ANMELDUNG (auch per Email möglich) Bernd Eckhardt Bernd Eckhardt, seit 1996 in der Arbeitslosenberatung tätig, zuvor Studium der Pädagogik, Soziologie, Psychologie und Geschichte an der Universität Bamberg, wissenschaftliche Mitarbeit beim Institut für Sozialforschung Marburg. Ludwig-Feuerbach-Straße 75 90489 Nürnberg 0911 / 2787032 (Anrufbeantworter) Fax: 03212-1220335 Email: [email protected] Hiermit melde ich mich verbindlich zum Seminar „Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext“ am 23. November 2016 in Nürnberg an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt. Seit Einführung des SGB II kontinuierliche Durchführung von zahlreichen Fortbildungen im Sozialrecht. (Siehe unter www.sozialpaedagogische-beratung.de). Die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 19% Umsatzsteuer) überweise ich im Voraus an: Bernd Eckhardt, Targobank BIC: CMCIDEDD IBAN: DE17 3002 0900 2003 6320 60 Einrichtung:………………………………………………………… Name:..................................................................... Vorname:................................................................ SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNG REFERENT Die rechtlichen Fortbildungen sind praxisorientiert und beziehen immer die aktuelle Rechtsprechung ein. www.sozialrecht-justament.de Auf meiner Internetseite finden Sie neben der OnlineZeitschrift SOZIALRECHT JUSTAMENT viele Materialien für die Sozialberatung SGB II-Seminar „Rechtsvereinfachungsgesetz“ – die gesetzlichen Änderungen im Kontext … eine systematische Darstellung der Neuregelungen … Perspektiven und Gefahren der gesetzlichen Änderungen für Betroffene … Beratung kann helfen: die Möglichkeiten der Sozialberatung, Chancen im Rechtsvereinfachungsgesetz zu finden und Schädigungen zu begrenzen Die Materialien auf meiner Internetseite werden regelmäßig aktualisiert. Straße:.................................................................... Mittwoch 23. November 2016, PLZ, Ort:................................................................. 9.00 – 16.00 Uhr Tel/Fax:................................................................... KOSTEN UND LEISTUNGEN Email:...................................................................... Teilnahmebeitrag : 100,00 Euro (inkl. USt.) Leistungen: Ort und Datum − − − Unterschrift Teilnahme ausführliche spiralgebundene Seminarunterlagen Warm- und Kaltgetränke im Tagungsraum Seminarraum „Ludwig-Feuerbach“ Ludwig-Feuerbach-Straße 69 90489 Nürnberg auch am 5. Oktober 2016 BERND ECKHARDT FORTBILDUNGEN FÜR DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE PRAXIS www.sozialpaedagogische-beratung.de www.sozialrecht-justament.de [email protected] (Bitte immer mit Namen und vollständiger Rechnungsadresse, Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail) - Neue Darlehensregelung bei verbrauchter einmaliger Einnahme Änderungen bei Eingliederungsleistungen - Leichte Stärkung der Rechtsposition Leistungsberechtigter bei Eingliederungsvereinbarungen …und was Beratung leisten kann - Stärkere Gewichtung von Ausbildung als „nachhaltige“ Maßnahme Änderungen im Verfahrensrecht - Neuregelung der vorläufigen Leistungsbewilligung - Verschärfung des Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten - Begrenzung der Aufrechnung - … Die Änderungen werden an zahlreichen Fallbeispielen aus der Beratungspraxis dargestellt. BERND ECKHARDT Ludwig-Feuerbach-Str. 75, 90489 Nürnberg 0911 – 2787032 (AB) [email protected] www.sozialpaedagogische-beratung.de neu: www.sozialrecht-justament.de ___________________ Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen (nachgezahlte Sozialleistungen, BAföG, BAB, …) 90489 Nürnberg Anmeldung auch formlos per E-Mail möglich !!! - Ludwig-Feuerbach-Straße 75 Die Fortbildung „SGB II – das Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext“ gibt einen systematischen Überblick über die aktuellen Änderungen und ihrer Bedeutung für die Beratung. Manche gesetzliche Änderungen werden erst in der Rechtsanwendung der Jobcenter und der Rechtsprechung eine präzisere Ausformung erfahren. Aber wie so oft gilt auch hier: „Beratung kann helfen!“ Leistungsberechtigung bei Ausbildungen (Abschaffung des KdU-Zuschusses und die Erweiterung des leistungsberechtigten Personenkreises auf die meisten Auszubildende) Bernd Eckhardt Die Fortbildung hat den Anspruch die gesetzlichen Änderungen im Kontext der Sozialberatung darzustellen. Anhand typischer Fallkonstellationen werden die Änderungen anschaulich vor Augen geführt. Ein zentraler Ansatzpunkt der Fortbildung ist es, die gesetzlichen Änderungen nicht isoliert vorzustellen, sondern sie im Kontext des (weiter)-bestehenden SGB II und der mittlerweile umfangreichen Rechtsprechung zu betrachten. Erst dadurch wird die Tragweite einzelner Regelungen deutlich. Änderungen im Leistungsrecht - ___________________ Nach fast vier Jahren Vorbereitung tritt im August 2016 das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ zum SGB II in Kraft. Wer glaubt, dass sich die Sozialarbeit nun nicht mehr mit unsinniger Bürokratie rumschlagen muss, wird schnell eines Besseren belehrt. Das Gesetz besteht aus einem Sammelsurium unterschiedlicher Einzelregelungen, die fast durchweg nichts mit Rechtsvereinfachung zu tun haben. Dieses Sammelsurium vereinfacht zwar nicht die Rechtsanwendung, muss aber dennoch in der täglichen Beratung berücksichtigt werden. Seminarinhalte sind u.a.: ___________________ Ein systematischer Überblick zu den gesetzlichen Änderungen im SGB II ------------------------------Abs: SGB II - das Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext INHALT ---------------------------------------------- INHALT
© Copyright 2024 ExpyDoc