Fördermöglichkeiten • Aufstiegsstipendium Durch das

Fördermöglichkeiten

Aufstiegsstipendium
Durch das Aufstiegsstipendium der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche
Bildung) können Menschen mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung ohne akademischen Abschluss bei ihren Studienvorhaben finanziell unterstützt werden. Jedes Jahr werden 1.000 Stipendien vergeben. In diesem Zusammenhang können
berufsbegleitend Studierende jährlich 2.400 Euro für Maßnahmekosten erhalten.
Informieren Sie sich hier. Für eine detaillierte Beratung wenden Sie sich vor Ihrer
Bewerbung unter der Nummer 0228 / 629310 an Herrn Winter (SBB).

Weiterbildungsscheck Sachsen
Die SAB (Sächsische AufbauBank) vergibt an Personen, die ihren Hauptwohnsitz
im Freistaat Sachsen haben, den „Weiterbildungsscheck – individuell“ für Arbeitnehmer- und Beschäftigte sowie Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende
und Berufsrückkehrende. Je nach Voraussetzung ist es möglich, bis zu 80 % der
Studienkosten nach Abschluss des Masters rückerstattet zu bekommen. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie den Antrag bei der SAB stellen, bevor Sie
einen verbindlichen Studienvertrag mit uns eingehen. Detaillierte Informationen
zum Weiterbildungsscheck, den Bewerbungsvoraussetzungen und der Antragsstellung finden Sie hier. Zusätzlich können Sie auch das Beratungstelefon der SAB
mit der Nummer 0351 / 49104930 nutzen. Oder Sie lassen sich direkt Vorort persönlich in einem der SAB-Kundencenter umfassend beraten; z. B. in Dresden,
Chemnitz oder Leipzig.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr berät und unterstützt Soldaten
bei der Berufswahl, erforderlichen Qualifizierungen und der finanziellen Absicherung nach Dienstzeitende. Es besteht die Möglichkeit, dass der MSc in Kommunikations- und Betriebspsychologie durch den BFD gefördert wird. In welcher Art und
Weise und Umfang dies geschieht, müssen Sie jeweils mit Ihrem persönlichen
BFD-Berater absprechen, da dies individuell von Fall zu Fall entschieden wird. Im
Internet finden Sie die BFD-Homepage hier.

Steuervorteile
Es besteht die Möglichkeit das Fernstudium von der Steuer abzusetzen. In diesem
Zusammenhang ist die steuerliche Absetzbarkeit individuell zu prüfen. Bedenken
Sie dabei, dass Faktoren wie z. B. Einkommenshöhe, Erst- oder Zweitstudium und
Studienzweck zum Tragen kommen. Sprechen Sie am besten mit dem Berater
Ihres Vertrauens (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).

BewerberInnen aus Österreich
Sofern sich Ihr Hauptwohnsitz in Österreich befindet, bitten wir Sie sich über die
Website unseres Kooperationspartners (FH Wien der WKW) über die entsprechenden Fördermöglichkeiten hier zu informieren.