ANMELDUNG (auch per Email möglich) REFERENT Bernd Eckhardt Bernd Eckhardt, seit 1996 in der Arbeitslosenberatung tätig, zuvor Studium der Pädagogik, Soziologie, Psychologie und Geschichte an der Universität Bamberg, wissenschaftliche Mitarbeit beim Institut für Sozialforschung Marburg. Ludwig-Feuerbach-Straße 75 90489 Nürnberg 0911 / 2787032 (Anrufbeantworter) Fax: 03212-1220335 Email: [email protected] Hiermit melde ich mich verbindlich zu der Fortbildung „Rechenstunde“ am 24. Februar 2016 in Nürnberg an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt. (Siehe unter www.sozialpaedagogische-beratung.de). Die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 19% Umsatzsteuer) überweise ich im Voraus an: Bernd Eckhardt, Targobank BIC: CMCIDEDD IBAN: DE17 3002 0900 2003 6320 60 Name:..................................................................... Auf meiner neuen Internetseite finden Sie neben der Online-Zeitschrift sozialrecht justament viele Materialien für die Sozialberatung Die Materialien auf meiner Internetseite werden regelmäßig aktualisiert. Straße:.................................................................... Ab voraussichtlich September 2015: Neuerscheinung meiner ausführlichen Darstellung der Anrechnung von Einkommen nach der sogenannten Zuflusstheorie im SGB II (mit wesentlichen Erweiterungen) Tel/Fax:................................................................... KOSTEN UND LEISTUNGEN Email:...................................................................... Teilnahmebeitrag : 100,- Euro (inkl. Umsatzst.) Leistungen: Ort und Datum − − − Unterschrift Wer, was, wie viel? Die rechtlichen Fortbildungen sind praxisorientiert und beziehen immer die aktuelle Rechtsprechung ein. Sie werden inhaltlich stets weiterentwickelt. Vorname:................................................................ PLZ, Ort:................................................................. „Rechenstunde“ Seit Einführung des SGB II kontinuierliche Durchführung von Sozialrechtsfortbildungen (u.a. Diakonisches Werk Bayern, Profamilia Hessen; GEBEWO Berlin, Caritasverband Erzdiözese Bamberg, Stadt Nürnberg) Neu: www.sozialrecht-justament.de Einrichtung:………………………………………………………… SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNG SGB II Teilnahme ausführliche spiralgebundene Seminarunterlagen Warm- und Kaltgetränke, Snacks im Tagungsraum SGB II-Anspruch: Wohngeld: Kinderzuschlag: ? ? ? Mittwoch, 24. Februar 2016 9.00 – 16.00 Uhr Neu: Seminarraum „Ludwig-Feuerbach“ Ludwig-Feuerbach-Straße 69 90489 Nürnberg BERND ECKHARDT FORTBILDUNGEN FÜR DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE PRAXIS www.sozialpaedagogische-beratung.de www.sozialrecht-justament.de Berechnung des SGB II-Leistungsanspruchs: - einfache Bedarfsberechnung ohne Einkommen - Leistungsanspruch bei „AufstockerInnen“ - Leistungsanspruch in gemischten Bedarfsgemeinschaften (mit SGB XII-Berechtigten, BAföGBerechtigten, RentnerInnen) - Berechnung des Wohngeldes mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums Nordrhein-Westfalen (Anleitung dafür, wie er in Bayern verwendet werden kann) - Berechnung des Kinderzuschlags Alle wichtigen Rechengrößen im Überblick Alle Rechengrößen im Überblick Das Seminar „Rechenstunde“ geht einen anderen Weg. Systematisch werden die Grundzüge der SGB IILeistungsberechnung, die Berechnung des Kinderzuschlags und Wohngeldes anschaulich dargestellt. Mit kleinen gemeinsamen Übungen werden Leistungsberechnungen nachvollziehbar. Übersichtliche Hilfstabellen für die benötigten Rechengrößen werden zur Verfügung gestellt, so dass im Anschluss an das Seminar auch komplexere Aufgaben lösbar werden. Im Seminar erhalten alle TeilnehmerInnen eine Sammlung der wichtigsten Formeln und sozialrechtlichen Konstanten zum Nachschlagen. Anmeldung auch formlos per E-Mail möglich !!! [email protected] (Bitte immer mit Namen und vollständiger Rechnungsadresse, Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail) BERND ECKHARDT Ludwig-Feuerbach-Str. 75, 90489 Nürnberg 0911 – 2787032 (AB) [email protected] www.sozialpaedagogische-beratung.de neu: www.sozialrecht-justament.de ___________________ ___________________ 90489 Nürnberg Seminarinhalt Ludwig-Feuerbach-Straße 75 Keineswegs! Es gibt ganz viele Rechengrößen und kleine Formeln, die gekannt werden müssen. Hier die Übersicht zu behalten ist, nicht leicht, und manche erhoffen sich Hilfe durch Online-Rechner im Internet. Davor sei gewarnt: Leider gibt es keinen einzigen fehlerfrei funktionierenden Rechner für das Arbeitslosengeld II oder den Kinderzuschlag! Gegen die Verwendung dieser Rechner spricht vieles: Die Ergebnisse sind oftmals einfach falsch. Betroffene und BeraterInnen können den Rechenweg kaum nachvollziehen. Neben intransparenten Bescheiden stehen dann Rechenergebnisse, die genauso wenig nachvollziehbar sind. Was dann stimmt, kann nur geraten werden. Kinderzuschlag und Wohngeld werden im Jahr 2016 eine größere Rolle als bisher in der Sozialberatung spielen. Das Wohngeld steigt ab Januar 2016, der Kinderzuschlag ab Juli 2016. Es ist nicht zu erwarten, dass Betroffene behördlicherseits hier optimal beraten werden. Bernd Eckhardt Selber rechnen empfiehlt sich Kinderzuschlag und Wohngeld – ab 2016 von größerer Bedeutung ___________________ Keine Sozialberatung kommt ohne Taschenrechner aus. Kaum erklingt im Raum die harmlose Frage Ratsuchender „Stimmt das?“, wird zum Taschenrechner gegriffen. Mathematisch ist das Ganze meist unkompliziert. In der Regel reicht die Beherrschung der Grundrechenarten. Bei der etwas komplizierteren Wohngeldberechnung gibt es unterstützende Tabellen und – noch besser – tatsächlich einen funktionierenden Rechner im Internet. Also, alles ganz einfach… ------------------------------Abs: „Rechenstunde“ – wer, was, wie viel? INHALT ---------------------------------------------- INHALT
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