REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Die Regierung von Unterfranken sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die neue Zentrale Ausländerbehörde in Schweinfurt mehrere Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, (fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) und der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, (fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) sowie mit vergleichbaren Qualifikationen nach dem Leistungslaufbahngesetz (LlbG).* Die zentrale Ausländerbehörde ist zuständig für alle ausländerbehördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den in der Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt ankommenden Asylbewerbern und unerlaubt Eingereisten. Dazu gehören insbesondere die Identitätsklärung aller neu einreisenden Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise sowie die Aufenthaltsbeendigung nach erfolglosem Asylverfahren. Aus Gründen der Planstellenbewirtschaftung sind Übernahmen/Einstellungen in QE 3 in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11, in QE 2 in A 6 und A 7 möglich. Die Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 20.03.2015 an die Regierung von Unterfranken, Arbeitsbereich Z 2.1, Peterplatz 9, 97070 Würzburg bzw. an: [email protected]. Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien (ohne Bewerbungsmappen) ein, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Auskünfte erteilt Frau Hußlein (Tel. 0931/380-1223). Regierung von Unterfranken - Arbeitsbereich Z 2.1 - Peterplatz 9, 97070 Würzburg * Die Qualifikation wird u.a. durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Qualifikationsprüfung erworben. Der Vorbereitungsdienst in der dritten Qualifikationsebene dauert 3 Jahre. Der Vorbereitungsdienst vermittelt in einem Studiengang einer Fachhochschule oder in einem gleichstehenden Studiengang mit mindestens 18monatiger fachtheoretischer und mindestens 12monatiger berufspraktischer Studienzeit die zur Aufgabenerfüllung notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse. Infrage kommen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, Fachhochschulen mit Studiengang Public Management mit Schwerpunkt Verwaltung und Recht und ähnliches.
© Copyright 2024 ExpyDoc