Ablaufschema Abgabe der Vermögensauskunft, § 284 AO (n.F.) Vollstreckbare Geldforderung AzV (optional) Leistungsaufforderung nach § 284 Abs. 1 AO vollst. Zahlung Prüfung, ob VS die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat JA Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, § 284 Abs. 6 AO keine neue Abnahme ggf. neue Abnahme VS erscheint nicht Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, § 284 Abs. 7 AO Vermögensauskunft durch den VS VS verweigert Auskunft Erstellung des elektron. Dokuments Versicherung an Eides statt Haftanordnung / Haftbefehl, § 284 Abs. 8 AO Hinterlegung der Vermögensauskunft beim zentralen Vermögensverzeichnis vollständige Zahlung ggf. Vollstreckungsansätze Eintragungsanordnung, § 284 Abs. 9 AO Eintragung in das elektronische Schuldnerverzeichnis, § 284 Abs. 10 AO
© Copyright 2024 ExpyDoc