Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Abdruck
G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_3\Lehrerbildung und
Anerkennungen\Ertl\Anerkennung\Muster\Anschreiben_Sondermaßnahme zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt
an Mittelschulen_r.docx
2. ENTWURF
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
80327 München
Entwurf erstellt/geprüft:
Ertl_E
III.3-FPs5-III.5-II.5-III-IVV-III
An alle
Staatlichen Realschulen und Gymnasien
Schulabteilungen der Regierungen
Staatlichen Schulämter
Datum: 18.05.2015
Reinschrift erstellt/geprüft:
Reinschrift versandt:
Reinschrift gefaxt:
- per OWA -
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom
Reinschrift an E-Mail:
Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)
III.3 – BP 7100 – 4b. 051 537
München, 18.05.2015
Telefon: 089 2186 2551
Name: Frau Ertl
Sondermaßnahme zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen;
hier: Berücksichtigung einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an
Realschulen bzw. Gymnasien
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen werden für das Schuljahr 2015/16 bis zu 20 Lehrkräfte mit der
Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit den Fächern
Deutsch, Mathematik oder Englisch in der Fächerkombination) zu einer
Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz zugelassen, die den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Ziel hat.
Die Auswahl erfolgt nach dem Leistungsprinzip.
Die Qualifizierung besteht aus einer zweijährigen Bewährungszeit an der
Mittelschule:
Telefon: 089 2186 0
Telefax: 089 2186 2800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.km.bayern.de
Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München
U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
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a) Im ersten Einsatzjahr unterrichtet der Bewerber/ die Bewerberin im
Rahmen eines befristeten Jahresvertrages ausschließlich in seinen/ in
ihren studierten Fächern. Möglichkeiten der Hospitation in den weiteren
Fächern werden angeboten.
Am Ende des ersten Einsatzjahres erstellt die Schulleitung der Mittelschule - zusammen mit dem Staatlichen Schulamt - einen Bericht über
die Bewährungsperspektive.
b) Im zweiten Einsatzjahr erhalten die Bewerber – nach bestätigter positiver Bewährungsperspektive – einen befristeten Arbeitsvertrag mit der
Zusage auf spätere Verbeamtung als Lehrer in der Besoldungsgruppe
A 12 nach erfolgreichem Abschluss der Sondermaßnahme. Der Bewerber/ die Bewerberin wird im zweiten Jahr als Klassenlehrer/ Klassenlehrerin in den für das Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern
eingesetzt.
Gegen Ende des zweiten Einsatzjahres erfolgt eine Feststellung der
Bewährung durch die Schulaufsicht. Diese besteht aus einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern und einem Kolloquium zu wesentlichen
Lehrplanthemen. Die Verbeamtung erfolgt erst nach erfolgreicher Feststellung der Bewährung.
Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Personalzuweisung zwingend den Schülerzahlen folgt und ein Einstellungsangebot im Rahmen der Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss der
Sondermaßnahme dann auch in einem anderen als dem gewünschten
Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk erfolgen kann. Dies gilt gleichermaßen für alle Einstellungsbewerber an Grund- und Mittelschulen.
Realschul- bzw. Gymnasiallehrkräfte, die Interesse an diesem Verfahren
haben, werden gebeten, dem Staatsministerium zur Prüfung einen formlosen Antrag und einen tabellarischen Lebenslauf bis zum 29. Mai 2015 zu
übermitteln.
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Es wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung und Bewährung
im Rahmen der Sondermaßnahme die Wartelistenberechtigung für das
Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien erhalten bleibt. Bei Vorliegen
eines entsprechenden Angebotes zum Einstellungstermin 2017 aus der
eigenen Schulart bleibt das Rückkehrrecht über die Warteliste 2017 nach
Abschluss der Maßnahme 2017 zum Beginn des Schuljahres erhalten.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Graf
Ministerialdirigent