Fördermöglichkeiten Aufstiegsstipendium Durch das Aufstiegsstipendium der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) können Menschen mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung ohne akademischen Abschluss bei ihren Studienvorhaben finanziell unterstützt werden. Jedes Jahr werden 1.000 Stipendien vergeben. In diesem Zusammenhang können berufsbegleitend Studierende jährlich 2.400 Euro für Maßnahmekosten erhalten. Informieren Sie sich hier. Für eine detaillierte Beratung wenden Sie sich vor Ihrer Bewerbung unter der Nummer 0228 / 629310 an Herrn Winter (SBB). Weiterbildungsscheck Sachsen Die SAB (Sächsische AufbauBank) vergibt an Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben, den „Weiterbildungsscheck – individuell“ für Arbeitnehmer- und Beschäftigte sowie Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende und Berufsrückkehrende. Je nach Voraussetzung ist es möglich, bis zu 80 % der Studienkosten nach Abschluss des Masters rückerstattet zu bekommen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie den Antrag bei der SAB stellen, bevor Sie einen verbindlichen Studienvertrag mit uns eingehen. Detaillierte Informationen zum Weiterbildungsscheck, den Bewerbungsvoraussetzungen und der Antragsstellung finden Sie hier. Zusätzlich können Sie auch das Beratungstelefon der SAB mit der Nummer 0351 / 49104930 nutzen. Oder Sie lassen sich direkt Vorort persönlich in einem der SAB-Kundencenter umfassend beraten; z. B. in Dresden, Chemnitz oder Leipzig. Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr berät und unterstützt Soldaten bei der Berufswahl, erforderlichen Qualifizierungen und der finanziellen Absicherung nach Dienstzeitende. Es besteht die Möglichkeit, dass der MSc in Kommunikations- und Betriebspsychologie durch den BFD gefördert wird. In welcher Art und Weise und Umfang dies geschieht, müssen Sie jeweils mit Ihrem persönlichen BFD-Berater absprechen, da dies individuell von Fall zu Fall entschieden wird. Im Internet finden Sie die BFD-Homepage hier. Steuervorteile Es besteht die Möglichkeit das Fernstudium von der Steuer abzusetzen. In diesem Zusammenhang ist die steuerliche Absetzbarkeit individuell zu prüfen. Bedenken Sie dabei, dass Faktoren wie z. B. Einkommenshöhe, Erst- oder Zweitstudium und Studienzweck zum Tragen kommen. Sprechen Sie am besten mit dem Berater Ihres Vertrauens (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein). BewerberInnen aus Österreich Sofern sich Ihr Hauptwohnsitz in Österreich befindet, bitten wir Sie sich über die Website unseres Kooperationspartners (FH Wien der WKW) über die entsprechenden Fördermöglichkeiten hier zu informieren.
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