Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Abdruck G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_3\Lehrerbildung und Anerkennungen\Ertl\Anerkennung\Muster\Anschreiben_Sondermaßnahme zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen_r.docx 2. ENTWURF Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Entwurf erstellt/geprüft: Ertl_E III.3-FPs5-III.5-II.5-III-IVV-III An alle Staatlichen Realschulen und Gymnasien Schulabteilungen der Regierungen Staatlichen Schulämter Datum: 18.05.2015 Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: - per OWA - Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Reinschrift an E-Mail: Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) III.3 – BP 7100 – 4b. 051 537 München, 18.05.2015 Telefon: 089 2186 2551 Name: Frau Ertl Sondermaßnahme zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen; hier: Berücksichtigung einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen werden für das Schuljahr 2015/16 bis zu 20 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch in der Fächerkombination) zu einer Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz zugelassen, die den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Ziel hat. Die Auswahl erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Die Qualifizierung besteht aus einer zweijährigen Bewährungszeit an der Mittelschule: Telefon: 089 2186 0 Telefax: 089 2186 2800 E-Mail: [email protected] Internet: www.km.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz -2- a) Im ersten Einsatzjahr unterrichtet der Bewerber/ die Bewerberin im Rahmen eines befristeten Jahresvertrages ausschließlich in seinen/ in ihren studierten Fächern. Möglichkeiten der Hospitation in den weiteren Fächern werden angeboten. Am Ende des ersten Einsatzjahres erstellt die Schulleitung der Mittelschule - zusammen mit dem Staatlichen Schulamt - einen Bericht über die Bewährungsperspektive. b) Im zweiten Einsatzjahr erhalten die Bewerber – nach bestätigter positiver Bewährungsperspektive – einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Zusage auf spätere Verbeamtung als Lehrer in der Besoldungsgruppe A 12 nach erfolgreichem Abschluss der Sondermaßnahme. Der Bewerber/ die Bewerberin wird im zweiten Jahr als Klassenlehrer/ Klassenlehrerin in den für das Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern eingesetzt. Gegen Ende des zweiten Einsatzjahres erfolgt eine Feststellung der Bewährung durch die Schulaufsicht. Diese besteht aus einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern und einem Kolloquium zu wesentlichen Lehrplanthemen. Die Verbeamtung erfolgt erst nach erfolgreicher Feststellung der Bewährung. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Personalzuweisung zwingend den Schülerzahlen folgt und ein Einstellungsangebot im Rahmen der Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss der Sondermaßnahme dann auch in einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk erfolgen kann. Dies gilt gleichermaßen für alle Einstellungsbewerber an Grund- und Mittelschulen. Realschul- bzw. Gymnasiallehrkräfte, die Interesse an diesem Verfahren haben, werden gebeten, dem Staatsministerium zur Prüfung einen formlosen Antrag und einen tabellarischen Lebenslauf bis zum 29. Mai 2015 zu übermitteln. -3- Es wird darauf hingewiesen, dass während der Ausbildung und Bewährung im Rahmen der Sondermaßnahme die Wartelistenberechtigung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien erhalten bleibt. Bei Vorliegen eines entsprechenden Angebotes zum Einstellungstermin 2017 aus der eigenen Schulart bleibt das Rückkehrrecht über die Warteliste 2017 nach Abschluss der Maßnahme 2017 zum Beginn des Schuljahres erhalten. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Stefan Graf Ministerialdirigent
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