Inhalt 1. SPD-Fraktionsvorsitzender in Germersheim

Ausgabe 3/2015, 16. April 2015
Inhalt
SPD-Fraktionsvorsitzender in Germersheim
Aufruf zum Tag der Arbeit
Abteilung IV des ISIM baut um
GdP-Tipps zum Umgang mit der KDP:
Bei der Kostendämpfungspauschale (KDP) ist der
Zeitpunkt des Antrags entscheidend
5. Wir sind an deiner Seite
1. SPD-Fraktionsvorsitzender in
Germersheim
„Gerne“, so seine Aussage, hat Herr MdL Alexander Schweitzer die Kolleginnen
und Kollegen der Polizeiinspektion in Germersheim besucht und mit ihnen eine
Nacht Dienst verrichtet. Initiiert von der „Gewerkschaft der Polizei und nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der Beratung und Befassung in Sachen
Erschwerniszulage im Allgemeinen und DUZ im Besonderen, sollte der
Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag einen Eindruck erhalten, wie ein solcher
Nachtdienst abläuft und wie man sich am Ende fühlt.
Pünktlich um 21:00 h erschien Herr Schweitzer zum Nachtdienst von
Gründonnerstag auf Karfreitag. Im Gepäck - selbstgebackener Kuchen -, ein
idealer Einstand. Nach Begrüßung und Einführung in die Dienststelle durch
V.i.S.d.P.: Ernst Scharbach, Gewerkschaft der Polizei, LB Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle: Nikolaus-Kopernikus-Straße 15, 55129 Mainz, Tel.: 06131 96009-0
www.gdp-rp.de, [email protected]
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Direktions- und Inspektionsleiter ging es auf Streife. Gar nicht einfach für einen
Mann seiner Körpergröße, denn die Fonds unserer Streifenfahrzeuge sind nun mal
nicht für den dauernden Fahrgastbetrieb gedacht.
Die für Germersheim vergleichsweise moderate Einsatzlage in dieser Nacht ließ
Raum für jede Menge Sachthemen. Vorgangsbearbeitung und Zuständigkeiten,
Abstimmungsthematiken
mit
der
Staatsanwaltschaft,
PKS
und
Personalzumessungskriterien, aber auch Liegenschaften und die Zusammenarbeit
mit dem LBB waren neben Personalproblemen, Defiziten und Mängel in der
Sachausstattung (Beispiel Einsatzgürtel und Holster) Gegenstand der Gespräche.
Breiten Raum nahm der Austausch in Sachen Gesundheitsschutz und den
besonderen Erschwernissen des Polizeidienstes ein.
„Es war eine gute Nacht“, konstatierte der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe
Rheinpfalz Udo Fremgen. „Herr Schweitzer war an allem interessiert was unseren
Dienst und das umgebende Umfeld betrifft und ahnungslos schien er zu keinem
Zeitpunkt“.
2. Aufruf zum Tag der Arbeit
In der ganzen Republik rufen die
Gewerkschaften am 1. Mai jeden
Jahres zum „Tag der Arbeit“ auf.
Die GdP beteiligt sich regelmäßig
im ganzen Land an den Aktionen.
Zum ersten Mal wird Sabrina
Kunz die Mai-Rede in Haßloch
halten.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
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Nicht zuletzt die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, die Udo Fremgen
am Ende der Dienstschicht an Herrn Schweitzer symbolisch ausbezahlte. Der
„Königs-DUZ“ zum Feiertag wanderte natürlich sofort weiter in die Kaffeekasse.
Begleitet wurde er auch durch den neu gewählten Vorsitzenden der Kreisgruppe
Südpfalz, Sven Hummel, der beim KBD in Germersheim seinen Dienst verrichtet.
3. Abteilung IV des ISIM baut um
Die aktuellen Personalwechsel nutzte die Polizeiabteilung zu internen Umbauten:
Die Referate „Internationales“ und „Aus- und Fortbildung,
Datenschutz“ werden zusammengelegt zum Referat 346. Das
Referat 345 wird aufgesplittet. 345 heißt künftig: „Informationsund Kommunikationsstrategie, -sicherheit und –technik (IuK)
der Polizei; Koordinierende Stelle für den Digitalfunk der BOS
Rheinland-Pfalz; Gesamtkoordination EXTRAPOL“. Das neue
Referat 347 heißt nun „Führungs- und Einsatzmittel der Polizei“.
Ende der Ausbildung:
Während des BA-Studiums an der HdP ist man beihilfeberechtigt und von der
Kostendämpfungspauschale ausgenommen. Nach der Ausbildung geht man zur
Bereitschaftspolizei und bekommt freie Heilfürsorge.
Deshalb Achtung: Arztrechnungen, Rezepte oder Anwendungen, die bei der
Beihilfestelle erst nach dem Ende der Ausbildung eingereicht werden, führen dazu,
dass die Kostendämpfungspausschale von 110.-€ greift, wenn man vorher im Jahr
noch keinen Beihilfeantrag eingereicht hat. Denn das Datum des Erstantrags im
Kalenderjahr ist entscheidend und mit Ende der Ausbildung greift die KDP.
Wer also medizinische Leistungen im letzten Jahr der Ausbildung abzurechnen hat,
sollte den Beihilfeantrag nach Möglichkeit vor Ausbildungsende stellen. Dann wird
die KDP für das gesamte Jahr NICHT fällig.
Beförderung:
Die Höhe der KDP richtet sich nach Besoldungsstufen.
A 9 - A 11
150.-€
A 12 - A 15 300.-€
A 16
450.-€
Auch hier gelten für die Festlegung der Höhe der KDP die Umstände zum Zeitpunkt
der ersten Antragstellung des Jahres. Also: Wer hoffen darf, befördert zu werden,
stellt den ersten Antrag nach Möglichkeit vor dem Beförderungstermin, um sich so
die niedrigere KDP für das ganze Jahr zu sichern.
Kinder:
Pro Kind wird die KDP um 40.-€ gekürzt. Von daher der Rat, ersten Beihilfeantrag
erst nach der Geburt des Kindes einreichen, dann spart man sich diese 40.-€.
Pension:
Mit dem Eintritt in die Pension wird die KDP abgesenkt. Von daher ersten
Beihilfeantrag des Jahres erst stellen, wenn man schon im Ruhestand ist.
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4. GdP-Tipps zum Umgang mit der KDP:
Bei der Kostendämpfungspauschale (KDP)
ist der Zeitpunkt des Antrags
entscheidend
5. Wir sind an Deiner Seite
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