neu! Nürnberg: 24. Februar 2016

ANMELDUNG (auch per Email möglich)
REFERENT
Bernd Eckhardt
Bernd Eckhardt, seit 1996
in der Arbeitslosenberatung
tätig, zuvor Studium der
Pädagogik, Soziologie, Psychologie und Geschichte an
der Universität Bamberg,
wissenschaftliche Mitarbeit
beim Institut für Sozialforschung Marburg.
Ludwig-Feuerbach-Straße 75
90489 Nürnberg
0911 / 2787032 (Anrufbeantworter)
Fax: 03212-1220335
Email: [email protected]
Hiermit melde ich mich verbindlich zu der Fortbildung
„Rechenstunde“ am 24. Februar 2016 in Nürnberg an.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir
bekannt.
(Siehe unter www.sozialpaedagogische-beratung.de).
Die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 19%
Umsatzsteuer) überweise ich im Voraus an:
Bernd Eckhardt, Targobank
BIC: CMCIDEDD
IBAN: DE17 3002 0900 2003 6320 60
Name:.....................................................................
Auf meiner neuen Internetseite finden Sie neben der
Online-Zeitschrift sozialrecht justament viele Materialien für die Sozialberatung
Die Materialien auf meiner Internetseite werden
regelmäßig aktualisiert.
Straße:....................................................................
Ab voraussichtlich September 2015: Neuerscheinung
meiner ausführlichen Darstellung der Anrechnung
von Einkommen nach der sogenannten Zuflusstheorie
im SGB II (mit wesentlichen Erweiterungen)
Tel/Fax:...................................................................
KOSTEN UND LEISTUNGEN
Email:......................................................................
Teilnahmebeitrag : 100,- Euro (inkl. Umsatzst.)
Leistungen:
Ort und Datum
−
−
−
Unterschrift
Wer, was, wie viel?
Die rechtlichen Fortbildungen sind praxisorientiert
und beziehen immer die aktuelle Rechtsprechung ein.
Sie werden inhaltlich stets weiterentwickelt.
Vorname:................................................................
PLZ, Ort:.................................................................
„Rechenstunde“
Seit Einführung des SGB II
kontinuierliche
Durchführung von Sozialrechtsfortbildungen (u.a. Diakonisches
Werk Bayern, Profamilia Hessen; GEBEWO Berlin,
Caritasverband Erzdiözese Bamberg, Stadt Nürnberg)
Neu: www.sozialrecht-justament.de
Einrichtung:…………………………………………………………
SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNG SGB II
Teilnahme
ausführliche spiralgebundene Seminarunterlagen
Warm- und Kaltgetränke, Snacks im
Tagungsraum
SGB II-Anspruch:
Wohngeld:
Kinderzuschlag:
?
?
?
Mittwoch, 24. Februar 2016
9.00 – 16.00 Uhr
Neu: Seminarraum
„Ludwig-Feuerbach“
Ludwig-Feuerbach-Straße 69
90489 Nürnberg
BERND ECKHARDT
FORTBILDUNGEN
FÜR DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE PRAXIS
www.sozialpaedagogische-beratung.de
www.sozialrecht-justament.de
Berechnung des SGB II-Leistungsanspruchs:
-
einfache Bedarfsberechnung ohne Einkommen
-
Leistungsanspruch bei „AufstockerInnen“
-
Leistungsanspruch in gemischten Bedarfsgemeinschaften (mit SGB XII-Berechtigten, BAföGBerechtigten, RentnerInnen)
-
Berechnung des Wohngeldes mit dem
Wohngeldrechner des Bauministeriums Nordrhein-Westfalen (Anleitung dafür, wie er in Bayern verwendet werden kann)
-
Berechnung des Kinderzuschlags
Alle wichtigen Rechengrößen im Überblick
Alle Rechengrößen im Überblick
Das Seminar „Rechenstunde“ geht einen anderen
Weg. Systematisch werden die Grundzüge der SGB IILeistungsberechnung, die Berechnung des Kinderzuschlags und Wohngeldes anschaulich dargestellt. Mit
kleinen gemeinsamen Übungen werden Leistungsberechnungen nachvollziehbar. Übersichtliche Hilfstabellen für die benötigten Rechengrößen werden zur Verfügung gestellt, so dass im Anschluss an das Seminar
auch komplexere Aufgaben lösbar werden.
Im Seminar erhalten alle TeilnehmerInnen eine
Sammlung der wichtigsten Formeln und sozialrechtlichen Konstanten zum Nachschlagen.
Anmeldung auch formlos per E-Mail möglich !!!
[email protected]
(Bitte immer mit Namen und vollständiger Rechnungsadresse, Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail)
BERND ECKHARDT
Ludwig-Feuerbach-Str. 75, 90489 Nürnberg
0911 – 2787032 (AB)
[email protected]
www.sozialpaedagogische-beratung.de
neu: www.sozialrecht-justament.de
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90489 Nürnberg
Seminarinhalt
Ludwig-Feuerbach-Straße 75
Keineswegs! Es gibt ganz viele Rechengrößen und
kleine Formeln, die gekannt werden müssen. Hier die
Übersicht zu behalten ist, nicht leicht, und manche
erhoffen sich Hilfe durch Online-Rechner im Internet.
Davor sei gewarnt: Leider gibt es keinen einzigen fehlerfrei funktionierenden Rechner für das Arbeitslosengeld II oder den Kinderzuschlag! Gegen die Verwendung dieser Rechner spricht vieles: Die Ergebnisse sind
oftmals einfach falsch. Betroffene und BeraterInnen
können den Rechenweg kaum nachvollziehen. Neben
intransparenten Bescheiden stehen dann Rechenergebnisse, die genauso wenig nachvollziehbar sind. Was
dann stimmt, kann nur geraten werden.
Kinderzuschlag und Wohngeld werden im Jahr 2016
eine größere Rolle als bisher in der Sozialberatung
spielen. Das Wohngeld steigt ab Januar 2016, der
Kinderzuschlag ab Juli 2016. Es ist nicht zu erwarten,
dass Betroffene behördlicherseits hier optimal beraten werden.
Bernd Eckhardt
Selber rechnen empfiehlt sich
Kinderzuschlag und Wohngeld – ab 2016 von größerer Bedeutung
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Keine Sozialberatung kommt ohne Taschenrechner
aus. Kaum erklingt im Raum die harmlose Frage Ratsuchender „Stimmt das?“, wird zum Taschenrechner
gegriffen. Mathematisch ist das Ganze meist unkompliziert. In der Regel reicht die Beherrschung der
Grundrechenarten. Bei der etwas komplizierteren
Wohngeldberechnung gibt es unterstützende Tabellen
und – noch besser – tatsächlich einen funktionierenden Rechner im Internet. Also, alles ganz einfach…
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„Rechenstunde“ – wer, was, wie viel?
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