Frankfurt/M. - sozialrecht justament

ANMELDUNG (auch per Email möglich)
Bernd Eckhardt
Bernd Eckhardt, seit
1996 in der Arbeitslosenberatung tätig, zuvor Studium der Pädagogik, Soziologie, Psychologie und
Geschichte an der Universität Bamberg, wissenschaftliche Mitarbeit beim
Institut für Sozialforschung
Marburg.
Ludwig-Feuerbach-Straße 75
90489 Nürnberg
0911 / 2787032 (Anrufbeantworter)
Fax:
03212-1220335
Email: [email protected]
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Seminar
„Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext“ am
27. Sept. 2016 in Frankfurt/M. an. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind mir bekannt.
Seit Einführung des SGB II
kontinuierliche Durchführung von zahlreichen Fortbildungen im Sozialrecht.
(Siehe unter www.sozialpaedagogische-beratung.de).
Die Teilnahmegebühr in Höhe von 120,- € (inkl. 19%
Umsatzsteuer) überweise ich im Voraus an:
Bernd Eckhardt, Targobank
BIC: CMCIDEDD
IBAN: DE17 3002 0900 2003 6320 60
Einrichtung:…………………………………………………………
Name:.....................................................................
Vorname:................................................................
SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNG
REFERENT
Die rechtlichen Fortbildungen sind praxisorientiert und beziehen immer die
aktuelle Rechtsprechung ein.
www.sozialrecht-justament.de
Auf meiner Internetseite finden Sie neben der OnlineZeitschrift SOZIALRECHT JUSTAMENT viele Materialien für die Sozialberatung
Tel/Fax:...................................................................
Email:......................................................................
KOSTEN UND LEISTUNGEN
Teilnahmebeitrag : 120,- Euro (inkl. Umsatzst.)
Leistungen:
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Ort und Datum
Unterschrift
„Rechtsvereinfachungsgesetz“
– die gesetzlichen Änderungen im Kontext
… eine systematische Darstellung der
Neuregelungen
… Perspektiven und Gefahren der gesetzlichen
Änderungen für Betroffene
… Beratung kann helfen, die Möglichkeiten der
Sozialberatung, Chancen im
Rechtsvereinfachungsgesetz zu finden und negative
Folgen zu begrenzen
Die Materialien auf meiner Internetseite werden
regelmäßig aktualisiert.
Straße:....................................................................
PLZ, Ort:.................................................................
SGB II-Seminar
Teilnahme
spiralgebundene Seminarunterlagen
Warm- und Kaltgetränke im Tagungsraum,
incl. 3-Gänge-Menü in der Cafeteria
Dienstag, 27. September 2016
9.00 – 16.00 Uhr
Im Konferenzraum Dom
Caritasverband Frankfurt e. V.
Alte Mainzer Gasse 10
60311 Frankfurt
BERND ECKHARDT FORTBILDUNGEN
FÜR DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE PRAXIS
www.sozialpaedagogische-beratung.de
www.sozialrecht-justament.de
[email protected]
(Bitte immer mit Namen und vollständiger Rechnungsadresse, Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail)
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Neue Darlehensregelung bei verbrauchter
einmaliger Einnahme
Änderungen bei Eingliederungsleistungen
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Leichte Stärkung der Rechtsposition Leistungsberechtigter bei Eingliederungsvereinbarungen …und was Beratung leisten kann
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Stärkere Gewichtung von Ausbildung als
„nachhaltige“ Maßnahme
Änderungen im Verfahrensrecht
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Neuregelung der vorläufigen Leistungsbewilligung
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Verschärfung des Ersatzanspruchs bei sozialwidrigem Verhalten
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Begrenzung der Aufrechnung
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…
Die Änderungen werden an zahlreichen Fallbeispielen
aus der Beratungspraxis dargestellt.
BERND ECKHARDT
Ludwig-Feuerbach-Str. 75, 90489 Nürnberg
0911 – 2787032 (AB)
[email protected]
www.sozialpaedagogische-beratung.de
neu: www.sozialrecht-justament.de
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Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen (nachgezahlte Sozialleistungen, BAföG, BAB, …)
90489 Nürnberg
Anmeldung auch formlos per E-Mail möglich !!!
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Ludwig-Feuerbach-Straße 75
Die Fortbildung „SGB II – das Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext“ gibt einen systematischen Überblick über die aktuellen Änderungen und ihrer Bedeutung für die Beratung. Manche gesetzliche Änderungen werden erst in der Rechtsanwendung der Jobcenter und der Rechtsprechung eine präzisere Ausformung erfahren. Aber wie so oft gilt auch hier: „Beratung kann helfen!“
Leistungsberechtigung bei Ausbildungen (Abschaffung des KdU-Zuschusses und die Erweiterung des leistungsberechtigten Personenkreises auf die meisten Auszubildende)
Bernd Eckhardt
Die Fortbildung hat den Anspruch die gesetzlichen
Änderungen im Kontext der Sozialberatung darzustellen. Anhand typischer Fallkonstellationen werden die
Änderungen anschaulich vor Augen geführt. Ein zentraler Ansatzpunkt der Fortbildung ist es, die gesetzlichen Änderungen nicht isoliert vorzustellen, sondern
sie im Kontext des (weiter)-bestehenden SGB II und
der mittlerweile umfangreichen Rechtsprechung zu
betrachten. Erst dadurch wird die Tragweite einzelner
Regelungen deutlich.
Änderungen im Leistungsrecht
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Nach fast vier Jahren Vorbereitung tritt im August
2016 das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ zum SGB II in
Kraft. Wer glaubt, dass sich die Sozialarbeit nun nicht
mehr mit unsinniger Bürokratie rumschlagen muss,
wird schnell eines Besseren belehrt. Das Gesetz besteht aus einem Sammelsurium unterschiedlicher
Einzelregelungen, die fast durchweg nichts mit Rechtsvereinfachung zu tun haben. Dieses Sammelsurium
vereinfacht zwar nicht die Rechtsanwendung, muss
aber dennoch in der täglichen Beratung berücksichtigt
werden.
Seminarinhalte sind u.a.:
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Ein systematischer Überblick zu den gesetzlichen
Änderungen im SGB II
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SGB II - das Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext
INHALT
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INHALT