Wohngeldrecht ändert sich zum 01.01.2016 Ab 01.01.2016 ist ein neues Wohngeldgesetz mit erheblichen Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Die Einkommensgrenzen verschieben sich, so dass der Kreis der Wohngeldempfänger/-innen in etwas höhere Einkommensbereiche hinein erweitert wurde. Dadurch erhalten mehr Haushalte als bisher Wohngeld. Die Freibeträge für Schwerbehinderte, Alleinerziehende und ältere Kinder mit eigenen Einkünften wurden neu ausgerichtet. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von den folgenden Faktoren ab: - der Zahl der Haushaltsmitglieder - der Höhe des Gesamteinkommens - der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wer ab Januar 2016 erstmals oder wieder Wohngeld beziehen möchte, sollte den Antrag bis zum 31.01.16 stellen. Wer schon Wohngeld bezieht, braucht keinen Antrag auf das höhere Wohngeld zu stellen. Bereits bestehende Wohngeldbescheide wurden von Amts wegen zum 01.01.16 automatisch neu berechnet und erhöht. Die Wohngeldbehörde der Stadt Boizenburg/Elbe finden Sie im Stadthaus am Kirchplatz 1 in 19258 Boizenburg/Elbe. Zu folgenden Sprechzeiten: Mo-Fr Di 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr können Sie sich beraten lassen und einen Wohngeldantrag stellen.
© Copyright 2024 ExpyDoc