung des Europäischen Qualifikationsrahmens beteiligt, bereits 43 nationale
Qualifikationsrahmen seien erarbeitet worden. Bedeutsamste Entwicklung sei dabei die zunehmende
Einsatzfähigkeit und Akzeptanz der nationalen Qualifikationsrahmen. In 23 der teilnehmenden Staaten hätten
die nationalen Qualifikationsrahmen die operative Phase erreicht, 17 Staaten verfügten bereits über voll
einsatzfähige Qualifikationsrahmen. Laut einer Bestandsaufnahme von Cedefop Ende 2015 sieht ein Drittel
der teilnehmenden Staaten die Qualifikationsrahmen als Instrumente mit Reformwirkung an, die zur
strukturellen Anpassung der Bildungs- und Bewertungssysteme führen könnten. Der Großteil der
teilnehmenden Staaten aber nutzt die Qualifikationsrahmen nicht zur strukturellen Änderung, sondern
weiterhin im Rahmen der vorgesehenen Aufgabe als Instrument zur Beschreibung der jeweiligen
Qualifikationssysteme.
Link zum Kurzbericht:
http://www.cedefop.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/9109
EUROSTAT-VERÖFFENTLICHUNG ZUM FREMDSPRACHENLERNEN IN EUROPA
Eurostat, das statistische Amt der EU, hat am 01.02.2016 Daten zum Fremdsprachenlernen in den EUMitgliedstaaten veröffentlicht. Die Erhebung der Daten erfolgte mit Hilfe des speziellen Eurostat-Fragebogens
zum Fremdsprachenerwerb. Im Jahre 2014 erlernten demnach 18 Mio. Schüler im Sekundarbereich I in der
EU (damit 98,6 % dieser Stufe) mindestens eine Fremdsprache, 11 Mio. (59,9 %) sogar zwei oder mehrere
Fremdsprachen. Am häufigsten gelehrte Fremdsprache war weiterhin Englisch (97,3 % aller Schüler im
Sekundarbereich I lernten Englisch), gefolgt von Französisch (33,1 %), Deutsch (23,1 %) und Spanisch
49
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
(13,1 %). Dabei gibt es beim Fremdsprachenerwerb in den EU-Staaten große Unterschiede: Während in
Luxemburg (100,0 %), Finnland (98,5 %) und Italien (98,4 %) nahezu alle Schüler der Sekundarstufe I
mindestens zwei Fremdsprachen erlernten, lag der Anteil dieser Schüler in Ungarn, Irland und Österreich bei
jeweils unter 10 %. In Deutschland erwarben im Jahr 2014 97,2 % der Schüler in der Sekundarstufe I
Fremdsprachenkenntnisse, wobei davon 58,1 % der Schüler eine und 39,1 % der Schüler zwei oder mehrere
Fremdsprachen erlernten. Die am häufigsten gelehrte Fremdsprache war dabei auch in Deutschland
Englisch, gefolgt von Französisch. In Luxemburg wird die deutsche Sprache von allen Schülern erlernt,
während in acht weiteren Mitgliedstaaten Deutsch nach Englisch am zweithäufigsten gelehrt wird.
Link zur Presseerklärung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7146714/3-01022016-AP-DE.pdf/ce9c8961-c786-4566963a-fd30b26fc39d
Link zum vollständigen Bericht von Eurostat (in englischer Sprache):
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Foreign_language_learning_statistics
STRATEGIEPLAN
DER
EUA
FÜR
EINEN
FREIEN
ZUGANG
ZU
WISSENSCHAFTLICHEN
PUBLIKATIONEN
Der Rat der European University Association (EUA) verabschiedete bei seiner Sitzung am 29.01.2016 einen
Strategieplan für einen freien Zugang („Open Access“) zu wissenschaftlichen Publikationen. Dieser sieht vor,
Hochschulen bei der Einrichtung eines freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen zu unterstützen.
Nachdem er von einer zwanzigköpfigen Expertengruppe der EUA aus 19 Ländern erarbeitet wurde,
unterzeichneten anschließend die jeweiligen nationalen Rektorenkonferenzen den Plan. Mit der offiziellen
Billigung aller Mitglieder beginnt nun die für die EUA prioritäre langfristige Arbeit, alle derzeitigen Aspekte im
Hinblick auf die offene Wissenschaft stufenweise anzugehen. Die Schwerpunkte des Strategieplanes liegen
dabei in der Förderung eines strukturierten Dialoges zwischen allen beteiligten Interessensgruppen, der
Unterstützung beim Aufbau von Infrastrukturen und Initiativen an europäischen Hochschulen, der
Begünstigung von Anerkennungen und Bewertungssystemen von Forschungsleistungen, Einrichtungen und
Laufbahnentwicklungen, sowie Fragestellungen rund um Data Mining, geistiges Eigentum und Copyright.
Link zur „EUA Roadmap on Open Access to Research Publications“:
http://www.eua.be/Libraries/publications-homepage-list/eua-roadmap-on-open-access-to-researchpublications.pdf?sfvrsn=4
KOMMISSION
VERÖFFENTLICHT
ERSTE
ERGEBNISSE
DER
KONSULTATION
ZU
IKT-
STANDARDISIERUNG
Am 05.02.2016 veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, die sich mit
Fragen der Normung im Digitalen Binnenmarkt beschäftigt. Unter Normen sind dabei technische
Spezifikationen zu verstehen, die durch anerkannte Normungsgremien für die Übermittlung von Daten
50
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
innerhalb des Digitalen Binnenmarkts entwickelt werden. Die an Interessensvertreter gerichtete Konsultation
fragte
unter
anderem danach,
welche
Prioritäten
für
zukünftige
Normung
in
zehn
zentralen
Technologiebereichen gesetzt werden sollten und welche konkreten Normungsmaßnahmen auf EU-Ebene als
geeignet für eine Entwicklung innerhalb dieser Bereiche empfunden würden. Nach erster Auswertung der
Konsultation stimmten die 156 Interessensvertreter, die sich an der Konsultation beteiligt haben, der
Einschätzung der Kommission zu, dass das zeitnahe Vorantreiben des Normungsprozesses für die
Entwicklung eines ungehinderten Digitalen Binnenmarkts und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich
sei. Ein Großteil der Befragten erachtete auch die Ausweitung des europäischen Einflusses auf globale
Normungsprozesse
als
elementar.
Weiterhin
sind
die
verstärkte
Einbindung
von
KMUs
und
Forschungseinrichtungen bei der Normsetzung und ein klarer Rahmen für Wettbewerbspolitik im digitalen
Bereich als Vorschläge genannt worden. Welche Technologiebereiche Priorität bei zukünftiger Normung
haben sollten, konnte hingegen nicht eindeutig geklärt werden: Während 11 % der Befragten den Bereich
„Datenwirtschaft“ als besonders wichtig erachteten, sprachen sich 10 % für einen Fokus auf sogenannte
„Cloud-Services“ und 9 % auf „eHealth“ aus. Als konkrete geeignete Maßnahmen der EU nannten die
Befragten
klare
Normungsmandate
für
die
zuständigen Organisationen,
eine Weiterführung des
Kommissionsplans zur IKT-Standardisierung sowie regulatorische Maßnahmen.
Link zur Kommissionsmitteilung (in englischer Sprache):
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/contributions-and-preliminary-trends-public-consultationstandards-digital-single-market
Link zum Positionspapier der Kommission:
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/public-consultation-priority-ict-standards-plan#Deutsch
STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
UM W ELT UN D N AT U R SC HU T Z
RAT BESCHLIEßT FORTSETZUNG DER KLIMADIPLOMATIE IM JAHR 2016
Am 15.02.2016 hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten die Fortsetzung der Klimadiplomatie nach der 21.
Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) in Paris auch im Jahr 2016 beschlossen. Die Klimadiplomatie soll
weiterhin zur Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft eingesetzt werden und politische Kontakte auf
Regierungsebene sowie mit einer breiten Öffentlichkeit gepflegt werden, um die Bedeutung des
Klimaschutzabkommens
von
Paris
und
die
damit
verbundenen
Arbeiten
darzulegen.
Drei
Aktionsschwerpunkte sind dabei geplant. Erstens soll innerhalb der diplomatischen Dialoge, der Public
Diplomacy und der außenpolitischen Instrumente Klimaschutz weiterhin strategische Priorität besitzen. In
bilateralen und biregionalen Dialogen wie den G7, G20 oder den Vereinten Nationen sowie in anderen
internationalen Foren wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen
Seeschifffahrtsorgansisation (IMO) soll die Frage des Klimaschutzes hohe Priorität haben. Zweitens soll die
51
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Umsetzung des Pariser Übereinkommens, die rechtzeitige Ratifizierung des Übereinkommens und die
zugesagte Klimafinanzierung vorangetrieben werden. Drittens sollen die potenziell destabilisierenden
Auswirkungen des Klimawandels und der direkte Zusammenhang zwischen Klima, natürlichen Ressourcen
und Wohlstand, Stabilität und Migration mit Partnerländern besprochen werden.
Link zu den Schlussfolgerungen:
http://www.consilium.europa.eu/register/de/content/out/?&DOC_LANCD=EN&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID=
ST-6049-2016-INIT
EP UND RAT BILLIGEN NEUE GRENZWERTE FÜR ABGASTESTS VON DIESELFAHRZEUGEN
Am 03.02.2016 wurde im Plenum des EP keine Mehrheit für die Ablehnung des Kommissionsvorschlags für
eine zeitlich befristete Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte von Dieselfahrzeugen gefunden, wie es der
Umweltausschuss des EP vorgeschlagen hatte. Die Entschließung des Umweltausschusses wurde mit 323
Stimmen abgelehnt, bei 317 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen. Am 12.02.2016 verzichtete der Rat
ebenfalls gegen einen Einspruch. Dies bedeutet, dass nun ab 2017 neben Labortests auch Real Driving
Emission (RDE)-Tests angewendet werden müssen, um die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen zu
bestimmen. Nach den neuen Regeln darf der lediglich auf Prüfständen gemessene gesetzliche StickoxidGrenzwert von 80 Milligramm NOx pro Kilometer bei RDE-Tests neuer Automodelle ab 2017 um maximal
110 % und ab 2020 um 50 % überschritten werden. Für alle Neuwagen sollen diese Toleranzschwellen ab
2019 oder 2021 gelten.
Link zur PM des EP:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160129IPR11905/Kein-Veto-gegenKommissionsvorschlag-f%C3%BCr-gro%C3%9Fz%C3%BCgi-gere-Abgastests
Link zur PM des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/02/12-vehicle-emissions-in-real-drivingconditions-2nd-package/?utm_source=dsmsauto&utm_medium=email&utm_campaign=Vehicle+emissions+in+real+driving+conditions%3a+Council+gives
+green+light+to+second+package
EP NIMMT ENTSCHLIEßUNG ZUR HALBZEITBEWERTUNG DER EU BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE AN
Am 02.02.2016 hat das EP eine Entschließung zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt angenommen. In dieser Entschließung begrüßt das EP die Halbzeitbewertung und
betont, dass diese Berichte für die Verwirklichung der EU-weiten Ziele zur Erhaltung der Biodiversität
strategische Bedeutung haben. Gleichzeitig wird der großen Sorge Ausdruck verliehen, dass die Ziele zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt für 2020 nicht ohne zusätzliche, beträchtliche und anhaltende
Bemühungen erreicht werden können. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert,
der Verwirklichung dieser Ziele umgehend höhere politische Priorität einzuräumen, weiterhin sorgfältig für die
52
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Durchsetzung der Naturschutzrichtlinien zu sorgen und die Finanzierung und Förderung des Naturschutzes
sicherzustellen sowie sicherzustellen, dass Finanzmittel im Rahmen der GAP von der Subventionierung
umweltschädlicher Aktivitäten zugunsten der Finanzierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren
umgelenkt werden. Darüber hinaus spricht sich das EP gegen eine etwaige Überarbeitung der
Naturschutzrichtlinien aus, da sich die Schwierigkeiten bei der Erreichung der Ziele nicht aus den Vorschriften
selbst ergeben, sondern aus der mangelnden Umsetzung, Durchsetzung und Integration in andere
Politikbereiche.
Link zur Entschließung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20160034+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
EUROPÄISCHE UMWELTAGENTUR VERÖFFENTLICHT BERICHT ZU HOCHWASSERRISIKEN
Am 29.01.2016 hat die Europäische Umweltagentur einen Bericht „Hochwasserrisiken und Ökosysteme –
Untersuchung der Synergien zwischen Auenmanagement, Wasserpolitik und Sektorpolitiken" veröffentlicht. In
dem Bericht werden die Daten der europäischen Hochwasserdatenbank ausgewertet, die Daten über
Hochwasser von 1980 - 2010 enthält. In diesem Zeitraum wurden 3563 Hochwasser registriert. Der Bericht
zeigt die Vorteile eines integrierten Ansatzes im Hochwassermanagement und verdeutlicht, dass eine
koordinierte
Umsetzung
Hochwasserrahmenrichtlinie
der
EU-Gesetzgebung
und
der
FFH-Richtlinie
wie
der
durch
Wasserrahmenrichtlinie,
kohärente
Maßnahmen
der
das
Hochwassermanagement effektiver gestalten kann.
Link zum Bericht:
http://www.eea.europa.eu/highlights/floodplain-management-reducing-floodrisks?utm_medium=email&utm_campaign=Flood%20risks%20and%20environmental%20vulnerability_CRM&
utm_content=Flood%20risks%20and%20environmental%20vulnerability_CRM+CID_cccaa9e84baecbb24c40
33c70f118b72&utm_source=EEA%20Newsletter&utm_term=Read%20more
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT ERSTEN UMWELTBERICHT DER EUROPÄISCHEN LUFTFAHRT
Am 29.01.2016 hat die Kommission den ersten Umweltbericht der europäischen Luftfahrtbranche
veröffentlicht. Der Bericht wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Umweltagentur, der Europäischen Luftfahrtsicherheitsagentur EASA, Eurocontrol und den Luftfahrtbehörden
der Schweiz und Großbritanniens erstellt. In dem Bericht werden Daten und Fakten zur Lärmbelastung, zur
Luftverschmutzung und zu den Treibhausgasemissionen der europäischen Luftfahrt dokumentiert und
bewertet. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Flüge und damit auch die Treibhausgasemissionen zwischen
1990 - 2014 um 80 % zugenommen haben und prognostiziert eine weitere Steigerung der Flugzahlen und
Treibhausgasemissionen um 45 % bis 2035. Die Belastung durch Stickoxide hat sich seit 1990 verdoppelt
und soll bis 2035 um 43 % steigen. Die Lärmbelastung durch den Luftverkehr soll trotz technischer
53
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Verbesserungen um 15 % steigen. Der Bericht soll als Grundlage bei der Umsetzung der im Dezember von
der Kommission vorgelegten Luftfahrtstrategie dienen.
Link zum Bericht:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/aviation-strategy/documents/european-aviation-environmental-report2016-72dpi.pdf
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF VERÖFFENTLICHT BERICHT ZUR WASSERQUALITÄT DER
DONAU
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen Bericht zur Wasserqualität im Donaueinzugsgebiet
veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei auf den vier Mitgliedstaaten Tschechische Republik,
Ungarn, Rumänien und Slowakei. In dem Bericht kommt der EuRH zu dem Ergebnis, dass sich die
Wasserqualität der Donau kaum verbessert hat, obwohl die EU-Wasserrahmenrichtlinie seit 2004 von den
Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Grund dafür ist nach Meinung des EuRH insbesondere der mangelnde
Ehrgeiz bei den Bewirtschaftungsplänen von 2009 und bei den Monitoringsystemen. Der EuRH fordert die
Kommission auf, verbindliche Kriterien für Kontrollen kommunaler Abwasserbehandlungen zu prüfen, eine
verpflichtende Begrenzung für die Ausbringung von Phosphor zu setzen und Leitlinien zur Deckung von
Kosten durch diffuse Einträge bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Monitoringsysteme verbessern,
Ausnahmen stichhaltig begründen und Steuern als Abschreckung gegen Emissionen in Erwägung ziehen.
Link zum Bericht des EuRH (engl.):
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_23/SR_DANUBE_PROGRESS_EN.pdf
V ER BR AU C H E R SC HU T Z
RAT STIMMT FÜR EINFÜHRUNG EINER EU-TIERSCHUTZPLATTFORM
Am 15.02.2016 hat sich der Agrarrat für die Einführung einer EU-Tierschutzplattform ausgesprochen. Basis
der Diskussion war ein gemeinsames Positionspapier von Deutschland, der Niederlande, Schweden und
Dänemark. Vorgeschlagen ist ein zweistufiger Ansatz aus einem größeren Forum, das alle einschlägigen
Beteiligten umfasst, und einer kleineren hochrangigen Gruppe der Mitgliedstaaten unter Leitung der
Kommission. Ziel der Plattform ist ein gemeinsames Forum, um den Informations- und Erfahrungsaustausch
zu verbessern sowie den Austausch von Beispielen der guten fachlichen Praxis zu fördern, um eine
Verbesserung und Harmonisierung der Tierschutzstandards und eine einheitlichere und transparentere Praxis
in der EU zu erreichen (siehe hierzu Beitrag des StMELF in diesem EB).
Link zum Positionspapier:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5708-2016-INIT/de/pdf
54
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
PRÄSIDENTSCHAFTSKONFERENZ:
EUROPÄISCHER
ANSATZ
ZUR
BEKÄMPFUNG
VON
ANTIBIOTIKARESISTENZEN
Am 09./10.02.2016 hat in Amsterdam unter niederländischer Ratspräsidentschaft, in Zusammenarbeit mit der
EU-Kommission,
eine
gemeinsame
Konferenz
der
EU-Gesundheits-
und
Agrarminister
zu
Antibiotikaresistenzen stattgefunden. Auf der Konferenz stand der sogenannte „One Health"-Ansatz im Fokus,
ein ganzheitliches Konzept, das die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Viehzucht umfasst. Mit
der Konferenz haben die Niederlande den Ansatz der deutschen G7-Präsidentschaft, dass Maßnahmen
gegen Antibiotikaresistenzen sektorübergreifend erfolgen müssen, fortgesetzt. Das Ergebnis der Konferenz
ist, dass die europäischen Länder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ihre Kräfte im Gesundheitswesen
und in der Tierhaltung bündeln werden. Die Konferenz bildete den Auftakt für die separaten Gesundheits- und
Agrarministerräte. Auf den Ratssitzungen soll ein Ratsbeschluss zu Antibiotikaresistenzen verabschiedet
werden (siehe hierzu Beitrag des StMGP in diesem EB).
Unterlagen zur Konferenz:
http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/konferenz-zu-antibiotikaresistenzen
RAT
VERABSCHIEDET
NEUE
SICHERHEITSSTANDARDS
FÜR
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN,
GASGERÄTE UND SEILBAHNEN
Am 12.02.2016 stimmte der Rat drei Verordnungen zu, mit denen neue Sicherheitsanforderungen an
persönliche Schutzausrüstungen wie Helme, Sicherheitsschuhe, Rettungswesten oder Sonnenbrillen sowie
an Gasgeräte und Seilbahnen eingeführt werden. Das Parlament hatte bereits am 20.01.2016 zugestimmt
(EB 02/16), so dass die neuen Anforderungen nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten können.
Mit den Verordnungen werden Anforderungen an die verschiedenen Produkte vereinheitlicht und an den
Stand der Technik angepasst sowie die Verfahren für die Vergabe der „CE"-Prüfzeichen festgelegt. Die neue
Verordnung über „persönliche Schutzausrüstungen" wird erstmals auch für Gegenstände gelten, die rein
privat benutzt werden, etwa im Haushalt oder beim Sport. Ziel ist einerseits die Vermarktung innerhalb der EU
zu
erleichtern,
andererseits
dem
Verbraucher
die
Sicherheit
zu
geben,
dass
bestimmte
Sicherheitsanforderungen gewährleistet sind.
Link zu den Verordnungen:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5558-2016-ADD-1/de/pdf
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5560-2016-ADD-1/de/pdf
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5555-2016-ADD-1/de/pdf
55
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE
PRÄSIDENTSCHAFTSKONFERENZ:
EUROPÄISCHER
ANSATZ
ZUR
BEKÄMPFUNG
VON
ANTIBIOTIKARESISTENZEN
Am 09./10.02.2016 hat in Amsterdam unter niederländischer Ratspräsidentschaft, in Zusammenarbeit mit der
Kommission, eine gemeinsame Konferenz der EU-Gesundheits- und Agrarminister zu Antibiotikaresistenzen
stattgefunden. Auf der Konferenz stand der sogenannte „One Health"-Ansatz im Fokus, ein ganzheitliches
Konzept, das die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft und Viehzucht umfasst. Mit der Konferenz
haben die Niederlande den Ansatz der deutschen G7-Präsidentschaft, dass Maßnahmen gegen
Antibiotikaresistenzen sektorübergreifend erfolgen müssen, fortgesetzt. Den Niederlanden ist daran gelegen,
dass die EU bei Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz mit gutem Beispiel vorangeht. Die niederländische
Gesundheitsministerin Edith Schippers sprach sich unter anderem dafür aus, der Infektionsprävention und
dem sorgfältigem Einsatz von Antibiotika mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Des Weiteren betonte Schippers
die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Antibiotika und alternativer Behandlungen sowie einer verbesserten
Diagnostik, die eine effiziente und möglichst sparsame Verwendung von Antibiotika zulässt. Das Ergebnis der
Konferenz ist, dass die europäischen Länder im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ihre Kräfte im
Gesundheitswesen und in der Tierhaltung bündeln werden. Die Konferenz bildete den Auftakt für die
separaten Gesundheits- und Agrarministerräte. Auf den Ratssitzungen soll ein Ratsbeschluss zu
Antibiotikaresistenzen verabschiedet werden.
Unterlagen zur Konferenz:
http://deutsch.eu2016.nl/aktuelles/kalender/2016/02/10/konferenz-zu-antibiotikaresistenzen
KOMMISSION STARTET KONSULTATION ZUR EVALUATION DER EU-DROGENSTRATEGIE UND DES
EU-DROGENAKTIONSPLANS
Die Kommission hat am 15.02.2016 eine öffentliche Konsultation zur diesjährigen Evaluation der EUDrogenstrategie 2013-2020 und des EU-Drogenaktionsplans 2013-2016 gestartet. Sie richtet sich sowohl an
EU- als auch an Nicht-EU-Bürger. Noch bis zum 09.05.2016 sind Behörden auf lokaler, regionaler und
nationaler Ebene sowie regionale und internationale Organsiationen, Nicht-Regierungsorganisationen,
Drittstaaten, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und alle interessierten Kreise aufgerufen, entsprechende
Beiträge per Fragebogen online abzugeben. Es werden nur Antworten berücksichtigt, die durch Ausfüllen des
Online-Fragebogens eingereicht werden. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den neuen EUDrogenaktionsplan für 2017-2020 einfließen (siehe hierzu Beitrag des StMJ in diesem EB).
Informationen zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/public-consultation/2016/consulting_0032_en.htm
56
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Fragebogen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/09fafb72-4c56-c55c-2b9c-90ef21f9235b
EUROPÄISCHES
MEDIZINISCHES
KORPS
ZUR
SCHNELLEREN
REAKTION
AUF
NOTFÄLLE
EINGERICHTET
Die Kommission hat am 15.02.2016 das Europäische Medizinische Korps (EMK) im Rahmen einer
hochrangigen Veranstaltung in Brüssel vorgestellt. Es soll zur Mobilisierung von Teams aus medizinischen
Fachkräften und Gesundheitspersonal sowie entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bei Notfällen
innerhalb und außerhalb der EU beitragen. Ziel ist es, eine schnellere und effizientere Reaktion der EU auf
Gesundheitsrisiken zu gewährleisten. Wir müssen die Lehren aus der Ebola-Krise ziehen, so Christos
Stylianides,
Kommissar
für
Humanitäre
Hilfe
und
Krisenmanagement.
Das
EMK umfasst
unter
anderem medizinische Teams, Experten in den Bereichen öffentliche Gesundheit und medizinische
Koordinierung,
mobile
Bio-Labors,
Flugzeuge
für
die
medizinische
Evakuierung
und
logistische
Unterstützungsteams.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-263_de.htm
Informationen der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-276_de.htm
BESSERER SCHUTZ GEGEN GEFÄLSCHTE MEDIKAMENTE
Am 09.02.2016 ist die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission vom 02.10.2015 über
Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG
im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. In der Verordnung werden unter anderem individuelle
Erkennungsmerkmale und Vorrichtungen gegen Manipulationen detailliert festgelegt. Ziel ist es, Patienten vor
gefälschten Medikamenten, die von niedriger Qualität sind oder eine falsche Dosierung von Wirkstoffen
enthalten, zu schützen. Die Verordnung gilt seit dem 09.02.2016. Sie muss nicht mehr in nationales Recht
umgesetzt werden.
Delegierte Verordnung (EU) 2016/161:
http://ec.europa.eu/health/files/eudralex/vol-1/reg_2016_161/reg_2016_161_de.pdf
EUROSTAT VERÖFFENTLICHT STATISTIK ZU KREBSERKRANKUNGEN
Eurostat, das statistische Amt der EU, hat anlässlich des Weltkrebstags am 04.02.2016 eine Statistik zu
Krebserkrankungen veröffentlicht. Danach war Krebs im Jahr 2013 die Todesursache für nahezu 1,3
Mio. Personen in der EU und somit für knapp über ein Viertel aller Todesfälle (26 %) verantwortlich. In
Deutschland starben insgesamt 224.386 Menschen an dieser Erkrankung, davon 122.056 Männer und
57
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
102.330 Frauen. Lungenkrebs war die häufigste tödliche Krebsart in der EU, gefolgt von Dickdarmkrebs,
Brustkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs und Prostatakrebs. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung haben
Slowenien (32 %) und die Niederlande (31 %) den höchsten Anteil an krebsbedingten Todesfällen.
Pressemitteilung von Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7150001/3-03022016-BP-DE.pdf/51dd300e-c157-4299be63-157286c92268
IUK- UND MEDIENPOLITIK
KOMMISSION VERÖFFENTLICHT VORSCHLAG ZUR KOORDINIERTEN NUTZUNG DES UHF-BANDES
Am 02.02.2016 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des EP und des Rates
zur Nutzung des Frequenzbandes 470-790 MHz, um den mobilen Internetzugang in Europa „nachhaltig" zu
verbessern. Entsprechend den Empfehlungen des „Lamy-Berichts" vom September 2014 (EB 16/14) und dem
Ergebnis der Weltfunkkonferenz 2015 (WRC-15) wird vorgeschlagen, das Ultrahochfrequenzband (UHF, 700
MHz) bis spätestens Ende Juni 2020 EU-weit für drahtlose Breitbandkommunikation bereitzustellen. Das vom
Rundfunk (und von PSME, vor allem Drahtlos-Mikrofonen) genutzte Spektrum (470-694 MHz), das heißt der
verbleibende Teil des UHF-Bandes, soll „der terrestrischen Verbreitung audiovisueller Mediendienste (linear
und non-linear) für ein breites Publikum einschließlich des frei zugänglichen Fernsehens (und der PSME)"
vorbehalten bleiben. Dabei soll den Mitgliedstaaten die Wahl der Verbreitungstechnologie (Rundfunk oder
Mobilfunk) freistehen. Dieser sogenannte „Flexibilisierungsansatz" der Kommission erlaubt es also, Rundfunk
oder Mobilfunk im Rundfunk-Band zu verbreiten, beschränkt jedoch auf den Downlink-Betrieb (Verkehr
zwischen der Mobilfunkstation und den Endgeräten) und „entsprechend dem nationalen Rundfunkbedarf".
Zugleich hat die Kommission in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit weiterer Studien eingeräumt.
Vorschlag der Kommission zur koordinierten Nutzung des UHF-Bandes
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1454410061980&uri=COM:2016:43:FIN
EBU-Pressemitteilung:
http://www3.ebu.ch/news/2016/02/ebu-concerned-for-future-of-dtt
Artikel aus dem EU-Observer:
https://euobserver.com/digital/132153
ERGEBNISSE DER ANHÖRUNG ZU STANDARDISIERUNGEN IM IKT-SEKTOR
Am 05.02.2016 veröffentlichte die Kommission erste Ergebnisse und Trends der am 04.01.2016
abgeschlossenen
Konsultation
zu
Standardisierungen
im
Bereich
der
Informations-
und
Telekommunikationstechnologie (IKT, EB 17/15). Mit der Anhörung sollten gemeinsame technische
Standards zukünftiger Schlüsseltechnologien definiert werden, um Interoperabilität zu ermöglichen und die
58
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
Nr.03/2016 : vom19.02.2016
Sicherheit im Netz zu erhöhen sowie digitale Innovation, Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Industrie anzukurbeln.
Ergebnisse der Konsultation zur Standardisierung:
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/contributions-and-preliminary-trends-public-consultationstandards-digital-single-market
59