Identifizierung und Kartierung von gebietseigenen

Bayerisches Landesamt für
Umwelt
Erntebestände für gebietseigene Gehölze im Freistaat Bayern
a) Adresse der Vergabestelle:
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Str.160, D-86179
Augsburg, Ansprechpartner: Dr. Christoph Rothenwöhrer, Tel.: 0821 / 9071-5089
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Freihändige Vergabe
c) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistung
Identifizierung und Kartierung von gebietseigenen Gehölzbeständen ausgewählter Gehölzarten in Bayern. Das Leistungsbild und weitere Vergabeunterlagen
sind per E-Mail zu beantragen (s.u.). Fragen zur Ausschreibung sind bis
22.04.2015 schriftlich oder per E-Mail zu stellen, damit eine entsprechende Information allen möglichen Interessenten zugänglich gemacht werden kann.
d) Ausführungstermin:
Juni 2015 bis 17.10.2016
e) Ablauf der Angebotsfrist, Adresse Angebotssammelstelle:
Das Angebot ist bis zum 10.05.2015 zu senden an:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Ref. 53, z. H. Dr. Christoph Rothenwöhrer,
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
f) Auftragserteilung:
Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich bis 22. Mai 2015. Falls Sie innerhalb
von 4 Wochen nach Ablauf der beabsichtigten Auftragserteilung keinen Auftrag
erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden.
g) Leistungsbildanforderung:
Falls Sie Interesse an einer Angebotsabgabe haben, können Sie das Leistungsbild sowie sämtliche zusätzliche Angebotsunterlagen per E-Mail beantragen bei:
LfU-Abteilung5-VZ@...
12974/2015
*12974/2015*
Hinweis zur E-Mail-Adresse:
Aufgrund der vorherrschenden SPAM-Aktivitäten werden E-Mail-Adressen nicht
mehr direkt genannt. Diese setzen sich aus "[email protected]" zusammen. Bei nicht personenbezogenen Adressen wird der Bestandteil vor dem
"@" explizit angegeben (z.B. poststelle@...).
Bitte seien Sie sich bewusst, dass vor der Auftragsvergabe eine Eignungsprüfung durchgeführt wird und die im Leistungsbild aufgeführten Referenzen entsprechend des Formblatts „Persönliche Referenzen“ sowie alle anderen geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen sind.