DIGIT@L Newsletter der Gewerkschaft der Polizei Maybachstraße 2, 71735 Eberdingen www.gdp-bw.de [email protected] 16.04.2015 Ausgabe 15 2015 In dieser Ausgabe Übernahme des Tarifergebnisses Weiterentwicklung und Modernisierung des Öffentlichen Dienstes Schadensersatz/Schmerzensgeld Merkblatt Koalitionsbaustelle noch 332 Tage in Betrieb Landesregierung prüft Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten Herausgeber GdP-Landesbezirk BW e.V. Maybachstraße 2 71735 Eberdingen Telefon (07042) 879-0 E-Mail [email protected] Internet www.gdp-bw.de Bilder fotolia, GdP; Das Land hat die Mehrkosten einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für BeamtInnen, VersorgungsempfängerInnen und sonstige Zuschussempfangende berechnet. Sie betragen in den Jahren 2015 und 2016 860,9 Millionen Euro. Inklusive der Mehrkosten im Bereich der Tarifbeschäftigten kämen Mehrkosten von 1,056 Milliarden Euro in den beiden Jahren zusammen. Die Landesregierung will noch in dieser Woche über die Übernahme des Ergebnisses der Lohnverhandlungen mit den Tarifbeschäftigten auf die Landesbeamten beraten. Der DGB hat dieses Vorhaben begrüßt. Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) hat sich - zumindest in der aktuellen Besoldungsrunde - noch nicht zu seinen Absichten über die BeamtInnenbesoldung geäußert. Nun sagte er : „Wir können natürlich nur im Rahmen unserer Möglichkeiten handeln.“ DIGIT@L Für den Tarifabschluss und die Besoldung 2013/14 hatte das Land damals Vorsorge von einem Betrag über 900 Millionen Euro getroffen. Durch die zeitliche Verschiebung 2013/14 konnte das Land rund 80 Millionen weniger ausgeben. Im aktuellen mittelfristigen Finanzplan hat das Land bereits ein Gehaltsplus über 1,8% eingeplant. Es bleibt abzuwarten, wie das Land sich nun entscheidet. Übernahme des Tarifergebnisses 2015 auf Beamtinnen/Beamte und Pensionäre in anderen Ländern • Bayern, Hamburg und sogar Rheinland-Pfalz und Sachsen kündigten die eins-zu-eins Übertragung der Tarifergebnisse an. • Sachsen-Anhalt will um drei Monate verschieben. • Da das Land Niedersachsen die Erhöhung der Besoldung für 2015/16 bereits letztes Jahr festgelegt hat (ab 1.6. 2015 2,5 %, ab 1.6. 2016 2,0 %), wird der DGB in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium insbesondere auf die zeitliche Verschiebung abstellen. • Der DGB Sachsen begrüßte zwar die Ankündigung der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung. Allerdings hat die Landesregierung dies nur mit dem Beamtenbund Sachsen gesprochen und das Gesprächsangebot des DGB-Landesvorsitzenden Markus Schlimbach nicht beantwortet. Im letzten Anhang findet ihr die Reaktion des DGB Sachsen darauf. Baden-Württemberg hatte bereits 2013 angekündigt, auch 2015/16 die Staffelung der Jahre 2013/14 beizubehalten. Das bedeutet für die Beamtinnen, Beamte und Pensionäre sechs, neun und zwölf Monate auf das Einkommensplus zu warten! So spart das Land Baden-Württemberg bereits 560 Millionen Euro. Selbst das Finanzministerium legte beim Gesetzentwurf BVAnpG 2013/14 Zahlen vor, die besagen, dass das Land durch die zeitliche Verzögerung in den Jahren 2013/14 insgesamt 180 Millionen Euro weniger ausgeben musste, als ursprünglich im Doppelhaushalt und der Mittelfristigen Finanzplanung als Vorsorge vorgesehen worden war. Das Geld ist da. Laut Statistischem Bundesamt über die Situation der öffentlichen Haushalte, haben die öffentlichen Haushalte zusammen im Jahr 2014 einen Überschuss von rund 6,4 Milliarden Euro erzielt. Obgleich es im Januar, Februar und im März „in den Kassen der Finanzverwaltung im Land jeweils leiser geklingelt“ hat, rechnet Finanzminister Nils Schmid (SPD) auch weiterhin mit guten Einnahmen. Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts Das öffentliche Dienstrecht soll entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag weiterentwickelt und modernisiert werden. Hierzu wurde u.a. an die Gewerkschaften einen entsprechenden Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Landesbeamtengesetz mit Begründung übersandt. Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt darin, die freiwillige Weiterarbeit über die bisherige Altersgrenze hinaus bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu ermöglichen, wenn die weitere Hinausschiebung der Pensionierung im dienstlichen Interesse liegt. Es stellt sich schon die Frage, warum zu einer Weiterentwicklung und Modernisierung des öffentlichen Dienstrechtes schwerpunktmäßig eine Freiwillige Weiterarbeit bis 70 geDigital/15 2015 Seite 2 vom 16.04.2015 DIGIT@L hört. Wir hätten da ganz andere Schwerpunkte, die da wären: - - - - Anhebung der Anwärter bzw. Eingangsgehälter Nachhaltige Laufbahnperspektiven Verringerung der Wochenarbeitszeit Anhebung von DUZ/LOD auf Industrieniveau Nun soll eine Änderung an dem Entwurf vorgesehen werden, wonach künftig die freiwillige Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand generell und ohne eine Differenzierung nach dem Alter nur unter der Voraussetzung bewilligt werden kann, dass die Hinausschiebung im dienstlichen Interesse liegt. Hierdurch sollen gute Aufstiegs- und Entwicklungschancen auch für jüngeren Kolleginnen und Kollegen gewährleistet und für eine ausgewogene Altersstruktur im öffentlichen Dienst gerade auch in Führungspositionen gesorgt werden. Dies zeigt deutlich, dass man erkennt, dass dies gar kein Pferd ist auf dem man sitzt, sondern ein alter Ochse mit dem man gar nichts für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erreichen kann. Es stellt sich wiederum die Frage, wenn man dies schon erkennt, warum man dann nicht absteigt? Immerhin soll aus Gründen des Vertrauensschutz und damit Beamtinnen und Beamte ihre Lebensplanung an die neuen Voraussetzungen für die freiwillige Weiterarbeit anpassen können, für Beamtinnen und Beamte der ruhestandnahen Jahrgänge es bei der bisherigen Regelung bleiben soll. Dauerärgernis: Gewalt gegen Polizeibeamte Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld Bereits in unserer Digit@l 07-2015 haben wir uns mit der Problematik befasst, dass im Ergebnis einer gemeinsamen Dienstbesprechung zwischen Polizeiführung und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg höchst seltsame Auffassungen der Beteiligten bekannt wurden, die wir als Gewerkschaft der Polizei so nicht stehen lassen können. Zuvor noch einmal um was es im Detail geht: Die Gesprächsteilnehmer kamen offensichtlich uneingeschränkt zu der Auffassung, dass es (Zitat): „...von einem Polizeibeamten zu erwarten ist , dass er anlässlich seiner Dienstverrichtung ihm gegenüber ausgesprochene Beleidigungen nicht auf die eigene Person, sondern vornehmlich auf seine hiervon zu trennende Amtsträgereigenschaft bezieht. Die Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs liegen demzufolge in einer Vielzahl der Fälle nicht vor.“ Digital/15 2015 Seite 3 vom 16.04.2015 DIGIT@L So ist es - und so bleibt es ! Die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der GdP sind nach wie vor zulässig und werden so lange weiterhin konsequent betrieben, bis das Land eine entsprechende und vor allem zufriedenstellende dienstliche Rechtsschutzregelung eingeführt hat. Gewalt gegen Polizeibeamte ist längst ein Dauerthema in Baden-Württemberg geworden. Und gerade darin lauert die Gefahr. Dauerthemen werden irgendwann als gegeben hingenommen und nur noch am Rande betrachtet. Landesvorsitzender Rüdiger Seidenspinner ließ in den letzten Jahren keine Gelegenheit aus, Innenminister Reinhold Gall darauf hinzuweisen, dass es in diesem Bereich nicht nur betroffener Gesichter und Lippenbekenntnissen bedarf, sondern dringender Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf beispielsweise in der längst überfälligen Reform der Verwaltungvorschrift über den dienstlichen Rechtsschutz. Nichts ist bisher passiert. Selbst im Koalitionsvertrag war Gewalt gegen Polizeibeamte gerade mal eine Überschrift wert. Darunter nicht einmal ansatzweise Lösungsansätze, stattdessen Textbausteine wie „kein Kavaliersdelikt“ oder „Wir zollen der Polizei Respekt und Anerkennung für ihre schwierige Arbeit...“ Nachdem nun auch bereits das eine oder andere Präsidium dazu übergeht, seinen Beschäftigten klar zu machen, dass Schadensersatzoder Schmerzensgeldforderungen aus dienstlichen Ereignissen heraus „genehmigungspflichtig“ oder gar „nicht zulässig“ sind, weisen wir an dieser Stelle alle GdP - Mitglieder noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass wir diese Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen nach wie vor Betreiben, ohne auch nur eine Dienststelle oder einen Staatsanwalt um Erlaubnis zu fragen. An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Beispielhaft ist es wieder einmal an der Zeit, ein Schreiben des damaligen Innenministers Heribert Rech aus dem Jahr 2007 (!!) an dieser Stelle zu zitieren: „...Gesetzliche Schadensersatzansprüche können von betroffenen Beamtinnen und Beamten individuell und ohne Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten verfolgt und mit dem Schädiger auch einvernehmlich geregelt werden....“ Auch die Rechtssprechung ist in dieser Frage eindeutig. So urteilte ein Richter in Pforzheim beispielsweise, dass Beschimpfungen gegen Polizeibeamten gerade nicht nur die Eigenschaft des Polizisten an sich betreffen, sondern die PERSON des Polizisten angegriffen wird. Der Richter führt aus, „dass nach § 1 Abs. 1 des Grundgesetzes der Staat verpflichtet ist, alle Menschen gegen Angriffe gegen die Menschenwürde zu schützen. Der Schutz der Menschenwürde ist absolut und erstreckt sich auf alle Lebensbereiche (BVerfG NJW 2004,2371) Der Kläger wurde nicht nur in seiner Eigenschaft als Polizist sondern als Person herabgewürdigt. Auch die Ehre von Polizeibeamten in dienstl. Einsätzen verdient Schutz und Anerkennung und wird grundgesetzlich geschützt.“ Digital/15 2015 Seite 4 vom 16.04.2015 DIGIT@L MERKBLATT zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen durch GdP-Mitglieder Du wurdest im Dienst beleidigt? Über die Rechtsabteilung der GdP kannst Du Deine zivilrechtlichen Ansprüche direkt geltend machen. Dazu haben wir im Mitgliederbereich unter der Rubrik Rechtsschutz entsprechende Formulare abgelegt, die dort jederzeit abrufbar sind. Mit dem Formular „Schaden Direkt“ kann die Rechtsabteilung der GdP direkt mit der Geltendmachung Deiner Forderung aus einer im Dienst erlittenen Beleidigung geltend machen. Das Formular ist selbsterklärend und in weniger als 2 Minuten mit allen erforderlichen Daten ausgefüllt. Du wurdest im Dienst verletzt? Das im Mitgliederbereich der GdP abgelegte Formular „GdP Schaden KV“ beinhaltet alle notwendigen Daten und Informationen, die der Anwalt Deiner Wahl braucht, um die Geltendmachung von Schmerzensgeld zu beauftragen. Inkasso-Rechtsschutz Titulierte Forderungen können über 30 Jahre verfolgt werden. Im Rahmen des Inkassorechtsschutzes übernimmt diese Eintreibung - und auf Wunsch auch Überwachung - ein Inkassounternehmen, mit dem die GdP seit Jahren sehr erfolgreich zusammen arbeitet. Das macht vor allem vor dem Hintergrund Sinn, als dass erwirkte Schadensersatztitel häufig nicht realisiert werden können, da das polizeiliche Gegenüber oft nicht zahlungsfähig ist. Dies geschieht bei voller Kostenübernahme des Mahnverfahrens durch die GdP und erspart Dir eine Menge Ärger und Kosten. Hierfür muss einfach der originale vollstreckbare Titel (Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbescheid…) mit der im Mitgliederbereich der GdP-Homepage hinterlegten Inkassovollmacht an die GdP-Rechtsabteilung gesandt werden. Datenschutz Dienstlich erlangte Daten des Schädigers unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Darunter fällt nicht das Aktenzeichen der Dienststelle oder der Staatsanwaltschaft. Eines dieser beiden Aktenzeichen ist für die GdP-Rechtsabteilung auch völlig ausreichend, um alle erforderlichen Schritte einzuleiten. Einfach das Aktenzeichen und eine kurze Sachverhaltsschilderung in das Schaden-Direkt - Formular eingeben. Die GdP kümmert sich um den Rest. MERKE: Die Dienststelle hat bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzoder Schmerzensgeldansprüche weder ein Recht noch die Pflicht der Mitwirkung. Im Zweifelsfall gibt die die Rechtsschutzhotline der GdP (07042) 8790 jederzeit Auskunft. Digital/15 2015 Seite 5 vom 16.04.2015 DIGIT@L Der Countdown läuft! Tage bis zur Fertigstellung der Koalitionsbaustelle Sie hat sich viel vorgenommen, die große Koalition in Baden-Württemberg, als sie am 9. Mai 2011 den Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht hat. Vieles wurde erreicht, vieles wurde in Angriff genommen und vieles scheint schlicht in Vergessenheit geraten zu sein. Was die Themen der Inneren Sicherheit anbelangt, wollen wir an dieser Stelle bis zur nächsten Landtagswahl in genau 332 Tagen näher beleuchten. Seite 21 des Koalitionsvertrages Wir wollen Arbeit, die gerecht entlohnt wird, die Teilhabe an den sozialen Sicherungssystemen ermöglicht, Anerkennung bietet, nicht krank macht, erworbene Qualifikationen nutzt und ausbaut, demokratische Teilhabe garantiert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet. Noch 332 Tage Zeit, dies auch bei der Polizei umzusetzen. Seite 55 des Koalitionsvertrages Baden-Württemberg wird dennoch die Pensionen der Beamtinnen und Beamten nachhaltig sichern. Deswegen streben wir eine Anhebung der Pensionsrückstellungen für neu Eingestellte an. Zur Finanzierung dieser Maßnahme werden wir im Dialog mit den Betroffenen eine gemeinsame Lösung entwickeln. Noch 332 Tage Zeit, auch mit der Polizei in einen Dialog zu treten. Seite 64 des Koalitionsvertrages Wir wollen das Leitbild einer bürgernahen Polizei in Baden-Württemberg weiterentwickeln. Sie ist der Garant der Inneren Sicherheit und braucht eine angemessene Ausstattung, Ausbildung und Besoldung, um in Zukunft ihre Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können. Na dann; Ärmel hochkrempeln und dran. Noch 332 Tage... Digital/15 2015 Seite 6 vom 16.04.2015 DIGIT@L Seite 64 des Koalitionsvertrages Wir werden die Leistungsfähigkeit der Polizei stärken und insbesondere ihre Personalstärke sichern. Wann?? Seite 64 des Koalitionsvertrages Zu einer effizienten Polizei gehören leistungsfähige Strukturen. Wir werden die Polizeistrukturen überprüfen mit dem Ziel, die Basisdienststellen zu stärken, Freiräume für operative Schwerpunkte zu gewinnen und insgesamt die Aufgabenwahrnehmung bei flachen Hierarchien noch erfolgreicher zu gestalten. An diesem ergebnisoffenen Prozess werden wir alle Betroffenen von Anfang an beteiligen. Wann kommt es zur versprochenen Stärkung der Basisdienststellen? Wann werden Freiräume für operative Schwerpunkte gewonnen und wann kommen die flachen Hierarchien? Die Reform ist auch 332 Tage vor der Landtagswahl nicht an der Basis angekommen. Noch 332 Tage ... Seite 64 des Koalitionsvertrages Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit Baden-Württemberg bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und bei der Bekämpfung der Korruption vorbildlich wird. Wann erreichen wir diesen vorbildlichen Status? Noch 332 Tage... Seite 64 des Koalitionsvertrages Personalabbau bei der Polizei stoppen Wir werden den Personalabbau im Polizeivollzug und im Nichtvollzug stoppen und Neueinstellungen vornehmen, wo unabdingbar personelle Lücken geschlossen werden müssen. Noch 332 Tage... Seite 64 des Koalitionsvertrages Die Polizeibeamtinnen und -beamten werden dadurch von polizeifremder Arbeit entlastet und können sich verstärkt auf ihre eigentlichen polizeilichen Aufgaben konzentrieren. Noch 332 Tage... Seite 64 des Koalitionsvertrages ...Denn wir wollen die Polizeipräsenz in der Fläche verbessern. Und wann wird diese Präsenz präsent? Noch 332 Tage... Digital/16 2015 Seite 7 vom 16.04.2015 DIGIT@L Seite 64 des Koalitionsvertrages Wir streben zudem an, ausreichende Planvermerke zur wechselseitigen Besetzung von Vollzugs- und Nichtvollzugsstellen zu schaffen. Seite 65 des Koalitionsvertrages Wir werden den Freiwilligen Polizeidienst mittelfristig auflösen. Als Sofortmaßnahme werden wir das Budget einfrieren und keine neuen Angehörigen für den Freiwilligen Polizeidienst einstellen. Die freiwerdenden Mittel werden wir für die Verbesserung der Personalausstattung der regulären Polizei in den Polizeirevieren verwenden. Auch diese Maßnahme trägt dazu bei, die sichtbare Präsenz der Polizei in der Fläche zu verbessern. Wann wird dieses Vorhaben umgesetzt? Noch 332 Tage... Seite 65 des Koalitionsvertrages Zweigeteilte Laufbahn einführen Der Polizeiberuf stellt sehr hohe Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit muss auch angemessen vergütet werden. Wir werden deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die bisherigen Angehörigen des mittleren Dienstes schrittweise in den gehobenen Dienst übergeleitet werden und damit Zug um Zug die zweigeteilte Laufbahn einführen. Dabei werden wir einen Einstellungskorridor für den mittleren Dienst einrichten, um Realschulabgängern auch künftig den Zugang zum Polizeiberuf offen zu halten. Noch 332 Tage... Seite 65 des Koalitionsvertrages Wir werden die Einführung eines eigenständigen Berufsbildes des Polizei-Fachangestellten auf den Weg bringen. Noch 332 Tage... Seite 65 des Koalitionsvertrages Die Aufstiegsmöglichkeiten für die Tarifbeschäftigten bei der Polizei sowie die Besoldungs- und Beförderungssituation bei den Verwaltungsbeamtinnen und -beamten bei der Polizei werden wir auf den Prüfstand stellen mit dem Ziel, die derzeitige unbefriedigende Situation zu verbessern. Wann kommen die Beschäftigten und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte runter von dem Prüfstand bzw. wann wird deren Situation endlich verbessert? Noch 332 Tage... Seite 65 des Koalitionsvertrages Gewalt gegen Polizei stoppen Wir wollen, dass jegliche Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geächtet wird. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist kein Kavaliersdelikt. Wir zollen der Polizei Respekt und Anerkennung für ihre schwierige Arbeit und wir müssen sie vor tätlichen Angriffen und vor Aggression schützen. Wir fordern und fördern eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung der polizeilichen Arbeit. Wann bekommen Polizeibeschäftigte Rechtsschutz von ihrem Dienstherrn, wenn sie beleidigt oder verletzt werden? Noch 332 Tage... Digital/16 2015 Seite 8 vom 16.04.2015
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