Jahrgang 1953 und älter

Informationsanlass vom 20. Mai 2015
Themen




Planung der Pensionierung
Leistungen der sgpk
Finanzierung der Leistungen
Fazit
2
Pensionierungsberatung
3
Planung der Pensionierung
- 15 Jahre
- 5 Jahre
Pensionierung
Grobplanung
Detailplanung
• Persönliche Ziele?
• Kinder in Ausbildung?
• Frühpensionierung?
• Umzug?
• Längere Reise?
•…
• WEF-Vorbezug?
• Einkauf?
• Kapitalbezug?
• AHV-Vorbezug?
• Überbrückungsrente?
• Steueroptimierung?
•…
Einkommens- und Vermögensdisposition
4
Planung der Pensionierung
Wichtige Punkte
•
•
•
•
•
•
•
Planung genug früh angehen
externe Faktoren berücksichtigen (Steuern, Inflation, …)
gesamte Vermögenssituation berücksichtigen
Steueroptimierung nutzen
Pensionierungsberater vergleichen
verschiedene Varianten planen
Nachlassplanung
5
Planung der Pensionierung
Erwerbseinkommen
Wohnung
Nebenerwerb
Versicherung
AHV-Rente
WEF-Bezug
Haushalt
Haushaltsbudget
Kapitalbezug
Steuern
Verkehr
Einlage
Freizeit
Pensionskassenrente
Gesundheit
Wertschriftenerträge
6
Haushaltsbudget
Beispiel
Wohnung
Versicherungen
Steuern
Haushalt
Verkehr
Freizeit
Gesundheit
Verschiedenes
Total
18'000
9'000
12'000
12'000
3'000
5'000
3'000
5'000
67'000
7
Pensionierung
Beispiel
Nettoeinkommen
sgpk-Rente
AHV-Rente
Lebenshaltung
Differenz
vor 65
ab 65
75'000
0
0
-67'000
+8'000
0
42'000
27'000
-67'000
+2'000
8
Frühpensionierung
Beispiel
Alter
Nettoeinkommen
sgpk-Rente
AHV-Rente
Lebenshaltung
Differenz
63
64
65
75'000
0
0
-67'000
+8'000
9
Frühpensionierung
Beispiel
Alter
Nettoeinkommen
sgpk-Rente
AHV-Rente
Lebenshaltung
Differenz
63
75'000
0
0
-67'000
+8'000
64
65
37'000
18'000
0
-67'000
-12'000
10
Frühpensionierung
Beispiel
Alter
Nettoeinkommen
sgpk-Rente
AHV-Rente
Lebenshaltung
Differenz
63
75'000
0
0
-67'000
+8'000
64
65
37'000
18'000
0
-67'000
-12'000
0
36'000
27'000
-67'000
-4'000
11
Leistungen der sgpk





Versicherte Leistungen
Alter
Tod
Vorsorgeausweis
Online Berechnungsto
Leistungen der sgpk
12
Alter
3 unterschiedliche Regelungen
Jahrgang 1955 und älter
Jahrgang 1956 und jünger
Bisherige Bestimmungen der
beiden Verordnungen VKStP
und KLVK
Jahrgänge 1953 und älter
- ordentliches Rentenalter: 63
- maximale Altersrente: 50% des
versicherten Lohns
Jahrgänge 1954 und 1955
- ordentliches Rentenalter: 65
- maximale Altersrente: 55% des
versicherten Lohns
Jahrgang 1956 und jünger
Neue Bestimmungen des
Vorsorgereglements der sgpk
- ordentliches Rentenalter: 65
- Altersrente abhängig von
Altersguthaben und
Umwandlungssatz
Leistungen der sgpk
13
Alter
Rentenversicherung
(Leistungsprimat)
1. Rente
"vorbestimmt"
2. Finanzierung
"berechnet"
Kapital
25
Pensionierung
Leistungen der sgpk
Alter
14
Alter
Altersrentensatz
max. Altersrente im Alter 63:
50% der vers. Besoldung
max. Altersrentensatz somit:
50%
maximale Beitragsdauer:
38 Jahre
Altersrentensatz erwerbbar
pro Versicherungsjahr:
1.31579%
Altersrentensatz bei Eintritt:
Alter 25 (38 Jahre x 1.31579) =
Alter 35 (28 Jahre x 1.31579) =
Alter 50 (13 Jahre x 1.31579) =
(Alter 25 – 63)
50%
36.84%
17.11%
Leistungen der sgpk
15
Alter
Einfluss auf den Altersrentensatz
+
+
+
Eingebrachte Eintrittsleistung
Zusatzeinkäufe
Rückzahlung WEF-Vorbezug
Eingebrachte FZL aus Scheidung
-
Beschäftigungsgrad-Erhöhungen
WEF-Vorbezug
Überweisung FZL aus Scheidung
+
Leistungen der sgpk
16
Alter
Sparversicherung
(Beitragsprimat)
Kapital
1. Finanzierung
"vorbestimmt"
25
2. Rente
"berechnet"
Pensionierung
Leistungen der sgpk
Alter
17
Alter
Pensionierung
Umwandlungssatz
6.80 %
Altersrente
Sparguthaben
25
30
35
40
45
50
55
60
63
Leistungen der sgpk
18
Alter
Entwicklung Sparguthaben
+
+
+
+
+
+
Eingebrachte Eintrittsleistung
Sparbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge)
Zinsen
Zusatzeinkäufe
Rückzahlung WEF
Eingebrachte FZL aus Scheidung
WEF-Vorbezug
Überweisung FZL aus Scheidung
____________________
=
Sparguthaben
====================
Leistungen der sgpk
19
Alter
Was ist der Umwandlungssatz?
Beispiele
Alter 63 / Lebenserwartung 22 Jahre
Sparguthaben 550'000 : 22 = 25'000 Rente pro Jahr
25'000 von 550'000
= 4.545%
Umwandlungssatz
=
4.545%
Alter 60 / Lebenserwartung 25 Jahre
Sparguthaben 550'000 : 25 = 22'000 Rente pro Jahr
22'000 von 550'000
= 4%
Umwandlungssatz
=
4%
Leistungen der sgpk
20
Leistungen der sgpk
21
Leistungen der sgpk
22
Alter
Themen
• ordentliche Pensionierung
• vorzeitige Pensionierung
• aufgeschobene Altersrente (vor/nach Alter 63)
• Überbrückungsrente
• Kapitalbezug
• Kinderrenten
• Todesfall-Leistungen
• Diverses
Leistungen der sgpk
23
Alter
Pensionierungszeitpunkte
• vorzeitige Pensionierung = ab Ende Monat nach erfülltem 60. Altersjahr
• ordentliche Pensionierung = Ende Monat nach erfülltem 63. Altersjahr
• Pensionierung nach erfülltem 63. Altersjahr:
• Beitragsbefreiung (aufgeschobene Altersrente); oder
• Weiterversicherung bis Pensionierung
(nur möglich, wenn noch nicht voll eingekauft)
Leistungen der sgpk
24
Alter
Ordentliche Pensionierung
(Art. 34 VVK)
• Ende Monat nach erfülltem 63. Altersjahr
Berechnung der Altersrente:
• Rentenversicherung
Altersrentensatz (max. 50%) x versicherter Lohn
45.37%
x
Fr. 80'000
= Fr. 36'296 pro Jahr
• Sparversicherung
Sparguthaben x UWS 6.80%
Fr. 300'000
x
6.80%
= Fr. 20'400.00 pro Jahr
Leistungen der sgpk
25
Alter
Vorzeitige Pensionierung
(Art. 35 + Art. 38 VVK)
• ab Ende Monat nach erfülltem 60. Altersjahr möglich
• Berechnung der Rentenhöhe:
• Rentenversicherung: Kürzung der Altersrente um 0.5% je Monat,
um den die Pensionierung vor Alter 63 erfolgt
• Sparversicherung:
Kürzung des Umwandlungssatzes um 0.2%
pro Jahr, um den die Pensionierung vor Alter
63 erfolgt
Leistungen der sgpk
26
Alter
Pensionierung zwischen Alter 60 – 63
Altersrente:
Sparguthaben im Zeitpunkt
der Pensionierung x UWS
(betrifft nur Sparversicherung)
UWS 6.80%
UWS 6.60%
UWS 6.40%
UWS 6.20%
60
61
62
Leistungen der sgpk
63
27
Alter
Vorzeitige Pensionierung
(betrifft nur Rentenversicherung)
Geburtsdatum:
ordentliche Pensionierung:
04.11.1952
30.11.2015
Rentenhöhe
Pensionierung Alter 63:
30.11.2015
Pensionierung Alter 62:
30.11.2014
–
Pensionierung Alter 61:
30.11.2013
– 12%
Pensionierung Alter 60:
30.11.2012
– 18%
Leistungen der sgpk
ARS x vers. Besoldung
6%
28
Alter
Vorzeitige Teil-Pensionierung
versicherter Lohn:
Altersrentensatz:
Altersrente ab Alter 63:
(nur in der Rentenversicherung möglich!)
100'000
50%
50'000
Teilpensionierung 50% (Alter 62)
Altersrente ungekürzt
Kürzung 6%
50'000 x 50% = 25'000
25'000 x 6% = - 1'500
23'500
Vollpensionierung restl. 50% (Alter 63)
Altersrente ungekürzt
50'000 x 50% = 25'000
Altersrente ab Alter 63
48'500
======
Leistungen der sgpk
29
Alter
Aufschub der Altersrente vor Alter 63
(Art. 35 Abs. 2 VVK)
Der Versicherte kann schriftlich den Aufschub der freiwilligen vorzeitigen
Pensionierung verlangen. Für die Dauer des Aufschubs muss die
Bezahlung der Beiträge sichergestellt sein.
Leistungen der sgpk
30
Alter
Aufschub der Altersrente vor Alter 63
(Art. 35 Abs. 2 VVK)
Beispiel: Pensionierung mit Alter 62; Aufschub der Rente bis Alter 63
Altersrente ab Alter 63:
Altersrente ab Alter 62:
50'000
47'000
Aufwand von Alter 62 – 63:
Übernahme AN-Beiträge
Übernahme AG-Beiträge
Übernahme Ausfinanzierungs-Beitrag
entgangene Altersrente
Total Aufwand
Mehr-Rente
10'840.00
13'130.00
1'000.00
47'000.00
71'970.00
3'000.00
Verhältnis Mehraufwand/Mehrrente in Jahren
Leistungen der sgpk
23.99
31
Alter
Arbeitsverhältnis dauert über das 63. Altersjahr hinaus an
1. Aufschub der Altersrente ab Alter 63
Versicherte, deren Arbeitsverhältnis über das 63. Altersjahr hinaus andauert
und die nicht mehr beitragspflichtig sind, haben beim Übertritt in den
Ruhestand Anspruch auf eine Kapitalabfindung. Sie entspricht der seit dem
63. Altersjahr nicht ausbezahlten Altersrente ohne Teuerungszulage.
oder
2. Weiterversicherung
Auf Antrag des Versicherten hin kann die Beitragsdauer zur Verbesserung
der Rente über das 63. Altersjahr hinaus verlängert werden. Dann entfällt
jedoch die unter Punkt 1 genannte Kapitalabfindung.
Leistungen der sgpk
32
Alter
Aufschub der Altersrente ab Alter 63
(Art. 41 VVK)
Beispiel
Geburtsdatum:
Ende Beitragspflicht (63.)
Rentenanspruch ab
Rente pro Monat
Ende Arbeitsverhältnis (65.)
04.11.1952
30.11.2015
01.12.2015
3'000.00
30.11.2017
Kapitalabfindung:
01.12.2015 – 30.11.2017 = 24 x 3'000 = 72'000
Meldung an Eidg. Steuerverwaltung
Leistungen der sgpk
33
Alter
Weiterversicherung über Alter 63 hinaus
(Art. 28 + Art. 75 VVK)
Beispiel: Pensionierung im Alter 64
Altersrente im Alter 63:
Altersrente im Alter 64:
32'000
33'056
Aufwand von Alter 63 – 64:
AN-Beiträge
Ausfinanzierungs-Beitrag
entgangene Altersrente für 1 Jahr
Total Aufwand
8'672.00
800.00
32'000.00
41'472.00
Mehr-Rente
1'056.00
Verhältnis Mehraufwand/Mehrrente in Jahren
Leistungen der sgpk
39.27
34
Alter
Kapitalbezug
(Art. 37 Abs. 2 BVG)
• max. 25% des BVG-Altersguthabens möglich
• Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners nötig
• bis 3 Jahre vor Kapitalbezug keine freiwilligen Einlagen getätigt
• Meldung des Kapitalbezugs an Eidg. Steuerverwaltung
Leistungen der sgpk
35
Alter
Leistungen der sgpk
36
Alter
Kapitalabfindung anstelle Mini-Rente
(Art. 68 VVK)
Wenn Rente tiefer als Fr. 117.50 pro Monat, wird anstelle einer
lebenslänglichen Altersrente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des
Barwerts resp. vorhandenen Sparguthabens ausgerichtet
Leistungen der sgpk
37
Alter
AHV-Überbrückungsrente
(Art. 41 + Art. 42 VVK)
• höchstens 2/3 der maximalen einfachen AHV-Rente
= max. Fr. 1'566.65 pro Monat
• rückzahlbar bei Bezug AHV-Rente, spätestens im Alter 64/65, durch
• Einmaleinlage oder
• lebenslängliche Kürzung der Altersrente
• Der Bezug einer Überbrückungsrente hat keine Auswirkung auf die
Hinterlassenenleistungen
Leistungen der sgpk
38
Alter
AHV-Überbrückungsrente
Geburtsdatum:
04.11.1952
Rentenbezug:
Beginn
Ende
(Art. 41 + Art. 42 VVK)
01.12.2015
30.11.2017
Monatliche Überbrückungsrente
Total Überbrückungsrente (24 Monate)
Fr. 1'566.65
Fr. 37'599.60
Einmalige Rückzahlung im Dezember 2017
Fr. 39'604.80
oder
Monatliche Altersrentenkürzung ab 01.12.2017
Fr.
286.35
(37'599.60 : 286.35 : 12 = 10.94 Jahre)
Das heisst, dass im Alter von ca. 76 Jahren die
Fr. 37'599.60 sozusagen zurückbezahlt sind, die
Kürzung wird aber lebenslänglich angewandt!
Leistungen der sgpk
39
Alter
Alters-Kinderrente
(Art. 40 VVK)
• 1 Kind
=
2 Kinder
=
3 Kinder
=
4 und mehr Kinder =
20% der Altersrente
38% der Altersrente
54% der Altersrente
70% der Altersrente
• bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ohne Ausbildungsnachweis
• längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in
Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 20% erwerbsfähig
und Erwerbseinkommen tiefer als 2'350.00 pro Monat
Leistungen der sgpk
40
Tod
Anspruchsvoraussetzungen bei Rentenbezügern (Ziff. 46 + Ziff. 47 VR)
Lebenslängliche Ehegattenrente, wenn
•
•
•
Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner*
für Unterhalt mind. 1 Kindes aufkommt; oder
Alter 45 zurückgelegt und Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat bzw.
Unterstützungsvertrag mind. 5 Jahre vorliegt.
•
wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt = Kapitalabfindung in Höhe von
3 Jahresehegattenrenten
Leistungen der sgpk
41
Tod
Anspruchsvoraussetzungen bei Lebensgemeinschaft
•
Einreichen eines gegenseitigen Unterstützungsvertrages zu Lebzeiten
•
Partner(innen) dürfen weder verheiratet noch verwandt sein
•
Gleiche Voraussetzungen wie Ehegatten und Partner aus eingetragener
Partnerschaft
•
wenn beide Partner(innen) bei der sgpk = 2 Unterstützungsverträge
Leistungen der sgpk
42
Tod
Höhe der Ehegattenrente bei Rentenbezügern
(Ziff. 49 VR)
•
IV-Rentner:
40% des der IV-Rente zugrunde liegenden versicherten
Lohns
•
Altersrentner:
2/3 der Altersrente
Leistungen der sgpk
43
Tod
Einschränkungen bei Rentenbezügern
(Ziff. 49 VR)
•
Ist die hinterlassene Person mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene
Person, wird die Rente für jedes darüber hinausgehende Jahr um 5%
gekürzt
•
Nur Anspruch auf gesetzliche Mindestleistung nach BVG, wenn Heirat oder
Eingang des Unterstützungsvertrags bei sgpk nach ordentlichem
Rentenalter (63)
•
Heiratet die hinterlassene Person, erlischt der Rentenanspruch
Leistungen der sgpk
44
Tod
Waisenrenten bei Rentenbezügern
(Ziff. 51 + Ziff. 52 VR)
•
bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ohne Ausbildungsnachweis
•
längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung,
erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig ist
•
20% der vor dem Tod ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente
Leistungen der sgpk
45
Fragen
?
Leistungen der sgpk
46
Mindestumwandlungssatz
6.4 Prozent ≠ Mindestumwandlungssatz BVG 6.8 Prozent
versicherter
Lohn sgpk
versicherter
Lohn BVG
Sparbeiträge
sgpk
Sparbeiträge
BVG
Sparguthaben
sgpk
Sparguthaben
BVG
Leistungen der sgpk
UWS
6.4%
UWS
6.8%
Altersrente
sgpk
Altersrente
BVG
47
Versicherte Leistungen
Ereignisse
Alter
Invalidität
Leistungen
Sparguthaben
x
Umwandlungssatz
Prozentsatz des
versicherten Lohns
Finanzierung
Sparbeiträge
Risikobeiträge
Beitragsprimat
Leistungsprimat
Leistungen der sgpk
Tod
48
Vermögensanlage
(1/4)
• in den letzten 10 Jahren durchschnittlich
1% Überperformance
• tiefes Risiko (Tracking Errors immer deutlich unter 1%)
• die Vermögensverwaltungskosten sind mit rund
Fr. 17 Mio. sehr tief und entsprechen 26 Basispunkte
des Gesamtvermögens
Finanzierung der Leistungen
49
Vermögensanlage
(2/4)
Finanzierung der Leistungen
50
Vermögensanlage
(3/4)
Renditenvergleich mit 6 Lebensversicherungsgesellschaften
Renditenvergleich mit 18 unabhängige Vorsorgeeinrichtungen
1.
1.
2.
2.
3.
3.
4.
2005-2013 p.a.
2005-2013 p.a.
(9 Jahre)
(9 Jahre)
4.27%
4.95%
3.48%
4.40%
2.99%
4.38%
4.27%
2009-2013 p.a.
2009-2013 p.a.
(5 Jahre)
(5 Jahre)
5.98%
7.58%
3.75%
6.22%
2.96%
6.16%
5.98%
2011-2013 p.a.
2011-2013 p.a.
(3 Jahre)
(3 Jahre)
5.17%
5.30%
3.95%
5.24%
2.83%
5.17%
5.02%
*SonntagsZeitung vom 1. Juni 2014
Finanzierung der Leistungen
51
Vermögensanlage
(4/4)
Vergleich Ø-Kostenquote
sgpk
26 Basispunkte
283 VE 42.6 Basispunkte
*Vorsorgeforum - Newsletter Nr. 265 – 26.5.2014
Finanzierung der Leistungen
52
Verwaltungskosten
(1/2)
Gesamtaufwand für Verwaltungskosten beträgt
• Fr. 3.8 Mio. pro Jahr
• Fr. 122 pro versicherte Person (inkl. Rentner)
• Fr. 159 pro aktiv versicherte Person (ohne Rentner)
Finanzierung der Leistungen
53
Verwaltungskosten
Vergleich Ø-Verwaltungskosten pro Versicherten
sgpk
Fr. 122
1.
2.
…
18.
Fr. 181
Fr. 202
…
Fr. 618
*SonntagsZeitung vom 1. Juni 2014
Finanzierung der Leistungen
54
Fazit
• Überdurchschnittliche Erträge in der
Vermögensverwaltung
• Tiefe Kosten für Versicherten- und
Vermögensverwaltung
• Die Erträge der Anlagen kommen
ausschliesslich den Versicherten zugute
Fazit
55
Fragen
?
Leistungen der sgpk
56