Informationsanlass vom 20. Mai 2015 Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit 2 Pensionierungsberatung 3 Planung der Pensionierung - 15 Jahre - 5 Jahre Pensionierung Grobplanung Detailplanung • Persönliche Ziele? • Kinder in Ausbildung? • Frühpensionierung? • Umzug? • Längere Reise? •… • WEF-Vorbezug? • Einkauf? • Kapitalbezug? • AHV-Vorbezug? • Überbrückungsrente? • Steueroptimierung? •… Einkommens- und Vermögensdisposition 4 Planung der Pensionierung Wichtige Punkte • • • • • • • Planung genug früh angehen externe Faktoren berücksichtigen (Steuern, Inflation, …) gesamte Vermögenssituation berücksichtigen Steueroptimierung nutzen Pensionierungsberater vergleichen verschiedene Varianten planen Nachlassplanung 5 Planung der Pensionierung Erwerbseinkommen Wohnung Nebenerwerb Versicherung AHV-Rente WEF-Bezug Haushalt Haushaltsbudget Kapitalbezug Steuern Verkehr Einlage Freizeit Pensionskassenrente Gesundheit Wertschriftenerträge 6 Haushaltsbudget Beispiel Wohnung Versicherungen Steuern Haushalt Verkehr Freizeit Gesundheit Verschiedenes Total 18'000 9'000 12'000 12'000 3'000 5'000 3'000 5'000 67'000 7 Pensionierung Beispiel Nettoeinkommen sgpk-Rente AHV-Rente Lebenshaltung Differenz vor 65 ab 65 75'000 0 0 -67'000 +8'000 0 42'000 27'000 -67'000 +2'000 8 Frühpensionierung Beispiel Alter Nettoeinkommen sgpk-Rente AHV-Rente Lebenshaltung Differenz 63 64 65 75'000 0 0 -67'000 +8'000 9 Frühpensionierung Beispiel Alter Nettoeinkommen sgpk-Rente AHV-Rente Lebenshaltung Differenz 63 75'000 0 0 -67'000 +8'000 64 65 37'000 18'000 0 -67'000 -12'000 10 Frühpensionierung Beispiel Alter Nettoeinkommen sgpk-Rente AHV-Rente Lebenshaltung Differenz 63 75'000 0 0 -67'000 +8'000 64 65 37'000 18'000 0 -67'000 -12'000 0 36'000 27'000 -67'000 -4'000 11 Leistungen der sgpk Versicherte Leistungen Alter Tod Vorsorgeausweis Online Berechnungsto Leistungen der sgpk 12 Alter 3 unterschiedliche Regelungen Jahrgang 1955 und älter Jahrgang 1956 und jünger Bisherige Bestimmungen der beiden Verordnungen VKStP und KLVK Jahrgänge 1953 und älter - ordentliches Rentenalter: 63 - maximale Altersrente: 50% des versicherten Lohns Jahrgänge 1954 und 1955 - ordentliches Rentenalter: 65 - maximale Altersrente: 55% des versicherten Lohns Jahrgang 1956 und jünger Neue Bestimmungen des Vorsorgereglements der sgpk - ordentliches Rentenalter: 65 - Altersrente abhängig von Altersguthaben und Umwandlungssatz Leistungen der sgpk 13 Alter Rentenversicherung (Leistungsprimat) 1. Rente "vorbestimmt" 2. Finanzierung "berechnet" Kapital 25 Pensionierung Leistungen der sgpk Alter 14 Alter Altersrentensatz max. Altersrente im Alter 63: 50% der vers. Besoldung max. Altersrentensatz somit: 50% maximale Beitragsdauer: 38 Jahre Altersrentensatz erwerbbar pro Versicherungsjahr: 1.31579% Altersrentensatz bei Eintritt: Alter 25 (38 Jahre x 1.31579) = Alter 35 (28 Jahre x 1.31579) = Alter 50 (13 Jahre x 1.31579) = (Alter 25 – 63) 50% 36.84% 17.11% Leistungen der sgpk 15 Alter Einfluss auf den Altersrentensatz + + + Eingebrachte Eintrittsleistung Zusatzeinkäufe Rückzahlung WEF-Vorbezug Eingebrachte FZL aus Scheidung - Beschäftigungsgrad-Erhöhungen WEF-Vorbezug Überweisung FZL aus Scheidung + Leistungen der sgpk 16 Alter Sparversicherung (Beitragsprimat) Kapital 1. Finanzierung "vorbestimmt" 25 2. Rente "berechnet" Pensionierung Leistungen der sgpk Alter 17 Alter Pensionierung Umwandlungssatz 6.80 % Altersrente Sparguthaben 25 30 35 40 45 50 55 60 63 Leistungen der sgpk 18 Alter Entwicklung Sparguthaben + + + + + + Eingebrachte Eintrittsleistung Sparbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) Zinsen Zusatzeinkäufe Rückzahlung WEF Eingebrachte FZL aus Scheidung WEF-Vorbezug Überweisung FZL aus Scheidung ____________________ = Sparguthaben ==================== Leistungen der sgpk 19 Alter Was ist der Umwandlungssatz? Beispiele Alter 63 / Lebenserwartung 22 Jahre Sparguthaben 550'000 : 22 = 25'000 Rente pro Jahr 25'000 von 550'000 = 4.545% Umwandlungssatz = 4.545% Alter 60 / Lebenserwartung 25 Jahre Sparguthaben 550'000 : 25 = 22'000 Rente pro Jahr 22'000 von 550'000 = 4% Umwandlungssatz = 4% Leistungen der sgpk 20 Leistungen der sgpk 21 Leistungen der sgpk 22 Alter Themen • ordentliche Pensionierung • vorzeitige Pensionierung • aufgeschobene Altersrente (vor/nach Alter 63) • Überbrückungsrente • Kapitalbezug • Kinderrenten • Todesfall-Leistungen • Diverses Leistungen der sgpk 23 Alter Pensionierungszeitpunkte • vorzeitige Pensionierung = ab Ende Monat nach erfülltem 60. Altersjahr • ordentliche Pensionierung = Ende Monat nach erfülltem 63. Altersjahr • Pensionierung nach erfülltem 63. Altersjahr: • Beitragsbefreiung (aufgeschobene Altersrente); oder • Weiterversicherung bis Pensionierung (nur möglich, wenn noch nicht voll eingekauft) Leistungen der sgpk 24 Alter Ordentliche Pensionierung (Art. 26 VLVK) • Ende Monat nach erfülltem 63. Altersjahr Berechnung der Altersrente: • Rentenversicherung Altersrentensatz (max. 50%) x versicherter Lohn 45.37% x Fr. 80'000 = Fr. 36'296 pro Jahr • Sparversicherung Sparguthaben x UWS 6.80% Fr. 300'000 x 6.80% = Fr. 20'400.00 pro Jahr Leistungen der sgpk 25 Alter Vorzeitige Pensionierung ohne Rentenkürzung (Art. 28 VLVK) • ab Ende Schuljahr nach erfülltem 62. Altersjahr möglich gilt nur für Lehrpersonen ! Leistungen der sgpk 26 Alter Vorzeitige Pensionierung mit Rentenkürzung (Art. 30 + Art. 33 VLVK) • ab Ende Monat nach erfülltem 60. Altersjahr möglich • Berechnung der Rentenhöhe: • Rentenversicherung: Kürzung der Altersrente um 0.5% je Monat, um den die Pensionierung vor Alter 63 (Verwaltungspersonal) bzw. Ende Schuljahr nach erfülltem 62. Altersjahr (Lehrpersonen) erfolgt. • Sparversicherung: Kürzung des Umwandlungssatzes um 0.2% pro Jahr, um den die Pensionierung vor Alter 63 (Verwaltungspersonal) bzw. Ende Schuljahr nach erfülltem 62. Altersjahr (Lehrpersonen) erfolgt Leistungen der sgpk 27 Alter Pensionierung zwischen Alter 60 – 63 Altersrente: Sparguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung x UWS (betrifft nur Sparversicherung) UWS 6.80% UWS 6.60% UWS 6.40% UWS 6.20% 60 61 62 Leistungen der sgpk 63 28 Alter Vorzeitige Pensionierung (betrifft nur Lehrpersonen in der Rentenversicherung) Geburtsdatum: Alter 63: ordentliche Pensionierung nach Dienstrecht: 04.11.1953 30.11.2016 31.07.2017 Rentenhöhe Pensionierung Alter 63: 31.07.2017 Pensionierung Alter 62: 31.07.2016 – 0% Pensionierung Alter 61: 31.07.2015 – 6% Pensionierung Alter 60: 31.07.2014 – 12% Leistungen der sgpk ARS x vers. Besoldung 29 Alter Vorzeitige Pensionierung (betrifft nur Verwaltungspersonal in der Rentenversicherung) Geburtsdatum: ordentliche Pensionierung: 04.11.1953 30.11.2016 Rentenhöhe Pensionierung Alter 63: 30.11.2016 Pensionierung Alter 62: 30.11.2015 – Pensionierung Alter 61: 30.11.2014 – 12% Pensionierung Alter 60: 30.11.2013 – 18% Leistungen der sgpk ARS x vers. Besoldung 6% 30 Alter Vorzeitige Teil-Pensionierung Beispiel Lehrperson: versicherter Lohn: Altersrentensatz: Altersrente ab Alter 63: (nur in der Rentenversicherung möglich!) 100'000 50% 50'000 Teilpensionierung 50% (Alter 61) Altersrente ungekürzt Kürzung 6% 50'000 x 50% = 25'000 25'000 x 6% = - 1'500 23'500 Vollpensionierung restl. 50% (Alter 63) Altersrente ungekürzt 50'000 x 50% = 25'000 Altersrente ab Alter 63 48'500 ====== Leistungen der sgpk 31 Alter Aufschub der Altersrente vor Alter 63 Der Versicherte kann schriftlich den Aufschub der freiwilligen vorzeitigen Pensionierung verlangen. Für die Dauer des Aufschubs muss die Bezahlung der Beiträge sichergestellt sein. Leistungen der sgpk 32 Alter Aufschub der Altersrente vor Alter 63 Beispiel: Pensionierung mit Alter 62; Aufschub der Rente bis Alter 63 Altersrente ab Alter 63: Altersrente ab Alter 62: 50'000 47'000 Aufwand von Alter 62 – 63: Übernahme AN-Beiträge Übernahme AG-Beiträge Übernahme Ausfinanzierungs-Beitrag entgangene Altersrente Total Aufwand Mehr-Rente 9’930.00 14’040.00 1'000.00 47'000.00 71'970.00 3'000.00 Verhältnis Mehraufwand/Mehrrente in Jahren Leistungen der sgpk 23.99 33 Alter Arbeitsverhältnis dauert über das 63. Altersjahr hinaus an 1. Aufschub der Altersrente ab Alter 63 Versicherte, deren Arbeitsverhältnis über das 63. Altersjahr hinaus andauert und die nicht mehr beitragspflichtig sind, haben beim Übertritt in den Ruhestand Anspruch auf eine Kapitalabfindung. Sie entspricht der seit dem 63. Altersjahr nicht ausbezahlten Altersrente ohne Teuerungszulage. oder 2. Weiterversicherung Auf Antrag des Versicherten hin kann die Beitragsdauer zur Verbesserung der Rente über das 63. Altersjahr hinaus verlängert werden. Dann entfällt jedoch die unter Punkt 1 genannte Kapitalabfindung. Leistungen der sgpk 34 Alter Aufschub der Altersrente ab Alter 63 (Art. 36 VLVK) Beispiel Geburtsdatum: Ende Beitragspflicht (63.) Rentenanspruch ab Rente pro Monat Ende Arbeitsverhältnis (65.) 04.11.1952 30.11.2015 01.12.2015 3'000.00 30.11.2017 Kapitalabfindung: 01.12.2015 – 30.11.2017 = 24 x 3'000 = 72'000 Meldung an Eidg. Steuerverwaltung Leistungen der sgpk 35 Alter Weiterversicherung über Alter 63 hinaus (Art. 21 + Art. 66 VLVK) Beispiel: Pensionierung im Alter 64 Altersrente im Alter 63: Altersrente im Alter 64: 32'000 33'056 Aufwand von Alter 63 – 64: AN-Beiträge Ausfinanzierungs-Beitrag entgangene Altersrente für 1 Jahr Total Aufwand 7‘944.00 800.00 32’000.00 40’744.00 1’056.00 Mehr-Rente Verhältnis Mehraufwand/Mehrrente in Jahren Leistungen der sgpk 38.58 36 Alter Kapitalbezug (Art. 37 Abs. 2 BVG) • max. 25% des BVG-Altersguthabens möglich • Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners nötig • bis 3 Jahre vor Kapitalbezug keine freiwilligen Einlagen getätigt • Meldung des Kapitalbezugs an Eidg. Steuerverwaltung Leistungen der sgpk 37 Alter Leistungen der sgpk 38 Alter Kapitalabfindung anstelle Mini-Rente (Art. 61 VLVK) Wenn Rente tiefer als Fr. 117.50 pro Monat, wird anstelle einer lebenslänglichen Altersrente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts resp. vorhandenen Sparguthabens ausgerichtet Leistungen der sgpk 39 Alter AHV-Überbrückungsrente (Art. 36 + Art. 37 VLVK) • höchstens 2/3 der maximalen einfachen AHV-Rente = max. Fr. 1'566.65 pro Monat • rückzahlbar bei Bezug AHV-Rente, spätestens im Alter 64/65, durch • Einmaleinlage oder • lebenslängliche Kürzung der Altersrente • Der Bezug einer Überbrückungsrente hat keine Auswirkung auf die Hinterlassenenleistungen Leistungen der sgpk 40 Alter AHV-Überbrückungsrente Geburtsdatum: 04.11.1952 Rentenbezug: Beginn Ende (Art. 36 + Art. 37 VLVK) 01.12.2015 30.11.2017 Monatliche Überbrückungsrente Total Überbrückungsrente (24 Monate) Fr. 1'566.65 Fr. 37'599.60 Einmalige Rückzahlung im Dezember 2017 Fr. 39'604.80 oder Monatliche Altersrentenkürzung ab 01.12.2017 Fr. 286.35 (37'599.60 : 286.35 : 12 = 10.94 Jahre) Das heisst, dass im Alter von ca. 76 Jahren die Fr. 37'599.60 sozusagen zurückbezahlt sind, die Kürzung wird aber lebenslänglich angewandt! Leistungen der sgpk 41 Alter Alters-Kinderrente (Art. 35 VLVK) • 1 Kind = 2 Kinder = 3 Kinder = 4 und mehr Kinder = 20% der Altersrente 38% der Altersrente 54% der Altersrente 70% der Altersrente • bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ohne Ausbildungsnachweis • längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 20% erwerbsfähig und Erwerbseinkommen tiefer als 2'350.00 pro Monat Leistungen der sgpk 42 Tod Anspruchsvoraussetzungen bei Rentenbezügern (Ziff. 46 + 47 VR) Lebenslängliche Ehegattenrente, wenn • • • Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner* für Unterhalt mind. 1 Kindes aufkommt; oder Alter 45 zurückgelegt und Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat bzw. Unterstützungsvertrag mind. 5 Jahre vorliegt. • wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt = Kapitalabfindung in Höhe von 3 Jahresehegattenrenten Leistungen der sgpk 43 Tod Anspruchsvoraussetzungen bei Lebensgemeinschaft • Einreichen eines gegenseitigen Unterstützungsvertrages zu Lebzeiten • Partner(innen) dürfen weder verheiratet noch verwandt sein • Gleiche Voraussetzungen wie Ehegatten und Partner aus eingetragener Partnerschaft • wenn beide Partner(innen) bei der sgpk = 2 Unterstützungsverträge Leistungen der sgpk 44 Tod Höhe der Ehegattenrente bei Rentenbezügern (Ziff. 49 VR) • IV-Rentner: 40% des der IV-Rente zugrunde liegenden versicherten Lohns • Altersrentner: 2/3 der Altersrente Leistungen der sgpk 45 Tod Einschränkungen bei Rentenbezügern (Ziff. 49 VR) • Ist die hinterlassene Person mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene Person, wird die Rente für jedes darüber hinausgehende Jahr um 5% gekürzt • Nur Anspruch auf gesetzliche Mindestleistung nach BVG, wenn Heirat oder Eingang des Unterstützungsvertrags bei sgpk nach ordentlichem Rentenalter (63) • Heiratet die hinterlassene Person, erlischt der Rentenanspruch Leistungen der sgpk 46 Tod Waisenrenten bei Rentenbezügern (Ziff. 51 + Ziff. 52 VR) • bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ohne Ausbildungsnachweis • längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig ist • 20% der vor dem Tod ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente Leistungen der sgpk 47 Fragen ? Leistungen der sgpk 48 Mindestumwandlungssatz 6.4 Prozent ≠ Mindestumwandlungssatz BVG 6.8 Prozent versicherter Lohn sgpk versicherter Lohn BVG Sparbeiträge sgpk Sparbeiträge BVG Sparguthaben sgpk Sparguthaben BVG Leistungen der sgpk UWS 6.4% UWS 6.8% Altersrente sgpk Altersrente BVG 49 Versicherte Leistungen Ereignisse Alter Invalidität Leistungen Sparguthaben x Umwandlungssatz Prozentsatz des versicherten Lohns Finanzierung Sparbeiträge Risikobeiträge Beitragsprimat Leistungsprimat Leistungen der sgpk Tod 50 Vermögensanlage (1/4) • in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 1% Überperformance • tiefes Risiko (Tracking Errors immer deutlich unter 1%) • die Vermögensverwaltungskosten sind mit rund Fr. 17 Mio. sehr tief und entsprechen 26 Basispunkte des Gesamtvermögens Finanzierung der Leistungen 51 Vermögensanlage (2/4) Finanzierung der Leistungen 52 Vermögensanlage (3/4) Renditenvergleich mit 6 Lebensversicherungsgesellschaften Renditenvergleich mit 18 unabhängige Vorsorgeeinrichtungen 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 2005-2013 p.a. 2005-2013 p.a. (9 Jahre) (9 Jahre) 4.27% 4.95% 3.48% 4.40% 2.99% 4.38% 4.27% 2009-2013 p.a. 2009-2013 p.a. (5 Jahre) (5 Jahre) 5.98% 7.58% 3.75% 6.22% 2.96% 6.16% 5.98% 2011-2013 p.a. 2011-2013 p.a. (3 Jahre) (3 Jahre) 5.17% 5.30% 3.95% 5.24% 2.83% 5.17% 5.02% *SonntagsZeitung vom 1. Juni 2014 Finanzierung der Leistungen 53 Vermögensanlage (4/4) Vergleich Ø-Kostenquote sgpk 26 Basispunkte 283 VE 42.6 Basispunkte *Vorsorgeforum - Newsletter Nr. 265 – 26.5.2014 Finanzierung der Leistungen 54 Verwaltungskosten (1/2) Gesamtaufwand für Verwaltungskosten beträgt • Fr. 3.8 Mio. pro Jahr • Fr. 122 pro versicherte Person (inkl. Rentner) • Fr. 159 pro aktiv versicherte Person (ohne Rentner) Finanzierung der Leistungen 55 Verwaltungskosten Vergleich Ø-Verwaltungskosten pro Versicherten sgpk Fr. 122 1. 2. … 18. Fr. 181 Fr. 202 … Fr. 618 *SonntagsZeitung vom 1. Juni 2014 Finanzierung der Leistungen 56 Fazit • Überdurchschnittliche Erträge in der Vermögensverwaltung • Tiefe Kosten für Versicherten- und Vermögensverwaltung • Die Erträge der Anlagen kommen ausschliesslich den Versicherten zugute Fazit 57 Fragen ? Leistungen der sgpk 58
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