FEBRUAR NR. 1 | 2016 VITAKO INTERN LIEBE LESER INNEN UND LESER , kaum ein Thema ist so aktuell wie die gegenwärtige Flüchtlingskrise. Bei der Registrierung der Ankömmlinge ist offenkundig geworden, dass es noch einige Mängel im elektronischen Procedere gibt, an dem Bund, Länder und Kommunen derzeit verstärkt arbeiten. In einer Reportage schildern wir die Flüchtlingssituation in Berlin, wo man lange Zeit „fast ohne IT“ auskommen musste. Das soll sich nun ändern. Dem Thema widmen wir übrigens auch in unserem Printmagazin „Vitako aktuell“ einen Brennpunkt mit einem Bericht über die Aktivitäten des IT-Planungsrates. Das Heft erscheint in der kommenden Woche. Im traditionellen Jahresrückblick lassen wir das vergangene Jahr Revue passieren und erinnern an die wichtigsten Arbeitsfelder von Vitako: E-Rechnung, Inhouse-Vergabe und die Digitale Agenda für Kommunen. Darüber hinaus haben wir mit Stefan Krebs gesprochen, dem neuen Landes-CIO von Baden-Württemberg, der über seine Konsolidierungsstrategie Auskunft gibt. In der Rubrik „Aus der Branche“ berichten wir unter anderem über das im April 2016 in Kraft tretende reformierte Vergabegesetz in Deutschland und über dessen Implikationen. Im „Bericht aus der EU“ stellen wir ein neues EU-Förderprogramm vor, das Projekte im Bereich interoperable digitale Lösungen finanziell unterstützt. › Wir wünschen eine interessante Lektüre, Ihr Vitako-Team THEMEN JAHRESRÜCKBLICK Die Vitako-Aktivitäten 2015 IM GESPR ÄCH Stefan Krebs, CIO Baden-Württemberg FAST OHNE IT Flüchtlinge in Berlin NACHWEISBESCHAFFUNG Lebenslage: Kindesgeburt FACHARBEITSGRUPPEN E-Government + i-KFZ BR ANCHENBAROMETER Veränderte Kennzahlen E-VERGABE Was ist 2016 zu beachten? GESCHÄFTSJAHR 2015 Kundenzufriedenheit bei ivl DR AHTLOS IM NETZ Öffentliches WLAN BERICHT AUS DER EU Neues altes Förderprogramm 1 JAHRESRÜCKBLICK Jahresrückblick 2015 Was war, was wird › Der Vitako-Jahresrückblick hat schon Tradition: Wie immer wollen wir zu Beginn des neuen Jahres das alte Revue passieren lassen. Viel ist 2015 passiert: Die BundesArbeitsgemeinschaft hat sich in einschlägige Gesetzesvorhaben eingemischt, einige E-Government-Gesetze der Länder begleitet und eine „Digitale Agenda für Kommunen und Regionen“ durch Regionalkonferenzen unterstützt. Auf großen Konferenzen wie dem Zukunftskongress, dem Kongress des IT-Planungsrates und dbb-Kongress war die Bundes-Arbeitsgemeinschaft wie gewohnt aktiv. Last not least: Vitako ist zehn Jahre alt geworden und hat dies zum Anlass genommen, eine Geschichte der kommunalen IT zu publizieren. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister hat im vergangenen Jahr Stellungnahmen zu einigen neuen Gesetzesvorhaben abgegeben und damit die Positionen der kommunalen IT in diese Gesetzesvorhaben eingebracht. Dies ist ein guter Fortschritt, insofern sich darin die Früchte von zehn Jahre Verbandsarbeit spiegeln: Vitako wird inzwischen von der Politik gefragt, eingeladen und als kenntnisreicher Ansprechpartner respektiert. Gleich im Januar haben wir uns mit Standards für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige befasst und eine Stellungnahme zur Gewerbeanzeigenverordnung beim Bundeswirtschaftsministerium abgegeben. Über unsere Mitglieder beteiligen wir uns an der Erarbeitung des Standards XGewerbeanzeige, der spätestens zum 1. Januar 2017 vorliegen muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Im Rahmen der Verbändeanhörung beim Bundesinnenministerium ging es darum, diverse Verordnungen im Zusammenhang mit der Novellierung des Melderechts zu kommentieren. Auch hier konnte sich das Know-how der Vitako-Mitglieder durchsetzen. Unsere Anregung, dass sich aus den Regelungen für Kommunen kein Anschlusszwang an privat betriebene Melderegister-Portale herleiten lässt, wurde in die Begründung zur Portalverordnung aufgenommen. INHOUSE-VERGABE Im Mai ist vom Bundeswirtschaftsministerium der Referentenentwurf des neuen Vergaberechts vorgelegt worden. Die Modernisierung des Vergaberechts wurde von Vitako im Laufe des Jahres intensiv begleitet, und zentrale Forderungen der kommunalen Ebene zur Inhouse-Vergabe finden sich im von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2015 beschlossenen Gesetz wieder. Vitako betrachtet die Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) daher sehr positiv, zumal mit dem modernen Gesetz drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt werden. Insbesondere die Regelungen zur sogenannten InhouseVergabe in § 108 GWB halten wir für richtig, weil der deutsche Föderalismus mit seinen vielen selbstständigen Verwaltungseinheiten zu einer großen Zahl von öffentlichen Auftraggebern INTERN Nr. 1 | 2016 führt, die Klarheit benötigen, unter welchen Voraussetzungen sie miteinander kooperieren können. Die Organisationsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber, ihre Leistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen zu erbringen oder mit anderen öffentlichen Auftraggebern zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten, ist deswegen von größter Relevanz. Dass Verwaltungen in IT-Fragen kooperieren können, um ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erledigen, hat zuletzt die Aufnahme des Art. 91 c in das Grundgesetz unterstrichen. Gerade auch Länder und Kommunen sind aufgefordert, sowohl ihre innere Organisation als auch ihre IT-Infrastruktur selbst zu gestalten. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob Leistungen selbst erbracht oder auf dem Markt beschafft werden. Vor dem Hintergrund, dass bei nahezu allen IT-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist die interkommunale Zusammenarbeit umso wichtiger. Denn Informationssicherheit und Datenschutz sind bei kommunalen IT-Dienstleistern in guten Händen. E-GOVERNMENT Im Themenfeld E-Government haben wir im vergangenen Jahr die Entstehung und Verabschiedung von E-Government-Gesetzen in den Ländern beobachtet. Kaum ein Landesgesetz gleicht dem anderen, wenn auch die Regelungsbereiche häufig ähnlich sind. Unterschiede gibt es vor allem bei den von den Ländern bereitgestellten zentralen Infrastrukturen. De facto haben wir es heute mit einem Flickenteppich rechtlicher Regelungen in der E-Government-Landschaft zu tun, denn in Bayern gelten andere E-Government-Vorschriften als in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen. Alle diese unterschiedlichen Regelungen haben aber noch nicht dazu geführt, dass die Schriftform abgeschafft wurde oder die Unsicherheiten im Umgang damit verschwunden sind. Dennoch haben sie wenigstens bewirkt, dass eine Debatte darüber angestoßen wurde und sich Menschen überhaupt mit der Thematik befassen. Dass weiterer Regelungsbedarf besteht, wird von vielen erkannt und hoffentlich bald auch umgesetzt. 2 JAHRESRÜCKBLICK (E-Vergabe) als auch die Umsetzung einer elektronischer Rechnungsabwicklung (E-Rechnung). Die E-Vergabe ist aus unserer Sicht ein Grundstein der elektronischen Beschaffung für kommunale Verwaltungen. Bereits im Jahr 2014 wurden die neuen europäischen Vergaberichtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinien traten am 18. April 2014 in Kraft und sind ab diesem Stichtag innerhalb von 24 Monaten, also bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird diese Aufgabe durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) erfüllt, welches wir im vergangenen Jahr intensiv begleitet haben. Reginalkonferenz „Digitale Agenda für Kommunen und Regionen“ am 30. September 2015 in Die neuen Gesetze fordern weitestgehend Stuttgart. elektronische Kommunikation und elektronischen Informationsaustausch für alle TeilproBislang haben wir uns unter dem Stichwort E-Government vor- zesse der Vergabe (Bekanntmachung, Bereitstellung Vergabwiegend mit der Frage befasst, wie wir durch den Einsatz von eunterlagen, Bewerberkommunikation, Angebotsabgabe und IT die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben können. Es Bieterkommunikation). Im Sinne eines effektiven und schlanzeigt sich allerdings immer stärker, dass die Digitalisierung mitt- ken Vergabeprozesses begrüßen wir die Entwicklung der Elerweile unser gesamtes Alltagsleben beherrscht. IT ist zu einer Vergabe und werden dieses Thema auch in Zukunft intensiv zentralen Infrastruktur wie Strom- und Wasserleitungen oder begleiten und weitertreiben. Straßen geworden. Energieversorgung, Verkehrslenkung, Gesundheitsdienstleistungen, Schulen, Katastrophenschutz und E-RECHNUNG auch Verwaltung funktionieren nicht mehr ohne IT. Man kann Auch der einer Vergabe nachgelagerte Prozess der Rechdas gut finden oder schlecht. Sicher ist: Der digitale Wandel nungsabwicklung befindet sich im Umbruch. Die Europäische ergreift alle Lebensbereiche. Dazu gehören neben Politik und Union gibt mit der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Verwaltung vor allem auch Wirtschaft und Arbeit, Wohnen und Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen die Richtung vor. Einkaufen, Freizeit und Lernen. Digitalisierte Prozesse werden Die Richtlinie fordert die Entwicklung einer gemeinsamen euroauch zum Nervensystem der kommunalen Daseinsvorsorge päischen Norm für das semantische Datenmodell der Kerneleund zunehmend ein entscheidender Standort- und Entwick- mente einer elektronischen Rechnung. Zudem beinhaltet die lungsfaktor. Insofern tun Kommunen gut daran, rechtzeitig Richtlinie eine Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber nach über Schritte nachzudenken, wie sie den digitalen Wandel vor Ablauf der Umsetzungsfristen elektronische Rechnungen, die Ort gestalten wollen. der europäischen Norm und einer veröffentlichten Syntax entDer Bund hat eine Digitale Agenda verabschiedet. Wir sprechen, entgegenzunehmen und zu verarbeiten. glauben, dass auch Kommunen und Regionen für sich solche Die geschilderten rechtlichen Vorgaben der Europäischen Agenden entwickeln sollen und mit vielen Beteiligten abstim- Union sowohl für die E-Vergabe als auch für die E-Rechnung men müssen. Das Ziel solcher lokalen Agenden sollte es sein, bedeuten neben den veränderten Prozessen auch eine Verfestzulegen welche Facetten des digitalen Wandels vor Ort be- änderung der unterstützenden Informationssysteme. Für eine trachtet und bearbeitet werden sollen, eigene Themenschwer- erfolgreiche E-Vergabe müssen beispielsweise elektronische punkte zu setzen und erfolgversprechende Digitalisierungspro- Vergabeplattformen zur Bekanntmachung eines Vergabejekte aus unterschiedlichen Bereichen auf den Weg zu bringen. Um diesen Prozess auf kommunaler und regionaler Ebene zu unterstützen, fanden im Herbst und Winter 2015 mehrere Regionalkonferenzen zur kommunalen digitalen Agenda statt. Diese Regionalkonferenzen sind Teil der Plattform „Digitale Verwaltung und öffentliche IT“ des Nationalen IT-Gipfels. Sie wurden konzipiert, um Agenda-Prozesse auf kommunaler und regionaler Ebene in Gang zu setzen. Die ersten fünf Regionalkonferenzen haben bereits stattgefunden, weitere sind im Laufe des Jahres 2016 geplant. E-VERGABE Das vergangene Jahr stand auch im Zeichen der Digitalisierung des Beschaffungsprozesses in der Verwaltung. Hierzu gehört sowohl die Etablierung der elektronischen Vergabe INTERN Nr. 1 | 2016 Der elektronische Rechnungsaustausch ist schneller, einfacher und deutlich weniger fehleranfällig als herkömmliche, papierbasierte Verfahren zum Erstellen, Versenden und Verarbeiten von Rechnungen. 3 THEMA verfahrens, zur Bereitstellung der entsprechenden Vergabeunterlagen und zur weiteren Kommunikation der Beteiligten bereitgestellt und etabliert werden. Für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen müssen sowohl Eingangskanäle mit den entsprechenden Schnittstellen als auch interne Workflows und Systeme geschaffen werden. Dabei werden die Verwaltungen von kommunalen IT-Dienstleistern mit Know-how und Produkten unterstützt. Praxisbeispiele und konkrete Lösungen in den Bereichen E-Vergabe und E-Rechnung haben unsere Mitglieder auch im vergangenen Jahr auf diversen von Vitako selbst oder in Kooperation organisierten Veranstaltungen vorstellen können. INFORMATIONSSICHERHEIT Durch vermehrte Cyberangriffe wie jener auf das ParlakomNetz des deutschen Bundestages hat das Thema Informationssicherheit im Jahr 2015 eine hohe Brisanz erlangt. Die Aufmerksamkeit oder „Awareness“ gegenüber dem Thema ist stark angestiegen – auch und gerade im öffentlichen Bereich. Wenn selbst das Parlakom-Netz, von dem man annehmen sollte, dass es einem vergleichsweise hohem Schutzniveau unterliegt, Ziel eines avancierten Angriffs werden konnte, fragen sich derzeit die Verantwortlichen in Wirtschaft und bei der öffentlichen Hand, inwieweit ihre eigenen Netze und Infrastrukturen ebenso anfällig für Cyberangriffe sind. Insbesondere die Verwaltung steht durch den Einsatz von Informationstechnik vor stetig wachsenden Herausforderungen. Die zunehmende Komplexität der Vernetzung und damit einhergehende Bedrohungen für die Informationssicherheit machen ein sicheres Agieren der Verwaltungsmitarbeiter mit Bürger- und Unternehmensdaten nicht leichter. Technische und auch organisatorische Neuerungen, wie die Öffnung der Verwaltung nach außen mit elektronischen Services im Internet, das Angebot von Stadt-Apps, die Einbindung von Telearbeitsplätzen ins Verwaltungsnetz oder die elektronische Versorgung der Kommunalpolitiker mit Sitzungsunterlagen verlangen nach einem umfassenden Schutz. In der Pflicht stehen Behördenleitungen und ihre Führungskräfte. Sie tragen die Verantwortung für die Daten der Bürger und Bürgerinnen, sie haften, wenn bei Vorfällen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände und Vitako haben in Kooperation die „Handreichung für die Ausgestaltung der Informationssicherheitsleitlinie in Kommunalverwaltungen“ erarbeitet und veröffentlicht. Sie leistet Hilfestellung und bietet eine erste Orientierung für kommunale Praktiker beim Aufbau und bei der Unterhaltung eines kommunalen Informationssicherheitsmanagementsystems sowie bei der Konzeption, Gestaltung und Etablierung einer zugrundeliegenden Informationssicherheitsleitlinie. Es war uns im vergangenen Jahr ein großes Anliegen, die Aufmerksamkeit gegenüber Informationssicherheit zu schärfen und auch Lösungen für kommunale Verwaltungen aufzuzeigen. I-KFZ Das Projekt internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KFZ) zielt auf eine Modernisierung des Kfz-Wesens in Deutschland. Ein Großteil der Kfz-Zulassungsangelegenheiten soll künftig internetbasiert und somit ohne Behördengang für den Bürger erledigt werden können. Wir haben dieses Projekt auch im Jahr 2015 intensiv verfolgt und an der Umsetzung mitgewirkt. INTERN Nr. 1 | 2016 Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges seit dem 1. Januar 2015 möglich. Seit diesem Stichtag können Fahrzeughalter unter Verwendung des Personalausweises mit eID-Funktion ihre Fahrzeuge online abmelden. Auch die erhobene Gebühr kann vom Fahrzeughalter per E-PaymentSystem bei den meisten Zulassungsstellen online entrichtet werden. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet, wobei sich die im vergangenen Jahr erzielten Echtfälle der internetbasierten Außerbetriebsetzung in Grenzen gehalten haben. Unsere Mitglieder bieten durch ihre dezentralen Portale die technischen Voraussetzungen für das Projekt. Die Vorbereitung und teilweise auch schon die Entwicklung der Funktionalitäten für die Stufe 2 des Projektes standen 2015 im Vordergrund. Dies bedeutet eine bundesweite Umsetzung der internetbasierten Wiederzulassung von Fahrzeugen. 10-JAHRE VITAKO Im Dezember 2015 ist Vitako zehn Jahre alt geworden. Nach- Den Geburtstagsfeierlichkeiten ging eine Fachtagung voraus. Vorne im Bild links: Armin Merle (ekom21), Bernhard Baumann (KDZ-WS) dem der Wunsch nach einem bundesweiten Zusammenschluss der bis dahin zersplitterten und allenfalls in regionalen Bündnissen vernetzten öffentlichen IT immer größer geworden war, gründete sich Vitako am 2. Dezember 2005 in München. An diesem Gründungsprozess waren vor allem die Arbeitsgemeinschaft Kommunale Datenverarbeitung (AKD), hier besonders der Blankenheimer Kreis und der Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister in NRW (KDN) beteiligt, aber auch einzelne IT-Dienstleister wie etwa Dataport. Sie alle haben sich stark gemacht für eine bundesweite Interessenvertretung, für mehr Vernetzung und bessere Zusammenarbeit. Vitako war in den Anfangsjahren voller Elan damit befasst, „in allen Fragen kommunaler IT von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als der zentrale Ansprechpartner wahrgenommen und in wichtigen Fragen gehört zu werden“. So lautete der 4 THEMA damals formulierte Anspruch. Heute zeigt sich die öffentliche IT vitaler und agiler denn je. Zehn Jahre Verbandsarbeit haben Vitako zu einer deutlich vernehmbaren Stimme für die Interessen der kommunalen IT-Dienstleister gemacht. Dies zeigte sich auf der Jubiläumsfeier in München, wohin Vitako Anfang Dezember die Verbandsmitglieder und zahlreiche Ehrengäste geladen hatte, um das Jubiläum gemeinsam zu begehen. Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesministerium des Innern, unterstrich in seinem Grußwort, dass die kommunale Expertise in Fragen der Informationstechnik vom Bund immer mehr geschätzt werde. Die notwendige Digitalisierung von Behördendiensten erfordere jedoch größere Investitionen in digitale Infrastrukturen, damit der Staat seine Autonomie und Handlungsfähigkeit im digitalen Zeitalter bewahren könne. Mit Blick auf die USA, wo die Privatisierung der Verwaltung viel weiter vorangeschritten ist als in Deutschland und Europa, unterstrich der Vitako-Ehrenvorsitzende Matthias Kammer, dass die Steuerungsfähigkeit des Staates eng mit der Autonomie über die Bürgerdaten zusammenhänge. Rückblickend stellte Kammer fest, dass es in den Verwaltungen ohnehin lange gebraucht habe, bis IT als Managementaufgabe anerkannt worden sei. Die Erkenntnis „Nichts geht mehr ohne IT“ war nicht zuletzt auch ein Gründungsimpuls von Vitako. EIGENE GESCHICHTE PUBLIZIERT Von diesem Gründungsimpuls handelt eine Publikation, die anlässlich des Vitako-Geburtstages erschienen ist: „Zur Geschichte der kommunalen IT in Deutschland – 10 Jahre Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.“ versammelt elf Beiträge mit unterschiedlichen Blicken auf die öffentliche IT. Freilich ist die kommunale Informationstechnik älter als Vitako. Schon in den 1960-er Jahren hielten Computer Einzug in die deutsche Verwaltung – zunächst in großen Städten und Landkreisen, schnell aber auch in kleineren Kommunen, die sich zu Gebietsrechenzentren zusammengetan haben und zum Beispiel Zweckverbände gründeten. Über vierzig Jahre ist das her! Der Band dokumentiert die Geschichte der kommunalen Informationstechnik in verschiedenen Regionen, er präsentiert Rückblicke auf Erfolge und Misserfolge, er bietet unterschiedliche Perspektiven von Bund, Ländern und Kommunen auf die öffentliche IT. Und: Er erinnert an die große Überzeugungsarbeit, die geleistet werden musste, um ein Bewusstsein über die Notwendigkeit von IT für eine moderne INTERN Nr. 1 | 2016 Verwaltung zu schaffen. Die Autoren und Autorinnen des Sammelbandes sind: Heinz-Bernd Weggen, Alfred Trageser, Herbert Meyer, Karl Tramer, Peter Kühne, Matthias Kammer, Henning Lühr, Harald Lemke, Martin Schallbruch, Tina Siegfried, Marianne Wulff und Andreas Engel. Die Publikation ist als Buch und E-Book im Handel erhältlich. FEIER IN DER ALLIANZ-ARENA Zu den Höhepunkten der Jubiläumsfeier gehörte die Abendveranstaltung in der Münchner Allianz-Arena. Zunächst gab es eine geführte Stadiontour durch die verschachtelten Unterwelten des Profifußballs, die Mannschaftsräume von FC Bayern München und TSV 1860 München. Besonders interessiert zeigten sich die Teilnehmer am Rasensolarium. Die AllianzArena ist zugunsten trockener Sitzplätze so konstruiert, dass selbst im Hochsommer zu wenig Sonnenlicht auf die grüne Rasenfläche fällt und künstlich nachgeholfen werden muss. Das aus 132 Lampen à 600 Watt bestehende Rasen-„Solarium“ versorgt eine Fläche von etwa 600 Quadratmetern – das entspricht beinahe der Größe des 16-Meter-Raums – mit künstlichem UV-Licht und kann beliebig weitergeschoben werden, so dass nach und nach die gesamte Rasenfläche beschienen wird und sprießen kann. Anschließend lud Vitako zu einem Abend-Event in den Gastronomiebereich des Stadions. Zu Jazzklängen und bayerischem Buffet fanden reges Networking und ein interessierter Austausch von Erinnerungen statt, zumal viele Ehrengäste ehemalige Vitako-Mitglieder waren und sich viel zu erzählen hatten. Eine besondere Einlage servierten die „Lecos Comedians“, Peter Kühne und Michael Dittrich, die als Bewohner des Planeten okatiV die Erde aus großer Distanz betrachteten und das Publikum zu Lachsalven verführten. AUTOREN: TINA SIEGFRIED, DANIEL GRIMM, HELMUT MERSCHMANN, VITAKO FOTOS: CORNELIA VOGLER, AKDB DORO RICHTER, VITAKO 5 JUBILÄUMSFEIER MÜNCHEN INTERN Nr. 1 | 2016 6 INTERVIEW „Mit Schwung, aber ohne Hast“ Im Gespräch: Stefan Krebs, CIO des Landes Baden-Württemberg Herr Krebs, Sie sind seit Juli 2015 Chief Information Officer im Innenministerium von Baden-Württemberg. Wie nah sind Sie in dieser Position eigentlich an der kommunalen Welt? Als „Landes-CIO“ habe ich an erster Stelle die Belange der Landesverwaltung im Fokus. Gleichzeitig ist mir, besonders im Bereich E-Government, eine enge Kooperation mit den Kommunen und dem starken kommunalen IT-Verbund in BadenWürttemberg wichtig, da diese für die Bürgerinnen und Bürger zumeist erster Anlaufpunkt in Verwaltungsangelegenheiten sind, gerade auch in der elektronischen Welt. Hinzu kommt eine persönliche Verbundenheit – meine beruflichen Wurzeln liegen im kommunalen Bereich. Vier große öffentliche IT-Dienstleister aus dem VitakoVerbund wollen stärker zusammenarbeiten. Was halten und versprechen Sie sich von der Fusion? Das Vorhaben begrüße und unterstütze ich ausdrücklich. Es bietet die Chance, Kompetenzen zu bündeln und die Gesamteffizienz der Einrichtungen zu steigern. Die an dem Verbund beteiligten IT-Dienstleister können so nicht nur ihre Wirtschaftlichkeit, sondern auch ihre Innovationskraft stärken. Mit vergleichbarer Motivation bündeln und standardisieren wir ja ebenfalls die bisher heterogene IT in der Landesverwaltung, von der fachunabhängigen Bürokommunikation bis hin zur Entwicklung und Pflege der IT in Fachverfahren. Seit dem 1. Januar 2016 hat auch Baden-Württemberg ein E-Government-Gesetz. Wodurch zeichnet es sich besonders aus? Neben der Angleichung an die Vorgaben des Bundes-EGovernment-Gesetzes haben wir einige Schwerpunkte gesetzt. So ist die E-Akte auch für die Landesverwaltung ab dem Jahr 2022 einzuführen, wenn wir vom Landtag die finanziellen Mittel dafür erhalten. Dann haben wir unser Dienstleistungsportal „service-bw“ auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt. Wir können jetzt vor allem den Kommunen, aber auch anderen Behörden im Land die zentralen Dienste des Portals zur Nutzung anbieten. Insellösungen und technische Aufsplitterung können wir so vermeiden. Das gilt natürlich auch für die Nutzungspflicht der zentralen Dienste durch die Behörden des Landes. Daneben wurden die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bei der Informationstechnologie und dem E-Government neu geordnet, die Stichworte lauten hier IT-Rat und IT-Kooperationsrat Baden-Württemberg. Auch meine Position als CIO wurde gesetzlich verankert. Welche Maßnahmen zur Umsetzung der E-GovernmentBausteine sind in naher Zukunft geplant? Ein wesentlicher Baustein ist das Portal „service-bw“, das Ende letzten Jahres umfassend erneuert online ging. Die neue Version ist eine zentrale Prozessplattform und Anknüpfungspunkt für künftige E-Government-Dienste von Land und Kommunen. Ich bin sehr daran interessiert, unseren Unternehmen und unserer Bürgerschaft über die Plattform flächendeckend mehr und INTERN Nr. 1 | 2016 mehr Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Dazu suchen wir den engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden und den Einrichtungen des kommunalen Datenverbundes Baden-Württemberg. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Einführung einer landesweit einheitlichen elektronischen Akte. Die elektronische Aktenführung ist auch eine Vorgabe unseres E-Government-Gesetzes. Wie kommt die Konsolidierung im Rahmen von „BITBW“ voran? Die Bündelung der Landes-IT in der BITBW im Rahmen der IT-Neuordnung treibe ich mit Schwung, aber ohne Hast voran. Momentan führen wir Gespräche mit den Ministerien, um detailliert planen zu können, wann welche IT-Bereiche in die BITBW migriert werden. Erste Bündelungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt. Unser ursprünglicher Plan war es, zunächst die fachübergreifende beziehungsweise fachunabhängige IT und erst dann die fachbezogene IT zu bündeln. Nach den bisherigen Erfahrungen und Gesprächen werden wir jetzt eine duale Strategie verfolgen: Künftig wollen wir auch komplette IT-Einheiten, einschließlich der fachbezogenen IT migrieren. Können Sie dabei eigentlich auf Ihre Erfahrungen als Sicherheitschef der Finanzinformatik, dem zentralen IT-Dienstleister der Sparkassen, zurückgreifen? In meiner Funktion als Leiter des IT-Sicherheits- und Risikomanagements der Finanzinformatik habe ich einen sehr guten Überblick über die gesamte IT-Landschaft bekommen und gelernt, auch komplexe Systeme zu durchdringen. Heute hilft mir dieses Wissen beim Analysieren und Bewerten von IT-Systemen sehr. Als Landes-CIO fordert mich momentan besonders das „Mammut-Projekt“ IT-Neuordnung. Und gerade auch hierbei kann ich auf viele Erfahrungen aus ähnlichen Projekten in der Sparkassenfinanzgruppe zurückgreifen. FRAGEN: HELMUT MERSCHMANN, VITAKO 7 BRENNPUNKT: FLÜCHTLINGE Unkoordiniert und fast ohne IT Reportage über die Flüchtlingssituation in Berliner Notunterkünften › Berlin-Wedding, Kruppstraße 16. Hier stehen, etwas versteckt, zwei Traglufthallen im Schnee, weit und breit ist niemand zu sehen. Den Eingang bildet eine Schleusentür. Sobald man die zweite Tür der Schleuse einen Spalt öffnet, schwappt einem die Welt von drinnen entgegen: laut und bunt, voller Menschen, verschiedene Sprachen, Kinder rennen umher. Nachdem der erste Eindruck verdaut ist, bemerkt man, dass es kühl ist. Nicht so kalt wie draußen, aber angenehm auf keinen Fall. Die Traglufthallen werden seit November 2014 vom Verein der Berliner Stadtmission unter dem Dach der Ev. Kirche betrieben. Sie dienen als Unterkunft für derzeit 297 Flüchtlinge, die hier auf 2500 Quadratmetern leben. Eingerichtet sind Kabinen mit sechs Betten, Tisch, Stühlen und Schrank sowie Sanitäranlagen, Aufenthaltsgelegenheiten für Erwachsene und Spielbereiche für Kinder. Leiter ist Mathias Hamann, der neben dieser noch eine andere Unterkunft in BerlinSpandau mit derzeit 1000 Plätzen führt . „Bei den beiden Hallen handelt es sich eigentlich um eine Notunterkunft“, sagt Hamann. „Wer in Berlin einen Antrag auf Asyl stellen möchte, muss zum LaGeSo gehen. Dieses ist allerdings nur an Werktagen geöffnet. Um die Menschen über das Wochenende versorgen zu können, wurde hier die Kruppstraße 16 als Notunterkunft eingerichtet. Flücht- Mathias Hamann ist Leiter von zwei Notunterkünften der Berliner Stadtmission. (alle Fotos: Martin Funk) INTERN Nr. 1 | 2016 Notunterkunft in einer Traglufthalle in Berlin-Wedding, Kruppstraße 16. linge sollten hier nur ein bis drei Tage verbringen.“ Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) hat inzwischen traurige Berühmtheit erlangt und ist zum Synonym für das Versagen der Verwaltung im Umgang mit … anfangs Flüchtlingen hatten wir ein geworden. Jeden Tag warten Formular, das Hunderte Asylwir selbst kobewerber auf einen Termin pieren mussim Schnee und ten, um die BeMatsch vor dem Hauptgebäude. legungszahlen Die meisten mit der Hand kommen schon nachts in der einzutragen ... Hoffnung, endlich an der Reihe zu sein, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das Personal ist überfordert, und dass der Arbeitsrückstand aufgeholt wird, ist nicht in Sicht. Davon sind auch Mathias Hamann und seine Mitarbeiter betroffen. Denn in der Kruppstraße bleiben die Menschen nicht nur für drei Tage, wie eigentlich vorgesehen. „Im Asylverfahren durchläuft ein Asylbewerber verschiedene Teilstationen. Doch gerade in Berlin stockt es einfach, wenn der Asylbewerber eigentlich in die nächste Unterkunft weiter müsste“, berichtet Hamann. Viele sind schon seit Monaten da. Hier leben Flüchtlinge, die gerade erst in Deutschland angekommen und noch nicht registriert sind, neben Flüchtlingen, die die Registrierung bereits hinter sich oder schon einen Asylantrag gestellt haben und auf den Bescheid warten. Aber auch Flüchtlinge, die bereits anerkannt sind und gar nicht mehr in der Zuständigkeit des LaGeSo liegen, sondern in der des Jobcenters, sind immer noch da. VERSIERTES PERSONAL FEHLT Wer anerkannt ist, erhält Geld vom Jobcenter, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, und darf eigentlich keine Sachleistungen mehr erhalten und in Unterkünften leben. Aber solange ein Flüchtling noch keine Wohnung gefunden hat, bleibt nur die Notunterkunft. Für die Mitarbeiter der Stadtmission ist das eine schwierige Situation, denn es gilt das Sachleistungsprinzip in Form von Unterkunft, Verpflegung, Hygienemittel. Hamann verweist auf den Wohnungsmangel in Berlin: „Jeder, der in Berlin 8 BRENNPUNKT: FLÜCHTLINGE schon einmal nach einer Wohnung gesucht hat, weiß wie schwierig das ist. Das gilt natürlich auch für Flüchtlinge.“ Unterstützung bei Behördengängen können die Mitarbeiter in der Kruppstraße nicht leisten. Es gibt nur zwei Sozialarbeiter. Allerdings werden Arztbesuche und die dafür benötigten Dolmetscher koordiniert, und es wird organisiert, dass Kinder die Schule besuchen können und Schulmaterial erhalten. Außerdem bemüht man sich darum, Familien in einer Unterkunft möglichst zusammenzuführen. Das ist nicht immer einfach, denn die Organisation bedeutet oft einen hohen und zeitraubenden bürokratischen Aufwand. „Als wir anfingen, hatten wir ein Formular, das wir selbst kopieren mussten, um dann handschriftlich die Belegungszahlen einzutragen und zu faxen“, sagt Mathias Hamann. „Später bekamen wir ein Dokument, das wir am Computer ausfüllen konnten, ausgedruckt und dann gefaxt haben. Irgendwann gab es dann eine Excel-Liste, in der wir die Daten eintragen und mailen konnten. Jetzt sind wir so weit, dass wir eine Web-Anwendung benutzen. Daran merkt man schon, dass einzelne IT-Lösungen, die für den Normalsterblichen oft relativ einfach funktionieren, hier in diesem Bereich ziemlich umständlich sind. Das ist schade, weil alle darunter leiden. Niemand möchte das so umständlich haben, aber es hakt an allen Ecken und Enden.“ Hamann beschreibt ein Problem im Bereich der Digitalisierung, das auch INTERN Nr. 1 | 2016 beim LaGeSo bekannt ist: zu wenig kundiges Personal. Im Januar berichtete der Berliner Tagesspiegel über Akten, die sich in gelben Postkisten bis unter die Decke stapeln. Eine korrekte digitale Archivierung findet nur unzureichend statt, denn es fehlt an Mitarbeitern mit IT-Kenntnissen. Der Senat hat Besserung gelobt und will ehemalige Postbeamte am Lageso einsetzen, da einige von ihnen früher bei der Telekom beschäftigt waren und IT-Kenntnisse vorweisen.Die Gewerkschaft Verdi warnt schon schon seit Jahren vor den Folgen des Personalmangels. Die Personalratsvorsitzende des LaGeSo Astrid Weigert sagt: „Wir hoppeln immer hinterher. Es ist mehr Personal gekommen, aber angesichts der immer weiter steigenden Zahlen von Flüchtlingen hat es nie gereicht.“ Informationen über Asylbewerber nicht richtig geschützt beziehungsweise diese vorzeitig kriminalisiert werden.“ Neben den Problemen bei der Registrierung und Organisation haben die Flüchtlinge in der Kruppstraße noch ein ganz anderes Problem mit IT. An einem Container im Eingangsbereich der Traglufthalle hängt an einem Brett befestigt ein Router. Die Betreiber von Unterkünften sind dazu angehalten, WLAN zur Verfügung zu stellen. Für Asylbewerber ist das häufig die einzige Möglichkeit, Kontakt zu Freunden und der Familie in ihren Heimatländern zu halten. „Aber dazu brauchen wir dickere DSL-Leitungen. Das muss auch in der Planung berücksichtigt werden. Momentan haben wir 8-16.000 Mbit, mehr kann die Telekom nicht bereitstellen. Für fast 300 Personen reicht das allerdings nicht aus“, fordert Mathias Hamann. Es gilt also noch viele Hindernisse zu überwinden und dazu müssen viele Personen, Institutionen und Firmen besser kooperieren. Erste Schritte zur Verbesserung der Lage sind gemacht. Für PROBLEME MIT IT Eine große Erleichterung könnte das kürzlich vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Datenaustauschverbesserungsgesetz sein. Daten über einen Flüchtling sollen viel früher aufgenommen und in einem zentralen Kerndatensystem gespeichert werden. Laut Bundesinnenministerium sollen ab spätestens Mitte 2016 neben den Sicherheitsbehörden insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden zum Abruf, aber auch zur Aktualisierung von Daten berechtigt sein. Zusätzlich soll jeder Asylbewerber einen Ankunftsnachweis erhalten, um Leistungen beantragen und überhaupt einen Asylantrag stellen zu können. Auf das Gesetz angesprochen, reagiert Mathias Hamann mit Skepsis: „Auf der anderen Seite befürchten manche, dass daraus eine Datensammelwut entsteht und Mathias Hamann, sein Team und die Bewohner bleibt zu hoffen, dass diese auch dazu beitragen, die Situation zu entspannen. Flüchtlinge sollen nur drei Nächte in der Notunterkunft wohnen müssen, einen Antrag auf Asyl stellen und umfangreich versorgt werden können. Die Mitarbeiter der Berliner Stadtmission sollen entlastet werden und ihrer Arbeit ohne großen bürokratischen Aufwand nachgehen können. Das Jahr 2016 wird also spannend. AUTORIN: HANNAH SIEGFRIED, VITAKO 9 THEMA: NACHWEISBESCHAFFUNG Ein Kind wird geboren Nachweisbeschaffung in der Mehrebenen-Verwaltung › Eltern in Österreich haben es gut: Seit Mai 2015 müssen sie nicht mehr zum Amt gehen und Formulare ausfüllen, um die sogenannte Familienbeihilfe zu beantragen. Es müssen auch keine Nachweise mehr erbracht werden, also keine Geburtsurkunden vorgelegt werden. Die Daten des geborenen Kindes werden durch das Standesamt erfasst und im Personenstandsregister gespeichert, anschließend werden sie vom Österreichischen Bundesministerium für Inneres (Betreiber des Zentralen Personenstandsregisters) an die Finanzverwaltung übermittelt – ganz automatisch. Diese prüft dann auf Basis der vorliegenden elektronischen Daten, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen. Die Eltern erhalten schließlich von der Finanzverwaltung ein Informationsschreiben, das sie über den Familienbeihilfeanspruch für ihr Kind informiert. Zeitgleich mit diesem Schreiben wird der Familienbeihilfebetrag auf ein Konto überwiesen. In Deutschland gestaltet sich die Lebenslage „ein Kind wird geboren“ aus Sicht der Eltern und der Verwaltung bekanntlich deutlich anders. Man braucht schon eine gute Übersicht, viel Papier und starke Nerven, um im Behördendschungel nicht verloren zu gehen: Die Anmeldung der Geburt erfolgt durch das Krankenhaus oder die Hebamme beim Standesamt unter Vorlage diverser Dokumente wie den Geburtsurkunden beider Elternteile, der Heiratsurkunde sowie der Personalausweise. Bei unverheirateten Paaren sind einige weitere Nachweise erforderlich – in Schritform, versteht sich, wir befinden uns ja in Deutschland. Bei der Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse, dem Arbeitgeber (oder bei Beamten im Finanzverwaltungsamt) müssen die Eltern Angaben machen zu Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Kontodaten, Steuer-ID des Kindes, Geburtsurkunde des Kindes, Angaben zum Ehepartner und/ INTERN Nr. 1 | 2016 Das Lebenslagen-Konzept „Geburt eines Kindes“ hat in Deutschland noch nicht viel mit der angestrebten Effizienz im E-Government zu tun (Foto: „Baby male bathing“ by © Milan Nykodym, Wikimedia Commons) oder Vater des Kindes. Immerhin: Die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse erfolgt inzwischen elektronisch unter Verwendung der eID des Personalausweises. Die Beantragung von Elterngeld erfolgt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Diese ist – je nach Bundesland – woanders verortet: in Berlin beim Jugendamt des Bezirks, in Schleswig-Holstein beim Landesamt für soziale Dienste und in Hessen beim Amt für Versorgung und Soziales. Hier müssen wiederum Angaben zu persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie zur Krankenversicherung- und Kontoverbindung gemacht werden. Erforderliche Nachweise sind die Geburtsbescheinigung – aber nicht irgendeine, sondern die mit dem Verwendungszweck „für die Elterngeldstelle“ -, Personalausweise und Einkommensnachweise der Eltern, eine Bescheinigung der Krankenkasse über bezogenes Mutterschaftsgeld, Angaben zu Bezugszeiträumen und Erwerbstätigkeit der Eltern und so weiter. Für die Beantragung von Elterngeld sind außerdem bestimmte Formulare zu verwenden, der Antrag ist schriftformgebunden und bedarf der Unterschrift beider Eltern, auch wenn nur einer von ihnen das Elterngeld bezieht. ENDLOSE SISYPHOSARBEIT Kita-Gutscheine ermöglichen die Anmeldung zur Unterbringung des Kindes in einer Kindertagesstätte. In Berlin werden Anträge auf Kita-Gutscheine vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für alle anderen Bezirke entgegengenommen. Erforderliche Nachweise für den Erhalt eines Kita-Gutscheins sind Einkommensnachweise (entweder Steuerbescheid der Eltern oder Gehaltsbescheinigung, 10 THEMA: NACHWEISBESCHAFFUNG gegebenenfalls Arbeitslosenmeldung, bei Selbstständigen eine Kopie der Gewerbeanmeldung). Das Bezirksamt weist explizit darauf hin, dass der Antrag schriftlich und per Post gestellt werden muss. Angesichts des österreichischen Beispiels kann man bei der deutschen Vorgehensweise schon ins Grübeln kommen – oder verzweifeln – und sich fragen, warum es uns in Deutschland nicht gelingt, sinnvolle, einfache und bürgernahe E-Government-Angebote zu schaffen. Stattdessen hat der Bürger eine Sisyphosarbeit an Nachweisbeschaffung zu leisten, wie sie sich Franz Kafka kaum besser hätte ausdenken können. Eigentlicht sollten Nachweispflichten in der digitalen Verwaltung ein Anachronismus sein. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Was läuft hier schief? Auf dem Weg zu durchgängig medienbruchfreien Verwaltungsprozessen muss ein besserer Weg gefunden werden, wie diese Nachweise anders als in bisherigen Papierform oder gescannt als Datei beigebracht werden können. Eine Möglichkeit ist, Nachweispflichten ähnlich wie Schriftformerfordernisse grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen und – wo immer möglich – abzuschaffen. Dass eine Verwaltung jemals gänzlich darauf verzichten würde, steht allerdings nicht zu befürchten. Zielstrebiger (und für alle Beteiligten einfacher) wäre es, wenn sich Behörden in Zukunft untereinander die Nachweise selbst beschaffen und dabei auf einen gemeinsamen Datenbestand zugreifen, und nicht jedes Mal wieder bereits erhobene Daten neu erfassen. Das EGovernment-Gesetz des Bundes sieht diese Möglichkeit in Paragraf 5 Absatz 2 ausdrücklich vor. Was derzeit allerdings noch fehlt, sind konkrete Überlegungen, wie die Nachweisbeschaffung der Behörden untereinander technisch, organisatorisch und rechtlich unterfüttert werden kann. WALT-DISNEY-METHODE In einem Workshop der Facharbeitsgruppe E-Government haben die Experten aus Vitako-Mitgliedsunternehmen überlegt, wie man die notwendigen Behördengänge in der Lebenslage „Geburt eines Kindes“ bürgerfreundlicher gestalten und die Nachweispflichten anders, besser und einfacher gestalten kann. Dazu INTERN Nr. 1 | 2016 mussten sich die Teilnehmer auf ein Rollenspiel einlassen und in Anlehnung an die Walt-Disney-Methode nacheinander unterschiedliche Rollen durchlaufen. In der ersten Phase wurden die Teilnehmer aufgefordert, alle tatsächlichen Abläufe und Restriktionen außer Acht zu lassen und nach dem Motto „Alles ist erlaubt“ kreative Ideen und Vorstellungen zu entwickeln. Hier zeigte sich, dass die österreichische Lösung äußerst positiv bewertet wurde. Die zusammengetragenen Ideen liefen alle darauf hinaus, dass es auch bei uns zentrale Stellen geben sollte, die die Geburt registriert und automatisiert weitere Prozesse bei anderen Behörden auslöst. Des Weiteren wurde überlegt, ob Unterstützungsleistungen grundsätzlich aufgrund einer Geburtsmeldung ohne weitere Nachweise ausgezahlt werden können. Und ob und wie die Geburtsbescheinigung ausgestellt und verwahrt, beziehungsweise wie sie für andere zugänglich gemacht werden kann. Hier die Vorschläge: ►► Die Auszahlung von staatlichen Unterstützungsleistungen für Eltern erfolgt pauschal aufgrund der Geburtsmeldung ohne weitere Nachweise. Oder Das Finanzamt berücksichtigt automatisch bei der jährlichen Steuerberechnung eine Kinderpauschale. Alternativ könnte pro Kind auch eine einkommensunabhängige Einmalzahlung auf ein Guthabenkonto erfolgen, auf das die Eltern Zugriff haben. ►► Eine Institution (zum Beispiel das Finanzamt, Standesamt oder die Krankenkasse) übernimmt im Sinne einer zentralen Anlaufstelle als Dienstleister die Registrierung der Geburt sowie die Informationsweiterleitung an andere Behörden und initiiert automatisch die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld oder die Reservierung eines KitaPlatzes. ►► Bei der Geburt eines Kindes wird für dieses ein zentraler Container mit Identitätsdaten geschaffen, auf den die Eltern (später bei Volljährigkeit dann das Kind) Zugriff haben. Dieser Container könnte eine Art Dokumentensafe sein, bei dem die Eltern es entweder den Behörden gestatten, auf die dort hinter- legten Daten oder Dokumente zuzugreifen, oder aus dem heraus sie selber Nachweise an andere Behörden schicken. FÜR ALLE LEBENSLAGEN Welche Maßnahmen müssten nun für die Umsetzung konkret ergriffen werden? Klar erscheint, dass noch Hemmnisse abgebaut und teilweise erst noch die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine elektronische Nachweisbeschaffung organisieren zu können. Hier spielen eine Reihe von Faktoren eine Rolle, die durchaus kontrovers diskutiert werden können. Wichtig ist, dass die Diskussion überhaupt in Gang kommt und sich weitere Akteure öffentlich daran beteiligen. Zuallererst bedarf es einer Bündelungsinstanz oder zentralen Stelle, die für bestimmte Lebenslagen als Dienstleister für Bürger und Unternehmen fungiert und alle weiteren am Prozess beteiligten Behörden automatisch informiert beziehungsweise dort weitere Prozesse anstößt. Für Unternehmen gibt es heute den einheitlichen Ansprechpartner, in dem das Prinzip des „Kümmerers“ verwirklicht wurde. Für die Lebenslage „Kind geboren“ kommen Standesamt, Krankenkasse oder Finanzamt in Frage. Für andere Lebenslagen von Bürgern müssten weitere möglichen Stellen definiert und genauere Überlegungen angestellt werden, wie die Aufgaben im Detail gestaltet sein müssten. Auch die interkommunale Kooperation muss weiter ausgebaut und alltagspraktisch werden. Ortsübergreifende Zuständigkeiten werden dann zum Normalfall, und die Ebenen übergreifende Kooperation zwischen Verwaltungen wird leichter und eher zum Normalfall, wenn die Erbringung von Leistungen nicht zwangsläufig an die Ortsgrenzen gebunden ist, sondern Leistungen von Spezialisten für andere im Verbund erbracht werden. „Electronic by default“ sollte zum Leitprinzip werden. Wenn die elektronische Abwicklung von Prozessen nicht mehr auf freiwilliger Basis erfolgt, sondern als Regelfall definiert ist, verbreiten sich Angebote und voraussichtlich auch die Nachfrage deutlich schneller als heute. Effizienz- und Kostenvorteile könnten so besser genutzt werden. Zusätzlich entsteht der Effekt, dass der 11 THEMA: NACHWEISBESCHAFFUNG elektronische Weg nicht mehr als Ausnahmefall gesehen wird und sowohl auf Verwaltungs- als auch auf Kundenseite mehr Sicherheit im Umgang mit elektronischen Prozessen und der technischen Infrastruktur (eID, sichere Benutzernahmen/Passwörter etc.) entsteht. Unterfüttert werden kann dies mit der Schaffung und Bewerbung von Anreizsystemen, beispielsweise den elektronischen Weg kostengünstiger anzubieten oder eine schnellere Bearbeitung zuzusichern. Des Weiteren sollte die Zweckbindung von Daten auf die gesamte öffentliche Verwaltung ausgeweitete werden. Bestehende Rechtsnormen müssen überdacht und an die fortschreitende Digitalisierung von Staat und Gesellschaft angepasst werden. Die Verwaltung könnte technisch durchaus Services „aus einer Hand“ anbieten und auf das immer wieder neue Ausfüllen von Formularen oder Datenfeldern durch den Verwaltungskunden verzichten („once onlyPrinzip“). Denn die bestehende Zweckbindung bei der Erhebung von Daten verhindert oftmals durchgängige Verfahren und kundenfreundliche Lösungen. ELEKTRONISCHES ORIGINAL Die Verwaltung hat freilich kein Interesse daran, die Daten ihrer Bürger als Handelsware am Markt zu verkaufen. Sie benötigt aber zur stärkeren Kundenorientierung einen schnellen Zugriff auf in der Verwaltung schon vorliegende Daten, auch zur Sicherstellung ihrer Aktualität. Dabei geht es nicht darum, den Datenschutz auszuhebeln, sondern dem Bürger die Möglichkeit zu geben, dass mit seiner Zustimmung die Daten laufen – und nicht er selbst. Hierfür ist im Sinne der Stärkung des Vertrauens in die Datenhaltung der öffentlichen Verwaltung ein entsprechendes Rollen- und Rechtekonzept für den Zugriff auf entsprechende Datenbestände zu erarbeiten. Eine weitere Maßnahme besteht in der Einführung von Elektronischen Identitäten und elektronischen Urkunden. Seit der Zeit der Reformation wurden in Kirchenbüchern Taufen, Eheschließungen und Todesfälle dokumentiert. Die staatliche Beurkundung von Personenstandsfällen wurde erst nach der Gründung des Deutschen Reiches eingeführt. Im Zuge der Reform des Personenstandsrechts wurden die sogenannten Personenstandsbücher durch INTERN Nr. 1 | 2016 elektronische Register ersetzt. Die elektronische Registerführung ist seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Standesämter Geburten, Hochzeiten und Todesfälle heute elektronisch in ein Register eintragen und die Standesbeamten die Einträge elektronisch signieren. Die Geburtsurkunde, die den Eltern ausgehändigt wird, ist damit streng genommen die Papierkopie eines elektronischen Originals. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, welch grundlegender Wandel in der digitalen Welt bereits stattgefunden hat. Es wird Zeit, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir mit elektronischen Identitäten im Netz umgehen wollen (Wie viele Profile brauche ich für „die Verwaltung“, was passiert mit Profilen von Verstorbenen im Netz?). Es wird auch Zeit darüber nachzudenken, welche elektronischen Varianten es für hoheitliche Dokumente geben kann, die Urkundencharakter haben, aber eben nur als Papier oder als gescannte Datei vorliegen. Dafür muss gegebenenfalls noch der rechtliche Rahmen geschaffen werden. Eine weitere Maßnahme ist es, die Kommunikation zwischen Behörden unterschiedlicher Verwaltungsebenen zu erleichtern. Wenn Behörden sich untereinander Nachweise beschaffen sollen, wird dafür eine Infrastruktur benötigt, damit die Kommunikation und der Austausch von Informationen untereinander funktioniert. Das deutsche Verwaltungsnetz DOI bietet die technische Basis dafür, das Ebenen übergreifende Verfahren darüber abgewickelt werden können. Es sind bisher noch nicht alle Kommunen an DOI angeschlossen. Die Anschlussbedingungen sehen vor, dass eine Reihe von sicherheitspraktischen Voraussetzungen (etwa IT-Grundschutz) gewährleistet sein muss, für die personelle und finanzielle Ressourcen aufgebracht werden müssen. Ein deutschlandweites Behördenverzeichnis, das eine Adressierung aller öffentlichen Stellen erlaubt, gibt es bis heute nicht. Das vorhandene Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) wäre hierfür weiter auszubauen. Bis heute wird es „nur“ für die Kommunikation innerhalb bestimmter Fachlichkeiten wie zum Beispiel dem Meldewesen, dem Ausländer- oder dem Personenstandswesen abgewickelt, ein Ausbau für die Gewerbeanzeige ist in Arbeit. Das DVDV wurde im Jahr 2005 entwickelt und ist in seiner heutigen Architektur für die Erweiterung auf die Kommunikation aller Behörden nicht geeignet. Der ITPlanungsrat hat die Weiterentwicklung zum „DVDV 2.0“ in seiner Herbstsitzung 2015 beschlossen und rechnet mit einem Betriebsstart des neuen DVDV im Jahr 2017. STANDARDS SCHAFFEN Die aktuelle schwierige Situation bei der Registrierung, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zeigt, dass es schneller gehen muss. Die am Prozess beteiligten Behörden – ob beim Bund, Land oder in den Kommunen - benötigen schnell Zugriff auf vorhandene Daten und Informationen, um adäquate Hilfe zu leisten und um ihrem Integrationsauftrag nachkommen zu können. Bisher fehlt ein durchgängig elektronischer Vorgang, in dessen Verlauf alle notwendigen Informationen von allen beteiligten Behörden (je nach Aufgabe) eingesehen und bearbeitet werden können. Hierzu bedarf es übergreifender Lösungen für die elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung, und es müssen Standards für den Integrationsprozess geschaffen werden. Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, aber die technische Unterfütterung ist noch umzusetzen. Sichere und stabile IT-Infrastrukturen sind die Voraussetzung für durchgängig elektronische und somit medienbruchfreie Prozesse auf allen Verwaltungsebenen (vom Posteingang bis zur Archivierung). Dazu bedarf es auch Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung. Es müssen also sichere und stabile Infrastrukturen gewährleistet werden (Netze, Hard- und Software), in denen die sensiblen Daten der Verwaltungen und ihrer Kunden vor Angriffen von außen geschützt sind. Entsprechend müssen dauerhaft Maßnahmen für die Gewährleistung von IT-Sicherheit, Datenschutz und Ausfallsicherheit ergriffen werden. Unterschiedliche Anbieter von Verfahren und ein heterogener Kreis von Anwendern bedeuten zusätzlich eine Herausforderung für die Betriebsstabilität der IT-Systeme und für die Kompetenzen der beteiligten Akteure. AUTORIN: TINA SIEGFRIED, VITAKO 12 NEUES AUS DEN FACHARBEITSGRUPPEN Servicekonten und E-Akte Neues aus der Facharbeitsgruppe E-Government › Einen ganzen Strauß aktueller Themen hatten die Mitglieder der Facharbeitsgruppe E-Government auf ihrem Dezember-Treffen in Berlin zu bearbeiten. Von Servicekonten bis zum ersetzendes Scannen . Carolin Stimmelmayr vom Bayerischen Finanzministerium stellte den aktuellen Stand des Bayern-Portals als Teil der EGovernment-Strategie „Montgelas 3.0“ im Freistaat vor. Das BayernPortal ist als zentrale E-Government-Plattform für Land und Kommunen konzipiert und soll eine einheitliche Anlaufstelle sowie einen einheitlichen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienstleistungen in Bayern schaffen. An diesem Bayerischen Servicekonto kann man sich mit der eID des Personalausweises identifizieren, um Verwaltungsdienstleistungen verschiedener staatlicher Stellen zu nutzen. Der Zugriff auf das Portal ist auch von mobilen Geräten aus möglich. Angestrebt wird eine Interoperabilität mit Servicekonten anderer Bundesländer. Das Projekt ist auch Gegenstand der eIDStrategie des IT-Planungsrates. Frank-Rüdiger Srocke, Ansprechpartner der Projektgruppe eID-Strategie beim Bundesministerium des Innern (BMI), berichtete über den aktuellen Stand dieser Arbeitsgruppe. Die Arbeiten am Technikkonzept, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt werden soll, sind noch nicht abgeschlossen, so dass zur nächsten Frühjahrssitzung des IT-Planungsrates zunächst ein Zwischenbericht vorgelegt wird. Grundlegende Vorstellungen zur Interoperabilität liegen aber bereits vor. Dazu gehört unter anderem ein zentraler Verzeichnisdienst, voraussichtlich eine Art Datendrehscheibe, über die Identifizierungsdaten zwischen den Konten ausgetauscht werden. Auch Unternehmenskonten sind im Konzept vorgesehen. Bei der Anlage eines Unternehmenskontos müssen die Daten einmal geprüft werden (zum Beispiel mit einem Auszug aus dem Handelsregister). Welche Daten von den Unternehmen konkret zu hinterlegen sind, ist derzeit noch offen. Das BMI ist INTERN Nr. 1 | 2016 hierzu in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK). Für das Problem der Anmeldung an einem bestehenden Bürgerkonto im Fall des Verlusts oder Ablauf des Personalausweises oder im Fall der Namensänderung durch Heirat zeichnet sich jetzt ebenfalls eine Lösung ab, die demnächst, so kündigte Srocke an, in einem Eckpunktepapier beschrieben wird. Eine kurze Umfrage unter den anwesenden Vitako-Mitgliedern ergab, dass von 17 IT-Dienstleistern acht permanente Servicekonten anbieten, sechs weitere Häuser planen eine Einführung. Die anderen verfügen derzeit über temporäre Konten, die zum Beispiel für die Kfz-Abmeldung genutzt werden. Die meisten Servicekonten bieten als Basisdienst einen Postkorb an. Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Kontos zeigen ein einheitliches Bild. Die meisten verwenden die eID des Personalausweises oder Benutzername/Passwort. In Nürnberg ist zusätzlich die Variante behördenbestätigtes Konto im Einsatz. Dabei geschieht die Eröffnung und Freischaltung eines Servicekontos vor Ort im städtischen Bürgeramt. ERSETZENDES SCANNEN Ein weiterer Gast der Facharbeitsgruppe E-Government war Astrid Schumacher vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die über den aktuellen Stand der Technischen Richtlinie TR Resiscan berichtete. In dieser Richtlinie werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem ersetzendem Scannen ausgesprochen. Schumacher führte in ihrem Vortrag aus, dass es weitgehend einheitliche Regelungen bei den gesetzlichen Anforderungen an den Scanprozess und an das Scanprodukt gibt. Es soll eine bildliche und inhaltliche Übereinstimmung zwischen Original und Scanprodukt bestehen, die Übereinstimmung muss nachgewiesen werden, und es muss einen Schutz vor Informationsverlusten oder -änderungen geben. Außerdem müssen die Lesbarkeit dauerhaft gesichert sein und entsprechende Datenträger zum Einsatz kommen. Die TR Resiscan bietet für Verwaltungen, aber auch für Justiz und Wirtschaft einen Handlungsleitfaden für das rechtssichere Scannen. Die Richtlinie benennt sicherheitsrelevante Maßnahmen, die beim Scannen zu berücksichtigen sind. Für das Scannen sind sowohl technische als auch personelle und organisatorische Anforderungen zu erfüllen, um Papieroriginale möglichst rechtssicher und gerichtsverwertbar zu digitalisieren und sie anschließend zu vernichten. Um die Beweisführung vor Gericht mit gescannten Dokumenten zu erproben, wurde schon vor einigen Jahren bei der Datev eine so genannte Simulationsstudie mit Richtern, Anwälten und Gutachtern unter wissenschaftlicher Begleitung von Alexander Roßnagel an der Uni Kassel durchgeführt. Die Studie ergab unter anderem, dass ersetzend gescannte Dokumente vor Gericht grundsätzlich als Beweismittel anerkannt werden und dass die Einhaltung der Vorgaben der TR Resiscan beim Scannen ein hohes Maß an Beweissicherung enthält. Die Beweisführung vor Gericht wird erleichtert, wenn ein Zertifikat des BSI verwendet wird, mit dem die Einhaltung bestimmter Standards bestätigt wird. Kritiker der TR Resiscan weisen darauf hin, dass die vom BSI für die Erlangung des Zertifikats vorgeschriebenen Maßnahmen mit erheblichen Kosten verbunden seien, die von den Kommunen nicht oder nur sehr schwer aufgebracht werden können. Astrid Schumacher bot an, dass das BSI hierzu gern in den Dialog mit der kommunalen Praxis treten würde, und lud Vitako dazu ein, sich an der Aktualisierung der TR Resiscan zu beteiligen und die Sicht der Kommunen und ihrer Dienstleister einzubringen. AUTORIN: TINA SIEGFRIED, VITAKO Die Treffen der FAG E-Government im Jahr 2016 finden statt am 3./ 4. März, am 29./30. September sowie am 17./18. November 2016. 13 NEUES AUS DEN FACHARBEITSGRUPPEN Online-Zulassung bis 2018? Facharbeitsgruppe Kraftfahrzeug-Wesen › Fast schon traditionell eröffnete die letzte Sitzung der Facharbeitsgruppe Kfz-Wesen am 9. Dezember 2015 mit einer Berichtsrunde der Teilnehmer zum aktuellen Stand der Fallzahlen für Stufe 1, aber auch zu den derzeit laufenden Vorbereitungen und Entwicklungen der Stufe 2 im Projekt i-KFZ. Bis auf ein paar wenige neue Echtfälle, Vorbereitungen zur Gebührenrückstandsprüfung und allgemeine Analysen und Aufgaben für die Stufe 2 gab es wenig Berichtenswertes aus den Häusern. Um einiges interessanter war dagegen der außerordentliche Tagesordnungspunkt, der sich aus dem Besuch von Torsten Ledwig begründete. Ledwig, Projektleiter i-KFZ auf Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), war der Einladung zur Facharbeitsgruppensitzung gefolgt und gab einen ausführlichen Sachstandsbericht aus Sicht des BMVI. Zu Beginn seiner Präsentation versicherte Ledwig, dass seitens der Bundesbehörden generell sehr hohe Bereitschaft herrscht, das Projekt zu einem koordinierten Abschluss zu bringen. Derzeit wird im BMVI ein Kommunikationsteam initiiert, welches vorrangig die Stufe 1 promoten soll, um hier für zusätzliche Echtfälle zu sorgen. Es wurde ein weiteres Mal bestätigt, dass das zentrale i-KFZ-Portal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) mit dem Start der zweiten Stufe eingestellt wird. Alle Kommunen, beziehungsweise deren Zulassungsstellen, müssen dann eine dezentrale Lösung für i-KFZ umsetzen. Torsten Ledwig erläuterte in seinem Vortrag den aktuellen Arbeitsstand und legte auch einige Baustellen offen, wie zum Beispiel die Behandlung des SEPA-Lastschriftverfahrens oder die Änderung der Kennzeichen-DIN. Letzteres wird notwendig sein, um die zukünftig geltenden Anforderungen für die neuen Plaketten zu standardisieren. Neben den aktuellen Arbeitspaketen der Stufe 2 werden im BMVI bereits vorbereitende Maßnahmen der Stufe 3 diskutiert. So sollen mit der letzten Aus- INTERN Nr. 1 | 2016 Die Autoindustrie steht vor einer Revolution: selbst fahrende Autos können demnächst vorab online bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. baustufe Unternehmenskonten und deren zusätzliche Funktionalitäten integriert werden. Das bedeutet, dass dezentrale Portale mit der Einführung der Stufe 3 über eine Großkundenschnittstelle verfügen müssen, die auch eine anständige Vertreterregelung erlaubt. Beispielsweise muss es für den CEO eines Automobilherstellers, als Vertreter einer juristischen Person, möglich sein sich mit dem neuen Personalausweis gegenüber dem Portal zu authentifizieren, um anschließend Vollmachten, auch für andere juristische Personen, elektronisch zu vergeben. Hierdurch werden beliebige Verknüpfungen der Unternehmenskonten möglich. Um die Eröffnung eines Unternehmenskontos zu erleichtern, soll die Großkundenschnittstelle perspektivisch mit dem elektronischen Handelsregister verknüpft werden. Ein Prototyp der Großkundenschnittstelle befindet sich derzeit in der Entwicklung und entsteht in einer Kooperation zwischen AKDB, Audi und dem BMVI. AMBITIONIERTER PLAN Zum Abschluss gab Ledwig noch einen Einblick in den vom Ministerium anvisierten Zeitplan für den weiteren Projektablauf: Der Gesetzentwurf zur notwendigen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für Stufe 2 wurde finalisiert und geht in das Gesetzgebungsverfahren. Es wird damit gerechnet, dass die Rechtsgrundlage Mitte des Jahres 2016 verkündet wird, was wiederum einen Produktivgang von Stufe 2 im Dezember 2016 oder Januar 2017 zur Folge hätte. Wartet man mit der notwendigen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für Stufe 3 bis zu den Bundestagswahlen im Herbst 2017, würde das entsprechende Gesetzgebungsverfahren frühestens Anfang 2018 beginnen. Daher soll bis Mitte 2016 ein fachliches Konzept für Stufe 3 vorliegen und die gesetzlichen Anforderungen noch im Juni 2016 in die Gesetzgebungsverfahren, also zwingend noch vor den Bundestagswahlen. Mit diesem ambitionierten Plan könnte Stufe 3 noch im Frühjahr 2018 produktiv gehen. Am 13. Januar 2016 fand ein Treffen der Projektbeteiligten im BMVI in Berlin statt. Anwesend waren auch einige Vertreter der Vitako-Facharbeitsgruppe KfzWesen. Vorrangiges Thema der Sitzung waren die Mindestsicherheitsanforderungen sowie Audits und Penetrationstests für i-KFZ. Die Ergebnisse dieses Treffens werden in einer der folgenden Sitzungen der FAG besprochen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. AUTOR: DANIEL GRIMM, VITAKO 14 AUS DER GESCHÄFTSSTELLE Zwei Milliardenmarke übersprungen Die Ergebnisse des „Branchenbarometers 2015“ › Auch 2015 ließ Vitako wieder eine jährliche Branchenumfrage durchführen. Zentrales Ziel des „Branchenbarometers“ ist es, Entwicklungen in der Branche in Bezug auf wichtige strukturelle Informationen (Personalstruktur, Einkaufsvolumen, Umsatzstruktur) zu messen und darzustellen. Darüber hinaus sollen verschiedene weitere Fragen und Aspekte analysiert werden wie zum Beispiel wichtige Zukunftsthemen aus Sicht der kommunalen IT-Dienstleister, Ausgaben für Aus- und Weiterbildung, bereits vorhandene oder geplante Zertifizierungen. Zum ersten Mal haben bei der Befragung ausschließlich Vitako-Mitglieder teilgenommen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Vorjahren, bei denen auch Nicht-Mitglieder Berücksichtigung fanden. Im Vergleich zu vorherigen Erhebungen wurden zudem einige Fragen gestrichen aber auch neue Fragen ergänzt, wodurch sich das Erhebungsdesign in einem überschaubaren Rahmen verändert hat. Erfreulich ist, dass sich die Zahl der Teilnehmer unter den Mitgliedern leicht von 39 und 40 in den Vorjahren auf diesmal 42 Unternehmen erhöht hat. Ebenso erfreulich ist, dass vier Vitako-Mitglieder in diesem Jahr erstmalig an der Erhebung teilgenommen haben. Zudem wurden im Erhebungsbogen 2014 einige Definitionen geschärft, um die Eindeutigkeit der Abfragen zu erhöhen und auch Doppelnennungen zu vermeiden. Die Veränderung der Teilnehmer hat einige Änderungen in der Zusammensetzung der Stichprobe zur Folge. So ist beispielsweise die Anzahl der Flächendecker von 23 auf 30 gestiegen. Dieser deutliche Anstieg der Flächendecker im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass zum einen unter den sechs Neuteilnehmern fünf Flächendecker waren und zum anderen wurde die Zuordnung bei zwei Teilnehmern von Sonstige auf Flächendecker geändert. Die nach Umsatz gewichtete Verteilung der Kundenstruktur zeigt, dass der Anteil der Kommunen als größte Kundengruppe bei 60,4 Prozent liegt. Dieser INTERN Nr. 1 | 2016 Anteil ist gegenüber dem Branchenbarometer 2014 und 2013 erneut gestiegen (von 55,0 beziehungsweise 51,9 Prozent). Demgegenüber hat die Bedeutung der Landeseinrichtungen aufgrund der oben bereits erwähnten veränderten Teilnehmerstruktur weiter abgenommen – von 37,6 Prozent der Umsätze im Jahr 2013 über 32,1 Prozent im Branchenbarometer 2014 auf nunmehr 28,3 Prozent. Bezogen auf die reine Anzahl der betreuten Kunden bleibt die deutliche Dominanz der Kommunen mit einem ungewichteten Mittelwert von 66,2 Prozent bestehen, wenn auch auf etwas niedrigerem Niveau als in den beiden Vorjahren mit jeweils rund 69 Prozent. Bei der Hochrechnung der Kundenzahlen auf alle Vitako-Mitglieder stellt sich heraus, dass die Gesamtzahl um etwa 1.000 gesunken ist - auf nunmehr circa 18.500. Bei der Analyse derjenigen Mitglieder, die in allen fünf bisherigen Branchenbarometern Angaben zu ihren Kundenzahlen gemacht haben, sowie derjenigen, die sowohl in diesem als auch im Vorjahr Angaben gemacht haben, zeigt sich, dass ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. POSITIVE BILANZEN Die Gesamtzahl der Mitarbeiter bei den teilnehmenden 42 Häusern lag Ende 2014 bei 10.419. Umgerechnet entspricht diese Zahl 9.742 Vollzeitäquivalenten. Die genannten Mitarbeiterzahlen der Teilnehmer wurden mit nachrecherchierten Angaben der nicht-teilnehmenden Vitako-Mitglieder zusammengeführt, um die Gesamtzahl der Mitarbeiter in Vitako-Mitgliedsbetrieben zu ermitteln. Nach dieser Berechnung kann davon ausgegangen werden, dass Ende 2014 fast 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Vitako-Mitgliedern beschäftigt waren (Ende 2013: 11.800, Ende 2012: 11.550). Die Personalbilanz aus Zu-und Abgängen ist erneut in fast allen Untergruppen positiv und liegt insgesamt bei einem Zuwachs von 467 Vollzeitäquivalenten, deutlich höher als 2013 mit 262 Vollzeitäquivalenten. Das neu berechnete Durchschnittsalter liegt nunmehr bei 44,1 Jahren, fast identisch mit dem Branchenbarometer von 2014 mit 44,3 Jahren. Ende 2014 haben die 40 Teilnehmer insgesamt 501.500 kommunale Arbeitsplätze betreut (im Vorjahr: 488.700). Das Einkaufsvolumen der Teilnehmer im Jahr 2014 lag bei 700 Millionen Euro (brutto). Auf Basis der nachrecherchierten und extrapolierten Zahlen für die Nicht-Teilnehmer ist davon auszugehen, dass das gesamte Einkaufsvolumen der Vitako-Mitglieder bei knapp 900 Millionen Euro gelegen hat – deutlich niedriger als noch im Branchenbarometer 2014 (980 bis 990 Millionen). Wie im Vorjahr prognostiziert hat der Bruttoumsatz der Vitako-Mitglieder im Jahr 2014 die zwei Milliarden Euro-Marke übersprungen – das Umsatzvolumen betrug im Jahr 2014 genau 2,051 Milliarden Euro, das ist eine Steigerung um rund 75 Millionen Euro im Vergleich zu 2013. Wie schon auch im Vorjahr erwarten die Teilnehmer zwischen 2014 und 2015 eine Umsatzsteigerung um voraussichtlich 3,7, sodass für das Jahr 2015 ein weiteres Umsatzwachstum auf rund 2,127 Milliarden Euro prognostiziert werden kann. In Bezug auf die im aktuellen Jahr wichtigsten Themenbereiche zeigen sich im Vergleich zum Vorjahr einige Verschiebungen. Während beim Branchenbarometer 2014 noch das Thema DMS/ Archivierung/ elektronische Vorgangsbearbeitung von den Teilnehmern am häufigsten genannt wurde (35 Prozent), überwiegt dieses Mal eindeutig das Thema IT-Sicherheit (52,5 Prozent der Nennungen). Am zweithäufigsten genannt wurde das Thema DMS/ Archivierung/ elektronische Vorgangsbearbeitung (37,5 Prozent), gefolgt von Prozessoptimierung (35 Prozent) sowie E-Government und Optimierung der ITInfrastruktur (jeweils 30 Prozent). Auch die Relevanzabschätzung von 15 verschiedenen Themen auf einer Skala von sehr hoch (1) bis sehr geringe/ keine Relevanz (5) ergab, dass das Thema Informationssicherheit bei den Befragten ganz oben auf der Agenda steht (Mittelwert 1,5), dicht gefolgt von der E-Akte (1,6) und E-Government (1,9). AUTOR: DANIEL GRIMM, VITAKO 15 MELDUNGEN GKD verabschiedet Ulrich Voß › Der scheidende technische Leiter und stellvertretende Geschäftsführer der GKD Paderborn Ulrich Voß wurde Ende 2015 im Verwaltungsrat und in der Verbandsversammlung in den Ruhestand verabschiedet. In seiner Laudatio dankte ihm der Verbandsvorsteher Carsten Venherm für seine langjährige Tätigkeit und sein Engagement sowohl bei der Stadt Paderborn als auch bei der GKD Paderborn. Nach mehreren beruflichen Stationen, unter anderem beim Statistischen Landesamt NRW in Düsseldorf, war Ulrich Voß seit dem 1. Januar 1974 bei der Stadt Paderborn angestellt. Am 1. Januar 1979 erfolgte der Übertritt in den Dienst des neu gegründeten Zweckverbandes GKD Paderborn, wo er das Rechenzentrum in seiner heutigen Form maßgeblich mit aufbaute. Im Jahr 1999 wurde er zum stellvertretenden Geschäftsführer bestellt, seit 2012 nahm Von links: Verbandsvorsteher Carsten Venherm, der scheidende technische Leiter und stellvertretende. Geschäftsführer Ulrich Voß, der Vorsitzende der Verbandsversammlung Burkhard Schwuchow, Geschäftsführer Bernd Kürpick und der zukünftige stellvertretende Geschäftsführer Roland Neils er zusätzlich die Funktion des Abteilungsleiters der Abteilung „Technischer Betrieb“ wahr. Ulrich Voß trat mit Ablauf des 31. Dezember 2015 in den Ruhestand. Als sein Nachfolger wurde Roland Neils, der die Abteilung „Finanzmanagement/ Fachverfahren/ E-Government/ FRZ Produktion Sozialwesen“ verantwortet, zum 1. Januar 2016 zum stellvertretenden Geschäftsführer der GKD berufen. Neue Bundesbehörde › Am 1. Januar 2016 tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde aufgewertet. Künftig unterliegt die Bundesbeauftragte ausschließlich der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle und untersteht nicht mehr dem Bundesinnenministerium. Mit diesem Schritt wird die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund weiter gestärkt und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Mit der Veränderung ist ein erheblicher Stellenzuwachs bei der Bundesbeauftragten verbunden. Hierzu erklärt Bundesminister Thomas de Maizière: „Durch die Stärkung der Unabhängigkeit INTERN Nr. 1 | 2016 und den Stellenzuwachs wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Lage versetzt sein, ihre wichtige Kontrollfunktion intensiver wahrnehmen zu können. Auch wird sie gestärkt, um den sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung ergebenden künftigen Anforderungen an die Datenschutzaufsicht besser gerecht zu werden.“ Das BfDI hat inzwischen einige Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2016 angekündigt. Dazu zählt die nationale Umsetzung des europäischen Datenschutzrechtes. Die Anpassung in Bund und Ländern an die künftige Datenschutz-Grundverordnung der EU soll zügig vonstattengehen, was insbesondere in Fragen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs als ambitioniertes Ziel erscheint. Die Binnengestaltung der Grundverordnung, beispielsweise der klare Auftrag an die nationalen Gesetzgeber, ein modernes Beschäftigtendatenschutzrecht zu schaffen, sei „eine auch für Deutschland seit langem überfällige Aufgabe“, heißt es beim BfDI. Darüber hinaus sollen die mit der Safe Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes einhergehenden Schutzpflichten beim Datentransfer in Drittstaaten auftragsgemäß stringent kontrolliert werden. Mehr Infos: Link 16 MELDUNGEN Big Data-Schutz › Das Vodafone Institut hat eine europäische Umfrage mit dem Titel „Big Data - Wann Menschen bereit sind, ihre Daten zu teilen“ veröffentlicht. Befragt wurden über 8.000 Menschen in acht europäischen Ländern darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wenig überrascht, dass Deutsche großen Wert auf ihre digitale Privatsphäre legen, aber kaum jemand die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webanbietern liest. Weniger als ein Drittel der Befragten können im Datensammeln persönliche Vorteile erkennen. Die Deutschen sehen sogar mit 62 Prozent eher Nach- teile. Zudem stimmen nur 26 Prozent aller Befragten der Aussage zu, dass Unternehmen den Schutz ihrer persönlichen Daten respektierten. Nur jeder Fünfte glaubt zu wissen, wo und von wem seine persönlichen Daten gesammelt und gespeichert werden. Eine deutliche Mehrheit der befragten Europäer sieht eine pauschale Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken sehr kritisch. Befragt nach konkreten Anwendungsgebieten können sich 65 Prozent der Befragten vorstellen, dass Daten vieler Menschen anonym von Gesundheitsinstitutionen gesammelt werden, um Verbesserungen bei der Entdeckung und Behandlung von Krankhei- ten zu erzielen. 68 Prozent geben an, der Nutzung intelligenter, datenbasierter umweltfreundlicher Zähler („Smart Meter“) positiv gegenüber zu stehen. 55 Prozent hätte keine Bedenken, dass ihre Bewegungsdaten beim Autofahren an Navigationssysteme weitergegeben werden, um individuelle Verkehrshinweise zu erhalten. Innerhalb der EU ergeben sich große nationale Unterschiede im Umgang mit Big Data. Den sehr datenkritischen Deutschen steht eine weniger ausgeprägte Skepsis unter Iren, Briten und Holländern gegenüber, währenddessen Spanier sich eher unbesorgt zeigen. Zur Studie: Link (PDF) › VERGABERECHTSREFORM BESCHLOSSEN Das Bundeskabinett hat am 20. Januar die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Vergaberechtsreform beschlossen. Vitako begrüßt die Reform, die insbesondere bei der Inhouse-Vergabe unter öffentlichen Auftraggebern Klarheit schafft. E-Book Ab sofort als Buch und h im Buchhandel erhältlic INTERN Nr. 1 | 2016 Die Organisationsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber, ihre Leistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen zu erbringen oder mit anderen öffentlichen Auftraggebern zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten, ist deshalb von großer Relevanz. Bundesminister Gabriel: „Wir haben das Vergaberecht strukturiert, gebündelt und vereinfacht. Die Verfahren in Deutschland werden schneller und flexibler, die Regelungen anwenderfreundlicher. Der Vergabeprozess läuft künftig digital ab. So wird die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auftraggeber erhalten bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum.“ Zur Vitako-Stellungnahme: Link (PDF) 17 AUS DER BRANCHE Geschäftsjahr 2015 ivl führte Kundenzufriedenheitsbefragung durch › Die Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) hat im Geschäftsjahr 2015 eine Kundenzufriedenheitsmessung durchführen lassen. Die ivl ist der IT-Dienstleister für die Energieversorgung Leverkusen und die Stadt Leverkusen sowie für andere öffentliche Einrichtungen. Parallel zu diesen Onlineerhebungen wurden von der Hiestermann & Frömchen GmbH mit dem Management („Entscheider“) der Kunden persönliche Gespräche auf Basis eines Gesprächsleitfadens geführt, bei denen vor allem strategische Aspekte rund um die Entwicklung der ivl im Vordergrund standen. Inspiriert durch einen Bericht in „Vitako intern“ vom Dezember 2014 hatte sich die ivl entschieden, erstmalig eine Kundenzufriedenheitsanalyse bei ihren Gesellschafter-Kunden durchzuführen. Die Befragung wurde zusammen mit der in der Branche bekannten Firma Hiestermann & Frömchen GmbH konzipiert und durchgeführt. Das Projekt – von der Konzeption über die Durchführung bis zur Abschlusspräsentation – konnte fristund budgetgerecht bereits nach weniger als sechs Monaten abgeschlossen werden. ERGEBNISSE ZIELSETZUNG UND METHODIK Die wesentlichen Ziele der Kundenzufriedenheitsbefragung waren: ►► Messung und differenzierte Analyse der Zufriedenheit mit der ivl ►► Herausarbeitung des Verbesserungsbedarfs aus Sicht der verschiedenen Zielgruppen und Ableitung von Handlungsempfehlungen ►► Beurteilung der strategischen Entwicklung der ivl durch das Management der Gesellschafter. Die Befragung von IT-Verbindungsmitarbeitern, Fachbereichs-und Bereichsleitern sowie Endanwendern wurde mit auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmten, aber in wesentlichen Teilen identischen Fragebögen online-gestützt durchgeführt. Die Verwendung identischer Fragestellungen stellte sicher, dass bei verschiedenen Leistungsparametern ein direkter Vergleich der Ergebnisse in diesen Zielgruppen durchgeführt werden konnte. Die Messung der Zufriedenheiten erfolgte dabei anhand einer 10-er-Skala (von 1 = schlechtester Wert bis 10 = bester Wert). INTERN Nr. 1 | 2016 Insgesamt waren 1.400 Personen zur Online-Umfrage eingeladen, die Rücklaufquote betrug knapp 60 Prozent. So erfreulich wie diese hohe Rücklaufquote ist auch der Gesamtzufriedenheitswert über alle Zielgruppen, der bei knapp unter acht Punkten liegt und damit sowohl für eine Erstbefragung als auch im Vergleich mit anderen kommunalen IT-Dienstleistern einen guten Wert darstellt. Viele Einzelwerte liegen dabei auf einem guten bis sehr guten Niveau. Auch die Analyse der Gespräche mit dem Management der Gesellschafter bekräftigt das Geschäftsmodell der ivl und drückt eine hohe Verbundenheit sowie ein hohes Vertrauen in ihren IT-Dienstleister aus. DIE „MARKE IVL“ Trotz der grundsätzlich vorhandenen Zufriedenheit mit den Leistungen der ivl ließen sich auch einige wichtige Ansätze herausarbeiten, bei denen es aus Sicht der Kunden Verbesserungsbedarf gibt. So erkennen viele Befragte grundlegende Defizite im Zusammenhang mit dem Image der ivl. Es herrscht zum Teil Unklarheit darüber, wohin sich die „Marke ivl“ entwickeln will beziehungsweise soll. Während Aspekte wie „Zuverlässigkeit“ und „Vertrauenswürdigkeit“ sehr wohl mit der ivl assoziiert werden, fallen andere Aspekte wie „Innovativität“, „moderner Dienstleister“ oder „transparent“ deutlich ab. Interessant sind auch verschiedene Zusammenhänge, die nachgewiesen werden konnten. So fallen die Urteile über die ivl umso besser aus, je stärker die ivl als transparent wahrgenommen wird, je besser sich die Befragten über die ivl informiert fühlen und je besser der persönliche Kontakt zur ivl ist. Axel Groß, Geschäftsführer der Informationsverarbeitung Leverkusen (ivl) Die umfangreichen operativen Analysen aus der Befragung ergaben eine Reihe weiterer Anknüpfungspunkte für Verbesserungsmöglichkeiten, die nun auch unverzüglich angegangen werden. Zu nennen sind hier: ►► Schärfung des Images als moderner, innovativer Dienstleister ►► Verbesserung der Informiertheit über die ivl und Steigerung der wahrgenommen Transparenz ►► Erhöhung der Transparenz in der Preisbildung ►► Proaktive Bearbeitung von neuen Themen/ Innovationen ►► Verbesserung der Ticketbearbeitung durch qualifizierte Rückmeldungen FAZIT Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ergebnisse aus der Befragung der ivl viele wertvolle Hinweise zur besseren strategischen und operativen Positionierung geliefert haben. Hervorzuheben ist darüber hinaus, dass die Befragung von den Kunden als Form der Wertschätzung der ivl sehr positiv aufgenommen wurde. Zudem wurde eine Basis für die kontinuierliche Erhebung der Kundenzufriedenheit geschaffen – eine Wiederholung ist spätestens im Jahr 2018 vorgesehen. AUTOREN: AXEL GROSS, IVL LUTZ HIESTERMANN, HIESTERMANN & FRÖMCHEN GMBH 18 AUS DER BRANCHE Automatisierte Sicherheit Dataport setzt auf Dateiausführungsverhinderung › Internet-Kriminelle greifen Computer und IT-Systeme von Bürgern, Unternehmen und Behörden immer professioneller an. „Die Angreifer agieren oft so geschickt, dass es für Nutzer nicht immer leicht ist, Angriffe zu erkennen. Es gibt zudem immer mehr Schadprogramme, über die Angreifer in das digitale Innenleben von Unternehmen oder der Verwaltung eindringen wollen. Das erhöht die Gefahr, Opfer von Internet-Kriminalität zu werden“, bilanziert Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von Dataport, das zurückliegende Jahr. So werden Viren oder Trojaner durch Links in E-Mails eingeschleust, deren Absender vertrauenswürdig erscheinen. Solche Links führen auf Webseiten, auf der durch infizierte Werbebanner unbemerkt Schadsoftware auf dem PC installiert wird. Dieses sogenannte „Social Engineering“ zielt auf die Menschen, um in IT-Systeme einzudringen. Da sie den vermeintlichen Absender kennen oder ihm vertrauen, klicken sie auf den Link. Dataport hat seine Schutzsysteme, die Firewalls, angepasst, um diese für die Nutzer oft schwer erkennbaren Angriffe zu verhindern. Durch eine sogenannte Dateiausführungsverhinderung wird die Installation von Schadsoftware selbst dann verhindert, wenn Links in kriminell motivierten E-Mails geöffnet werden. „Automatisierte Sicherheitsmaßnahmen entlasten die Nutzer. Denn sie können nicht immer alles über die Gefahren in der komplizierten Cyber-Welt wissen“, sagt Johann Bizer. Hoch standardisierte IT-Systeme wie die von Dataport betriebenen Infrastrukturen können schnell an neue Bedrohungslagen angepasst werden. Das beugt Gefahren vor. „Schnelligkeit ist eines der wesentlichen Kriterien, um Cyber-Angriffe zu verhindern oder ihren Schaden gering zu halten“, so Bizer. Dataport betreibt für die Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt Rechenzentren, Netzwerke, Computer sowie mobile Endgeräte und versorgt rund 70.000 Computer mit Virenschutz. Mehr als die Hälfte aller Mails sind Spam. An INTERN Nr. 1 | 2016 Automatisierte Sicherheit an allen Dataport-Standorten in Altenholz, Hamburg, Bremen, Rostock, Magdeburg und Lüneburg. den Mailservern werden jeden Monat zwischen rund zwei und vier Millionen Spam-Mails zurückgewiesen. Die Antivirensysteme erkennen jeden Monat über 1.000 Bedrohungen durch Schadsoftware. Das entspricht in etwa den Bedrohungen, die 2014 abgewehrt wurden – bei steigender Internet-Kriminalität: Ende 2015 gab es rund 439 Millionen Schadprogramme (Ende 2014: 250 Millionen; Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Eine weitere Voraussetzung für schnelle Reaktionen ist die übergreifende Zusammenarbeit in der IT-Sicherheit, um zum Beispiel Informationen zu aktuellen Gefahrenlagen auszutauschen. So hat Dataport im Auftrag der Länder Ham- burg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ein „Computer Emergency Response Team“ (CERT) aufgebaut. Es dient der konzertierten Abwehr von Gefahren und ist das einzige länderübergreifende CERT in der deutschen Verwaltung. Johann Bizer: „Die Angreifer sind schnell und flexibel. Nur wer sich gut aufstellt und Zusammenarbeit nicht scheut, wird Cyber-Kriminellen trotzen können. Das CERT ist ein wirksames Instrument, um im Verbund gemeinsam die täglichen Gefahren abzuwehren, die vor Ländergrenzen nicht Halt machen.“ AUTORIN: BRITTA HEINRICH, DATAPORT 19 AUS DER BRANCHE Von A(ntrag) bis Z(ahlung) ekom21 setzt auf E-Payment-Lösung aus dem eigenen Haus › E-Government ist seit Jahren das Top-Thema im Bereich des öffentlichen Dienstes. Etliche Hürden wurden zwischenzeitlich genommen, um Bürgern, Wirtschaft und Verwaltungen zu mehr Effizienz zu verhelfen – nicht zuletzt dank des E-Government-Gesetzes. Bei ekom21 steht jetzt die Online-Bezahlung im Fokus der Aktivitäten. Jede Dienstleistung hat ihren Preis – so auch in den öffentlichen Verwaltungen. Die Bezahlmöglichkeit für solche Services war bislang aber meist mit einem Medienbruch im E-Government verbunden. Während der Antrag beispielsweise noch in elektronischer Form erfolgen konnte, war die Bezahlung vom Computer aus dann nicht möglich. Der Gang in die Behörde oder zur Bank kam früher oder später unweigerlich. Echtes EGovernment sieht anders aus, und deshalb hat sich die ekom21 dieses Themas verstärkt angenommen. Der hessische IT-Dienstleister gilt ohnehin als einer der großen Vorreiter beim E-Government und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Entwicklung neuer Produkte und Services. MEHR SERVICE DURCH INTEGRATION Beim E-Payment waren es nicht nur gesetzliche Anforderungen, die OnlineBezahlmöglichkeiten erfordern, wie zum Beispiel im Bereich des i-KFZ. Vielmehr standen die Erhöhung des Bürger-Services sowie die Entlastung der Verwaltung und die Steigerung von Effizienz im Vordergrund. Das Ziel lautete, echtes E-Government durch die Integration von E-Payment zu schaffen. Angefangen hat alles mit der OnlineAnhörung, bei gleichzeitiger Zahlungsmöglichkeit im Ordnungswidrigkeitensystem owi21. Bislang musste bei den „Knöllchen“ ein Medienbruch in Kauf genommen werden, denn die manuelle Vervollständigung des Überweisungsträgers und der Gang zur Bank waren obligatorisch. Die Zahlung des Verwarnungsgeldes kann nun ohne diese Hürden erfolgen und die Ordnungsbehör- INTERN Nr. 1 | 2016 den ersparen sich die manuelle Bearbeitung, wie das Einscannen des Post-Rücklaufs. Die Datenübernahme und Zahlungszuordnung erfolgt automatisiert. Also ist auch hier kein „händisches“ Eingreifen notwendig. Positiver Nebeneffekt: Die aktuellen Zahlen und Fakten belegen, dass die Bezahlung per PC rege und vor allem zeitnah genutzt wird. Dies beschert den owi21-Anwendern termingetreue Einnahmen und sogar weniger Einsprüche. Viele Verkehrssünder nutzen nämlich die Chance, gleich „reinen Tisch zu machen“ und das Ordnungsgeld zu bezahlen. LÖSUNG FÜR VERWALTUNGEN Im Rahmen dieses Pilotprojektes mit dem Ordnungswidrigkeitensystem hat die ekom21 erstmals eine E-PaymentMöglichkeit geschaffen, die nun sukzessive auf andere Fachverfahren übertragen wird. Möglich wird diese enorme Erleichterung durch epay21, dem neuen Serviceangebot der ekom21. Die Lösung ist speziell für öffentliche Verwaltungen konzipiert, mit den einschlägigen Providern verhandelt und ermöglicht ein medienbruchfreies und effizientes eGovernment. Die ePay21-Lösung ist eine Plattform, die aus drei Modulen besteht: ►► Das Modul „epay21.Service“ ist quasi die Schnittstelle zwischen den Fachverfahren und der E-Payment-Welt. Es stellt die Integration der unterschiedlichen PaymentService-Provider sicher und übernimmt die zentrale Konfiguration sowie Überwachung der Bezahlprozesse. ►► „epay21.Accounting“ gewährleistet die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsdateien. Hier werden die Sammelüberweisungen der Payment-Service-Provider in Einzelposten aufgegliedert und die Zahlungsinformationen für die Fachverfahren und Finanzsysteme bereitgestellt. ►► „epay21.Invoice“ sorgt für die reibungslose Online-Bezahlung von Rechnungen und Abgabenbescheiden. Auf seine Daten kann der Bürger über einen QR-Code oder Internetlink, der auf den Bescheiden aufgedruckt ist, zugreifen. Ein zusätzlicher Sicherheitscode schützt vor unberechtigten Zugriffen. LUKRATIVE KONDITIONEN Die ekom21 hat neben der Realisierung ihres eigenständigen Zahlungsportals ePay21 und der Anbindung an Fachverfahren auch Verhandlungen mit den größten und gängigsten E-PaymentProvidern geführt. So sind Online-Bezahlungen über PayPal, Girosolution, VISA, Mastercard und GiroPay möglich. Bei ihren Gesprächen hat die ekom21 äußerst interessante und lukrative Konditionen für alle öffentlichen Verwaltungen in Deutschland ausgehandelt – also nicht nur für ihre eigenen Kunden. Dass sich ePayment lohnt, zeigen die Erfahrungen aus den laufenden Projekten. Hier wurden eine gesteigerte Zahlungsmoral und Termintreue der Bürger festgestellt, wobei der Aufwand in den Verwaltungen deutlich gesunken ist. Mit den eGovernment-Lösungen der ekom21, verbunden mit dem ePaymentPortal ePay21, profitieren die Verwaltungen also doppelt. AUTOR: STEFAN THOMAS, EKOM21 20 AUS DER BRANCHE Umfangreiches IT-Outsourcing regio iT: Ganzheitliches IT-Konzept für die Arbeiterwohlfahrt in Aachen › Bei der Arbeiterwohlfahrt steht der Mensch im Vordergrund. Der Kreisverband Aachen-Stadt e.V. zählt aktuell über 1.800 Mitglieder, mehr als 200 ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen engagieren sich für die sozialen Aktivitäten des Verbandes. Das geht längst nicht mehr ohne moderne Informationstechnologie – von regio iT bereitgestellt. Auch in der Sozialen Arbeit werden Prozesse und Aufgaben zunehmend durch IT unterstützt oder gar abgelöst. Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen und eine immer ausgereiftere Technik stellen die Institutionen vor neue Herausforderungen. Zudem nimmt die Anzahl der Klienten im sozialen Bereich permanent zu, was sich auch auf die Anforderungen an die IT-Landschaft auswirkt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat sich nun auch die Aachener AWO für ein Outsourcing ihrer IT entschieden. Diese übernimmt ab Frühjahr 2016 die regio iT und überführt diese in ihr Rechenzentrum. Bisher hatte man die umfangreiche IT-Infrastruktur im eige- nen Hause vorgehalten. Warum man das nun ändern will, erklärt Gabriele Niemann-Cremer, Geschäftsführerin der AWO in Aachen: „Durch das Outsourcing versprechen wir uns eine deutliche personelle Entlastung, zudem bietet die regio iT alles aus einer Hand – vom Hosting über umfassende Services bis hin zur Anwenderbetreuung.“ Und auch in puncto Sicherheit, Verfügbarkeit und Leistungsstärke hätte das Konzept der regio iT über- Bei der Vertragsunterzeichnung: Dieter Rehfeld (regio zeugt. „Gerade in einem sich so iT) und Gabriele Niedermann-Cremer (Geschäftsführerin rasant entwickelnden Feld wie AWO Aachen). der IT müssen wir zukunfts- und investitionssicher planen“, so Niemann- sondern ebenso die PC-Clients vor Ort Cremer weiter. betreuen. Neben klassischen RechenzentBei der regio iT freut man sich über rumsleistungen und Shared Services wie ein weiteres Projekt im sozialen Umfeld. E-Mail, Fileservices und Internet wird die Erst im vergangenen Jahr hatte das ITregio iT der AWO auch ihre eigenen Fach- Unternehmen die Franziska Schervier Alanwendungen online zur Verfügung stel- tenhilfe GmbH als Neukunden mit größlen. Angebunden werden sollen neun tenteils überregionalen Standorten für Standorte mit insgesamt 53 Arbeitsplät- eine umfassende IT-Betreuung gewinzen. Dabei wird die regio iT nicht nur den nen können. Betrieb sicherstellen und überwachen, AUTORIN: BIRGIT BECKER, REGIO IT Zeiterfassung neu gedacht regio it führt 3S-Plus-Zeiterfassung ein › Flexibel und revisionssicher ist eine neue Zeiterfassungslösung, die die regio iT bei ihren Kunden einführt. Klein anfangen mit den Basisfunktionen und -daten, empfiehlt Matthias Stöcker, „das wächst automatisch“. Der Projektleiter bei regio iT verweist auf einen langjährigen Kunden, der mittlerweile mit dem System über 60 Arbeitszeitmodelle für die Kommune managt. Die Stammdaten integriert die regio iT. Der Kunde kann später eigenständig Funktionalitäten erweitern. „Der modulare Aufbau lässt dem Arbeitgeber großen Spielraum, was unter der Oberfläche abgewickelt werden soll“, INTERN Nr. 1 | 2016 betont Stöcker. Neben der reinen Zeiterfassung können auch die unterschiedlichsten Zeitarbeitsmodelle den Mitarbeitern zugeordnet werden: Tarifmodelle mit Karenz- und Rundungsregelungen, Anund Abwesenheitsverwaltung, Urlaubsplanung und das alles in Abhängigkeit vom Lebensalter beziehungsweise Status der Beschäftigten – Angestellte, Beamte, Teilzeitbeschäftigt. Die Anbindung von Außenstellen sowie autarker Mitarbeiter ist ebenfalls möglich. Ein großer Vorzug des Moduls: Die Arbeitszeiten werden direkt mit Kostenstellen verknüpft. Die Zeitanteile, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selber eintragen müssen, werden den Kostenarten und Produkten zugewiesen. Für Lebensmittelkontrolleure werden die Vorund Nachrüstzeiten automatisch berücksichtigt. Zudem ermittelt das System aufgrund der Zeiten, welche Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit fällig werden. Am Ende entsteht per Klick eine Übersicht, wer was und wann für wen geleistet hat. In enger Abstimmung mit 3S-Design wird das Produkt permanent weiterentwickelt. „Wir sind ganz nah dran am Hardund Softwareentwickler, der schnell auf Kundenwünsche reagiert“, sagt Matthias Stöcker. AUTORIN: CAROLA ADENAUER, REGIO IT 21 AUS DER BRANCHE Online-Anhörung schafft Effizienz ekom21 mit neuem Service für Ordnungswidrigkeiten › Die ekom21 hält einen neuen Service in ihrer Ordnungswidrigkeitenlösung owi21 parat: Die Online-Anhörung. Auf die an einen Betroffenen übermittelten Zeugenfragebögen, Anhörungsbögen, Verwarnungsgeldangebote oder EU-Informationsschreiben werden eine Webadresse, ein QR-Aufruf-Code für internetfähige Mobilgeräte und eine individuelle Kennung mit Passwort gedruckt. Darüber ist es möglich, über ein Online-Portal Einsicht in die vorliegenden Beweismittel zu nehmen sowie den Fragebogen zu beantworten. Eine Online-Bezahlfunktion rundet das Angebot ab. Der Betroffene hat die Möglichkeit, nach Eingabe der übermittelten Zugangsdaten, Einsicht in die Verfahren zu nehmen, auch die hinterlegten Beweismittel können angesehen werden. Angaben zu Fahrerin oder Fahrer und Äußerungen zum Tatvorwurf können direkt im Portal eingegeben werden. Auf jeder Portalseite ist es möglich, zur Bezahlfunktion zu wechseln. Neben Paypal und Giropay wird auch die Möglichkeit angeboten, das Verwarnungsgeld über Kreditkarte (Mastercard, Visa) zu bezahlen. Abschließend werden alle eingegebenen Daten in einer Zusammenfassung angezeigt und können vom Betroffenen ausgedruckt wer- In einer Vielzahl von Fällen erfolgen die Antworten von Betroffenen zu Fahrzeugführern, Einwendungen zum Tatvorwurf oder bei Mietfahrzeugen über die jeweiligen Nutzer in schriftlicher Form. Diese Schriftstücke müssen derzeit noch eingescannt und die übermittelten Betroffenendaten manuell in das owi-Verfahren eingegeben werden. Hinzu kommt das mühsame Entziffern von oft schlecht lesbaren Handschriften, um auf die Angaben reagieren zu können. Dieser manuelle Aufwand wird jetzt durch die Online-Anhörung, die die ekom21 für ihre Ordnungswidrigkeitenlösung owi21 realisiert hat, erheblich minimiert – beziehungsweise entfällt ganz. den. Durch einfachen Mausklick beendet man die Eingabe und die Daten werden elektronisch und medienbruchfrei an das Ordnungswidrigkeitensystem owi21 übermittelt. Dort erfolgt die revisionssichere Ablage der Antwort in der elektronischen Akte und der Sachbearbeiter erhält zeitgleich einen Hinweis auf den Eingang der Korrespondenz. Die weitere Bearbeitung findet dann in der gewohnten Systemumgebung von owi21 statt. INTERN Nr. 1 | 2016 VORTEILE FÜR ALLE Das Portal ist mehrsprachig aufgebaut; derzeit stehen die Texte in deutscher, englischer, französischer, spanischer und niederländischer Sprache zur Verfügung. Außerdem ist das System für den Betrof- fenen mit PC, Tablet oder Smartphone rund um die Uhr nutzbar. Ein QR-Code sorgt für zusätzliche Vereinfachung, weil man schnell und direkt auf die richtige Seite weitergeführt wird. Die Online-Anhörung bietet somit für alle Beteiligten wesentliche Vorteile. Für die Betroffenen entfallen der zeitliche Mehraufwand für den Gang zum Briefkasten, der finanzielle Aufwand für den Briefumschlag sowie das Porto. Außerdem können die Fristen besser eingehalten werden, da die Suche nach einem Briefkasten und dessen Leerungszeiten ebenso wie der komplette Postweg entfallen. Die Zahlung des Verwarnungsgeldes kann ohne Gang zur Bank oder ohne einen Wechsel in die jeweilige Online-Banking-Lösung direkt im Portal erfolgen. Die Ordnungsbehörde spart das Einscannen des Postrücklaufs und minimiert Übertragungsfehler bei der Datenübernahme und der Zahlungszuordnung. Der OnlineAbruf von Beweisbildern seitens der Betroffenen führt zur Entlastung der Sachbearbeitung und schafft gleich Sicherheit bei der Frage „War ich das überhaupt?“. Die neue Online-Anhörung steigert damit die Effizienz und erhöht die Verfahrensqualität im Ordnungsamt. Von unnötigen Aufwendungen und Kosten für das Scannen oder manuelle Nachbearbeiten ganz abgesehen. Detlef Erdmann, Leiter der Informationstechnik der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel, berichtet hierzu, dass seit der Einführung der Online-Anhörung am 1. März des letzten Jahres die Zahl der Anmeldungen stetig angestiegen ist und täglich durchschnittlich 450 Äußerungen über das Portal bei der ZBS eingehen. Diese Dokumente können von der Sachbearbeitung sofort weiter bearbeitet werden und entlasten die Abläufe in der ZBS beträchtlich. Aus Sicht der ZBS ist die Online-Anhörung ein erfolgreicher Schritt, um E-Government zu stärken und den Bürgern eine moderne und zeitgemäße Möglichkeit zu bieten, mit der Behörde in Kontakt zu treten. Kontakt über: [email protected] AUTORIN: ELFIE BAGDA, EKOM21 22 AUS DER BRANCHE Zukunftsfähig bezahlen GovConnect unterstützt Kommunen mit pmPayment › Um für künftige Anforderungen gerüstet zu sein, müssen Kommunen ein ganzheitliches Management für das E-Payment aufbauen. Software-Lösungen helfen dabei, eine Anbindung an Finanzverfahren zu realisieren. Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln, wird immer stärker. Analog zu Bezahlvorgängen in anderen Branchen wollen die Menschen Zeit und Wege sparen. Allerdings sind elektronische Bezahlmöglichkeiten bislang nur bei wenigen Kommunen im Einsatz. Dies belegt eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes e.V. und der Initiative GeldKarte e.V.: Laut der Studie nutzen bisher lediglich 13 Prozent der Kommunen diese Möglichkeiten. Der Einsatz von elektronischen Bezahlmöglichkeiten wird zukünftig steigen. Laut einer Studie zum E-GovernmentGesetz von der Hochschule Harz und der Materna GmbH erkennen Kommunen die Notwendigkeit von E-Payment: Der Umfrage zufolge haben 40 Prozent der Kommunen die Einführung innerhalb der nächsten zwei Jahre geplant. Dies erklärt sich dadurch, dass 56 Prozent der Kommunen hierin – gemessen an allen Anwendungen aus dem E-GovernmentGesetz – den größten Nutzen sehen. Die Vorteile von elektronischem Bezahlen für Kommunen liegen auf der Hand: Neben dem gesteigerten Service für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zahlungsausfall minimiert und die internen Prozesse der Kommune werden optimiert, wodurch eine enorme Kostenersparnis realisiert wird. Laut einer Studie von Billentis und der MACH AG sind bei dem Umstieg von Papierrechnungen auf elektronische Rechnungen Kostenersparnisse von 60-80 Prozent realisierbar. KOMPLETTPAKET FÜR E-PAYMENT Um die Kommunen bei der Einführung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten zu unterstützen und die Vorteile zu nutzen, hat die GovConnect GmbH das Produkt pmPayment entwickelt. pmPayment ist das Komplettpaket für das Manage- INTERN Nr. 1 | 2016 ment von E-Payment. Denn mithilfe von pmPayment wird der gesamte Prozess von dem Online-Bezahlvorgang über die Anbindung einer E-Payment-Lösung bis hin zu der Integration in die Finanzverfahren der Kommunen online abgebildet. pmPayment wird bereits erfolgreich von über 80 Prozent der Kommunen in Niedersachsen in dem Projekt i-KFZ eingesetzt. Fahrzeughalter können ihr Fahrzeug on… laut Stuline abmelden und die Bezahdie bieten nur lung dieses Vorgangs ebenfalls 13 Prozent der online abwiKommunen ckeln. Anschlieelektronische ßend werden die BuchungsZahlverfahren daten an das an ... Finanzverfahren der Kommune übergeben. Bereits jede sechste Online-Abmeldung wurde 2015 über pmPayment bezahlt. UNIVERSELLER EINSATZ Auch bei der Stadt Osnabrück ist pmPayment seit April 2015 im Einsatz. Bürgerinnen und Bürger können nun Bescheinigungen bei der Meldebehörde und verschiedene Urkunden beim Standesamt elektronisch über Webformulare beantragen. pmPayment übernimmt anschließend die Kommunikation mit der Bezahldienstlösung, so dass die Antragsteller die anfallenden Gebühren direkt online bezahlen können. An pmPayment ist die Bezahldienstlösung Giro-Checkout der Giro-Solution AG angebunden. Giro-Solution ist ein Unternehmen der Sparkassen-Finanz- gruppe und bietet die gängigen Bezahlverfahren giropay, Lastschrift und Kreditkarte an. Auch PayPal ist in pmPayment integriert, sodass den Bürgern auch diese Bezahlart zur Verfügung steht. Die Buchungsdatensätze werden anschließend nach den Vorgaben der Stadt Osnabrück von pmPayment aufbereitet und an das Finanzverfahren übergeben. Hauke Hartmann, Projektverantwortlicher E-Government bei der Stadt Osnabrück, resümiert: „Die Entscheidung für pmPayment war genau richtig. Die wesentlichen Vorteile von pmPayment sind für uns, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bieten und den Zahlungsausfall reduzieren.“ Da pmPayment grundsätzlich bei allen elektronischen Verwaltungsverfahren eingesetzt werden kann, ergeben sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Kommunen. Von der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten über Baulastenauskünfte bis hin zur Bestellung von Karten und Artikeln aus dem Tourismusbüro ist der Einsatz von pmPayment für alle Verwaltungsverfahren denkbar, wobei die gewünschte Zahlungsart für jeden Anwendungsfall vorgegeben werden kann. AUTOR: SEBASTIAN PLOG, GOVCONNECT Interessenten können sich auf der CeBIT in Halle 7, Stand B42 von der pmPayment-Lösung selbst überzeugen. 23 AUS DER BRANCHE Drahtlos im Netz KIRU unterstützt Kommunen beim Aufbau öffentlicher WLAN-Netze › Drahtlose lokale Netzwerke in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen werden auch im kommunalen Umfeld immer mehr nachgefragt. Deshalb hat der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) für seine Kunden und Mitglieder sowohl eine WLAN-Managementlösung als auch eine WLAN-Hotspot-Lösung neu in sein Leistungsportfolio mit aufgenommen. In den letzten Jahren ist der Wunsch nach mehr Flexibilität besonders auch in Netzwerken der öffentlichen Verwaltungen stetig gewachsen. Dies ist sicherlich auch der verbreiteten Nutzung der WLAN-Technologie zuzuschreiben, die als ausgereifte, etablierte Datenübertragungstechnik im privaten wie auch im geschäftlichen Umfeld bereits seit Jahren eingesetzt wird. Parallel dazu nehmen die Anforderungen nach WLAN-Verfügbarkeit auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden durch die vermehrte Nutzung von mobilen Endgeräten weiter zu. Die im Rechenzentrum KIRU betriebene WLAN-Managementlösung basiert auf der aktuellsten WLAN-Technologie, die sich optimal für den Aufbau von Datenfunknetzen in Gebäuden eignet. Die eingesetzte Technologie setzt auf bewährte und leistungsstarke WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco Systems und bietet Kunden und Mitgliedern die Vorteile einer sicheren, zentral betriebenen Managementlösung. Neben den Synergieeffekten, die sich durch den zentralen Support und bei den Betriebskosten ergeben, kann die WLAN-Infrastruktur stufenweise in allen angebundenen Gebäuden einer Verwaltung auf- beziehungsweise ausgebaut werden. FÜR BÜRGER UND DIENSTLEISTER Das drahtlose lokale Netzwerk kann entsprechend der vorhandenen technischen Ausstattung und Netzanbindung beispielsweise in Wartebereichen von Behörden, in Sitzungssälen, Bürgerämtern, bei der Touristeninformation oder in Außenstellen zur Verfügung gestellt wer- INTERN Nr. 1 | 2016 den. „Öffentliches WLAN ist nicht nur ein Service für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für externe Dienstleister wie Servicepersonal, Handwerker oder Architekten“, erklärt Michael Beier, Mitarbeiter im Fachbereich Kommunikationstechnik bei der KIRU. Das Angebot der KIRU basiert auf einem mandantenfähigen W L A N - M a n a g e - „Splash-Screen“ einer KIRU-Startseite in einem öffentlichen WLAN-Netz mentsystem. Die Konfiguration und Steuerung der einzelnen Komponen- anwenderfreundlich“, betont Beier. „Der ten im Rechenzentrum und beim Kun- Aspekt Störerhaftung ist von abl vorbildden (Accesspoints, Updates und Moni- lich gelöst, weil diese unabhängig vom toring) erfolgt zentral. Neben technischen jeweiligen Provider gewährleistet werAspekten bietet die WLAN-Lösung der den kann“. KIRU auch monetäre Anreize, da sie Weitere Möglichkeiten der Hotspotals Mietlösung besonders investitions- Lösung, wie zum Beispiel die selbst freundlich ist. definierbaren Splashsites (Startseiten nach dem Einloggen), ermöglichen den HOTSPOTS FÜR FLÜCHTLINGE Kunden, sich als Kommune zu präsen„Natürlich entwickeln wir unsere Lösun- tieren, etwa durch die Einblendung des gen für Mitglieder und Kunden ständig Stadtwappens oder einer prominenten weiter und versuchen diese zu optimie- Stadtansicht. ren. Derzeit bekommen wir vermehrt AnFür den Kommunikationstechniker fragen aus Rathäusern und Landratsäm- Michael Beier sind kombinierbare Sertern zu ergänzenden Hotspot-Lösungen“, viceleistungen ein wichtiger Aspekt. „Die berichtet Michael Beier, „zum Beispiel WLAN-Lösungen der KIRU sind aufeinfür Flüchtlingsunterkünfte und öffentliche ander abgestimmt und kombinierbar. BeiPlätze. Im Zuge einer Kooperation mit spielsweise ermöglicht eine Erweiterung der in Nürnberg ansässigen abl social fe- des Hotspot-Angebots mit der WLANderation GmbH bieten wir eine optimale Management-Lösung eine sichere und Lösung mit viel Mehrwert an.“ zuverlässige Anbindung von mobilen Ziel der Kooperation ist es, durch Endgeräten an das kommunale Verdas Zusammenlegen der Kernkompe- waltungsnetz.“ Für Hotspot- und offene tenzen beider Seiten Kommunen beim WLAN-Lösungen wird die Bereitstellung Auf- und Ausbau öffentlicher WLAN-Net- eines separaten Internetzugangs empze zu unterstützen. Auf abl aufmerksam fohlen und auf Wunsch durch den Partwurde die KIRU über einen gemeinsa- ner der KIRU verwaltet und überwacht. men Partner, Cisco Systems, dessen Produkte sowohl bei abl wie auch bei AUTORIN: LINDA HANSELMANN, KIRU der KIRU eingesetzt werden. „Die Technologie passt und sie ist ausgesprochen 24 AUS DER BRANCHE Repräsentativer Unternehmensstandort Offizielle Einweihung des neuen Citkomm-Gebäudes in Hemer › Der kommunale IT-Dienstleister Citkomm hat einen neuen Firmensitz im Sauerlandpark Hemer bezogen und freut sich über moderne Arbeitsplätze und eine besondere hohe Energieeffizienz. „Wir freuen uns sehr, dass der Umzug so problemlos geglückt ist und wir nun über einen repräsentativen Unternehmensstandort verfügen“. Mit diesen Worten fasste der Verbandsvorsteher der KDVZ Citkomm, Landrat Thomas Gemke, die offizielle Einweihung des neuen Firmengebäudes im Sauerlandpark der Stadt Hemer zusammen. Zahlreiche Vertreter aus Politik und Wirtschaft, darunter der stellvertretende Bürgermeister von Hemer, Wolfgang Römer, sowie Peter Kühne, Vorstandsvorsitzender von Vitako, der eigens aus Leipzig anreiste, gratulierten der Citkomm zu ihrem neuen Firmensitz an der Sonnenblumenallee. Natürlich fehlte auch nicht die symbolische Schlüsselübergabe durch den Architekten Martin Schlüter. Nach dem offiziellen Teil konnten die Gäste die neuen Räumlichkeiten des kommunalen ITDienstleisters besichtigen. Bereits Ende September 2015 war die Citkomm mit ihren 180 Mitarbeitern von Iserlohn in das ehemalige Kasernengebäude im Sauerlandpark gezogen. Insgesamt 9,7 Millionen Euro hat die Citkomm in den neuen Standort investiert. Bei der Sanierung von Grund auf wurde viel Wert auf Energieeffizienz gelegt. Symbolische Schlüsselübergabe: Architekt Martin Schlüter, Landrat Thomas Gehmke und die Citkomm-Geschäftsführer Jürgen Friebe und Michael Neubauer am neuen Firmensitz. Das neue Gebäude glänzt aber nicht nur mit moderner Technik, es wurde auch sehr viel Wert auf eine moderne Gestaltung der Arbeitsplätze gelegt: Am alten Standort in Iserlohn wurde zumeist noch in Großraumbüros mit typischer 1970-er Jahre Atmosphäre gearbeitet. Auch die direkte Nachbarschaft zum Sauerlandpark bildet einen Pluspunkt. „Dabei gibt es gleich einen doppelten Grund zur Freude. Unsere Mitarbei- ter können sich über einen modernen Arbeitsplatz freuen, während wir als Unternehmen gleichzeitig unsere jährlichen Energiekosten erheblich reduzieren können. Eine echte Win-Win-Situation – auch für unsere Kunden!“ so CitkommGeschäftsführer Michael Neubauer. Hinter Citkomm steht der Zweckverband KDVZ Citkomm und die Tochtergesellschaft Citkomm services GmbH. Beide Unternehmen treten als Verbund auf und können können jeweils auf die Leistungsfähigkeit, Erfahrungen und Ressourcen des Anderen zurückgreifen. Die Citkomm wird von den drei Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Kreis Soest sowie von den 41 in diesen Kreisen liegenden Städten und Gemeinden getragen. Auch Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis, sowie im Kreis Unna nehmen die Dienstleistungen in vollem Umfang in Anspruch. Über die Tochtergesellschaft Citkomm services GmbH nutzen zahlreiche weitere kommunale Kunden das umfangreiche Leistungsangebot. AUTORIN: MARAY PAUL, CITKOMM INTERN Nr. 1 | 2016 25 AUS DER BRANCHE Kein leichter Weg KRZN hat sich als Dienstleister im Bereich SAP-Finanzsoftware etabliert › „Dieser Weg wird kein leichter sein“ – die Textzeile des WMSongs von 2006 spukte auch vielen Verantwortlichen beim Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) im Kopf herum, als man sich gemeinsam mit den angeschlossenen Anwenderverwaltungen für die Einführung des DZ-Kommunalmaster® Doppik, dem kommunalen SAP-Template der Datenzentrale Baden-Württemberg, für die Finanzbuchhaltung der Kommunen entschlossen hatte. Die Herausforderung bestand darin, die Einführung der neuen SAP-basierten Software zeitgleich mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Nordrhein-Westfalen zu koordinieren. Die gesetzliche Vorgabe in NRW sah eine Einführung von NKF bis spätestens zum Haushaltsjahr 2009 verpflichtend vor und setzte die Betroffenen zusätzlich unter Zeitdruck. So musste innerhalb von nur 24 Monaten eine Infrastruktur im KRZN erstellt, Know-how für den Betrieb und die Beratung der (allen Beteiligten noch weitgehend unbekannten) Anwendung aufgebaut werden. Zeitgleich wurde ein Produktionsbetrieb für 33 Mandanten vorbereitet. Dies war die Ausgangslage zu Beginn des Jahres 2007. Heute, neun Jahre später, betreut das KRZN derzeit 41 Kommunalverwaltungen mit dem SAPTemplate des Kommunalmasters für ihren NKF-Haushalt sowie 17 weitere Betriebe mit einem weiteren SAP-System zur Abbildung einer kaufmännischen Finanzbuchhaltung. Nach der erfolgreichen NKF-Einführung zu Beginn des Jahres 2009 konnte das KRZN weiter konsequent und erfolgreich den Weg zur Einproduktstrategie im Bereich Finanzen gehen. Die Konzentration auf nur eine Finanzsoftware bietet dabei die Möglichkeit, entsprechende Dienstleistungen für die Kunden zentral zu bündeln. Durch den Aufbau eines starken Expertenteams in der Kundenbetreuung kann eine Beratungskompetenz erzielt werden, die über die Beantwortung rein technischer Problemfälle hinausgeht. Bereits bei der Einführung von INTERN Nr. 1 | 2016 SAP und NKF wurde deutlich, dass viele Probleme, die sich bei der Nutzung der Software zeigen, ohne die fachliche Analyse der dahinterliegenden Geschäftsprozesse nicht zufriedenstellend gelöst werden können. So ist es das Ziel der Kundenberatung im SAP-Bereich, sachverhaltsbezogene Lösungen zu finden und in der Software umzusetzen. Eine Herausforderung bestand etwa in der Analyse der Daten vergangener Jahre im Rahmen der Aufstellung von Jahresabschlüssen. Besonders die Abstimmung aller Haupt- und Nebenbücher und die Suche nach den dabei aufgefallenen Unstimmigkeiten erforderte eine Prüfung der Prozesse und der Belege in den Mandanten. Ebenso galt zu klären, ob offene Fälle oder andere Schiefstände existieren, die aus den Auswertungen zum Jahresabschluss (Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung) nicht direkt zu erkennen sind, aber aus Prozesssicht noch nicht erledigt sind. PRÜFUNGEN DER PROZESSE Die ersten SAP-Jahre wurden daher in Form von Projekten mit Beteiligung der KRZN-Berater und Mitarbeiter der jeweiligen Verwaltung durchgeführt. Quer durch alle Module wurden Prüfungen der Prozesse und Buchungen vorgenommen, Fehlerquellen lokalisiert und Lösungswege erarbeitet, die zu einem stimmigen und nachvollziehbaren Jahresabschluss führten und künftige Unstimmigkeiten möglichst vermeiden. Zum Ablauf der Buchhaltungen gehört natürlich auch die Sicherstellung der Integration anderer Verfahren, die Daten an die Buchhaltung liefern oder Informationen erhalten. Die Personalkosten beispielsweise, die in einer separaten Software personenbezogen geführt werden, müssen, bezogen auf entsprechende Kontierungen, ihren Weg in die Buchhaltung finden. Basis hierfür sind die Zuordnungen der Mitarbeiter zu den Kontierungen innerhalb der Personalabrechnungssoftware. Die zu zahlenden Beträge werden in regelmäßigen eingeplanten Schnittstellenläufen an die SAP-Systeme weitergegeben. Rücksicht genommen wird dabei auch auf die entsprechende Periodisierung des Personalaufwands. Die Buchungen erhalten das im NKF für den Aufwand vorgeschriebene Buchungsdatum. Die gegebenenfalls notwendigen manuellen Eingriffe (beispielsweise Abgrenzungen zum Jahreswechsel) wurden vom KRZN in einer Dokumentation beschrieben und werden von den Verwaltungen entsprechend umgesetzt. Im Bereich der Veranlagung setzt das KRZN auf die gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Bochum entwickelte Software KIVi (Kommunales Integriertes Veranlagungsinformationssystem). Hier wurde bereits während der Entwicklung Wert auf eine vollständige Integration zur Finanzbuchhaltung gelegt. So hält KIVi keine Adressen der Steuerpflichtigen vor, sondern nutzt als Adressverwaltung das SAP-System. Auch der Austausch von Buchungsinformationen ist bidirektional möglich. KIVi liefert also nicht nur die Informationen für die Forderungen und Ertragsbuchungen an SAP, sondern empfängt auch Zahlungsinformationen von SAP. Integration in andere Themenbereiche, wie zum Beispiel die Vollstreckung oder das Berichtswesen, aber auch die Automatisierung des Zahlungsverkehrs und der Datenaustauch mit Banken, gehört ebenfalls ins Portfolio der KRZN-Dienstleistungen. Dies alles läuft mittlerweile in weiten Bereichen routiniert und zeigt, dass das KRZN sich als Dienstleister im Bereich der SAP-Finanzsoftware etabliert hat. Die Kunden schätzen die Kompetenz und die Intensität der Beratung in SAPund NKF-Fragen. Permanent wird auch die programmtechnische Unterstützung mit der Entwicklung und dem Einsatz neuer Funktionalitäten in der Software in Abstimmung mit den Kunden erweitert. Nach nunmehr neun Jahren Erfahrungen mit den SAP- und den DZBW-Anwendungen lässt sich festhalten, dass der Weg – der in der Tat kein leichter war – sicherlich noch nicht zu Ende ist, aber bislang erfolgreich beschritten wurde. AUTOR: KASPAR MÜLLER-BRINKHOFF, KRZN 26 AUS DER BRANCHE Godzilla unterstützt den LVR Web-Anwendung optimiert die Zusammenarbeit von 1500 Beschäftigten › Merkzettel, Excel-Tabellen, EMails – an vielen Stellen geraten die klassischen Hilfsmittel zur Arbeitsorganisation an ihre Grenzen. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen viele Rädchen ineinander greifen müssen. Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) werden die Beschäftigten von einem intelligenten Workflow-Management-System unterstützt, mit dem sich verschiedenste Prozesse über eine zentrale Lösung abwickeln lassen. Der Name ist Programm: Ursprünglich vom japanischen „Gojira“ für Godzilla stammend, handelt es sich bei der Software „JIRA“ in der Tat um eine starke Lösung. Auf jeden Fall was den Umfang an Einsatzmöglichkeiten betrifft: Ursprünglich wurde JIRA für das Fehlermanagement eingesetzt. Durch seine vielfältigen Funktionen zur Ablauforganisation („Workflow-Management“) ist das Programm darüber hinaus bestens geeignet für das Management von Prozessen und Aufgaben. Beispiel LVR: Seit der Einführung im Jahr 2010 durch das Systemhaus des LVR hat sich JIRA als smarte Lösung zur Unterstützung von Prozessen sowie zur Optimierung der Zusammenarbeit und Kommunikation etabliert. In zahlreichen Bereichen nutzen mittlerweile mehr als 1.500 Mitarbeitende die von LVR-InfoKom speziell auf die Kundenanforderungen angepassten Workflows. Es werden Aufgaben erstellt und geplant, bearbeitet und dokumentiert. Während des gesamten Prozesses kann der Bearbeitungsstand transparent eingesehen werden. In Meetings werden die Aufgaben interaktiv besprochen und die Ergebnisse unmittelbar im System dokumentiert. Somit entfällt der Aufwand für die nachträgliche Protokollerstellung und alle Mitarbeitenden werden in den Prozess einbezogen. Die Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer liegen auf der Hand: JIRA ermöglicht eine vollständige Dokumentation und medienbruchfreie Kommunikation INTERN Nr. 1 | 2016 JIRA leitet sich vom japanischen Gojira ab, das für Godzilla steht und tatsächlich eine starke Lösung für die Organisation von Zusammenarbeit ist. zwischen den beteiligten Personen. Der Zugriff erfolgt dabei über den Webbrowser und ist auch über mobile Endgeräte möglich. Durch klare Rollen, automatisierte Rückmeldungen und die Sicherstellung der Vertretung wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit erreicht. AKZEPTANZ ERZIELEN Der schwierigste Part einer erfolgreichen Umsetzung ist die Akzeptanz des Tools und die durchgängige Nutzung aller Prozessbeteiligten im LVR. Hier ist Überzeugungsarbeit und Flexibilität bei der Anpassung erforderlich – von der klassischen Aufgabenplanung bis hin zu speziellen Ausprägungen beispielsweise für Serviceaufträge für die Hausverwaltung, Bestellvorgänge mit hinterlegten Genehmigungsprozessen und andere Anforderungen. Aktuell wird ein Workflow zur Klärung von fachlichen Fragen von Sachbearbeitenden über JIRA umgesetzt. Eine Anfrage soll angelegt und automatisiert an die Fachkoordination weitergeleitet werden. Im Anschluss an die Bearbei- tung wird die Lösung in JIRA dokumentiert und der Anfragende sowie weitere Mitarbeitende informiert. Von der Anforderungsaufnahme über die Umsetzung bis zum Betrieb werden alle Arbeiten von LVR-InfoKom übernommen. Somit bietet das Systemhaus seinen Kunden aus dem LVR und darüber hinaus ein flexibles und kostengünstiges Workflow-Management-Tool an, welches die Effektivität und Effizienz von Arbeitsprozessen erhöht. Hierfür gibt es schon zahlreiche fertige Anwendungsszenarien aus dem Bereich der Verwaltung. Und die Tendenz ist ganz klar: Steigend! AUTOR: MAXIMILIAN PETER, LVR INFOKOM 27 AUS DER BRANCHE Bürgerkonto wird Servicekonto Das interoperable Konto für Bürger und Unternehmen › Gemeinsam mit dem KDN und dem Bund entwickelt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg / Lippe (krz) Strategien, um Bürgern und Unternehmen die Nutzung von kommunalen Online-Dienstleistungen zu erleichtern. Für E-Government-Services ist neben dem Bekanntheitsgrad die einfache Handhabung eine wichtige Voraussetzung für einen hohen Nutzungsgrad. Kommunale Dienstleistungen müssen auf einfachen Wegen erreichbar sein, vergleichbar mit Bestellungen in WebShops , bei denen mit wenigen Klicks Warenkörbe zusammengestellt, bezahlt und bestellt werden können. Für viele Leistungen ist eine Klärung der Identität des Antragstellers erforderlich. Um diese nicht bei jeder Beantragung erneut prüfen zu müssen, sind Benutzerkonten für Antragsteller eine zentrale Komponente von kommunalen Portalen. Daten einer geklärten Identi- tät – ob ad hoc durch die eID des neuen Personalausweises oder durch einmalige Freischaltungsmechanismen bei manuell angelegten Konten – können dadurch für weitere Anträge genutzt werden. In der Behörde kommen valide Daten an, die Antragsbearbeitung kann beginnen. Ein Hemmnis für die Akzeptanz von E-Government sind die zahlreichen Registrierungen mit denen Antragsteller im Laufe der Zeit bei unterschiedlichen Behörden konfrontiert werden. Ständig müssen Stammdaten wie Name, Adresse usw. eingegeben werden. Wer möchte die Vielzahl der Zugangsdaten verwalten beziehungsweise hat die Zugangsdaten bei seltener Nutzung parat? Anträge bei Bund, Land, Kommune in diversen WebAnwendungen, dazu vielleicht noch ein Umzug über die Grenzen eines Bundeslands hinweg – da kann man schon mal den Überblick und in Folge die Lust an E-Government verlieren. Warum deshalb nicht die ‚Öffentliche-ID‘ in vielen Systemen nutzbar machen? Ziel muss es sein, ein einmal angelegtes Servicekonto in anderen Anwendungen und anderen Portalen verfügbar zu machen. Dabei ist zunächst für den Nutzer nicht relevant, mit welcher Technik dies erreicht wird. Sofern Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, zählt allein das Ergebnis der einfachen Nutzung. Die Bürgerservice-Portale des krz verfügen über ein einheitliches Servicekonto, sodass beispielhaft der bei der Stadt Lage registrierte Benutzer mit den gleichen Zugangsdaten auch ein Fahrzeug dort online abmelden kann. Perspektivisch sollen Servicekonten auch in anderen Portalen oder Onlineanwendungen für die Anwender verfügbar sein, etwa nach einem Umzug. Dazu werden gemeinsam mit dem landesweiten Zusammenschluss der kommunalen IT-Dienstleister KDN, dem MIK in Düsseldorf und dem Bund Vorgehensweisen entwickelt. AUTORIN: MICHAELA LEHNERT, KRZ Automatisch, Bequem, Einfach krz stellt Outlook-Signaturen zentral bereit › Beim Lemgoer IT-Dienstleister abgeschafft: das lästige Aktualisieren der Standard-Signatur in Outlook. Ab sofort stellt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/ Lippe (krz) seine E-Mail-Signatur zentral den Mitarbeitern bereit. Mit der neuen Eigenentwicklung wird die Signatur über eine zentrale Weboberfläche unkompliziert im Browser erstellt. Sobald sich jemand am Rechner anmeldet, wird sie automatisch heruntergeladen und in Outlook eingebunden. Einfach und bequem steht damit die mit aktuellsten Informationen versehene Signatur für EMails bereit. Das händische Aktualisieren entfällt damit vollständig. „Bis zu sechs Mal im Jahr haben wir von unserem Marketing-Team aus alle INTERN Nr. 1 | 2016 Kolleginnen und Kollegen um die manuelle Aktualisierung der Outlook-Signatur gebeten. Ein Aufwand, der nun vollständig durch die neue Anwendung entfällt“, zeigt Fachteamleiterin Andrea Giese den Grund für die Eigenentwicklung auf. Gemeinsam haben sich die Programmierer und die Outlook-Fachexperten des ostwestfälischen Serviceproviders an die Erstellung der Anwendung gemacht. Das Ergebnis bereitet Freude: „Endlich sind wir von dieser Routinearbeit entlastet“, ein Feedback, welches Geschäftsführer Reinhold Harnisch nach Einführung erreichte. Die Anwendung fügt die neue EMail-Signatur der Liste der Signaturen hinzu. Diese kann dann in einer neuen EMail einfach auswählt und als Standard gesetzt werden. Danach fügt Outlook die aktuelle Standard-Signatur automatisch in die Mails ein. Bereits angelegte weitere Signaturen bleiben vollständig erhalten; individuelle Signaturen werden nicht verändert. AUTOR: MARKUS BRAND, KRZ 28 AUS DER BRANCHE In Kraft getreten Was muss 2016 bei der E-Vergabe schon beachtet werden? › Gut zwei Jahre nach Verabschiedung der maßgeblichen EU-Richtlinien zur Reform des europäischen Vergaberechts haben Bundestag und Bundesrat am 17. und 18. Dezember 2015 das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit sind die wesentlichen Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien im quasi neu gefassten Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) verankert worden. Die nicht im Gesetz enthaltenen Detailregelungen sind in einer Mantelverordnung (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) aufgeführt, die vom Bundeskabinett am 20. Januar 2016 beschlossen wurde. Auch wenn die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Verordnung noch aussteht, ist davon auszugehen, dass das Modernisierungspaket noch rechtzeitig vor dem Ablaufen der Umsetzungsfrist zum 18. April 2016 in Kraft treten kann. Die VergRModVO enthält in Artikel 1 die Vergabeverordnung (VgV). Darin sind auch umfassende Vorgaben zur Nutzung elektronischer Mittel und Instrumente im Bereich der europaweiten Ausschreibungen getroffen. Die daraus resultierende verpflichtende Nutzung der E-Vergabe wird sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei Unternehmen mit einer wesentlichen Umstellung bei Kommunikation und Prozessen einhergehen. Doch was bedeutet dies nun für die öffentlichen Auftraggeber ab diesem Jahr im Detail? Für Ausschreibungen im Unterschwellenbereich, die nach nationalem Vergaberecht durchgeführt werden können, wird mit der Vergabereform keine Pflicht zur E-Vergabe herbeigeführt. AUS RECHTLICHER SICHT Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei der E-Vergabe um einen digitalen, medienbruchfreien Vergabeprozess im engeren Sinne von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung. Verwaltungsinterne Arbeitsabläufe sind nicht betroffen. Das heißt, es bleibt dem öffentlichen Auftraggeber auch künftig überlassen, INTERN Nr. 1 | 2016 wie er seine internen Arbeitsabläufe gestaltet. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, ob und inwieweit für interne Prozesse weiterhin an der Papierform festgehalten wird, sowie die Form der Aufbewahrung von elektronischen Daten aus dem Vergabeverfahren. Ob dies – mittel und langfristig – sinnvoll ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. Von der E-Vergabe umfasst ist auch die Datenbank E-Certis und die elektronische Version der sogenannten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Letztere wurde von der EU-Kommission am 5. Januar 2016 beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Standardformular, das die Eignungsprüfung einheitlich vorstrukturieren und vereinfachen soll. Die EEE dient als vorläufiger Nachweis der Eignung, die auch Bescheinigungen von Behörden oder Dritten ersetzt. Nur das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis der Eignung einreichen. Die EEE kann vom Bieter freiwillig genutzt werden. Reicht ein Unternehmen die EEE ein, muss die Vergabestelle diese, auch wenn sie eigene Formulare besitzt, akzeptieren. Sie kann aber keine EEE einfordern. Bei E-Certis handelt es sich um ein elektronisches Informationssystem für Bescheinigungen und sonstige Nachweise, die bei Ausschreibungsverfahren häufig verlangt werden. Die Informationen stammen von nationalen Behörden und werden regelmäßig aktualisiert. Flankiert wird die E-Vergabe durch weitere elektronische Instrumente, deren Nutzung den öffentlichen Auftraggebern ab dem 18. April 2016 aber freigestellt sind. Dazu gehören das elektronische dynamische Beschaffungssystem (Artikel 34), die elektronische Auktionen (Artikel 35) und die elektronischen Kataloge (Artikel 36). UMSETZUNGSFRISTEN Die EU-Vergaberichtlinien lassen den Mitgliedstaaten bei der E-Vergabe in zeitlicher Hinsicht einen Gestaltungsspielraum, den die Bundesregierung in der VergRModVO ausgeschöpft hat. Konkret bedeutet dies, dass einige Aspekte der E-Vergabe noch 2016 und andere Teile zeitlich gestaffelt bis zum 18. April 2018 allen Beteiligten des Vergabeverfahrens verbindlich vorgegeben werden. Ab dem 18. April 2016 sind alle öffentlichen Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, ihre Bekanntmachungen zwingend elektronisch vorzunehmen. Entweder direkt auf den Internetseiten des Tenders Electronic Daily (TED) – der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ für das europäische öffentliche Auftragswesen. Oder aber über Vergabeplattformen (wie die Hessische Ausschreibungsdatenbank), die als autorisierte Einrichtungen Bekanntmachungen elektronisch an den TED weiterleiten dürfen. weiter... 29 AUS DER BRANCHE Zudem muss ab diesem Zeitpunkt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine elektronische Adresse in der Bekanntmachung angegeben werden, unter der die Vergabe- beziehungsweise Auftragsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Der Zugang zu den Unterlagen darf damit nicht von einer vorherigen Registrierung abhängig gemacht werden. Künftig stehen die Bieter nun selbst in der Pflicht, sich laufend über Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren, zum Beispiel durch regelmäßigen Besuch der Internetadresse. Andererseits ist nun die Vergabestelle aber berechtigt, für sämtliche sonstigen Aktivitäten im Rahmen eines Vergabeverfahrens (wie etwa Fragen zur Ausschreibung, Einreichen eines Teilnahmeantrages oder die Angebotsabgabe) von jedem Unternehmen eine aktive elektronische Adresse sowie eine eindeutige Unternehmensbezeichnung zu verlangen. Von Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann anstelle einer E-MailAdresse auch eine DE-Mail-Adresse verlangt werden. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Die EEE tritt (eigentlich) ebenfalls zum 18. April 2016 in Kraft. Für die vollelektronische EEE werden zurzeit aber noch die technischen Voraussetzungen von der EU-Kommission geschaffen, ohne dass sich aktuell abzeichnet, wann die dafür erforderlichen Arbeiten abgeschlossen sind. Da die elektronische Umsetzung der EEE zum 18.April 2018 aufgeschoben werden kann, bedeutet dies, dass bis dahin noch eine papierbasierte Version der EEE verwendet werden kann. Die Vorgaben zur verpflichtenden elektronischen Kommunikation und zum Informationsaustausch mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, wird für Verwaltungen erst zum 18.10.2018 verpflichtend, sofern es sich nicht um Vergabeverfahren einer Zentralen Beschaffungsstelle handelt. Für diese tritt die Verpflichtung bereits zum 18.04.2017 ein. Die kommunalen IT-Dienstleister sollten dringend für sich prüfen, ob sie zentrale Beschaffungsstellen sind. AUTOR: OLAF ORTH, EKOM21 Vitako hat eine Stellungnahme zum Vergaberechtsmodernisierungsverordnung eingereicht. Lesen Sie mehr darüber in unserer Pressemitteilung... Link Handelspartnervertrag geschlossen Leistungsgegenstand des Vertrages sind die Nutzungsrechte des Lizenzgebers Microsoft auf der Basis von Microsoft Volumenlizenzverträgen, Microsoft Software Assurance, Beratungsleistungen zum Lizenzmanagement, Lizenzmanagement Vertrag besiegelt: (v.l.) Heiko Liebenehm, erster Beigeordneter des Städ- pro Arbeitsplatz te- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Thomas Garbe, Regionalma- und Installationsnager Ost der COMPAREX AG, Michael Wandersleb, Geschäftsführer medien. KID und Vorstandsvorsitzender der Kommunale IT-UNION eG (KITU), Der StädteHeinz-Lothar Theel, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreisund Gemeindebund tages Sachsen- Anhalt Sachsen-Anhalt Durch die Unterschriften des Re- (SGSA) und der Landkreistag Sachgionalmanagers Ost der COM- sen-Anhalt (LKT) haben in ZusammenPAREX AG, Thomas Garbe und des arbeit mit der Kommunalen IT-UNION Geschäftsführers der KID Magdeburg eG (KITU) vereinbart, die HandelspartGmbH (KID), Dr. Michael Wandersleb, nerausschreibung für alle Kommunen in wurde der Handelspartnervertrag für Sachsen-Anhalt durchzuführen. Die KID die Beschaffung von Software im Rah- als IT-Dienstleister der KITU hat diese men der Microsoft Konditionenverträ- Ausschreibung im EU-weiten Vergabege der Bundesrepublik Deutschland verfahren durchgeführt. Den Zuschlag geschlossen. hat das weltweit agierende IT-Dienst- › INTERN Nr. 1 | 2016 leistungsunternehmen COMPAREX erhalten. Zur Nutzung des Handelspartnervertrags berechtigt sind: ►► die KID Magdeburg GmbH als Vergabestelle, zugleich Auftraggeber und künftiger Vertragspartner, ►► die Kunden der KID, insbesondere die Mitglieder der KITU, zugleich Auftraggeber und künftige Vertragspartner, ►► die Verbandsmitglieder des SGSA und LKT Sachsen-Anhalt, zugleich Auftraggeber und künftige Vertragspartner nach deren Beitritt. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Mai 2019. AUTORIN: ANDREA PAPE, KID 30 BERICHT AUS DER EU Cyber-Bedrohungen 2015 › Der am 27. Januar 2016 vorgestellte ENISA-Bericht „Bedrohungslandschaft 2015“ stellt einen konsolidierten Überblick über die 15 wichtigsten Cyber-Bedrohungen zusammen mit detaillierten Bedrohungsbeurteilungen in den Trendbereichen Software Defined Networks und Big Data. Neben der Darstellung der wichtigsten Bedrohungen hat die ENISA mit ihrer Arbeit zur Bedrohungslandschaft weitere Materialien erstellt, die sich an verschiedene Interessensgruppen richten: ►► Eine Broschüre mit den sieben wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Bedrohungsanalyse 2015. Dieses Material richtet sich an die breite Öffentlichkeit, u.a. an politi- sche Entscheidungsträger, Endbenutzer, Studenten und Akteure im Bildungswesen. ►► Ein Poster mit einer Analyse der 15 wichtigsten Cyberbedrohungen. Dieses Material richtet sich an die breite Öffentlichkeit, u.a. Endbenutzer, Studenten und Akteure im Bildungswesen etc. ►► Bedrohungsanalysen für zwei Technologiebereiche, die zunehmend an Bedeutung gewinnen: Software Defined Networks und Big Data. Diese Berichte beschreiben – als thematische Bedrohungslandschaften – die Bedrohungsrisiken für Vermögenswerte und zeigen Good Practices für den Schutz vor Bedrohungen sowie die erkannten Sicherheitslücken auf. Neues Förderprogramm ISA² › ISA² nennt sich der Nachfolger des EU-Förderprogramm ISA (Interoperability Solutions for European Public Administrations), welches nach fünf Jahren Ende 2015 ausgelaufen ist. ISA² knüpft daran an und läuft vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Das neue Programm ist mit 131 Millionen Euro ausgestattet und hat das Ziel, die Entwicklung von interoperablen digitalen Lösungen zu unterstützen, die allen europäischen Verwaltungen zur Verfügung stehen. Durch den Einsatz von ISA²Lösungen soll mehr Standardisierung betrieben werden. Die IT-Lösungen sollen Interoperabilität über System- und Län- ►► Eine Bedrohungstaxonomie als Instrument zur Klassifizierung und Strukturierung von Informationssicherheit und Cyber-Bedrohungen. „Die Identifizierung von Bedrohungen und ihrer Dynamik im Cyberspace ist entscheidend beim Verständnis der Bedrohungen und Risiken für Vermögenswerte“, sagt ENISA-Direktor Udo Helmbrecht. „Es handelt sich um wichtiges Know-how, das es ermöglicht, Schutzanforderungen zu verstehen, wodurch das Bewusstsein für Bedrohungen steigt und eine bessere und zugleich effizientere Risikoeinschätzung möglich ist.“ Zum Bericht: Link (PDF) TERMINE dergrenzen hinweg ermöglichen, aber auch unter Verwaltungen, der Wirtschaft und den Bürgern. Gelder beantragen können öffentliche Verwaltungen auf EU-, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Aber auch (indirekt) Bürger und die Wirtschaft. Unter dem Titel „From ISA to ISA² — new challenges and opportunities“ findet am 3. März 2014 in Brüssel (Crowne Plaza Hotel, rue Gineste 3, 1210 Brussels) eine Informationsveranstaltung statt, die der Digitalkommissar Andrus Ansip eröffnen wird. Eine Registrierung ist bis zum 25. Februar 2016 möglich. 11. Februar 2016 … Digital Media Conference … Berlin Zur Registrierung: Link Weitere Informationen: Link www.itkalender.de 23. Februar 2016 … IT-Sicherheit in Kommunen … Hamm 25. Februar 2016 ... Europ. Verwaltungskongress … Bremen 14.-18. März 2016 … CeBIT … Hannover IMPRESSUM Herausgegeben von WWW.VITAKO.DE VITAKO REDAKTION & KONTAKT: Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. V.i.S.d.P.: Dr. Marianne Wulff Markgrafenstraße 22 D - 10117 Berlin Dr. Helmut Merschmann INTERN Nr. 1 | 2016 TELEFON: +49 30 20 63 156 - 14 E-MAIL: [email protected] BILDNACHWEIS: iStockphoto 1,30 │ Wikimedia 2,3,10,14 │ T. Siegfried 3 │ D. Richter, C. Vogler 4,5,6 │St. Krebs 7 │ M. Funk 8,9 │ GKD 16 │ A. Jaschinski 17 │ ivl 18 │ Dataport 19 │ regio iT 22 │ ekom 20,23 │GovConnect 24 │ Citkomm 26 │ LVR 28 │ krz 29 │ KID 31 31
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